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Kritik an Übernahme von Tegut-Filialen – Edeka widerspricht

Die Übernahme von 178 Tegut-Supermärkten durch den Handelsriesen Edeka ruft bei Branchenexperten Bedenken hervor. „Für den Wettbewerb ist es schmerzlich, dass ein weiterer Händler vom Markt verschwindet“, sagte der Präsident der Monopolkommission, Tomaso Duso, und warnte vor einer zu hohen Marktkonzentration und damit Nachteilen für die Verbraucher.
„Die Behörden werden jetzt noch intensiver darauf achten müssen, dass die großen Vier die Preise nicht hochtreiben oder Innovationen verhindern.“ Mit den großen Vier gemeint sind Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe, zu der Lidl und Kaufland zählen.
Das Bundeskartellamt hatte in dieser Woche grünes Licht gegeben für die Übernahme zahlreicher Tegut-Standorte durch Edeka. Allerdings musste Edeka sein Vorhaben etwas abspecken – die Handelskette darf sich zunächst nur 178 Tegut-Märkte einverleiben und damit 24 weniger als geplant.
Nach Einschätzung des Kartellamts wird dadurch verhindert, dass es in den betroffenen Regionen durch die Übernahme zu Verschlechterungen für die Verbraucher kommt. Die Schweizer Genossenschaft Migros Zürich hatte im März angekündigt, Tegut verkaufen zu wollen.

Edeka reagiert auf Äußerungen

Der Lebensmittelhändler Edeka wies die Kritik auf Nachfrage zurück. „Das Bundeskartellamt hat die Übernahme in jedem einzelnen regionalen Absatzmarkt sorgfältigst geprüft und für alle freigegebenen Tegut-Filialen festgestellt, dass der Wettbewerb in ihrem Umfeld nicht beeinträchtigt wird“, sagt ein Sprecher. Dabei sei ein strengerer Maßstab angelegt worden als in der Vergangenheit.
„Mit der Übernahme sichern wir rund 3.700 Arbeits- und Ausbildungsplätze und erhalten die wohnortnahe Nahversorgung.“
Philipp Hennerkes, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels, sagt: „Wenn Händler die Verbraucher nicht ausreichend überzeugen, scheiden sie aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit aus dem Markt aus.“ Dann sei es zum Vorteil aller, wenn andere Händler Märkte weiter betrieben.
Zum Edeka-Übernahmepaket gehören auch das Tegut-Logistikzentrum in Hünfeld-Michelsrombach, die Bäckerei Herzberger sowie die 41 personallosen „Teo“-Minimärkte.

Vier Große dominieren den Lebensmitteleinzelhandel

Die Monopolkommission hat dennoch Zweifel. Die vier großen Handelsketten in Deutschland vereinten schon heute mehr als 90 Prozent der Umsätze des hiesigen Lebensmitteleinzelhandels auf sich, heißt es von dem unabhängigen Beratungsgremium. „Ein zentraler Bereich der Versorgung in Deutschland ist damit in den Händen von nur vier Unternehmen“, sagt Professor Duso.
Bei einem Teil des Sortiments seien die Preise weitgehend gleich, die Unternehmen könnten sich in einem sehr transparenten Markt recht leicht aufeinander einstellen. Die Lieferanten wiederum seien abhängig von den vier Großen, es könne zu „Missbräuchen von Nachfragemacht“ kommen. Die Lieferanten scheuten den Konflikt mit den vier Großen. Das mache es für Behörden schwierig, solche Missbräuche abzustellen.
Die Monopolkommission hatte bereits Ende 2025 in einem Sondergutachten vor einer hohen und zunehmenden Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel gewarnt.

