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Ukraine soll bei Nato-Gipfel Milliardenversprechen erhalten

Die von Russland angegriffene Ukraine soll beim Nato-Gipfel in Ankara ein neues Versprechen für milliardenschwere Militärhilfen bekommen. Darauf verständigten sich Vertreter der 32 Bündnisstaaten wenige Tage vor dem Spitzentreffen in Brüssel in den abschließenden Beratungen über die geplante Gipfelerklärung, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr.
Konkret sieht die geplante Zusage vor, über zwei Jahre hinweg eine Mindestfinanzierung in Höhe von 70 Milliarden Euro pro Jahr für militärische Ausrüstung, Unterstützung und Ausbildung bereitzustellen – also insgesamt 140 Milliarden Euro.
Ein EU-Hilfspaket wird dabei allerdings mitgerechnet. Über dieses soll die Ukraine bis Ende 2027 rund 60 Milliarden Euro für verteidigungsrelevante Ausgaben bekommen. Unter dem Strich blieben damit noch rund 80 Milliarden Euro, die Nato-Staaten aus ihren nationalen Haushalten stemmen müssten.

Deutschland wird Löwenanteil tragen

Weil die USA unter US-Präsident Donald Trump die Finanzierung von Ukraine-Hilfen weitestgehend gestoppt haben, wird Deutschland von der Summe aller Voraussicht nach den größten Anteil übernehmen.
Für dieses Jahr hat die Bundesregierung bereits jetzt 11,5 Milliarden Euro für Artillerie, Drohnen, gepanzerte Fahrzeuge und andere Ausrüstung eingeplant. Das ist laut Verteidigungsministerium der höchste Betrag seit dem russischen Angriff.
Der Einigung auf die Unterstützungszusage für die Ukraine waren monatelange Diskussionen vorausgegangen, in denen sich Deutschland stark für ein neues Versprechen eingesetzt hatte.
Zwischenzeitlich hatte dabei auch der Vorschlag auf dem Tisch gelegen, dass alle Bündnisstaaten einen bestimmten Anteil ihres Bruttoinlandsprodukts für die Unterstützung der Ukraine bereitstellen. Das wollten aber unter anderem Länder wie Frankreich nicht akzeptieren.

Viele wichtige Rüstungsgüter kommen aus den USA

Nun soll auf Freiwilligkeit gesetzt werden, um die Unterstützungszusage zu erfüllen. Frankreich will nach Angaben von Diplomaten auch deswegen keine konkrete BIP-Quote mittragen, weil es die sogenannte Purl-Initiative der Nato nicht gut findet. Diese sieht vor, dass in den USA hergestellte Munition und Waffen an die europäischen Verbündeten und Kanada verkauft werden – und diese sie dann der Ukraine zur Verfügung stellen.
Purl war im vergangenen Sommer gestartet worden, um US-Forderungen nachzukommen. Trump hatte zuvor deutlich gemacht, dass die USA aus seiner Sicht viel zu lange einen deutlich zu großen Anteil an der Ukraine-Unterstützung hatten. Deswegen sollten nun die anderen Alliierten für weitere US-Militärhilfen zahlen.

Europäer wollen mehr Verantwortung übernehmen

Die in einem schriftlichen Verfahren angenommene Gipfelerklärung soll am kommenden Mittwoch zum Abschluss des zweitägigen Spitzentreffens der Staats- und Regierungschefs in Ankara veröffentlicht werden.
Neben der Unterstützungszusage für Ukraine enthält der abgestimmte Entwurf nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur auch Formulierungen, die klar machen sollen, dass die europäischen Alliierten künftig deutlich mehr Verantwortung für die Verteidigung und Abschreckung ihres Kontinents tragen werden. Ein stärkeres Europa in einer stärkeren Nato, lautet dabei das Motto.
Zudem soll es um einen Ausbau der Kapazitäten der Rüstungsindustrie gehen. Russland soll wie schon im vergangenen Jahr als dauerhafte Bedrohung für die euroatlantische Sicherheit beschrieben werden.

Ärger wegen Iran-Krieg

Der von den USA und Israel begonnene Iran-Krieg wird den Planungen zufolge nur knapp im Zusammenhang mit dem Ziel einer freien Schifffahrt durch die für Öl- und Gaslieferungen wichtige Straße von Hormus thematisiert werden.
Trump hatte zuletzt wiederholt großen Unmut über die ausgebliebene Unterstützung von Alliierten für den US-Krieg gegen den Iran gezeigt. US-Regierungsvertreter wie Verteidigungsminister Pete Hegseth und Außenminister Marco Rubio bezeichneten den Kurs von Verbündeten als „beschämend“ und kündigten eine Neubewertung der US-Beziehungen zur Nato an.
Die bislang letzte finanzielle Nato-Unterstützungszusage für die Ukraine hatte es beim letzten Nato-Gipfel mit Trumps Vorgänger Joe Biden im Jahr 2024 gegeben.
Die Bündnisstaaten einigten sich damals darauf, „mit Hilfe proportionaler Beiträge“ innerhalb eines Jahres eine „elementare Mindestfinanzierung in Höhe von 40 Milliarden Euro“ bereitzustellen. Beim Gipfel im vergangenen Jahr kam mit Trump keine entsprechende Einigung zustande.
Dass das in diesem Jahr anders werden wird, hatte am Mittwoch bereits Nato-Generalsekretär Mark Rutte am Rande von Gesprächen mit Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius in Berlin angekündigt.
In einer Pressekonferenz sagte er ohne konkrete Zahlen zu nennen: „Auf dem Gipfel in der kommenden Woche werden die Bündnispartner zusagen, der Ukraine nachhaltige, verlässliche und langfristige Sicherheitsunterstützung zu leisten.“ Er begrüße dabei ausdrücklich die starke Führungsrolle Deutschlands in dieser Frage. (dpa/red)
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Ist Deutschland Europameister bei Krankschreibungen?

Lassen sich die Bundesbürger im Vergleich zu anderen Europäern am häufigsten krankschreiben? Diese Frage hat das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) 2025 im Auftrag der Krankenkasse DAK untersucht.
Lassen sich die Gesundheitsdaten von europäischen Staaten bei Krankschreibungen vergleichen?
Bei Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sieht das auf den ersten Blick so aus. Danach führte Deutschland nach IGES-Angaben im Jahr 2022 mit 24,9 registrierten Fehltagen an der Spitze, gefolgt von Tschechien (19,2 Tage), Norwegen (18,8 Tage) und Luxemburg (18,6 Fehltage). Am unteren Ende der Tabelle stehen Portugal (8,5 Tage), Großbritannien (5,7 Tage) und die Türkei (3,2 Tage).
Diese Zahlen eignen sich laut IGES-Studie jedoch nicht für einen Systemvergleich, da die OECD ihre Daten aus verschiedenen nationalen Quellen beziehe. Eine Krux dabei: Die registrierten Fehlzeiten werden von nationalen Regeln beeinflusst, wie Arbeitsunfähigkeit genau gemessen wird.
Neben Estland, Lettland und Polen ist Deutschland eines der wenigen europäischen Länder, das Fehltage durch ein gesetzlich verpflichtendes elektronisches Meldeverfahren (eAU) sehr genau erhebt. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss ein Arbeitnehmer hierzulande spätestens am 4. Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Die anderen Tage werden nicht erfasst.
Eignen sich andere Erhebungen besser für Vergleiche? 
Ja. Die Europäische Arbeitskräfteerhebung (European Labour Force Survey) befragt Haushalte auch nach Abwesenheitszeiten von der Arbeit.
2024 lag Deutschland mit 3,6 Wochen Abwesenheit im Jahr hier im oberen Mittelfeld. An der Spitze standen Norwegen (5,9 Wochen), Finnland (5 Wochen) und Spanien (4,9). Ganz unten rangierten Bulgarien (0,4), Griechenland (0,2) und Rumänien (0,1).
Diese Zahlen sind für den Zeitraum ihrer Erhebung einheitlich, es gibt aber erneut eine Krux: In den Staaten gibt es unterschiedliche Regelungen zur Lohnfortzahlung – und damit auch verschiedene Wahrnehmungen von einem Krankentag.
So gibt es laut IGES in Estland, Frankreich, Portugal, Spanien und Lettland Karenz-Regelungen von einem bis zu drei Tagen: In dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Lohn oder Gehalt.
Ist das deutsche System im Hinblick auf Krankheit sehr großzügig? 
Ja, weil es hohe Absicherungen und lange Leistungszeiträume gibt. Damit ist Deutschland aber nicht ganz allein. In sieben europäischen Ländern erhalten Beschäftigte bei krankheitsbedingten Fehlzeiten vergleichsweise lange ihren Lohn oder ihr Gehalt vom Arbeitgeber weiter.
Neben Deutschland (6 Wochen) sind das Luxemburg (77 Tage) und die Niederlande (104 Wochen bei 70 bis 100 Prozent Lohnfortzahlung). Viel kürzer ist dieser Zeitraum zum Beispiel in Bulgarien (drei Tage), Irland (maximal fünf Tage pro Jahr) oder Rumänien (fünf Tage).
Unterschiede zwischen den Ländern zeigen sich auch in der Bezugsdauer des Krankengeldes durch Sozialversicherungsträger. Vergleichsweise lange Leistungszeiträume finden sich laut der IGES-Auswertung neben Deutschland in Portugal, Irland, Belgien und Finnland.
Die prozentuale Höhe liegt europaweit zwischen 50 und 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens. In Deutschland sind es bei der gesetzlichen Krankenversicherung 70 Prozent des Bruttoentgelts für bis zu 78 Wochen.
Wo sehen Fachleute Deutschland bei all diesen Unterschieden beim Krankenstand? 
Das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung sieht Deutschland nach der Analyse all dieser Daten nicht an der Spitze bei Krankschreibungen.
Die Fachleute ordnen die Bundesrepublik im europäischen Vergleich im oberen Mittelfeld ein. Noch ein Fazit: Fehlzeiten hätten im Ländervergleich wegen der großen Unterschiede der Systeme nur begrenzte Aussagekraft für Reformdebatten. (dpa/red)
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„Showdown“ in Erfurt: Gewaltaufrufe gegen AfD – GdP sieht Versammlungsleiter in der Pflicht


In Kürze:

  • Gewaltaufrufe gegen AfD und Polizei auf linksextremer Plattform veröffentlicht
  • GdP-Chef Kopelke fordert konsequentes Handeln der Versammlungsleiter
  • Polizei erwartet mindestens 50.000 Demonstranten in Erfurt

 
Zweieinhalb Wochen vor Beginn des morgigen Parteitages der AfD erschien auf der einschlägigen linksextremen Website „de.indymedia“ ein Gewaltaufruf. Darin heißt es unter anderem, in Erfurt werde es zum „Showdown“ kommen. Es gehe darum, „sich den Faschisten und ihren uniformierten Handlangern in den Weg zu stellen“. Dieses Mal ginge es um „die Verhinderung einer langfristigen faschistischen Machtübernahme“.

Antifa: Dächer besetzen, Partisanenkrieg führen

Die Verfasser des Schreibens nennen sich „Berliner Antifa-Bezugsgruppe“ und bekennen sich „ausdrücklich zur Militanz“. Polizisten werden als „Bullen“, „Schergen des Systems“ und „staatlich finanzierte Knüppelgarden“ bezeichnet. Erfolg gegen „eine gigangitsche (sic!) Bullen Armee“ könne es nur geben, „wenn wir uns auf die Strategie von Partisanen früherer weltweiter Bürgerkriegskonflikte konzentrieren“, so die Antifa-Bekenner weiter.
Sie hätten zudem italienische, französische und Schweizer Antifas nach Erfurt eingeladen. Für den Kampf gegen die Polizei werden Pflastersteine empfohlen. Zum Ausgraben der Steine sollen die „Aktivisten“ geeignetes Werkzeug mitbringen und bereits im Vorfeld „Depots anlegen“. Auch die „klassische Zwille“ wird empfohlen.
Und weiter: „Wir wollen Hausdächer im Zentrum der Stadt besetzen, an denen AfD-Kolonnen vorbeifahren werden. Besetzung von Dächern bedeutet nicht, beim ersten Erscheinen der Bullen diese brav zu verlassen. Besetzung von Dächern wird beinhalten, diese auch militant zu verteidigen und von dort aus anzugreifen.“

Kopelke: „Unerträglicher Zustand“

Dazu sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, im Gespräch mit Epoch Times: Solche Aufrufe seien der Polizei und allen Verantwortlichen für die innere Sicherheit bekannt. Sie würden „strafrechtlich behandelt“, denn die Androhung von Gewalt sei eine Straftat. Die Website „de.indymedia“ stehe schon seit vielen Jahren im Fokus der Staatsschutzbehörden.
Eine Abschaltung der linksextremen Website oder die Löschung ihrer Inhalte „ist in Deutschland jedoch nicht möglich, da sich die Server in anderen Staaten befinden“, erklärte Kopelke. Dieser Zustand sei „für uns als Polizisten unerträglich“, beklagte er.
Indymedia (Independent Media Center) entstand 1999 in Seattle (USA) und hat sich zu einer weltweiten, dezentralen Onlineplattform entwickelt. Nutzer können dort ohne vorherige Prüfung ihrer Inhalte Videos und Texte veröffentlichen, wie der Bundestag im Jahr 2023 in einer Pressemitteilung feststellte. Der deutsche Ableger „de.indymedia“ wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet und als „gesicherte linksextremistische Bestrebung“ eingestuft, so der Bundestag.
2017 wurde der linksextreme deutsche Ableger „linksunten.indymedia“ vom Bundesinnenministerium verboten, da er zur Begehung von Straftaten aufrief. Ob dies auch für „de.indymedia“ von der Bundesregierung erwogen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest.

