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Emotionale Debatte im Bundestag: Neuer Anlauf für Widerspruchsregelung zur Organspende

Kann man Schweigen als Zustimmung zur Organspende zählen? Kann man Menschen verpflichten, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen?
Das sind Fragen, die momentan die Politik beschäftigen. Am Donnerstag, 24. September, wurde in erster Lesung im Bundestag über einen neuen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung einer sogenannten Widerspruchsregelung debattiert.
Demnach würde künftig in Deutschland jede volljährige und einwilligungsfähige Person als Organspender gelten, die einer Organspende nicht ausdrücklich widersprochen hat – ein Weg, der im Jahr 2020 nicht die notwendige Mehrheit im Bundestag fand und von Patientenschützern abgelehnt wird.
Ein weiterer diskutierter Antrag setzt auf die Freiwilligkeit der Organspende und vermehrte Aufklärung. Im Ziel sind sich beide fraktionsübergreifende Gruppen von Abgeordneten einig: Die Anzahl der benötigten Organspenden soll erhöht werden.

Das Dilemma

Karl-Josef Laumann (CDU), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen und Vertreter des Bundesrates, verwies in der Debatte auf ein Dilemma: Es würden einfach zu wenig Menschen ihre Einstellung zur Organspende dokumentieren. Und daher begrüße es der Bundesrat, dass sich der Bundestag auch in dieser Wahlperiode mit dem Thema Organspende befasse. Eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende sei zumutbar, so Laumann.
Auch andere Befürworter der Widerspruchsregelung argumentierten, dass sich jeder Mensch, der entscheidungsfähig sei, zumindest einmal in seinem Leben mit der Frage auseinandersetzen und seinen Willen dokumentieren solle, ob er seine Organe spenden will oder nicht.
Konsens unter den Befürwortern der Widerspruchslösung herrschte in dem Punkt, dass diese allein nicht ausreiche, um die Anzahl der Organspenden zu erhöhen. Auch die Strukturen in Krankenhäusern, Personal und Aufklärung müssten entsprechend ausgebaut werden.
Es gehe darum, an „Stellschrauben“ zu drehen, wie Sabine Dittmar (SPD) es zur Eröffnung der Debatte nannte.

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Transplantationsorgane aus Nachbarländern

Während der Debatte führten gleich mehrere Politiker Einzelschicksale an, die untermauern sollten, warum sie sich für oder gegen die Widerspruchsregelung positionieren.
Der Abgeordnete Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von seiner Freundin Anke, deren Leben durch eine Spenderleber um 17 Jahre verlängert worden sei. In vielen europäischen Nachbarländern gelte bereits die Widerspruchsregelung. „Deutschland geht einen Sonderweg, profitiert aber überdurchschnittlich von Organspenden aus dem Ausland. Das ist für mich ethisch schwer zu rechtfertigen“, sagte Kellner.
Ähnlich sieht es Stefan Schwartze (SPD), Patientenbeauftragter der Bundesregierung.
„Wir beziehen die Organe aus Ländern, die dort nach den Regeln einer Widerspruchsregelung entnommen wurden. Ein System, wie wir es bei uns selber scheuen“, so Schwartze.
Er erzählte von der 16-jährigen Lilly, die ebenfalls dringend eine neue Leber benötigte und am Tag der Debatte ihren „zweiten Geburtstag“ feierte. Die Widerspruchsregelung sei „kein Allheilmittel“, aber eine zentrale Maßnahme, um Spenden zu erhöhen.

Menschenleben retten

Alexis Giersch (AfD) weiß aus seiner Erfahrung als Rettungsassistent, dass das Thema Organspende für Betroffene „keine abstrakte politische Debatte“ sei. Für ihn steht im Vordergrund, Menschenleben zu retten.
„Die Argumente für die Beibehaltung der Zustimmungslösung kann ich zwar nachvollziehen, aber nach intensiver Abwägung und intensivem Nachdenken sind die Argumente für die Einführung der Widerspruchslösung für mich überzeugender“, so der AfD-Politiker.

Keine Stigmatisierung

Bodo Ramelow (Die Linke) musste sich nach eigenen Angaben selbst als Vater seines schwer kranken Sohnes mit der Frage der Knochenmarkspende auseinandersetzen. Er warb nicht nur dafür, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen, sondern auch, über eine Knochenmarkspende nachzudenken und sich registrieren zu lassen.
Aber auch ein „Nein“ zu einer Blut- oder Organentnahme müsse respektiert werden. „Es darf nicht zu einer Stigmatisierung führen“, so Ramelow.

