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Hohe Abgaben an den Staat: Deutschlands Luftfahrt verliert den Anschluss


In Kürze:

  • Laut einem Report von DLR und BDL haben sich die staatlichen Standortkosten im deutschen Luftverkehr seit 2019 teils mehr als verdoppelt.
  • Der Branchenverband BDL fordert niedrigere Kosten und gleiche Wettbewerbsbedingungen bei den Klimaschutzregeln.
  • Lufthansa, Condor und TUIfly unterstützen die Forderungen nach Entlastungen.

 
Rückläufige Passagierzahlen, eine schwächere Entwicklung beim Luftfrachtgeschäft im internationalen Vergleich und deutlich gestiegene Standortkosten setzen den deutschen Luftverkehr unter Druck. Das verdeutlicht der erstmals gemeinsam veröffentlichte Wirtschaftsreport des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), der die Entwicklung des Luftverkehrsstandorts Deutschland im internationalen Vergleich untersucht.

Staatliche Standortkosten haben sich von 2019 bis 2025 teils mehr als verdoppelt

„Der Report zeigt eine schleichende Abkopplung Deutschlands vom internationalen Luftverkehr“, sagt Dr. Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des BDL. „Verbindungen fallen weg, Passagiere und Fracht weichen auf Drehkreuze außerhalb Europas aus. Für eine Exportnation ist das ein Standortproblem“, führt er aus. Auch sei für das Klima „nichts gewonnen, wenn Emissionen nur verlagert werden“. Lang fordert daher niedrigere Standortkosten und gleiche Wettbewerbsbedingungen bei den Klimaschutzregeln für alle Wettbewerber.
Der Report nennt Zahlen am Beispiel des Flughafens Düsseldorf. Dort haben sich die staatlichen Standortkosten wie Luftverkehrsteuer, Luftsicherheitsabgaben und Flugsicherungsgebühren für einen typischen innereuropäischen Flug mit rund 150 Passagieren von 2019 bis 2025 mehr als verdoppelt. So stiegen sie von 2.227 Euro im Jahr 2019 auf 4.601 Euro im Jahr 2025. Im bundesweiten Durchschnitt summieren sich die staatlichen Kosten laut Report inzwischen auf rund 30 Euro pro Passagier.
Die höchsten Standortkosten für einen solchen Flug hat dem Bericht zufolge Stuttgart mit mehr als 5.000 Euro. Von 2019 bis 2025 entspricht das einem Anstieg von 114 Prozent. An Deutschlands größtem Flughafen und wichtigem internationalem Drehkreuz, Frankfurt am Main, fiel der Anstieg im selben Zeitraum mit 68 Prozent zwar geringer aus, die Kosten liegen aber dennoch über dem Düsseldorfer Niveau.
Seit 2026 erhalten Fluggesellschaften laut Report zudem keine kostenlosen Emissionszertifikate mehr. Auch legt Deutschland die Einnahmeausfälle der Flugsicherung aus den Corona-Jahren von insgesamt 1,2 Milliarden Euro vollständig auf die Nutzer um. In anderen Ländern wie etwa Spanien, Belgien oder Norwegen werden diese zumindest teilweise vom Staat übernommen. Es gibt allerdings Überlegungen, die Flugsicherungsgebühren zu senken oder ihren Anstieg zumindest zu dämpfen.

