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EU-Staaten einigen sich auf neue Unternehmensrechtsform „EU Inc.“

Die Einführung einer europaweit einheitlichen Rechtsform für einfachere Unternehmensgründungen in der EU hat eine entscheidende Hürde genommen: Die 27 EU-Mitgliedstaaten einigten sich am Freitag auf eine überarbeitete Position zur geplanten „EU Inc.“.
Diese soll nun als Grundlage für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dienen.

Firmengründung in 48 Stunden geplant

Mit EU Inc. will die EU-Kommission eine neue Unternehmensform einführen, mit der Startups in kurzer Zeit in allen EU-Staaten eingetragen können werden sollen.
Eine Unternehmensgründung soll dann über ein zentrales EU-Portal für maximal hundert Euro vollständig digital und grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden möglich werden.

Neue Regeln gegen Geldwäsche

Nach Angaben der irischen Ratspräsidentschaft haben die EU-Staaten zusätzliche Sicherheitsmechanismen in den Text eingebaut.
Demnach können Behörden eine Unternehmensregistrierung künftig verweigern, sofern dies dem Kampf gegen „Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder andere Straftaten“ dient. Grundlage hierfür bleibe das jeweilige nationale Recht.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) lobte die Einigung der EU-Mitgliedstaaten. Von der EU Inc. profitierten junge Unternehmen ebenso wie etablierte, erklärte sie.
„Ein gemeinsamer Markt ist wirtschaftlich nur so stark, wie Unternehmen ihn tatsächlich nutzen können. Gerade in geopolitisch unsicheren Zeiten ist es entscheidend, diese Stärke auszuschöpfen.“
Weiter forderte Reiche das EU-Parlament auf, nun ebenfalls zügig zu entscheiden. „Europas Unternehmen brauchen weniger Hürden, um die Chancen dieses Marktes zu nutzen“, betonte sie.

EU-Parlament muss noch zustimmen

Damit die neue Rechtsform in Kraft treten kann, müssen sich die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf einen gemeinsamen Gesetzestext einigen.
Die EU-Kommission hofft auf einen Abschluss noch in diesem Jahr. Es wird erwartet, dass das Parlament bereits im nächsten Monat seine Position festlegt. (afp/red)
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EU plant „Zweitschlagskapazität“ gegen Peking – Merz und Macron wollen mehr Macht für Brüssel


In Kürze:

  • Merz und Macron wollen ein handelspolitisches Notfallinstrument schaffen, mit dem die EU auf wirtschaftlichen Druck aus Drittstaaten reagieren kann.
  • Die EU-Kommission soll Marktzugangsbeschränkungen bis hin zum Ausschluss vom Binnenmarkt verhängen können.
  • Der EU-Abgeordnete Engin Eroglu warnt vor protektionistischen Maßnahmen und fordert stattdessen Reformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
  • Beim EU-Gipfel am 15. und 16. Oktober wurde die Kommission aufgefordert, den „Werkzeugkasten […] zu erweitern“

 
Am Freitag, 16. Oktober, geht in Brüssel der zweitägige Gipfel der Staats- und Regierungschefs der EU zu Ende. Eines der zentralen Themen war das Verhältnis zu China – und das hohe Handelsdefizit der Europäer mit Blick auf Peking.
Im Vorfeld des Treffens hatten sich Deutschlands Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron mit einem Schreiben an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gewandt.

