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Deutschlands Rentenproblem: Was Norwegen mit seinem Staatsfonds anders macht


In Kürze:

  • Der norwegische Staatsfonds gehört heute zu den größten der Welt und speist sich überwiegend aus Kapitalerträgen.
  • Deutschlands gesetzliche Rente wird dagegen aus laufenden Beiträgen und hohen Bundesmitteln finanziert, bei einer gleichzeitig alternder Bevölkerung.
  • Ein deutscher Staatsfonds könnte langfristig zusätzliche Erträge liefern, müsste dafür aber zunächst mit sehr hohen Summen aufgebaut werden und wäre Kapitalmarktrisiken ausgesetzt.

 
Als Norwegen 1996 erstmals Geld in seinen staatlichen Petroleumfonds einzahlte, waren es knapp 2 Milliarden Kronen. Ende 2025 war der daraus hervorgegangene Government Pension Fund Global 21.268 Milliarden Kronen wert, umgerechnet rund 1.795 Milliarden Euro. Der größte Teil dieses Vermögens stammt inzwischen aus Kapitalerträgen.
Seit der Gründung erwirtschaftete der Fonds bis Ende 2025 Anlageerträge von 13.457 Milliarden Kronen, umgerechnet rund 1.136 Milliarden Euro. Die staatlichen Nettozuflüsse beliefen sich auf 5.504 Milliarden Kronen oder rund 464 Milliarden Euro.
Laut dem norwegischen Gesetz über den Fonds soll das staatliche Sparen „die Finanzierung der Rentenausgaben im Rahmen des Sozialversicherungssystems unterstützen“ und zugleich sicherstellen, dass „der Erdölreichtum sowohl heutigen als auch künftigen Generationen zugutekommt“.
Für Deutschland könnte ein solcher Fonds und dessen Entwicklung aufgrund der Alterung der Bevölkerung und der Diskussion um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung interessant sein.
Nach der jüngsten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird 2035 jede vierte Person mindestens 67 Jahre alt sein; 2024 war es jede fünfte. Bis 2038 soll die Zahl der Menschen im Rentenalter um mindestens 3,8 Millionen steigen.
Deutschland und Norwegen haben jedoch unterschiedliche Ausgangsbedingungen. Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung wird im Kern aus laufenden Beiträgen und Bundesmitteln finanziert. Norwegen investiert dagegen seit Jahrzehnten staatliche Rohstoffeinnahmen an internationalen Kapitalmärkten.

Aus Öl wird Finanzvermögen

Der Name „Government Pension Fund Global“ kann zu einem Missverständnis führen. Der Fonds ist keine kapitalgedeckte Rentenversicherung nach deutschem Verständnis, aus der individuelle Rentenansprüche finanziert werden.
Die Einnahmen aus der staatlichen Beteiligung an Gas- und Ölfeldern werden dabei dem Fonds zugeführt.
Die Erdölindustrie, die seit den 1970er-Jahren eine wachsende Rolle spielt, hat laut norwegischer Regierung „maßgeblich zum Wirtschaftswachstum in Norwegen und zur Finanzierung des norwegischen Sozialstaats beigetragen“.
Der Fonds geht auf den 1990 gegründeten Petroleumfonds zurück; die erste Einzahlung erfolgte 1996. Ende 2025 waren nach Angaben von Norges Bank, die den Fonds verwaltet, 71,3 Prozent des Vermögens in Aktien und 26,5 Prozent in festverzinslichen Wertpapieren investiert.
Weitere 1,7 Prozent entfielen auf nicht börsennotierte Immobilien und 0,4 Prozent auf Infrastruktur für erneuerbare Energien. Nach Angaben der Bank erzielte der Fonds im vergangenen Jahr eine Rendite von 15,1 Prozent.

