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„Kürzungskommission“? Bundestag debattiert Empfehlungen der Rentenkommission


In Kürze:

  •  Rentenkommission empfiehlt Reformen, darunter eine kapitalgedeckte Ergänzung der gesetzlichen Rente, die Einbeziehung von Selbstständigen sowie Änderungen bei Minijobs und der Rente mit 63.
  • Der Bundestag diskutiert kontrovers: Während Union und SPD die Vorschläge als Grundlage für eine langfristig stabile Altersvorsorge verteidigen, lehnt die Linke sie als Einstieg in Rentenkürzungen ab.
  • Der Bericht ist nicht bindend: Die Empfehlungen dienen der Bundesregierung als Grundlage für weitere Beratungen und müssen erst in Gesetze umgesetzt und vom Bundestag beschlossen werden.

 
Wie soll die gesetzliche Rente auch in einer alternden Gesellschaft bezahlbar bleiben? Mit dieser Frage hat sich die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission in den vergangenen sechs Monaten beschäftigt. Ihr am Dienstag vorgelegter Abschlussbericht war am Freitag bereits Thema einer Aktuellen Stunde im Bundestag. Während die Koalitionsfraktionen den Bericht als tragfähigen Reformvorschlag für die kommenden Jahrzehnte lobten, lehnte die Linksfraktion ihn entschieden ab.

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Kommission setzt auf gesetzliche Rente und Kapitaldeckung

Hintergrund der Reformüberlegungen ist der demografische Wandel. In den kommenden Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer in den Ruhestand. Gleichzeitig kommen weniger junge Menschen als Beitragszahler nach. Dadurch gerät das umlagefinanzierte Rentensystem zunehmend unter Druck. Die Kommission empfiehlt deshalb ein Bündel von Maßnahmen, um die Altersvorsorge langfristig zu stabilisieren.
Der Kern des Berichts ist das Bekenntnis zur gesetzlichen Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung. Ergänzend soll jedoch eine kapitalgedeckte Komponente eingeführt werden: Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung sollen individuelle Kapitalkonten aufgebaut werden, deren Erträge später die gesetzliche Rente ergänzen. Zudem schlägt die Kommission vor, künftig auch Selbstständige und Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Minijobs sollen abgeschafft werden, um insbesondere Frauen besser vor Altersarmut zu schützen. Außerdem empfiehlt das Gremium Änderungen bei der sogenannten Rente mit 63 sowie als langfristiges Ziel eine Altersversorgung, die rund 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht.

