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Ukrainekrieg: Angriffe gehen weiter – EU plant neue Russland-Sanktionen


In Kürze:

  • Die Ukraine meldet einen Angriff auf eine russische Raketenfabrik in der Region Samara mit einer Langstreckenrakete vom Typ „Flamingo“.
  • Russland berichtet von weiteren Geländegewinnen bei Slawjansk-Kramatorsk und zahlreichen abgewehrten ukrainischen Drohnenangriffen.
  • EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas kündigt für Herbst eine Ausweitung der Russland-Sanktionen um rund ein Drittel an.
  • Gleichzeitig signalisiert Moskau Gesprächsbereitschaft gegenüber den US-Sondergesandten Steve Witkoff und Jared Kushner.

 
Im Ukrainekrieg gibt es weiterhin keine Anzeichen für eine Entspannung. Auch am Wochenende gingen die gegenseitigen Angriffe weiter. So meldete Kiew, die Ukraine habe eine russische Raketen- und Raumfahrtanlage in der Region Samara angegriffen. Präsident Wolodymyr Selenskyj erklärte auf Facebook, dabei seien in der Ukraine hergestellte Langstrecken-Marschflugkörper vom Typ „Flamingo“ zum Einsatz gekommen. Nach ukrainischen Angaben wurde die Anlage dabei in Brand gesetzt.

Russland meldet Vorrücken im Osten der Ukraine

Dem ukrainischen Generalstab zufolge galt der Angriff einer Einrichtung, die außerdem Komponenten für den Aufbau eines am Konzept von Starlink orientierten Satellitennetzwerks herstellt. Der Gouverneur von Samara, Wjatscheslaw Fedorishev, bestätigte, dass das 900 Kilometer von der ukrainischen Grenze entfernte Werk getroffen wurde. Über das Ausmaß der entstandenen Schäden machte er jedoch keine Angaben. Eine unabhängige Verifizierung der Angaben ist nicht möglich.
Die russische Nachrichtenagentur „TASS“ meldet, dass Russlands Truppenverband Süd weitere Geländegewinne im Raum Slawjansk-Kramatorsk erzielt habe. Dies erleichtere russischen Drohneneinheiten Angriffe auf ukrainische Logistik und Fahrzeuge auch hinter den eigentlichen Verteidigungslinien. So sollen russische Drohnen bei Kramatorsk mehrere zum Nachschub eingesetzte Fahrzeuge zerstört haben.
Das russische Verteidigungsministerium meldete am Sonntag, 16. August, außerdem den Abschuss von 72 ukrainischen Drohnen über russischem Staatsgebiet sowie dem Schwarzen und Asowschen Meer. Bei ukrainischen Drohnen- und Artillerieangriffen in Gorlowka und im Gebiet Cherson habe es insgesamt drei Tote und drei Verletzte gegeben.

Mehrere Dutzend ziviler Opfer auf beiden Seiten im Juli

Unter anderem sei ein ziviles Fahrzeug angegriffen worden. In Donezk sei ein Einkaufszentrum zerstört worden. Auch hier gibt es keine Möglichkeit einer unabhängigen Verifizierung der Angaben. Der UN-Menschenrechtsmission zufolge gab es im Juli infolge der wechselseitigen Angriffe auf beiden Seiten mehrere Dutzend tote und verletzte Zivilisten.
In den vergangenen Tagen meldete Russland Angriffe auf Einrichtungen in den Häfen von Odessa, Wilkowo und Belgorod-Dnjestrowski. Diese hätten sich unter anderem gegen Lager für Treibstoff und Waffen, Anlagen zur Herstellung und Lagerung von Seedrohnen sowie Schiffe gerichtet. Diese habe die Ukraine nach russischer Darstellung für militärische Transporte genutzt. Auch hier gibt es keine unabhängige Bestätigung.
Demgegenüber habe das ukrainische Stahlwerk ArcelorMittal Kryvyi Rih in einer eigenen Erklärung bestätigt, dass ein russischer Angriff zentrale Energie- und Hochofenbereiche beschädigt habe. Deshalb musste man am vergangenen Wochenende die Produktion teilweise einstellen, hieß es in der „Kyiv Post“.