Wie Norwegen seinen Fonds nutzt

Norwegen begrenzt die Verwendung der Erträge des Fonds.
Nach der sogenannten Handlungsregel soll die Nutzung des Fondsvermögens über längere Zeit der erwarteten Realrendite entsprechen, die das Finanzministerium mit 3 Prozent ansetzt. In „normalen Jahren“ sollen die Entnahmen sogar deutlich darunter liegen, um Spielraum für wirtschaftliche Abschwünge oder starke Wertverluste des Fonds zu erhalten.
Die 3-Prozent-Regel ist keine feste jährliche Obergrenze. Die Verwendung der Fondsmittel kann nach den Vorgaben der Regierung an die jeweilige Wirtschaftslage angepasst werden. Im Haushaltjahr 2026 veranschlagte die Regierung den Einsatz von Fondsmitteln mit 2,8 Prozent des Fondsvermögens.
Der Fonds finanziert dabei nicht unmittelbar individuelle Renten. Er ist in die staatliche Finanzpolitik eingebunden: Die Nettoerlöse des Staates aus der Erdölwirtschaft fließen in den Fonds; aus ihm werden wiederum Mittel zur Finanzierung des Nicht-Öl-Defizits des Staatshaushalts übertragen. Für 2026 sollen solche Transfers nach Angaben der Regierung rund 27 Prozent der staatlichen Haushaltsausgaben finanzieren.

Deutschlands Rente lebt von laufenden Einnahmen

Die deutsche Rentenversicherung verfügt über keinen vergleichbaren Kapitalstock. Ihre Finanzierung beruht im Wesentlichen auf Beiträgen und Bundesmitteln.
2025 nahm die Rentenversicherung nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 321 Milliarden Euro an Beiträgen ein. Die gesamten Ausgaben beliefen sich auf rund 426 Milliarden Euro, darunter rund 379 Milliarden Euro Rentenausgaben.
Hinzu kommen erhebliche Mittel aus dem Bundeshaushalt. Das Bundesfinanzministerium beziffert sämtliche Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung für 2025 auf gut 122,4 Milliarden Euro.
Die Alterung der Bevölkerung erhöht somit den Finanzierungsdruck.
Hier endet die unmittelbare Vergleichbarkeit mit Norwegen. Das Land konnte seinen Kapitalstock aus Öl- und Gaseinnahmen aufbauen.
Deutschland besitzt keine entsprechende Einnahmequelle. Ein großer deutscher Staatsfonds müsste deshalb aus Haushaltsmitteln, staatlichem Vermögen oder über Kredite finanziert werden.

Deutschland hat Kapitaldeckung bereits versucht

Die Idee, die gesetzliche Rente um Kapitalerträge zu ergänzen, ist auch in Deutschland nicht neu. Die Ampelregierung plante mit dem Generationenkapital einen staatlichen Kapitalstock.
Darlehen und Vermögensübertragungen des Bundes sollten investiert und die Erträge später zur Stabilisierung der Beitragssätze verwendet werden. Umgesetzt wurde das Vorhaben nicht. Nachdem im Herbst 2024 die Ampel auseinanderbrach, wurde das Gesetzesvorhaben nicht mehr vom Bundestag beschlossen.
Die heutige schwarz-rote Bundesregierung setzt mit der Frühstartrente auf einen anderen Ansatz. Nach dem im August 2026 vorgelegten Gesetzentwurf soll der Staat für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen. Anders als beim norwegischen Modell entsteht dadurch kein staatlicher Fonds zur Mitfinanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Welche Größenordnung ein deutscher Staatsfonds erreichen müsste, lässt sich anhand einer einfachen Modellrechnung zeigen. Als Rechengröße dienen 3 Prozent reale Rendite, also der Ertrag nach Abzug der Inflation. An diesem Wert orientiert sich auch die langfristige Entnahmeregel des norwegischen Staatsfonds.