Linke gegen Reform, übrige Fraktionen mit unterschiedlichen Bewertungen

Mit ihrer Kritik an diesen Vorschlägen blieb die Linksfraktion im Parlament allerdings weitgehend allein. Luigi Pantisano (Die Linke) sprach von einer „Kürzungskommission“. Hinter der Reform verberge sich ein Einstieg in Rentenkürzungen. Vor allem die geplante Kapitalrente lehne seine Fraktion ab. Die Altersvorsorge dürfe nicht von Entwicklungen an den Finanzmärkten abhängig gemacht werden. Eine sichere Rente entstehe durch gute Löhne und sichere Beschäftigung – nicht durch Aktiengewinne, argumentierte der Linken-Abgeordnete.
Für die Union wies Stefan Nacke (CDU/CSU) diese Vorwürfe zurück. Die Kommission habe einen ausgewogenen Kompromiss vorgelegt, der Generationengerechtigkeit und verlässliche Alterssicherung miteinander verbinde. Die gesetzliche Rente bleibe das Fundament des Systems. Die kapitalgedeckte Ergänzung sei ausdrücklich Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und keine Privatisierung der Altersvorsorge. Es gehe nicht darum, die Verantwortung auf die Bürger zu verlagern, sondern zusätzliche Erträge für das Rentensystem zu erwirtschaften.
Auch die SPD verteidigte den Bericht. Bernd Rützel sprach von einem „zukunftsweisenden Ergebnis“. Die Rentenversicherung sei keineswegs ein Sanierungsfall. Gemessen an der Wirtschaftsleistung seien die Ausgaben für Renten heute sogar niedriger als vor gut 20 Jahren. Der aktuelle Beitragssatz von 18,6 Prozent liege auf historischem Tiefstand. Möglich sei dies vor allem durch die hohe Beschäftigung und die Zuwanderung der vergangenen Jahre, die zusätzliche Beitragszahler in die Sozialversicherung gebracht hätten.
Zustimmung und Kritik kamen von den Grünen. Andreas Audretsch begrüßte die geplante Einbeziehung von Selbstständigen und Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung sowie das geplante Ende der Minijobs. Auch Änderungen an der Rente mit 63 hält seine Fraktion für sinnvoll. Zugleich bemängelte er jedoch, dass der Bericht die wachsende Altersarmut kaum thematisiere. Kritisch sieht er außerdem, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent künftig nicht mehr verbindlich garantiert werden soll.
Die AfD wiederum reklamierte wesentliche Teile der Empfehlungen für sich. Ulrike Schielke-Ziesing verwies darauf, dass sowohl die angestrebte Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent als auch individuelle Kapitalkonten nach schwedischem Vorbild bereits seit Längerem Forderungen ihrer Fraktion seien.

Grundlage für Gesetzesvorhaben

Mit der Vorlage des Abschlussberichts ist der Reformprozess jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Empfehlungen der Rentenkommission sind für die Bundesregierung nicht bindend, sondern dienen als Grundlage für die weitere politische Beratung. Ob und in welcher Form die Vorschläge umgesetzt werden, muss nun in den kommenden Monaten in Gesetzesvorhaben konkretisiert und anschließend vom Bundestag beschlossen werden.
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Rentenreform: Folgen eines verpflichtenden Splittings für Ehepaare


In Kürze:

  • Die Rentenkommission der Bundesregierung diskutiert ein mögliches verpflichtendes Rentensplitting für Ehepaare.
  • Das bislang freiwillige Modell wird nur selten genutzt, obwohl es gegenüber der Hinterbliebenenrente bestimmte Vorteile bietet.
  • Experten des Sachverständigenrats empfehlen bereits seit 2023 ein obligatorisches Rentensplitting nach einer Übergangsfrist.

 

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission will über ein mögliches verpflichtendes Rentensplitting beraten. Dies berichtet das „Handelsblatt“ unter Verweis auf einen vorliegenden Terminplan, aus dem auch weitere Reformvorschläge hervorgehen.

Rentensplitting seit 2002 möglich – aber kaum in Anspruch genommen

Beim Rentensplitting handelt es sich um ein Instrument, das 2001 eingeführt wurde und bislang kaum genutzt wird. Es gibt weniger als 1.000 Ehepaare, die davon Gebrauch machen. Ein Grund dürfte sein, dass das Modell wenig bekannt ist und staatlich kaum aktiv beworben wurde.
Zudem ist das Rentensplitting teilweise kompliziert und kann bei hohen Ansprüchen auf eine Hinterbliebenenrente Nachteile haben. Außerdem ist es unwiderruflich, sobald es einmal vereinbart wurde. Es ist für Ehepaare möglich, die nach 2002 geheiratet haben und bei denen beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden.
Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche als gemeinsame Leistung betrachtet und zu gleichen Teilen aufgeteilt. Dadurch ist der Partner mit geringerem Einkommen im Todesfall besser abgesichert. Anders als bei der Hinterbliebenenrente bleiben die Ansprüche auch bei einer erneuten Eheschließung bestehen und werden durch eine Scheidung nicht berührt. Auch ein eigenes hohes Einkommen des Hinterbliebenen mindert den Anspruch im Gegensatz zur Witwen- oder Witwerrente nicht.

