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Bundestag ringt erneut um Widerspruchslösung bei Organspende


In Kürze:

  • Der Bundestag debattiert erneut über die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende.
  • Befürworter und Gegner der Reform finden sich quer durch nahezu alle Fraktionen.
  • Der Streitpunkt ist in erster Linie das Verhältnis zwischen Lebensrettung und Selbstbestimmungsrecht.
  • Mehrere Redner sehen die eigentlichen Defizite in der Organisation der Transplantationsmedizin.
  • Ein früherer Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung war 2020 gescheitert.

 
Redner unterschiedlicher Fraktionen haben am Donnerstag, 25. Juni, im Bundestag für die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende geworben. Andere Abgeordnete widersetzten sich dem Vorstoß und sehen darin einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff.
Das Thema Organspende war zuletzt aufgrund der Lungentransplantation der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. In Deutschland stehen derzeit mehr als 8.000 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan.
Die Debatte verlief sachlich. Es zeichnete sich ab, dass es in fast allen Fraktionen sowohl Befürworter als auch Gegner einer möglichen Einführung der Widerspruchslösung gibt. Einigkeit besteht in der Einschätzung, dass die Zahl der verfügbaren Spenderorgane deutlich erhöht werden müsse. Die Zahl der Patienten auf den Wartelisten sei zu hoch und ihre Situation unbefriedigend.

Neuregelung zur Organspende 2020 im Bundestag gescheitert

Derzeit gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung. Eine Organentnahme bei Verstorbenen – wobei der Hirntod den relevanten Anknüpfungspunkt darstellt – ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. So muss der Verstorbene einer solchen schon zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt haben. Oder Angehörige müssen erklären, dass ein mutmaßlicher Wille des Verstorbenen auf eine Organspende gerichtet gewesen wäre.
Im Jahr 2020 war ein fraktionsübergreifender Gesetzesentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung gescheitert. Unterstützt hatten diesen damals sowohl Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) als auch dessen späterer Nachfolger Karl Lauterbach (SPD). Der Bundestag beschloss stattdessen die Einführung eines Online-Organspenderegisters sowie Maßnahmen, um die Bevölkerung besser mit Informationen über die Organspende zu erreichen.
Kritiker der Regelung halten diese jedoch nicht für erfolgreich und nicht annähernd für ausreichend, um das Problem fehlender Spenderorgane für Patienten auf Wartelisten zu ändern. Dies wurde auch in der Debatte am Donnerstag wieder deutlich.

Befürworter sehen Widerspruchslösung als notwendigen Schritt

Befürworter der Widerspruchslösung wie Thomas Gebhart (CDU) argumentierten vor allem mit der Verantwortung gegenüber schwer kranken Menschen auf den Wartelisten. Angesichts der anhaltend niedrigen Spenderzahlen müsse Deutschland hier einen „neuen Weg“ einschlagen. Die Organspende bleibe auch bei einer Widerspruchslösung eine freie Entscheidung. Es bleibe jederzeit möglich, ihr zu widersprechen oder eine Zustimmung zurückzuziehen.
Ähnlich argumentierte  Lauterbach. Er verwies auf Menschen, die während der Wartezeit auf ein Spenderorgan gestorben seien. Die Widerspruchslösung könne die Zahl der verfügbaren Organe deutlich erhöhen und Wartezeiten verkürzen. Lauterbach vertrat den Standpunkt, dass es jedermann zumutbar sei, eine aktive Entscheidung über seine Spendenbereitschaft zu treffen.
Die frühere Bundessprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Ricarda Lang, warb ebenfalls für das Modell. Freiheit sei, so Lang, sei stets in gesellschaftliche Verantwortung eingebettet. Die Widerspruchslösung nehme niemandem das Recht, eine Organspende abzulehnen, sie beseitige lediglich das „Recht auf Nichtentscheidung“. Dadurch würden auch Angehörige entlastet, die heute häufig in einer emotionalen Ausnahmesituation über den mutmaßlichen Willen eines Verstorbenen entscheiden müssten.