Merz und Macron wollen EU mit „Zweitschlagskapazität“ ausstatten

In dem Schreiben forderten sie die Schaffung eines handelspolitischen Notfallinstruments, das der EU die Möglichkeit geben soll, auf wirtschaftlichen Druck zu reagieren. Die Idee einer solchen „Zweitschlagskapazität“, auch „Kill Switch“ genannt, richtet sich nicht explizit gegen China, soll aber auch potenziell gegen andere Länder zum Einsatz kommen können, falls es zu einem Handelskrieg kommen sollte.
Konkret schlagen Merz und Macron zwei Maßnahmen vor.
Zum einen geht es um die Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherheit und der Diversifizierung. Unternehmen sollen weniger abhängig von einzelnen Lieferländern werden – insbesondere bei strategischen Gütern und kritischen Vorprodukten.
Zum anderen soll es die Möglichkeit für die EU-Kommission geben, den Marktzutritt für einzelne Unternehmen, Warengruppen oder sogar ganze Drittstaaten einzuschränken. Dies soll bei schwerwiegenden Verstößen eingesetzt werden können. Im äußersten Fall soll es auch eine Möglichkeit geben, den sofortigen Ausschluss vom Binnenmarkt auszusprechen. Man brauche, so hieß es in dem Schreiben, ein „glaubwürdiges Instrument in den Händen der Kommission, das entschlossene und systematische Reaktionen ermöglicht“.

Entscheidungsprozess zugunsten der Kommission umkehren

Um ein solches Instrument schnell handhaben zu können, wollen Merz und Macron auch den Prozess der Entscheidungsfindung beschleunigen. Deshalb möchte man nicht mehr, dass im Fall einer Anwendung die Zustimmung jedes einzelnen Landes eingeholt werden muss. Stattdessen wollen Merz und Macron den Entscheidungsprozess umkehren.
So soll nach ihrem Willen die EU-Kommission von sich aus aktiv werden und die Beschränkung des Marktzugangs aussprechen können. Sollten Mitgliedstaaten mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein, müssten sie dem Vorschlag zufolge eine qualifizierte Mehrheit dafür organisieren, um es zu stoppen oder zu ändern.
Merz und Macron erhoffen sich durch einen solchen Schritt Abschreckungswirkung gegen Handelskriege oder aggressive Handelspraktiken von Drittstaaten. Gleichzeitig müssten sich die Mitgliedstaaten mit Blick auf diesen Teil der Handelspolitik selbst entmachten.
Kritiker wie der deutsche EU-Abgeordnete und Vorsitzende der China-Delegation des EU-Parlaments, Engin Eroglu, stehen protektionistischen Vorstößen wie diesem skeptisch gegenüber.

Vorsitzender der China-Delegation warnt vor Protektionismus

Eroglu bezog sich gegenüber ntv auf eine Vereinbarung zwischen EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič und dem chinesischen Handelsminister Wang Wentao. China sagte vergangene Woche eine Exportdeckelung in die EU auf Hybridfahrzeuge zu. Šefčovič habe angesichts des Handelsdefizits „Zeit gekauft“, und das sei ein Erfolg. Allerdings, so der Freie-Wähler-Abgeordnete, sei nicht davon auszugehen, dass die EU die Wurzel des Problems angehe:
„Ich fürchte, dass die Europäische Union diese Zeit erneut vertrödelt und von Wahl zu Wahl arbeitet, statt die notwendigen Reformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit anzugehen.“
Stattdessen spreche man über protektionistische Maßnahmen und einen „Kill Switch“, die hohes Konfliktpotenzial in sich trügen.
Merz und Macron wollen die „Zweitschlagskapazität“ als Option in Fällen einer maximalen Eskalation verankern. Diese wäre etwa denkbar, wenn China auf Handelsbeschränkungen vonseiten der EU mit einem Exportstopp von kritischen Rohstoffen reagierte. Diskutieren wolle man auch einen Solidaritätsmechanismus für Mitgliedstaaten, die von einem Drittstaat gezielt wirtschaftlich unter Druck gesetzt würden.

