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Kemmerich: Was Deutschland von Milei lernen kann

In Argentinien könnten Politiker bald zur Rechenschaft gezogen werden, wenn die öffentlichen Kassen über mehrere Monate hinweg im Minus liegen. In diesem Fall soll der Staatsapparat automatisch teilweise stillstehen. Präsident, Vizepräsident, Senatoren, Abgeordnete, Minister und Staatssekretäre würden dann keine Gehälter mehr erhalten. Nur wesentliche staatliche Bereiche wie Renten, Gesundheitsversorgung, Sicherheit und Verteidigung blieben aktiv. Ein entsprechendes Reformpaket hat Argentiniens Präsident Javier Milei kürzlich vorgestellt. Ist so eine „fiskalische Fußfessel“ auch für Deutschland denkbar? Darüber sprachen wir mit dem Politiker und Unternehmer Thomas L. Kemmerich.
Herr Kemmerich, wie bewerten Sie das Vorhaben einer „fiskalischen Fußfessel“ des argentinischen Präsidenten Milei? Wäre ein solcher Automatismus auch für Deutschland denkbar?
Milei greift, wie bei vielen Dingen, hier etwas auf, das viele Bürger spüren: dass Politiker weitere Schulden aufnehmen, ohne sich dafür verantworten zu müssen. Die von Bundeskanzler Friedrich Merz geführte Bundesregierung hat im Frühjahr 2025 eine historische Grundgesetzänderung beschlossen, um in den kommenden Jahren ein Kreditvolumen von fast 1 Billion Euro aufzunehmen. Somit wird heute jeder Säugling mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 33.000 Euro geboren. Das alles ist nicht mehr hinnehmbar.
Milei hat hier das richtige Gespür. Aber natürlich hat das alles zwei Pferdefüße. Seine Pläne sind in Deutschland nicht ohne Weiteres umsetzbar. Wir haben Vorschriften, die sich aus dem Grundgesetz ergeben und denen solche Maßnahmen entgegenstehen. So kann man Abgeordneten beispielsweise nicht einfach die Bezüge streichen. Das hat man bereits in der Weimarer Republik erlebt, denn andernfalls wären Politiker erpressbar.
Es gibt jedoch andere Mittel und Wege. Grundsätzlich finde ich es sehr begrüßenswert, dass diese Schuldenorgie gestoppt werden soll. Ich hoffe, wir müssen nicht erst so tief fallen wie Argentinien, bevor wir von den politischen Akteuren mehr Disziplin einfordern.

