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Wohnungs- und Baubranche warnen vor Vergesellschaftungen


In Kürze:

  • Die Bundesregierung prüft weiter ein Gesetz gegen Vergesellschaftungen, will aber zunächst die Koalitionsverhandlungen in Berlin abwarten.
  • Linke, Grüne und SPD haben sich in ihren Sondierungen auf eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne verständigt.
  • Vonovia-Chef Luka Mucic kündigte an, dass Berlin bei künftigen Neubauprojekten des Konzerns schwächer vertreten sein werde.

 
Angesichts einer möglichen linksgeführten Regierung in Berlin prüft die Bundesregierung weiter ein mögliches Gesetz gegen Vergesellschaftungen. Dies sei „eine mögliche Maßnahme“, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Montag in Berlin. Zunächst sollten aber mögliche Koalitionsverhandlungen der Linkspartei mit Grünen und SPD abgewartet werden.

Regierung sieht in Berlin keine Gefahr für Investoren

Er wolle „keine Spekulationen über mögliche Zeitpunkte“ für ein Anti-Vergesellschaftungsgesetz anstellen, sagte Kornelius. „Es gibt momentan keinen Anlass, heute zu handeln.“
Kornelius bekräftigte auf Nachfrage, dass ein Koalitionsbeschluss von Anfang Juli weiter gelte, wonach die Verstaatlichung von Mietwohnungen per Gesetz verboten werden solle. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte dazu, dass sein Ressort die technische Federführung bei der Prüfung habe. Beteiligt sind demnach auch das Justiz- und das Bauministerium.
Linke, Grüne und SPD hatten am Samstag eine Einigung in ihren Sondierungsgesprächen erzielt. Eine zentrale Vereinbarung ist die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne: Ihre Bestände oberhalb von 10.000 Wohnungen sollen in Gemeineigentum überführt werden.
Ein regelrechtes Verbot von Vergesellschaftungen gilt als rechtlich schwierig, da diese Möglichkeit im Grundgesetz (Artikel 15) vorgesehen ist.
Kornelius sah durch die Pläne in Berlin jedenfalls keine Gefahr, dass Investoren generell von einem Engagement in Deutschland abgeschreckt würden. Die Bundesrepublik sei ein Rechtsstaat, in dem Eigentum geschützt werde, sagte er. Investoren seien durchaus in der Lage, „über das Tagesgetümmel einer Stadt“ hinauszuschauen.
Nach Abschluss der Sondierungen in Berlin übt der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie scharfe Kritik an geplanten Vergesellschaftungen.
„Insgesamt schauen wir fast schon fassungslos auf die Sondierungsergebnisse in Berlin“, sagte Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller der „Rheinischen Post“. Zwar suggeriere das Sondierungsergebnis nach außen einen starken Appell für das Bauen in der Hauptstadt, bei genauerer Betrachtung werde aber das Gegenteil erreicht.
Müller warnte, eine Verstaatlichung von Wohnungsbeständen sei für die Bautätigkeit kontraproduktiv und schädlich. Denn weder entstünden so neue Wohnungen, noch würden bestehende saniert.

Bau-Turbo II statt Debatte über Verstaatlichung

Die Signalwirkung sei bereits jetzt für den Standort Deutschland verheerend. Berlin stehe als Hauptstadt für das gesamte Land. „Investoren, die international tätig sind, bauen dort, wo sie Rechtssicherheit haben und sich die Projekte auch rechnen“, sagte er. Statt über Verstaatlichung zu debattieren, brauche man einen „Bau-Turbo II“, der weit über eine Vereinfachung im Genehmigungs- und Planungsrecht hinausgehe.
Ähnlich kritisch äußerte sich der Ökonom Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Die Pläne zur Vergesellschaftung würden dem Standort Berlin, aber auch dem gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland einen großen Schaden zufügen, sagte Voigtländer der „Rheinischen Post“.
Er erklärte, die Unternehmen sollten ohne eine marktgerechte Entschädigung enteignet werden. Der Marktpreis der Wohnungen dürfte bei rund 25 Milliarden Euro liegen – zur Verfügung stünden aber nur 16 Milliarden Euro. Das sende ein verheerendes Signal an Investoren.
Luka Mucic, Vorstandschef des Wohnungsunternehmens Vonovia, kündigte unterdessen an, dass Berlin bei künftigen Neubauprojekten des Konzerns schwächer vertreten sein werde. Das sagte er in einem am 13. Oktober veröffentlichten Interview mit dem „Handelsblatt“. Die derzeit rund 1.000 im Bau befindlichen Wohnungen in der Hauptstadt würden aber fertiggestellt.