Kopelke: „Versammlungsleiter in der Pflicht“

Wie sollen sich friedliche Demonstranten gegenüber militanten Linksextremisten verhalten? Hier sieht GdP-Bundesvorsitzender Kopelke vor allem die Versammlungsleiter und ihre Ordnungskräfte in der Pflicht. Kopelke sagte: „Jede öffentliche Versammlung bzw. Demonstration muss von einem Leiter geführt werden. Dies ist in § 7 des Versammlungsgesetzes geregelt. Der Versammlungsleiter übt das Hausrecht aus. Es ist also die Pflicht des Versammlungsleiters, einzuschreiten.“
Die Qualität der Versammlungsleiter sei jedoch inzwischen „schlecht“ geworden, sodass immer öfter die Polizei zu Hilfe geholt werden müsse. Grundsätzlich müsse der Versammlungsleiter jedoch Ordnungskräfte bereitstellen. Diese hätten die Pflicht, im Auftrag des Leiters bei Gewaltanwendung einzuschreiten und die betreffenden Personen auszuschließen. „Das ist ihre Aufgabe.“
Die Teilnehmer einer Demonstration hätten ebenfalls die Pflicht, den Versammlungsleiter auf entsprechende Verstöße hinzuweisen. Mit anderen Worten: Geschieht dies nicht, nehmen die friedlichen Demonstranten die Gewaltbereiten in ihren Reihen entweder billigend in Kauf oder unterstützen sie passiv.
Kopelke sagte dazu: „Die Ordner sollten ihre Arbeit machen, damit die Polizei gar nicht erst tätig werden muss. Ich erwarte, dass sich die friedlichen Demonstranten entsprechend verhalten und von den Gewalttätigen deutlich distanzieren.“

 Mindestens 50.000 Demonstranten erwartet

Für die Großdemonstration am Wochenende wurde öffentlich die Zahl von 50.000 Teilnehmern kommuniziert. GdP-Chef Kopelke erklärte, wie die Behörden Teilnehmerzahlen von Demonstrationen errechnen: „Zunächst einmal handelt es sich hier um eine Hochrechnung der Stadt Erfurt und weiterer Stellen.“
Da Demonstrationen bei der zuständigen Versammlungsbehörde der Stadt angemeldet werden müssen und dabei auch angegeben werden muss, ob es sich um eine Straßen- oder Platzdemonstration handelt, müssen die Anmelder auch eine ungefähre Teilnehmerzahl nennen.
„Dadurch entsteht immer eine gewisse Menge auf dem Papier. Doch die Erfahrungen zeigen, dass die tatsächlichen Zahlen meist darüber liegen“, so Kopelke.
Außerdem beobachte die Bundespolizei den Reiseverkehr in Richtung des Veranstaltungsortes. Dazu zählten etwa auch Busanmietungen und Bahnfahrkarten. Die Polizei verfüge über mehrere „Parameter“, anhand derer eine Teilnehmerzahl bei Demonstrationen errechnet werden könne. Dies sei notwendig, so Kopelke, damit sich die staatlichen Behörden und die Polizei auf das Geschehen einstellen könnten.

Wie sich die Polizei gegen Vereinnahmung schützt

Auf seiner Website hatte der GdP-Bundesvorsitzende die Befürchtung geäußert, „dass die AfD Bilder von Gewalt gegen Polizisten nutzen wird, um sich Seite an Seite mit der Polizei als Opfer zu inszenieren“. Im Epoch-Times-Gespräch führte er dazu näher aus: An alle Polizisten seien Einsatzbefehle ausgegeben worden, wonach zum Beispiel Selfies mit Politikern untersagt seien. Außerdem würden die Polizeikräfte darauf achten, dass sich AfD-Teilnehmer „nicht absichtlich in Gefahr begeben, um entsprechendes Bildmaterial zu generieren“.
Kopelke sagte weiter: „Das haben wir schon bei anderen Demonstrationen erlebt.“ Außerdem solle darauf geachtet werden, dass es nicht zu „Schubsen“ seitens der Demonstranten komme. Dafür wolle die Polizei die Zugangswege zum Tagungsgebäude, der Erfurter Messe, weiträumig absperren.
„Das sehen wir als Problem. Wir müssen dafür sorgen, dass es kein direktes Aufeinandertreffen von Demonstranten und Politikern gibt, damit nicht die Hoheit über die Bilder den Polizeieinsatz bestimmt.“
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Aus der telefonischen Krankschreibung: Kassenchef warnt vor überfüllten Hausarztpraxen

Die Krankenkasse DAK-Gesundheit warnt vor negativen Effekten der Koalitionspläne für weniger Krankheitsausfälle im Job. „Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung steigert die Zahl der Arztkontakte und damit auch die Belastung der Beschäftigten in den Praxen“, sagte Vorstandschef Andreas Storm der Deutschen Presse-Agentur. „In Kombination mit dem Zwang zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag drohen überfüllte Hausarztpraxen.“ Über die Ausgestaltung wird auch schon diskutiert.
Vizekanzler Lars Klingbeil rechtfertigte die vorgesehenen Verschärfungen als Kompromiss in der Koalition, strebt aber praktikable Lösungen bei der Umsetzung an. „Das müssen wir jetzt vernünftig gestalten, was da im Koalitionsausschuss vorgeschlagen wurde“, sagte der SPD-Chef bei RTL/ntv. Kanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“: „Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben“, sagte er ohne weitere Erläuterung.

Heftige Proteste gegen Koalitions-Pläne

Die Spitzen der schwarz-roten Koalition hatten vereinbart, die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen auch ohne Praxisbesuch abzuschaffen. Zudem soll die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Krankheitstag als gesetzliche Regel eingeführt werden. Bisher ist es am vierten Tag vorgeschrieben. Gegen die Pläne gibt es Proteste – auch, weil mehr Kranke künftig direkt in überlastete Praxen gehen müssten. Merz machte deutlich, dass in Unternehmen abweichende Regeln getroffen werden können.
Klingbeil verwies auf Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die gesagt habe, dass man das Ganze so hinbekommen müsse, dass niemand, der krank sei, dann wirklich zum Arzt gehen müsse. „Ich will auch nicht, dass Menschen sich krank zur Arbeit schleppen. Ich will auch, dass die Ärzte vernünftig ihren Job machen können.“ Es komme jetzt auf die Gesetzgebung an.

Telefon-Krankschreibungen mit kleinem Anteil

Warken verteidigte das Aus telefonischer Krankschreibungen. „Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass digitale Möglichkeiten wie Videosprechstunde mit dem behandelnden Hausarzt weiterhin möglich sind und verstärkt genutzt werden“, sagte sie der „Rheinischen Post“. Hier solle eine Regelung geschaffen werden, „die Missbrauch unterbindet und gleichzeitig dem Ziel folgt, für den Einstieg in die Versorgung deutlich stärker auf Digitalisierung zu setzen“.
Kassen und Ärzteverbände weisen bereits seit längerem darauf hin, dass Krankschreibungen per Telefon sich bewährt hätten. Nach einer Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und der Barmer Krankenkasse auf Basis von Abrechnungsdaten von 2020 bis 2023 hatten telefonische Krankschreibungen einen Anteil von jährlich 0,8 bis 1,2 Prozent an allen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Es hätten sich keinerlei Hinweise gefunden, dass sie maßgebliche Treiberin des höheren Krankenstandes seien.

Teilkrankschreibungen geplant

Nach früheren Angaben der Techniker Krankenkasse machen kurzzeitige Erkrankungen wie Erkältungen, die mit einer telefonischen Krankschreibung festgestellt werden können, im Vergleich zu Langzeiterkrankungen einen wesentlich geringeren Anteil an den gesamten Fehltagen aus.
DAK-Chef Storm sagte: „Um den hohen Krankenstand wirksam reduzieren zu können, sollten wir das Potenzial der Teilkrankschreibung nutzen.“ Erfahrungen aus skandinavischen Ländern zeigten, dass mehr Flexibilität Beschäftigte im Arbeitsprozess halten könne. Mit der stufenweisen Wiedereingliederung gebe es schon ein Instrument, das sich in diese Richtung weiterentwickeln lasse.
Ministerin Warken plant bereits eine Einführung von Teilkrankschreibungen. Beschäftigte sollen sich so bei längeren Erkrankungen nur teilweise krankschreiben lassen können, wenn sie und der Arbeitgeber es möchten – und zwar zu 25, 50 oder 75 Prozent der üblichen Wochenarbeitszeit. (dpa/red)
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Koalition beschließt 34-Punkte-Reformpaket – geteilte Reaktionen in Politik und Gesellschaft


In Kürze:

  • Der Koalitionsausschuss hat ein 34-Punkte-umfassendes Reformpaket für Wachstum und Beschäftigung beschlossen.
  • Geplant sind unter anderem Steuerentlastungen für Familien, Änderungen bei Krankschreibungen und befristeten Arbeitsverträgen.
  • Union und SPD begrüßen das Paket, während Opposition und Sozialverbände deutliche Kritik äußern.
  • Offene Streitpunkte wie Rentenbeiträge und Arbeitszeitreform wurden vertagt.

 

Das am Donnerstag, 2. Juli, vorgestellte Reformpaket der Bundesregierung hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Der Koalitionsausschuss hat sich in seiner Sitzung, die am Mittwochabend begann, auf ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ geeinigt.

Die 34 Maßnahmen, auf die man sich einigen konnte, reichen von der Einkommensteuer und der Krankschreibung über befristete Arbeitsverträge bis hin zum Verbot der Verstaatlichung privater Wohnungsgesellschaften. Auch eine Strategie zur Bekämpfung unfairer Handelspraktiken Chinas soll entwickelt werden. Noch keine Beschlüsse gibt es zu Fragen wie den Rentenbeiträgen oder der Arbeitszeitreform.

Union und SPD größtenteils mit Reformpaket zufrieden

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Christina Stumpp, äußert auf X, die Bundesregierung sei „entschlossen und handlungsfähig“. Sie bedankte sich bei Bundeskanzler Friedrich Merz und nahm Bezug auf die Änderungen bei der Einkommensteuer: „Wir entlasten Familien. Eine Pflegekraft und ein Busfahrer mit zwei Kindern haben künftig rund 630 Euro mehr im Jahr, Alleinerziehende bis zu 496 Euro.“
Ab 2028 soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro im Jahr entlastet werden. Auch sollen der Grundfreibetrag und das Kindergeld in zwei Stufen sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag steigen. Im Gegenzug soll die Besteuerung hoher Einkommen ausgeweitet werden.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch äußert sich auf Facebook zum Ergebnis des Koalitionsausschusses. Er betont, man habe den Staat „neu justiert“: „Dort, wo er zu stark ist, wollen wir ihn ein bisschen zurückfahren. Dort, wo er gebraucht wird, wollen wir ihn stärken.“
Er spricht von einer „klaren sozialdemokratischen Handschrift“, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken solle. In der Sommerpause soll das Paket in Gesetze überführt werden.

Linke spricht von „Programm des Misstrauens und der Ignoranz“

Die Linke übt hingegen deutliche Kritik an dem Paket, das sie als „Programm des Misstrauens und der Ignoranz“ bezeichnet. Fraktionschefs Heidi Reichinnek und Sören Pellmann sowie Parteivorsitzende Ines Schwerdtner und Luigi Pantisano veröffentlichten am Donnerstag eine gemeinsame Erklärung.
Darin kritisieren sie vor allem verschärfte Regeln bei der Krankschreibung. Zudem sprechen die Linkenpolitiker von „halbherzigen“ Entlastungen bei der Einkommensteuer und „kosmetischen Korrekturen“ bei der Reichensteuer. Die Regierung gebe „nicht viel mehr als den Ausgleich der kalten Progression und eine Anpassung an die Inflation“ bei der Steuer zurück.
Die Entlastungen reichten aus ihrer Sicht nicht aus, um steigende Lebenshaltungskosten und weitere finanzielle Belastungen auszugleichen. Stattdessen stelle man „Millionen Beschäftigte unter Generalverdacht“. Die Liberalisierungen bei der Befristung von Arbeitsverträgen nähmen den Menschen Planbarkeit im Job. Außerdem kritisiert die Linke das Verbot der Wohnbauverstaatlichung.