Entscheidung für Rewe steht noch aus

Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme von Tegut-Filialen seit März untersucht. Im Laufe des Verfahrens hatten die Wettbewerbshüter bereits darauf hingewiesen, dass die hohe Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel allein kartellrechtlich nicht ausreiche, um einen Zusammenschluss zu untersagen.
„Auch lässt sich hieraus allein nicht ableiten, dass die vier großen Handelskonzerne den Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland kollektiv beherrschen“, sagte Präsident Andreas Mundt Ende Juli. Die Ermittlungen hätten keine Hinweise auf fehlenden wirksamen Wettbewerb ergeben.
Tegut hat hierzulande rund 300 Standorte. Auch andere deutsche Handelsketten wollen Filialen erwerben und weiterbetreiben. Die Smart-Store-Kette Tante Enso erhielt im Juni bereits die Freigabe für 36 Supermärkte. Auch die Rewe-Gruppe möchte bis zu 40 Filialen übernehmen. Die Entscheidung steht noch aus. Was aus den übrigen Tegut-Standorten wird, ist noch unklar.
Tegut wurde 1947 in Fulda gegründet und gehört seit 2013 zur Migros-Gruppe. Die Kette ist in sechs Bundesländern vertreten, die meisten Märkte befinden sich in Hessen. Laut Migros beschäftigt Tegut knapp 7.500 Menschen. Die Marke soll aufgegeben werden. (dpa/red)
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Ungarn und EU ringen weiter um Milliarden aus Brüssel


In Kürze:

  • Die EU blockiert weiterhin rund 17 Milliarden Euro an Mitteln für Ungarn.
  • Budapest hält mehrere geforderte Reformen kurzfristig für nicht umsetzbar.
  • Eine Sondersteuer für ausländische Einzelhändler könnte ein weiteres EU-Verfahren auslösen.
  • Premierminister Péter Magyar will in Brüssel über einen Fahrplan zur Freigabe der Gelder verhandeln.

 
Trotz des Machtwechsels von Premierminister Viktor Orbán zu Péter Magyar in Ungarn bleibt das Verhältnis zwischen Budapest und Brüssel angespannt. Zwar bescheinigt die EU-Kommission dem Kabinett Magyar eine „mehr als konstruktive“ Haltung, allerdings macht die EU die Auszahlung blockierter Mittel in Höhe von insgesamt rund 17 Milliarden Euro von Reformen abhängig.
Einige dieser Reformen – insbesondere im Steuer- und Rentenbereich – hält man in Budapest jedoch kurzfristig für nicht umsetzbar. Zeitmangel und die angespannte Haushaltslage lassen deren Umsetzung in dem von Brüssel geforderten Rahmen derzeit nicht zu.

Ungarn läuft die Zeit davon: Wichtige Frist endet am 31. August

Ein wesentlicher Faktor sind dabei 10,4 Milliarden Euro aus dem Corona-Wiederaufbaufonds (RFF). Wegen angeblicher Rechtsstaatsdefizite und Korruptionsbedenken hatte Brüssel deren Auszahlung bislang zurückgehalten. Dabei müssten bis 31. August des laufenden Jahres die Mittel verwendet worden sein und die endgültigen Zahlungsanträge eingereicht. Ungarn hat „index.hu“ zufolge bislang jedoch lediglich einen Vorschuss in Höhe von 900 Millionen Euro erhalten.
Daneben geht es auch um etwas mehr als 6 Milliarden Euro aus dem sogenannten Kohäsionsfonds. Um die volle Summe zu erhalten, müsste Ungarn 27 sogenannte Super-Meilensteine erfüllen. Hinzu kämen rund 300 einzelne Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und für mehr Transparenz, die zumindest formal bis zum Fristende abgeschlossen sein müssten.
Die Frist ist nicht verlängerbar – dafür wäre ein Änderungsbeschluss erforderlich, der auf demselben Weg wie die ursprüngliche Vereinbarung zu den Corona-Fonds zustande kommen müsste. Schon dieser war unter den Mitgliedstaaten umstritten und ging mit einem monatelangen, äußerst knappen Verhandlungsprozess einher.