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Nun kursieren einige Vorschläge, wie Mileis Pläne in Deutschland umgesetzt werden könnten. Aber sehen Sie überhaupt einen politischen Willen, etwas zu ändern?
Angesichts der Aktionen der letzten Monate fehlt mir tatsächlich der Glaube daran. Was Herr Merz mit dem abgewählten Bundestag noch veranstaltet hat, spottet jeder Beschreibung. Ich bin ein großer Fan der Schuldenbremse. Jetzt werden wieder viele aufschreien und sagen, dass wir dann nicht investieren können. Nein, wir haben in Deutschland ein Ausgabeproblem, kein Einnahmeproblem. Wir schwimmen mehr oder weniger im Geld, geben es jedoch nur an den falschen Stellen aus.
Wir müssen die politisch Verantwortlichen endlich dazu zwingen, Geld zu investieren, statt es für Konsum zu zweckentfremden. In der Grundsicherung, in der Entwicklungshilfe und an vielen anderen Stellen verschwenden wir Geld. Viel zu viele Menschen nutzen den Sozialstaat aus, ohne wirklich bedürftig zu sein. Auf der anderen Seite sehen wir, wie Brücken marode sind, Autobahnen zerfallen, unser Internet immer noch nicht auf dem neuesten Stand ist und wir bei der Künstlichen Intelligenz hinterherhinken.
Unsere Energieversorgung haben wir einer ideologisch motivierten Energiewende geopfert. All dies wurde mit dem Geld der Bürger finanziert, und mehrere Generationen werden diese Schulden tilgen müssen. Allein die Zinslast wird in den kommenden Haushaltsjahren 2028/29 auf über 80 Milliarden Euro anwachsen.
Das Grundgesetz ist in die Jahre gekommen und sollte an einigen Stellen nachgeschärft werden. Der einzelne Abgeordnete trägt zwar mit seiner Stimme Verantwortung, aber in erster Linie ist die Regierung für die Haushaltspolitik verantwortlich. So wie bei Milei zu sagen, ein Ministerpräsident, ein Bundeskanzler oder das Kabinett bekommt dann kein Gehalt mehr, halte ich grundsätzlich für erwägenswert. Es ist jedoch fraglich, ob man das Problem beim einzelnen Abgeordneten abladen kann – insbesondere dann, wenn er in der Opposition ist.
Das Ziel muss sein, dass die Menschen wieder spüren, dass wir Politiker es ernst meinen mit dem Anspruch, nicht auf Kosten der nächsten Generationen heutige Haushaltslöcher zu stopfen.
Wenn die Regierung diese Verantwortung nicht von sich aus übernimmt, wie könnte man die Politiker mehr in die Verantwortung bringen?
Politiker sollten selbst so viel Verantwortung übernehmen, dass sie sorgsam mit dem Geld der Bürger umgehen. Viele kennen den Spruch der britischen „eisernen Lady“ aus den 1980er-Jahren, Margaret Thatcher: Das Problem von Sozialisten ist, dass ihnen irgendwann das Geld anderer Leute ausgeht. Diese Situation haben wir gerade.
Es gibt heute bereits Instrumente, um etwas zu ändern. Es gibt die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Diese sollte jedoch früher greifen und nicht immer erst im Nachhinein wirken, wie im Fall des Klima- und Transformationsfonds vor einigen Jahren. Wir müssen diese Instrumente nur schärfen.
Es gibt Gesetze, die die Politik stärker in die Verantwortung nehmen können, aber sie müssen richtig ausgelegt und schneller angewandt werden. Ein Satz liegt mir noch wirklich auf der Seele: Wenn man diese Instrumente konsequent nutzt, hören auch die Wahlgeschenke auf, die permanent kurz vor Wahlen verteilt werden.
Nehmen wir die Mütterrente als Beispiel. Jeder Ökonom erklärt, dass sie volkswirtschaftlich unsinnig und gesellschaftspolitisch nicht geboten ist. Aber sie ist das Lieblingsprojekt des einen oder anderen Politikers. Das muss aufhören – und das würde es dann auch.
Sie sagen, Mileis Ansatz ist gut, aber nicht direkt auf Deutschland übertragbar. Wie sieht es da mit der Politikerhaftung aus? Also, dass man Politiker finanziell mehr in die Verantwortung nimmt. Wie denken Sie darüber?
Als Vorsitzender von Team Freiheit kann ich sagen, dass wir die Politikerhaftung in unser politisches Programm aufgenommen haben. Ich nenne hier nur die Maskenaffäre von Jens Spahn oder die Geschichte um Spahns Villa und das anschließende Beschäftigungsverhältnis. Oder die gescheiterte Pkw-Maut von Andreas Scheuer, der – obwohl jeder Experte darauf hingewiesen hatte, dass sie sich nicht mit europäischem Recht vereinbaren lässt – das Projekt trotzdem durchgezogen hat.
In solchen Fällen handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit. Wer so handelt, muss zur Verantwortung gezogen werden. Gleichzeitig gibt es auch Politiker, die während der Corona-Zeit die Bevölkerung wider besseres Wissen einsperrten, wie die RKI-Protokolle zeigen. All das sind Vorgänge, die aufgearbeitet und gegebenenfalls geahndet werden müssten.
Hier wird es Politikern zu leicht gemacht. Dadurch erleben wir eine Entfremdung zwischen Bevölkerung und Politik. Kaum jemand traut den etablierten Parteien und der aktuellen Politik noch eine ausreichende Lösungskompetenz zu. Wir erleben das Erstarken extremer politischer Richtungen. Es ist also mehr als höchste Zeit, endlich zu handeln.
Nun gibt es ja Kritiker, die sagen, ein höherer Verantwortungsdruck auf Politiker könnte abschreckend wirken und zu Handlungsunwillen oder Nachwuchsproblemen in der Politik führen. Was halten Sie von diesen Argumenten?
Ich würde viel höhere Anforderungen an die politische Grundausbildung stellen, insbesondere im Hinblick auf die Krisenfähigkeit. Ein Politiker muss auch in Krisensituationen vernünftig reagieren können. Wir haben die Ölkrise und eine massive Rezession Anfang der 1980er-Jahre erlebt. Damals haben kluge Politiker kluge Entscheidungen getroffen.
Wir hatten mit Bundeskanzler Gerhard Schröder die Agenda 2010. Das waren weitreichende und gute Entscheidungen. Es geht also auch anders. Daher muss man sich wirklich fragen: Sind die heutigen Politiker krisenfähig?
Deshalb finde ich es gut, wenn einige davon abgeschreckt würden, eine politische Karriere zu ergreifen – insbesondere dann, wenn sie keine Berufserfahrung oder gar keine Berufsausbildung haben. Eine gewisse Selektion und mehr Respekt vor diesem Beruf, statt ihn nur als schnellen Weg, um an Geld zu kommen, zu sehen, würden dem gesamten System guttun.
Sehen Sie denn kein Problem darin, dass man die Politik womöglich für etwas verantwortlich macht, was sie nicht selbst verschuldet hat?
Natürlich muss man Notsituationen, die Deutschland unverschuldet treffen, davon abgrenzen. Zu einer vorsorglichen Haushaltsführung gehört, dass man Rücklagen bildet und Vorsorge trifft, um auf Krisensituationen vorbereitet zu sein.
Es gibt allerdings auch Krisen, auf die man sich nicht vorbereiten kann. Nehmen wir zum Beispiel den Ukraine-Russland-Konflikt. Ich halte die Reaktion auf die dadurch ausgelöste Energiekrise für falsch. Erdgas wurde weiterhin weltweit gehandelt. Wir haben lediglich den Fehler gemacht, kein russisches Erdgas mehr zu beziehen. Die Preise gingen daraufhin durch die Decke.
Die Folgen sind bis heute spürbar: Inflation und steigende Kosten in allen Bereichen. Die Politik reagiert darauf unter anderem mit einer weiteren Erhöhung der CO₂-Abgabe. Würde diese gestrichen, würden wir an der Tankstelle bereits 17 Cent besser dastehen. Solche Beispiele könnte man endlos fortführen.
Und wenn man für die Bewältigung einer unverschuldeten Krise mehr finanzielle Mittel braucht, dann gibt es auch den Weg über eine Kreditermächtigung. Aber dafür sollte die Zustimmung von einem unabhängigen Institut, meinetwegen dem Bundesverfassungsgericht, eingeholt werden müssen, welches dann Ausnahmen von der Schuldenbremse zulassen kann. Aber es sollte nicht so laufen wie im Frühjahr 2025 unter Kanzler Merz.
Vielen Dank für das Interview!
Das Interview führte Erik Rusch.
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Kein Geld für Politiker, wenn Staat im Defizit – Kemmerich im Gespräch zum Milei-Prinzip

