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Neues Kita-Gesetz: Prien plant Sprachtests für alle Vierjährigen

Mit Sprachtests für alle Vierjährigen und gezielter Förderung in den Kitas will Bundesministerin Karin Prien eine Trendwende in der Bildungspolitik erreichen. „Denn gute Bildung beginnt nicht erst in der Schule, sondern in der Kita“, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur.
Prien legte den Entwurf eines neuen Kita-Gesetzes vor, das für die Kinder den Übergang zur Grundschule erleichtern soll. Dafür verspricht der Bund bis 2034 insgesamt 9,25 Milliarden Euro. Hintergrund sind die extrem unterschiedlichen Bildungschancen für Kinder in Deutschland, die sich oft schon in der Grundschule zeigen und dann durch die gesamte Bildungslaufbahn ziehen.

„Das größte bildungspolitische Projekt“

„Das Kita-Startchancen-und-Qualitätsentwicklungsgesetz ist das größte bildungspolitische Projekt dieser Koalition“, sagte Prien. „Mit diesem Gesetz stärken wir Sprache als entscheidenden Schlüssel für jede Bildungsbiografie: Erstmals erfassen wir bundesweit den Sprachstand von Kindern und sorgen dafür, dass sie frühzeitig die Förderung erhalten, die sie brauchen.“
Prien hat den Entwurf länger vorbereitet und auch mit den für die Bildung zuständigen Ländern besprochen. Die CDU-Politikerin setzt damit Ziele aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um. Grundgedanke dabei ist, dass Kinder nur mit ausreichenden Sprachkenntnissen in der Grundschule dem Unterricht folgen können.

Einheitliche Standards

Das Gesetz setzt an drei Punkten an: mehr Kinder in öffentliche Betreuung bringen, möglichst früh vor allem fehlende Sprachkenntnisse dingfest machen; und etwaige Probleme durch gezielte Hilfen ausgleichen. Die Tests, bei denen neben Sprachkenntnissen auch Bewegung und Entwicklungsstand ermittelt werden, sollen auch Vierjährige durchlaufen, die nicht in einer Kita sind.
Das alles soll dem Entwurf zufolge erstmals nach bundesweit einheitlichen Standards passieren. Besonderes Augenmerk soll auf Kitas liegen, die viele Kinder betreuen, die in schwierigen Lebensumständen aufwachsen. Auch alle anderen Kitas sollen aber etwas mehr Geld und Zeit für die neuen Tests und die Förderung bekommen.

30 Minuten pro Woche und Kind

Konkret heißt es im Entwurf: „Für die verbindliche Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands von Kindern spätestens im fünften Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen und die anschließende Förderung der Kinder bei Förderbedarf werden den Kindertageseinrichtungen personelle Ressourcen für die Erhebung im Umfang von zwei Stunden je Kind sowie für die Planung und Begleitung der Förderung im Umfang von mindestens dreißig Minuten je Kind pro Woche zur Verfügung gestellt.“
Für Kitas mit „einem erhöhten Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen“ sind noch etwas mehr „zusätzliche personelle Ressourcen“ für sprachliche Bildung und andere Hilfen vorgesehen: je Einrichtung mit 80 Kindern sollen Fachkräfte für insgesamt mindestens 20 Stunden pro Woche zusätzlich finanziert werden, bei mehr als 80 Kindern für mindestens 40 Stunden und bei mehr als 120 Kindern mindestens 60 Stunden.

Erfahrungen aus Startchancen-Schulen

Diese besondere Förderung soll in mindestens zehn Prozent der Kitas in jedem Land zur Verfügung stehen. Kriterium dafür ist, ob dort besonders viele Kinder sind, die in finanzieller Bedürftigkeit aufwachsen, für die die Familiensprache nicht deutsch ist oder deren sprachliche Entwicklung auffällig ist. Kitas und Schulen sollen Daten über Ergebnisse der Sprach- und Entwicklungstests miteinander teilen können.
Mit dem neuen Gesetz übertrage man Erfahrungen der Bund-Länder-Zusammenarbeit aus dem schulischen Startchancen-Programm auf Kitas in herausfordernden Lagen, sagte Prien. Eine langfristig verlässliche Finanzierung schaffe Planungssicherheit für Länder und Kommunen.
„Verlässliche und qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung eröffnet Kindern bessere Zukunftschancen, entlastet Familien und ist für viele Mütter eine entscheidende Voraussetzung für den beruflichen Wiedereinstieg und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, betonte Prien. „Mit diesem Gesetz investieren wir in die Chancen unserer Kinder, in die Zukunft unserer Gesellschaft und in die wirtschaftliche Stärke unseres Landes.“
Der Paritätische Gesamtverband hält die finanziellen Zusagen im Gesetz für unzureichend. „Der Bund bestellt, aber bezahlt nicht“, erklärte der Verband in einer ersten Reaktion. „Die Anforderungen für die Kindertagesbetreuung sollen steigen, aber der Bund zieht sich langfristig aus der Finanzierung der Kitas zurück.“ Das sei im Gesamtergebnis enttäuschend. (dpa/red)
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Bildungsministerin Prien: Kinder im Vorschulalter stärker in den Fokus nehmen

