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Langzeitstudie: Ton im Straßenverkehr wird immer rauer

Drängeln, ausbremsen, schimpfen: Die Aggressivität im Straßenverkehr hat in den vergangenen Jahren einer Langzeitstudie zufolge weiter zugenommen. „Nahezu alle 23 ermittelten Werte für aggressives Verhalten haben sich seit der letzten Studie 2023 nochmal weiter verschlechtert, einige sogar deutlich“, teilte Kirstin Zeidler, die Leiterin der Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), mit.
Immer mehr Autofahrer räumten demnach in der Umfrage des Verbands eigenes Fehlverhalten ein. Der Anteil derjenigen, die mitunter drängeln, stieg den Angaben zufolge von 36 Prozent bei der vorigen Erhebung 2023 auf 47 Prozent in diesem Jahr. Ein knappes Drittel schere nach dem Überholen schon mal so dicht ein, dass der andere bremsen müsse. 2023 war es noch ein knappes Viertel gewesen.

Auch Radfahrer mit Fehlverhalten

Auch bei den Radfahrern deutet die Umfrage auf ein zunehmend aggressives Verkehrsverhalten hin. 43 Prozent von ihnen erzwingen demnach hin und wieder die Vorfahrt – nach 28 Prozent bei der Umfrage aus dem Jahr 2023.
Die UDV spricht sich unter anderem für schärfere Kontrollen und Sanktionen für Fehlverhalten im Straßenverkehr aus. Polizeikontrollen erlebten viele Verkehrsteilnehmer de facto selten. „Aus UDV-Sicht sind Verkehrsplanende, Verkehrspsychologen und -psychologinnen gefordert, Konzepte gegen aggressives Verhalten im immer dichter werdenden Verkehr zu entwickeln“, hieß es weiter. Für die Umfrage wurden zwischen März und April 2026 mehr als 2.000 Personen ab 18 Jahren online befragt. (dpa/red)
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Immer mehr E-Scooter aber weniger Leihgeräte

In Deutschland gibt es immer mehr E-Scooter. Im Jahr 2025 waren knapp 1,66 Millionen versichert, wie aus Daten des Versicherungsverbands GDV hervorgeht. Das sind rund 320.000 mehr als vor einem Jahr und gut doppelt so viele wie 2022.
Auffällig ist dabei, dass der aktuelle Anstieg nur auf privat genutzte E-Scooter zurückgeht. Ihre Zahl stieg von 1,01 Millionen auf 1,34 Millionen. Die Zahl der Leih-Scooter sank dagegen von 331.000 auf 300.000.

Mehr E-Scooter, mehr Verantwortung

Grundsätzlich müssen E-Scooter, die auf der Straße eingesetzt werden, versichert sein. Die komplette Zahl aller E-Scooter in Deutschland – inklusive solcher, die in Kellern verstauben oder trotz Pflicht nicht versichert sind – könnte noch höher sein.
„E-Scooter haben sich für viele Menschen als Verkehrsmittel für kurze Wege etabliert“, sagt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV, Anja Käfer-Rohrbach. Sie seien vergleichsweise günstig und brauchten wenig Platz.
Gleichzeitig betont Käfer-Rohrbach aber: „Mit der wachsenden Zahl der Fahrzeuge steigt aber auch die Bedeutung klarer Regeln und eines rücksichtsvollen Miteinanders im Straßenverkehr.“

Fast doppelt so viele Unfälle wie 2022

Auch die Zahl der Unfälle ist deutlich gestiegen, wie der GDV unter Berufung auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes mitteilt.
Demnach gab es 2025 insgesamt 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Verletzten, bei denen 38 Menschen ums Leben kamen. Im Jahr 2022 waren es noch 8.341 Unfälle mit Personenschaden.
Die Versicherer zählten vergangenes Jahr 11.700 Haftpflichtschäden mit E-Scootern.
Auffällig dabei: Die Schadenhäufigkeit war bei Mietgeräten mehr als doppelt so hoch wie bei privaten: 13 Schäden pro 1.000 versicherten Mietgeräten stehen 6 Schäden pro 1.000 versicherten Privatgeräten gegenüber. Es ist allerdings nicht bekannt, ob Mietgeräte insgesamt mehr oder weniger gefahren werden als Privatgeräte.

