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Neue EU-Asylregeln: Start mit Unsicherheiten und Kritik

Die europäische Asylpolitik funktioniert jetzt nach neuen Regeln. Ob dadurch weniger Menschen in Europa Schutz beantragen werden, die eigentlich aus anderen Gründen einreisen, bleibt abzuwarten.
Auch Fachleute sind sich nicht sicher, wie sich die Vorschriften praktisch auswirken – von Außengrenzverfahren über die Unterbringung in haftähnlichen Unterkünften bis hin zur Mitwirkungspflicht bei der eigenen Abschiebung.
Viel hängt davon ab, wie sich Italien, Spanien, Griechenland und andere Staaten an den EU-Außengrenzen verhalten. Werden hier in Zukunft tatsächlich alle ankommenden Asylbewerber registriert, inklusive Foto und Fingerabdrücken?
Und funktioniert der sogenannte Solidaritätsmechanismus, der auch die Übernahme von Migranten aus überlasteten Mitgliedstaaten durch andere EU-Länder vorsieht?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt im ZDF: „Wir werden ab jetzt sehen, dass vieles, was bisher nicht mehr funktioniert hat, wieder geht.“ Das System sei funktionsfähig. Aber er fügte an: „Ob jedes Land gleich am ersten Tag alles zu 100 Prozent richtig macht, das wird man sehen“.
Davon, wie gut es funktioniere, hänge ab, wie lange Deutschland seine Kontrollen an den Grenzen zu den Nachbarstaaten fortführe, sagt er bei einem Besuch am Flughafen Berlin-Brandenburg. Noch seien die Kontrollen notwendig.

Brüssel dämpft Erwartungen

Die EU-Kommission bemühte sich bereits Wochen vor dem Inkrafttreten, die Erwartungen zu dämpfen. Der 12. Juni markiere nicht das Ende, sondern vielmehr den Beginn der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sagte, nicht alles werde von Anfang perfekt funktionieren.
Anfang Mai war in einem EU-Bericht zu lesen, es fehlten noch Personal und spezielle Aufnahmezentren für Asylverfahren direkt an den Grenzen, etwa in Griechenland, Italien oder Bulgarien: ausgerechnet da, wo es laut der EU-Grenzschutzbehörde Frontex die meisten irregulären Grenzübertritte gibt.

Strenge Grenzverfahren für Verteilung von Lasten – hält der Deal?

Dabei gelten die sogenannten Grenzverfahren als entscheidender Baustein der Asylreform, um Sekundärmigration zu verhindern – also, dass Asylsuchende nicht nach der Erstregistrierung in einem EU-Land regelwidrig und auf eigene Faust in ein anderes Land weiterziehen.
Bei geringen Aussichten auf Asyl sollen Migranten nun direkt an der Grenze festgehalten und von dort auch abgeschoben werden können. Im Gegenzug sollen Staaten an den EU-Außengrenzen bei besonders vielen Einreisen Unterstützung von den anderen Mitgliedsländern bekommen.
Migrationsexperte Maximilian Pichl hat Zweifel, dass der Pakt hält. Echte Solidarität zeige sich besonders durch die Übernahme von Asylbewerbern. Doch dazu seien bisher kaum Länder bereit, sagt der Rechts- und Politikwissenschaftler von der Frankfurt University of Applied Sciences.
„Dieser Streit geht hinter den Kulissen weiter“, sagte Pichl – auch mit Verweis auf Länder wie Ungarn, die bisher weder bereit waren, Asylverfahren zu übernehmen, noch Geld zu zahlen.
Zugutekommt dem Start der Asylreform, dass sich die Migrationslage zuletzt entspannt hat: weniger irreguläre Grenzübertritte, weniger Asylanträge. Doch wenn es zum Stresstest kommt und wieder mehr Menschen kommen? Übernehmen mehr Mitgliedsländer dann Asylsuchende von überlasteten EU-Staaten an den Außengrenzen?
EU-Kommissar Brunner sagt: „Wir müssen alles tun, um die Zahlen zu senken, damit wir nicht in diese hypothetische Situation geraten.“

Gesetzesänderungen auf den letzten Drücker

Der EU-Bericht von Anfang Mai zeigte zudem, dass manche Mitgliedsländer notwendige Reformen in der nationalen Gesetzgebung nicht abgeschlossen hatten.
Die Bundesregierung muss auf den letzten Metern noch Änderung an dem Gesetz vornehmen, mit dem Geas in deutsches Recht umgesetzt wird. Grund dafür ist eine fehlerhafte Formulierung zur Anwendung der neuen Regeln auf bereits laufende Asylverfahren.
Auch ansonsten ist die Umstellung für deutsche Behörden erst einmal mit Aufwand verbunden. Das Bundesinnenministerium prüft laut einer Sprecherin eine Übergangsregelung, damit Geduldete aus Herkunftsländern wie Kolumbien und der Türkei ihre Arbeit beziehungsweise ihre Ausbildung nicht beenden müssen.
Konkret geht es um Menschen, die schon vor Inkrafttreten des neuen Geas einen Asylantrag gestellt haben oder geduldet waren.
Denn über die bisher schon in Deutschland bestimmten sicheren Herkunftsstaaten hinaus gelten auf EU-Ebene ab sofort auch Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei als sichere Herkunftsländer – was für Asylbewerber mit einem Beschäftigungsverbot einhergeht.

SPD-Innenpolitiker gegen weitere Verschärfungen des Asylrechts

Für den SPD-Innenpolitiker, Hakan Demir, steht fest: „Geas darf nicht der Anfang für immer weitere Verschärfungen sein.“ Wichtig sei auch, nicht den Fehler zu machen, Erfolg oder Misserfolg des neuen Systems daran zu messen, ob die Zahl der Asylsuchenden steigt oder sinkt, sagt der Bundestagsabgeordnete.
Das entscheide sich an anderer Stelle und habe mehr damit zu tun, ob es Frieden geben wird in der Ukraine und welchen Grad an Unfreiheit die Menschen in Afghanistan im Alltag erleben.

Grünen-Chef sieht verpasste Chance

Der Grünen-Vorsitzende, Felix Banaszak, sagt, die Geas-Reform, die während der Zeit der Ampel-Regierung unter Dach und Fach gebracht wurde, hätte „das Potenzial gehabt, mit klaren Regeln die Migration in der EU besser und humaner zu organisieren“. Diese Chance habe die Bundesregierung jedoch vertan.
Sie habe stattdessen alle Möglichkeiten genutzt, „um mit Verschärfungen Schutzsuchende einzuschüchtern und abzuwehren“. Er kritisierte: „Die Bundesregierung scheint die Menschenwürde komplett aus dem Auge zu verlieren.“ (dpa/red)
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Regierungsfraktionen sind sich einig: Keine Verlängerung des Tankrabatts


In Kürze:

  • CDU nennt Tankrabatt finanzpolitisch „nicht sinnvoll“.
  • Linken-Parteichefin Schwerdtner kritisiert das Auslaufen.
  • ifo: Konzerne gaben Rabatt weitgehend weiter.

 
Das Ende des Tankrabatts ist beschlossene Sache. Nach zwei Monaten läuft die Maßnahme aus, berichtet die „BILD“. Demnach hätten sich die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD darauf geeinigt.
Die Koalitionspartner hätten sich, obwohl die Maßnahme gut gewirkt habe, „nach langen Beratungen“ gegen eine Verlängerung entschieden, sagt Armand Zorn (SPD), einer der beiden Tank-Taskforce-Chefs. Der andere, Sepp Müller (CDU), nennt den Rabatt „finanzpolitisch nicht sinnvoll. Wir können es uns in der aktuellen Lage nicht leisten, Schulden dafür aufzunehmen.“

1,6 Milliarden Euro Steuerausfall

Somit steigen die Preise für Sprit ab 1. Juli rein rechnerisch wieder um 17 Cent je Liter an. Den Steuerausfall für die beiden Monate hatte das Bundesfinanzministerium mit 1,6 Milliarden Euro angegeben.
Kritik am ersatzlosen Auslaufen des Tankrabatts übt die Linken-Parteichefin Ines Schwerdtner. „Die Bundesregierung muss liefern – stattdessen herrscht betretenes Schweigen“, sagte Schwerdtner dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Der Krieg im Nahen Osten dauere an, die Mineralölpreise blieben hoch – und die Bundesregierung lasse den Tankrabatt auslaufen, ohne eine neue Maßnahme parat zu haben. „Diese Regierung ist offenbar nicht bereit, den Menschen im Land mit echten Entlastungen zu helfen“, kritisierte sie.
Schwerdtner forderte eine Senkung der Stromsteuer auf ein Minimum, eine Spritpreisaufsicht und eine Aussetzung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel. Sie pochte zudem darauf, die Mineralölkonzerne stärker in die Pflicht zu nehmen. Als Beispiel nannte die Linken-Vorsitzende eine rückwirkende Übergewinnsteuer und einen Gewinnmargendeckel. Würde die Bundesregierung dadurch Geld einnehmen, könnte sie „echte Entlastungsmaßnahmen finanzieren“, ohne den Haushalt zusätzlich zu belasten.
SPD-Chefin und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sagte im ZDF, sie plane, die Entwicklung zunächst abzuwarten. „Wenn es zu großen Belastungen kommt, werden wir sicherlich darüber auch nochmal reden müssen“, sagte sie.

Grüne und Linke stimmten dagegen

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte den Tankrabatt bei seiner Einführung kritisiert und ihn als unzureichend beziehungsweise wirkungslos bezeichnet.
Die Fraktion argumentierte damals, dass die Steuersenkung nicht vollständig an die Verbraucher weitergegeben und beim Auslaufen zu einem sprunghaften Preisanstieg führen werde. Statt einer zeitlich befristeten Steuersenkung forderte sie unter anderem eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 50 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.
Im Bundestag stimmte die AfD „schweren Herzens“ mit der Union und der SPD für das Gesetz zum Tankrabatt, während die Grünen und die Linke Ende April mehrheitlich dagegen stimmten.
Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, sprach sich seinerzeit stattdessen für eine Energiekrisenzahlung von 100 Euro pro Person aus: „Die würde versteuert, sodass untere Einkommen mehr davon haben als hohe Einkommen.“ Das sei aus ihrer Sicht viel gerechter als dieser „sinnlose Tankrabatt“, sagte sie gegenüber dem Nachrichtensender n-tv.
Der CSU-Fraktionschef im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, sieht das ersatzlose Auslaufen des Tankrabatts kritisch. Er warnt davor, nicht zu handeln, wenn die Preise zum 1. Juli wieder in die Höhe schnellen.
Dem TV-Sender „WELT“ sagte Holetschek: „Ich glaube, wir müssen aufpassen. Die Zapfsäule ist in der Osterzeit so ein bisschen zum Fanal geworden für die Handlungsunfähigkeit des Staates.“ Man müsse jetzt schon draufschauen und dürfe dann nicht einfach nur zuschauen. Wenn dort wieder etwas passiere, müsse man gerüstet sein, dass man auch weiter eingreifen könne.
Dabei könne man über gezielte Zuschüsse für diejenigen nachdenken, die nicht so viel haben. „Ich finde, da darf es jetzt keine rote Linie geben, sondern wir müssen jetzt sehen, was kommt, und dann muss gehandelt werden, weil das ein wichtiges Thema ist“, betont Holetschek.