Die argentinische Regierung unter Staatspräsident Javier Milei kündigte kürzlich die Einführung einer Sperrklausel an. Demnach sollen bei einem über Monate fortbestehenden und nicht fristgerecht behobenen Haushaltsdefizit wesentliche Staatstätigkeiten ruhen und Präsident, Vizepräsidentin, Senatoren, Abgeordnete, Minister, Staatssekretäre und Unterstaatssekretäre kein Gehalt mehr erhalten…
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Solarstrom, Onlinehandel, Spritpreise: Das ändert sich im Juni


In Kürze:

  • Die Steuervergünstigung für Sprit endet Ende Juni
  • Widerrufsrecht für Versicherungen und Finanzdienstleistungen beschränkt
  • Die Bahn wirbt mit einem Familienticket

 
Ein Ende der Steuerabsenkung für Benzin und Diesel steht im Juni ebenso an wie eine ganze Reihe weiterer Änderungen. So sollen Onlinekäufe leichter rückgängig gemacht werden können, und Verbraucher sollen künftig einfacher erkennen können, woher ihr Honig stammt. Nachfolgend ein Überblick:
Ende Juni müssen sich Autofahrer voraussichtlich wieder auf höhere Preise an den Zapfsäulen einstellen. Denn dann läuft die Absenkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um jeweils rund 17 Cent pro Liter nach aktuellem Stand aus. Damit enden die zwei Monate, in denen die Bundesregierung die Verbraucher bei den durch den Irankrieg deutlich gestiegenen Spritpreisen entlasten wollte.