Kritik auch von Grünen, AfD und Juso

Grünen-Abgeordnete und frühere Bundessprecherin Ricarda Lang kritisiert vor allem die geplante Attestpflicht ab dem ersten Tag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Auf X schrieb sie: „Mark my words: Wenn die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Attestpflicht ab dem ersten Tag so kommen, wird das auf jeden Fall zu mehr Krankentagen in Deutschland führen.“
Juso-Chef Philipp Türmer schließt sich dieser Kritik an. Beschäftigte würden unter Generalverdacht gestellt und „ihre angebliche Faulheit als verantwortlich für die Wachstumsschwäche“ dargestellt. Tatsächlich hätten Unternehmen und Staat die Wirtschaft „über Jahre kaputtgespart“. Türmer kritisiert zudem die geplante Ausweitung befristeter Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund.
Die Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Alice Weidel und Tino Chrupalla, äußern sich ebenfalls kritisch zum Reformpaket der Bundesregierung. Dieses sei eine „herbe Enttäuschung“ und die „hochtrabende Rhetorik, mit der die Koalitionäre sich selbst feiern“, stehe „in krassem Missverhältnis zum kleinmütigen Ergebnis“.
Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes schade dem Mittelstand, die „volle Wirkung der Mini-Entlastung für Familien“ komme zu spät. Wo an einer Stelle minimal entlastet werde, stiegen an anderer Stelle die Belastungen deutlich.

Sozialverbände vermissen Akzente für Einkommensschwache

Kritik kommt auch aus Sozialverbänden. Die Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland, Michaela Engelmeier, äußerte sich am Donnerstag gegenüber den Zeitungen der „Mediengruppe Bayern“. Das Reformpaket sei „gut für die Wirtschaft, verfehlt aber die Lage der Menschen“. Es fehle eine Pflegereform und eine „gerechte Steuerreform, die Superreiche mehr in die Pflicht nimmt“. Außerdem kritisiert Engelmeier die neuen Bestimmungen über die Krankschreibung: „Das wird die ohnehin schon vollen Wartezimmer zum Platzen bringen.“
Der Paritätische Wohlfahrtsverband unterstützt die Vorschläge zur Entlastung von Familien und Arbeitnehmern. Allerdings fehlten, so Hauptgeschäftsführer Joachim Rock, „konkrete Vorschläge zur Entlastung von Menschen mit geringen Einkommen“. Notwendige Investitionen im sozialen Bereich kämen auch zu kurz.
Die FDP kritisiert, dass der Umfang der geplanten Entlastungen kaum mehr seien als die Anpassung der Steuer an die Inflation. Gleichzeitig wolle man diese über Steuererhöhungen finanzieren. Insgesamt sei das Paket „keine Reform, sondern ein schlechter Witz“.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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2. Juli: Reform der Einkommensteuer | Krankmelden wird schwieriger | Verfassungsrechtliche Zweifel

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Reform der Einkommensteuer

Union und SPD haben sich auf ein Reformpaket mit insgesamt 34 Maßnahmen geeinigt. Dazu gehört auch eine Reform der Einkommensteuer, die im Januar in Kraft treten soll. Geplant sind unter anderem höhere Freibeträge. Eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro soll dadurch mehr als 600 Euro Steuern im Jahr sparen. Finanziert werden die Entlastungen unter anderem durch eine höhere Reichensteuer.

Krankmelden wird schwieriger

Die Koalition schafft die telefonische Krankschreibung ab. Künftig soll bereits ab dem 1. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein. Ziel sei es, die hohen Fehlzeiten in den Unternehmen zu senken. Betriebe können jedoch durch Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen von dieser Regelung abweichen.

Verfassungsrechtliche Zweifel

Das geplante neue Heizungsgesetz soll verfassungswidrig sein. Das geht aus einem Gutachten hervor, das der Solaranlagen- und Wärmepumpenanbieter Enpal in Auftrag gegeben hat. Kritisiert wird die geplante Abschaffung der 65-Prozent-Regel. Doch auch die Erlaubnis, künftig wieder fossile Heizungen einbauen zu dürfen, verstoße gegen die Anforderungen der Klimapolitik.

Neue Chipfabrik eröffnet

Der Halbleiterkonzern Infineon hat heute seine neue Produktionsstätte in Dresden eröffnet. Diese soll Europa unabhängiger bei Mikrochips machen. Dort werden sogenannte Leistungshalbleiter gefertigt, die unter anderem in Elektromobilität und Rechenzentren für Künstliche Intelligenz zur Stromsteuerung eingesetzt werden. Laut dem Unternehmen sollen rund 1000 neue Arbeitsplätze entstehen.

Proteste gegen Migration

Eine Welle fremdenfeindlicher Proteste und Ausschreitungen hat Südafrika erfasst. Hunderte Menschen wurden bereits festgenommen. Hinter der Eskalation stehen wirtschaftliche Probleme, hohe Kriminalität und eine zunehmend angespannte politische Lage.
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Heizungsgesetz: Gegensätzliche Gutachten vor möglichem Karlsruhe-Streit


In Kürze:

  • Gebäudemodernisierungsgesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren.
  • Ein neues Gutachten hält die Lockerung des Heizungsgesetzes für verfassungswidrig.
  • Ein Gutachten für die CDU/CSU-Fraktion sieht dagegen keine verfassungs- oder europarechtlichen Hindernisse.

 
Der Gesetzgebungsprozess zum Gebäudemodernisierungsgesetz, welches das sogenannte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ersetzen soll, ist noch nicht abgeschlossen. Es befindet sich derzeit noch in der Parlamentarischen Beratung. Deshalb ist noch die eine oder andere Änderung denkbar.
Die ersten Verbände und die Fraktionen der Grünen und Linkspartei haben angekündigt, den Gang nach Karlsruhe zu prüfen. Mehrere Gutachten gelangen trotz derselben verfassungs- und europarechtlichen Ausgangslage zu gegensätzlichen Ergebnissen.

Reiche verspricht mehr „Freiheit im Heizungskeller“

So kommt die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields zu der Einschätzung, dass das vom Kabinett im Mai beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz verfassungswidrig ist. In Auftrag gegeben hat es das Unternehmen Enpal. Dieses ist als Spezialist für Solaranlagen und Wärmepumpen tätig.
Die in der Zeit der Ampelregierung unter Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beschlossene Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – besser bekannt als „Heizungsgesetz“ – hätte vor allem Wärmepumpen beim Neueinbau von Heizsystemen begünstigt. Das derzeit noch geltende Gesetz sieht vor, dass nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.
Das Gesetz hatte für Unmut in Teilen der Öffentlichkeit gesorgt und den Beliebtheitswerten der Ampelparteien geschadet. Die Endfassung hatte zwar das Inkrafttreten auf einen Zeitpunkt verschoben, zu dem alle Kommunen ihre Wärmeplanungen abgeschlossen hätten. Im Kern blieb es jedoch bei einem faktischen Verbot des Neueinbaus fossiler Heizungssysteme.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will hingegen die „Freiheit im Heizungskeller“ wiederherstellen und auch den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder ermöglichen.

Freshfields: Abschwächung des Klimaschutzes verstößt gegen das Grundgesetz

Bei Freshfields hält man dies für verfassungswidrig. Das Gutachten der Kanzlei hält die geplante Rücknahme des GEG für eine Abschwächung eines bereits bestehenden Klimaschutzstandards. Durch eine Abschaffung der 65-Prozent-Regel würde der Einbau fossiler Heizsysteme wieder häufiger stattfinden. Dadurch würden auch die Treibhausgasemissionen steigen und dies würde das Erreichen der Klimaziele infrage stellen.
Das Umweltschutz-Staatsziel des Artikels 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, bis 2045 die Erreichung der Klimaneutralität zu sichern. Aus diesem Grund dürften bereits erreichte Schutzstandards nicht ohne gewichtigen Grund abgesenkt werden. Dies betone auch der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, der den Klimaschutz deutlich aufgewertet hat.
Der Beschluss geht davon aus, dass ein Abwarten beim Klimaschutz dazu führen werde, dass spätere Generationen drastische Freiheitseinschränkungen hinnehmen müssten. Diese Verschiebung dürfte ihnen nicht zugemutet werden.
Freshfields schlussfolgert daraus, dass die Zulassung des Einbaus von mehr fossilen Heizungen umso härtere Maßnahmen in späteren Jahrzehnten erforderlich machen würde. Dies verstoße gegen die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten intertemporalen Freiheit.

Argumentation ähnlich wie in Greenpeace-Gutachten vom Februar

Im Februar hatte ein von Greenpeace beauftragtes Gutachten der Kanzlei Günther aus Hamburg ähnliche Schlussfolgerungen getroffen. Es gebe demnach ein „Rückschritts“- beziehungsweise „Verschlechterungsverbot“. Einmal beschlossene Klimaschutzmaßnahmen dürften demnach grundsätzlich nicht mehr abgeschwächt werden.
Freshfields‘ Gutachten beschäftigt sich auch mit den Vorgaben aus Brüssel. So schaffe die Gebäuderichtlinie EPBD ebenfalls einen rechtlichen Fortschrittspfad für alle Mitgliedstaaten.
Deutschland dürfe nationale Standards nicht einfach wieder abschwächen, wenn dadurch die Dekarbonisierung erschwert werde.

CDU/CSU sieht Spielraum bei den Klimaschutzinstrumenten

Vonseiten der Union hält man diese Argumentation für nicht stichhaltig. Für die CDU/CSU-Fraktion hatten Anwälte der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei Rosin Büdenbender jüngst ein eigenes Gutachten vorgelegt. Federführend war dabei der Rechtswissenschaftler Johann-Christian Pielow. Auch hier wurde die verfassungs- und EU-rechtliche Zulässigkeit des geplanten Gesetzes untersucht.
Das Pielow-Gutachten gelangte zu einer gegenteiligen Einschätzung. Dessen Hauptargument: Das Demokratieprinzip gebietet es, einem neu gewählten Bundestag das Recht zuzubilligen, frühere Gesetze zu ändern.
Auch wenn der Paragraf 71 des GEG entfalle, so Pielow, gebe es mehrere Wege zur Klimaneutralität. Instrumente seien dabei neben der Wärmepumpe etwa Fernwärme, kommunale Wärmeplanung, Förderprogramme oder der CO₂-Preis. Diesen hatte auch CDU-Chef Friedrich Merz im Vorfeld seiner Wahl zum Bundeskanzler als wichtige Stellschraube zur Abkehr von fossilem Heizen bezeichnet.
Durch den Wegfall der 65-Prozent-Regel entsteht nach Überzeugung von Pielow keine dauerhafte Lücke. Heizungen würden ersetzt, ihre Lebensdauer sei begrenzt und aus diesem Grund würden nach 2045 nur noch wenige fossile Altanlagen übrig bleiben.
Auch die EPBD enthalte lediglich Zielbestimmungen und Mindestvorgaben, aber keine Pflicht, ein Instrument wie die 65-Prozent-Regel einzusetzen.
Beide Gutachten gehen von denselben Rechtsquellen aus. Der Unterschied besteht jedoch in der Auslegung.
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Reformpaket: Das hat die Koalition beschlossen

Die Koalition aus Union und SPD hat ein vergleichsweise hartes Reformpaket beschlossen. Unter anderem haben sich die Spitzen von Union und SPD auf eine Einkommenssteuerreform, schärfere Regeln für Krankschreibungen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau geeinigt.
Das am Donnerstagmorgen vorgestellte 34-Punkte-Programm, das bis Ende 2027 schrittweise umgesetzt werden soll, sieht weitreichende Entlastungen für Unternehmen und mittlere Einkommen vor – finanziert durch höhere Steuern für Spitzenverdiener und schärfere Regeln für Sozialleistungsempfänger.
Besonders brisant: Der Kündigungsschutz für Gutverdiener wird faktisch ausgehebelt, Befristungen werden massiv ausgeweitet, und die gesamte Bundesverwaltung muss acht Prozent ihrer Stellen abbauen.

Aufhebung des Kündigungsschutzes für Spitzenverdiener

Für Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung – das entspricht einem Bruttomonatsgehalt von knapp unter 15.000 Euro – soll künftig eine Sonderregelung gelten.
Analog zur bisherigen Praxis bei Risikoträgern im Finanzsektor wird es Arbeitgebern ermöglicht, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen, offenbar ohne dass es eines sozialen Grundes bedarf.
Das bedeutet im Klartext: Für eine ganze Einkommensgruppe wird der gesetzliche Kündigungsschutz praktisch abgeschafft.