Sondersteuer: Diskriminierung ausländische Handelsketten über Berechnungsgrundlage

Dazu kommt das Risiko eines beihilferechtlichen Verfahrens gegen Ungarn, das EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera einleiten könnte. Anlass ist die von der Regierung Orbán eingeführte und erst im April vom Parlament verlängerte Sondersteuer auf Umsätze ausländischer Einzelhändler. Zusätzlich gelten auch Gewinnmargenbegrenzungen für bestimmte Produkte.
Betroffen sind große internationale Einzelhandelsketten wie Spar, Rewe, Penny oder dm. Die EU-Kommission hat vor dem EuGH Klage gegen dieses Gesetz erhoben. Da die Sondersteuer ausschließlich ausländische und keine ungarischen Unternehmen treffe, schränke sie die Niederlassungsfreiheit im Binnenmarkt ein, so die Begründung.
Zudem prüfe die Kommission ein beihilferechtliches Verfahren gegen Ungarn, so das „Handelsblatt“. Wettbewerbskommissarin Ribera könnte in diesem Fall die Erhebung der Steuer auch aussetzen. Die Regierung in Budapest erklärt hingegen, dass eine zeitnahe Beseitigung der Sondersteuer gravierende Auswirkungen auf die ohnehin schon angespannte Haushaltslage hätte.

Brüssel rät der Regierung in Budapest von neuen Krediten ab

Die 2022 geschaffene Sondersteuer funktioniert nach dem Prinzip einer progressiven Umsatzsteuer. Dabei wird der Gesamtumsatz des betreffenden Konzerns als Grundlage herangezogen – und zwar nicht nur der in Ungarn, sondern der weltweit erzielte. Liegt dieser bei bis zu 500 Millionen Forint (etwa 1,4 Millionen Euro), beträgt die Sondersteuer 0 Prozent.
In weiteren Schritten steigt die Belastung auf 0,15 Prozent und 1 Prozent; ab 100.000.000.001 Forint (rund 280,3 Millionen Euro) greift der Höchstsatz von 4,5 Prozent. Kein ungarischer Konzern erreicht diese Schwelle. Seit ihrer Einführung hat die Regierung in Budapest die Steuer mehrfach erhöht.
Derzeit bemühen sich Brüssel und Budapest gemeinsam darum, zumindest die erreichbare Gesamtsumme von 6,5 Milliarden Euro an Zuschüssen zu sichern. Gleichzeitig rät die EU-Kommission Ungarn davon ab, die zusätzlich möglichen 3,9 Milliarden Euro an Krediten in Anspruch zu nehmen – vor dem Hintergrund der bereits hohen Staatsverschuldung.

Möglicher Umweg für Ungarn: Kapitalerhöhung zugunsten einer Entwicklungsbank

Für 2026 ist einer Prognose der EU-Kommission zufolge ein Defizit von mehr als 6 Prozent des BIP zu erwarten, deutlich mehr als die 3 Prozent, die der Maastricht-Vertrag vorsieht. Selbst ohne Inanspruchnahme des Darlehens würde aufgrund der Ausgabenerhöhungsmaßnahmen der vorherigen Regierung Ende 2025 und Anfang 2026 die Schuldenquote auf 76,8 Prozent steigen.
In Kürze ist eine Reise von Magyar Péter nach Brüssel zu Gesprächen mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geplant. Dabei soll ein politischer Fahrplan für die Freigabe der Gelder vereinbart werden. Direkte Auszahlungen sind jedoch zunächst nicht zu erwarten.
Ein möglicher Weg, einige Mittel für Ungarn trotz der engen Frist zu sichern, wäre laut „index.hu“ die Anpassung des Wiederaufbauplans durch die Vereinfachung komplexerer sektoraler Reformen. Dadurch ließe sich die Erfüllung mehrerer kleinerer Meilensteine unterhalb der Ebene der nicht mehr veränderbaren „Super-Meilensteine“ erreichen.
Nicht bis zum 31. August verwendete Gelder könnten zudem möglicherweise über den Umweg einer Kapitalerhöhung zugunsten einer Entwicklungsbank gesichert werden. In der Folge würden sie über Ausschreibungen für Projekte eingesetzt, die den Zielen des RRF entsprechen.