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Aufarbeitung vom Nordstream-Krimi beginnt: Alle Welt blickt auf den Ukrainer Serhii K.

Vor dem Gerichtsgebäude demonstriert das BSW, das einen Untersuchungsausschuss fordert. Pro-ukrainische Gruppen sehen den Angeklagten als Helden und konstatieren, dass Recht nicht immer Gerechtigkeit bedeutet, stellen Russland mit Terroristen gleich und kritisieren Donald Trumps Diesel-Deal mit Russland, der der Kriegspartei neue Einnahmen zur Fortführung des Krieges liefern würde. Für manche ist der Anschlag auf die Nordstream-Pipelines ein spannender Kriminalfall mit internationalen Verwicklungen. Bevor er als Hollywoodfilm in die Kinos kommt (dazu später mehr), wird er seit dem 14. Oktober vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt.

Die drei Verteidiger Serhii K.s.

Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times

Serhii K. salutiert

Über 100 Medienvertreter aus aller Welt haben sich für den Prozessauftakt angemeldet, so Pressesprecherin Marayke Frantzen. Auch am OLG Hamburg ist das ein Zuspruch, der nicht alltäglich ist. Eine lange Schlange bildet sich beim Sicherheitscheck. Vor dem Hochsicherheitsgerichtssaal 237 dann eine weitere Schlange, nach einer Stahltür dann ein weiterer Körperscanner. Die 120 Zuschauer sind durch eine Glasscheibe vom Gerichtssaal abgetrennt.
Serhii K. wird aus einem Sicherheitstrakt direkt in den Gerichtssaal geführt, wo der ehemalige Offizier der ukrainischen Armee erst einmal salutiert. Dann bildet er mit seiner Hand den Dreizack, später hält er eine präparierte Mappe in den Farben Blau und Gelb vor sich.

Angeklagter darf nichts sagen

Die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring trägt die Anklage in ruhigem Ton vor: Der Angeschuldigte ist als Mittäter eines Kriegsverbrechens des Angriffs gegen zivile Objekte, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der Zerstörung von Bauwerken sowie der Störung öffentlicher Betriebe hinreichend verdächtig. Eine mehrjährige Haftstrafe droht.
Der Ton aus dem Gerichtssaal wird in einen Medienraum übertragen – inklusive ukrainischer Simultanübersetzung der Gerichtsdolmetscherin für den Angeklagten. In dem schmucklosen kleinen Raum lauschen ein Dutzend Journalisten, die im Gerichtssaal keinen Platz mehr gefunden haben, konzentriert den Eröffnungsvorträgen der Verteidigung. Eine uniformierte Justizmitarbeiterin trägt Sorge, dass nicht mitgeschnitten wird. Ein Bild wie ein Stillleben, Bildschirmschoner mit Südseepalmen. Sonst nur Ton.
„Heute steht erstmals im Ukrainekrieg ein Mensch vor Gericht, dem ein Kriegsverbrechen nach Völkerstrafrecht vorgeworfen wird. – Kein Russe. – Kein Mensch ist bei den Explosionen getötet worden. – Welcher Maßstab gilt hier?“, sagt ein Verteidiger mit energischem Ton.
Später stellt Verteidiger Jes Meyer-Lohkamp einen Antrag auf Verfahrenseinstellung. Der Grund: Sein Mandant hat durch seine ehemaligen Vorgesetzten eine unbefristete Verschwiegenheitspflicht erhalten und kann sich daher nicht angemessen verteidigen, ohne in der Ukraine eine mehrjährige Haftstrafe zu riskieren.
Überhaupt fuße die Anklage ausschließlich auf Indizien, nicht auf Beweisen, erklärt die Verteidigung später vor der Presse. Auf der Yacht seien keinerlei Spuren von Serhii K. gefunden worden.

Großers Medieninteresse beim Nordstream-Fall.

Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times

Regel ist Regel

In der großen „Säulenhalle“ nebenan – das Gebäude ist fast 150 Jahre alt – haben sich rund 20 Kameraleute mit ihren Stativen für die späteren Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten positioniert. Ein ganzer Pulk an Mikrofonen ist davor aufgestellt. Warten gehört zum Geschäft und diese Zeit wird genutzt, um die Ausrüstung startklar zu machen.
Damit der normale Betrieb im Gebäude ungestört weiterlaufen kann, hat das Gericht mit Absperrband einen Bereich für die Medienleute definiert. – Und auch Regeln, deren Befolgung von den Justizmitarbeitern mit Nachdruck eingefordert werden: „Nicht von Außerhalb des Absperrbandes in den Bereich innerhalb fotografieren“, erklärt die ältere Dame, die das Geschehen von einer Bank aus beobachtet, und zur Erledigung ihrer Pflicht immer wieder aufstehen muss. Auch wenn man außerhalb direkt neben dem Band steht: Regel ist Regel.
Personen, die Justizbeamte aufnehmen, oder in die Gänge des Gerichtsgebäudes hineinfotografieren, werden aufgefordert, das Material zu löschen. Doch davon lässt sich keiner der Kollegen ernsthaft aus der Ruhe bringen. Es gibt eben solche und solche: Manche halten sich direkt an die Regeln, die anderen versuchen die Grenzen des Möglichen auszuloten.

Großer Medienauflauf

Große Agenturen, öffentlich-rechtliche und private Fernsehstationen sind vor Ort – auch Sender der Kriegsparteien, aus China und den USA. In einer Schalte erfährt man von einem Kollegen, dass der Angeklagte ein sportlicher Typ sei und seine Körperdaten stets mit der App einer Smartwatch erfasst habe. Ausgerechnet in der Tatzeit hätten die Daten gefehlt.
Die Kollegin eines anderen Senders mutmaßt, dass der Prozess politische Konsequenzen im Verhältnis Deutschlands als größtem Unterstützer der Ukraine im Krieg gegen Russland verursachen könnte.
„War and everything“, sagt ein BBC-Mitarbeiter auf die Nachfrage, warum der Sender von der Insel in Hamburg präsent ist. Die Zuschauer des ORF, eines öffentlich-rechtlichen Senders aus Österreich, interessiere der spannende Fall, glaubt die Redakteurin. Der dänische Sender ist ebenfalls vor Ort – Dänemark hat Untersuchungen angestellt, den Fall aber fallen lassen.

Umringt von Medienvertretern: Ilia Nowikow aus dem Verteidigerteam.

Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times

Ein Verteidiger wirft Fragen auf

13:16 Uhr. Die Vorsitzende Richterin beschließt nach drei Stunden Dauer den ersten Prozesstag. Die Pressevertreter eilen zu ihren Kameras und warten auf die Statements. Plötzlich bildet sich eine Traube um den zum Verteidigerteam gehörenden ukrainischen Anwalt Ilia Nowikow. Die Pressesprecherin versucht, ihn zu bewegen, vor die Mikrofone zu treten, damit alle Medienvertreter ein gutes Bild und einen guten Ton haben. Nowikow: „Ich würde gegen unsere Kooperationsregeln verstoßen, wenn ich vor meinen Kollegen auftrete.“
Auf Englisch sagt er dennoch: „Dieser Prozess wird wahrscheinlich erste Regeln festlegen, wie man Unterwasserpipelines im Sinne des Gemeinwohls angreifen darf und wie nicht“, sagt er sarkastisch. „Es ist allgemein bekannt und unumstritten, dass der derzeitige Krieg […] ein wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses sein wird. Das Thema wird nicht ausgeklammert. Niemand gibt vor, dass dieser Krieg nichts mit den Ereignissen rund um die russische Gasleitung am 22. September zu tun hat.“
Er fährt fort: „Mein Kollege Herr Canestrini sagte heute, dass die Anklage geändert wurde, nachdem er aus Italien ausgeliefert worden war. Ursprünglich wurde ihm ein Angriff auf die staatliche Souveränität Deutschlands vorgeworfen, was Artikel 88 des deutschen Strafgesetzbuchs entspricht. Und derzeit sieht die Anklage ganz anders aus. Er wird nach internationalem Recht wegen Kriegsverbrechen angeklagt.“
Und später: „Wenn man eine Person nach dem Völkerrecht wegen Kriegsverbrechen anklagen will, muss man sich sehr sicher sein, dass die Welt so funktioniert. Und in diesem Fall, unter Berücksichtigung des aktuellen Krieges und der Art und Weise, wie die Russen diese bestimmte Pipeline nutzen, um sie als Instrument politischer Erpressung und des Drucks auf Deutschland und Europa insgesamt einzusetzen – diese Fragen sind nicht einfach.“