Lockerung der Befristungsregeln

Parallel dazu werden die Befristungsregeln weiter gelockert. Bis zum 31. Dezember 2030 können Arbeitnehmer künftig ohne Angabe von Gründen bis zu 48 Monate befristet beschäftigt werden – doppelt so lange wie bisher. Hinzu kommen bis zu sechs Verlängerungen, und selbst eine erneute Erstanstellung beim gleichen Arbeitgeber wird möglich.
Das bedeutet: Wer einmal in ein befristetes Verhältnis eintritt, kann bis zu vier Jahre in einem Schwebezustand gehalten werden, ohne dass der Arbeitgeber eine Rechtfertigung für die Befristung liefern müsste. Gewerkschaften sehen darin den „Ausverkauf von Arbeitnehmerrechten“ und eine Einladung zur Umgehung des Kündigungsschutzes.

Verwaltungsrecht: „Genehmigungsfiktion“ als Regelfall

Ein weiterer radikaler Einschnitt ist im Verwaltungsrecht vorgesehen. Die sogenannte „Genehmigungsfiktion“ soll als Regelfall etabliert werden: Wenn eine Behörde innerhalb von vier Monaten nach Eingang vollständiger Antragsunterlagen keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.
Das Prinzip der „verweigerten Zustimmung“ wird damit umgekehrt – künftig muss der Staat aktiv handeln, um ein Vorhaben zu stoppen, nicht der Bürger oder Investor, um es zu ermöglichen. Dies soll vor allem Großprojekte im Bereich der Energiewende und des Wohnungsbaus beschleunigen, dürfte jedoch erhebliches Konfliktpotenzial mit Umwelt- und Naturschutzbelangen entfalten.
Flankiert wird dieser Schritt von einem eisernen Sparkurs im öffentlichen Dienst. Die Bundesregierung strebt an, in nahezu allen Behörden des Bundes und der mittelbaren Bundesverwaltung acht Prozent der Stellen einzusparen – mit nur sehr wenigen Ausnahmen etwa bei Sicherheitsbehörden und kritischer Infrastruktur.
Auch in diesen Bereichen soll allerdings im Verwaltungsapparat (Overhead) gespart werden; in den Vollzug solle nicht eingegriffen werden. Das Vorhaben wird begründet mit der Hoffnung auf eine „Digitalisierungsrendite“, gleichzeitig aber von Personalräten und Gewerkschaften als realitätsfremd und gefährlich für die Handlungsfähigkeit des Staates kritisiert.

Abschaffung der telefonischen Krankschreibung

Im Bereich der Sozialpolitik greift die Koalition zu teils scharfen Maßnahmen gegen vermeintlichen Leistungsmissbrauch. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, und Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag vorlegen – eine Rückkehr zur strengeren Praxis, die zu mehr Arztbesuchen führen dürfte.
Deutlich weiter gehen die geplanten Änderungen im Leistungsrecht: Der Zugang zu Sozialleistungen wird an den „rechtmäßigen“ statt an den bisherigen „gewöhnlichen“ Aufenthalt geknüpft – was insbesondere für EU-Bürger nach fünf Jahren Aufenthalt eine Verschärfung bedeutet. Personen, die per Haftbefehl gesucht werden, sollen keinerlei Sozialleistungen mehr erhalten.

Ausländerzentralregister: Umfassender Datenaustausch zwischen Behörden genehmigt

Zudem wird ein umfassender Datenaustausch zwischen allen relevanten Behörden – von Sozial- und Ausländerbehörden über Finanzämter und Sicherheitsbehörden bis hin zu Krankenkassen und Energieversorgern – gesetzlich verankert. Die Behörden sollen etwa über Push-Nachrichten aus dem Ausländerzentralregister informiert werden und bei Energieversorgern Auskünfte über weitere Wohnsitze einholen können.
Die finanzielle Flanke des Pakets sieht eine massive Umverteilung vor. So sollen Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld angehoben, der Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht und die Steuerprogression abgeflacht werden. Eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro soll künftig mehr als 600 Euro pro Jahr weniger Steuern zahlen. Das Gesamtentlastungsvolumen beträgt rund zehn Milliarden Euro jährlich – und soll seine volle Wirkung 2028 entfalten.

Erhöhung der „Reichensteuer“

Gegenfinanziert wird dies zum einen durch eine spürbare Erhöhung der sogenannten „Reichensteuer“: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greift ein Steuersatz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro sogar 47 Prozent – ein deutlicher Anstieg gegenüber der bisherigen Spitzenbelastung. Zum anderen wird der Pauschalsteuersatz für Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben, was geringfügige Beschäftigung für Arbeitgeber merklich verteuert. Auch die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird von 20 auf 15 Prozent reduziert, der Höchstbetrag sinkt von 1.200 auf 900 Euro pro Jahr.

Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen

Im Wohnungsbau kündigt die Koalition eine neue Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen an, die dort tätig werden soll, wo der Markt nicht ausreichend preisgünstigen Wohnraum bereitstellt.
Gleichzeitig werden die zusätzlichen nationalen Kapitalpuffer für Immobilienkredite zum 1. Januar 2027 abgeschafft, um Banken mehr Mittel für die Finanzierung von Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Per Bundesgesetz soll zudem ausgeschlossen werden, dass Länder durch Vergesellschaftungsgesetze private Mietwohnungsbestände verstaatlichen können – ein klarer Riegel gegen linke Wohnungspolitik auf Länderebene.

Verstärkter Bürokratieabbau

Beim Bürokratieabbau geht das Paket weiter als viele Vorgängerregierungen: Berichtspflichten werden pauschal aufgehoben, sofern nicht jedes Ministerium ihre besondere Erforderlichkeit explizit begründet (Beweislastumkehr). Mehrere betriebliche Beauftragte, deren Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht, werden abgeschafft.
Stattdessen wird die Einhaltung der materiellen Vorgaben stärker in die Verantwortung der Unternehmen gelegt – bei Verstößen drohen jedoch deutlich höhere Strafen. Auch das Schriftformerfordernis bei Befristungen wird aufgehoben, und die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten bei der Einführung von Software sollen beschleunigt werden, indem die Sozialpartner gebeten werden, entsprechende Erleichterungen im Betriebsverfassungsrecht vorzuschlagen.
Das Gesetzespaket soll in den kommenden Monaten in den Bundestag eingebracht werden, die Reform der Alterssicherung soll bereits bis Ende 2026 beschlossen sein. (dts/red)
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Insolvenz-TICKER | Autohausgruppe Autolöwen vor dem Aus – nur ein Standort bleibt

2026 wird mit weiteren Insolvenzen gerechnet. Ökonomen erwarten in diesem Jahr auch einen deutlichen Anstieg der Insolvenzen großer Unternehmen in Deutschland. „In manchen Branchen geht es mittlerweile nur noch ums reine Überleben“, sagt Jonas Eckhardt von der Restrukturierungsberatung Falkensteg.
Auch unseren Insolvenz-Ticker 2026 ergänzen wir fortlaufend. Die vorherigen Meldungen von 2025 finden Sie hier und hier.

HEUTE8:58 Uhr

Autohausgruppe Autolöwen vor dem Aus

Anfang Mai meldete die Autohausgruppe Autolöwen mit Sitz in Schwäbisch Hall Insolvenz an. Nun schließen sieben Standorte, da keine Investoren gefunden wurden. Nur für einen davon, in Aalen, fand sich eine Lösung, er wird von der Autohaus-Widmann-Gruppe übernommen.
Die Häuser in Schwäbisch Hall, Ludwigsburg, Crailsheim, Öhringen und Heilbronn schließen. Das Unternehmen vertrieb seit mehr als 30 Jahren Neu- und Gebrauchtfahrzeuge vor allem von Peugeot, Citroen, Opel, Fiat und Jeep und bot entsprechenden Service an.
„Wir haben alles getan, was unter den gegebenen Umständen möglich war, um das Unternehmen und die Arbeitsplätze zu erhalten“, sagte der zuständige Insolvenzverwalter Markus Schuster in der „Automobilwoche“. Über 200 mögliche Interessenten seien als mögliche Investoren angeschrieben worden. Insgesamt sind rund 180 Mitarbeiter von der Schließung betroffen.
 
GESTERN10:45 Uhr

Winzergenossenschaft vor Restrukturierungen

Anfang Juli und damit rund zehn Wochen vor Beginn der Weinlese will die Winzergenossenschaft „Winzer von Baden eG“ nahe Heidelberg Insolvenz einreichen. Betroffen sind in Wiesloch und der Region Rhein-Neckar rund 900 Winzer und ihre Familien.
Eine tiefe Restrukturierung sei unumgänglich, um „das Unternehmen neu auszurichten und die Marke Winzer von Baden zu erhalten“, sagte Matthias Göhring, geschäftsführender Vorsitzende, dem Fachportal Weinwirtschaft.
Der Weinbau in Deutschland steckt in der Krise, neben steigenden Lohn- und Energiekosten ist der Absatz eingebrochen. Der Absatz von Weinen sinkt, die Preise liegen oft unter den Herstellungskosten. Winzergenossenschaften umfassen meist kleinere Weinbaubetriebe, die ihre Trauben bei der Kooperative abliefern. Diese übernimmt den weiteren Ausbau des Weins, die Abfüllung, Marketing und Vertrieb.
 
29. Juni11:06 Uhr

Deko-Kette Depot schließt 66 Filialen

Die Deko-Kette Depot schließt im Zuge des laufenden Insolvenzverfahrens 66 Filialen. Das Unternehmen veröffentlichte auf seiner Internetseite eine entsprechende Liste. „Es geht wirtschaftlich leider nicht anders. Wir können nur Läden betreiben, die rentabel sind“, sagte Depot-Geschäftsführer Christian Gries der Deutschen Presse-Agentur.
Betroffen sind unter anderem Geschäfte in Berlin, Bonn, Braunschweig, Bremen, Dresden, Erfurt, Hamburg, Karlsruhe, Leipzig, Magdeburg, München und Stuttgart. Die meisten sollen nach dem Räumungsverkauf bis Ende Juli schließen, einige sind bereits geschlossen. Zuvor hatten andere Medien über die Schließungen berichtet.
Übrig bleiben damit laut Gries vorerst gut 80 Depot-Filialen. Es könnten jedoch noch mehr schließen, die Verhandlungen mit den Vermietern dauerten an. Etwa 330 Beschäftigte verlieren Gries zufolge ihren Job. Hinzu kommen weitere Stellen in der Zentrale. Zur Gesamtzahl der verbleibenden Beschäftigten machte er keine Angaben.
 
24. Juni9:50 Uhr

Playmobil schließt Werk bei Nürnberg

Im deutschen Werk von Playmobil ruht bereits die Produktion, offiziell wird das Werk in Dietenhofen bei Nürnberg zum 30. Juni geschlossen. Es sind rund 350 Mitarbeiter betroffen, wie „InFranken“ berichtet. Als Grund gibt das Unternehmen an, dass die Kosten in Deutschland zu hoch sind, vor allem Löhne und Energie.
Der Playmobil-Hersteller Horst-Brandstätter-Group hat im zurückliegenden Geschäftsjahr 2024/2025 erneut Umsatzverluste einstecken müssen (Archivbild).

Der Playmobil-Hersteller Horst-Brandstätter-Group hat im zurückliegenden Geschäftsjahr 2024/2025 erneut Umsatzverluste einstecken müssen (Archivbild).

Foto: Daniel Karmann/dpa

Die Produktion wird in Malta und Tschechien fortgeführt, in Deutschland bleiben die Marke sowie die Abteilungen Produktentwicklung, Verwaltung, Marketing, Vertrieb und Logistik.
 
23. Juni11:02 Uhr

12.900 Pleiten – Insolvenzen auf neuem Höchststand

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im ersten Halbjahr auf den höchsten Stand seit 2013 gestiegen. Laut einer Studie des Verbands der Vereine Creditreform gab es 12.900 Pleiten und damit 7,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
„Die steigenden Insolvenzzahlen offenbaren eine tiefe strukturelle Krise bei unseren Unternehmen, die durch den Konflikt im Nahen Osten noch mal verschärft wurde“, sagte der Leiter der Creditreform-Wirtschaftsforschung, Patrick-Ludwig Hantzsch.

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Hantzsch sieht den Pleite-Höhepunkt noch nicht erreicht. „Diese Entwicklung wird sich erst dann wieder stabilisieren, wenn die Wirtschaft endlich wächst. Nach jetzigem Stand also frühestens 2027.“
Insolvenzgläubiger, darunter Lieferanten, Kreditgeber und Sozialversicherungsträger, mussten den Angaben zufolge „überdurchschnittlich hohe Ausfälle“ hinnehmen. Die Schadenssumme infolge von Unternehmensinsolvenzen belief sich demnach im ersten Halbjahr auf rund 28,5 Milliarden Euro. Rund 165.000 Arbeitsplätze waren betroffen.
 
