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Deutschland und Österreich drängen auf Einschränkungen bei Ukraine-Flüchtlingen


In Kürze:

  • EU berät über Verlängerung des Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge.
  • Deutschland und Österreich wollen Ausnahmen für wehrfähige Männer prüfen.
  • Betroffen wären nach bisherigem Stand nur neu einreisende Antragsteller.
  • Bereits in der EU lebende Ukrainer sollen ihren Schutzstatus behalten.
  • Kritiker sehen das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet.

Die EU will in den kommenden Wochen entscheiden, ob und in welcher Weise der Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine in der Gemeinschaft verlängert wird. Aus einigen europäischen Ländern, darunter auch Deutschland und Österreich, kommen Forderungen, bestimmte Automatismen zu beenden. Dies soll insbesondere für Männer in wehrfähigem Alter gelten.

EU-Richtlinie für den Fall einer Massenflucht

Derzeit ist es die Temporary Protection Directive (TPD), auch als „Massenzustrom-Richtlinie“ bekannt, die Geflüchteten aus der Ukraine umfassenden Schutz gewährt. Eine der Konsequenzen daraus ist es, dass Menschen, die seit Beginn des Krieges im Februar 2022 aus dem Land geflüchtet sind, kein reguläres Asylverfahren durchlaufen müssen.
Die 2001 unter dem Eindruck der Erfahrungen des Bürgerkrieges in Ex-Jugoslawien geschaffene Richtlinie sollte für den Fall einer Massenflucht Minimalstandards für temporären Schutz schaffen. Darüber hinaus enthält sie einige Bestimmungen, die eine ausgewogene Verteilung der Lasten zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern sollen.
Die TPD ist in der EU erstmalig am 4. März 2022 mit Blick auf die Fluchtbewegungen aus der Ukraine aktiviert worden. Seither wurde deren Geltung jeweils einmal jährlich verlängert – zuletzt am 4. Juni 2025. Nun muss die EU-Kommission entscheiden, ob und in welcher Form der Schutzstatus nach dem 4. März 2027 aufrechtbleiben soll. An diesem Tag endet der derzeit geltende Verlängerungszeitraum.

Deutschland und Österreich wollen wehrfähige Männer ausklammern

Vor allem Österreich, aber auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt machen nun Druck, die geltenden Regelungen einzuschränken. Insbesondere soll es keinen automatischen Schutz von wehrfähigen männlichen Staatsangehörigen der Ukraine mehr geben. Dobrindt erklärte am Donnerstag der Vorwoche am Rande eines EU-weiten Ressorttreffens in Luxemburg, man könne sich „vorstellen, die Massenzustrom-Richtlinie zu verlängern“.
Deutschland habe, so Dobrindt, allerdings „Zweifel“ daran, dass „Ukrainer im wehrpflichtigen Alter darunter zu sehen“ seien. Auch Österreichs Innenminister Gerhard Karner hatte jüngst geäußert, er sei mit Blick auf Männer im wehrfähigen Alter „sehr stark dafür, dass man den Automatismus beendet“. Von „Euractiv“ auf das Thema angesprochen, äußerte EU-Innenkommissar Magnus Brunner, er gehe davon aus, dass es in dieser Frage „einen Konsens geben könnte“.
Mit Stand März 2026 hielten sich insgesamt rund 4,33 Millionen ukrainische Staatsangehörige auf der Grundlage der TPD legal in der EU auf. Die zahlenmäßig meisten ukrainischen Geflüchteten leben mit 1,27 Millionen in Deutschland. In Polen waren es zum genannten Stichtag 961.405 Schutzsuchende aus der Ukraine aufhältig, in Tschechien 379.820.

Männeranteil gestiegen – von 22 auf 26,6 Prozent

Was seit Beginn der Fluchtbewegung gleichgeblieben ist: Bei den meisten Geflüchteten aus der Ukraine handelt es sich um Frauen. Sie stellen 43,3 Prozent der in Deutschland untergekommenen ukrainischen Bevölkerung mit Schutzstatus. Etwa 30,1 Prozent sind Minderjährige, wobei bei Kindern bis 18 Jahren das Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen nahezu ausgeglichen ist.
Gegenüber 2022 ist der Anteil der Männer unter den ukrainischen Geflüchteten gestiegen – allerdings lediglich in einem Bereich von ursprünglich 22 auf derzeit 26,6 Prozent. Zwar dürfen Männer zwischen 23 und 60 Jahren die Ukraine ohne Genehmigung nicht mehr legal verlassen.
Seit August 2025 dürfen aber immerhin junge Männer zwischen 18 und 22 Jahren wieder ausreisen. In einigen Fällen konnten Betroffene auch eine Ausnahmegenehmigung erwirken oder im Zuge der Familienzusammenführung nach Deutschland gelangen. Erwerbstätig sind derzeit etwa 50 Prozent der ukrainischen Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter.

