Categories
deutschland

Bundesregierung kennt Klimawirkung des Heizungsgesetzes nicht


In Kürze:

  • Das Wirtschaftsministerium kann derzeit die Klimawirkung des geplanten Heizungsgesetzes nicht abschätzen.
  • Die Grünen Partei stellte dazu eine Kleine Anfrage.
  • Die Grünen halten die Gesetzesreform für verfassungswidrig.

 
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schaffte es Mitte Mai durch das Bundeskabinett. In einer dazu von der Bundesregierung veröffentlichten Mitteilung ist mehrfach vom damit verbundenen „Klimaschutz“ die Rede.
Die Auswirkungen der Heizungsreform auf den Klimaschutz können jedoch noch nicht konkret benannt werden. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

Ministerium: Abschätzung erst später möglich

Relevant ist die fünfte der insgesamt 43 Fragen, die die Grünen im März gestellt haben. Sie lautete: „Wie gedenkt die Bundesregierung, die ausbleibende Emissionsminderung aufgrund der Einführung der Grüngasquote im Jahr 2029 von 10 Prozent, wie in den Eckpunkten angekündigt, zu kompensieren, und wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit in Bezug auf das Verschlechterungsverbot im Klimaschutz…?“
Die Bundesregierung antwortete darauf:
„Eine robuste Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen.“
Auf diese Antwort verweist das Wirtschaftsministerium auch bei weiteren Fragen, die sich unter anderem auf die Vereinbarkeit mit EU-Recht beziehen. Prognosen zur zukünftigen Preisentwicklung bei Erdgas, Biomethan und grünem Wasserstoff lägen der Bundesregierung demnach ebenfalls nicht vor. Laut dem Ministerium seien diese „auch nicht belastbar zu erstellen“.

Grüne verweisen auf mögliche Verfassungswidrigkeit

Die Grünen zeigen sich angesichts der Informationslage der Bundesregierung entgeistert. Kassem Taher Saleh, baupolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion und an der Kleinen Anfrage beteiligt, kritisierte: „Die Bundesregierung plant ein Gesetz, von dem sie selbst nicht sagen kann, welche Auswirkungen es haben wird und was es am Ende kostet.“
Laut Taher Saleh wisse die Regierung weder, welche Folgen ihr Gesetz für die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor haben werde, noch wie sie die dadurch ausbleibenden Emissionsminderungen ausgleichen wolle. Sie räume zudem offen ein, dass sie die Klimawirkung des Gesetzes derzeit nicht abschätzen könne, bemängelte der Bundestagsabgeordnete.
Er verweist auf das geltende Verschlechterungsverbot beim Klimaschutz. „Unser Grundgesetz verbietet beim Klimaschutz den Rückwärtsgang.“ Doch die Bundesregierung senke bereits erreichte Standards wieder ab. „Damit ist dieses Gesetz verfassungswidrig“, schlussfolgerte der Grünen-Politiker. Das untermauert die Einschätzung unter Grünen-Politikern wie Michael Kellner, die fest mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht rechnen.
Zudem warnte Taher Saleh vor höheren Kosten, mehr Klimaverschmutzung und weniger Planungssicherheit. Wie groß die Folgen tatsächlich sein werden, lasse sich derzeit nicht abschätzen.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Kostenaufteilung, Bio-Treppe und Grüngasquote

Das GModG soll das von der Ampel reformierte Gebäudeenergiegesetz, auch „Heizungsgesetz“ genannt, ablösen. Der Entwurf befindet sich noch mitten im Gesetzgebungsverfahren und ist in der kommenden Woche zur ersten Lesung im Bundestag.
Eine der markantesten Änderungen wäre der Wegfall der umstrittenen 65-Prozent-Regelung. Demnach müssten neue Heizanlagen mit mindestens 65 Prozent „erneuerbarer“ Energie laufen. Diese Regelung hätte bedeutet, dass reine Öl- und Gasheizungen die Anforderungen nicht erfüllt hätten und damit bei Neubauten faktisch nicht mehr einsetzbar gewesen wären. Das hätte die Auswahl auf Wärmepumpen oder teils teure Fernwärme begrenzt. Das GModG erlaubt hier künftig wieder Technologieoffenheit.
Stattdessen will die Regierungskoalition aus Union und SPD neue Instrumente einführen. Ein Instrument davon ist die sogenannte Bio-Treppe. Mehrere Stufen schreiben die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vor. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Vorgesehen ist dabei ein Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent. Bis 2045 wäre damit ein vollständiger Umstieg möglich.
Ein weiteres Instrument des GModG wäre die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote. Sie würde für alle Heizanlagen gelten, auch für bestehende fossile. Hierbei müssten Gaslieferanten den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise erhöhen. Entsprechendes gilt für Öllieferanten.
(Mit Material von dts)