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Sammlung von Daten: Was Ihr Auto ohne Ihr Wissen auswertet


In Kürze:

  • Moderne Autos sammeln inzwischen durch Sensoren, Kameras, Mikrofone und GPS riesige Datenmengen.
  • Mehrere Unternehmen haben sich bereits auf die Erfassung und sogar den Weiterverkauf der Daten spezialisiert.
  • Datenschutzbehörden warnen vor möglicherweise unkorrektem Gebrauch personenbezogener Daten.

 
Autofahrer sind sich oft gar nicht über die riesige Datenmenge bewusst, die in ihrem Auto in Echtzeit übermittelt wird. Die Daten speisen ein unscheinbares Ökosystem, in dem Automobilhersteller, spezialisierte Start-ups und Versicherer um eine Ressource konkurrieren, die mittlerweile strategische Bedeutung erlangt hat.
Vom Bremsverhalten über die Standortbestimmung bis hin zu den täglichen Fahrten und bestimmten Nutzungsgewohnheiten des mit dem Auto verbundenen Smartphones zeichnen diese Daten ein äußerst präzises Bild des Fahrers. Dies geht so weit, dass nach Ansicht einiger Experten das moderne Auto manchmal mehr über seinen Besitzer weiß als dessen eigenes Mobiltelefon.

Massive Datenerfassung im Fahrzeuginneren

Laut Studien, auf die sich mehrere Akteure der Branche berufen, kann ein vernetztes Fahrzeug rund 25 GB Daten pro Betriebsstunde erzeugen. Diese allgemeine, nicht auf bestimmte Modelle bezogene Zahl wird immer wieder von verschiedenen Quellen genannt. Je nach Modell kann die Datenmenge niedriger oder höher sein. Auch eine aktuelle Untersuchung der französischen Tageszeitung „Le Parisien“ nennt diese Größenordnung.
Darin ist die Rede von „einem kolossalen Datenvolumen, das in Echtzeit ohne Ihr Wissen übertragen wird“. Gleichzeitig werde nur ein Bruchteil dieser Informationen tatsächlich genutzt, während der Rest in riesige Datenbanken fließe.
Die Daten sammeln Sensoren, Kameras, GPS, Mikrofone und die Navigationssoftware. Diese Einheiten erfassen Geschwindigkeit, Beschleunigungen, Bremsvorgänge, Lenkwinkel, Temperaturen, aber auch besuchte Orte oder Fahrgewohnheiten.
Die Fahrzeughersteller sind nach wie vor die Hauptinhaber dieser Datenströme. Sie speichern die Informationen auf ihren eigenen Servern, oft außerhalb der direkten Reichweite des Nutzers. Dies geschieht trotz der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der spezifischen europäischen Richtlinien für vernetzte Fahrzeuge.

Start-ups und Versicherer auf der Suche nach neuen Daten

Rund um diese Ressource hat sich ein boomender Markt entwickelt. Start-ups haben sich auf die Erfassung, Aggregation und den Weiterverkauf von Fahrzeugdaten spezialisiert, insbesondere für die Bedürfnisse von Flottenmanagern, Mobilitätsanbietern oder Versicherungsgesellschaften.
In Frankreich bieten Start-ups wie Linkbycar an, Fahrzeuge verschiedener Marken zu vernetzen und deren Daten zu analysieren, um Dienstleistungen anzubieten, die von der vorausschauenden Wartung bis zur Optimierung von Versicherungsverträgen reichen. Auch in Deutschland gibt es solche Unternehmen wie CARUSO Dataplace oder autoaid.
Die Versicherer sehen in diesen Informationen ein leistungsstarkes Instrument zur Risikomodellierung. Frankreichs Versichererverband „France Assureurs“ betont, dass der Zugriff auf Fahrdaten es ermöglicht, Angebote individuell anzupassen, Betrug zu bekämpfen und die Schadenabwicklung zu verbessern. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der ausdrücklichen Einwilligung und der Anonymisierung.