EU-Kommission soll „Instrumentarium erweitern“

Eine klare Entscheidung über den Vorstoß fiel erwartungsgemäß noch nicht.
In ihrer Schlusserklärung fordern die Staats- und Regierungschefs jedoch die EU-Kommission auf, „den Werkzeugkasten dringend um neue Instrumente zu erweitern“.
Der Vizepräsident der EU-Handelskammer in China, Carlo D’Andrea, begrüßt die Debatte. Europa sei heute in einer besseren Lage als vor einigen Jahren, „weil wir Instrumente haben, um Verzerrungen im Markt zu korrigieren“, erklärte er am Donnerstag bei einem Pressegespräch in Shanghai laut „Handelsblatt“. „Das heißt nicht, dass man Drohungen ausspricht.“
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EU-Handelspolitik: Berlin und Paris wollen härter gegenüber China auftreten


In Kürze:

  • Die EU weist im Warenhandel mit China ein Defizit von rund 360 Milliarden Euro aus.
  • Brüssel verfügt bereits über Schutzinstrumente gegen subventionierte Importe und wirtschaftlichen Druck.
  • Für deutsche Unternehmen bleibt China zugleich Absatzmarkt, Lieferant und Wettbewerber.

 
Vor dem nächsten Treffen des Europäischen Rats in Brüssel am 15. und 16. Oktober wächst in Berlin und Brüssel der Druck, den wirtschaftspolitischen Umgang mit China neu zu ordnen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und der französische Präsident Emmanuel Macron fordern in einem gemeinsamen Schreiben an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen neue Befugnisse für die Kommission. Ein begleitendes Papier zu globalen wirtschaftlichen Ungleichgewichten veröffentlichten beide Regierungen am Montag, 5. Oktober. Die EU arbeitet bereits seit Längerem daran, sich gegen wirtschaftlichen Druck, subventionierte Importe und einseitige Abhängigkeiten besser zu schützen.
Das vorgeschlagene Instrument soll Gegenmaßnahmen bis hin zu einem sofortigen Ausschluss vom EU-Binnenmarkt ermöglichen. Greifen soll es, wenn ein Drittstaat gezielt faire Wettbewerbsbedingungen untergräbt und dadurch schwere, systematische Verzerrungen verursacht. Ein bestimmtes Land nennen Merz und Macron nicht. Beschlossen ist damit noch nichts: Für ein solches Instrument wäre die Zustimmung der EU-Staaten und des Europäischen Parlaments nötig. Ziel ist, dass die EU nicht erst nach monatelangen Verfahren reagieren kann, wenn ein Drittstaat wirtschaftlichen Druck ausübt.
Für Deutschland ist das Thema relevant. China ist zugleich Absatzmarkt, Lieferant und Wettbewerber. Nach Angaben des EU-Statistikamts Eurostat führte die EU 2025 Waren im Wert von rund 560 Milliarden Euro aus China ein. Die Exporte nach China lagen bei knapp 200 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich ein Handelsdefizit von rund 360 Milliarden Euro. Für deutsche Unternehmen bedeutet dieses Ungleichgewicht: Sie konkurrieren auf dem EU-Markt zunehmend mit chinesischen Produkten, bleiben aber in vielen Branchen auf chinesische Vorprodukte, Rohstoffe oder Absatzchancen angewiesen. Bundeskanzler Merz  sagte am 15. September auf dem Unternehmertag des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen in Berlin, China verknüpfe „marktwirtschaftliche Dynamik gezielt mit staatlichen Interventionen“. Dazu zählte er Überkapazitäten, eine aggressive Preissetzung, eine unterbewertete Währung und stark subventionierte Exporte. Dadurch würden Unternehmen im EU-Binnenmarkt und auf Drittmärkten „massiv unter Druck gesetzt“.
Der wirtschaftliche Druck trifft Deutschland in einer Phase, in der die Industrie ohnehin unter schwacher Produktion und hohen Standortkosten leidet. Der Bundesverband der Deutschen Industrie verweist darauf, dass die Industrieproduktion seit 2022 rückläufig sei, und rechnet für 2026 allenfalls mit Stagnation. Als Belastungen nennt der Verband unter anderem hohe Energiepreise, Steuern, Lohnkosten und Bürokratie. Chinesische Überkapazitäten treffen damit nicht einen robusten Industriestandort, sondern Branchen, die bereits unter Anpassungsdruck stehen.