Eine „lästige“ Entscheidung

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) vertrat die Auffassung, dass die Freiwilligkeit der Spende „absolut gewahrt und unangetastet“ bleibe.
„Und deshalb beschränkt sich der Eingriff in eine vielleicht lästige, aber letztlich wenig aufwendige Obliegenheit, sich zu entscheiden und sich zu erklären“, so Winkelmeier-Becker.
Wer diese Entscheidung zur Organspende zu Lebzeiten nicht treffe, fordere viel von den Angehörigen, die dann die Entscheidung übernehmen müssten. Hirntote, die nicht als Spender freigegeben werden, würden mit ihren Organen verbrannt – dabei könne man damit noch Leben retten.

Fachgesellschaften für Widerspruchsregelung

Der CSU-Politiker und Intensivmediziner Prof. Dr. Hans Theiss verwies auf die Sicht diverser medizinischer Fachgesellschaften.
Die Widerspruchsregelung sei „der entscheidende Mosaikstein“, der in Deutschland fehle. Aber erst bei einem „Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen, wie intensiver Aufklärung, Optimierung der Klinikstrukturen und einer guten Transplantationskoordination“ entfalte sie ihre volle Wirkung.
Zusätzlich verwies Theiss darauf, dass im Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung keine Organentnahme nach dem Herztod vorgesehen sei, wie sie etwa in einem Positionspapier der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin angeregt wurde. „Nein, unser Antrag hält am Hirntodkonzept fest.“

Recht auf körperliche Unversehrtheit

Martin Sichert und Dr. Christina Baum (beide AfD) hingegen plädierten für eine freiwillige, bewusste Entscheidung der Menschen. In der Debatte stellten sie die zentrale Voraussetzung für die Organspende infrage: die aus ihrer Sicht fragwürdige Hirntoddefinition. „Niemand weiß, was mit der Seele beim Hirntod passiert oder was der Mensch mitbekommt“, so Sichert.
Dazu führte er das Schicksal des 1991 geborenen Max Siegel an. Seine Mutter war elf Wochen vor seiner Geburt für hirntot erklärt worden – und trotzdem kam ihr Sohn unter Wehen per Kaiserschnitt zur Welt. In diesen Tagen feiert Siegel seinen 35. Geburtstag.
Baum bezeichnete unter Verweis auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit die Widerspruchsregelung als „einen gezielten Übergriff auf die körperliche Selbstbestimmung des Menschen“.
„Wer das Individuum dem Kollektiv unterordnet und sein Schweigen gegen ihn verwendet, folgt der Handschrift kommunistischer Systeme, nicht der eines freien Rechtsstaates“, argumentierte sie.

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Menschenwürde über den Tod hinaus

Sven Lehmann (Grüne) warnte vor einem Vertrauensverlust in der Bevölkerung. „Ein Mensch sollte nur selbst über seinen Körper verfügen. Die Widerspruchsregelung hingegen bedeutet im Kern nichts anderes als eine Vergesellschaftung des Körpers“, so Lehmann.
Es sei legitim, wenn man sich nicht mit dem Tod und der Frage nach der Organspende beschäftigen wolle.
Ebenso habe der Mensch „postmortale Persönlichkeitsrechte“. Die Menschenwürde ende nicht mit dem Tod – sonst bräuchte es auch keine Gesetze gegen die Störung der Totenruhe.

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Vertrauen stärken

Michael Brand (CDU) verwies auf Menschen in schwierigen Lebenslagen, etwa Obdachlose oder Menschen mit Sprach- oder Leseproblemen, die zwar entscheidungsfähig seien, aber sich nicht melden und so unfreiwillig per Gesetz zum Organspender erklärt werden würden. Er selbst habe versucht, sich im Onlineregister anzumelden. Erst beim dritten Versuch habe es geklappt.
In Zeiten, in denen man selbst bei Internetnutzung ständig seine Zustimmung erklären müsse, bei so einem wichtigen Punkt wie der Organspende den Spieß plötzlich umdrehe, könne er nicht nachvollziehen.
Wer mehr Organe wolle, müsse Vertrauen stärken, nicht Zweifel säen. „Vertrauen ist der Rohstoff der Organspende und sie ist eine höchstpersönliche Entscheidung“, so Brand.
Mit „vernünftigen Onlinekampagnen“ zur Information könne man mehr Menschen erreichen, vorrangig die jüngere Generation.
In den nächsten Wochen soll nun  im federführenden Gesundheitsausschuss über die Vorlagen beraten werden. Wann es zu einer endgültigen Abstimmung im Plenum kommt, steht bislang nicht fest.
Der Gesetzentwurf für die Widerspruchsregelung wurde von 254 Abgeordneten eingebracht. Welches Mehrheitsverhältnis sich am Ende im Bundestag mit seinen insgesamt 630 Abgeordneten zeigt, bleibt abzuwarten.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Bundestag ringt erneut um Widerspruchslösung bei Organspende