Kallas sieht bisherige EU-Sanktionen gegen Russland als „Erfolg“

Die EU will die Sanktionen gegen Russland unterdessen nach den Worten der Außenbeauftragten Kaja Kallas in den kommenden Monaten deutlich ausweiten. „Im Herbst werde ich die weitreichendste Sanktionsliste seit Beginn des Krieges vorlegen. Sollte sie beschlossen werden, wird sich die Zahl der sanktionierten russischen Personen, Unternehmen und Organisationen sofort um ein Drittel erhöhen“, sagte Kallas der Zeitung „Welt“ vom Montag.
Die Sanktionen richten sich nach Angaben der EU-Kommission derzeit gegen fast 3.000 Menschen und Einrichtungen. Der Druck müsse „verstärkt werden, bis Russland den Krieg beendet“, so Kallas. Sie äußerte zugleich die Hoffnung, dass die USA und Europa mit Blick auf die Sanktionen wieder „näher zusammenrücken“. Die bisherigen 21 Sanktionspakete seit Kriegsbeginn im Februar 2022 bezeichnete Kallas als „Erfolg“.
Skeptische Stimmen hingegen gehen davon aus, dass die europäische Konfrontationspolitik gegenüber Russland – neben größeren Unsicherheiten in der eigenen Energieversorgung – vor allem zu einem stärkeren Zusammenrücken auf dem asiatischen Kontinent geführt hat. So seien vor allem Russland und China enger zusammengerückt.
Aber auch Indien zeigt Interesse daran, die Chancen des zwangsläufigen asiatischen Fokus des Kremls zu nutzen. Dies wäre auch in Russlands Interesse, da das Land nicht Gefahr laufe, hauptsächlich von China abhängig zu werden. Im Rahmen des Raisina-Dialogs von 2023 erklärte Indiens Außenminister Subrahmanyam Jaishankar: „Russland ist eine Macht mit einer enormen Tradition der Staatskunst, die niemals eine ungleiche Beziehung eingehen würde. Deshalb ist es sinnvoll, dass Indien Russland Alternativen bietet.“

Noch kein Termin für neue Ukraine-Gespräche unter US-Leitung

Russland hatte gegen Ende der Vorwoche seine Bereitschaft erklärt, die US-Sondergesandten des Präsidenten, Steve Witkoff und Jared Kushner, für eine neue Gesprächsrunde zur Ukraine zu empfangen. Dies berichtete „Iswestija“. Das Hauptthema des möglichen Treffens könnten die jüngsten Vorschläge sein, die Kiew Washington vorgelegt hat. Über anstehende Termine für eine Reise der US-Verhandlungsführer nach Russland ist jedoch nichts bekannt. Auch die US-Botschaft in Moskau konnte darüber keine Auskunft geben.
Grigori Karasin, der Vorsitzende des Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Russischen Föderationsrats, erklärte gegenüber „Iswestija“: „Russland ist immer bereit, Angelegenheiten zu besprechen, wenn die Gegenseite ein praktisches Interesse daran hat, echte Ergebnisse zu erzielen. Wir sind immer bereit für Meetings und Verhandlungen. Daher gilt dies sowohl für Kushner als auch für Witkoff.“
Der Diplomat Rodion Miroschnik äußerte zudem, der Dialog zwischen Moskau und Washington solle sich nicht ausschließlich auf eine Einigung in der Ukraine beschränken. Seiner Ansicht nach gibt es weiterhin eine „breite Palette von Fragen von gemeinsamem Interesse zwischen den Ländern“.
(Mit Material von Nachrichtenagenturen)
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24. Juli: Merz baut Kabinett um | Klopp offiziell vorgestellt | China sanktioniert deutsche Firmen

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Merz baut Kabinett um

Nach dem Rücktritt von Fraktionschef Jens Spahn baut Bundeskanzler Merz das Kabinett und die Parteiführung um. Kanzleramtschef Thorsten Frei soll Spahns Nachfolger werden. Gesundheitsministerin Nina Warken wechselt ins Kanzleramt. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann soll Gesundheitsminister werden. Verkehrsminister Schnieder soll auch ausgetauscht werden. Sein Nachfolger ist noch nicht bekannt.

Klopp offiziell vorgestellt

Jürgen Klopp ist der neue Bundestrainer der deutschen Fußball-Nationalmannschaft. Der DFB stellte den 59-Jährigen in Frankfurt vor. Sein Vertrag beginnt am 15. August und läuft bis zur Weltmeisterschaft 2030. Klopp sprach von einer großen Ehre. Zum 1. Januar 2027 übernimmt zudem Per Mertesacker den Posten des DFB-Geschäftsführers Sport.

China sanktioniert deutsche Firmen

Als Reaktion auf die neuen EU-Sanktionen gegen Russland hat China Exportkontrollen gegen 14 europäische Unternehmen verhängt, darunter Rheinmetall sowie zwei weitere deutsche Firmen. Betroffen sind Lieferungen sogenannter Dual-Use-Güter. Die EU prüft derzeit die Auswirkungen dieser Maßnahmen.