Institute sehen Preisnachlass kritisch

Die Ökonomen des ifo Instituts führen drei Argumente gegen den Tankrabatt an. So begünstige er vor allem Menschen mit hohem Kraftstoffverbrauch. Für einkommensschwächere Pendler entfalte der Rabatt nur begrenzte Entlastungswirkungen. Zudem setze er angesichts knapper Energieressourcen falsche Anreize beim Verbrauch.
Auch sei die Förderung fossiler Kraftstoffe aus Sicht der Ökonomen nicht mit den Umwelt- und Klimaschutzzielen der Bundesregierung vereinbar.
Der Rabatt sei jedoch laut dem Institut überwiegend von Ölkonzernen weitergegeben worden. Im Mai seien es beim Diesel 12 Cent, bei Super 16 Cent und bei Super E10 15 Cent, sagte Florian Neumeier, stellvertretender Leiter des ifo Zentrums für Finanzwissenschaft.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hatte den Tankrabatt nach der Beschlussfassung kritisiert. Es nannte ihn einen „energiepolitischen Kurzschluss“ und „die schlechteste aller Lösungen“.
Als „teuer, ineffizient und anfällig für Mitnahme-Effekte“ bezeichnete Ramona Pop, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, den Tankrabatt. Ein großer Teil sei in den Kassen der Mineralölkonzerne hängen geblieben. „Erst unter massivem öffentlichem Druck sind die Preise an den Zapfsäulen gesunken“, sagte sie.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Deutsches Heer will schnell mehr Drohnen einsetzen

Das deutsche Heer will schnell mehr Drohnen und unbemannte Waffensysteme einsetzen. Für die Landstreitkräfte der Bundeswehr habe das Zusammenspiel von Panzertruppen und Einheiten, die Drohnen steuern, „höchste Bedeutung“, sagte der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Christian Freuding, beim Besuch der Militärübung „Freedom Shield 2026“ in Litauen.
Die im vergangenen Jahr in Dienst gestellte deutsche Panzerbrigade 45 trainiert bei der Militärübung erstmals das Gefecht auf litauischem Boden und hat auch 350 Drohnen dabei. Dem Inspekteur wurden dabei Gefechtsstände und Konzeptionen für den Drohneneinsatz vorgestellt.

Übung an der Ostflanke der NATO

Ihn habe überzeugt, wie im Gefechtsstand der Drohneneinsatz gesteuert wurde, sagte Freuding. Er fügte an: „Ich glaube, wir haben im ganzen Spektrum noch viel Luft nach oben.“ Es müssten unbemannte Systeme in der Truppe integriert werden „mehr und mehr, tiefer und tiefer, auf allen Ebenen“.
Für die Übung an der Ostflanke der NATO wurden rund 2.900 Soldaten – darunter 2.300 aus Deutschland – und rund 800 Fahrzeuge aus acht NATO-Staaten auf dem Truppenübungsplatz Pabrade zusammengezogen, der etwa 20 Kilometer von der Grenze zu Belarus entfernt ist.

Brigade mit 4.800 Soldaten bis 2027

Die Panzerbrigade in Litauen wurde von der Bundesregierung als Reaktion auf die wachsende Bedrohung durch Russland zugesagt. Sie soll bis 2027 mit einer Gesamtstärke von 4.800 Soldaten und 200 zivilen Mitarbeitern als Kampfverband voll einsatzfähig sein. Bislang sind rund 1.800 Angehörige in Litauen stationiert.
„Diese Übung hat eine große Bedeutung für die Abschreckung an der Ostflanke“, sagte Freuding. Es sei die erste eigenständige Übung der Panzerbrigade mit dem Beinamen Litauen. Das zeige, „dass wir nicht nur PowerPoint-Präsentationen zur Abschreckung nutzen, sondern dass real hier eine Brigade im Aufwuchs ist“.

General verweist auf die Aufrüstung Russlands

Freuding bezeichnete die sicherheitspolitische Lage auf Nachfrage als „angespannt“. „Wir kennen alle die Fähigkeiten, die Russland kontinuierlich ausbaut, trotz der enormen Verluste, die Russland im Krieg gegen die Ukraine erleidet“, sagte er.
Freuding verwies auch darauf, dass Russland seine Streitkräfte auf 1,5 Millionen Soldaten in der aktiven Truppe aufstocken wolle. Experten sagten, so Freuding, Russland werde das Ziel in diesem Jahr erreichen.
Nordische NATO-Partner hätten zudem erklärt, Russland baue Mobilisierungsstützpunkte und militärische Strukturen insgesamt aus. Freuding: „Insofern nehmen wir die Sicherheitslage sehr, sehr ernst.“

NATO-Partner sind stärker im Baltikum präsent

Deutschland und die Niederlande haben entschieden, gemeinsam das Engagement in Baltikum zu verstärken und in Estland ein neues taktisches Hauptquartier der NATO zu leiten. Das Deutsch-Niederländische Korps soll Mitte des Jahres diese neue Rolle übernehmen.
Das zusätzliche Hauptquartier für die Region stärkt nach Angaben der Verteidigungsministerien beider Länder den Zusammenhalt der NATO und unterstützt die Abschreckung gegenüber Russland.
Das mehr als 30 Jahre alte Korps soll die Führung der NATO-Truppenteile sowie der nationalen Elemente der Landstreitkräfte übernehmen, die in Estland und Lettland stationiert sind. Es wird den Angaben zufolge verantwortlich für die Leitung von Übungen sowie im Ernstfall für die Verteidigung der Ostflanke.
Bisher ist dafür das NATO-Hauptquartier in Polen zuständig. Die Einrichtung und Leitung eines Hauptquartiers für die baltischen Staaten war seit dem NATO-Gipfel 2023 im Gespräch. (dpa/red)
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Bildungsminister wollen kritischen Umgang mit Social Media

Während der laufenden Debatte um eine Altersbegrenzung der sozialen Medien hat sich die Bildungsministerkonferenz auf eine Stärkung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern verständigt.
„Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu einem reflektierten, kritischen und sicheren Umgang mit Social Media zu befähigen, ihre Medienkompetenz zu stärken und sie besser vor negativen Auswirkungen zu schützen“, erläuterte die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Anna Stolz (CSU), in München. Es gehe um einen Dreiklang aus sensibilisieren, stärken und schützen.
„Wir wollen junge Menschen stark machen für die digitale Welt voller Chancen, aber auch voller Herausforderungen“, betonte Stolz, die auch bayerische Kultusministerin ist.
Die zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder hätten sich daher in einer Erklärung zum Umgang mit Social Media in den Schulen erstmals auf gemeinsame Ziele, Leitlinien und Maßnahmen verständigt.
Im Mittelpunkt stehe dabei die Entwicklung von digitaler Resilienz, der Schutz vor negativen Auswirkungen exzessiver Social-Media-Nutzung sowie die enge Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus.

Empfehlungen zu Altersgrenzen erwartet

Über die Notwendigkeit dieser drei Komponenten bestehe Einigkeit, betonte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) – „unabhängig davon, ob wir jetzt im Einzelnen für oder gegen ein pauschales Social-Media-Verbot – das ist ja eine sehr vereinfachte Debatte, die hier geführt wird – sind“.
Wie in anderen Ländern wird auch in Deutschland derzeit über Altersgrenzen für soziale Medien diskutiert; aktuell erarbeitet eine Expertenkommission Empfehlungen für konkrete Maßnahmen.
Prien kündigte an, dass die Ergebnisse am 24. Juni vorgestellt würden und knapp 50 Empfehlungen enthielten, die sich neben den Schulen auch an Eltern, Kitas und etwa Ärzte richteten.

Schulen müssen Kinder auf digitale Welt vorbereiten

Dessen ungeachtet müssten die Länder die Stärkung von Medienkompetenz in den Schulen noch mehr in den Mittelpunkt rücken, sagte die Bildungsministerin des Saarlandes, Christine Streichert-Clivot (SPD). „Social Media kann verbinden, informieren und inspirieren, aber auch verunsichern, unter Druck setzen oder manipulieren.
Deshalb müssen junge Menschen lernen, kritisch hinzuschauen, Informationen einzuordnen und selbstbewusst mit digitalen Medien umzugehen.“
Ihre Kollegin Dorothee Feller (CDU) aus Nordrhein-Westfalen ergänzte, Angebote wie „Kompetent im Netz“ würden daher weiter ausgebaut. Es werde aber ohne die Einbindung der Eltern nicht funktionieren, die Kinder auf eine Welt vorzubereiten, in der Social Media, künstliche Intelligenz und sonstige digitale Entwicklungen den Alltag prägen. (dpa/red)
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Protest in Berlin: IG Metall bangt um Zehntausende Stahljobs

Mit Kundgebungen in Berlin und Völklingen machen Beschäftigte der Stahlindustrie Druck auf die Bundesregierung. Unter dem Motto „Stahl hat Zukunft – bei uns!“ marschierten Stahlarbeiter vom Brandenburger Tor zum Bundeswirtschaftsministerium.
Nach Angaben der IG Metall beteiligten sich rund 1.700 Beschäftigte aus mehr als 40 Betrieben. Im saarländischen Völklingen nahmen zudem an mehreren Demonstrationszügen insgesamt 8.500 Menschen teil, wie die Polizei mitteilte.
Die Gewerkschaft fordert mehr Hilfe der Politik für die kriselnde Stahlindustrie, die unter der Wirtschaftsflaute, hohen US-Zöllen auf Stahl sowie Konkurrenz durch Billigstahl, besonders aus Asien, leidet.
2025 war die Produktion der deutschen Stahlindustrie, die besonders in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland vertreten ist, auf 34,1 Millionen Tonnen Rohstahl gefallen – ein Tiefstand seit der Finanzkrise 2009.

„Politik muss Möglichkeiten schaffen“

Zudem warnt die IG Metall davor, Klimavorgaben in Europa aufzuweichen und damit den Umbau der Branche zu grünem Stahl zu gefährden. „Wir wollen grünen Stahl produzieren, unsere Stahlwerke werden, soweit es geht, klimaneutral. Doch die Politik muss konsequent die Möglichkeit dafür schaffen“, sagte der Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Jürgen Kerner.
Er warnte, den europäischen Emissionshandel, der im Juli auf EU-Ebene auf den Prüfstand kommen soll, infrage zu stellen. Dies treibe „Zehntausende Arbeitsplätze ins Risiko“. Zugleich brauche es Unterstützung für Unternehmen, die die Investitionen in die klimafreundliche Produktion nicht allein stemmen könnten.