Gegner warnen vor Eingriff in Selbstbestimmung

In einer ähnlichen Richtung argumentierten weitere Befürworter wie Kerstin Griese (SPD) oder Tijen Ataoğlu und Stefan Glaser (beide CDU). Sie hielten es für zumutbar, dass sich jeder Mensch zumindest einmal im Leben mit der Frage der Organspende auseinandersetzt. Zugleich betonten sie, ein Widerspruch müsse jederzeit möglich bleiben.
Demgegenüber stellten die Gegner der Widerspruchslösung die Selbstbestimmung und den Grundrechtsschutz in den Mittelpunkt. Michael Brand (CDU) betonte, dass der Staat nicht ohne ausdrückliche Zustimmung Menschen zu Organspendern erklären dürfe. Im deutschen Rechtsverständnis könne Schweigen grundsätzlich nicht als Zustimmung gewertet werden. Statt das Gesetz zu ändern, müssten bestehende freiwillige Spendenpotenziale besser genutzt und bürokratische Hürden abgebaut werden.
Helge Lindh (SPD) nannte die Widerspruchslösung einen „massiven Grundrechtseingriff“. Das Prinzip „Wer schweigt, stimmt zu“ sei der deutschen Rechtsordnung fremd. Es gelte das Prinzip der „informierten Entscheidung“.
Zudem gebe es auch ein Recht, sich nicht entscheiden zu müssen. Dies müsse beispielsweise für Menschen gelten, denen eine solche Entscheidung schwerfalle. Dies gelte insbesondere für Menschen mit Sprachbarrieren, kognitiven Einschränkungen oder andere vulnerable Gruppen.

Spanien als Vorbild bei der Organspende – aber warum?

Für eine Beibehaltung der Zustimmungslösung sprachen sich auch Susanne Hierl (CSU), Thomas Rachel (CDU) und Klaus-Peter Willsch (CDU) aus. Sie verwiesen darauf, dass die Bereitschaft zur Organspende als solche grundsätzlich hoch sei. Entscheidend sei, dass mehr Menschen ihre Entscheidung auch dokumentierten. Hierzu müsste das Organspenderegister bekannter gemacht und die Aufklärung intensiviert werden.
Mehrere Redner bezweifelten zudem, dass die Widerspruchslösung allein eine deutlich höhere Zahl an Organspenden bewirken würde. Joachim Bloch (AfD), Ates Gürpinar (Linke), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Stella Merendino (Linke) und Lars Castellucci (SPD) verwiesen auf organisatorische Defizite in den Krankenhäusern. Das eigentliche Problem, so ihre Einschätzung, bestehe in der Erkennung potenzieller Spender, der personellen Ausstattung der Kliniken und der Organisation der Transplantationsmedizin.
Die Befürworter der Widerspruchslösung nannten Spanien als Vorbild. Demgegenüber hieß es vonseiten der Gegner, dass die dortige hohe Spenderzahl vor allem auf eine gut ausgebaute Infrastruktur zurückzuführen sei. Die Widerspruchslösung gebe es schon länger, und sie allein habe wenig bewegt.

Verfassungsrechtliche und ethische Einwände gegenüber Widerspruchslösung in Nachbarländern

Teilweise wurden auch verfassungsrechtliche und ethische Bedenken vorgetragen. Beatrix von Storch, Nicole Höchst und Martina Kempf (alle AfD) lehnten die Widerspruchslösung mit Verweis auf Menschenwürde, Selbstbestimmung und den Hirntodbegriff grundsätzlich ab. Von Storch erklärte, die Widerspruchslösung setze Bürger unter Rechtsfertigungsdruck. In einer freien Demokratie müsse es aber auch ein Recht geben, sich nicht zu entscheiden.
Demgegenüber verwiesen Befürworter wie Hans Theiss (CSU) darauf, dass die überwiegende Mehrheit der deutschen Nachbarstaaten bereits eine Widerspruchslösung eingeführt habe und diese funktioniere. Deutschland hinke im europäischen Vergleich bei der Zahl der Organspender seit Jahren hinterher. Im gemeinsamen Eurotransplant-System sei Deutschland Nettoempfänger – und damit „Trittbrettfahrer“.
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Organspende: Patientenschützer lehnen Widerspruchslösung ab

Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hat sich gegen die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte Brysch . „Eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen die Organspende ermöglicht nur eine neutrale, ergebnisoffene und umfassende Aufklärung“, fügte er hinzu.
Derzeit kann eine Organspende nur erfolgen, wenn jemand dies vor dem Tod ausdrücklich erlaubt hat – etwa über einen Eintrag in den Organspendeausweis.