Mehr ausländische Häftlinge

Der Anteil ausländischer Häftlinge ist erneut gestiegen. Inzwischen machen ausländische Inhaftierte 44,8 Prozent der rund 60.400 Gefängnisinsassen in Deutschland aus. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten warnt vor einer Überforderung der Anstalten, die unter anderem durch Sprachbarrieren und Subkulturen verursacht wird.

Neue US-Zölle

Ab heute führen die USA neue Zölle von 10 bis 12,5 Prozent auf Importe aus mehr als 60 Handelspartnern, darunter auch die Europäische Union, ein. Die Regierung unter Präsident Trump begründet die Maßnahmen mit dem Kampf gegen Zwangsarbeit. Ausgenommen sind unter anderem Energie, Lebensmittel und bestimmte Industriegüter.
 
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EuGH: Private Webseitenbetreiber haften für Verbreitung von Russia Today

„Das Verbot, Inhalte des Senders Russia Today zu verbreiten, gilt auch für eine Website, die der Öffentlichkeit kostenlos zugänglich ist“, urteilt der europäische Gerichtshof heute in einem Vorabentscheidungsersuchen
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EuGH urteilt über Videoverbreitung von „RT DE“ – Berliner Gericht bestätigt Sendeverbot


In Kürze:

  • Das Verwaltungsgericht Berlin hält die Untersagung von „RT DE“ wegen fehlender Rundfunkzulassung für rechtmäßig.
  • Nach Ansicht des Gerichts trat die deutsche GmbH selbst als Veranstalterin des Programms auf.
  • Der EuGH entscheidet am 2. Juli über die Reichweite des EU-Verbots zur Verbreitung von RT-Inhalten.
  • Im Mittelpunkt steht die Frage, ob auch private Webseitenbetreiber oder Blogger als „Betreiber“ im Sinne der EU-Sanktionsverordnung gelten.

Der öffentlich-rechtliche russische Auslandssender RT („Russia Today“) beschäftigt weiterhin die Gerichte. Am Dienstag, 30. Juni, hat das Verwaltungsgericht in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil zugunsten der Medienanstalt Berlin-Brandenburg entschieden. Diese hatte im Februar 2022 den Betrieb des Fernsehprogramms „RT DE“ in Deutschland untersagt. Für Donnerstag, 2. Juli, wird wiederum ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erwartet, in dem es um die Verbreitung von Videos des Senders geht.

„RT DE“ präsentierte sich als deutsches Medium – das wurde ihm zum Verhängnis

Die inzwischen liquidierte, 2014 nach deutschem Recht gegründete Betreiber-GmbH hatte gegen die Untersagung des Betriebs von „RT DE“ als Fernsehprogramm über Satellit und Internet geklagt. Zur Begründung hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg damals angegeben, dass der Gesellschaft die hierfür erforderliche Zulassung fehle. Der Bescheid erging noch vor Beginn des Ukrainekriegs im Februar 2022.
Die deutsche GmbH machte geltend, dass nicht sie, sondern die in Russland ansässige Großmuttergesellschaft TV Novosti die Veranstalterin von „RT DE“ sei. Sie selbst übernehme dafür nur Produktion und Zulieferung. Das Verwaltungsgericht Berlin hat diese Darstellung nicht für stichhaltig gehalten und im Urteil zu VG 32 K 13/23 die Klage abgewiesen.
Die Medienanstalt habe die GmbH zu Recht als Veranstalterin eines zulassungspflichtigen Rundfunkprogramms betrachtet. Immerhin sei diese mehrfach als solche aufgetreten. Sie habe von sich aus mehrfach betont, dass die redaktionelle Letztverantwortung für die gesendeten Inhalte nicht in Russland, sondern in Deutschland liege. Zudem sei sie auch in Stellenausschreibungen als TV-Sender aufgetreten. Insofern konnte die Medienanstalt die jahrelangen Bemühungen, als deutsches Medium aufzutreten, nun gegen „RT DE“ verwenden. Die in Deutschland nicht mehr aktive Gesellschaft könnte noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellen. Ob dies geschehen wird, ist ungewiss. Der Betrieb des nach wie vor Inhalte publizierenden Formats „RT DE“ wird nach Informationen der Epoch Times über eine drittstaatsbezogene Konstruktion außerhalb der EU weitergeführt.