GDV fordert strengere Regeln für E-Scooter

Die Leiterin der Unfallforschung im GDV, Kirstin Zeidler, weist zudem auf unterschiedliche Verhaltensweisen hin: „Nutzer eigener Scooter fahren in der Regel viel, tragen eher Helm und sind seltener auf Gehwegen unterwegs“, sagt sie.
Um die Zahl der Unfälle zu reduzieren, schlägt der GDV vor, dass Verleiher deutlicher gegen Verstöße wie Trunkenheitsfahrten, mehrere Personen auf einem Roller oder das Fahren auf Gehwegen vorgehen. Zudem sollten weiterführende Schulen die Regeln vermitteln.
So sei vielen nicht bewusst, dass unter 21 Jahren Alkoholverbot auf dem E-Scooter gelte – das koste nicht nur Bußgeld, sondern könne auch den späteren Führerschein gefährden. (dpa/red)
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Bafin schaut genauer auf Finfluencer in sozialen Medien

Die Finanzaufsicht Bafin nimmt die zahlreichen Finanztipps in den sozialen Medien genauer in den Blick.
Auch sogenannte Finfluencer müssten gemeinsam mit ihren Auftraggebern ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden, schreibt Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch in einem Gastbeitrag für „Business Insider Deutschland“.
Wer sich in den sozialen Medien zu Finanzthemen äußere, befinde sich nicht in einem rechtsfreien Raum.
Pötzsch zitiert aus einer Studie seines Hauses, dass Finanz-Influencer für rund 60 Prozent der jüngeren Social-Media-Nutzer eine gute Alternative zur professionellen Beratung darstellen. Sie könnten aus seiner Sicht wertvolle Arbeit leisten.
„Klar ist aber auch: Nicht alle Finfluencer sind seriös. Auch in diesem Markt gibt es schwarze Schafe.“

Influencer werden häufig für Tipps bezahlt

Vielen Nutzern sei zudem nicht bewusst, dass die Influencer für ihre Tipps oft bezahlt würden. Diese müssten Honorare oder mögliche Interessenkonflikte offenlegen sowie wahrhaftig über Risiken informieren.
Für Anlageberatung oder Vermittlung müssten sie sich zudem bei der Aufsicht registrieren lassen. Auf verschiedenen Wegen können sich Finanz-Influencer auch schnell strafbar machen, warnt der Bafin-Exekutivdirektor.
Die Bafin will laut Pötzsch die eigene Verbraucheraufklärung ausbauen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten wissen, woran sie gute Inhalte erkennen können und auch, wann die Alarmglocken schrillen sollten.“
Zudem will die Aufsicht die Auftraggeber der Influencer genauer kontrollieren. Mit den Finanz-Influencern selbst wolle man ins Gespräch kommen und sie im Oktober nach Frankfurt einladen. Zusätzliche Regulierung sei nicht notwendig. (dpa/red)
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Solarstrom, Onlinehandel, Spritpreise: Das ändert sich im Juni


In Kürze:

  • Die Steuervergünstigung für Sprit endet Ende Juni
  • Widerrufsrecht für Versicherungen und Finanzdienstleistungen beschränkt
  • Die Bahn wirbt mit einem Familienticket

 
Ein Ende der Steuerabsenkung für Benzin und Diesel steht im Juni ebenso an wie eine ganze Reihe weiterer Änderungen. So sollen Onlinekäufe leichter rückgängig gemacht werden können, und Verbraucher sollen künftig einfacher erkennen können, woher ihr Honig stammt. Nachfolgend ein Überblick:
Ende Juni müssen sich Autofahrer voraussichtlich wieder auf höhere Preise an den Zapfsäulen einstellen. Denn dann läuft die Absenkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um jeweils rund 17 Cent pro Liter nach aktuellem Stand aus. Damit enden die zwei Monate, in denen die Bundesregierung die Verbraucher bei den durch den Irankrieg deutlich gestiegenen Spritpreisen entlasten wollte.

