Kann man Schweigen als Zustimmung zur Organspende zählen? Kann man Menschen verpflichten, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen?
Das sind Fragen, die momentan die Politik beschäftigen. Am Donnerstag, 24. September, wurde in erster Lesung im Bundestag über einen neuen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung einer sogenannten Widerspruchsregelung debattiert.
Demnach würde künftig in Deutschland jede volljährige und einwilligungsfähige Person als Organspender gelten, die einer Organspende nicht ausdrücklich widersprochen hat – ein Weg, der im Jahr 2020 nicht die notwendige Mehrheit im Bundestag fand und von Patientenschützern abgelehnt wird.
Ein weiterer diskutierter Antrag setzt auf die Freiwilligkeit der Organspende und vermehrte Aufklärung. Im Ziel sind sich beide fraktionsübergreifende Gruppen von Abgeordneten einig: Die Anzahl der benötigten Organspenden soll erhöht werden.
Das Dilemma
Karl-Josef Laumann (CDU), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen und Vertreter des Bundesrates, verwies in der Debatte auf ein Dilemma: Es würden einfach zu wenig Menschen ihre Einstellung zur Organspende dokumentieren. Und daher begrüße es der Bundesrat, dass sich der Bundestag auch in dieser Wahlperiode mit dem Thema Organspende befasse. Eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende sei zumutbar, so Laumann.
Auch andere Befürworter der Widerspruchsregelung argumentierten, dass sich jeder Mensch, der entscheidungsfähig sei, zumindest einmal in seinem Leben mit der Frage auseinandersetzen und seinen Willen dokumentieren solle, ob er seine Organe spenden will oder nicht.
Konsens unter den Befürwortern der Widerspruchslösung herrschte in dem Punkt, dass diese allein nicht ausreiche, um die Anzahl der Organspenden zu erhöhen. Auch die Strukturen in Krankenhäusern, Personal und Aufklärung müssten entsprechend ausgebaut werden.
Es gehe darum, an „Stellschrauben“ zu drehen, wie Sabine Dittmar (SPD) es zur Eröffnung der Debatte nannte.
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Transplantationsorgane aus Nachbarländern
Während der Debatte führten gleich mehrere Politiker Einzelschicksale an, die untermauern sollten, warum sie sich für oder gegen die Widerspruchsregelung positionieren.
Der Abgeordnete Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von seiner Freundin Anke, deren Leben durch eine Spenderleber um 17 Jahre verlängert worden sei. In vielen europäischen Nachbarländern gelte bereits die Widerspruchsregelung. „Deutschland geht einen Sonderweg, profitiert aber überdurchschnittlich von Organspenden aus dem Ausland. Das ist für mich ethisch schwer zu rechtfertigen“, sagte Kellner.
Ähnlich sieht es Stefan Schwartze (SPD), Patientenbeauftragter der Bundesregierung.
„Wir beziehen die Organe aus Ländern, die dort nach den Regeln einer Widerspruchsregelung entnommen wurden. Ein System, wie wir es bei uns selber scheuen“, so Schwartze.
Er erzählte von der 16-jährigen Lilly, die ebenfalls dringend eine neue Leber benötigte und am Tag der Debatte ihren „zweiten Geburtstag“ feierte. Die Widerspruchsregelung sei „kein Allheilmittel“, aber eine zentrale Maßnahme, um Spenden zu erhöhen.
Menschenleben retten
Alexis Giersch (AfD) weiß aus seiner Erfahrung als Rettungsassistent, dass das Thema Organspende für Betroffene „keine abstrakte politische Debatte“ sei. Für ihn steht im Vordergrund, Menschenleben zu retten.
„Die Argumente für die Beibehaltung der Zustimmungslösung kann ich zwar nachvollziehen, aber nach intensiver Abwägung und intensivem Nachdenken sind die Argumente für die Einführung der Widerspruchslösung für mich überzeugender“, so der AfD-Politiker.
Keine Stigmatisierung
Bodo Ramelow (Die Linke) musste sich nach eigenen Angaben selbst als Vater seines schwer kranken Sohnes mit der Frage der Knochenmarkspende auseinandersetzen. Er warb nicht nur dafür, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen, sondern auch, über eine Knochenmarkspende nachzudenken und sich registrieren zu lassen.
Aber auch ein „Nein“ zu einer Blut- oder Organentnahme müsse respektiert werden. „Es darf nicht zu einer Stigmatisierung führen“, so Ramelow.
Eine „lästige“ Entscheidung
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) vertrat die Auffassung, dass die Freiwilligkeit der Spende „absolut gewahrt und unangetastet“ bleibe.