In Kürze:

  • Der Bundestag debattiert erneut über die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende.
  • Befürworter und Gegner der Reform finden sich quer durch nahezu alle Fraktionen.
  • Der Streitpunkt ist in erster Linie das Verhältnis zwischen Lebensrettung und Selbstbestimmungsrecht.
  • Mehrere Redner sehen die eigentlichen Defizite in der Organisation der Transplantationsmedizin.
  • Ein früherer Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung war 2020 gescheitert.

 
Redner unterschiedlicher Fraktionen haben am Donnerstag, 25. Juni, im Bundestag für die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende geworben. Andere Abgeordnete widersetzten sich dem Vorstoß und sehen darin einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff.
Das Thema Organspende war zuletzt aufgrund der Lungentransplantation der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. In Deutschland stehen derzeit mehr als 8.000 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan.
Die Debatte verlief sachlich. Es zeichnete sich ab, dass es in fast allen Fraktionen sowohl Befürworter als auch Gegner einer möglichen Einführung der Widerspruchslösung gibt. Einigkeit besteht in der Einschätzung, dass die Zahl der verfügbaren Spenderorgane deutlich erhöht werden müsse. Die Zahl der Patienten auf den Wartelisten sei zu hoch und ihre Situation unbefriedigend.

Neuregelung zur Organspende 2020 im Bundestag gescheitert

Derzeit gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung. Eine Organentnahme bei Verstorbenen – wobei der Hirntod den relevanten Anknüpfungspunkt darstellt – ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. So muss der Verstorbene einer solchen schon zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt haben. Oder Angehörige müssen erklären, dass ein mutmaßlicher Wille des Verstorbenen auf eine Organspende gerichtet gewesen wäre.
Im Jahr 2020 war ein fraktionsübergreifender Gesetzesentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung gescheitert. Unterstützt hatten diesen damals sowohl Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) als auch dessen späterer Nachfolger Karl Lauterbach (SPD). Der Bundestag beschloss stattdessen die Einführung eines Online-Organspenderegisters sowie Maßnahmen, um die Bevölkerung besser mit Informationen über die Organspende zu erreichen.
Kritiker der Regelung halten diese jedoch nicht für erfolgreich und nicht annähernd für ausreichend, um das Problem fehlender Spenderorgane für Patienten auf Wartelisten zu ändern. Dies wurde auch in der Debatte am Donnerstag wieder deutlich.

Befürworter sehen Widerspruchslösung als notwendigen Schritt

Befürworter der Widerspruchslösung wie Thomas Gebhart (CDU) argumentierten vor allem mit der Verantwortung gegenüber schwer kranken Menschen auf den Wartelisten. Angesichts der anhaltend niedrigen Spenderzahlen müsse Deutschland hier einen „neuen Weg“ einschlagen. Die Organspende bleibe auch bei einer Widerspruchslösung eine freie Entscheidung. Es bleibe jederzeit möglich, ihr zu widersprechen oder eine Zustimmung zurückzuziehen.
Ähnlich argumentierte  Lauterbach. Er verwies auf Menschen, die während der Wartezeit auf ein Spenderorgan gestorben seien. Die Widerspruchslösung könne die Zahl der verfügbaren Organe deutlich erhöhen und Wartezeiten verkürzen. Lauterbach vertrat den Standpunkt, dass es jedermann zumutbar sei, eine aktive Entscheidung über seine Spendenbereitschaft zu treffen.
Die frühere Bundessprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Ricarda Lang, warb ebenfalls für das Modell. Freiheit sei, so Lang, sei stets in gesellschaftliche Verantwortung eingebettet. Die Widerspruchslösung nehme niemandem das Recht, eine Organspende abzulehnen, sie beseitige lediglich das „Recht auf Nichtentscheidung“. Dadurch würden auch Angehörige entlastet, die heute häufig in einer emotionalen Ausnahmesituation über den mutmaßlichen Willen eines Verstorbenen entscheiden müssten.