Airlines ziehen Kapazitäten ab

Angesichts der hohen Standortkosten ziehen internationale Fluggesellschaften Konsequenzen. Sogenannte Punkt-zu-Punkt-Airlines verlagern Kapazitäten aus Deutschland in Länder mit günstigeren Rahmenbedingungen. Anders als Netzwerk-Airlines bündeln sie ihre Verbindungen nicht über große Drehkreuze, sondern bieten vor allem Direktflüge zwischen einzelnen Städten an. Darauf verweist der Bericht zur Lage der Branche des BDL für das Jahr 2025. Deutschland sei demnach besonders betroffen.
Laut Wirtschaftsreport wirkt sich auch die in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern Europas „besonders ausgeprägte Konjunkturschwäche“ auf die Luftfahrt aus. Während sich viele Märkte im ersten Halbjahr 2025 wieder auf dem Niveau von vor der Pandemie befunden oder dieses gar überschritten hätten, liege der hiesige Verkehrsstandort in der Entwicklung weit zurück.
Für ein Ticket müssen Passagiere inzwischen deutlich mehr bezahlen. So haben sich die durchschnittlichen Preise für Flüge ab und in Deutschland von 2010 bis 2024 von knapp unter 150 Euro auf etwa 300 Euro verdoppelt. Gründe sind neben den staatlichen Abgaben auch gestiegene Personal- und Betriebskosten.
Für die Anbindung an Geschäftsreiseziele hat der Report fünf große Flughäfen untersucht: Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München und Stuttgart. Zwischen 2014 und 2019 stieg die Zahl der Flüge zu Geschäftsreisezielen an den meisten dieser Flughäfen um 4,6 bis 13,1 Prozent. Stuttgart verzeichnete mit 42 Prozent den stärksten Zuwachs, Berlin hingegen einen Rückgang von 5,5 Prozent. Die beiden größten deutschen Flughäfen Frankfurt und München fungieren als wichtige Drehkreuze im Passagierverkehr und sichern die internationale Anbindung.
Die Pandemie beeinträchtigte den Luftverkehr weltweit. Bis 2024 erholten sich die deutschen Flughäfen unterschiedlich stark. So gab es 2024 in Berlin 14,4 Prozent weniger Flüge zu Geschäftsreisezielen als 2019, in Frankfurt 10,8 Prozent und in München 17,9 Prozent weniger. In Düsseldorf lag das Minus bei 39,3 Prozent, in Stuttgart bei 30,3 Prozent.

Luftfracht: Istanbul hat Frankfurt vom Spitzenplatz verdrängt

Bei der Luftfracht hinkt Deutschland im internationalen Vergleich hinterher. Laut dem Bericht des BDL stieg das Luftfrachtaufkommen an den deutschen Flughäfen 2025 gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Prozent auf rund 4,86 Millionen Tonnen und übertraf damit das Niveau von 2019 um 1,2 Prozent. Weltweit wuchs die Luftfracht 2025 dagegen um 3,4 Prozent. Gemessen am Frachtaufkommen hat Istanbul Frankfurt inzwischen als größten Luftfrachtstandort Europas abgelöst.
Die Lufthansa kritisiert unter anderem die hohen Kosten und einen ungleichen Wettbewerb. Auf Anfrage der Epoch Times sagte eine Unternehmenssprecherin: „Die staatlichen Standortkosten an deutschen Flughäfen haben sich seit 2019 verdoppelt und zählen europaweit zu den höchsten. Auch nach der Senkung der Luftverkehrsteuer zum 1. Juli 2026 sind weitere Entlastungen dringend notwendig, um das rückläufige Flugangebot an vielen deutschen Flughäfen zu stabilisieren. Kurzfristig müssen insbesondere die Flugsicherungs- und Luftsicherheitsgebühren sinken und die Anbindungen an die internationalen Drehkreuze gestärkt werden.“
Die Sprecherin verwies zudem auf den Politikbrief der Lufthansa Group vom September. Darin heißt es, die teilweise Rücknahme der Erhöhung der Luftverkehrsteuer sei noch keine „echte Trendwende“. So koste der Abflug eines Mittelstreckenflugzeugs etwa in Bremen, Hannover, Stuttgart, Düsseldorf oder Dresden weiterhin „ein Vielfaches dessen, was Airlines in Barcelona oder Istanbul zahlen“.

Merz spricht von strategischer Schlüsselbranche

Im Politikbrief heißt es weiter, die hohen staatlich verursachten Kosten machten selbst die innerdeutschen Zubringer zu den Drehkreuzen Frankfurt und München wirtschaftlich fragil. Fielen diese Verbindungen weg, werde aus einer Flugstreichung ein Standortnachteil. Die internationale Erreichbarkeit sinke – und damit ein zentraler Faktor für Investitionen, Wachstum und Wertschöpfung. Dass konkurrierende Fluggesellschaften die entstehenden Angebotslücken nicht schlössen, zeige: Deutschland habe ein strukturelles Kostenproblem.
Anlässlich der Eröffnung der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung in Berlin am 10. Juni stellte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die neue Luftfahrtstrategie der Bundesregierung vor und nannte die Luft- und Raumfahrt eine „strategische Schlüsselbranche“. Doch, so heißt es in der Publikation der Lufthansa, kontrastiere die „Anerkennung der Bedeutung der Branche“ mit ausbleibenden konkreten Entscheidungen.
Auch verliere der Luftfahrtstandort Deutschland angesichts der hohen staatlichen Kosten täglich an Boden. Von „wettbewerbsverzerrenden Vorgaben“ wie dem Emissionshandel und den Quoten für nachhaltige Kraftstoffe in Europa profitierten staatlich gestützte Wettbewerber vom Golf und vom Bosporus. In diesem „unfairen Wettbewerbsumfeld“ öffne die Bundesregierung einer Staatsairline der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) eine „weitere Tür“ und wolle sie nach Berlin fliegen lassen, schreibt die Lufthansa.
Dies sei ein einseitiger Vorteil, da deutsche Fluggesellschaften „unter gänzlich anderen Bedingungen“ arbeiteten. So gebe es in den Emiraten weder Gewerkschaften noch ein Streikrecht oder eine Tarifbindung. „Auch die Sozial- und Umweltstandards sind mit den hiesigen nicht vergleichbar“, heißt es im Politikbrief. Der Konzern weist zudem darauf hin, dass kein anderes Land in der Europäischen Union so oft von Fluggesellschaften der VAE angeflogen werde wie Deutschland. Daher seien die Landerechte für Berlin „eine Entscheidung gegen die Interessen des deutschen Standorts“.