Staatsanwaltschaft Saarbrücken wollte Vorabentscheidung zum „Betreiber“-Begriff

Das für Donnerstag erwartete Urteil zum Verfahren C-67/25 Traugott Ickeroth betrifft hingegen die Anwendung der EU-Sanktionsverordnung gegen russische Staatsmedien. Das Landgericht Saarbrücken hatte sich mit der Bitte um eine Vorabentscheidung an den EuGH gewandt, zu klären, wer als „Betreiber“ gilt und damit der Verordnung unterliegt.
Das Verfahren richtete sich gegen drei Personen, die Videos von RT DE über eine eigene Internetseite verbreitet haben. Kostenpflichtig war das Angebot nicht, allerdings hatten die Angeklagten die Videos systematisch gesammelt, über eine eigene Website bereitgestellt und um Spenden gebeten – wodurch Einnahmen erzielt wurden.
Der EuGH muss jetzt entscheiden, ob nur Plattformen, Internetprovider und Kabelnetzbetreiber diesem Begriff unterfallen – oder auch Privatpersonen, einfache Webseitenbetreiber, Vereine oder Blogger. Generalanwalt Rimvydas Norkus hatte im Februar für eine weite Auslegung plädiert. Nicht die Gewinnerzielung soll entscheidend sein, sondern die aktive Verbreitung oder Ermöglichung der Verbreitung.

Verwaltungsgericht nahm keine politische Bewertung von „RT DE“ vor

Das Verwaltungsgericht Berlin beurteilte ausschließlich die rundfunkrechtliche Zulassung von „RT DE“ nach deutschem Medienrecht. Es befasste sich nicht mit den EU-Sanktionen, eine politische Bewertung russischer Medien oder ob der Sender Desinformation verbreitet habe. Damit verfolgte das Gericht einen rein verwaltungsrechtlichen Ansatz.
Beim Urteil des EuGH wird es hingegen um das unionsrechtliche Verbreitungsverbot für Inhalte russischer Staatsmedien und dessen Auslegung gehen – und dessen Auslegung. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte 2022 die damaligen Sanktionen gegen „RT France“ bestätigt. Dabei urteilte das Gericht, der Rat durfte außenpolitische Sanktionen dieser Art grundsätzlich erlassen.
Der EuG hielt die damit verbundene Einschränkung von Grundfreiheiten wie der Medienfreiheit oder der Freiheit der Erwerbsausübung für möglich. Diese müssten gesetzlich vorgesehen, verhältnismäßig und durch Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gerechtfertigt sein. Im konkreten Fall der russischen Staatsmedien seien die Maßnahmen zudem zeitlich begrenzt und an die Fortdauer der Sanktionen gekoppelt.
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Ungarn und EU ringen weiter um Milliarden aus Brüssel


In Kürze:

  • Die EU blockiert weiterhin rund 17 Milliarden Euro an Mitteln für Ungarn.
  • Budapest hält mehrere geforderte Reformen kurzfristig für nicht umsetzbar.
  • Eine Sondersteuer für ausländische Einzelhändler könnte ein weiteres EU-Verfahren auslösen.
  • Premierminister Péter Magyar will in Brüssel über einen Fahrplan zur Freigabe der Gelder verhandeln.

 
Trotz des Machtwechsels von Premierminister Viktor Orbán zu Péter Magyar in Ungarn bleibt das Verhältnis zwischen Budapest und Brüssel angespannt. Zwar bescheinigt die EU-Kommission dem Kabinett Magyar eine „mehr als konstruktive“ Haltung, allerdings macht die EU die Auszahlung blockierter Mittel in Höhe von insgesamt rund 17 Milliarden Euro von Reformen abhängig.
Einige dieser Reformen – insbesondere im Steuer- und Rentenbereich – hält man in Budapest jedoch kurzfristig für nicht umsetzbar. Zeitmangel und die angespannte Haushaltslage lassen deren Umsetzung in dem von Brüssel geforderten Rahmen derzeit nicht zu.

Ungarn läuft die Zeit davon: Wichtige Frist endet am 31. August

Ein wesentlicher Faktor sind dabei 10,4 Milliarden Euro aus dem Corona-Wiederaufbaufonds (RFF). Wegen angeblicher Rechtsstaatsdefizite und Korruptionsbedenken hatte Brüssel deren Auszahlung bislang zurückgehalten. Dabei müssten bis 31. August des laufenden Jahres die Mittel verwendet worden sein und die endgültigen Zahlungsanträge eingereicht. Ungarn hat „index.hu“ zufolge bislang jedoch lediglich einen Vorschuss in Höhe von 900 Millionen Euro erhalten.
Daneben geht es auch um etwas mehr als 6 Milliarden Euro aus dem sogenannten Kohäsionsfonds. Um die volle Summe zu erhalten, müsste Ungarn 27 sogenannte Super-Meilensteine erfüllen. Hinzu kämen rund 300 einzelne Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und für mehr Transparenz, die zumindest formal bis zum Fristende abgeschlossen sein müssten.
Die Frist ist nicht verlängerbar – dafür wäre ein Änderungsbeschluss erforderlich, der auf demselben Weg wie die ursprüngliche Vereinbarung zu den Corona-Fonds zustande kommen müsste. Schon dieser war unter den Mitgliedstaaten umstritten und ging mit einem monatelangen, äußerst knappen Verhandlungsprozess einher.

