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Neuer Rekord bei Einbürgerungen

Im Jahr 2025 haben nach vorläufigen Ergebnissen 332.500 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Das waren 14 Prozent oder 40.500 Personen mehr als im Vorjahr (2024: 292.000 Einbürgerungen), teilte das Statistische Bundesamt mit.
Damit stieg die Zahl der Einbürgerungen im fünften Jahr in Folge. Noch nie seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000 waren innerhalb eines Jahres mehr als 300.000 Personen eingebürgert worden.
2025 erhielten wie bereits seit 2021 Syrer am häufigsten die deutsche Staatsbürgerschaft. Jede fünfte im Jahr 2025 eingebürgerte Person (20 Prozent oder 65.600) hatte zuvor die syrische Staatsangehörigkeit.
Gegenüber dem Jahr 2024 (83.200 Einbürgerungen) sank die Zahl der eingebürgerten Syrer um 21 Prozent.

Mehr türkische und russische Bürger mit deutschem Pass

Auf Syrer folgten 2025 mit großem Abstand die Einbürgerungen von Personen mit türkischer (10 Prozent oder 34.100) und russischer (6 Prozent oder 19.700) Staatsangehörigkeit. Bei beiden Staatsangehörigkeiten stieg die Zahl der Einbürgerungen allerdings um mehr als die Hälfte gegenüber dem Vorjahr (jeweils +51 Prozent).
Ein besonders starkes Wachstum im Vorjahresvergleich zeigte sich auch bei den Einbürgerungen von bosnischen (+126 Prozent auf 8.800), US-amerikanischen (+100 Prozent auf 6.600) und albanischen (+97 Prozent auf 6.100) Staatsangehörigen.

Einbürgerung nach 5 Jahren Aufenthalt

Am häufigsten waren im Jahr 2025 sogenannte Regelfalleinbürgerungen (72 Prozent), die unter anderem eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren voraussetzen, sowie Miteinbürgerungen von Ehegatten und Kindern (19 Prozent). Somit verteilten sich 91 Prozent aller Einbürgerungen auf diese beiden Einbürgerungsformen (2024: 86 Prozent).
Die nach den Regelfalleinbürgerungen mit mindestens fünf Jahren Aufenthalt und Miteinbürgerungen dritthäufigste Einbürgerungsform waren im Jahr 2025 Wiedergutmachungsfälle.
Dabei handelt es sich um Einbürgerungen von Personen, die während des Nationalsozialismus ausgebürgert wurden, sowie deren Nachkommen. Die Zahl dieser Einbürgerungen stieg im Vorjahresvergleich um 61 Prozent auf 12.000, das entspricht einem Anteil von vier Prozent aller Einbürgerungen im Jahr 2025.

Turbo-Einbürgerung von 1.500 Menschen

Im Jahr 2025 wurden 1 .500 Personen mit verkürzter Mindestaufenthaltsdauer aufgrund besonderer Integrationsleistungen eingebürgert. Das waren weniger als ein Prozent aller Einbürgerungen. 2024 hatte der Anteil bei sieben Prozent gelegen (19.100 Personen).
Hintergrund des Rückgangs sind Gesetzesänderungen. So konnte ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts Ende Juni 2024 die für eine Einbürgerung erforderliche Mindestaufenthaltsdauer im Falle von besonderen Integrationsleistungen auf bis zu drei Jahre verkürzt werden.
Diese Regelung wurde Ende Oktober 2025 mit einer weiteren Gesetzesänderung aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen.

Bei Türken und Russen: Doppelte Staatsbürgerschaft als Anreiz für Einbürgerung

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer zum Zeitpunkt der Einbürgerung lag 2025 bei 12,4 Jahren (2024: 11,8 Jahre), so die Statistiker weiter. Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit hielten sich zum Zeitpunkt der Einbürgerung im Schnitt 7,9 Jahre in Deutschland auf (2024: 7,4 Jahre).
Bei Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit lag die durchschnittliche Aufenthaltsdauer mit 24,1 Jahren (2024: 23,1 Jahre) beziehungsweise 14,1 Jahren (2024: 14,5 Jahre) deutlich höher. Somit setzte sich die Beobachtung aus den Vorjahren fort, dass syrische Staatsangehörige häufig eine Einbürgerung anstreben, sobald sie die formalen Voraussetzungen hierfür erfüllen.
Für Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit dürfte der Anstieg der Einbürgerungszahlen mit der Neuregelung zur Einbürgerung unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit durch das StARModG zusammenhängen.
Dadurch können Personen bei ihrer Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit neben der neu erworbenen deutschen Staatsbürgerschaft generell beibehalten. Zuvor galt der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit.
Demnach wurden Personen nur dann unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert, wenn beispielsweise der ausländische Staat keine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit zuließ oder die eingebürgerte Person die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Schweiz hatte.

2025 wurden 3 Prozent der Einbürgerungsanträge abgelehnt

Für das Jahr 2025 wurden nach vorläufigen Ergebnissen insgesamt 467.400 Einbürgerungsanträge erfasst. Bei den neu gestellten Anträgen bilden Personen mit dem Herkunftsland Syrien mit einem Anteil von 15 Prozent (69.700) aller Antragstellern wie bei den abgeschlossenen Einbürgerungen die größte Gruppe.
Es folgen auch hier Personen mit türkischer (elf Prozent oder 53.300 Anträge) und russischer (fünf Prozent oder 24.100 Anträge) Staatsangehörigkeit.
Von den 371.100 im Jahr 2025 erledigten Einbürgerungsverfahren wurden nach vorläufigen Ergebnissen 90 Prozent mit einer Einbürgerung abgeschlossen. In fünf Prozent aller Fälle zogen die Antragsteller ihren Einbürgerungsantrag zurück.
In etwa drei Prozent der Verfahren wurde der Einbürgerungsantrag abgelehnt. Weitere rund drei Prozent der Verfahren endeten auf eine sonstige Art, etwa durch den Tod der beantragenden Person oder deren Fortzug ins Ausland. (dts/red)
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Rekord bei Einbürgerungen: Union-Politiker fordern schärfere Regeln

In der Union gibt es angesichts hoher Einbürgerungszahlen Forderungen nach möglichen Rechtsverschärfungen. Mit der SPD zeichnen sich dabei unterschiedliche Positionen ab. Ein Überblick über die Debatte:

Worum geht es?

Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland. Im Jahr 2024 wurden rund 292.000 Menschen eingebürgert – ein Rekord seit Beginn der Statistik im Jahr 2000.
Im vergangenen Jahr dürften es deutlich mehr als 300.000 Einbürgerungen gewesen sein, wie bereits veröffentlichte Zahlen aus einigen Bundesländern und Recherchen der „Welt am Sonntag“ nahelegen. So stark wie im Vorjahr fiel der Anstieg aber 2025 wohl nicht aus.
Viele Neubürger der vergangenen zwei Jahre stammen aus EU-Staaten, aus Syrien, der Türkei und aus Russland.
Wie das Statistische Landesamt mitgeteilt hatte, erhielten im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz 14.311 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit – 16,7 Prozent mehr als im Vorjahr.
In Bayern wurden nach offiziellen Angaben 59.573 Menschen durch Einbürgerung Deutsche – ein Plus von etwa zehn Prozent.

Kritische Stimmen aus der Union

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, würde gerne mit Rechtsverschärfungen gegensteuern.
„Wir konnten das Schlimmste der Ampelreform beim Staatsbürgerschaftsrecht wieder abschaffen, nämlich die Turbo-Einbürgerung nach nur drei Jahren“, sagte der CDU-Politiker der „Welt“.
Er sprach sich dafür aus, die Einbürgerungsfrist wieder von fünf auf acht Jahre zu verlängern und die generelle Zulässigkeit der doppelten Staatsbürgerschaft wieder abzuschaffen. Das sei in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD nicht durchsetzbar gewesen.
Throm schlug vor, alternativ könne eine Einbürgerung direkt aus einem Schutzstatus heraus ausgeschlossen sein.
Zunächst müsse sich ein Ausländer dann eine Niederlassungserlaubnis erarbeiten. Erst danach dürfe dann eine Einbürgerungsfrist beginnen.
Eine Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland – Voraussetzung ist, dass in der Regel mindestens 60 Monate Einzahlung in die Rentenversicherung nachgewiesen werden.
„Es ist richtig, dass wir den Menschen, die schon lange hier sind und zum Erfolg des Landes beitragen, eine Perspektive für eine vollständige Identifikation bieten“, sagte Hessens Innenminister, Roman Poseck (CDU), der „Welt“.
Die doppelte Staatsbürgerschaft sollte seiner Ansicht nach jedoch auf Ausnahmefälle begrenzt werden.

Ampel-Koalition reformierte das Staatsangehörigkeitsrecht

Die Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte das Staatsangehörigkeitsrecht geändert. Ihre Reform trat Ende Juni 2024 in Kraft.
Seither darf, wer Deutscher wird, grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Zudem reichen als Voraussetzung fünf statt bisher acht Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich bereits nach drei Jahren einbürgern lassen – diese sogenannte Turbo-Einbürgerung hat die schwarz-rote Bundesregierung aber im vergangenen Jahr wieder gekippt.

SPD will das Fass nicht mehr aufmachen

Dafür, dass die SPD den mit CDU und CSU gefundenen Kompromiss zum Staatsangehörigkeitsrecht noch einmal nachbessern will, gibt es momentan keine Anzeichen.
Im Gegenteil: Dass jetzt mehr Menschen Deutsche werden, die alle dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen, ist aus Sicht der Sozialdemokraten ein positives Signal.
„Das bedeutet, dass viele Menschen hier arbeiten, die Sprache sprechen und angekommen sind“, sagt SPD-Innenpolitiker Hakan Demir und fügt gleich hinzu: „Wir werden daran nichts ändern.“
Er fände es – auch mit Blick auf Gastronomen und andere Unternehmer, die über die Abschiebung von Mitarbeitern klagen – besser, darüber zu sprechen, „wie wir Bleibeperspektiven für die schaffen, die hier arbeiten und integriert sind“.

CSU sieht Einbürgerung nicht generell negativ

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wies bei der Vorstellung der Einbürgerungszahlen für sein Bundesland vor einigen Tagen auf die relativ hohen Voraussetzungen für eine Einbürgerung hin.
Er betonte: „Eingebürgert werden können bei uns nur besonders gut integrierte Personen, die die deutsche Sprache beherrschen, ihren Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen bestreiten sowie viele Jahre rechtmäßig und ohne straffällig geworden zu sein, in Deutschland gelebt haben.“
Weitere Voraussetzungen sind unter anderem ein Nachweis der Identität und Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung. Gefordert wird auch ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zur historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte im Gespräch mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe, „dass es eine besondere Aufmerksamkeit der Behörden geben muss, damit eingewanderter Antisemitismus nicht zu eingebürgertem Antisemitismus wird“.

Kritik aus der Opposition

Die Linken-Migrationspolitikerin Clara Bünger bezeichnete die Vorschläge aus der Union für eine erneute Reform des Staatsangehörigkeitsrechts als „Schlag ins Gesicht all jener, die seit Jahren hart arbeiten und längst Teil dieser Gesellschaft sind“.
Statt Menschen dauerhaft auf Bewährung leben zu lassen, solle Teilhabe gestärkt und der Zugang zur Staatsbürgerschaft erleichtert werden. (dpa/red)