Grüne und Linke springen bei

Unterstützung bekamen die Stahl-Beschäftigten in Berlin von der Vorsitzenden der Linken, Ines Schwerdtner. „Stahl ist systemrelevant“, sagte sie.
Die Krise der Branche sei nicht von den Beschäftigten verursacht, sondern Folge einer unzureichenden Unterstützung beim Umbau zu klimafreundlicher Produktion. Auch der Parteichef der Grünen, Felix Banaszak, unterstützte die Stahlarbeiter.
Die Bundesregierung hat bereits einen Industriestrompreis für energieintensive Branchen wie die Stahlindustrie auf den Weg gebracht. Zudem beschlossen die EU-Staaten Schutzmaßnahmen, um die heimische Stahlbranche vor Konkurrenz zu schützen. Das geht der IG Metall aber nicht weit genug.
Sie kritisiert, dass der Industriestrompreis zeitlich befristet ist, unter Finanzierungsvorbehalt steht und nur „homöopathisch“ gegen teure Energie wirke. (dpa/red)
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Landgericht: Google haftet für KI-Übersichten

Der Suchmaschinenbetreiber Google kann für falsche Antworten, die von seiner hauseigenen Künstlichen Intelligenz (KI) generiert wurden, in die direkte Haftung genommen werden.
Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer am Landgericht München I entschieden. Das möglicherweise wegweisende Urteil für die digitale Welt ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Google Rechtsmittel einlegen kann.
Im konkreten Fall hatten zwei Münchner Verlage gegen den Internetkonzern geklagt. Googles „Übersicht mit KI“ hatte die Unternehmen fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, unseriösen Geschäftspraktiken und Abo-Fallen in Verbindung gebracht.
Die KI vermischte dabei Informationen über andere, tatsächlich dubiose Unternehmen mit den Klägerinnen und erfand Zusammenhänge, die selbst in den von Google verlinkten Quellen überhaupt nicht existierten.

KI-Antworten sind Googles eigene Worte

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob eine KI-Übersicht rechtlich genauso zu behandeln ist wie klassische Suchergebnisse. Google hatte argumentiert, dass das Unternehmen nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich sei und sich die Inhalte Dritter in der Übersicht nicht zu eigen mache.
Das Landgericht wies diese Argumentation deutlich zurück. Es entschied, dass es sich bei der KI-Zusammenfassung nicht um eine bloße Anzeige oder Verlinkung von Suchergebnissen handelt, sondern um einen eigenen, der Suchmaschinenbetreiberin zurechenbaren Inhalt.
Da die KI die Ergebnisse in eigenen Worten zusammenfasse, inhaltlich auswerte und strukturiert präsentiere, schaffe Google damit völlig eigenständige, neue Aussagen, die über die bloßen Links hinausgingen. Entsprechend greife hier auch nicht die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), welche Suchmaschinenbetreiber bei der reinen Auflistung von Drittinhalten vor einer direkten Haftung schütze.

Nutzer sind keine Faktenprüfer für Google

Auch Googles Verteidigungslinie, die Nutzer könnten die Quellen ja selbst anhand der Links überprüfen und wüssten ohnehin, „dass den mit KI generierten Informationen nicht blind vertraut werden dürfe“, ließ das Gericht nicht gelten. Die Kammer betonte, dass die KI-Übersicht eine „abgeschlossene Aussage mit eigenständig verständlichem Inhalt“ darstelle.
Es gebe für den Leser keinerlei Hinweis auf inhaltliche Unzuverlässigkeiten, weshalb die bloße Möglichkeit zur Nachrecherche den Konzern nicht von seiner Haftung für Rufschädigungen befreie.
Das Gericht untersagte Google die weitere Verbreitung der falschen Behauptungen und verurteilte den Konzern zur Übernahme von 80 Prozent der Verfahrenskosten.
Ein Google-Sprecher erklärte dazu: „Wir investieren viel in die Qualität der KI-Übersichten, um sicherzustellen, dass die überwiegende Mehrheit der Antworten korrekte Informationen liefert.“ Man werde die noch nicht rechtskräftige Entscheidung sorgfältig prüfen. (dpa/red)
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Bundestag debattiert milliardenschwere Reform zur Stabilisierung der GKV


In Kürze:

  • Bundesregierung plant Einsparungen und Mehreinnahmen von 16,3 Milliarden Euro ab 2027
  • Ziel: Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge
  • Gesundheitsministerin Warken warnt vor Finanzierungslücke von bis zu 44 Milliarden Euro bis 2030
  • Opposition kritisiert Leistungskürzungen und unzureichende Bundesbeteiligung

 
Am Freitag, 12.6., beriet der Bundestag in erster Lesung den Entwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Geplant sind Einsparungen und zusätzliche Einnahmen, die bereits im kommenden Jahr greifen sollen. Das Gesetz gilt als Auftakt einer umfassenderen Gesundheitsreform.
Nach der Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen; federführend ist der Gesundheitsausschuss. Ziel ist es, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und so steigende Beiträge zu vermeiden.

Warken: Mit „einnahmenorientierter Ausgabenpolitik“ GKV stabilisieren

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unterstreicht die Dringlichkeit des Gesetzentwurfs angesichts der angespannten Lage der GKV. Ohne Gegenmaßnahmen drohe bis 2030 eine Finanzierungslücke von rund 44 Milliarden Euro. Ziel sei es, Einnahmen und Ausgaben wieder in Einklang zu bringen und weitere Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden. Man habe sich weitgehend an die Vorschläge der vom Bundeskabinett eingesetzten Finanzkommission Gesundheit gehalten.
Warken betonte, Leitprinzip der Koalition sei eine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“. Künftige Mehrausgaben seien unvermeidbar, etwa durch demografische Entwicklung und technologischen Fortschritt. Diese dürften jedoch nicht von der Einnahmenentwicklung entkoppelt werden; Versicherte müssten einen erkennbaren Nutzen für ihre Beiträge erhalten.
Zudem verwies sie darauf, dass der Bund erstmals einen kleinen Beitrag zu den Kosten der Versorgung von Grundsicherungsempfängern übernehme; perspektivisch solle dieser Anteil steigen. Das Gesetz sei ein erster Schritt, weitere Strukturreformen würden folgen.

SPD unterstützt Konsolidierung

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, bezeichnete die GKV als „zentrales Versprechen des Sozialstaates“. Er wies darauf hin, dass ohne Gegenmaßnahmen zur derzeitigen Entwicklung eine neue Beitragsspirale drohe.
Die Konsolidierung der Finanzen der GKV müsse jedoch ohne soziale Schieflagen erfolgen. Mit dem Einstieg in die stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen nehme dieser seine Finanzierungsverantwortung wahr, was positiv zu bewerten sei. Zugleich kündigte Pantazis an, die SPD werde darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Als nächste anstehende Reformschritte nannte er mehr Prävention, eine stärkere Primärversorgung und eine bessere Steuerung von Patientenströmen. Bis Ende des Jahres soll die FinanzKommission Gesundheit einen Bericht über mögliche Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung der GKV vorlegen.

Unionsfraktion: Nur erster Schritt

Für die Unionsfraktion verteidigte Simone Borchardt den Gesetzentwurf. Die Opposition habe zwar Kritik geäußert, aber keine tragfähigen Alternativen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vorgelegt.
Borchardt räumte zugleich ein, dass Deutschland über eines der teuersten Gesundheitssysteme verfüge, bei Gesundheitsergebnissen und Lebenserwartung aber nicht zur Weltspitze gehöre. Deshalb seien Strukturreformen unvermeidlich. Das Gesetz sei ein notwendiger, aber keineswegs letzter Schritt. Man werde in den Ausschussberatungen die Details sorgfältig prüfen, das Gesetz insgesamt gehe aber in die richtige Richtung.

Kritik der Opposition

AfD: Gesetz löst das Finanzproblem der GKV nicht

Die AfD wies darauf hin, dass bereits die Kalkulation im Vorfeld des Gesetzes nicht aufgehe. Die tatsächliche Finanzierungslücke liege bereits um 3,5 Milliarden Euro höher als von der Regierung kalkuliert. Nicole Hess kritisierte Einsparungen in Kernbereichen der Gesundheitsversorgung, etwa bei der Psychotherapie.
Schon heute fehlen zehntausende Therapieplätze, zudem ist mit weiter steigenden Wartezeiten zu rechnen. Diese könnten sich von derzeit rund neun Monaten auf bis zu 15 Monate verlängern. Zusätzlich wird auf höhere Zuzahlungen, steigende Pflegekosten und zunehmende Belastungen für Arztpraxen hingewiesen.
Versicherungsfremde Leistungen müssten vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, forderte Hess. Stattdessen werde der Bundeszuschuss sogar gekürzt. Das Gesetz stabilisiere die GKV daher nicht nachhaltig.

Grüne: „Rasenmähermethode“

Janosch Dahmen (Grüne) sprach von einem Gesetzentwurf, dessen Berechnungsgrundlagen bereits vor Beginn der Beratungen teilweise überholt seien. Die Finanzierungslücke falle inzwischen deutlich größer aus als erwartet.
Dahmen warf der Regierung insbesondere vor, aus den 66 Vorschlägen der FinanzKommission Gesundheit vor allem pauschale Kürzungen übernommen zu haben. Dies verschlechtere die Versorgung, gefährde Krankenhäuser und belaste Rettungsdienste.
Der Grünen-Politiker kritisierte zudem die aus seiner Sicht unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund.

Linke: Belastung für Beschäftigte

Stella Merendina von der Linksfraktion warnte vor negativen Folgen für Pflegekräfte und Klinikpersonal. Sie verwies auf den gekündigten Tarifvertrag bei der Charité, wo derzeit ein Arbeitskampf stattfindet. Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Pflegekräfte könnten sich weiter verschlechtern, so Merendina. Mit weniger Geld lasse sich kein zusätzlicher Personalaufbau erreichen.
Die Deckelung des Pflegebudgets und die geplante Zentralisierung der Krankenhausversorgung könnten zusätzlichen Druck auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen erzeugen.

Die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs

Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung kurzfristig die gesetzliche Krankenversicherung entlasten – im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro. Bis 2030 wird ein Entlastungsvolumen von bis zu 38,1 Milliarden Euro angestrebt.
Zu den zentralen Maßnahmen gehören:
  • Begrenzung der Vergütungssteigerungen im Gesundheitswesen auf die Kostenentwicklung bzw. Grundlohnrate
  • Kürzung oder Abschaffung von Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken
  • Höhere Abschläge für die Pharmaindustrie
  •  Erhöhung des Apothekenabschlags
  •  Einführung eines Zusatzbeitrags statt kostenloser Mitversicherung des Ehepartners
  •  Erhöhung der Zuzahlungen beim Zahnersatz
  •  Einführung von Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld
  •  Keine Erstattung mehr für Cannabisblüten sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen durch die GKV
  •  Deckelung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen
  •  Kürzung der Werbeausgaben der Krankenkassen
  •  Schrittweise stärkere Beteiligung des Bundes an den Gesundheitskosten für Empfänger der Grundsicherung

Hintergrund: Warum die GKV unter Druck steht

Die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung sind seit Jahrzehnten bekannt. Ursachen sind unter anderem die alternde Bevölkerung, steigende Ausgaben, höhere Lohnkosten im Gesundheitswesen sowie teure Medikamente und medizinischer Fortschritt.
Während die Ausgaben schneller steigen, wachsen die Beitragseinnahmen langsamer. Deshalb mussten die Zusatzbeiträge zuletzt mehrfach erhöht werden.
Hinzu kommen versicherungsfremde Leistungen, also gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die derzeit über Beiträge finanziert werden – insbesondere Gesundheitskosten für Bürgergeld- und Grundsicherungsempfänger. Diese sollen künftig stärker aus Steuermitteln finanziert werden.
Der Bund will die GKV entlasten, indem er die Rückzahlung bereits gewährter GKV-Darlehen (2023, 2025 und 2026) in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro verschiebt. Zusätzlich soll die Beitragspauschale für Bezieher von Grundsicherung schrittweise steigen: 2027 auf 250 Millionen Euro, 2028 auf 500 Millionen Euro, 2029 auf 1 Milliarde Euro, 2030 auf 1,5 Milliarden Euro und 2031 auf 2 Milliarden Euro. Gleichzeitig soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro sinken.
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Buckelwal Timmy lebte nach der Freilassung noch mehrere Tage – Todesursache weiter unklar

 

In Kürze:

  • Pressekonferenz mit Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Backhaus zum Fall Timmy.
  • Der Tracker am Wal sammelte mehr als 90.000 Daten, die nun ausgewertet werden.
  • Die Rettungsaktion stand zweimal kurz vor dem Abbruch.
  • Deutschland ist nicht auf die Strandung eines großen Wals vorbereitet.