Widerrufsbutton, Widerrufsrecht und Barrierefreiheit im Internet

Wer einen Onlinekauf oder einen im Internet abgeschlossenen Vertrag widerrufen will, kann das künftig ganz einfach tun: Ein Klick auf den Widerrufsbutton genügt. Bis zum 19. Juni müssen Anbieter dafür eine leicht auffindbare, jederzeit verfügbare und einfach nutzbare Schaltfläche auf ihren Websites bereitstellen. Verträge sollen damit genauso unkompliziert widerrufen werden können, wie sie online abgeschlossen wurden.
Der Gesetzgeber begrenzt auch das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ für neue Verträge. Für die meisten Finanzdienstleistungen endet das Widerrufsrecht künftig spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Beginn der Frist. Für Lebensversicherungen gilt eine Sonderfrist von 24 Monaten und 30 Tagen.
Die Neuregelung tritt am 19. Juni 2026 in Kraft. Für Verträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, bleibt die bisherige Rechtslage grundsätzlich erhalten.
Ausnahmen bleiben bestehen: Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung vollständig oder enthält sie gravierende Fehler, die den Anforderungen nicht genügen, bleibt ein unbefristetes Widerrufsrecht bestehen. Die verkürzten Fristen greifen nur, wenn die Belehrung zumindest in der vorgeschriebenen Form erteilt wurde.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Die Anforderungen werden gestaffelt umgesetzt und müssen bis zum 28. Juni 2026 abgeschlossen sein. Ab dann müssen Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei nutzbar sein. Damit setzt der Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Unternehmen sollen ihre digitalen Angebote so gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen diese ohne zusätzliche Hürden nutzen können.
Onlineshops, Apps und digitale Kundendienste müssen eine klare Navigation, ausreichende Kontraste, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität bieten. Banken müssen Geldautomaten, Onlinebanking-Oberflächen und andere digitale Dienste barrierefrei bereitstellen. Auch Ticket- und Check-in-Automaten, E-Reader, Smartphones, Computer und Betriebssysteme fallen unter die neuen Vorgaben, sofern sie sich an Verbraucher richten. Die Regeln betreffen sowohl die technische Gestaltung als auch die Bereitstellung verständlicher Informationen.

Mehr Transparenz bei Honig

Auf Honiggläsern müssen künftig genauere Angaben zum Ursprungsland gemacht werden. Ab dem 14. Juni greift die Reform der sogenannten EU-Frühstücksrichtlinien, die für mehr Transparenz für Verbraucher sorgen soll. Die Angabe „Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ reicht dann nicht mehr aus. Das Etikett muss Auskunft darüber geben, wie viel Prozent des Honigs aus welchem Land stammen. Das Gesetz sieht zudem einen geringeren Zuckergehalt für Marmelade sowie eine neue Kennzeichnung für Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz vor.
Bis zum 7. Juni muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Ihr Ziel ist es, durch verpflichtende Angaben Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern zu verringern und so für mehr Fairness am Arbeitsmarkt zu sorgen. Arbeitgeber müssen demnach unter anderem Gehaltsspannen in Stellenanzeigen angeben.

Günstig in die Sommerferien mit der Bahn

Überschüssiger Solarstrom soll künftig einfacher an Nachbarn weitergegeben werden können. Ab dem 1. Juni gelten neue Regeln, die dieses sogenannte Energy Sharing ermöglichen. Dafür ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Nachbarn oder der Hausgemeinschaft sowie die Ausstattung mit einem Smart Meter nötig. Laut Verbraucherschützern kann das Modell für Betreiber von Solaranlagen eine zusätzliche Einnahmequelle sein und die Abhängigkeit vom Energiemarkt verringern.
Für die Sommerferienwochen in allen Bundesländern – also von Ende Juni bis Mitte September – bietet die Deutsche Bahn (DB) ein günstiges Familienticket an: Eine Familie kann zum Pauschalpreis von 99,99 Euro mit Fernverkehrszügen hin und zurück reisen. Die Sitzplatzreservierung ist demnach inklusive. Das Angebot ist „ab Mitte Juni“ buchbar. Das Familienticket gilt für bis zu fünf Reisende.
Von Mitte Juni bis Ende September ist zudem die Jugend BahnCard 25 kostenlos erhältlich. Damit gibt es ein Jahr lang 25 Prozent Rabatt auf alle Super Spar-, Spar- und Flexpreise der 1. und 2. Klasse im ICE sowie im IC/EC. Die Jugend-BahnCard 25 kostet regulär 7,90 Euro.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)