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Kontrollrat: Heizungsgesetz schwach und praxisfern

Mit scharfen Worten hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) das vom Bundeskabinett beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz kritisiert.
NKR-Chef Lutz Goebel bezeichnete den Gesetzentwurf in der „Bild“-Zeitung als eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“.
Der Text sei „in weiten Teilen kaum verständlich“ und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar. Selbst Heizungs-Fachverbände würden Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes kritisieren sowie dessen mangelnde Praxistauglichkeit, sagte Goebel. „Genau solche Gesetze tragen zur Frustration vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat und Politik bei.“
Der Normenkontrollrat ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Beratergremium. Seine zehn Mitglieder haben die Aufgabe, sich für weniger Bürokratie, bessere Gesetze und eine digitale Verwaltung einzusetzen.

Normenkontrollrat fordert Überarbeitung des Gesetzes

Das Gesetz verursache zudem zusätzliche Bürokratie- und Beratungskosten, bemängelt der Normenkontrollrat. Die Aufteilung der Nebenkosten beim Einbau fossiler Heizungen etwa sei für viele Wohnungseigentümer ohne externe Beratung kaum umsetzbar.
Goebel forderte den Bundestag auf, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren zu überarbeiten und die Vorschläge von Fachverbänden zu prüfen.
Kernstück des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes der früheren Ampel-Koalition ist die Vorgabe, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt werden müssen.
Aus der Opposition heraus hatten die Unionsparteien das alte Heizungsgesetz heftig kritisiert. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, wie der Nachfolger unter Schwarz-Rot nun heißt, soll der Einbau neuer Gasheizungen weiter möglich sein – Voraussetzung soll ab 2029 sein, dass ein zunehmender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe genutzt wird. (dpa/red)
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Union fordert Fahrplan für Steuerreform bis 2027

Die Union fordert beim Spitzentreffen von CDU, CSU und SPD an diesem Dienstag einen konkreten Zeitplan für die geplante Steuerreform. Ziel ist es, die Entlastungen wie vorgesehen zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Steffen Bilger, sagte dem „Tagesspiegel“: „Der Koalitionsausschuss bietet eine gute Gelegenheit, einen konkreten Umsetzungsfahrplan für gezielte Entlastungen kleiner und mittlerer Einkommen zu entwerfen.“
Union und SPD hätten sich grundsätzlich auf eine Entlastung bei der Einkommensteuer ab dem 1. Januar 2027 verständigt, daran könne man jetzt anknüpfen.
Darüber hinaus müssten sich alle weiteren Beschlüsse der Koalition daran messen lassen, ob sie die Wirtschaft wieder in Schwung bringen, so Bilger weiter. (dts/red)
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Goldwind: EU-Kommission nimmt chinesische Windkraftfirma ins Visier

Wegen mutmaßlicher Wettbewerbsverzerrung vertieft die Europäische Kommission ihre Ermittlungen gegen die chinesische Windkraftfirma Goldwind. „Die Kommission hat den Verdacht, dass Goldwind möglicherweise drittstaatliche Subventionen erhalten hat, die den EU-Binnenmarkt verzerren könnten“, teilte die Brüsseler Behörde mit. Konkret geht es um Subventionen bei der Herstellung und dem Verkauf von Windturbinen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Zu den möglichen ausländischen Subventionen zählen laut Mitteilung Zuschüsse, steuerliche Vorzugsregelungen sowie Vorzugsfinanzierungen in Form von Darlehen. Die Kommission befürchtet demnach, dass diese Subventionen die Marktposition in der EU von Goldwind verbessern und sich negativ auf den Wettbewerb auf dem Markt der Windkraftanlagen und damit verbundene Dienstleistungen in der EU auswirken könnten.

EU-Kommission schaut schon seit fast zwei Jahren hin

Bereits im April 2024 hatte die EU-Kommission eine Untersuchung gegen chinesische Windkrafthersteller eingeleitet. Grund dafür waren damals der Behörde vorliegende Hinweise, wonach bestimmte Windradhersteller von ausländischen Subventionen profitiert hätten, die ihnen einen unlauteren Vorteil gegenüber Konkurrenten verschafft hätten. Konkret ging es um Leistungen für Windparks in Spanien, Griechenland, Frankreich, Rumänien und Bulgarien.
Die EU-Kommission in Brüssel teilte nun mit, sie sehe auf Grundlage dieser vorläufigen Untersuchung Hinweise darauf, dass der Hersteller Goldwind möglicherweise ausländische Subventionen erhalten habe, die den Binnenmarkt verzerren könnten. Mit der vertieften Analyse will die Kommission schauen, ob sich vorläufige Feststellungen bestätigen. Die Einleitung der genaueren Prüfung bedeute nicht, dass es tatsächlich Verstöße gebe, betonte die Behörde.
Goldwind hat Angaben der Kommission zufolge seinen Hauptsitz in China und ist hauptsächlich im Bereich der Herstellung von Windturbinen sowie in Forschung und Entwicklung, Vertrieb und Wartung tätig. Die Firma ist demnach auf dem EU-Binnenmarkt aktiv, unter anderem über Vensys und weitere Tochtergesellschaften.

Streit zwischen Brüssel und Peking schwelt schon länger

Brüssel und Peking streiten schon länger darüber, dass China aus Sicht der EU unfaire Handelspraktiken einsetzt und etwa durch staatliche Subventionen Überkapazitäten auf dem eigenen Markt schafft, die dann ins Ausland abfließen. Ein Beispiel dafür sind E-Autos oder auch die Photovoltaik-Branche. (dpa/red)