 
Der unter dem Namen Timmy bekannt gewordene Buckelwal hat nach seiner Freilassung im Meer offenbar noch mindestens vier Tage gelebt. Wie Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) am Freitag in Schwerin sagte, verendete der Wal laut den Trackerdaten „zwischen dem 6. und 7. Mai“, nachdem er am 2. Mai aus einem Lastkahn in die offene Nordsee entlassen worden war. Insgesamt habe der Tracker zwischen dem 2. bis 7. Mai über 90.000 Daten geliefert, so Backhaus im Verlauf einer Pressekonferenz am Freitag, 12. Juni.

Noch 215 Kilometer geschwommen

„Danach bricht das Signal ab“, sagte Backhaus. Der Buckelwal sei anschließend „mehr oder weniger gedriftet“. Der an der Rückenfinne angebrachte Tracker habe unter Wasser keine Daten mehr geliefert. Insgesamt habe der Wal nach seiner Freilassung noch 215 Kilometer zurückgelegt. Die genaue Todesursache sei weiterhin unklar.
„Die Trackerdaten beantworten nicht alle Fragen“, so Backhaus weiter. Sie zeigten aber, dass der Wal nicht unmittelbar nach der Freilassung verendet sei. „Das ist für mich eine entscheidende Feststellung“, betonte der Minister.
Am 14. Mai war vor der dänischen Insel Anholt im Kattegat zwischen Dänemark und Schweden ein Walkadaver entdeckt worden. Kurz darauf bestätigten dänische und deutsche Behörden, dass es sich um Timmy handelte.
Backhaus wies zudem darauf hin, dass man in Mecklenburg-Vorpommern – wo Timmy gestrandet war – zweimal kurz vor dem Abbruch der Rettungsaktion gestanden habe. „Das habe ich noch nie öffentlich gesagt“, so der Umweltminister. Einmal habe es die Initiative selbst erwogen, weil sie der Auffassung war, „es sei zu bürokratisch und dauere alles zu lange“. Das konnten wir dann durch Gespräche mit beiden Investoren der Rettung ausräumen, „weil wir in kürzester Zeit Entscheidungen getroffen haben, die rechtssicher waren“.
Auch Backhaus selbst habe ein vorzeitiges Ende in Erwägung gezogen, weil das erste Konzept mit zwei Pontons sowie einer Netz- und Planenkonstruktion nicht umsetzbar war.
Nach Wochen der vergeblichen Versuche sollte der Wal in die Nordsee gebracht werden.

Nach Wochen der vergeblichen Versuche sollte der Wal in die Nordsee gebracht werden.

Foto: Philip Dulian/dpa

Untersuchungen gaben bisher keine Erkenntnisse

Der gut zwölf Meter lange Buckelwal tauchte erstmals Anfang März im Hafen von Wismar auf. Er irrte danach wochenlang vor der deutschen Ostseeküste umher und strandete mehrfach vor Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Zuletzt lag er vor der Insel Poel.
Obwohl Experten das schwer angeschlagene und geschwächte Tier nach mehreren gescheiterten Hilfsversuchen schon aufgegeben hatten, duldete Backhaus Mitte April den Rettungsversuch einer Privatinitiative. Die Aktivisten brachten Timmy in einem Lastkahn aus der Ostsee und entließen ihn am 2. Mai im Kattegat ins offene Meer.
Den Behörden in Mecklenburg-Vorpommern wurden nun von dem Tracker aufgezeichnete Bewegungsdaten zur Verfügung gestellt, die ausgewertet wurden. Weitere Daten unter anderem zu Wassertemperatur, Tauchtiefe, geschwommenem Radius, Geschwindigkeit und auch Untersuchungen zu den Organen sollen laut Backhaus in einigen Wochen oder Monaten übermittelt und wissenschaftlich ausgewertet werden.
Bei der Untersuchung des Kadavers in Dänemark Anfang Juni sei „nichts Ungewöhnliches“ entdeckt worden – „weder am, noch im Wal“, sagte Backhaus. Es habe keine schwerwiegenden inneren oder äußeren Verletzungen gegeben, auch Reste eines Fischernetzes seien nicht gefunden worden. Auch die Untersuchungen auf Bakterien, Viren oder Krankheiten habe keinen Aufschluss gegeben.
Umweltminister Backhaus stellt Ergebnisse der Senderauswertung vor.

Umweltminister Backhaus stellt Ergebnisse der Senderauswertung vor.

Foto: Jens Büttner/dpa

Aus dem Kadaver soll Biokraftstoff hergestellt werden

Es gebe „nach heutigem Erkenntnisstand keine belastbaren Hinweise“, dass der Transport oder die Freisetzung des Meeressäugers zu seinem Tod oder zur Gefährdung beigetragen hätten, sagte Backhaus. „Der Rettungsversuch war aus unserer Sicht rechtlich und fachlich vertretbar.“
Der Umweltminister betonte auch selbstkritisch, dass Deutschland auf die Strandung eines großen Wals nicht vorbereitet sei. „Es fehlen Standards, es fehlen eingespielte Abläufe“, erläutert er. Auch die Zuständigkeiten auf Bundes- und Länderebene sei nicht „ausreichend definiert“. Das müsse sich ändern, „wir brauchen klare Strukturen“.
Aus dem Kadaver des Buckelwals soll Biokraftstoff hergestellt werden, aus dem restlichen Material soll nach Angaben der dänischen Behörden Fleisch- und Knochenmehl gemacht werden, das ebenfalls als Biokraftstoff genutzt werden kann, etwa bei der Zementherstellung.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Jobcenter-Chef nach Kostenaffäre abberufen

Nach Kritik an explodierenden Kosten in Höhe von fast einer Million Euro für einen Besprechungsraum hat der Geschäftsführer des Bremer Jobcenters seinen Posten verloren.
Die Trägerversammlung entband Thorsten Spinn mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben, wie die Arbeitsagentur und das Arbeitsressort mitteilten. Zur Trägerversammlung gehören Vertreter des Jobcenters, des Arbeits- und des Finanzressorts.

Kreativraum kostete 906.000 Euro

Der sogenannte „Kreativraum“ mit Designermöbeln kostete rund 906.000 Euro. Das stünde in keinem Verhältnis, kritisierte die Trägerversammlung, die nach eigenen Angaben nicht darüber informiert war. Weitere 293.000 Euro entfielen auf einen Raum für ein Projekt für Frauen in der Arbeitswelt.
Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling zeigte sich entsetzt. „Die vorliegenden Erkenntnisse haben das Vertrauen der Träger in die Geschäftsführung nachhaltig erschüttert“, sagte die SPD-Politikerin. „Vor diesem Hintergrund war die Entscheidung erforderlich, Thorsten Spinn als Geschäftsführer abzuberufen.“
Die Trägerversammlung kündigte an, über weitere organisatorische, personelle und haushaltsrechtliche Konsequenzen zu beraten und den Skandal vollständig aufzuklären. (dpa/red)
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Bundesregierung fehlt Lagebild zu chinesischen Bauteilen

Der Bundesregierung fehlt ein umfassendes Lagebild, welche chinesischen Komponenten wo in der kritischen Infrastruktur in Deutschland verbaut sind. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über welche die FAZ berichtet.

Energieanlagen zunehmend im Fokus

Die Regierung sieht zwar die Gefahren, die von chinesischer Technik in Autos, Windrädern und Hafenkränen ausgehen können. Nach eigener Aussage bewertet sie die Cybersicherheit vernetzter Energieanlagen als immer wichtiger werdendes Thema für die Elektrizitätsversorgung in Deutschland und Europa.
Laut Bundesinnenministerium sei man aber immer noch dabei, technische und regulatorische Gegenmaßnahmen zu prüfen.
Der Grünen-Politiker Anton Hofreiter, Vorsitzender des Europaausschusses des Bundestags, sagte der FAZ, die Antwort der Bundesregierung bestätige seine schlimmsten Vermutungen zu den Sicherheitsrisiken chinesischer Technologien im Bereich der kritischen Infrastruktur.
Es bestätige sich die Sorge, dass Chinas Einfluss auf die kritische Infrastruktur in Deutschland ein hohes Sicherheitsrisiko darstelle. Dass Deutschland keine umfassende Übersicht über verbaute chinesische Komponenten habe, sei hochriskant. „Es ist höchste Zeit, hier konkrete Maßnahmen umzusetzen.“ (dts/red)
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Bundesweites Drohnen-Abwehrnetz in Planung

Um der zunehmenden Bedrohung durch Drohnen zu begegnen, plant die Deutsche Flugsicherung (DFS) ein bundesweites Drohnen-Abwehrnetz. Dieses solle gemeinsam mit dem Rüstungsunternehmen Hensoldt und der Deutschen Telekom realisiert werden, berichtet die „Welt am Sonntag“.
„Drohnen stellen eine zunehmende Gefahr für die kritischen Infrastrukturen in Deutschland dar. Um diese zu schützen, müssen wir die verfügbaren Kräfte bündeln“, sagte DFS-Chef Arndt Schoenemann der Zeitung.

KI soll Daten verknüpfen

Der „Aktionsplan Drohnen Deutschland“ sieht dem Bericht zufolge eine auf Künstliche Intelligenz (KI) gestützte Plattform vor. Diese solle Daten von Mobilfunkmasten mit stationären Drohnen-Entdeckungs- und -Abwehranlagen an Flughäfen, Kraftwerken und Bundeswehr-Einrichtungen verbinden.
Die von dezentralen Überwachungssensoren gemeldeten Daten sollen demnach zusammengeführt und automatisiert ausgewertet werden. Ziel sei ein bundesweites Drohnen-Luftlagebild, das die Basis einer zivilen und militärischen Drohnenabwehr bilden soll.
Die teils gezielten Drohnen-Angriffe auf Flughäfen in den vergangenen Monaten seien als „Beginn einer hybriden Kriegsführung“ zu sehen, deren wirksame Bekämpfung noch an Zuständigkeitsfragen auf Bundes- und Länderebene scheitere, sagte Schoenemann.