Männliche Ukraine-Flüchtlinge nur noch bis 4. März 2027 vor Abschiebung sicher?

Einem internen Ratsdokument zufolge, an das „Euractiv“ gelangt ist, prüft man in der EU derzeit mehrere Optionen. Eine davon wäre, den Schutzstatus fortzuführen, aber Männer im wehrfähigen Alter auszuschließen. Ein anderer Ansatz wäre, Personen auszuschließen, die nach dem Recht der Ukraine diese nicht legal verlassen dürften. Dies wären vor allem Männer zwischen 23 und 60 Jahren.
Gelten könnten diese Bestimmungen allerdings nur für zukünftige Antragsteller. Die derzeitige Debatte bezieht sich demnach nicht auf Personen mit bestehendem Schutzstatus. So bliebe der vorübergehende Schutz ohne Altersbeschränkung für alle ukrainischen Staatsangehörigen aufrecht, die vor dem 24.2.2022 in der Ukraine lebten.
Auch von den ukrainischen Männern im wehrfähigen Alter, die sich in Deutschland aufhalten, muss bis auf Weiteres keiner befürchten, zurückgeschickt zu werden. Gleiches gilt für bisher legal in Deutschland aufhältige minderjährige Geflüchtete, die hier das wehrpflichtige Alter erreichen. Ein möglicher Ausschluss von Männern im wehrfähigen Alter würde vorerst nur für neu hinzugezogene gelten. Allerdings ist nach wie vor offen, was nach dem 4. März 2027 gelten soll.

Warnungen aus der Linkspartei: „Recht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet“

Schon jetzt warnen Kritiker davor, Menschen im Wissen um deren mögliche Rekrutierung an die Front gegen ihren Willen in die Ukraine zurückzuschicken. Die fluchtpolitische Sprecherin der Linkspartei, Clara Bünger, sieht durch die politischen Überlegungen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet.
In der Ukraine ist dieses seit Kriegsbeginn weitgehend ausgeschlossen. Im Gegenteil: Unter dem Eindruck zunehmender Kriegsmüdigkeit und fehlenden Personals hat die Führung in Kiew ihre Bemühungen zur Mobilisierung intensiviert. Das Alter, ab dem Männer zum Kriegsdienst eingezogen werden können, wurde von 27 auf 25 gesenkt. In Kiew betont man, vor jede, Fronteinsatz würden Soldaten mindestens ein halbes Jahr lang professionell geschult.
In sozialen Medien tauchen hingegen immer wieder Videos auf, die Rekrutierungsoffiziere zeigen, wie sie Männer von der Straße weg gegen ihren Willen in Busse verfrachten – oft gegen den Widerstand von Passanten. Bünger erklärt deshalb, ein Ausschluss wehrfähiger Männer vom Schutz wäre „nicht nur für die Betroffenen fatal, sondern zugleich ein Angriff auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung“.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkennt Kriegsdienstverweigerung seit 2011 als Menschenrecht an. Zudem ist eine Auslieferung wegen Militärstrafvergehen nach Artikel 4 des Europäischen Auslieferungsabkommens ausgeschlossen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Rekord bei Einbürgerungen: Union-Politiker fordern schärfere Regeln

In der Union gibt es angesichts hoher Einbürgerungszahlen Forderungen nach möglichen Rechtsverschärfungen. Mit der SPD zeichnen sich dabei unterschiedliche Positionen ab. Ein Überblick über die Debatte:

Worum geht es?

Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland. Im Jahr 2024 wurden rund 292.000 Menschen eingebürgert – ein Rekord seit Beginn der Statistik im Jahr 2000.
Im vergangenen Jahr dürften es deutlich mehr als 300.000 Einbürgerungen gewesen sein, wie bereits veröffentlichte Zahlen aus einigen Bundesländern und Recherchen der „Welt am Sonntag“ nahelegen. So stark wie im Vorjahr fiel der Anstieg aber 2025 wohl nicht aus.
Viele Neubürger der vergangenen zwei Jahre stammen aus EU-Staaten, aus Syrien, der Türkei und aus Russland.
Wie das Statistische Landesamt mitgeteilt hatte, erhielten im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz 14.311 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit – 16,7 Prozent mehr als im Vorjahr.
In Bayern wurden nach offiziellen Angaben 59.573 Menschen durch Einbürgerung Deutsche – ein Plus von etwa zehn Prozent.