Rechenbeispiel: 4,1 Billionen Euro großer Staatsfonds

Bei einem Kapitalstock von 100 Milliarden Euro entsprächen 3 Prozent einem jährlichen Ertrag von 3 Milliarden Euro. Ein Fonds mit 500 Milliarden Euro käme rechnerisch auf 15 Milliarden Euro, bei 1 Billion Euro wären es 30 Milliarden Euro.
Die Größenordnung wird im Vergleich mit den heutigen Bundesmitteln deutlich: 2025 flossen, wie bereits erwähnt, gut 122,4 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt an die Rentenversicherung.
Wollte man – rein rechnerisch und zu heutigen Preisen – einen Betrag dieser Größenordnung allein aus einer realen Rendite von 3 Prozent finanzieren, wäre ein Kapitalstock von rund 4,1 Billionen Euro erforderlich. Ein Fonds von 500 Milliarden Euro würde unter derselben Annahme 15 Milliarden Euro jährlich erwirtschaften. Das entspricht rund 12 Prozent der Bundesleistungen des Jahres 2025.
Die Modellrechnung zeigt damit vor allem, dass ein großer Kapitalstock aufgebaut werden müsste, bevor seine Erträge die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung in größerem Umfang ergänzen könnten.
Norwegen hatte dafür drei Jahrzehnte Zeit. Inzwischen übersteigen die seitdem erwirtschafteten Anlageerträge die Nettozuflüsse deutlich. Deutschland müsste einen solchen Kapitalstock dagegen erst aufbauen, während die geburtenstarken Jahrgänge bereits das Rentenalter erreichen.

Rendite gibt es nicht ohne Risiko

Kapitaldeckung garantiert keine stetigen Erträge. Im Jahr 2022 verlor der norwegische Fonds beispielsweise 1,637 Milliarden Kronen (rund 150 Millionen Euro) aus seinen Anlagen. Ein deutscher Staatsfonds wäre daher ebenfalls Aktienkurs-, Zins- und Währungsrisiken ausgesetzt.
Politisch müsste geregelt werden, wie viel Risiko zulässig ist, wann Erträge entnommen werden dürfen und wie unabhängig die Vermögensverwaltung arbeitet.
Norwegen trennt diese Aufgaben institutionell. Das Finanzministerium legt das Mandat fest, während Norges Bank die operative Verwaltung übernimmt. Hinzu kommt die langfristige Fiskalregel für die Verwendung der Erträge.
Deutschland kann keine jahrzehntelangen Öl- und Gaseinnahmen nachträglich erzeugen. Eine langfristige und breit gestreute Verwaltung staatlichen Kapitalvermögens wäre dagegen grundsätzlich auch ohne eigene Rohstoffvorkommen möglich.
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„Kürzungskommission“? Bundestag debattiert Empfehlungen der Rentenkommission


In Kürze:

  •  Rentenkommission empfiehlt Reformen, darunter eine kapitalgedeckte Ergänzung der gesetzlichen Rente, die Einbeziehung von Selbstständigen sowie Änderungen bei Minijobs und der Rente mit 63.
  • Der Bundestag diskutiert kontrovers: Während Union und SPD die Vorschläge als Grundlage für eine langfristig stabile Altersvorsorge verteidigen, lehnt die Linke sie als Einstieg in Rentenkürzungen ab.
  • Der Bericht ist nicht bindend: Die Empfehlungen dienen der Bundesregierung als Grundlage für weitere Beratungen und müssen erst in Gesetze umgesetzt und vom Bundestag beschlossen werden.

 
Wie soll die gesetzliche Rente auch in einer alternden Gesellschaft bezahlbar bleiben? Mit dieser Frage hat sich die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission in den vergangenen sechs Monaten beschäftigt. Ihr am Dienstag vorgelegter Abschlussbericht war am Freitag bereits Thema einer Aktuellen Stunde im Bundestag. Während die Koalitionsfraktionen den Bericht als tragfähigen Reformvorschlag für die kommenden Jahrzehnte lobten, lehnte die Linksfraktion ihn entschieden ab.