Zentrale Plattform geplant

„Statt eines Flickenteppichs an Einrichtungen und Zuständigkeiten brauchen wir eine zentral geführte Drohnendetektion und -abwehr, bei der alle Informationen zusammenfließen.“
„Die technologischen Fähigkeiten zur Drohnenabwehr sind bei deutschen Herstellern vorhanden“, sagte Hensoldt-Vorstandschef Oliver Dörre. „Doch um im Fall einer Bedrohung handlungsfähig zu sein, braucht es eine Architektur, die die verschiedenen Systeme zur Erkennung, Klassifizierung und Bekämpfung von Drohnen koordiniert.“
Die geplante Plattform sollte Systeme aller Hersteller integrieren können. (afp/red)
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Streit um Aus fürs Heizungsgesetz: Opposition und Verbände kritisieren Reform


In Kürze:

  • Bundestag berät erstmals über neues Gebäudemodernisierungsgesetz, welches das sogenannte Heizungsgesetz ersetzen soll
  • 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt
  • Einbau von Öl- und Gasheizungen soll weiterhin erlaubt bleiben
  • Aus der Opposition kommt Kritik

 
Am Donnerstag, 11. Juni, hat der Bundestag in Erster Lesung über das von der Koalition vorgelegte Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beraten. Dieses Gesetz soll das Gebäudeenergiegesetz ersetzen, dessen Neufassung 2023 unter der Ampelregierung in Teilen der Bevölkerung auf heftige Kritik gestoßen ist.
Kern des Koalitionsentwurfs ist die Streichung der Vorgabe in Paragraf 71 GEG, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regel hätte für viele Haushalte faktisch die Wärmepumpe als einzig zulässige Option belassen. Das Inkrafttreten des novellierten GEG wurde zudem verschoben, um den Kommunen Zeit für die Wärmeplanung zu geben.

Reiche betrachtet Aus für Heizungsgesetz als überfällig

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sieht das Gesetz als Kurswechsel. Es enthalte weniger staatliche Vorgaben und sei technologieoffener. Die Bürger würden nicht länger gegängelt und bürokratischen, komplizierten Vorgaben unterworfen. Stattdessen könnte die Bevölkerung künftig selbst entscheiden, welche Heiztechnik sie verwenden wolle, so Reiche.
Künftig sollen Gebäudeeigentümer weiterhin Öl- und Gasheizungen auch neu einbauen können. Um Klimaschutzvorgaben zu erfüllen, ist dies jedoch an Auflagen für den Betrieb geknüpft. Dieser soll perspektivisch mit klimafreundlichen Brennstoffen erfolgen. Deshalb gilt eine „Bio-Treppe“.
Ab 2029 müssen mindestens 10 Prozent Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff beigemischt werden. Ab 2030 sollen es mindestens 15 Prozent sein. Weitere Stufen sind 30 Prozent klimafreundliche Brennstoffe ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.

Neue Vorgaben für Energieversorger und Kostenverteilung im Heizsystem

Die Bundesregierung will die Energieversorger dazu verpflichten, schrittweise Produkte mit höheren Anteilen an klimafreundlichen Brennstoffen anzubieten. Diese Quote soll 2028 bei weniger als einem Prozent beginnen und anschließend ansteigen. So soll auch der bestehende Heizungsbestand zur Emissionsminderung beitragen.
Vermieter müssen sich, wenn sie sich für eine fossile neue Heizung entscheiden, an den laufenden Zusatzkosten beteiligen. So sollen sie in einem solchen Fall ab 2028 die Hälfte des CO₂-Preises und der Netzentgelte tragen. Außerdem müssen sie ab 2029 einen Teil der Mehrkosten für die vorgeschriebenen Beimischungen übernehmen.
In der Aussprache äußerte Lars Rohwer für die Union, dass insbesondere im Neubau die Wärmepumpe längst Standard sei. Es gelte nur, die Herausforderungen dort in den Griff zu bekommen, wo bei Bestandsgebäuden teure Sanierungen erforderlich wären, um das Heizsystem umzurüsten. Wo dies der Fall sei, müsse man unterstützen. Übertriebene Eingriffe ins Ordnungsrecht und eine aufgeheizte Debatte seien deshalb überflüssig.

Streit um neue Heizungspläne im Bundestag

Der Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard von der AfD bezeichnete den Entwurf der Koalition als „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“. Durch steigende CO₂-Preise und die sogenannte Bio-Treppe verteuere die Politik Öl- und Gasheizungen künstlich und wolle so deren Verdrängung erzwingen.
Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleebank erklärte, Klimaschutz sei „kein Luxus“, sondern vor allem einkommensschwächere Haushalte seien besonders von Klimafolgen betroffen. Gleichzeitig dürfe Klimaschutz nicht auf deren Kosten gehen. Das bestehende Heizungsgesetz habe keine ausreichende Akzeptanz gefunden, weshalb eine Neufassung notwendig sei.
Im Bundestag kritisierte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge, die Neufassung sende falsche Signale. Obwohl Deutschland unabhängiger von fossilen Energieträgern werden solle, werde der Einbau von Gasheizungen weiterhin begünstigt. Dröge hatte zuvor gegenüber BILD erklärt, es gebe zudem eine Gesetzeslücke zulasten des Mittelstands.

Linke und Umweltverbände kündigen Klagen an

Konkret sprach Dröge das Fehlen einer gesetzlichen Kostenbegrenzung für Ladenmieten an – der im Gesetz enthaltene Schutz gelte nur für Wohnraummieter. Dies führe dazu, dass Bäckereien, Handwerksbetriebe oder Pflegedienste künftig alle Zusatzkosten allein tragen müssten. Das Bundeswirtschaftsministerium wies diese Darstellung zurück. Im Gewerbemietrecht lasse sich dies auf Grundlage der Vertragsfreiheit regeln. Außerdem seien keine erheblichen Mehrkosten zu erwarten.
Die Linke wiederum will eine Klage gegen das Gesetz prüfen. Der Entwurf könne gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz aus dem Jahr 2021 verstoßen. Violetta Bock verwies auf Gutachten und Äußerungen von Umweltverbänden, die ebenfalls gegen das Gesetz vorgehen wollten. Auch der CDU-Politiker Thomas Heilmann äußerte verfassungsrechtliche Bedenken. Er geht von einem „Rückschrittsverbot“ beim Klimaschutz aus.
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Bundestag berät erstmals über Reform der Krankenkassen

Der Bundestag debattiert am Freitag erstmals über den Entwurf der Bundesregierung für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (09.00 Uhr).
Das umstrittene Vorhaben von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zielt darauf ab, einen weiteren Anstieg der Kassenbeiträge zu vermeiden. Der Gesetzentwurf sieht dafür Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor, die bereits im kommenden Jahr wirksam werden sollen.
Ohne die Reform sei bereits im kommenden Jahr ein Defizit in Höhe von 15,3 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erwarten. Nach der Debatte geht die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.

Weitere Gesetze auf der Tagesordnung

Am Mittag soll das Plenum ein Gesetz verabschieden, das die missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft unterbinden soll. Die Koalition will damit verhindern, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhelfen und einen Familiennachzug zu ermöglichen.
In einer Aktuellen Stunde am Nachmittag debattieren die Abgeordneten auf Antrag der Grünen über die Koalitionspläne zu Kürzungen bei der Pflegeversicherung. (afp/red)
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WHO fordert mehr Hitzevorsorge in Deutschland


In Kürze:

  • Deutschland verzeichnete 2025 rund 2.500 hitzebedingte Todesfälle.
  • Neue WHO-Leitlinien empfehlen acht Bausteine für wirksamen Hitzeschutz.
  • Mehr als 150 Organisationen fordern Hitzeschutz als Teil des Katastrophenschutzes.
  • Diskussion über technische Kühlung bleibt in Deutschland weitgehend ausgeblendet.

 
Zum bundesweiten Hitzeaktionstag in Deutschland am Donnerstag, 11. Juni, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ihren neuen Leitfaden zum Schutz der Gesundheit vor Hitze vorgestellt.
WHO-Europadirektor Hans Kluge präsentierte in Berlin zusammen mit Bundesumweltminister Carsten Schneider und der Berliner Gesundheitssenatorin Ina Czyborra mögliche Maßnahmen zum Hitzeschutz.
Laut Kluge verfüge man über die erforderlichen Instrumente, um der Hitze entgegenzuwirken. Man müsse sie nur nutzen.

Natürlicher Schutz gegen Hitze im Vordergrund

Infolge des Klimawandels erwärme sich Europa schneller als andere Kontinente, so der WHO-Direktor – und eine höhere Anzahl an Todesfällen sei der Preis dafür.
Deutschland sei europaweit bereits an dritter Stelle der vorzeitigen Todesfälle infolge von Hitze. Die Listenersten Italien und Spanien sowie Griechenland als Vierter liegen alle im Süden des Kontinents.  Dem Robert Koch-Institut zufolge gab es im Vorjahr rund 2.500 hitzebedingte Todesfälle in Deutschland.
Hauptrisikogruppen seien ältere Personen und solche mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und anderen Vorerkrankungen.
Das RKI führte hingegen kein systematisches Monitoring von kältebedingter Übersterblichkeit durch.
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der AfD-Fraktion vom August 2023 zeigt sich in den Wintermonaten eine höhere Gesamtzahl von Todesfällen im Vergleich zum Sommer. So starben von Dezember 2016 bis Februar 2017 über 270.000 Menschen, während von Juni bis August 2017 über 212.000 Menschen verschieden. Dies sei auf die in der kalten Jahreszeit weiter verbreiteten Infektionskrankheiten zurückzuführen.

Positionspapier von mehr als 150 Organisationen fordert Wege zur Resilienz

Schneider betont, dass Hitzeschutz auch eine soziale Frage sei. Wer in dicht bebauten Vierteln oder schlecht isolierten Wohnungen lebe, die sich aufheizten, sei massiv im Nachteil.
Als Maßnahmen dagegen empfiehlt er neben dem Absenken von CO₂-Emissionen auch Lösungen aus der Natur. Dazu zählen die Begrünung der Städte durch Bäume und Parks, aber auch intakte Flüsse, Wälder und Moore böten Schutz gegen Belastungen durch Hitze.
Mehr als 150 Organisationen hatten erst jüngst deutschlandweit dazu aufgerufen, Hitzeschutz systematisch in Krisenvorsorge, Gesundheitsversorgung und Katastrophenschutz zu integrieren. Zu ihnen gehören unter anderem der GKV Spitzenverband und der Deutsche Pflegerat. Dazu haben sie auch ein Positionspapier mit Vorschlägen ausgearbeitet.
Es sei außerdem vonnöten, besonders gefährdete Menschen gezielt zu schützen und Strukturen zu stärken.
Einrichtungsspezifische Hitzeschutzpläne soll es zudem insbesondere in Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesen geben. Eine weitere Forderung des Bündnisses ist die „Finanzierung von resilienten Prozessen, Belegschaften, Einrichtungen, Quartieren und Infrastrukturen“.
Dem Thema des Hitzeschutzes hatte in der Zeit der Ampelkoalition insbesondere der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu einem Schwerpunkt erhoben. So kam von ihm die Idee zu einem Nationalen Hitzeschutzplan. Dazu stieß er auch Diskussionen an, wie jene über eine Siesta, die unter anderem der Verband der Amtsärzte angeregt hatte.
Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt scheint das Dringlichkeitsempfinden nachgelassen zu haben: Dem Bundesumweltministerium zufolge verfügen bisher sieben Bundesländer über einen landesweiten Hitzeaktionsplan.