Nicht mehr widerrufbar – mögliche Nachteile für die Witwenrente

Damit das Splitting wirksam wird, müssen beide Partner mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorweisen. Außerdem muss jeder Partner einen eigenständigen Anspruch auf eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente erworben haben. Es müssen also die erforderlichen Beitragszeiten erfüllt sein.
Mindestens einer der Splittingpartner muss zudem die Regelaltersgrenze erreicht haben. Das Rentensplitting kann frühestens sechs Monate vor deren Erreichen erklärt werden. Die Erklärung muss gegenüber der Deutschen Rentenversicherung abgegeben werden. Sie wird einen Monat später wirksam und kann nicht mehr widerrufen werden. Sie bezieht sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente, nicht auf betriebliche Altersvorsorge oder Beamtenversorgung.
Zu den Nachteilen des Rentensplittings zählt neben der Unwiderruflichkeit auch der Wegfall der Hinterbliebenenrente. Zudem kann es sich nachteilig auswirken, wenn der Partner mit höheren Rentenansprüchen einen Teil davon abgibt. Auch mögliche Auswirkungen auf Erwerbsminderungs- oder Waisenrenten der Kinder des verstorbenen Partners sind denkbar.

Rentensplitting nur bei deutlich unterschiedlichen Rentenansprüchen sinnvoll

Besonders sinnvoll ist Rentensplitting, wenn ein Partner deutlich weniger Rentenpunkte erworben hat. Sind die Ansprüche ähnlich hoch, bringt es kaum Vorteile. Die Ökonomen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) sprachen sich bereits in ihrem Gutachten 2023/24 nach einer Übergangsfrist für ein obligatorisches Rentensplitting aus.
Zur Begründung führten sie an, dass die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten insbesondere für Frauen den Anreiz mindere, eigene Rentenansprüche aufzubauen. Ein Splitting könnte diese Verzerrung verringern. Die Kommission soll ihre Empfehlungen zur geplanten Rentenreform bis Ende Juni vorlegen.
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Bas fordert Rentensystem für alle: Beamtenprivilegien auf dem Prüfstand


In Kürze:

  • Bärbel Bas wirbt für ein gemeinsames Rentensystem, in das alle Bürger einzahlen sollen.
  • Die Ministerin lehnt eine pauschale Anhebung des Rentenalters ab und setzt stattdessen auf Reformen innerhalb des bestehenden Systems.
  • Bas berichtet von massiven persönlichen Anfeindungen und sieht dabei auch frauenfeindliche Motive.

 
Am Montag, 1.6., war Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zu Gast beim sogenannten Ständehaus-Treffen der „Rheinischen Post“ (RP) in Düsseldorf. Die Ministerin nutzte die Gelegenheit, um vor mehr als 100 geladenen Gästen RP-Chefredakteur Moritz Döbler Rede und Antwort zu stehen.
Das Treffen, das 2002 von Duisburg nach Düsseldorf verlegt wurde, fand bereits mehr als 100-mal statt. Zu den prominenten Gästen der Veranstaltung gehörten unter anderem Altkanzler Gerhard Schröder, Olaf Scholz und Angela Merkel sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wie Regisseur Sönke Wortmann. Die Treffen im früheren Landesparlamentsgebäude sind als Talk-Abende mit Gala-Dinner konzipiert.