21. Juni13:48 Uhr

Hofbrauhaus Wolters geht in Insolvenz

Die Brauerei Wolters hat einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht in Braunschweig gestellt. Das teilte die Hofbrauhaus Wolters GmbH mit. Als Grund für den Schritt nannte das Unternehmen eine anhaltende Absatzschwäche und deutlich gestiegene Kosten.
Man wolle den Geschäftsbetrieb grundlegend sanieren und sich wirtschaftlich neu aufstellen. Zuvor hatte die „Braunschweiger Zeitung“ darüber berichtet.
Der Geschäftsbetrieb werde trotz des Insolvenzantrags „unter zunehmend anspruchsvollen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fortgeführt“, teilte das Unternehmen mit. Löhne und Gehälter der gesamten Belegschaft seien gesichert.
„Die

Die Brauerei Wolters stellt Antrag auf Insolvenz in Eigenregie. (Archivfoto)

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

 
3. Juni11:22 Uhr

Festivalveranstalter insolvent

Der Veranstalter Waldfrieden-Events GmbH in Stemwede/Wehdem ist insolvent. Das vom 6. bis 9. August geplante Festival „Wonderland“ im NRW-Kurort Waldfrieden fällt aus. Bereits im Mai wurde das Festival „Hai“ kurzfristig abgesagt. Die Hauptmusikrichtungen sind elektronische und psychedelische Musik, teilweise auch Goa, Techno sowie Drum & Bass.
Die Rückerstattung der Ticketpreise ist schwierig, diese werden in die Insolvenzmasse des Unternehmens eingerechnet. Karteninhaber müssen sich rechtzeitig an das zuständige Amtsgericht in Bielefeld werden, um eventuell ihr Geld zurückzuerhalten. Das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich am 1. September 2026 eröffnet, erst dann ist eine unaufgefordert Forderungsanmeldung möglich.
Als Begründung gibt der Veranstalter an, dass eine vollständige Artenschutzprüfung verlangt werde, die bis August nicht fertig sein kann.
 
1. Juni12:31 Uhr

Augsburger Druck- und Verlagshaus schließt

Das ADV-Augsburger Druck- und Verlagshaus hat keinen Investor gefunden und schließt Ende August 2026. Bis dahin sollen noch bestehende Kundenaufträge abgearbeitet werden. Rund 100 Mitarbeiter sind von der Schließung betroffen. Ende Mai wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Als Grund wurden die strukturellen Veränderungen in der Branche und die Kostensteigerungen für energie, Papier und Logistik genannt. Das Unternehmen ist 175 Jahre alt und spezialisierte sich auf Kataloge, Magazine, Mailings und Werbesendungen.
 
1. Juni9:36 Uhr

Oil & Vinegar: Niederländische Mutterfirma insolvent

Auch bei der deutschen Feinkostkette Oil & Vinegar läuft nun ein Insolvenzverfahren. Das ordnete das Amtsgericht Cochem am 21. Mai an. Oil & Viengar betreibt in Deutschland 19 Fachgeschäfte und mehrere Franchise-Unternehmer – mit hochwertigen Ölen, Essig, Dip, Dressings und Spezialitäten.
Die niederländische Muttergesellschaft mit Sitz in Oosterhout stellte im April 2026 einen Involvenzantrag in den Niederlanden. Sie betreibt mehrere Ketten in Europa, den USA und Brasilien. Die Insolvenz der deutschen Tochtergesellschaft der Assisi BV ist eine Folge der niederländischen Insolvenz.
In Deutschland sind rund 80 Mitarbeiter betroffen. Die Filialen sollen derzeit weiterhin weiterlaufen, der Onlineshop wurde geschlossen. Es laufen Gespräche zur Stabilisierung und Fortführung des Unternehmens.

Oil & Viengar-Läden gibt es nicht nur in den Niederlanden.

Foto: Pixelbizz/iStock

1. Juni8:26 Uhr

Dekohändler Depot erneut insolvent

Die Deko-Kette Depot beantragte erneut ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung am Amtsgericht Aschaffenburg. Alle 155 Filialen sowie der Onlineshop bleiben vorläufig geöffnet, die rund 1.200 Mitarbeiter erhalten weiterhin ihre Löhne. Retouren sind beim Onlinekauf mittlerweile ausgeschlossen, es ist kein Umtausch mehr möglich.
Wie viele Standorte geschlossen werden müssen, ist noch offen. Vor einigen Jahren betrieb das Unternehmen bundesweit noch rund 400 Geschäfte.
 
31. Mai11:50 Uhr

Glasfaser-Anbieter Metrofibre

Die Metrofibre GmbH hat am 26. Mai beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das berichtet die „Wirtschaftswoche“. Betroffen ist sowohl Düsselfibre als auch das Schwesterunternehmen Ruhrfibre.
Das Unternehmen ist als Anbieter von Glasfaserprojekten bekannt. Als Grund wird angegeben, dass sich bisherige Finanzierungspartner „kurzfristig und überraschend“ zurückgezogen haben. Nun sollen die laufenden Bauarbeiten „vorübergehend pausieren“. Grundsätzlich soll der Geschäftsbetrieb weitergeführt werden.
Glasfaser-Kabel an einem Schaltschrank.

Glasfaser-Kabel an einem Schaltschrank.

Foto: Jan Woitas/dpa

 
31. Mai8:00 Uhr

TV-Sender meldet Insolvenz an

Der Teleshopping-Sender „Channel 21“ ist insolvent, am Amtsgericht Hannover wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Wie mit Bestellungen, Ratenzahlungen oder offenen Lieferungen umgegangen wird, ist unklar. Betroffene können sich an das Amtsgericht oder den Insolvenzverwalter wenden.
Am 31. Mai endet das Programm für immer. Grund sind fehlende wirtschaftliche Perspektiven.
Der Sender startete 2001 als „RTL Shop“ und fuhr stetig Verluste ein. 2024 hatte Channel 21 einen Umsatz von 54 Millionen Euro – bei einem Verlust von 4,3 Millionen Euro. Beschäftigt waren zuletzt 166 Mitarbeiter.
 
23. Mai20:47 Uhr

Confiserie-Spezialist „DreiMeister“

Feine Pralinen und Schokoladen: Der Traditionsbetrieb „DreiMeister“ Spezialitäten GmbH & Co. KG hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Es wird nun geprüft, ob das Unternehmen fortgeführt und wirtschaftlich rentabel bleiben kann.
Die Firma aus dem westfälischen Werl stellt exklusive Confiserie-Spezialitäten her. Sie beliefert renommierte Hotels, Kreuzfahrtschiffe, Sterne-Restaurants, Airlines, Konditoreien und andere Unternehmen weltweit. Gegründet wurde das Unternehmen 1973.
Die Gründe sind wie so oft hohe Rohstoffpreise und Ernteausfälle, hinzu kommen laut „BILD“ auch Insolvenzen von Kunden von DreiMeister.
 
23. Mai20:41 Uhr

Lada-Importeur stellt Betrieb ein

Die Lada Deutschland GmbH ist insolvent. Die Firma aus Buxtehude importiert die russische Automarke Lada und muss nun nach 50 Jahren den Vertrieb beenden. Das bedeutet auch, dass Ersatzteile und Serviceleistungen für bestehende Fahrzeuge ein Problem werden könnten.
2024 und 2025 wurden in Deutschland nur noch 36 Ladas zugelassen, zuvor lagen die Neuzulassungen bei über Tausend pro Jahr. Der Unternehmer in Buxtehude importierte Anfang der 1990er Jahr auch den ersten Kia aus Südkorea offiziell nach Deutschland.

Ein Lada Niva: russisch und unverwüstlich.

Foto: DarthArt/iStock

 
20. Mai10:02 Uhr

Maschinenbauer Schuler will Gemmingen aufgeben

In Gemmingen steht die Produktion des Maschinenbauers Schuler vor dem Aus, es sollen 90 von 200 Stellen wegfallen. Die Schuler Group GmbH firmiert seit 2025 unter dem Namen ANDRITZ und gilt als weltweit führender Hersteller von Anlagen in der Blechumformung.
Hergestellt werden unter anderem Pressen, Biegemaschinen, Platinenschneidanlagen oder Stanzautomaten – auch für die Kunststoffindustrie. Das Tradiitionsunternehmen wurde 1839 gegründet.
Entwicklungsabteilungen, die auf Automatisierungskomponenten spezialisiert sind, sollen an einen anderen Standort verlagert werden. Die Produktion in Gemmingen sei nicht mehr wirtschaftlich, der Standort soll offenbar im Ganzen aufgegeben werden.
 
20. Mai9:45 Uhr

Der Hammer ist gefallen

Auch die Fachmarktkette Hammer stellt ihren Betrieb ein, die letzten 21 Filialen schließen. Es hat sich kein Investor gefunden, der das Unternehmen weiterführt.
Die Hammer Raumstylisten GmbH, zu der die auf Raumausstattung und Heimtextilien spezialisierte gleichnamige Kette gehört, hatte im Januar einen Insolvenzantrag gestellt. Die Hammer-Fachmärkte waren im Herbst von einem Investorenkonsortium namens Rethink übernommen worden. Wer dahintersteht, blieb unklar.
„Die

Die Handels- und Einrichtungskette Hammer hatte zu Jahresbeginn etwa 90 Standorte. Im März und im April schlossen bereits zahlreiche Filialen, auch diese in Hamm.

Foto: Max Lametz/dpa

 
18. Mai9:46 Uhr

Industrieofenbauer ELIOG macht dicht

Der Industrieofenbauer ELIOG in Thüringen meldet Insolvenz an. ELIOG ist ein mittelständischer Weltmarktführer für Spezialöfen, die unter anderem in der Metallurgie und der Auto- und Glasindustrie zum Einsatz kommen.
Der Spezialmaschinenbauer wurde 1924 in Düsseldorf gegründet und verlagerte seine Produktion nach dem Zweiten Weltkrieg nach Römhild in Südthüringen. Zu DDR-Zeiten firmierte er als VEB Elektro Industrieofen- und Gerätebau Meinigen/Römhild. Seit 2011 gehört er zur Rupprecht-Gruppe. Betroffen von der Insolvenz sind 74 Mitarbeiter.
 
12. Mai15:00 Uhr

Discounter Mac Geiz insolvent

Die Mäc Geiz Handelsgesellschaft mbH hat einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Halle (Saale) gestellt. Der Geschäftsbetrieb in den gut 180 Filialen soll vorerst weiterlaufen. Schließungen sind jedoch möglich. Das teilte das Unternehmen mit, das in Landsberg in Sachsen-Anhalt beheimatet ist und knapp 1.200 Menschen beschäftigt.
Die Lage für Discounter ist schwierig: Auch die Unternehmensgruppe Brüder Schlau, zu der die Fachmarktkette Hammer gehört, stellte im Juni 2025 einen Insolvenzantrag und Anfang 2026 erneut.
Der Discounter Pepco und der Dekohändler Depot machten 2025 insolvenzbedingt jeweils einen großen Teil ihrer Filialen dicht.
Zuvor traf es unter anderem den Non-Food-Discounter Kodi, der Mäc Geiz kürzlich übernommen hat, und die Warenhauskette Galeria.
In vielen ostdeutschen Städten gibt es Filialen der Kette Mäc Geiz.

In vielen ostdeutschen Städten gibt es Filialen der Kette Mäc Geiz.

Foto: Elisa Schu/dpa

 
7. Mai11:34 Uhr

Elektonik-Zulieferer IAV schließt Werk in Berlin

Der Automobilzulieferer IAV will den Standort Berlin weitgehend schließen. Das Unternehmen teilte  mit, dass das Betriebsgelände in Berlin „bis spätestens 2027“ veräußert werde, da die  Wertschöpfung „an den Standorten Gifhorn und Stollberg fokussiert werden“ solle.
Insgesamt ist der Abbau von 1.400 Stellen in Deutschland geplant, „um Überkapazitäten abzubauen und die Organisation an veränderte Marktbedingungen anzupassen“.
Der Zulieferer, der unter anderem Software und Elektronik- und Fahrzeugarchitekturen entwickelt und nach eigenen Angaben weltweit rund 6.600 Mitarbeiter an 25 Standorten beschäftigt, hatte bereits im Februar angekündigt, die Zahl der Stellen in Deutschland deutlich zu reduzieren.
 