Gegner warnen vor Eingriff in Selbstbestimmung

In einer ähnlichen Richtung argumentierten weitere Befürworter wie Kerstin Griese (SPD) oder Tijen Ataoğlu und Stefan Glaser (beide CDU). Sie hielten es für zumutbar, dass sich jeder Mensch zumindest einmal im Leben mit der Frage der Organspende auseinandersetzt. Zugleich betonten sie, ein Widerspruch müsse jederzeit möglich bleiben.
Demgegenüber stellten die Gegner der Widerspruchslösung die Selbstbestimmung und den Grundrechtsschutz in den Mittelpunkt. Michael Brand (CDU) betonte, dass der Staat nicht ohne ausdrückliche Zustimmung Menschen zu Organspendern erklären dürfe. Im deutschen Rechtsverständnis könne Schweigen grundsätzlich nicht als Zustimmung gewertet werden. Statt das Gesetz zu ändern, müssten bestehende freiwillige Spendenpotenziale besser genutzt und bürokratische Hürden abgebaut werden.
Helge Lindh (SPD) nannte die Widerspruchslösung einen „massiven Grundrechtseingriff“. Das Prinzip „Wer schweigt, stimmt zu“ sei der deutschen Rechtsordnung fremd. Es gelte das Prinzip der „informierten Entscheidung“.
Zudem gebe es auch ein Recht, sich nicht entscheiden zu müssen. Dies müsse beispielsweise für Menschen gelten, denen eine solche Entscheidung schwerfalle. Dies gelte insbesondere für Menschen mit Sprachbarrieren, kognitiven Einschränkungen oder andere vulnerable Gruppen.

Spanien als Vorbild bei der Organspende – aber warum?

Für eine Beibehaltung der Zustimmungslösung sprachen sich auch Susanne Hierl (CSU), Thomas Rachel (CDU) und Klaus-Peter Willsch (CDU) aus. Sie verwiesen darauf, dass die Bereitschaft zur Organspende als solche grundsätzlich hoch sei. Entscheidend sei, dass mehr Menschen ihre Entscheidung auch dokumentierten. Hierzu müsste das Organspenderegister bekannter gemacht und die Aufklärung intensiviert werden.
Mehrere Redner bezweifelten zudem, dass die Widerspruchslösung allein eine deutlich höhere Zahl an Organspenden bewirken würde. Joachim Bloch (AfD), Ates Gürpinar (Linke), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Stella Merendino (Linke) und Lars Castellucci (SPD) verwiesen auf organisatorische Defizite in den Krankenhäusern. Das eigentliche Problem, so ihre Einschätzung, bestehe in der Erkennung potenzieller Spender, der personellen Ausstattung der Kliniken und der Organisation der Transplantationsmedizin.
Die Befürworter der Widerspruchslösung nannten Spanien als Vorbild. Demgegenüber hieß es vonseiten der Gegner, dass die dortige hohe Spenderzahl vor allem auf eine gut ausgebaute Infrastruktur zurückzuführen sei. Die Widerspruchslösung gebe es schon länger, und sie allein habe wenig bewegt.

Verfassungsrechtliche und ethische Einwände gegenüber Widerspruchslösung in Nachbarländern

Teilweise wurden auch verfassungsrechtliche und ethische Bedenken vorgetragen. Beatrix von Storch, Nicole Höchst und Martina Kempf (alle AfD) lehnten die Widerspruchslösung mit Verweis auf Menschenwürde, Selbstbestimmung und den Hirntodbegriff grundsätzlich ab. Von Storch erklärte, die Widerspruchslösung setze Bürger unter Rechtsfertigungsdruck. In einer freien Demokratie müsse es aber auch ein Recht geben, sich nicht zu entscheiden.
Demgegenüber verwiesen Befürworter wie Hans Theiss (CSU) darauf, dass die überwiegende Mehrheit der deutschen Nachbarstaaten bereits eine Widerspruchslösung eingeführt habe und diese funktioniere. Deutschland hinke im europäischen Vergleich bei der Zahl der Organspender seit Jahren hinterher. Im gemeinsamen Eurotransplant-System sei Deutschland Nettoempfänger – und damit „Trittbrettfahrer“.
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Organspende: Patientenschützer lehnen Widerspruchslösung ab

Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hat sich gegen die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte Brysch . „Eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen die Organspende ermöglicht nur eine neutrale, ergebnisoffene und umfassende Aufklärung“, fügte er hinzu.
Derzeit kann eine Organspende nur erfolgen, wenn jemand dies vor dem Tod ausdrücklich erlaubt hat – etwa über einen Eintrag in den Organspendeausweis.