„Und deshalb beschränkt sich der Eingriff in eine vielleicht lästige, aber letztlich wenig aufwendige Obliegenheit, sich zu entscheiden und sich zu erklären“, so Winkelmeier-Becker.
Wer diese Entscheidung zur Organspende zu Lebzeiten nicht treffe, fordere viel von den Angehörigen, die dann die Entscheidung übernehmen müssten. Hirntote, die nicht als Spender freigegeben werden, würden mit ihren Organen verbrannt – dabei könne man damit noch Leben retten.
Fachgesellschaften für Widerspruchsregelung
Der CSU-Politiker und Intensivmediziner Prof. Dr. Hans Theiss verwies auf die Sicht diverser medizinischer Fachgesellschaften.
Die Widerspruchsregelung sei „der entscheidende Mosaikstein“, der in Deutschland fehle. Aber erst bei einem „Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen, wie intensiver Aufklärung, Optimierung der Klinikstrukturen und einer guten Transplantationskoordination“ entfalte sie ihre volle Wirkung.
Zusätzlich verwies Theiss darauf, dass im Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung keine Organentnahme nach dem Herztod vorgesehen sei, wie sie etwa in einem Positionspapier der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin angeregt wurde. „Nein, unser Antrag hält am Hirntodkonzept fest.“
Recht auf körperliche Unversehrtheit
Martin Sichert und Dr. Christina Baum (beide AfD) hingegen plädierten für eine freiwillige, bewusste Entscheidung der Menschen. In der Debatte stellten sie die zentrale Voraussetzung für die Organspende infrage: die aus ihrer Sicht fragwürdige Hirntoddefinition. „Niemand weiß, was mit der Seele beim Hirntod passiert oder was der Mensch mitbekommt“, so Sichert.
Dazu führte er das Schicksal des 1991 geborenen Max Siegel an. Seine Mutter war elf Wochen vor seiner Geburt für hirntot erklärt worden – und trotzdem kam ihr Sohn unter Wehen per Kaiserschnitt zur Welt. In diesen Tagen feiert Siegel seinen 35. Geburtstag.
Baum bezeichnete unter Verweis auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit die Widerspruchsregelung als „einen gezielten Übergriff auf die körperliche Selbstbestimmung des Menschen“.
„Wer das Individuum dem Kollektiv unterordnet und sein Schweigen gegen ihn verwendet, folgt der Handschrift kommunistischer Systeme, nicht der eines freien Rechtsstaates“, argumentierte sie.
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Menschenwürde über den Tod hinaus
Sven Lehmann (Grüne) warnte vor einem Vertrauensverlust in der Bevölkerung. „Ein Mensch sollte nur selbst über seinen Körper verfügen. Die Widerspruchsregelung hingegen bedeutet im Kern nichts anderes als eine Vergesellschaftung des Körpers“, so Lehmann.
Es sei legitim, wenn man sich nicht mit dem Tod und der Frage nach der Organspende beschäftigen wolle.
Ebenso habe der Mensch „postmortale Persönlichkeitsrechte“. Die Menschenwürde ende nicht mit dem Tod – sonst bräuchte es auch keine Gesetze gegen die Störung der Totenruhe.
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Vertrauen stärken
Michael Brand (CDU) verwies auf Menschen in schwierigen Lebenslagen, etwa Obdachlose oder Menschen mit Sprach- oder Leseproblemen, die zwar entscheidungsfähig seien, aber sich nicht melden und so unfreiwillig per Gesetz zum Organspender erklärt werden würden. Er selbst habe versucht, sich im Onlineregister anzumelden. Erst beim dritten Versuch habe es geklappt.
In Zeiten, in denen man selbst bei Internetnutzung ständig seine Zustimmung erklären müsse, bei so einem wichtigen Punkt wie der Organspende den Spieß plötzlich umdrehe, könne er nicht nachvollziehen.
Wer mehr Organe wolle, müsse Vertrauen stärken, nicht Zweifel säen. „Vertrauen ist der Rohstoff der Organspende und sie ist eine höchstpersönliche Entscheidung“, so Brand.
Mit „vernünftigen Onlinekampagnen“ zur Information könne man mehr Menschen erreichen, vorrangig die jüngere Generation.
In den nächsten Wochen soll nun im federführenden Gesundheitsausschuss über die Vorlagen beraten werden. Wann es zu einer endgültigen Abstimmung im Plenum kommt, steht bislang nicht fest.
Der Gesetzentwurf für die Widerspruchsregelung wurde von 254 Abgeordneten eingebracht. Welches Mehrheitsverhältnis sich am Ende im Bundestag mit seinen insgesamt 630 Abgeordneten zeigt, bleibt abzuwarten.
Mit Material der Nachrichtenagenturen