5. Mai13:12 Uhr

BioNTech will sparen

Das Biotechnologieunternehmen BioNTech will mehrere Standorte schließen.
„BioNTech plant, die Produktionsstandorte in Idar-Oberstein, Marburg und Singapur sowie an den Standorten von CureVac zu schließen, wovon insgesamt bis zu rund 1860 Stellen betroffen sein könnten“, erklärte das Mainzer Pharmaunternehmen. Das soll jährlich Einsparungen in Höhe von rund 500 Millionen Euro bringen.
Biontech-Gründer Ugur Sahin und Özlem Türeci scheiden aus dem Unternehmen aus. (Archivbild)

BioNTech-Gründer Ugur Sahin und Özlem Türeci scheiden aus dem Unternehmen aus. (Archivbild)

Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

 
22. Apr.11:20 Uhr

Druckmaschinenhersteller Manroland schließt in Offenbar

Der Druckmaschinenhersteller Manroland schließt sein Werk in Offenbach. Ab 31. Mai werden keine neuen Maschinen mehr gebaut, so die IG Metall. Nach dem 1. Juni werden noch letzte Aufträge abgearbeitet und der Betrieb abgewickelt. Gespräche mit möglichen Käufern im Rahmen des Ersatzteilgeschäfts dauern an.
Ein Großteil der 750 Beschäftigten muss zum 1. Juni gehen,  84 Mitarbeiter bleiben für die weiteren Arbeiten übergangsweise im Werk. Das 1871 gegründete Unternehmen stellte Bogenoffsetdruckmaschinen her. 2012 wurde das Unternehmen von der Langley Holding plc übernommen. 
 
16. Apr.11:21 Uhr

Autozulieferer meldet Insolvenz an

Steckverbindungen, insbesondere hochwertige System für die Auto- und Nutzfahrzeugindustrie, hat die Firma Erich Jaeger GmbH entwickelt und seit über 90 Jahren produziert. Nun muss das hessische Unternehmen im Wetteraukreis mit weltweit rund 1.000 Mitarbeitern, davon 200 in Deutschland, ein Insolvenzverfahren eröffnen.
Das Verfahren läuft am Amtsgericht Friedberg. Global gibt es vier Produktionsstandorte: Deutschland, Mexiko, Tschechien und China sowie mehrere Vertriebsbüros. Gesucht werden neue Investoren, der Geschäftsbetrieb läuft vorerst weiter.
 
12. Apr.10:06 Uhr

72 Feneberg-Filialen im Süden in Insolvenz

Die Supermarktkette Feneberg ist insolvent, sie beantragte am 9. Januar ein Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht Kempten. Am 1. April wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung planmäßig eröffnet. Der Betrieb in den Filialen geht uneingeschränkt weiter.
Feneberg ist der größte selbstständige Edeka-Händler und betreibt mit rund 3.000 Beschäftigten 72 Filialen im Süden Bayerns. Filialen gibt es vor allem im Allgäu, Oberbayern, Schwaben, Oberschwaben und der Bodenseeregion. Laut dem „Bayerischen Rundfunk“ habe die Kette angeblich rund 200 Millionen Euro Schulden.
 
9. Apr.17:06 Uhr

Spedition Betz International hat Insolvenz angemeldet

Die Spedition Betz International GmbH hat Insolvenz angemeldet. Am Amtsgericht Tübingen wurde das Insolvenzverfahren am 7. April eingeleitet.
Derzeit wird geprüft, wie das Unternehmen weitergeführt werden kann, es gebe Interessenten. Betroffen sind 140 Mitarbeiter. Die Spedition wurde 1979 gegründet und gehört zur Willi Betz-Gruppe.
 
15. März8:39 Uhr

Tegut verlässt Deutschland

Die Supermarktkette Tegut verlässt Deutschland, das teilt der Schweizer Mutterkonzern Migros mit. Tegut gehört seit 2012 dem Schweizer Unternehmen. Es sind rund 7.400 Mitarbeiter betroffen. Die Marke soll nicht weitergeführt werden, Tegut sei „langfristig wirtschaftlich nicht zukunftsfähig“.
Einen Teil der knapp 300 Filialen übernimmt Edeka, ebenso das Logistikzentrum in Michelsrombach, die Herzberger Bäckerei und die Smart Retail Solutions. Es fehlt noch die Zustimmung des Kartellamtes.

Der Eingang eines tegut-Geschäfts am 19. Mai 2015 in Schweinfurt.

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

 
18. Feb.9:15 Uhr

Kinderwagenhersteller insolvent

Der ostdeutsche Kinderwagenhersteller Zekiwa geht ins Insolvenzverfahren. Der Hersteller in Kretzschau (Sachsen-Anhalt) stellte Mitte Februar beim zuständigen Gericht einen Insolvenzantrag.
Das Unternehmen galt zu DDR-Zeiten und bis in die 1990er-Jahre hinein als einer der größten Kinderwagenhersteller Europas. Es werden auch Puppenwagen produziert. Als Gründe nennt die Geschäftsführung vor allem rückläufigen Umsatz, steigende Kosten – und den Geburtenrückgang in Deutschland.
Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter, es wird ein Investor gesucht.
 
12. Feb.12:03 Uhr

Atlas wird saniert

Die Atlas-Gruppe hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestartet. Bei dieser Variante der Insolvenz, die auf den Erhalt des Unternehmens abzielt, bleibt das Management im Amt, während es durch externe Sanierungsberater und einen vom Gericht eingesetzten Sachwalter unterstützt wird.
Grund für das Verfahren soll eine seit „längerem andauernde, branchenweite Marktschwäche in der Baumaschinen- und Bauwirtschaft, die zu deutlich rückläufigen Auftragseingängen und einer niedrigeren Auslastung geführt hat“, sein, so der Baumaschinenhersteller.
Das Unternehmen produziert seit über 100 Jahren Bagger, Ladekrane und anderes schweres Baugerät. Der Umsatz lag zuletzt bei etwa 150 Millionen Euro. Rund 400 Mitarbeiter sind in den betroffenen Gesellschaften der Gruppe beschäftigt.
Baumaschinenbranche in der Krise.

Baumaschinenbranche in der Krise. Die Atlas-Gruppe ist nun auch betroffen.

 
27. Jan.18:02 Uhr

Hammer-Raumstylisten stellen Insolvenzantrag

Die Hammer Raumstylisten GmbH hat beim Amtsgericht Bielefeld einen Insolvenzantrag gestellt. Ziel sei die Fortführung und nachhaltige Stabilisierung des Unternehmens.
Zu der Firma gehört die auf Raumausstattung und Heimtextilien spezialisierte Fachmarktkette Hammer. Der Geschäftsbetrieb soll uneingeschränkt fortgeführt werden, alle Standorte bleiben demnach geöffnet.
Die Handels- und Einrichtungskette Hammer hat bundesweit 93 Standorte und beschäftigt rund 1.200 Menschen. Die Fachmärkte waren erst im Herbst von einem Investorenkonsortium übernommen worden. Der Verkauf erfolgte im Rahmen eines sogenannten Asset-Deals, bei dem die Vermögenswerte auf die neu gegründete Hammer Raumstylisten GmbH übergingen.
 
28. Jan.11:43 Uhr

Landmaschinen-Händler insolvent

Die August Bruns Landmaschinen GmbH in Cloppenburg hat Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Die Firma vertreibt und vermietet Landmaschinen und bietet zudem technischen Service für Land- und Baumaschinen an.
Das Unternehmen ist auch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt vertreten. Es stehen 170 Arbeitsplätze auf dem Spiel. Als Ursache wird die allgemeine Lage angegeben: Die Nachfrage nach Landmaschinen sei eingebrochen, auch die Zulassungen sinken. Landwirte verschieben Neuanschaffungen.
Hoffnung wird in neuen strategischen Partnerschaften und im Ausbau des technischen Service gesehen. Das familiengeführte Unternehmen wurde 1948 gegründet.
 
24. Jan.21:30 Uhr

Hotelbetreiber insolvent

Der Hotelbetreiber Revo Hospitality hat Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Davon betroffen sind rund 140 Gesellschaften im deutschsprachigen Raum – darunter Hotels in Rostock (Vienna House Sonne am Neuen Markt), Stralsund (Hotel Baltic) und auf Rügen (Aedenlife Hotel in Trent). Ebenso zwei Holiday Inn in München, der Pullman Schweizerhof in Berlin und einige Mercure Hotels in verschiedenen Städten.
Insgesamt hat das Unternehmen in zwölf Ländern Europas 250 Hotels. Der Betrieb läuft zunächst weiter, das Insolvenzgeld ist bis März gesichert. Als Ursachen wurden gestiegene Lohnkosten, die Anhebung der Mindestlöhne und höhere Ausgaben für Mieten, Energie und Lebensmittel genannt. Bis 2025 firmierte die Gruppe unter dem Namen HR-Group.
 
10. Jan.10:11 Uhr

Hersteller von Papierschneidemaschinen insolvent

Das Perfect Schneidemaschinenwerk GmbH Bautzen meldete Insolvenz in Eigenregie an. Das Traditionsunternehmen stellt in Sachsen Papierschneidemaschinen für die grafische Industrie her und bezeichnet sich als den weltweit ältesten Hersteller dieser Maschinen.
Derzeit sind 86 Mitarbeiter betroffen, der Geschäftsbetrieb wird über das Insolvenzgeld bis Februar abgesichert. Ziel ist derzeit, einen passenden Investor zu finden. Das Unternehmen beliefert Kunden in über 70 Ländern.
 
8. Jan.11:34 Uhr

Zalando schließt Standort Erfurt

Der deutsche Modeversandhändler Zalando schließt Ende September sein Logistikzentrum in Erfurt mit 2.700 Beschäftigten. Das teilte der DAX-Konzern mit Hauptsitz in Berlin mit. Aktuell würden die Beschäftigten über die Pläne informiert.
Grund ist eine Neuausrichtung des konzerneigenen europaweiten Logistiknetzwerks nach der Übernahme des Online-Modehändlers About You 2025. Die Erfurter Betreibergesellschaft des Standorts und Konzerntochter stelle demnach zum Jahresende den Betrieb ein. Bis dahin laufe die Arbeit unverändert weiter.

Zalando-Mitarbeiter nach dem Börsengang 2014 vor der Frankfurter Börse – das Unternehmen schließt 2026 sein einziges großes Logistikzentrum im Osten, 2.700 Menschen bangen in Erfurt um ihren Job. (Symbolbild)

Foto: Hannelore Foerster/Getty Images

Das Logistikzentrum Erfurt wurde 2012 eröffnet, es ist der einzige konzerneigene Logistikstandort in dieser Größe in Ostdeutschland. Weitere große Logistikzentren betreibt Zalando in Gießen, in Lahr im Schwarzwald und in Mönchengladbach. Insgesamt sollen nach dem geplanten Umbau 14 Logistikzentren in sieben Ländern verbleiben.
 
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Staus zu Ferienbeginn: Hier müssen Sie mehr Zeit einplanen

Der Beginn der Sommerferien im Osten und Norden könnte für Autofahrer an diesem Wochenende zur Geduldsprobe werden. Der Automobilclub ADAC warnt vor einer erhöhten Staugefahr auf den Autobahnen. Wann und wo es besonders eng werden könnte und was die Ursachen dafür sind.

Spitzenzeiten am Freitag und am Wochenende

Eine besonders hohe Staugefahr erwartet der ADAC am Freitagnachmittag sowie am Samstagvormittag und Sonntagnachmittag. Wer flexibel ist, sollte auf ruhigere Tage ausweichen, rät der Autoclub. Als entspannte Reisetage eigneten sich besonders der Montag und der Dienstag außerhalb des Berufsverkehrs.

Besonders stark befahrene Strecken

Als besonders belastete Staustrecken zählt der ADAC 28 Autobahnen auf – von der A1 von Köln bis Fehmarn über die A7 von Füssen bis Flensburg und den Berliner Ring (A10 bis 12) bis hin zur A95 im Süden (München – Garmisch-Partenkirchen) und zum Autobahnring München (A99).
Auch im Ausland gibt es zahlreiche Staustrecken wie die Tauern- und die Inntalautobahn in Österreich oder die Brennerroute Richtung Italien. „Fast jede Urlaubsfahrt endet im Stau“, schätzte der ADAC ein.

Weshalb staut sich der Verkehr?

Neben den vielen Urlaubsreisenden selbst sorgen laut ADAC Baustellen dafür, dass es stellenweise wohl nur zäh vorangehen wird. Aktuell gebe es rund 1.000 Baustellen auf Deutschlands Autobahnen.
Wegen Brückenbauarbeiten ist etwa die A1 in Hamburg zwischen Stillhorn und Harburg an diesem Wochenende nicht befahrbar. Auf der A2 ist das Kamener Kreuz in Fahrrichtung Hannover dicht.