Zwischen Sicherheitsversprechen und wirtschaftlichen Herausforderungen

Die Automobilhersteller begründen die Erfassung eines Teils dieser Daten mit Sicherheits- und Komfortanforderungen. Ihren Argumenten zufolge ermöglicht die detaillierte Analyse des Fahrverhaltens, bestimmte Pannen vorherzusehen, Fahrerassistenzsysteme zu verbessern oder Software-Updates einzuspielen, die darauf abzielen, das Unfallrisiko zu verringern.
Diese Informationen dienen auch der Entwicklung neuer kostenpflichtiger Dienste, sei es in Form von vernetzten Abonnements, integrierten Versicherungsangeboten oder Optionen zur individuellen Gestaltung des Fahrerlebnisses. Einige Konzerne haben bereits eigene Versicherungsprodukte auf den Markt gebracht, die zumindest teilweise auf den vom Fahrzeug erfassten Fahrdaten basieren.
Der Hersteller wird dabei zu einem unverzichtbaren Vermittler zwischen dem Fahrer und anderen Akteuren, die an diesen Daten interessiert sind, seien es Versicherer, Autovermieter oder Mobilitätsunternehmen. Das erhöht den strategischen Wert dieser Informationen für die Automobilindustrie noch weiter.

Wachsame Datenschutzbehörden

Angesichts dieser Entwicklung warnen die Datenschutzbehörden immer wieder eindringlich. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) weist in seinen Leitlinien darauf hin, dass alle Fahrzeuginformationen, die direkt oder indirekt einem Fahrer oder Beifahrer zugeordnet werden können – insbesondere Standortdaten –, als personenbezogene Daten gelten.
Diese Leitlinien heben mehrere Grundsätze hervor. Dazu gehören die Beschränkung der Datenerhebung auf das Notwendige, klare rechtliche Voraussetzungen für die Weitergabe an Dritte, eine begrenzte Aufbewahrungsdauer sowie die Verschlüsselung der lokal oder in der Cloud gespeicherten Daten. Sie betonen zudem, dass der Nutzer einfachen Zugriff auf seine Informationen haben und sein Widerspruchs- oder Löschungsrecht ausüben können muss.
Für die Behörden steht viel auf dem Spiel: Es gilt zu verhindern, dass diese Daten, die kontinuierlich von Millionen von Fahrzeugen erzeugt werden, zu einem weit verbreiteten Instrument zur Überwachung von Bewegungen und Verhaltensweisen werden, ohne dass der betroffene Autofahrer eine echte Kontrolle darüber hat.

Kampf um die Datenkontrolle

Zwischen dem Versprechen einer sichereren Mobilität und der Befürchtung einer verstärkten Überwachung sind Fahrzeugdaten zu einem ständigen Verhandlungsthema geworden. Hersteller, Start-ups und Versicherer verweisen auf die potenziellen Vorteile in Bezug auf Verkehrssicherheit, innovative Dienste und eine differenziertere Preisgestaltung. Die Regulierungsbehörden versuchen hingegen, Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre festzulegen.
Da in den kommenden Jahren nahezu alle Neufahrzeuge vernetzt sein werden, bleibt die zentrale Frage: Wer entscheidet über die Nutzung dieser riesigen Datenmengen, die pro Fahrstunde generiert werden? Und zu wessen Gunsten?
Für Autofahrer ist das nicht nur eine technische Frage. Es geht um die Kontrolle über die eigenen Daten sowie um die Transparenz der Akteure, die diese Daten verwerten. Zudem stellt sich die Frage, ob man in voller Kenntnis der Sachlage entscheiden kann, welche Dienste es wert sind, dafür eine stärkere Einbeziehung des eigenen Alltags in die Algorithmen in Kauf zu nehmen.
Dieser Artikel erschien zuerst auf epochtimes.fr unter dem Titel „Voiture connectée : jusqu’à 25 Go de données générées par trajet, exploitées à votre insu“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung mf)
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gesellschaft