„Snake Island“

Im Gerichtssaal sind derweil einige Besucher der Aufforderung, den Raum zu verlassen, nicht nachgekommen – offensichtlich Sympathisanten von Serhii K. Erst durch Nachdruck der Justizbediensteten verlassen diese den Raum.

Generalbundesanwalt Stefan Schmidt.

Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times

Zurück in der „Säulenhalle“: Hier trägt Generalbundesanwalt Stefan Schmidt in roter Robe die Gründe für das Verfahren erneut vor und stellt sich einigen wenigen Nachfragen. Danach folgen die Ausführungen der drei Verteidiger, die sich viel Zeit für die Fragen der Medienvertreter nehmen und später für Einzelinterviews bereit stehen.
Bis Ende Januar ist eine Reihe weiterer Termine anberaumt. Parallel zu diesem Fall betreibt die Bundesstaatsanwaltschaft ein Auslieferungsverfahren gegen einen weiteren mutmaßlichen Tatbeteiligten, der ebenfalls in Hamburg vor Gericht gestellt werden könnte. Sein Name ist Volodymyr Z. Er soll laut „Legal Tribune Online“ am 19. August 2026 in Pula, Kroatien, auf dem Set beziehungsweise in der Nähe des Drehorts von „Snake Island“ festgenommen worden sein, wo er laut anderer Medienangaben als Berater tätig war.
Der Hollywood-Film des Regisseurs Doug Liman (Die Bourne Identität, Edge of Tomorrow) mit Adrien Brody und Sean Penn wurde vor allem in Zagreb, Kroatien, gedreht. Die Handlung des politischen Action-Thrillers, die in den Monaten vor der russischen Invasion beginnt: Ein Team ukrainischer Taucher soll eine gefährliche Unterwassermission rund um eine Pipeline-Sabotage durchführen.

Zur Erinnerung

Ein Kommando von sieben Personen – darunter Berufstaucher, einem Skipper und einem Sprengstoffexperten – soll laut Anklageschrift am 22. September 2022 nahe der dänischen Insel Bornholm schwere Schäden an drei der vier Röhren von Nordstream 1 und 2 herbeigeführt haben. Von der als Basisstation verwendeten Segelyacht Andromeda aus haben dazu die vier Taucher Hochleistungssprengstoff an den in 80 Metern Tiefe auf dem Ostseeboden liegenden Röhren angebracht.
Die Sprengsätze detonierten erst vier Tage später – vielleicht ein Grund dafür, dass der Angeklagte Serhii K., der das Kommando angeführt haben soll, zu einem früheren Zeitpunkt nichts Falsches behauptete, wenn er sagte, er sei zum Zeitpunkt der Sprengung in der Ukraine gewesen.
Der Plan sei nach Beginn des russischen Angriffs im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine entstanden, um zu verhindern, dass Russland die Einnahmen aus dem Handel mit Erdgas zur Finanzierung seiner Kriegsführung nutzt.
Beide Röhren enthielten zum Zeitpunkt der Sprengung zwar Gas, die Lieferung über Nordstream 1 war jedoch Anfang September gestoppt worden. Nordstream 2 war zwar fertiggestellt, hat jedoch nie Gas nach Deutschland geliefert.
Warum wird in Deutschland verhandelt? Weil die von Russland aus durch die Ostsee verlaufenden Pipelines in Lubmin bei Greifswald enden und wesentliche Vorbereitungshandlungen wie die Charter der Yacht in Rostock lagen. Der Ort der Sprengung war nicht in Dänemark, sondern in den ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) Dänemarks und Schwedens. Warum wird in Hamburg verhandelt? Weil das Land Mecklenburg-Vorpommern keinen eigenen Staatsschutzsenat hat, aber eine Abmachung mit Schleswig-Holstein und Hamburg, wonach der Staatsschutzsenat der Hansestadt für solche Verfahren der drei Länder zuständig ist.
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Nach Nordstream-Anklage: Wagenknecht drängt auf Untersuchungsausschuss