Bas wirbt für künftige Bürgerversicherung im Bereich der Rente

Ministerin Bas nutzte die Gelegenheit, um für die Politik der Regierungskoalition zu werben. Darüber hinaus sprach sie über weitere Ziele, die sie als direkt gewählte Abgeordnete für Duisburg verfolgen will. Ein besonderes Anliegen ist ihr dabei ein gemeinsames Rentensystem: „Wenn alle einzahlen, dann hätten wir mehr im Topf und der Staat muss nicht so viel zuzahlen.“
Damit stellt Bas die Sonderregelungen infrage, die für Beamte sowie einige freie Berufe wie Ärzte und Rechtsanwälte gelten. Sie räumt ein, dass diese historisch gewachsen seien und Betroffene in jungen Jahren auf Einkommen verzichtet hätten. Dennoch seien Beamtenpensionen von bis zu 70 Prozent im Vergleich zu deutlich niedrigeren gesetzlichen Renten nicht mehr darstellbar.
Die Ministerin betonte, sie halte es für sinnvoll, wenn alle Bürger in ein einheitliches System einzahlen würden. Gerade Gutverdiener profitierten derzeit von Sonderregelungen in der Rentenversicherung. Ihr sei jedoch bewusst, dass der Weg zu einer Bürgerversicherung noch weit sei. Dabei komme es nicht nur auf den Bund an: „Wir sind darauf angewiesen, dass alle Länder mitmachen. Deshalb muss man mit den Ministerpräsidenten darüber reden, wenn man das will. Und dann müssen die Länder auch Beiträge zahlen.“

Koalition hält an Rentenempfehlung fest

Eine pauschale Anhebung des Rentenalters lehnt Bas ab, stattdessen solle es auf die Beitragsjahre ankommen. Gleichzeitig gab sie zu bedenken, dass dies zu einer ungleichen Belastung führen könne, etwa für Frauen, die wegen familiärer Sorgearbeit nicht auf ausreichende Beitragszeiten kommen.
Die Ministerin hofft, dass das Rentenniveau von 48 Prozent gehalten werden könne. Dies wäre insbesondere für die Menschen im Osten bedeutend, da diese historisch keine anderen Ansprüche hätten aufbauen können. Bas gab erneut ihrer Hoffnung auf eine einstimmige Empfehlung der Rentenkommission für ein Reformkonzept Ausdruck – diese wolle sie, sollte es sie geben, 1:1 umsetzen.
Bärbel Bas sprach auch über persönliche Angriffe und Hassnachrichten, die sie auf elektronischem Wege erreichen. Sie sei für manche aufgrund ihres Einsatzes für sozialen Ausgleich „ein personifiziertes Feindbild“ geworden. Die teilweise „sehr persönlichen“ Nachrichten reichten bis hin zu Vergewaltigungsfantasien. Die Ministerin ist sich sicher, dass hinter Angriffen dieser Art auch eine spezifisch frauenfeindliche Motivation steht.

Bas will jungen Frauen und engagierten Kommunalpolitikern Vorbild sein

Häufig komme der früheren Bürogehilfin, die sich zur Bundestagspräsidentin und nunmehr Ministerin hochgearbeitet hatte, der Gedanke, es ohne ihre exponierte Position leichter zu haben. Allerdings wolle sie engagierten Kommunalpolitikern und jungen Frauen auch ein Vorbild sein, weshalb man den Urhebern von Hassbotschaften keinen Gefallen tun dürfe: „Wir dürfen uns nicht zurückziehen und den Populisten das Feld überlassen.“
Vor allem in sozialen Medien und sogenannten Alternativportalen war die Ministerin zuletzt mehrfach unter Beschuss geraten. Auslöser war ihre Aussage in einer Fragestunde im Bundestag, es wandere „niemand in unsere Sozialsysteme“ ein. Bas verwies damit darauf, dass es rechtlich nicht möglich sei, ohne Weiteres Anspruch auf deutsche Sozialleistungen zu erwerben.
Auf Kritik, wonach es in Deutschland regelmäßig dokumentierte Fälle von teilweise organisiertem Sozialmissbrauch durch Nicht-Staatsangehörige gebe, relativierte sie ihre Aussage. In ihrer Rede vor dem DGB-Bundeskongress betonte Bas, dass sie „natürlich Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land scharf ablehne und auch bekämpfen“ werde.