WHO passt bisherige Empfehlung an

Die WHO wiederum hat den Hitzeaktionstag genutzt, um aktualisierte Leitlinien für sogenannte Hitze-Gesundheits-Aktionspläne zu präsentieren.
Insgesamt nennt die Weltgesundheitsorganisation acht zentrale Bausteine, auf denen ein wirksamer Hitzeschutz nach ihrer Überzeugung aufbauen soll.
Verbesserte Hitzewarnsysteme gehören ebenso dazu wie eine gezieltere Information gefährdeter Bevölkerungsgruppen. Dazu müsse es eine klare Zuständigkeitsverteilung zwischen Gesundheitsbehörden, Kommunen und Rettungsdiensten geben. Dies solle es ermöglichen, die Bevölkerung nicht erst zu schützen, wenn eine Hitzewelle da sei, sondern bereits im Vorfeld Vorsorgemaßnahmen einzuleiten.
Die WHO regt zudem an, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste auf extreme Hitzeereignisse vorzubereiten. Die demografische Entwicklung lasse zudem die Zahl der gefährdeten Menschen besonders ansteigen.

Frage der technischen Vorkehrungen zum Hitzeschutz ausgeklammert

Wie Schneider sieht auch die WHO den Städtebau als potenziell bedeutsamen Hebel, um Gefahren von Hitze gegenzusteuern. Grünflächen, Wasserflächen und schattenspendende Bäume könnten die Temperaturen in dicht bebauten Stadtgebieten spürbar senken, heißt es in den überarbeiteten Aktionsplänen.
Senatorin Czyborra betonte, Berlin nehme das Thema sehr ernst und arbeite bereits seit Jahren an einer Ausweitung städtischen Grüns.
Kein Thema waren hingegen technische Maßnahmen gegen Hitze – obwohl diese beispielsweise in Wüstengebieten und tropischen Ländern helfen, deren Folgen im Rahmen zu halten.
Zwar verfügten im Jahr 2024 knapp 20 Prozent der Haushalte in Deutschland laut einer Umfrage des Vergleichsportals Verivox über eine Klimaanlage. Nicht alle davon werden jedoch auch genutzt – insbesondere aufgrund der hohen Stromkosten.
Demgegenüber verfügten im vergangenen Jahr laut „Statista“ etwa in Japan 86 Prozent, in China 77 Prozent, in Australien 72 und auf den Philippinen etwa 70 Prozent der Gebäude über eine Klimaanlage. Der EU-weite Spitzenwert liegt bei 62 Prozent in Italien.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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11. Juni: Ethikrat gegen Mindestalter | Sozialausgaben bremsen Wachstum | Geheime Hormus-Operation

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Ethikrat gegen Mindestalter

Statt eines gesetzlichen Mindestalters für Soziale Medien und pauschaler Verbote setzt der Ethikrat auf ein umfassenderes Schutzkonzept. Eine wichtige Grundlage dafür sei bereits das EU-Gesetz für digitale Dienste. Zudem empfiehlt der Ethikrat, die private Nutzung digitaler Geräte an Schulen weitgehend einzuschränken. Das ist in einigen Ländern schon Praxis.

Sozialausgaben bremsen Wachstum

Rente, Gesundheit und Pflege: Deutschland zahlt einer Studie zufolge in allen Sozialversicherungen überdurchschnittlich viel. Dies hemme das Wachstum, dennoch würden nur mittelmäßige Ergebnisse erzielt. Wenn die Koalition die Sozialsysteme retten wolle, müsse sie noch vor der Sommerpause grundlegende Reformen anstoßen, so das Ergebnis der Wirtschaftsinitiative INSM.

Merz wirbt für weitere Reformen

Bundeskanzler Friedrich Merz hat zu weiteren Reformen in Deutschland aufgerufen. Das Land müsse seine wirtschaftliche Stärke sichern, die Verteidigungsfähigkeit ausbauen und auf den demografischen Wandel reagieren. Die Aussagen machte er in seiner Regierungserklärung zum bevorstehenden EU-Gipfel. Scharfe Kritik kam aus Opposition und Koalition.

Mexiko eröffnet Fußball-WM

Heute beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft im berühmten Aztekenstadion von Mexiko-Stadt. Die Eröffnungszeremonie wird um 19:30 Uhr übertragen, anschließend spielen als erstes Mexiko und Südafrika gegeneinander. Schwer bewaffnete Polizeieinheiten und die Nationalgarde sichern das Stadion ab. Das zweite Vorrunden-Spiel ist heute Nacht zwischen Südkorea und Tschechien angesetzt.

Geheime Hormus-Operation

US-Präsident Donald Trump hat eine seit dem Vormonat laufende, bislang geheime US-Militärmission öffentlich gemacht. Durch die Operation konnten mehr als 200 Handelsschiffe mit über 100 Millionen Barrel Öl die Straße von Hormus sicher passieren. Dies habe laut Trump zur Stabilisierung der globalen Ölpreise in den vergangenen Wochen beigetragen.
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Ethikrat gegen pauschale Altersgrenze: „Social-Media-Verbot geht ein Stück zu weit“

Pauschale Verbote und ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats nicht geeignet, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Epoch Times sprach mit der Philosophin Judith Simon. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats sowie Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“. Am Donnerstag, 11. Juni, stellte der Rat in Berlin 13 Empfehlungen für den digitalen Kinder- und Jugendschutz vor.
Frau Simon, ab welchem Alter sollten Kinder laut dem Ethikrat Zugang zu den sozialen Medien bekommen? Was halten Sie von einem Social-Media-Verbot, wie es in anderen Ländern umgesetzt wurde?
Wir haben uns im Deutschen Ethikrat gegen eine pauschale Altersgrenze für soziale Medien ausgesprochen. Stattdessen muss differenziert werden, welche Technologien und Medien für Kinder geeignet sind und welche nicht.

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Deswegen soll es einen gestuften, risikobasierten Ansatz geben. Wenn bestimmte gefährliche Funktionen enthalten sind, dann ist es eher für Ältere geeignet. Wenn die Inhalte dagegen sehr kinderfreundlich sind, können auch jüngere Kinder die Medien nutzen.
Wir haben gesagt, dass ein Social-Media-Verbot ein Stück zu weit geht, da es die Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen einschränkt. Andererseits ist es zu eng, weil es die ganzen anderen digitalen Technologien wie KI-Chatbots, Messenger und so weiter aus dem Blick nimmt und sich nur auf soziale Medien fokussiert.
Generative KI erleichtert das Vortäuschen von Identitäten. Dadurch werden Anbahnungsversuche Erwachsener bei Kindern mit sexueller Absicht, das sogenannte Cybergrooming, schwerer oder gar nicht mehr erkennbar. Welche Schutzmechanismen schlägt der Ethikrat vor und inwiefern sind Gesetzgeber und Plattformbetreiber hier gefordert?
Ein großer Schwerpunkt war, dass wir gesagt haben, generative KI muss viel stärker in den Blick genommen werden, als das im Moment der Fall ist. Das muss zum einen dazu führen, dass zum Beispiel bestimmte gesetzliche Regelungen im Jugendschutz verändert werden, um auch generativer KI Rechnung zu tragen.
Und auf der anderen Seite geht es gerade um dieses Grooming und diese Anbahnung, was natürlich dann wieder ein Stück weit über die sozialen Medien hinausgeht. In sozialen Medien, auf die Kinder und Jugendliche bereits zugreifen können, sollten Anbahnungskontaktmöglichkeiten durch Fremde unterbunden oder verhindert werden. Es gibt also unterschiedliche Ansatzpunkte, einerseits bei bestimmten Einschränkungen der Nutzung generativer KI selbst und andererseits bei der Verwendungsweise, beispielsweise für Grooming.
Wo sind Plattformbetreiber und wo ist der Gesetzgeber gefordert?
Die Plattformbetreiber müssen das umsetzen. Da sie vieles nicht freiwillig umsetzen, muss der Gesetzgeber bestimmte Dinge einfordern. Ein Hebel wäre der Digital Services Act (DSA). Wir haben uns sehr stark für Lösungen auf europäischer Ebene und für eine effektivere Umsetzung des Digital Services Act ausgesprochen.
Eine Möglichkeit wäre da. Es gibt begleitende Leitlinien zu Artikel 28 des DSA, der sich mit Kinder- und Jugendschutz beschäftigt. Diese Leitlinien könnten verbindlich gemacht werden, um genau festzulegen, welche Funktionen und Features von Plattformbetreibern ausgestellt werden müssen, wenn sie ihre Services Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.
Das erfordert jedoch Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Ist es nicht sicherer, auch eine nationale Lösung zu finden? Oder würde diese nicht weit genug gehen?
Das Problem ist, dass alle gesetzlichen Regelungen, die Plattformbetreiber adressieren, ohnehin durch die Vollharmonisierung des Digital Services Act auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen. Das heißt, nationale Alleingänge adressieren ohnehin nicht wirklich die Plattformen.
Ein weiteres Problem wäre: Wenn wir jetzt unterschiedliche nationale Lösungen hätten, käme es zu einer Fragmentierung und zu noch schwereren Rechtsdurchsetzungen. Deswegen müsste es einheitliche Lösungen geben. Den DSA gibt es ja bereits. Es geht also nicht darum, neue Einigkeit zu erzielen, sondern darum, dieses Gesetz effektiver umzusetzen und diese Leitlinien in den Gesetzestext selbst zu integrieren.
Die einfache Möglichkeit, pornografische Bilder mithilfe von Deepfake-Technologie erstellen zu können, kann dazu führen, dass Kinder selbst diese nutzen, um andere Kinder zu mobben. Wie bewertet der Ethikrat diese Gefahren und wie kann dem vorgebeugt werden?
Der Umgang mit solchen Deepfakes in diesem Kontext wird ja im Moment politisch auch noch mal unabhängig diskutiert, in welcher Art und Weise auch die Verbreitung von solchen Bildern unterbunden werden soll.
Das ist ein ganz wichtiges Thema, das gar nicht nur unbedingt bei den Plattformen angesetzt werden muss. Da kann es eben nationale Lösungen geben, dass man sagt, die Verbreitung von solchen Informationen wird unter Strafe gestellt. Das haben wir uns jetzt nicht spezifisch angeschaut. Unter das Thema generative KI fällt das aber natürlich als eine neue Quelle für neue Risiken, aber auch für bekannte Risiken, ganz klar.
Wie wichtig ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz beim Umgang mit Social-Media-Plattformen und generativer KI? Wie stark sind Elternhäuser und Bildungseinrichtungen gefordert, Medienkompetenz zu fördern?
Das ist sehr wichtig. Es kann nicht ausreichen, Verbote auszusprechen, sondern Menschen müssen für die Gefahren sensibilisiert werden, natürlich auch für die Chancen vieler dieser Technologien und die Art und Weise, wie man sinnvoll mit sozialen Medien oder KI umgeht. Man muss aber auch für die Probleme sensibilisiert werden, damit Kinder untereinander und Eltern mit ihren Kindern darüber reden und sich schützen können. Auch Schulen sollten einbezogen werden, um unterstützend tätig zu werden.
Wir haben auch über Kinderärztinnen und Kinderärzte gesprochen, die schon ganz früh durch die Kinderuntersuchungen, bei denen sie alle Eltern kennenlernen, sensibilisieren könnten, was die Nutzung digitaler Technologien und mögliche Schäden betrifft, auch wenn die Eltern bestimmte Praktiken vorleben.
Ich finde es sehr wichtig, dass es einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und einen Austausch darüber gibt, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können.
Wie würden Sie die aktuelle Situation einschätzen? Halten Sie unsere Kinder und Jugendlichen in dieser Hinsicht für fit? Oder haben Sie den Eindruck, dass diese Gefahren und Risiken noch gar nicht abschätzbar sind und noch viel Aufklärungsarbeit und Bewusstmachung nötig ist?
Ich halte Kinder und Jugendliche schon oft für fit. Aber das Problem ist, dass auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, also die gesamte Bevölkerung verstehen muss, wie diese Technologien funktionieren.
Meiner Meinung nach kann es nicht immer nur um Aufklärung gehen, die dann den Einzelnen zugemutet wird. Das Grundproblem ist, dass diese Software so gebaut ist, dass sie unsere Schwächen ausnutzt. Sie ist eben so gebaut, dass sie Aufmerksamkeit erregt.
Deshalb müssen wir unsere digitalen Umwelten so umgestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche, aber auch für uns alle, besser geeignet sind. Dann müssen wir Kinder nicht von bestimmten Dingen fernhalten, sondern haben das Problem an der Wurzel gepackt, nämlich bei den Geschäftsmodellen dieser Onlineplattformen.
Was genau schwebt Ihnen vor, wenn Sie vorschlagen, die digitalen Umwelten umzugestalten?
Einerseits sagen wir, dass wir süchtig machende Funktionen von sozialen Medien prinzipiell verbieten sollten. Es ist die Logik hinter den Endlosfeeds und dem unendlichen Scrollen und dem Blinken und Piepen überall, damit wir mehr Zeit auf diesen Plattformen verbringen.
Das gleiche Prinzip gilt bei Chatbots. Es gibt keinen Grund, warum Chatbots einen mit „Ich“ anreden oder signalisieren müssen, dass sie einen verstehen oder hören. Diese ganze vermenschlichende Sprache von Chatbots ist überflüssig. Die Idee dahinter ist: Je mehr Zeit wir mit diesen Chatbots auf diesen Plattformen verbringen, desto mehr Datenspuren hinterlassen wir und desto mehr wissen diese Plattformen.
Und das ist das eigentliche Geschäftsmodell. Das spricht natürlich gegen die Autonomie und Selbstständigkeit der Nutzerinnen und Nutzer, diese Dinge auch mal wegzulegen. Deswegen müssen wir auch diese Geschäftsmodelle in den Blick nehmen, damit sich etwas ändern kann.
Vielen Dank für das Gespräch.
Sehr gerne.
Das Interview führte Erik Rusch.
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Kontroverse Debatte übers Heizungsgesetz im Bundestag – Linke prüft Klage