Hitzeschäden wieder repariert

Die extreme Hitze am vergangenen Wochenende hatte für zusätzliche Probleme gesorgt. In Sachsen-Anhalt waren die Fahrbahnen der A2 und der A14 durch sogenannte Blow-Ups beschädigt worden. Mehrere Abschnitte wurden gesperrt. Laut Autobahn GmbH des Bundes sollte der Verkehr aber auf allen betroffenen Abschnitten am Donnerstag wieder rollen.

Welche Bundesländer Ferien haben

In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein geht das Schuljahr an diesem Freitag (3. Juli) zu Ende. Niedersachsen und Bremen hatten bereits am Mittwoch den letzten Schultag. In Hessen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz sind ebenfalls bereits Sommerferien. Brandenburg und Berlin folgen am Donnerstag nächster Woche (9. Juli). (dpa/red)
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EuGH urteilt über Videoverbreitung von „RT DE“ – Berliner Gericht bestätigt Sendeverbot


In Kürze:

  • Das Verwaltungsgericht Berlin hält die Untersagung von „RT DE“ wegen fehlender Rundfunkzulassung für rechtmäßig.
  • Nach Ansicht des Gerichts trat die deutsche GmbH selbst als Veranstalterin des Programms auf.
  • Der EuGH entscheidet am 2. Juli über die Reichweite des EU-Verbots zur Verbreitung von RT-Inhalten.
  • Im Mittelpunkt steht die Frage, ob auch private Webseitenbetreiber oder Blogger als „Betreiber“ im Sinne der EU-Sanktionsverordnung gelten.

Der öffentlich-rechtliche russische Auslandssender RT („Russia Today“) beschäftigt weiterhin die Gerichte. Am Dienstag, 30. Juni, hat das Verwaltungsgericht in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil zugunsten der Medienanstalt Berlin-Brandenburg entschieden. Diese hatte im Februar 2022 den Betrieb des Fernsehprogramms „RT DE“ in Deutschland untersagt. Für Donnerstag, 2. Juli, wird wiederum ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erwartet, in dem es um die Verbreitung von Videos des Senders geht.

„RT DE“ präsentierte sich als deutsches Medium – das wurde ihm zum Verhängnis

Die inzwischen liquidierte, 2014 nach deutschem Recht gegründete Betreiber-GmbH hatte gegen die Untersagung des Betriebs von „RT DE“ als Fernsehprogramm über Satellit und Internet geklagt. Zur Begründung hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg damals angegeben, dass der Gesellschaft die hierfür erforderliche Zulassung fehle. Der Bescheid erging noch vor Beginn des Ukrainekriegs im Februar 2022.
Die deutsche GmbH machte geltend, dass nicht sie, sondern die in Russland ansässige Großmuttergesellschaft TV Novosti die Veranstalterin von „RT DE“ sei. Sie selbst übernehme dafür nur Produktion und Zulieferung. Das Verwaltungsgericht Berlin hat diese Darstellung nicht für stichhaltig gehalten und im Urteil zu VG 32 K 13/23 die Klage abgewiesen.
Die Medienanstalt habe die GmbH zu Recht als Veranstalterin eines zulassungspflichtigen Rundfunkprogramms betrachtet. Immerhin sei diese mehrfach als solche aufgetreten. Sie habe von sich aus mehrfach betont, dass die redaktionelle Letztverantwortung für die gesendeten Inhalte nicht in Russland, sondern in Deutschland liege. Zudem sei sie auch in Stellenausschreibungen als TV-Sender aufgetreten. Insofern konnte die Medienanstalt die jahrelangen Bemühungen, als deutsches Medium aufzutreten, nun gegen „RT DE“ verwenden. Die in Deutschland nicht mehr aktive Gesellschaft könnte noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellen. Ob dies geschehen wird, ist ungewiss. Der Betrieb des nach wie vor Inhalte publizierenden Formats „RT DE“ wird nach Informationen der Epoch Times über eine drittstaatsbezogene Konstruktion außerhalb der EU weitergeführt.

Staatsanwaltschaft Saarbrücken wollte Vorabentscheidung zum „Betreiber“-Begriff

Das für Donnerstag erwartete Urteil zum Verfahren C-67/25 Traugott Ickeroth betrifft hingegen die Anwendung der EU-Sanktionsverordnung gegen russische Staatsmedien. Das Landgericht Saarbrücken hatte sich mit der Bitte um eine Vorabentscheidung an den EuGH gewandt, zu klären, wer als „Betreiber“ gilt und damit der Verordnung unterliegt.
Das Verfahren richtete sich gegen drei Personen, die Videos von RT DE über eine eigene Internetseite verbreitet haben. Kostenpflichtig war das Angebot nicht, allerdings hatten die Angeklagten die Videos systematisch gesammelt, über eine eigene Website bereitgestellt und um Spenden gebeten – wodurch Einnahmen erzielt wurden.
Der EuGH muss jetzt entscheiden, ob nur Plattformen, Internetprovider und Kabelnetzbetreiber diesem Begriff unterfallen – oder auch Privatpersonen, einfache Webseitenbetreiber, Vereine oder Blogger. Generalanwalt Rimvydas Norkus hatte im Februar für eine weite Auslegung plädiert. Nicht die Gewinnerzielung soll entscheidend sein, sondern die aktive Verbreitung oder Ermöglichung der Verbreitung.

Verwaltungsgericht nahm keine politische Bewertung von „RT DE“ vor

Das Verwaltungsgericht Berlin beurteilte ausschließlich die rundfunkrechtliche Zulassung von „RT DE“ nach deutschem Medienrecht. Es befasste sich nicht mit den EU-Sanktionen, eine politische Bewertung russischer Medien oder ob der Sender Desinformation verbreitet habe. Damit verfolgte das Gericht einen rein verwaltungsrechtlichen Ansatz.
Beim Urteil des EuGH wird es hingegen um das unionsrechtliche Verbreitungsverbot für Inhalte russischer Staatsmedien und dessen Auslegung gehen – und dessen Auslegung. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte 2022 die damaligen Sanktionen gegen „RT France“ bestätigt. Dabei urteilte das Gericht, der Rat durfte außenpolitische Sanktionen dieser Art grundsätzlich erlassen.
Der EuG hielt die damit verbundene Einschränkung von Grundfreiheiten wie der Medienfreiheit oder der Freiheit der Erwerbsausübung für möglich. Diese müssten gesetzlich vorgesehen, verhältnismäßig und durch Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gerechtfertigt sein. Im konkreten Fall der russischen Staatsmedien seien die Maßnahmen zudem zeitlich begrenzt und an die Fortdauer der Sanktionen gekoppelt.
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Pflegereform: Kritik von Länder-Unionsfraktionschefs

Die Unionsfraktionschefs aus Süd- und Ostdeutschland fordern vom Bund Nachbesserungen bei der Reform der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung.
In einer gemeinsamen Resolution rufen die Fraktionsvorsitzenden aus Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) dazu auf, die Belange von pflegenden Angehörigen mehr in den Blick zu nehmen.
Zudem verlangen sie, die Krankenabsicherung von Bürgergeldempfängern mit Steuergeldern zu finanzieren.

Keine Einsparungen auf pflegende „Helden des Alltags“

„Pflegende Angehörige sind der größte Pflegedienst unseres Landes. Es ist ein völlig falsches Signal, wenn für sie im Rahmen der Pflegereform nur noch rund 70 Prozent der bisherigen Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden sollen“, sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek aus Bayern. Das räche sich im Alter und entwerte das wichtige Engagement.
Guido Heuer, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, nannte die pflegenden Angehörigen „Helden des Alltags“. Sie verdienten Wertschätzung und Rückendeckung. Jegliche Einsparungen auf ihre Kosten lehnten die Fraktionschefs von CDU und CSU klar ab.
„Ebenso problematisch ist die spätere Wirksamkeit der Zuschläge der Pflegekasse zum Eigenanteil bei Heimplätzen, denn das führt zu deutlichen Mehrbelastungen der Betroffenen und wachsendem Bedarf an Hilfe zur Pflege“, betonte Holetschek.
Das sei nur ein Verschiebebahnhof zulasten der Betroffenen und der Kommunen. „Hier sagen wir klar: Stopp und fordern Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.“

Vogt: Sozialbeiträge dürfen nicht davonlaufen

„Die Sozialbeiträge dürfen den Menschen und Betrieben nicht weiter davonlaufen. Jeder zusätzliche Beitragspunkt ist eine Strafsteuer auf Arbeit und Leistung. Wer Deutschland wieder wettbewerbsfähiger und gerechter machen will, muss Arbeit entlasten“, sagte Tobias Vogt, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg.
Deshalb müssten versicherungsfremde Leistungen raus aus den Sozialkassen. „Die Krankenabsicherung von Bürgergeldempfängern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gehört in den Bundeshaushalt. Dort ist die Finanzierung breiter aufgestellt – über allgemeine Steuern auf Einkommen, Konsum, Gewinne und Kapitalerträge.“
Die Gesundheits- und Pflegereformen sind notwendig, weil unser Sozialstaat nur mit soliden Finanzen leistungsfähig bleibe, betonte Daniel Peters, CDU-Fraktionschef aus Mecklenburg-Vorpommern. Jetzt komme es darauf an, die auf den Weg gebrachten Reformen im parlamentarischen Verfahren „klug nachzuschärfen und die Lasten fair zu verteilen.
Dazu gehört auch, dass Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) endlich die coronabedingten Milliarden-Schulden gegenüber der Pflegeversicherung begleicht, statt sie weiter auf Kosten der Beitragszahler stehenzulassen.“

Warnung: Bewährte Strukturen dürfen nicht gefährdet werden

Der sächsische CDU-Fraktionschef Christian Hartmann warnte davor, mit den Reformen bewährte Strukturen zu gefährden. Das betreffe neben der stationären Versorgung und dem Rettungsdienst etwa auch den vorgesehenen Facharztvorbehalt für die Kieferorthopädie. „Zudem dürfen wir keine zusätzliche Bürokratie schaffen – die geplante Ausweitung der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst ist hier der falsche Weg.“
Für Andreas Bühl, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, ist es zudem wichtig, dass durch die Pflegereform keine neuen Abstiegsängste ausgelöst werden. „Gerade in Thüringen haben viele Menschen keine großen Renten und keine großen Rücklagen. Für sie ist Pflege keine abstrakte Finanzierungsfrage, sondern eine Frage von Würde, Sicherheit und Bezahlbarkeit im Alltag.“ Pflege müsse leistbar bleiben – im Heim wie zu Hause.

Auch in Berliner Koalition sind Reformpläne Streitthema

Auch innerhalb der Bundesregierung gehen die Meinungen über Warkens Reformpläne weit auseinander.
Im Blick sind weitere Ausgabenbremsen – etwa bei Renteneinzahlungen für pflegende Angehörige, Einstufungskriterien für Pflegegrade und Entlastungszuschläge für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Die Kommunen zeigten sich wegen drohender Mehrausgaben für Sozialhilfe ebenfalls bereits alarmiert. (dpa/red)
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Landesmedienanstalt NRW bestätigt Schreiben an Podcaster Berndt nach Höcke-Interview


In Kürze:

  • Die Landesanstalt für Medien NRW hat ein Hinweisschreiben an den Podcaster Ben Berndt wegen dessen Interviews mit Björn Höcke bestätigt.
  • Die Behörde beruft sich dabei auf journalistische Sorgfaltspflichten gemäß dem Medienstaatsvertrag und bezeichnet das Schreiben als „mildestes Mittel“.
  • Berndt lehnt nachträgliche Änderungen an seinem Podcast ab und sieht darin einen gefährlichen Präzedenzfall.
  • Sein Anwalt Joachim Steinhöfel hält das Vorgehen für einen Eingriff in die Pressefreiheit und schließt eine Verfassungsbeschwerde nicht aus.

 
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über ein Schreiben an den Podcaster Ben Berndt („ungeskriptet“) hat die Landesanstalt für Medien NRW dessen Existenz bestätigt. Der YouTuber hatte auf Instagram mitgeteilt, dass die Landesmedienanstalt sein Unternehmen angeschrieben und ihn aufgefordert habe, bis zum 30. Juni sein Gespräch mit dem Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke vom 29. April 2026 im Rahmen des Formats anzupassen oder zu ergänzen.
Zusätzlich soll er dazu aufgefordert worden sein, seine bislang veröffentlichten Inhalte nachträglich auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten zu prüfen. Berndt hat seit der Gründung seines Podcasts rund 300 mehrstündige Gespräche mit Persönlichkeiten aus unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Bereichen geführt. Zu dieser Darstellung hat sich die Landesanstalt bislang nicht geäußert.