In Kürze:

  • Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Serhii K. wegen der Nord-Stream-Sprengung.
  • Wagenknecht fordert Aufklärung über eine mögliche Beteiligung staatlicher Stellen der Ukraine.
  • Das BSW verlangt einen Untersuchungsausschuss und kritisiert Grüne und Linke.
  • Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg.

 
Im Zusammenhang mit der jüngst verkündeten Anklage der Bundesanwaltschaft wegen der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines hat BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht politische Konsequenzen gefordert. Zugleich übte sie scharfe Kritik an Linken und Grünen. Diese verhinderten aus ihrer Sicht wegen der „Brandmauer“-Politik die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu dem Anschlag.
In einer Erklärung fordert Wagenknecht Aufklärung darüber, ob die ukrainische Führung die Sprengung billigte. Zudem fordert sie Aufklärung darüber, über welche Erkenntnisse die Bundesregierung bereits 2022 zur Planung und Ausführung des Anschlags verfügte. Die BSW-Gründerin regte außerdem an, den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in einem möglichen Prozess als Zeugen zu laden.

Nordstream-Anschlag in internationalen Gewässern – dennoch deutsche Zuständigkeit

Wie die Bundesanwaltschaft am Donnerstag, 2. Juli, mitteilte, wurde am 30. Juni Anklage gegen den ukrainischen Staatsangehörigen Serhii K. erhoben. Die Bundesanwaltschaft strebt damit eine Hauptverhandlung vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg an. Die Anklagebehörde wirft K. unter anderem das Kriegsverbrechen des Angriffs auf zivile Objekte vor.
Zu den weiteren Anklagepunkten gehören unter anderem das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe. Die Zuständigkeit der deutschen Justiz begründet die Anklagebehörde mit dem Taterfolg. Dieser sei auch in Deutschland eingetreten.
Die durch die Tat beabsichtigte Funktionsunfähigkeit der Pipelines sei auch auf deutschem Staatsgebiet wirksam geworden, weil die Leitungen dort endeten. Der Bundesgerichtshof wies eine Haftbeschwerde von Serhii K. zurück und verwies hinsichtlich der Zuständigkeit außerdem darauf, dass die Tat nach den Umständen geeignet gewesen sei, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen. Zudem komme dem Fall eine besondere Bedeutung zu.