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Kommission setzt auf gesetzliche Rente und Kapitaldeckung

Hintergrund der Reformüberlegungen ist der demografische Wandel. In den kommenden Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer in den Ruhestand. Gleichzeitig kommen weniger junge Menschen als Beitragszahler nach. Dadurch gerät das umlagefinanzierte Rentensystem zunehmend unter Druck. Die Kommission empfiehlt deshalb ein Bündel von Maßnahmen, um die Altersvorsorge langfristig zu stabilisieren.
Der Kern des Berichts ist das Bekenntnis zur gesetzlichen Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung. Ergänzend soll jedoch eine kapitalgedeckte Komponente eingeführt werden: Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung sollen individuelle Kapitalkonten aufgebaut werden, deren Erträge später die gesetzliche Rente ergänzen. Zudem schlägt die Kommission vor, künftig auch Selbstständige und Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Minijobs sollen abgeschafft werden, um insbesondere Frauen besser vor Altersarmut zu schützen. Außerdem empfiehlt das Gremium Änderungen bei der sogenannten Rente mit 63 sowie als langfristiges Ziel eine Altersversorgung, die rund 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht.

Linke gegen Reform, übrige Fraktionen mit unterschiedlichen Bewertungen

Mit ihrer Kritik an diesen Vorschlägen blieb die Linksfraktion im Parlament allerdings weitgehend allein. Luigi Pantisano (Die Linke) sprach von einer „Kürzungskommission“. Hinter der Reform verberge sich ein Einstieg in Rentenkürzungen. Vor allem die geplante Kapitalrente lehne seine Fraktion ab. Die Altersvorsorge dürfe nicht von Entwicklungen an den Finanzmärkten abhängig gemacht werden. Eine sichere Rente entstehe durch gute Löhne und sichere Beschäftigung – nicht durch Aktiengewinne, argumentierte der Linken-Abgeordnete.
Für die Union wies Stefan Nacke (CDU/CSU) diese Vorwürfe zurück. Die Kommission habe einen ausgewogenen Kompromiss vorgelegt, der Generationengerechtigkeit und verlässliche Alterssicherung miteinander verbinde. Die gesetzliche Rente bleibe das Fundament des Systems. Die kapitalgedeckte Ergänzung sei ausdrücklich Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und keine Privatisierung der Altersvorsorge. Es gehe nicht darum, die Verantwortung auf die Bürger zu verlagern, sondern zusätzliche Erträge für das Rentensystem zu erwirtschaften.
Auch die SPD verteidigte den Bericht. Bernd Rützel sprach von einem „zukunftsweisenden Ergebnis“. Die Rentenversicherung sei keineswegs ein Sanierungsfall. Gemessen an der Wirtschaftsleistung seien die Ausgaben für Renten heute sogar niedriger als vor gut 20 Jahren. Der aktuelle Beitragssatz von 18,6 Prozent liege auf historischem Tiefstand. Möglich sei dies vor allem durch die hohe Beschäftigung und die Zuwanderung der vergangenen Jahre, die zusätzliche Beitragszahler in die Sozialversicherung gebracht hätten.
Zustimmung und Kritik kamen von den Grünen. Andreas Audretsch begrüßte die geplante Einbeziehung von Selbstständigen und Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung sowie das geplante Ende der Minijobs. Auch Änderungen an der Rente mit 63 hält seine Fraktion für sinnvoll. Zugleich bemängelte er jedoch, dass der Bericht die wachsende Altersarmut kaum thematisiere. Kritisch sieht er außerdem, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent künftig nicht mehr verbindlich garantiert werden soll.
Die AfD wiederum reklamierte wesentliche Teile der Empfehlungen für sich. Ulrike Schielke-Ziesing verwies darauf, dass sowohl die angestrebte Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent als auch individuelle Kapitalkonten nach schwedischem Vorbild bereits seit Längerem Forderungen ihrer Fraktion seien.

Grundlage für Gesetzesvorhaben

Mit der Vorlage des Abschlussberichts ist der Reformprozess jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Empfehlungen der Rentenkommission sind für die Bundesregierung nicht bindend, sondern dienen als Grundlage für die weitere politische Beratung. Ob und in welcher Form die Vorschläge umgesetzt werden, muss nun in den kommenden Monaten in Gesetzesvorhaben konkretisiert und anschließend vom Bundestag beschlossen werden.