Widerrufsbutton, Widerrufsrecht und Barrierefreiheit im Internet

Wer einen Onlinekauf oder einen im Internet abgeschlossenen Vertrag widerrufen will, kann das künftig ganz einfach tun: Ein Klick auf den Widerrufsbutton genügt. Bis zum 19. Juni müssen Anbieter dafür eine leicht auffindbare, jederzeit verfügbare und einfach nutzbare Schaltfläche auf ihren Websites bereitstellen. Verträge sollen damit genauso unkompliziert widerrufen werden können, wie sie online abgeschlossen wurden.
Der Gesetzgeber begrenzt auch das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ für neue Verträge. Für die meisten Finanzdienstleistungen endet das Widerrufsrecht künftig spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Beginn der Frist. Für Lebensversicherungen gilt eine Sonderfrist von 24 Monaten und 30 Tagen.
Die Neuregelung tritt am 19. Juni 2026 in Kraft. Für Verträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, bleibt die bisherige Rechtslage grundsätzlich erhalten.
Ausnahmen bleiben bestehen: Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung vollständig oder enthält sie gravierende Fehler, die den Anforderungen nicht genügen, bleibt ein unbefristetes Widerrufsrecht bestehen. Die verkürzten Fristen greifen nur, wenn die Belehrung zumindest in der vorgeschriebenen Form erteilt wurde.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Die Anforderungen werden gestaffelt umgesetzt und müssen bis zum 28. Juni 2026 abgeschlossen sein. Ab dann müssen Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei nutzbar sein. Damit setzt der Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Unternehmen sollen ihre digitalen Angebote so gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen diese ohne zusätzliche Hürden nutzen können.
Onlineshops, Apps und digitale Kundendienste müssen eine klare Navigation, ausreichende Kontraste, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität bieten. Banken müssen Geldautomaten, Onlinebanking-Oberflächen und andere digitale Dienste barrierefrei bereitstellen. Auch Ticket- und Check-in-Automaten, E-Reader, Smartphones, Computer und Betriebssysteme fallen unter die neuen Vorgaben, sofern sie sich an Verbraucher richten. Die Regeln betreffen sowohl die technische Gestaltung als auch die Bereitstellung verständlicher Informationen.

Mehr Transparenz bei Honig

Auf Honiggläsern müssen künftig genauere Angaben zum Ursprungsland gemacht werden. Ab dem 14. Juni greift die Reform der sogenannten EU-Frühstücksrichtlinien, die für mehr Transparenz für Verbraucher sorgen soll. Die Angabe „Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ reicht dann nicht mehr aus. Das Etikett muss Auskunft darüber geben, wie viel Prozent des Honigs aus welchem Land stammen. Das Gesetz sieht zudem einen geringeren Zuckergehalt für Marmelade sowie eine neue Kennzeichnung für Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz vor.
Bis zum 7. Juni muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Ihr Ziel ist es, durch verpflichtende Angaben Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern zu verringern und so für mehr Fairness am Arbeitsmarkt zu sorgen. Arbeitgeber müssen demnach unter anderem Gehaltsspannen in Stellenanzeigen angeben.

Günstig in die Sommerferien mit der Bahn

Überschüssiger Solarstrom soll künftig einfacher an Nachbarn weitergegeben werden können. Ab dem 1. Juni gelten neue Regeln, die dieses sogenannte Energy Sharing ermöglichen. Dafür ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Nachbarn oder der Hausgemeinschaft sowie die Ausstattung mit einem Smart Meter nötig. Laut Verbraucherschützern kann das Modell für Betreiber von Solaranlagen eine zusätzliche Einnahmequelle sein und die Abhängigkeit vom Energiemarkt verringern.
Für die Sommerferienwochen in allen Bundesländern – also von Ende Juni bis Mitte September – bietet die Deutsche Bahn (DB) ein günstiges Familienticket an: Eine Familie kann zum Pauschalpreis von 99,99 Euro mit Fernverkehrszügen hin und zurück reisen. Die Sitzplatzreservierung ist demnach inklusive. Das Angebot ist „ab Mitte Juni“ buchbar. Das Familienticket gilt für bis zu fünf Reisende.
Von Mitte Juni bis Ende September ist zudem die Jugend BahnCard 25 kostenlos erhältlich. Damit gibt es ein Jahr lang 25 Prozent Rabatt auf alle Super Spar-, Spar- und Flexpreise der 1. und 2. Klasse im ICE sowie im IC/EC. Die Jugend-BahnCard 25 kostet regulär 7,90 Euro.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)