Schutzinstrumente der EU

Aus dieser Lage erklärt sich, warum in Brüssel nicht nur über klassische Zölle gesprochen wird. Wenn ein Staat seine wirtschaftliche Stärke nutzt, um politischen Druck auszuüben, reicht ein einzelnes Antisubventionsverfahren oft nicht aus. Dafür hat die EU ein eigenes Schutzinstrument geschaffen: das Instrument zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen, auch Anti-Coercion Instrument genannt. Es ist seit Ende 2023 in Kraft und soll die EU gegen wirtschaftliche Erpressung durch Drittstaaten schützen. Gemeint sind Fälle, in denen Handel, Investitionen oder Lieferketten als Druckmittel gegen die EU oder einzelne Mitgliedstaaten eingesetzt werden.
Das Instrument erlaubt Gegenmaßnahmen in mehreren Bereichen. Die EU nennt unter anderem Beschränkungen im Warenhandel, bei Dienstleistungen, ausländischen Direktinvestitionen, öffentlicher Beschaffung und Rechten des geistigen Eigentums sowie Ausfuhrkontrollen. Für Leser ohne handelspolitischen Hintergrund heißt das: Die EU kann im Ernstfall nicht nur Zölle verhängen, sondern auch den Zugang zu bestimmten Märkten oder Verfahren beschränken.
Politisch schwierig ist die Frage, wie schnell solche Maßnahmen beschlossen werden können. Im Rat der EU gilt für viele Entscheidungen die qualifizierte Mehrheit. Dafür braucht es grundsätzlich mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die zugleich mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Diese Hürde soll verhindern, dass weitreichende Entscheidungen ohne breite Unterstützung getroffen werden. Sie kann aber auch dazu führen, dass die EU in akuten Konflikten langsamer handelt.
Genau an diesem Punkt setzt der deutsch-französische Vorstoß an. Berlin und Paris wollen die EU handlungsfähiger machen, bevor wirtschaftlicher Druck seine Wirkung entfaltet. Der in der Debatte verwendete Begriff „Kill-Switch“ beschreibt kein bestehendes EU-Recht, sondern die Idee eines Notmechanismus: Die Kommission könnte in einer akuten Lage rasch handeln. Stoppen könnten die Mitgliedstaaten eine solche Entscheidung nur mit einer qualifizierten Mehrheit dagegen. Ob ein solches Modell rechtlich und politisch umgesetzt wird, ist offen.

Autos als Prüfstein

Besonders sichtbar wird der Konflikt in der Autoindustrie. Die EU-Kommission leitete 2023 eine Antisubventionsuntersuchung gegen batterieelektrische Fahrzeuge aus China ein. 2024 verhängte sie endgültige Ausgleichszölle auf bestimmte Elektroautos, weil sie staatliche Subventionen in China und eine Schädigungsgefahr für die Industrie in der EU sah.
Solche Ausgleichszölle sollen keinen Markt abschotten, sondern einen staatlich verzerrten Wettbewerb korrigieren. Die Logik ist einfach: Wenn Hersteller in einem Drittland durch Subventionen billiger anbieten können, darf die EU unter bestimmten Bedingungen einen Zoll erheben, der diesen Vorteil ganz oder teilweise neutralisiert. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss in einem Verfahren geprüft werden.
Für Deutschland hat das besondere Bedeutung. Die Autoindustrie befindet sich mitten im Umbau zur Elektromobilität. Hersteller und Zulieferer müssen investieren, während neue Wettbewerber auf den Markt drängen. Maßnahmen gegen subventionierte Importe können Unternehmen in der EU Zeit verschaffen. Sie lösen aber nicht die strukturellen Probleme des Standorts: hohe Energiekosten, langsame Genehmigungen, Fachkräftemangel und die Frage, wie schnell eigene Batterien, Software und Vorprodukte in der EU entstehen.
Im begleitenden Positionspapier fordern Berlin und Paris zudem, bestehende Handelsschutzmaßnahmen schneller und umfassender einzusetzen. Als dringliche Fälle nennen sie unter anderem Plug-in-Hybridautos. Bei batterieelektrischen Fahrzeugen hat Brüssel bereits geprüft, ob chinesische Subventionen den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren. Eine Ausweitung auf weitere Fahrzeugsegmente müsste rechtlich in einem eigenen Verfahren begründet werden.