Debatte über Assimilation und „Einheitsbraun“

Anfeindungen löste auch eine Aussage beim „Aktionstags Zusammenhalt in Vielfalt“ am 21. Mai aus. In einer Rede zum UNESCO-Welttag der kulturellen Vielfalt kommentierte Bas Forderungen nach mehr kultureller Homogenität mit den Worten, man werde sich „gegen dieses sogenannte Einheitsgrau wehren, manche würden sogar sagen: Einheitsbraun“.
Bas betonte zugleich, Integration sei „keine Einbahnstraße“. Einwanderer müssten die Sprache lernen und sich einbringen, während auch die Aufnahmegesellschaft Offenheit zeigen müsse.

Kritik kommt vom Beamtenbund

Scharfe Kritik an Bas Forderung, Beamte in die Rentenversicherung einzubeziehen, kommt vom Deutschen Beamtenbund (dbb). Dessen Bundesvorsitzender Volker Geyer sprach von „populistischen Forderungen“. Es würden „hier mal wieder gezielt Vorurteile gegen Beamte geschürt und gefühlte Ungerechtigkeiten instrumentalisiert“. Zudem würde eine Einbeziehung die öffentlichen Haushalte enorm belasten.
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So teuer könnte der Rentenbeitrag werden


In Kürze:

  • Bis 2040 könnte der Rentenbeitragssatz auf 21,1 Prozent steigen.
  • Ursache sind Demografie und höhere gesetzliche Anforderungen an die Nachhaltigkeitsrücklage.
  • Die Bundesregierung hält am Rentenniveau von mindestens 48 Prozent fest.
  • Die Rentenkommission soll bis Ende Juni Reformvorschläge vorlegen.

Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird voraussichtlich schon ab 2028 steigen – und das sogar stärker als erwartet. Zuletzt waren Prognosen von einem Anstieg des derzeitigen Satzes von 18,6 Prozent auf 19,8 Prozent ausgegangen. Nun ist in internen Papieren der DRV, die „BILD“ zitiert, die Rede von 19,9 Prozent und in weiterer Folge von 20 Prozent ab 2029.

DRV rechnet mit neuem Rekord-Beitragssatz

Gänzlich überraschend erscheint die Entwicklung nicht. Alexander Gunkel aus dem DRV-Bundesvorstand hatte diese bereits im Dezember 2024 skizziert. Damals ging dieser vor der Bundesvertreterversammlung der Rentenversicherungsträger davon aus, dass der Beitragssatz bereits 2027 oder 2028 auf knapp 20 Prozent steigen müsse.
Zum letzten Mal war der Rentenbeitragssatz 2007 gestiegen. Damals lag er bei 19,9 Prozent, 2012 sank er auf 19,6 Prozent und in den Jahren danach kontinuierlich auf das Niveau von 18,6 Prozent. Dieses gilt seit 2018. Die bislang höchsten Beitragssätze galten mit jeweils 20,3 Prozent in den Jahren 1995 und 1996.
Damit ist nach Einschätzung der DRV auch das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. In weiteren Etappen rechnet diese mit einer Steigerung auf 20,9 Prozent ab 2034. Dabei soll der Beitragssatz im Jahr 2031 bei 20,2 Prozent liegen, ein Jahr später mit 20,5 Prozent einen neuen historischen Höchstsatz erreichen und 2033 bei 20,7 Prozent liegen. Ab 2040 wird er bei 21,1 Prozent liegen – was immerhin etwas unterhalb der zuvor geltenden Prognose von 21,2 Prozent ab 2039 läge.