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Möglich ist die Organspende auch, wenn die Angehörigen zustimmen. Weil es zu wenige Spenderorgane gibt, werden immer wieder Forderungen nach einer Umstellung auf eine Widerspruchslösung laut. Damit würde jeder Mensch als Organspender gelten, sofern er nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.

Brysch: „Therapie ohne Zustimmung des Betroffenen ist Körperverletzung“

Die Widerspruchslösung greift Brysch zufolge jedoch „erheblich in die körperliche Unversehrtheit ein“.
Vor der Feststellung des Hirntods müssten schließlich medizinische Maßnahmen ergriffen werden, um eine mögliche Organentnahme nicht zu gefährden. „Therapie ohne Zustimmung des Betroffenen ist Körperverletzung“, sagte der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz.
Brysch bezeichnete zudem die Annahme, dass eine Einführung der Widerspruchslösung zu mehr Spenderorganen führen würden, als „Irrglauben“. Außerdem schließe eine solche Regelung die Beteiligung der Angehörigen grundsätzlich aus und sei „ohnehin verfassungswidrig“.
Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz forderte stattdessen Bund und Länder auf, „unverzüglich die Hürden zur Eintragung in das Organspende-Register“ zu senken. „Es braucht hier endlich ein niederschwelliges, barrierefreies Angebot“, sagte er AFP.

Neue Pläne für Organspende-Reform

Hintergrund der Äußerungen Bryschs ist eine parteiübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten, die heute ihre Pläne für eine Reform bei der Organspende vorstellen. Sie werben für die Widerspruchsregelung.
Eine fraktionsübergreifende Gruppe um die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar hat in Berlin einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung vorgestellt. Zu der Gruppe gehören unter anderem Armin Grau (Grüne), Gitta Connemann (CDU), Peter Aumer (CSU) und Julia-Christina Stange (Linke).
Dittmar sagte in Berlin, dass dieses Verfahren in etlichen europäischen Ländern bereits Praxis sei. Es gehe darum, dass sich nicht mehr die Mehrheit, die offen für eine Organspende sei, „bewegen“ müsse, um aktiv zuzustimmen. Stattdessen solle die ablehnende Minderheit die Initiative ergreifen müssen, so Dittmar.

Widerstand kommt auch fraktionsübergreifend

Widerstand formiert sich ebenfalls fraktionsübergreifend durch Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU). Kappert-Gonther bezeichnete die Widerspruchsregelung als Scheinlösung, die erhebliche ethische Fragen aufwerfe.
Es fehle im internationalen Vergleich der Beleg, dass sie die Organspendezahlen tatsächlich erhöhe. Erfolgreich seien vielmehr gute Strukturen in Entnahmekrankenhäusern, Aufklärung, transparente Verfahren und einfache Dokumentation. Schweigen sei keine Zustimmung, und Selbstbestimmung umfasse auch das Recht, keine Entscheidung zu treffen.
Patientenschützer Brysch verwies darauf, dass der Bundestag bereits vor sechs Jahren einen ähnlichen Vorstoß abgelehnt hatte. „Deshalb ist schon heute absehbar, dass die Widerspruchslösung auch dieses Mal keine Mehrheit im Parlament erreichen wird“, sagte er AFP.
Der Bundestag hatte 2020 den Vorstoß mehrerer Abgeordneter zur Einführung einer Widerspruchslösung abgelehnt, jedoch gleichzeitig die Einrichtung eines Organspende-Zentralregisters beschlossen.
Später forderten die Gesundheitsminister der Länder den Bund auf, die beschlossene Möglichkeit zur Eintragung auf den Ausweisstellen wieder zu streichen. In die Organspende-Datenbank haben sich seit der Einführung im März 2024 eine halbe Million Menschen eingetragen. (afp/red)