Industriepolitik und Fördergeld

Neben Zöllen rückt die Frage in den Mittelpunkt, wofür öffentliche Fördergelder eingesetzt werden. Die EU-Kommission hat mit dem Industrial Accelerator Act einen Vorschlag vorgelegt, durch den industrielle Kapazitäten in strategischen Bereichen schneller aufgebaut werden sollen. Dazu zählen Branchen, die für die Dekarbonisierung und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU wichtig sind.
Für Verbraucher klingt Industriepolitik oft abstrakt. Praktisch geht es aber um konkrete Fragen: Wird ein Elektroauto gefördert, wenn es weitgehend außerhalb der EU produziert wurde? Dürfen öffentliche Aufträge stärker berücksichtigen, ob Wertschöpfung in der EU entsteht? Können Förderprogramme so gestaltet werden, dass sie nicht nur Nachfrage schaffen, sondern auch Produktion am Standort halten?
Solche Regeln hätten Folgen für deutsche Unternehmen. Hersteller und Zulieferer könnten profitieren, wenn Investitionen in Werke in der EU, Batterien, Komponenten oder Software stärker berücksichtigt werden. Gleichzeitig besteht das Risiko höherer Preise, wenn billigere Angebote aus Drittstaaten weniger stark zum Zug kommen. Für Verbraucher wäre entscheidend, ob Förderprogramme am Ende bezahlbare Produkte ermöglichen oder vor allem zu höheren Preisen führen.
China kritisiert solche Ansätze deutlich. Das chinesische Handelsministerium schrieb Ende April in einer Mitteilung zum geplanten Industrial Accelerator Act, der Entwurf enthalte aus Pekings Sicht beschränkende Vorgaben für ausländische Investitionen in strategischen Branchen wie Batterien, Elektrofahrzeugen, Photovoltaik und kritischen Rohstoffen. Außerdem beanstandet China Anforderungen, die bei öffentlicher Beschaffung und anderen staatlichen Eingriffen Produkte oder Wertschöpfung aus der EU bevorzugen könnten. Das Ministerium spricht von Investitionshürden und institutioneller Diskriminierung und verweist auf mögliche Verstöße gegen WTO-Grundsätze wie Meistbegünstigung und Inländerbehandlung. Sollte die EU die Regelung trotz chinesischer Einwände vorantreiben und dadurch Interessen chinesischer Unternehmen beeinträchtigen, kündigte das Handelsministerium Gegenmaßnahmen an.