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) hat darauf gedrungen, beim Thema Bildung Kinder im Vorschulalter stärker als bisher in den Fokus zu nehmen.
Die „Bildungsschere“ tue sich ab der Geburt auf, öffne sich bis zum sechsten Lebensjahr und werde „dann auch nicht mehr kleiner“, sagte sie am Montag im ARD-„Morgenmagazin“. Die Erkenntnis daraus sei, sich „noch stärker als bisher auf die frühe Bildung zu konzentrieren“.

Eltern, Großeltern und Kita

Dabei gehe es darum, was Kinder im Alter zwischen null und drei Jahren im Elternhaus an Bildung und Erziehung erfahren, sagte Prien. Neben den Eltern seien auch die Großeltern gefragt und natürlich dann die Kita. „Kinder müssen die deutsche Sprache lernen in der Kita und müssen auch in ihren sonstigen Entwicklungsdefiziten besser unterstützt werden“, sagte die Ministerin in der ARD. „Das ist jetzt die große Aufgabe für die nächsten Jahre.“
Diese Herausforderungen bei den kleinen Kindern habe es schon immer gegeben – „nur dass wir uns immer sehr stark auf die Schule konzentriert haben“. Gleichwohl müssten auch die Schulen im Blick bleiben, sagte Prien in der ARD, besonders jene in herausfordernden Lagen.
Das Schulsystem sei stärker als früher unter Druck, unter anderem durch den Einfluss Sozialer Medien auf die Schüler und die zu leistende Integration zugewanderter Kinder. (afp/red)
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Ex-Tagesvater gesteht schweren Missbrauch von Kita-Kindern

Weil er ihm anvertraute Kinder vielfach schwer sexuell missbraucht haben soll, steht ein früherer Tagesvater in Stuttgart vor Gericht.
Die Anklage wirft dem 53-Jährigen unter anderem schweren Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen sowie die Herstellung kinderpornografischer Inhalte vor. Der Mann räumte die Vorwürfe vor Gericht ein.
Der Angeklagte betrieb laut Staatsanwaltschaft bis zu seiner Festnahme im Oktober 2025 als Tagesvater eine Kindertagesstätte. Dort betreute er zum Schluss acht Kinder, um die er sich teils auch nachts und am Wochenende kümmerte.
Mit einigen sei er auch in den Urlaub gefahren, sagte der Staatsanwalt bei Verlesung der Anklage im Landgericht.

Opfer waren zwischen 0 und 12 Jahre alt

Dem Mann wird vorgeworfen seit 2020 in zahlreichen Fällen sexuelle Handlungen an oder vor den von ihm betreuten Mädchen und Jungen vorgenommen zu haben.
Auch soll er die Kinder aufgefordert haben, sexuelle Handlungen an ihm zu vollziehen. Die Opfer des Mannes waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen 0 und 12 Jahre alt, aber überwiegend Kleinkinder.
Zudem soll er nichts dagegen unternommen haben, dass sein Sohn die Kinder ebenfalls in mehreren Fällen missbraucht habe. Der Sohn wird laut Staatsanwaltschaft gesondert verfolgt.
Auch soll der 53-Jährige Bilder und Videos, die Missbrauch von Kindern zeigen, erstellt, besessen und geteilt haben. Insgesamt wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann 45 Fälle vor.

Angeklagter räumt Vorwürfe ein

Die Vorwürfe räumte der Mann vor dem Landgericht vollumfänglich ein. „Alles, was mir vorgeworfen wird, stimmt“, sagte der ehemalige Tagesvater. Das, was er den Kindern angetan habe, könne er nicht mehr gutmachen.
Die Ermittler waren dem Mann nach früheren Angaben mit Hilfe bayerischer Strafverfolgungsbehörden auf die Schliche gekommen – im Rahmen von Ermittlungen in einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk. Das sind Tauschbörsen für Missbrauchsdarstellungen von Kindern.
Für das Verfahren hat das Gericht in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg insgesamt neun Verhandlungstermine angesetzt. Ein Urteil könnte demnach Mitte Juli fallen. (dpa/red)