Condor: Hohe Kosten belasten Standort

„Condor steht für offenen Wettbewerb und internationale Konnektivität. Diese brauchen jedoch faire und vergleichbare Rahmenbedingungen“, sagte eine Sprecherin der Fluggesellschaft auf Anfrage der Epoch Times. Während viele europäische Luftverkehrsmärkte das Niveau vor der Corona-Pandemie bereits wieder erreicht oder überschritten hätten, belasteten „die weiterhin hohen staatlich veranlassten Standortkosten heimische Fluggesellschaften in Deutschland im internationalen Wettbewerb erheblich“.
Condor, selbst Mitglied des BDL und des Bundesverbands der Deutschen Fluggesellschaften (BDF), unterstütze daher deren politische Forderungen nach fairen Wettbewerbsbedingungen und einem wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland. „Dafür sind zeitnahe Entscheidungen erforderlich“, so das Unternehmen.
TUIfly teilte auf Anfrage mit, die Fluggesellschaft habe ihre Flotte bereits während der Pandemie 2020/21 von mehr als 30 auf 23 Flugzeuge verkleinert. Seither habe es keine weiteren Anpassungen gegeben. TUIfly bietet keine Umsteigeverbindungen und keinen Frachttransport an, sondern ausschließlich direkte Urlaubsflüge von ausgewählten deutschen Flughäfen wie Hannover, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart und München.
TUIfly teile „die politischen Forderungen der Verbände BDL und BDF zur Stärkung des Luftverkehrsstandortes, auch wenn sich unser Geschäftsmodell als Fluggesellschaft eines Reisekonzerns naturgemäß unterscheidet. Unser Interesse liegt in geringeren Standortkosten, die sich dann positiv auf den Preis eines Familienurlaubs auswirken“, so ein Sprecher.

Umweltorganisation sieht nur schwachen Zusammenhang

Die europäische Verkehrs- und Umweltorganisation Transport & Environment (T&E) widerspricht der Darstellung der Branche. Eine von ihr in Auftrag gegebene Studie aus dem Oktober 2025 kommt zu dem Ergebnis, dass es zwischen der Höhe der Standortkosten und den Passagierzahlen an europäischen Flughäfen nur einen schwachen Zusammenhang gebe. Entscheidend seien vielmehr die Strategien der Airlines, Markttrends und das veränderte Reiseverhalten. In Deutschland hielten vor allem der Rückgang der Geschäftsreisen nach der Pandemie und die starke Marktstellung der Lufthansa im Inlandsverkehr die Passagierzahlen niedrig. T&E spricht sich deshalb gegen eine Senkung von Steuern und Gebühren im Luftverkehr aus.
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Solarstrom, Onlinehandel, Spritpreise: Das ändert sich im Juni


In Kürze:

  • Die Steuervergünstigung für Sprit endet Ende Juni
  • Widerrufsrecht für Versicherungen und Finanzdienstleistungen beschränkt
  • Die Bahn wirbt mit einem Familienticket

 
Ein Ende der Steuerabsenkung für Benzin und Diesel steht im Juni ebenso an wie eine ganze Reihe weiterer Änderungen. So sollen Onlinekäufe leichter rückgängig gemacht werden können, und Verbraucher sollen künftig einfacher erkennen können, woher ihr Honig stammt. Nachfolgend ein Überblick:
Ende Juni müssen sich Autofahrer voraussichtlich wieder auf höhere Preise an den Zapfsäulen einstellen. Denn dann läuft die Absenkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um jeweils rund 17 Cent pro Liter nach aktuellem Stand aus. Damit enden die zwei Monate, in denen die Bundesregierung die Verbraucher bei den durch den Irankrieg deutlich gestiegenen Spritpreisen entlasten wollte.