Rohstoffe als Schwachstelle

Eine weitere Schwachstelle liegt bei kritischen Rohstoffen. China hat im April 2025 Exportkontrollen für mehrere Seltene Erden und Magnetmaterialien verhängt, darunter Samarium, Gadolinium, Terbium, Dysprosium, Lutetium, Scandium und Yttrium. Diese Stoffe werden in Elektromotoren, Sensoren und anderen industriellen Anwendungen benötigt.
Für Deutschland sind solche Entwicklungen nicht ohne Bedeutung. Moderne Industrieproduktion hängt nicht nur von Fabriken ab, sondern auch von verlässlichen Vorprodukten. Wenn Rohstoffe oder Magnetmaterialien fehlen, können Lieferketten stocken. Das betrifft nicht nur Autos, sondern auch Maschinenbau, Energietechnik, Medizintechnik und Verteidigungsindustrie.
Chinesische Exportkontrollen bei kritischen Rohstoffen gelten in Brüssel als Warnsignal. Sie zeigen, wie abhängig Unternehmen in der EU bei einzelnen Vorprodukten von China sind. Das erklärt, warum die EU stärker auf Diversifizierung setzt: Rohstoffe, Bauteile und Vorprodukte sollen künftig möglichst aus mehreren Ländern bezogen werden, damit politische Entscheidungen eines einzelnen Lieferanten die Produktion in der EU nicht lahmlegen.
Die Sorge vor solchen Abhängigkeiten erklärt auch, warum ein schnelles EU-Instrument politisch an Bedeutung gewinnt. Wenn ein Lieferland Ausfuhren wichtiger Rohstoffe beschränkt, zeigen sich die Folgen nicht erst nach Monaten. Unternehmen spüren sie, sobald Vorprodukte fehlen oder Genehmigungen ausbleiben. Für die EU stellt sich deshalb die Frage, ob ihre bisherigen Verfahren schnell genug sind, um in einer solchen Lage Verhandlungsmacht aufzubauen.
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Ungarn und EU ringen weiter um Milliarden aus Brüssel


In Kürze:

  • Die EU blockiert weiterhin rund 17 Milliarden Euro an Mitteln für Ungarn.
  • Budapest hält mehrere geforderte Reformen kurzfristig für nicht umsetzbar.
  • Eine Sondersteuer für ausländische Einzelhändler könnte ein weiteres EU-Verfahren auslösen.
  • Premierminister Péter Magyar will in Brüssel über einen Fahrplan zur Freigabe der Gelder verhandeln.

 
Trotz des Machtwechsels von Premierminister Viktor Orbán zu Péter Magyar in Ungarn bleibt das Verhältnis zwischen Budapest und Brüssel angespannt. Zwar bescheinigt die EU-Kommission dem Kabinett Magyar eine „mehr als konstruktive“ Haltung, allerdings macht die EU die Auszahlung blockierter Mittel in Höhe von insgesamt rund 17 Milliarden Euro von Reformen abhängig.
Einige dieser Reformen – insbesondere im Steuer- und Rentenbereich – hält man in Budapest jedoch kurzfristig für nicht umsetzbar. Zeitmangel und die angespannte Haushaltslage lassen deren Umsetzung in dem von Brüssel geforderten Rahmen derzeit nicht zu.

Ungarn läuft die Zeit davon: Wichtige Frist endet am 31. August

Ein wesentlicher Faktor sind dabei 10,4 Milliarden Euro aus dem Corona-Wiederaufbaufonds (RFF). Wegen angeblicher Rechtsstaatsdefizite und Korruptionsbedenken hatte Brüssel deren Auszahlung bislang zurückgehalten. Dabei müssten bis 31. August des laufenden Jahres die Mittel verwendet worden sein und die endgültigen Zahlungsanträge eingereicht. Ungarn hat „index.hu“ zufolge bislang jedoch lediglich einen Vorschuss in Höhe von 900 Millionen Euro erhalten.
Daneben geht es auch um etwas mehr als 6 Milliarden Euro aus dem sogenannten Kohäsionsfonds. Um die volle Summe zu erhalten, müsste Ungarn 27 sogenannte Super-Meilensteine erfüllen. Hinzu kämen rund 300 einzelne Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und für mehr Transparenz, die zumindest formal bis zum Fristende abgeschlossen sein müssten.
Die Frist ist nicht verlängerbar – dafür wäre ein Änderungsbeschluss erforderlich, der auf demselben Weg wie die ursprüngliche Vereinbarung zu den Corona-Fonds zustande kommen müsste. Schon dieser war unter den Mitgliedstaaten umstritten und ging mit einem monatelangen, äußerst knappen Verhandlungsprozess einher.