Sondersteuer: Diskriminierung ausländische Handelsketten über Berechnungsgrundlage

Dazu kommt das Risiko eines beihilferechtlichen Verfahrens gegen Ungarn, das EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera einleiten könnte. Anlass ist die von der Regierung Orbán eingeführte und erst im April vom Parlament verlängerte Sondersteuer auf Umsätze ausländischer Einzelhändler. Zusätzlich gelten auch Gewinnmargenbegrenzungen für bestimmte Produkte.
Betroffen sind große internationale Einzelhandelsketten wie Spar, Rewe, Penny oder dm. Die EU-Kommission hat vor dem EuGH Klage gegen dieses Gesetz erhoben. Da die Sondersteuer ausschließlich ausländische und keine ungarischen Unternehmen treffe, schränke sie die Niederlassungsfreiheit im Binnenmarkt ein, so die Begründung.
Zudem prüfe die Kommission ein beihilferechtliches Verfahren gegen Ungarn, so das „Handelsblatt“. Wettbewerbskommissarin Ribera könnte in diesem Fall die Erhebung der Steuer auch aussetzen. Die Regierung in Budapest erklärt hingegen, dass eine zeitnahe Beseitigung der Sondersteuer gravierende Auswirkungen auf die ohnehin schon angespannte Haushaltslage hätte.

Brüssel rät der Regierung in Budapest von neuen Krediten ab

Die 2022 geschaffene Sondersteuer funktioniert nach dem Prinzip einer progressiven Umsatzsteuer. Dabei wird der Gesamtumsatz des betreffenden Konzerns als Grundlage herangezogen – und zwar nicht nur der in Ungarn, sondern der weltweit erzielte. Liegt dieser bei bis zu 500 Millionen Forint (etwa 1,4 Millionen Euro), beträgt die Sondersteuer 0 Prozent.
In weiteren Schritten steigt die Belastung auf 0,15 Prozent und 1 Prozent; ab 100.000.000.001 Forint (rund 280,3 Millionen Euro) greift der Höchstsatz von 4,5 Prozent. Kein ungarischer Konzern erreicht diese Schwelle. Seit ihrer Einführung hat die Regierung in Budapest die Steuer mehrfach erhöht.
Derzeit bemühen sich Brüssel und Budapest gemeinsam darum, zumindest die erreichbare Gesamtsumme von 6,5 Milliarden Euro an Zuschüssen zu sichern. Gleichzeitig rät die EU-Kommission Ungarn davon ab, die zusätzlich möglichen 3,9 Milliarden Euro an Krediten in Anspruch zu nehmen – vor dem Hintergrund der bereits hohen Staatsverschuldung.

Möglicher Umweg für Ungarn: Kapitalerhöhung zugunsten einer Entwicklungsbank

Für 2026 ist einer Prognose der EU-Kommission zufolge ein Defizit von mehr als 6 Prozent des BIP zu erwarten, deutlich mehr als die 3 Prozent, die der Maastricht-Vertrag vorsieht. Selbst ohne Inanspruchnahme des Darlehens würde aufgrund der Ausgabenerhöhungsmaßnahmen der vorherigen Regierung Ende 2025 und Anfang 2026 die Schuldenquote auf 76,8 Prozent steigen.
In Kürze ist eine Reise von Magyar Péter nach Brüssel zu Gesprächen mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geplant. Dabei soll ein politischer Fahrplan für die Freigabe der Gelder vereinbart werden. Direkte Auszahlungen sind jedoch zunächst nicht zu erwarten.
Ein möglicher Weg, einige Mittel für Ungarn trotz der engen Frist zu sichern, wäre laut „index.hu“ die Anpassung des Wiederaufbauplans durch die Vereinfachung komplexerer sektoraler Reformen. Dadurch ließe sich die Erfüllung mehrerer kleinerer Meilensteine unterhalb der Ebene der nicht mehr veränderbaren „Super-Meilensteine“ erreichen.
Nicht bis zum 31. August verwendete Gelder könnten zudem möglicherweise über den Umweg einer Kapitalerhöhung zugunsten einer Entwicklungsbank gesichert werden. In der Folge würden sie über Ausschreibungen für Projekte eingesetzt, die den Zielen des RRF entsprechen.