Bundesanwalt geht von Planung nach Kriegsbeginn aus

K. war 2022 Offizier der ukrainischen Armee. Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine Ende Februar desselben Jahres entwickelte er gemeinsam mit weiteren Militärangehörigen den Plan, die Nord-Stream-Pipelines zu zerstören. Ziel sei es gewesen, die Gaslieferungen von Russland nach Deutschland dauerhaft zu unterbinden.
Damit sollten der Russischen Föderation Einnahmen aus dem Gasexport entzogen werden, die als wichtig für die Finanzierung des Krieges gelten. Tatsächlich hatte die russische Regierung die Gaslieferungen über Nord Stream im Jahr 2022 jedoch bereits weitgehend eingestellt.
Zusammen mit Berufstauchern, Skippern und Sprengstoffexperten habe K. Sabotageteams gebildet. Am 4. September 2022 sei er der Anklage zufolge mit einem gefälschten ukrainischen Reisepass über Polen nach Deutschland eingereist. Mithilfe gefälschter Ausweispapiere habe die Gruppe bei einem Unternehmen in Rostock eine hochseetaugliche Segelyacht angemietet und dort militärisch verwendbare Hochleistungssprengstoffe deponiert.

Kreml vermutete USA und Großbritannien hinter Anschlag – Brüssel eine „False Flag“

Später brach die Gruppe der Anklage zufolge in internationale Gewässer in der Nähe der dänischen Insel Bornholm auf. Bis zum 22. September 2022 brachte die Gruppe demnach mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den auf dem Meeresgrund verlaufenden Gaspipelines an. Diese detonierten am 26. September und richteten erhebliche Schäden an. Vor dem kriegsbedingten Ende der Energiepartnerschaft wurde rund die Hälfte des deutschen Erdgasbedarfs über das Nord-Stream-System gedeckt.
Am 21. August 2025 nahmen italienische Beamte K., gegen den ein europäischer Haftbefehl bestand, in der Provinz Rimini fest. Die Auslieferung an Deutschland erfolgte im November 2025. Ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird, muss das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entscheiden. Erst im anschließenden Prozess wird geprüft, ob sich die Vorwürfe beweisen lassen. Für K. gilt die Unschuldsvermutung.
Von besonderer Bedeutung ist die Darstellung der Bundesanwaltschaft, wonach die Planung des Anschlags „im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine“ erfolgt sei. Dies war über lange Zeit Gegenstand von Spekulationen und Dementis. Der Kreml hatte vor allem die USA und Großbritannien verdächtigt, den Sabotageakt ermöglicht oder koordiniert zu haben. In Brüssel wurde dagegen über eine mögliche „False Flag“-Operation Russlands spekuliert.

Quorum für Nordstream-Untersuchungsausschuss im Bundestag verfehlt

Mit der Behauptung, es habe einen Auftrag staatlicher Stellen der Ukraine gegeben, geht die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage deutlich weiter als in früheren öffentlichen Aussagen. Sie benennt allerdings keine konkreten politischen Entscheidungsträger und erhebt auch keine Anklage gegen aktuelle oder frühere ukrainische Regierungsmitglieder. Nach bisheriger Aktenlage bleibt offen, ob und inwieweit die Regierungsspitze in Kiew über das Vorhaben informiert war.
Das BSW will dies nun auf parlamentarischem Weg prüfen lassen. Wagenknecht kritisiert die Fraktionen der Grünen und Linken im Bundestag für deren Weigerung, gemeinsam mit der AfD für einen Untersuchungsausschuss zu stimmen. Es sei „ein Trauerspiel, dass der Bundestag nicht in der Lage ist, einen Untersuchungsausschuss einzurichten“.
Das dafür erforderliche Quorum setzt Stimmen von Abgeordneten aller drei Oppositionsfraktionen voraus. Den bislang eingebrachten Antrag der AfD-Fraktion im Bundestag hatten die Grünen scharf zurückgewiesen. Die SPD betonte zwar den Schutz kritischer Infrastruktur, sah aber keinen Bedarf für einen Ausschuss. Die CDU/CSU verwies darauf, dass das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Zudem seien die Zuständigkeiten eines Untersuchungsausschusses rechtlich begrenzt.
Das BSW will im Fall eines Einzugs in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern einen eigenen Anlauf zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Nord-Stream-Sprengung unternehmen. Dort wird am 20. November ein neues Landesparlament gewählt. Das BSW kann sich aktuellen Umfragen zufolge Hoffnungen auf den Einzug in den Landtag machen.