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Möglich ist die Organspende auch, wenn die Angehörigen zustimmen. Weil es zu wenige Spenderorgane gibt, werden immer wieder Forderungen nach einer Umstellung auf eine Widerspruchslösung laut. Damit würde jeder Mensch als Organspender gelten, sofern er nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.

Brysch: „Therapie ohne Zustimmung des Betroffenen ist Körperverletzung“

Die Widerspruchslösung greift Brysch zufolge jedoch „erheblich in die körperliche Unversehrtheit ein“.
Vor der Feststellung des Hirntods müssten schließlich medizinische Maßnahmen ergriffen werden, um eine mögliche Organentnahme nicht zu gefährden. „Therapie ohne Zustimmung des Betroffenen ist Körperverletzung“, sagte der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz.
Brysch bezeichnete zudem die Annahme, dass eine Einführung der Widerspruchslösung zu mehr Spenderorganen führen würden, als „Irrglauben“. Außerdem schließe eine solche Regelung die Beteiligung der Angehörigen grundsätzlich aus und sei „ohnehin verfassungswidrig“.
Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz forderte stattdessen Bund und Länder auf, „unverzüglich die Hürden zur Eintragung in das Organspende-Register“ zu senken. „Es braucht hier endlich ein niederschwelliges, barrierefreies Angebot“, sagte er AFP.

Neue Pläne für Organspende-Reform

Hintergrund der Äußerungen Bryschs ist eine parteiübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten, die heute ihre Pläne für eine Reform bei der Organspende vorstellen. Sie werben für die Widerspruchsregelung.
Eine fraktionsübergreifende Gruppe um die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar hat in Berlin einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung vorgestellt. Zu der Gruppe gehören unter anderem Armin Grau (Grüne), Gitta Connemann (CDU), Peter Aumer (CSU) und Julia-Christina Stange (Linke).
Dittmar sagte in Berlin, dass dieses Verfahren in etlichen europäischen Ländern bereits Praxis sei. Es gehe darum, dass sich nicht mehr die Mehrheit, die offen für eine Organspende sei, „bewegen“ müsse, um aktiv zuzustimmen. Stattdessen solle die ablehnende Minderheit die Initiative ergreifen müssen, so Dittmar.

Widerstand kommt auch fraktionsübergreifend

Widerstand formiert sich ebenfalls fraktionsübergreifend durch Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU). Kappert-Gonther bezeichnete die Widerspruchsregelung als Scheinlösung, die erhebliche ethische Fragen aufwerfe.
Es fehle im internationalen Vergleich der Beleg, dass sie die Organspendezahlen tatsächlich erhöhe. Erfolgreich seien vielmehr gute Strukturen in Entnahmekrankenhäusern, Aufklärung, transparente Verfahren und einfache Dokumentation. Schweigen sei keine Zustimmung, und Selbstbestimmung umfasse auch das Recht, keine Entscheidung zu treffen.
Patientenschützer Brysch verwies darauf, dass der Bundestag bereits vor sechs Jahren einen ähnlichen Vorstoß abgelehnt hatte. „Deshalb ist schon heute absehbar, dass die Widerspruchslösung auch dieses Mal keine Mehrheit im Parlament erreichen wird“, sagte er AFP.
Der Bundestag hatte 2020 den Vorstoß mehrerer Abgeordneter zur Einführung einer Widerspruchslösung abgelehnt, jedoch gleichzeitig die Einrichtung eines Organspende-Zentralregisters beschlossen.
Später forderten die Gesundheitsminister der Länder den Bund auf, die beschlossene Möglichkeit zur Eintragung auf den Ausweisstellen wieder zu streichen. In die Organspende-Datenbank haben sich seit der Einführung im März 2024 eine halbe Million Menschen eingetragen. (afp/red)