Kritische Stimmen aus der Union

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, würde gerne mit Rechtsverschärfungen gegensteuern.
„Wir konnten das Schlimmste der Ampelreform beim Staatsbürgerschaftsrecht wieder abschaffen, nämlich die Turbo-Einbürgerung nach nur drei Jahren“, sagte der CDU-Politiker der „Welt“.
Er sprach sich dafür aus, die Einbürgerungsfrist wieder von fünf auf acht Jahre zu verlängern und die generelle Zulässigkeit der doppelten Staatsbürgerschaft wieder abzuschaffen. Das sei in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD nicht durchsetzbar gewesen.
Throm schlug vor, alternativ könne eine Einbürgerung direkt aus einem Schutzstatus heraus ausgeschlossen sein.
Zunächst müsse sich ein Ausländer dann eine Niederlassungserlaubnis erarbeiten. Erst danach dürfe dann eine Einbürgerungsfrist beginnen.
Eine Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland – Voraussetzung ist, dass in der Regel mindestens 60 Monate Einzahlung in die Rentenversicherung nachgewiesen werden.
„Es ist richtig, dass wir den Menschen, die schon lange hier sind und zum Erfolg des Landes beitragen, eine Perspektive für eine vollständige Identifikation bieten“, sagte Hessens Innenminister, Roman Poseck (CDU), der „Welt“.
Die doppelte Staatsbürgerschaft sollte seiner Ansicht nach jedoch auf Ausnahmefälle begrenzt werden.

Ampel-Koalition reformierte das Staatsangehörigkeitsrecht

Die Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte das Staatsangehörigkeitsrecht geändert. Ihre Reform trat Ende Juni 2024 in Kraft.
Seither darf, wer Deutscher wird, grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Zudem reichen als Voraussetzung fünf statt bisher acht Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich bereits nach drei Jahren einbürgern lassen – diese sogenannte Turbo-Einbürgerung hat die schwarz-rote Bundesregierung aber im vergangenen Jahr wieder gekippt.

SPD will das Fass nicht mehr aufmachen

Dafür, dass die SPD den mit CDU und CSU gefundenen Kompromiss zum Staatsangehörigkeitsrecht noch einmal nachbessern will, gibt es momentan keine Anzeichen.
Im Gegenteil: Dass jetzt mehr Menschen Deutsche werden, die alle dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen, ist aus Sicht der Sozialdemokraten ein positives Signal.
„Das bedeutet, dass viele Menschen hier arbeiten, die Sprache sprechen und angekommen sind“, sagt SPD-Innenpolitiker Hakan Demir und fügt gleich hinzu: „Wir werden daran nichts ändern.“
Er fände es – auch mit Blick auf Gastronomen und andere Unternehmer, die über die Abschiebung von Mitarbeitern klagen – besser, darüber zu sprechen, „wie wir Bleibeperspektiven für die schaffen, die hier arbeiten und integriert sind“.

CSU sieht Einbürgerung nicht generell negativ

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wies bei der Vorstellung der Einbürgerungszahlen für sein Bundesland vor einigen Tagen auf die relativ hohen Voraussetzungen für eine Einbürgerung hin.
Er betonte: „Eingebürgert werden können bei uns nur besonders gut integrierte Personen, die die deutsche Sprache beherrschen, ihren Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen bestreiten sowie viele Jahre rechtmäßig und ohne straffällig geworden zu sein, in Deutschland gelebt haben.“
Weitere Voraussetzungen sind unter anderem ein Nachweis der Identität und Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung. Gefordert wird auch ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zur historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte im Gespräch mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe, „dass es eine besondere Aufmerksamkeit der Behörden geben muss, damit eingewanderter Antisemitismus nicht zu eingebürgertem Antisemitismus wird“.

Kritik aus der Opposition

Die Linken-Migrationspolitikerin Clara Bünger bezeichnete die Vorschläge aus der Union für eine erneute Reform des Staatsangehörigkeitsrechts als „Schlag ins Gesicht all jener, die seit Jahren hart arbeiten und längst Teil dieser Gesellschaft sind“.
Statt Menschen dauerhaft auf Bewährung leben zu lassen, solle Teilhabe gestärkt und der Zugang zur Staatsbürgerschaft erleichtert werden. (dpa/red)