Große Mehrheit sieht heimliches Filmen im privaten Umfeld kritisch

Eine große Mehrheit der Deutschen hält heimliches Filmen in privaten oder intimen Momenten für ein gesellschaftliches Problem.
85 Prozent der Befragten einer repräsentativen Umfrage sehen geheime Filmaufnahmen – etwa in der Sauna oder im Bikini am Strand – als „sehr großes Problem“ (47 Prozent) oder als „großes Problem“ (38 Prozent).
Unter den befragten Frauen lag der Gesamtwert bei 89 Prozent.
Für die Umfrage hatte das Institut Infratest Dimap im Auftrag des „team.recherche“ des SWR Ende März insgesamt 1.316 Wahlberechtigte per Telefon und online repräsentativ befragt.
Die Untersuchung ist Teil einer SWR-Dokumentation über digitale Gewalt, mit einem besonderen Fokus auf sogenannte Smart Glasses.
Smart Glasses sind mit einer Kamera und Mikrofon ausgestattete Brillen, die sich optisch kaum von gewöhnlichen Brillen unterscheiden.
In sozialen Netzwerken und Online-Foren haben sich laut SWR inzwischen regelrechte Gemeinschaften von Smart Glasses Nutzern gebildet, die sich gegenseitig Tipps geben, wie sich Frauen unbemerkt etwa beim Sex filmen lassen. (dpa/red)
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Datenschützer fordern endgültiges Aus für EU-Chatkontrolle


In Kürze:

  • Datenschutzaufsicht lehnt anlasslose Chatkontrolle als unverhältnismäßig ab
  • Kritik an flächendeckendem Kommunikations-Scanning und Verschlüsselungsbruch
  • Diskussion über freiwillige Scans und mögliche Verlängerung bis 2028

 
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert die EU sowie die Bundesregierung auf, Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben. Das schreiben die Datenschützer in einer am Dienstag, 5. Mai, veröffentlichten Entschließung. Anlass ist die vierte Verhandlungsrunde zur geplanten EU-CSAM-Verordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch, die am 11. Mai stattfindet. Die Datenschützer warnen vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre und die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation.

Gezielte Maßnahmen statt Generalverdacht

Die DSK warnt erneut davor, dass eine anlasslose Chatkontrolle unverhältnismäßig in die Grundrechte von Millionen Menschen eingreifen würde. Kritisiert werden insbesondere die flächendeckende Überwachung privater Kommunikation, Eingriffe in die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie sogenanntes Client-Side-Scanning, bei dem Inhalte bereits vor der Verschlüsselung auf Geräten überprüft werden.
Sowohl in der aktuellen als auch in einer im November 2023 veröffentlichten Entschließung betont die Aufsichtsbehörde die Notwendigkeit, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen und entsprechende Straftaten aufzudecken. Die anlasslose Chatkontrolle sei allerdings nicht das geeignete Mittel.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2026, Prof. Dr. Tobias Keber, erklärte bereits im Februar, dass eine anlasslose Überwachung die Vertraulichkeit der Kommunikation aller Europäer gefährde. Statt eines Generalverdachts brauche es gezielte Maßnahmen, um Kinder wirksam zu schützen.
Ein erster Versuch, die seit 2022 geplante Chatkontrolle auf EU-Ebene einzuführen, scheiterte Ende Oktober 2025 am Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten, darunter Deutschland.

Ausnahmeregelung bis 2028?

Ein Bündnis aus Organisationen wie dem Chaos Computer Club (CCC), European Digital Rights (EDRi) und der Digitalen Gesellschaft Deutschland forderte in einem im Februar 2026 veröffentlichten offenen Brief das sofortige Ende der „Chatkontrolle 1.0“. Sie wiesen darauf hin, dass laut einem Bericht der Europäischen Kommission lediglich 0,000002735 Prozent der Nachrichten illegales Material enthielten. Dem verschwindend geringen Wert stand jedoch eine Fehlerquote von 20 Prozent gegenüber.
Im aktuellen Entwurf der geplanten CSAM-Verordnung ist die anlasslose Chatkontrolle zwar nicht mehr enthalten. Weiterhin vorgesehen ist jedoch die Ausnahmeregelung der ePrivacy-Richtlinie, die Anbietern freiwillige Scans nach Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder erlaubt.
Die Regelung war ursprünglich bereits 2024 ausgelaufen, wurde jedoch bis April 2026 verlängert. Nun wird eine weitere Verlängerung bis 2028 diskutiert, um eine Übergangsphase bis zur vollständigen Umsetzung der neuen CSAM-Verordnung zu schaffen.
Unternehmen wie Google, Meta, Microsoft und Snap kündigten an, freiwillige Maßnahmen zur Erkennung entsprechender Inhalte fortzuführen. Gleichzeitig forderten sie eine schnelle Einigung auf einen dauerhaften Regulierungsrahmen.