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Banken: Vergesellschaftung kann Immobilienkredite verteuern

Mit der geplanten Vergesellschaftung von Wohnungen in Berlin drohen nach Ansicht von Banken negative Folgen für Mieter, Hausbauer und Immobilienkäufer. Die Pläne würden die eklatante Wohnungsnot weiter verschärfen, „da so kein einziger Quadratmeter Wohnraum geschaffen wird und zudem private Geldgeber, die das tun könnten, vertrieben werden“, sagte Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Pfandbriefbanken (VDP), der Deutschen Presse-Agentur. „Mieter sind letztlich die eigentlichen Geschädigten dieser Politik.“ Der Verband vertritt rund 50 Immobilienfinanzierer, darunter Deutsche Bank, Commerzbank und Sparkassen.
Aus Sicht von Tolckmitt könnte die geplante Vergesellschaftung von Wohnungen zur Belastung für Verbraucher werden, anstatt den Immobilienmarkt zu entspannen. „Wenn Grundschulden bei einer Vergesellschaftung ersatzlos entfallen, Kreditsicherheiten für Banken also nicht mehr sicher sind, wie es die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ plant, legt das die Axt an die kostengünstige besicherte Immobilienfinanzierung – nicht nur für Wohnungsunternehmen, sondern auch für private Haushalte, die sich den Traum von Wohneigentum erfüllen wollen“, kritisierte Tolckmitt. „Auch deren Kredite werden merklich teurer.“
Linke, Grüne und SPD in Berlin planen ihrem Sondierungspapier zufolge, private Wohnungskonzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in der Hauptstadt gegen Entschädigung zu vergesellschaften. Die Linke argumentiert, niedrige Mieten bei landeseigenen Wohnungen hätten einen dämpfenden Effekt auf den gesamten Markt.

„Geht um Vertrauen in Rechts- und Wirtschaftssystem“

„Banken werden sich nach erfolgter Vergesellschaftung sehr genau überlegen, was sie noch an Wohnungsbau finanzieren wollen“, warnt Tolckmitt. „Sie tun das bereits jetzt allein aufgrund der Diskussion.“ Was Rot-Grün-Rot in Berlin plane, sei ein fatales Signal für den gesamten Standort Deutschland. „Es geht um das Vertrauen in die Verlässlichkeit unseres Rechts- und Wirtschaftssystems. Wird die Option der Vergesellschaftung gezogen, ist sie dahin.“
Von der Bundesregierung forderte Tolckmitt mehr Tempo beim geplanten Bundesgesetz gegen Enteignungen. Man brauche eine „zügige bundespolitische Klärung“. Jeder Monat der Ungewissheit belaste das Bild der Bundesrepublik als Investitionsstandort in der Welt.
Die Spitzen von Union und SPD im Bund hatten sich im Juli darauf verständigt, per Bundesgesetz zu regeln, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich sein soll. Bisher gibt es allerdings keinen Gesetzentwurf, sondern nur einen Beschluss des Koalitionsausschusses. (dpa/red)
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Bundestag beschließt Gesetz für schnelleres Bauen

Wichtige Verkehrsprojekte sollen in Deutschland beschleunigt werden. Der Bundestag in Berlin verabschiedete dafür am Freitag, 26. Juni, mit den Stimmen von Union und SPD das Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich. Die Wirtschaft begrüßte das Gesetz, Umweltschützer kritisierten hingegen einen „Frontalangriff“ auf Schutzregeln für die Natur.

Viele Straßen müssen dringend saniert werden

Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Die Verfahren würden sich mit dem Gesetz „um Jahre verkürzen“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) vor der Abstimmung den Sendern RTL und ntv.
Der Bundestag habe „ein wichtiges Signal für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren“ gesetzt, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Holger Lösch.
Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) nannte den Beschluss einen „großen Schritt“. Bund und Länder müssten diesen Weg nun jedoch „konsequent weitergehen“.
Wesentliche Verkehrsinfrastrukturen werden mit dem Gesetzentwurf in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt. Dazu gehören laut Bundesverkehrsministerium etwa „zentrale Schienenvorhaben“, Neubau von Bundesautobahnen, Ersatzneubauten von Brücken und Tunneln sowie der Ausbau von Lkw-Parkplätzen und „systemrelevante Wasserstraßen und Schifffahrtsanlage“.
Das heißt, dass sie Vorrang vor anderen Belangen haben können.

Kritik der Umweltschützer

Umweltschutzorganisationen befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. Der Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Florian Schöne, sprach von einem „Frontalangriff auf materielle und verfahrensrechtliche Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt“.
Der DNR kritisierte, dass laut Entwurf für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse „für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert“ wird. So könnten sich die Träger von Vorhaben „künftig durch Geldzahlungen von der Pflicht zur realen Flächenkompensation bei Eingriffen in die Natur befreien“, bemängelte Schöne.
Das monierten auch die Grünen. Der Abgeordnete Harald Ebner erklärte: „Wir alle – vor allem die betroffenen Tier- und Pflanzenarten – haben nichts von Ersatzgeldern, die sich auf Konten des Umweltministeriums häufen.“

„Besonders wichtig“ für die Bauindustrie

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hingegen bezeichnete die Einführung von Ersatzgeldzahlungen als gleichwertige Alternative als „besonders wichtig“. „Denn gerade diese Ausgleichsmaßnahmen führen bei Projekten regelmäßig zu Konflikten und erheblichen Verzögerungen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Tim-Oliver Müller.
Zugleich erklärte Müller, die „wichtigen Beschleunigungspotenziale dürfen allerdings nicht durch andere Gesetze durch die Hintertür konterkariert werden“. Der Verband blicke daher „sehr kritisch auf die Diskussion zum Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur des Bundesumweltministeriums“.
Mit diesem Vorhaben Umweltminister Carsten Schneider (SPD) wiederum besonders wichtige Naturschutzmaßnahmen in das überragende öffentliche Interesse stellen. „Änderungen im Naturschutzrecht dürfen die erzielten Fortschritte bei Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht wieder zunichtemachen“, forderte auch BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch. (afp/red)