Vonovia-Chef fordert Klarheit für die Wohnungsbranche

Dabei könne sein Unternehmen „in relativ kurzer Zeit rund 20.000 neue Wohnungen bauen – nur aus dem eigenen Bestand“. Dazu brauche es jedoch verlässliche Bedingungen, dann ginge es auch „schneller und günstiger“.
Viele Grundstücke würden aber derzeit nicht bebaut. Das liege daran, dass das „Baurecht nicht dazu passt, bezahlbar bauen zu können. Und weil wir es uns aufgrund der gestiegenen Kapitalkosten dann nicht mehr leisten können, die hohen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.“
Für seine Branche fordert Mucic zudem „Klarheit“. So sei es schwieriger geworden, von Banken Finanzierungen zu bekommen. Zudem seien die Konditionen dafür „in die Höhe gegangen“.
Eine lange Unsicherheit bis zu einer möglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bremse Investitionen und Neubau. Mucic erinnerte an das Verfahren um den Berliner Mietendeckel, in dessen Verlauf „praktisch kaum gebaut“ worden sei. „Eine lange Hängepartie verschärft also eher das Problem auf dem Wohnungsmarkt“, sagte er.
Vonovia bewirtschaftet deutschlandweit rund 470.000 Wohnungen, davon allein in Berlin mehr als 138.000. Die geplante Vergesellschaftung halte man in der vorgesehenen Form für verfassungswidrig. Sie werde „einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten“, teilte das Unternehmen mit.
 
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Bundestag beschließt Gesetz für schnelleres Bauen

Wichtige Verkehrsprojekte sollen in Deutschland beschleunigt werden. Der Bundestag in Berlin verabschiedete dafür am Freitag, 26. Juni, mit den Stimmen von Union und SPD das Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich. Die Wirtschaft begrüßte das Gesetz, Umweltschützer kritisierten hingegen einen „Frontalangriff“ auf Schutzregeln für die Natur.

Viele Straßen müssen dringend saniert werden

Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Die Verfahren würden sich mit dem Gesetz „um Jahre verkürzen“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) vor der Abstimmung den Sendern RTL und ntv.
Der Bundestag habe „ein wichtiges Signal für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren“ gesetzt, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Holger Lösch.
Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) nannte den Beschluss einen „großen Schritt“. Bund und Länder müssten diesen Weg nun jedoch „konsequent weitergehen“.
Wesentliche Verkehrsinfrastrukturen werden mit dem Gesetzentwurf in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt. Dazu gehören laut Bundesverkehrsministerium etwa „zentrale Schienenvorhaben“, Neubau von Bundesautobahnen, Ersatzneubauten von Brücken und Tunneln sowie der Ausbau von Lkw-Parkplätzen und „systemrelevante Wasserstraßen und Schifffahrtsanlage“.
Das heißt, dass sie Vorrang vor anderen Belangen haben können.

Kritik der Umweltschützer

Umweltschutzorganisationen befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. Der Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Florian Schöne, sprach von einem „Frontalangriff auf materielle und verfahrensrechtliche Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt“.
Der DNR kritisierte, dass laut Entwurf für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse „für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert“ wird. So könnten sich die Träger von Vorhaben „künftig durch Geldzahlungen von der Pflicht zur realen Flächenkompensation bei Eingriffen in die Natur befreien“, bemängelte Schöne.
Das monierten auch die Grünen. Der Abgeordnete Harald Ebner erklärte: „Wir alle – vor allem die betroffenen Tier- und Pflanzenarten – haben nichts von Ersatzgeldern, die sich auf Konten des Umweltministeriums häufen.“

„Besonders wichtig“ für die Bauindustrie

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hingegen bezeichnete die Einführung von Ersatzgeldzahlungen als gleichwertige Alternative als „besonders wichtig“. „Denn gerade diese Ausgleichsmaßnahmen führen bei Projekten regelmäßig zu Konflikten und erheblichen Verzögerungen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Tim-Oliver Müller.
Zugleich erklärte Müller, die „wichtigen Beschleunigungspotenziale dürfen allerdings nicht durch andere Gesetze durch die Hintertür konterkariert werden“. Der Verband blicke daher „sehr kritisch auf die Diskussion zum Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur des Bundesumweltministeriums“.
Mit diesem Vorhaben Umweltminister Carsten Schneider (SPD) wiederum besonders wichtige Naturschutzmaßnahmen in das überragende öffentliche Interesse stellen. „Änderungen im Naturschutzrecht dürfen die erzielten Fortschritte bei Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht wieder zunichtemachen“, forderte auch BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch. (afp/red)