Das Heizungsgesetz bleibt hochgradig umstritten: In der ersten Lesung im Bundestag betonten Union und SPD am Donnerstag, 11. Juni die Freiheit der Hauseigentümer bei der Wahl der Heizung.

Kritik am neuen Gebäudeenergiegesetz

Die AfD kritisierte, das Gebäudemodernisierungsgesetzsei de facto „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“.
Grüne und Linke bemängelten einen klimapolitischen Rückschritt und hohe Kosten für Mieter „in der größten Ölkrise aller Zeiten weltweit“. Die Linke prüft eine Klage.
Das Kabinett hat die Reform des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes aus der Zeit der Ampel-Regierung beschlossen.

Das Prinzip der Biotreppe im neuen Gesetz

Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll so langfristig möglich bleiben. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden (Biotreppe).
Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Wirtschaftsministerin Reiche sagte am heutigen Donnerstag im Bundestag, die bisherigen Regelungen seien kompliziert, bürokratisch und wenig flexibel. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungssetz gebe der Staat den Weg vor – „die Bürgerinnen und Bürger entscheiden“.
Sie hätten nun „Zeit für Anpassungen“. Reiche betonte, das Gesetz stehe nicht im Gegensatz zur CO2-Reduktion, und verwies auf die „Biotreppe“.

Förderung gesichert, Kritik an Biogas-Kosten

Reiche sagte, die Wärmepumpe werde „in den allermeisten Gebäuden Leittechnologie sein“. Die Förderung für den Einbau „setzen wir fort, das ist fest verabredet“. Steigende Stückzahlen „sollen dazu führen, dass die Preise sinken“.
Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard sagte, das neue Gesetz sei ein „Heizungshammer“ wie das alte Gesetz aus dem Haus des ehemaligen grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck.
Die „Biotreppe“ sei ein „faktisches Verbot von Öl und Gas“ – denn Biogas sei nicht in ausreichendem Maß verfügbar und „schon heute dreimal so teuer wie Erdgas“. Er kritisierte, dass die Regierung erst 2030 prüfen will, ob „genügend von dem Biomist da ist“.

Streit um fehlende Akzeptanz

Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleeberg rechtfertigte sich dafür, dass die SPD das derzeit noch gültige und von der Partei selbst mit erarbeitete Heizungsgesetz ändert.
Das Heizungsgesetz der Ampel habe „nicht die erforderliche Akzeptanz“ gehabt. 30 Prozent der Haushalte hätten keine Option gesehen, „das zu realisieren“. Der „neue Weg in die Wärmewende“ biete mehr Wahlfreiheit.
Die Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte das Gesetz „jetzt schon gescheitert“. Angesichts der „größten Ölkrise aller Zeiten“ wirke das geplante Gesetz „aus der Zeit gefallen“.
Es sei „das Ergebnis eines völlig überdrehten Furors gegen Robert Habeck“, das Ergebnis einer „Spirale der Wut“.

Mieterbund begrüßt 50/50-Aufteilung

Dröge kritisierte außerdem, Wirtschaftsministerin Reiche habe kleine Unternehmen wie Bäckereien oder Friseursalons „vergessen“ – für sie gibt es nicht wie für Mieterinnen und Mieter eine Kostenbremse, wenn Vermieter eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Diese Unternehmen „werden schlichtweg allein gelassen“, kritisierte Dröge.
Laut Gesetzentwurf sollen Vermieter beim Einbau einer Öl- oder Gasheizung 50 Prozent der Kosten tragen, die für die „Biotreppe“, Netzentgelte und CO2-Preis anfallen.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte dies – „derzeit tragen Mieterinnen und Mieter im Durchschnitt etwa 70 Prozent dieser Kosten“. In sehr ineffizienten Gebäuden allerdings könne es durch die 50/50-Aufteilung auch zu Mehrbelastungen für Mietende kommen.

Verstoß gegen das Grundgesetz?

Der Mieterbund verlangt daher, dass Vermieter den CO2-Preis vollständig tragen sollen.
Die Sprecherin der Linken für Klimagerechtigkeit, Violetta Bock, nannte den Gesetzentwurf im Bundestag verfassungswidrig. Die Linken-Fraktion prüfe eine Klage.
Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergibt sich laut der Linken-Fraktion ein Verschlechterungsverbot hinsichtlich bestehender Klimaschutzmaßnahmen.
Dies verpflichte den Gesetzgeber, bei jeder Änderung von rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten, dass die Alternative zum bestehenden gesetzgeberischen Schutzkonzept die Klimaziele des internationalen und europäischen Rechts im Ergebnis gleich geeignet und wirksam erreichen muss.

Gesetz vor der nächsten Hürde

Auch Umweltverbände haben bereits Klagen gegen das Gesetz angekündigt.
Das Gesetz wird jetzt in den Ausschüssen des Bundestags weiter beraten. Der Bundesrat berät am Freitag über das neue Heizungsgesetz.
Die zuständigen Ausschüsse haben den Gesetzentwurf als „handwerklich mangelhaft“ kritisiert, er führe zu „übermäßiger Bürokratie und Beratungsaufwand“.
Wichtige Fragen des Vollzugs blieben aufgrund der fehlenden Definitionen mehrerer Rechtsbegriffe offen. Auch der Nationale Normenkontrollrat hatte den Entwurf als nicht praxistauglich eingestuft. (afp/red)
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Warken plant mehr Einsparungen für stabile Kassenbeiträge

Das Spargesetz für stabile Beiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen soll eine noch größere Finanzlücke schließen als bisher geplant.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte nach einer Konferenz mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern in Hannover, die Ausgabendynamik bei den Kassen sei nach Zahlen des ersten Quartals höher als bislang erwartet. Dies ergebe ein weiteres Defizit von 3,5 Milliarden Euro.
Im Entwurf, den das Kabinett auf den Weg gebracht hat, habe es einen Puffer von einer Milliarde Euro gegeben, erläuterte die Ministerin.
„Sprich, der Rest muss jetzt dann noch zusätzlich gehoben werden, um Beitragsstabilität zu bekommen.“ Rechnerisch ergibt sich eine Summe von rund 2,5 Milliarden Euro.

Entwurf kommt ins parlamentarische Verfahren

Nähere Angaben zu dafür vorgesehenen Maßnahmen machte Warken zunächst nicht. Dies werde nun im parlamentarischen Verfahren geklärt. Klar sei, dass der Spielraum damit insgesamt „noch etwas verengter“ sei.
Der Entwurf kommt an diesem Freitag in den Bundestag, auch der Bundesrat befasst sich erstmals damit. Unter den Ländern gibt es zahlreiche Einwände gegen vorgesehene Einschnitte vor allem bei den Kliniken.
Warken plant Ausgabenbremsen bei Praxen, Krankenhäusern und der Pharmabranche – aber etwa auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Dies soll neue Anhebungen der Zusatzbeiträge im kommenden Jahr vermeiden. (dpa/red)
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Merz vor EU-Gipfel: Fokus auf Wachstum, Sicherheit und ein starkes Europa


In Kürze:

  • Merz stimmt Bundestag auf Europäischen Rat am 18. und 19. Juni ein.
  • Bundesregierung sieht Deutschland vor wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen.
  • EU soll ihre Wettbewerbsfähigkeit, Souveränität und Widerstandsfähigkeit stärken.
  • Opposition kritisiert Wirtschafts-, Sozial- und Außenpolitik der Regierung.