Nachhaltigkeitsrücklage mit der Rentenreform 2025 erhöht

Die Ursache für den absehbaren Anstieg der Beitragssätze liegt nach Darstellung der DRV nicht allein in der demografischen Entwicklung. Dazu kommen politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse – nicht zuletzt mit Blick auf die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage.
Deren Zweck ist es, Schwankungen zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung abzufedern. Mit der Rentenreform, die gegen Ende des Vorjahres den Bundestag passierte, hob der Gesetzgeber auch die untere Grenze dieser Reserve an. So will man eine bessere Ausstattung der Rentenkasse gewährleisten. Bislang liegt sie bei 0,2 Monatsausgaben – künftig soll sie auf 0,3 steigen. Diese Weichenstellung wollte bereits die Ampel vornehmen, was aufgrund ihres vorzeitigen Endes jedoch nicht gelang.
Aufgrund der höheren vorgeschriebenen Rücklage muss mehr Kapital in der Rentenkasse verbleiben. Dies erhöht jedoch auch den Finanzierungsbedarf. Die Folge davon sind absehbare Beitragssteigerungen. In diesem Kontext rechnet die DRV damit, dass die Rücklage spätestens 2028 unter die neue Mindestgrenze fallen wird – was ein automatisches Greifen des gesetzlichen Anpassungsmechanismus und höhere Beitragssätze auslösen werde.

DRV-Chef Gunkel: Anstieg „sehr heftig“

DRV-Vorstandschef Gunkel bezeichnete den zu erwartenden Anstieg als „sehr heftig“. Er warnte die Politik vor einer zunehmenden Belastung von Arbeitgebern und Beschäftigten. Damit illustriert er jedoch das Spannungsfeld, in dem politische Entscheidungen zur Zukunft der Rente stehen. Die Rente soll stabil bleiben, die Sozialabgaben sollen nicht auf ein wirtschaftlich nicht mehr tragbares Niveau steigen – gleichzeitig sorgt die Überalterung für immer mehr Druck auf die Finanzierung des Systems.
Die Koalition hat sich darauf festgelegt, das Rentenniveau bis mindestens 2031 bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren. Zugleich hat sie die Mindestrücklage erhöht und die Mütterrente ausgeweitet. Anders als frühere Rentenreformen stand dabei nicht mehr die unbedingte Einhaltung einer strikten Beitragsobergrenze im Vordergrund.
Mit großem Interesse erwartet nicht nur die Bundesregierung das Ergebnis der Arbeit der Rentenkommission. Diese soll Empfehlungen für eine grundlegende Reform des Alterssicherungssystems vorstellen. Geleitet wird sie von Ex-Arbeitsagentur-Chef Frank-Jürgen Weise und der Sozialrechtlerin Constanze Janda. In der Kommission sitzen auch Abgeordnete der Regierungsfraktionen.

Bas hofft auf einstimmige Empfehlung der Rentenkommission

De facto soll die Kommission eine erhebliche Rolle in der Entscheidungsfindung spielen. Bundessozialministerin Bärbel Bas hat angekündigt, im Fall einer einstimmigen Empfehlung keine Änderungen mehr daran vornehmen zu wollen. Gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) äußerte Bas:
„Dann werden wir das so umsetzen. Anderenfalls müssen wir in der Koalition darüber reden.“
Allerdings dürfe es dabei nicht nur um Einschnitte gehen, macht die SPD-Politikerin deutlich. Die Menschen müssten Zuversicht und die Überzeugung gewinnen, dass es „für sie einfacher und gerechter“ werde. Wer mehr leisten könne, müsse mehr Verantwortung übernehmen.
Diskutiert werden unter anderem eine längere Lebensarbeitszeit, ein höheres Renteneintrittsalter oder Änderungen bei der Rentenberechnung. Auch eine breitere Finanzierungsbasis etwa durch Einbindung zusätzlicher Bevölkerungsgruppen oder eine Aufwertung privater und betrieblicher Vorsorge stehen zur Debatte. Zuletzt gab es Gerüchte darüber, dass die Kommission eine „Rente mit 70“ als künftigen Standard empfehlen wolle. Die Kommission erklärte daraufhin jedoch, dass es noch keinerlei Festlegungen gebe.
(Mit Material von Nachrichtenagenturen)