Widerrufsbutton, Widerrufsrecht und Barrierefreiheit im Internet

Wer einen Onlinekauf oder einen im Internet abgeschlossenen Vertrag widerrufen will, kann das künftig ganz einfach tun: Ein Klick auf den Widerrufsbutton genügt. Bis zum 19. Juni müssen Anbieter dafür eine leicht auffindbare, jederzeit verfügbare und einfach nutzbare Schaltfläche auf ihren Websites bereitstellen. Verträge sollen damit genauso unkompliziert widerrufen werden können, wie sie online abgeschlossen wurden.
Der Gesetzgeber begrenzt auch das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ für neue Verträge. Für die meisten Finanzdienstleistungen endet das Widerrufsrecht künftig spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Beginn der Frist. Für Lebensversicherungen gilt eine Sonderfrist von 24 Monaten und 30 Tagen.
Die Neuregelung tritt am 19. Juni 2026 in Kraft. Für Verträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, bleibt die bisherige Rechtslage grundsätzlich erhalten.
Ausnahmen bleiben bestehen: Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung vollständig oder enthält sie gravierende Fehler, die den Anforderungen nicht genügen, bleibt ein unbefristetes Widerrufsrecht bestehen. Die verkürzten Fristen greifen nur, wenn die Belehrung zumindest in der vorgeschriebenen Form erteilt wurde.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Die Anforderungen werden gestaffelt umgesetzt und müssen bis zum 28. Juni 2026 abgeschlossen sein. Ab dann müssen Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei nutzbar sein. Damit setzt der Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Unternehmen sollen ihre digitalen Angebote so gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen diese ohne zusätzliche Hürden nutzen können.
Onlineshops, Apps und digitale Kundendienste müssen eine klare Navigation, ausreichende Kontraste, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität bieten. Banken müssen Geldautomaten, Onlinebanking-Oberflächen und andere digitale Dienste barrierefrei bereitstellen. Auch Ticket- und Check-in-Automaten, E-Reader, Smartphones, Computer und Betriebssysteme fallen unter die neuen Vorgaben, sofern sie sich an Verbraucher richten. Die Regeln betreffen sowohl die technische Gestaltung als auch die Bereitstellung verständlicher Informationen.

Mehr Transparenz bei Honig

Auf Honiggläsern müssen künftig genauere Angaben zum Ursprungsland gemacht werden. Ab dem 14. Juni greift die Reform der sogenannten EU-Frühstücksrichtlinien, die für mehr Transparenz für Verbraucher sorgen soll. Die Angabe „Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ reicht dann nicht mehr aus. Das Etikett muss Auskunft darüber geben, wie viel Prozent des Honigs aus welchem Land stammen. Das Gesetz sieht zudem einen geringeren Zuckergehalt für Marmelade sowie eine neue Kennzeichnung für Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz vor.
Bis zum 7. Juni muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Ihr Ziel ist es, durch verpflichtende Angaben Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern zu verringern und so für mehr Fairness am Arbeitsmarkt zu sorgen. Arbeitgeber müssen demnach unter anderem Gehaltsspannen in Stellenanzeigen angeben.

Günstig in die Sommerferien mit der Bahn

Überschüssiger Solarstrom soll künftig einfacher an Nachbarn weitergegeben werden können. Ab dem 1. Juni gelten neue Regeln, die dieses sogenannte Energy Sharing ermöglichen. Dafür ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Nachbarn oder der Hausgemeinschaft sowie die Ausstattung mit einem Smart Meter nötig. Laut Verbraucherschützern kann das Modell für Betreiber von Solaranlagen eine zusätzliche Einnahmequelle sein und die Abhängigkeit vom Energiemarkt verringern.
Für die Sommerferienwochen in allen Bundesländern – also von Ende Juni bis Mitte September – bietet die Deutsche Bahn (DB) ein günstiges Familienticket an: Eine Familie kann zum Pauschalpreis von 99,99 Euro mit Fernverkehrszügen hin und zurück reisen. Die Sitzplatzreservierung ist demnach inklusive. Das Angebot ist „ab Mitte Juni“ buchbar. Das Familienticket gilt für bis zu fünf Reisende.
Von Mitte Juni bis Ende September ist zudem die Jugend BahnCard 25 kostenlos erhältlich. Damit gibt es ein Jahr lang 25 Prozent Rabatt auf alle Super Spar-, Spar- und Flexpreise der 1. und 2. Klasse im ICE sowie im IC/EC. Die Jugend-BahnCard 25 kostet regulär 7,90 Euro.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)