 
Im Bundestag hat Bundeskanzler Friedrich Merz am Donnerstag, 11. Juni, eine Regierungserklärung anlässlich einer bevorstehenden Ratssitzung abgegeben. Der Europäische Rat wird am 18. und 19. Juni in Brüssel tagen. Die Lage in der Ukraine und im Nahen Osten wird der vorläufigen Tagesordnung zufolge ebenso eine Rolle spielen wie der Mehrjährige Finanzrahmen der EU (MFR) von 2028 bis 2034.
Dazu wird es um die Themenkomplexe Migration und GEAS, ökonomische Herausforderungen, Verteidigungspolitik und Sicherheit sowie illegale Drogen gehen. Neben den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten werden auch Ratspräsident António Costa und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dem Treffen beiwohnen.

Merz sieht Erfolgspotenziale bei Start-ups und im Technologiebereich

Am Beginn seiner Regierungserklärung wurde Bundeskanzler Friedrich Merz zunächst von einer Mikrofonpanne ausgebremst, die jedoch rasch behoben werden konnte. Anschließend zeichnete er das Bild eines Landes, das angesichts geopolitischer Spannungen, technologischer Konkurrenz und demografischer Veränderungen vor tiefgreifenden Herausforderungen stehe. Zugleich verwies er auf bestehende deutsche Erfolgsgeschichten, an die angeknüpft werden könnten.
Als Beleg für die wirtschaftliche Stärke Deutschlands verwies Merz auf ein Umsatzplus von 19 Prozent sowie 10.000 neue Arbeitsplätze in der Luft- und Raumfahrtindustrie. Zudem seien im vergangenen Jahr mehr als 3.500 Start-ups gegründet worden – ein Anstieg um 30 Prozent. Angesichts der aktuellen Herausforderungen könne Deutschland entweder am Status quo festhalten oder seine Stärken nutzen, um sich neu aufzustellen. Für Letzteres habe sich die Bundesregierung entschieden.
Die Regierung habe bereits wichtige Weichen gestellt und werde diesen Kurs fortsetzen, betonte der Kanzler. Wie auch Redner von Union und SPD würdigte er das Gipfeltreffen der Regierungsspitzen mit Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Verbänden am Mittwoch in Berlin. Das Treffen habe einen konstruktiven Dialog und die Bereitschaft zu gemeinsamen Lösungen erkennen lassen.

Wirtschaftliches Fundament für das kommende Jahrzehnt sichern

Merz räumte ein, dass weiterhin Unternehmen schließen und Arbeitsplätze verloren gehen würden. Umso wichtiger sei es, das wirtschaftliche Fundament Deutschlands für mindestens das kommende Jahrzehnt zu stärken, betonte er.
Zugleich verwies der Kanzler auf die europäische Dimension der aktuellen Herausforderungen. Beim bevorstehenden Europäischen Rat werde es auch darum gehen, die Handlungsfähigkeit der EU zu stärken. Europa müsse seine „Souveränität und Widerstandsfähigkeit“ ausbauen und seinen Platz in der internationalen Ordnung behaupten.
Zu den Schwerpunkten, die er in Brüssel setzen wolle, zählte Merz das Bekenntnis zu einem offenen und fairen Welthandel. Dieser sei ein wichtiger Motor für Wohlstand und Wachstum in Deutschland und Europa. Zugleich müsse die EU ihre Interessen entschlossen verteidigen, wenn andere Staaten gemeinsame Regeln nicht einhielten.

Kanzler sieht Deutschland auf Kurs zur europäischen Spitze

Beim Ausbau und der Diversifizierung internationaler Handelsbeziehungen sieht Merz Deutschland und Europa auf einem guten Weg. Er verwies auf Handelsabkommen mit Mexiko und den Mercosur-Staaten sowie auf laufende Verhandlungen mit Indien, Indonesien, Malaysia und den Philippinen. Auch die Ratifizierung der im vergangenen Jahr vereinbarten Zollregelung mit den USA befinde sich nach seinen Worten „auf der Zielgeraden“. Er rechne mit einer Zustimmung des Europäischen Parlaments und im Gegenzug mit dem Bekenntnis der USA zur vollständigen Umsetzung der Vereinbarung.
Auf europäischer Ebene kündigte Merz an, sich weiterhin für den Abbau von Bürokratie und Regulierung einzusetzen. Als Erfolg nannte er Erleichterungen für den deutschen Maschinenbau bei der Umsetzung der europäischen KI-Regeln. Die Wettbewerbsagenda müsse nun konsequent nach dem vereinbarten Fahrplan umgesetzt werden. Deutschland werde dabei als Antreiber und Taktgeber auf Fortschritte drängen.
Beim Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028 sprach sich Merz für eine grundlegende Modernisierung des EU-Haushalts aus. Es seien gemeinsame Investitionen in Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit und europäische Souveränität erforderlich. Gleichzeitig müsse eine übermäßige Verschuldung auf EU-Ebene unterbleiben.

Merz sieht GEAS als Beleg für die europäische Migrationswende

In Bezug auf die Ukraine bekräftigte Merz das Ziel eines „gerechten und dauerhaften Friedens“, der zugleich europäische Sicherheitsinteressen wahre. Die Bundesregierung werde die Ukraine weiterhin unterstützen, „so lange, wie es notwendig ist“, sagte er und stellte zudem eine spätere EU-Beitrittsperspektive in Aussicht.
Darüber hinaus erklärte Merz seine grundsätzliche Bereitschaft, sich an einer Sicherung der Straße von Hormus zu beteiligen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben seien.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) bezeichnete der Kanzler als wichtigen Fortschritt. Die „Migrationswende“ zeige sich dadurch bereits sowohl in Deutschland als auch in Europa.
Sowohl im eigenen Land als auch in der EU gehe die Zahl irregulärer Einreisen zurück. Der Erfolg, den die gemeinsamen asylpolitischen Bemühungen auf europäischer Ebene bewirkt hätten, zeige: „Politik kann Regeln so ändern, dass sich die Situation verbessert.“

Opposition kritisiert Regierungspolitik – Koalition verteidigt Kurs

Im Rahmen der Aussprache zeichnete AfD-Fraktionschefin Alice Weidel ein deutlich pessimistisches Bild der Lage. Sie verwies auf Arbeitsplatzverluste, Unternehmensinsolvenzen und weiterhin hohe Asylzahlen. Zudem kritisierte sie die Ukraine-Politik der Bundesregierung und sprach von einer Fortsetzung der „Massenmigration“.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch warnte davor, Deutschland schlechtzureden. Europa blicke weiterhin auf Deutschland. Er sprach sich für einen Ausgleich zwischen Reformen und sozialer Gerechtigkeit aus und warb für eine stärkere europäische Industriepolitik. Auch er betonte, das Treffen mit den Sozialpartnern gebe Anlass zu Optimismus für Kompromisse, die das Land voranbringen könnten.
Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann, warf der Bundesregierung vor, viele Erwartungen geweckt, bislang aber zu wenig geliefert zu haben. Reformen müssten ausgewogen sein und dürften den gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht gefährden.
Unionsfraktionschef Jens Spahn verteidigte den eingeschlagenen Kurs. Deutschland müsse seine sozialen Sicherungssysteme reformieren und die Ausgaben stärker an den Einnahmen ausrichten. Ziel sei wirtschaftliches Wachstum statt bloßer Umverteilung. Auch er verwies auf das Treffen mit den Sozialpartnern und äußerte die Erwartung einer „Einigung in der Mitte“ im Reformprozess.
Der Vorsitzende der Linksfraktion, Sören Pellmann, kritisierte die aus seiner Sicht zu starke Fokussierung auf militärische Lösungen. Er forderte stattdessen höhere Investitionen in Bildung, Infrastruktur und soziale Sicherung anstelle weiterer Aufrüstung.
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Deutscher Ethikrat: Social-Media-Verbot ist keine Lösung

Ein gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien und pauschale Verbote sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats „nicht geeignet“, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Stattdessen sei ein ausgewogenes Schutzkonzept nötig, das die Risiken sämtlicher digitaler Angebote berücksichtigt, erklärte der Ethikrat.
In seiner Stellungnahme beschäftigen sich die Fachleute unter anderem auch mit Smartphones an Schulen und der Rolle der Eltern.

Mindestalter keine Lösung

„Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“, sagte der Vorsitzende des Ethikrats, Helmut Frister. Es gehe um das Kindeswohl, und das schließe auch gesellschaftliche Teilhabe mit ein.
Dabei sei aber wichtig, den nötigen Schutz junger Menschen mit ihren Interessen und der Befähigung für digitale Angebote in Ausgleich zu bringen.
Dafür sei ein gesetzliches, umfassendes Mindestalter für Soziale Medien aus Sicht des Ethikrats aber „nicht geeignet“. Keine Beschränkung sei komplett unumgänglich und viele junge Menschen seien kompetent darin, sie zu umgehen.

Ethikrat für umfassenderes Schutzkonzept

Ohnehin greife der Fokus auf Soziale Medien zu kurz, warnte das Gremium. Denn Risiken wie Sucht, Gewalterfahrungen und Cybermobbing gingen von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur dort gebe, sondern etwa auch bei Streamingdiensten und frei zugänglichen Messengern.
Außerdem nutzten viele Kinder und Jugendliche bereits KI wie Chatbots und Bildgeneratoren und diese seien noch unzureichender reguliert. Ein Mindestalter für Soziale Medien ignoriere diese Gefahren und berge das Risiko, dass sich Kinder und Jugendliche verstärkt diesen Angeboten zuwendeten.
Nötig sei also ein umfassendes Schutzkonzept, und dafür bilde das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zur Regulierung von Plattformen bereits eine gute Grundlage. „Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssen aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden“, sagte Frister dazu.

Mehr Einsatz der Eltern

Grundsätzlich komme den Familien und Eltern eine große Verantwortung zu und diese Erziehungsfreiheit müsse der Staat „respektieren und unterstützen“, forderte der Ethikrat.
Eltern bräuchten aber leicht zugängliche, seriöse Informationen über Gefahren im Netz und „bessere technische Werkzeuge“, mit denen sie die Aktivitäten ihrer Kinder begleiten könnten, etwa Apps zur Bildschirmzeit und zum Kinderschutz.
Nicht zuletzt müssten auch die jungen Menschen stärker einbezogen werden – von den Eltern selbst, aber auch bei politischen Entscheidungen. Der Ethikrat spricht sich außerdem dafür aus, dass die private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen „weitgehend eingeschränkt werden“, so wie es bereits in einigen Ländern gelte.

Klöckner: Flucht in die digitale Parallelwelt verhindern

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), die den Ethikrat um die Stellungnahme gebeten hatte, sagte ebenfalls, digitale Medien seien „mittlerweile ein selbstverständlicher Teil beim Aufwachsen junger Menschen“.
Das habe auch Schattenseiten, dazu gehörten auch „digitale Ausgrenzung, problematische Schönheitsideale und auch die Gefahr von Radikalisierung“. Viele flüchteten sich in eine digitale Parallelwelt. Es bestehe Handlungsbedarf.
Parallel arbeitet derzeit eine von Familienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Kommission an an Empfehlungen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Ende Juni will das Gremium konkrete Handlungsempfehlungen vorstellen und im September einen Abschlussbericht vorlegen. (afp/red)