Sondersteuer: Diskriminierung ausländische Handelsketten über Berechnungsgrundlage

Dazu kommt das Risiko eines beihilferechtlichen Verfahrens gegen Ungarn, das EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera einleiten könnte. Anlass ist die von der Regierung Orbán eingeführte und erst im April vom Parlament verlängerte Sondersteuer auf Umsätze ausländischer Einzelhändler. Zusätzlich gelten auch Gewinnmargenbegrenzungen für bestimmte Produkte.
Betroffen sind große internationale Einzelhandelsketten wie Spar, Rewe, Penny oder dm. Die EU-Kommission hat vor dem EuGH Klage gegen dieses Gesetz erhoben. Da die Sondersteuer ausschließlich ausländische und keine ungarischen Unternehmen treffe, schränke sie die Niederlassungsfreiheit im Binnenmarkt ein, so die Begründung.
Zudem prüfe die Kommission ein beihilferechtliches Verfahren gegen Ungarn, so das „Handelsblatt“. Wettbewerbskommissarin Ribera könnte in diesem Fall die Erhebung der Steuer auch aussetzen. Die Regierung in Budapest erklärt hingegen, dass eine zeitnahe Beseitigung der Sondersteuer gravierende Auswirkungen auf die ohnehin schon angespannte Haushaltslage hätte.

Brüssel rät der Regierung in Budapest von neuen Krediten ab

Die 2022 geschaffene Sondersteuer funktioniert nach dem Prinzip einer progressiven Umsatzsteuer. Dabei wird der Gesamtumsatz des betreffenden Konzerns als Grundlage herangezogen – und zwar nicht nur der in Ungarn, sondern der weltweit erzielte. Liegt dieser bei bis zu 500 Millionen Forint (etwa 1,4 Millionen Euro), beträgt die Sondersteuer 0 Prozent.
In weiteren Schritten steigt die Belastung auf 0,15 Prozent und 1 Prozent; ab 100.000.000.001 Forint (rund 280,3 Millionen Euro) greift der Höchstsatz von 4,5 Prozent. Kein ungarischer Konzern erreicht diese Schwelle. Seit ihrer Einführung hat die Regierung in Budapest die Steuer mehrfach erhöht.
Derzeit bemühen sich Brüssel und Budapest gemeinsam darum, zumindest die erreichbare Gesamtsumme von 6,5 Milliarden Euro an Zuschüssen zu sichern. Gleichzeitig rät die EU-Kommission Ungarn davon ab, die zusätzlich möglichen 3,9 Milliarden Euro an Krediten in Anspruch zu nehmen – vor dem Hintergrund der bereits hohen Staatsverschuldung.

Möglicher Umweg für Ungarn: Kapitalerhöhung zugunsten einer Entwicklungsbank

Für 2026 ist einer Prognose der EU-Kommission zufolge ein Defizit von mehr als 6 Prozent des BIP zu erwarten, deutlich mehr als die 3 Prozent, die der Maastricht-Vertrag vorsieht. Selbst ohne Inanspruchnahme des Darlehens würde aufgrund der Ausgabenerhöhungsmaßnahmen der vorherigen Regierung Ende 2025 und Anfang 2026 die Schuldenquote auf 76,8 Prozent steigen.
In Kürze ist eine Reise von Magyar Péter nach Brüssel zu Gesprächen mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geplant. Dabei soll ein politischer Fahrplan für die Freigabe der Gelder vereinbart werden. Direkte Auszahlungen sind jedoch zunächst nicht zu erwarten.
Ein möglicher Weg, einige Mittel für Ungarn trotz der engen Frist zu sichern, wäre laut „index.hu“ die Anpassung des Wiederaufbauplans durch die Vereinfachung komplexerer sektoraler Reformen. Dadurch ließe sich die Erfüllung mehrerer kleinerer Meilensteine unterhalb der Ebene der nicht mehr veränderbaren „Super-Meilensteine“ erreichen.
Nicht bis zum 31. August verwendete Gelder könnten zudem möglicherweise über den Umweg einer Kapitalerhöhung zugunsten einer Entwicklungsbank gesichert werden. In der Folge würden sie über Ausschreibungen für Projekte eingesetzt, die den Zielen des RRF entsprechen.