Landesmedienanstalt bestätigt Schreiben an Podcaster Ben Berndt

Die Epoch Times hat in diesem Zusammenhang telefonisch eine Anfrage an die Landesanstalt für Medien NRW gerichtet. Dabei fragte die Redaktion nach einer Pressemitteilung oder einer gleichwertigen Stellungnahme zur Berichterstattung über deren Vorgehen im Fall „ungeskriptet“. Eine umfassende Antwort erhielt die Epoch Times nicht. Stattdessen verwies die Landesmedienanstalt auf „bereits öffentlich zugängliche Informationen“.
Explizit nannte die Landesmedienanstalt die Berichterstattung der „Berliner Zeitung“, die hierzu eine zusammenfassende Einordnung biete. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die Zeitung am Dienstag, 30. Juni, in ihrer Onlineausgabe Fragen und Antworten aus einem 72-Fragen-Katalog, den die Medienaufsichtsbehörde beantwortet hatte.
Darin äußert sich die Aufsichtsbehörde sowohl zu dem Fall als auch grundsätzlich zur Reichweite ihrer Kompetenzen nach dem Medienstaatsvertrag vom 1. Dezember 2025 (MStV). Sie bestätigt, dass es ein Hinweisschreiben an Ben Berndt gegeben habe, das sich auf § 19 stützt. Dieser betrifft die Verpflichtung zur Wahrung journalistischer Sorgfaltspflichten.

Nach Ansicht der Einrichtung stellt das Hinweisschreiben keinen Eingriff dar

Die Medienaufsicht betont, für Podcaster wie Ben Berndt zuständig zu sein. Insbesondere hält sie an ihrer Einschätzung fest, dass dieser die objektiven Kriterien für ein journalistisch-redaktionelles Telemedium erfülle. Der Podcaster hatte den journalistischen Gehalt seiner Gesprächssendungen bestritten und diese als Unterhaltungen „wie bei einem Kaffee“ bezeichnet.
Gleichzeitig erklärt die Behörde, dass es sich bei dem Hinweisschreiben nicht um einen Eingriff in die Rechte des Podcasters gehandelt habe. Vielmehr sei dieses das „mildeste Mittel, um auf einen potenziellen Verstoß gegen journalistisch-redaktionelle Sorgfaltspflichten hinzuweisen“. Der Adressat könne dadurch „ohne unmittelbare rechtliche Konsequenzen eine Überprüfung vornehmen“.
Die Landesmedienanstalt NRW bestätigt in ihren Antworten in der „Berliner Zeitung“, dass es in ihrem Schreiben um die Aussage Höckes gegangen sei, die Sturmabteilung (SA) habe „kein Motto gehabt“. Diese sei eine dem Beweis zugängliche, unzutreffende Tatsachenbehauptung, die „seitens des Interviewführers (auch nach der Veröffentlichung) unkommentiert geblieben“ sei. Es stelle sich, so die Landesanstalt, „die Frage, inwieweit eine Einordnung im Rahmen der journalistischen Sorgfaltspflicht geboten wäre“.

Seit 2020 erst zwei Verfahren wegen Sorgfaltsmängeln

Nach Angaben der Landesanstalt liege es im Ermessen des Medienbetreibers, vor dem Hintergrund der rechtskräftigen Verurteilung Höckes zu entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Einordnung im Rahmen der journalistischen Sorgfaltspflicht erfolgen solle. Wie dieser Verpflichtung konkret nachgekommen werde, liege ebenfalls in dessen Entscheidung. Die Medienanstalt fügt hinzu: „So er der Ansicht ist, dass er diesen Anforderungen genügt hat, kann er uns das darlegen.“
Man halte die Angelegenheit nicht für einen Präzedenzfall. Zudem habe man seit 2020 erst zwei Verfahren gegen journalistisch-redaktionelle Telemedien geführt, von denen eines eingestellt worden sei. In den meisten Fällen werde ein Inhalt nach einem Hinweis angepasst.
Bei Liveinterviews gelte, so heißt es weiter, ein eingeschränkter Maßstab, da gegebenenfalls nicht unmittelbar auf eine Behauptung reagiert werden könne. Dies treffe im Fall des Höcke-Interviews jedoch nicht zu. Man habe Ben Berndt die Möglichkeit der Einordnung im Nachgang gegeben, dieser lehne eine solche bislang ab.

Ben Berndt lehnt weitere Änderungen am Höcke-Interview ab

Der Podcaster, der bereits zwei nachträgliche Änderungen an dem Gespräch mit Höcke vorgenommen hatte, lehnt weitere Eingriffe ab. Er sieht es als Kernelement seiner Sendung an, diese ohne nachträgliche Veränderungen seinem Publikum zu präsentieren. Es werde, so Berndt gegenüber „t-online“, im Fall einer Akzeptanz des Anpassungswunsches der Landesmedienanstalt „die Büchse der Pandora geöffnet“.
Auch Berndts Anwalt Joachim Steinhöfel erklärte, die Landesmedienanstalt NRW sei „keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte“. Wenn staatliche Behörden unabhängigen Medien Vorgaben zum Umgang mit Aussagen von Gesprächspartnern machten, nähmen sie „die Funktion einer Zensurbehörde“ wahr. Dies stelle einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit dar. Man sei bereit, notfalls das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um die Reichweite der Befugnisse der Landesmedienanstalt klären zu lassen.

Zu den Maßnahmen, die der Landesmedienanstalt nach § 109 MStV zur Verfügung stehen, gehören insbesondere Beanstandung, Untersagung, Sperrung, Rücknahme und Widerruf. Dabei ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Die konkrete Einordnung und möglichen Folgen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelfall.

Podcaster könnten eigene Einrichtung zur Selbstregulierung gründen

Die Zuständigkeit der Landesmedienanstalten zur Aufsicht über Telemedien ist gesetzlich im Medienstaatsvertrag geregelt. Zuvor waren sie für private Rundfunkangebote zuständig. Die Presse unterliegt grundsätzlich der Selbstregulierung durch den Presserat; die Aufsicht über öffentlich-rechtliche Sender erfolgt durch deren eigene Gremien.
Im Medienstaatsvertrag (MStV) werden Medien, die nicht der Selbstregulierung durch den Pressekodex und die Beschwerdeordnung des Deutschen Presserats unterliegen, dazu ermächtigt, sich einer nach den Absätzen 4 bis 8 anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen. Podcaster können eine solche Einrichtung gründen, müssen dabei jedoch die im Medienstaatsvertrag festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Dies setzt den Aufbau entsprechender Strukturen voraus. Die Entscheidung über die Anerkennung einer solchen Einrichtung trifft die Landesmedienanstalt.
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Koalition einigt sich auf Reformpaket

Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit verständigt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am späten Abend nach siebeneinhalbstündigen Verhandlungen aus Koalitionskreisen.
Das Paket soll auch eine Reform der Einkommensteuer enthalten. Einzelheiten wollen die Vorsitzenden der Regierungsparteien heute um 9:00 Uhr in einer Pressekonferenz im Garten des Kanzleramts verkünden.
Monatelang haben die Koalitionspartner an einem großen Reformpaket gearbeitet, das die sozialen Sicherungssysteme stabilisieren, die Bürger steuerlich entlasten und die stagnierende deutsche Wirtschaft wieder in Schwung bringen soll. Das Treffen im Kanzleramt galt als entscheidende Runde – und brachte gegen 22.30 Uhr schließlich Ergebnisse.
Die werden nicht nur für die Wirtschaft und die Stimmung im Land von Bedeutung sein, sondern auch für das Schicksal des Regierungsbündnisses.

Weitgehende Einigkeit bei Rentenreform

Erste Reformschritte waren bereits vor der Runde im Kanzleramt erfolgt. Das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung ist schon im parlamentarischen Verfahren.
Bei der Rentenreform sind sich Union und SPD einig, dass die Vorschläge einer dafür eingesetzten Kommission mit Politikern und Experten eins zu eins umgesetzt werden sollen. Es wird erwartet, dass dafür heute ein Zeitplan vorgelegt wird.

Dickster Brocken Einkommensteuer

Schon vor Beginn der Sitzung im Kanzleramt hieß es, dass über etwa 30 Reformmaßnahmen bereits Einigkeit bestehe. Der dickste Brocken in den Verhandlungen war die Reform der Einkommensteuer. Die Koalition will mit Wirkung 1. Januar 2027 vor allem kleine und mittlere Einkommen entlasten. Entscheidend ist die Frage der Gegenfinanzierung: Je höher die Entlastungen ausfallen, desto mehr kostet die Reform.
Die SPD hatte sich für einen höheren Spitzensteuersatz und eine höhere Erbschaftsteuer eingesetzt, was die Union aber ablehnte. Im Gespräch waren auch eine Anhebung der Reichensteuer, eine Mehrwertsteuererhöhung, Subventionskürzungen und Einsparungen im Haushalt.
Keine Probleme gab es in den Vorbereitungen beim Thema Bürokratieabbau. Die Koalition wird dazu heute aller Wahrscheinlichkeit nach eine ganze Reihe von Maßnahmen präsentieren.

Ist es der „große Sprung nach vorn“?

„Meine Erwartung ist, dass wir wirklich einen großen Sprung nach vorn machen in der Modernisierung unseres Landes“, hatte Merz am Mittwoch kurz vor der Spitzenrunde zum Gesamtpaket gesagt. Als Ziel nannte er, „dass wir alles tun, damit private Haushalte konsumieren können, aber auch die Industrie investieren kann“.
Der Kanzler versuchte aber auch, die Erwartungen etwas zu dämpfen. Einen „großen Big Bang“ werde es nicht geben, sagte er. Er hatte auch in den vergangenen Wochen schon mehrfach betont, dass der Reformprozess nach diesem Sommer weitergehen werde.

Bekommt die Koalition die Kurve?

Das Paket hat für das schwarz-rote Regierungsbündnis große Bedeutung. Kurz nach Ostern hatte es schon mal einen Anlauf gegeben, ein größeres Reformbündel zu schnüren.
Ein ganzes Wochenende lang verhandelten Union und SPD in der Villa Borsig am Tegeler See am Rande Berlins – und versanken schließlich im Streit.
Danach rumpelte es heftig in der Koalition, die Umfragewerte der Regierungsparteien gingen weiter in den Keller. Das Reformpaket dürfte mit darüber entscheiden, ob die Regierung kurz vor den wichtigen Landtagswahlen in Ostdeutschland noch die Kurve kriegt.

Kippt die Stimmung zum Guten?

Am Tag des Koalitionsausschusses meldete sich auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu Wort. Er hoffe, dass die Koalition „ein Reformpaket zustande bringt, was auch die Stimmung in der Bevölkerung wieder verändern wird“, sagte er dem SWR.
Steinmeier verwies darauf, „dass wir wirklich in einer veritablen Krise leben“. Er betonte aber auch: „Es gab schon schwere Krisen, und wir haben sie überstanden.“ Er warb deshalb für Zuversicht, „dass wir auch mit dieser Krise (…) irgendwann zurande kommen können“. Allerdings verlange das jetzt viel Arbeit und auch Bereitschaft zur Veränderung. (dpa/red)
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Drei Monate früher als geplant: Infineon eröffnet neue Chipfabrik in Dresden

Der Zeitpunkt könnte kaum günstiger sein: Weltweit steigt die Nachfrage nach Mikrochips – auch wegen des Booms bei Künstlicher Intelligenz (KI). Gleichzeitig will Europa bei wichtigen Technologien seine Abhängigkeit von Asien und den USA verringern. Passend dazu eröffnet der deutsche Halbeiterkonzern Infineon am Donnerstag ein neues Werk, die Smart Power Fab, am Standort Dresden, drei Monate früher als ursprünglich geplant.

Was ist die Smart Power Fab?

Laut Infineon ist die Fabrik „eine der modernsten Halbleiterproduktionsstätten weltweit“. Nach dem Spatenstich im Mai 2023 wurden für den Komplex 50.000 Kubikmeter Beton und rund 25.000 Tonnen Stahl verbaut. Herzstück des aus sechs Ebenen bestehenden Gebäudes ist der Reinraum mit seinen Anlagen zur Chipfertigung. Er wird von einer 5000 Tonnen schweren Stahlkonstruktion überspannt.

Was wird dort künftig hergestellt?

Am Standort Dresden produziert der Infineon-Konzern aus Neubiberg bei München bereits seit Jahrzehnten Halbleitertechnik, unter anderem zur Stromsteuerung. Wichtig ist dies in zahlreichen Bereichen, von modernen Autos bis hin zu Rechenzentren – und letztlich potenziell überall dort, wo Stromflüsse geschaltet, geregelt oder gegebenenfalls umgewandelt werden müssen.
Mit der Erweiterung des Standorts, von dem laut Infineon schon heute jeder dritte Chip Europas stammt, will der Konzern nach eigenen Angaben den Bedarf für zentrale Technologien in vier wichtigen Anwendungsfeldern decken: der Energiewende, der Elektromobilität, dem Internet der Dinge und in KI-Rechenzentren. Bei letzteren sollen die Chips beispielsweise dafür sorgen, dass der vielfach sehr hohe und oft kritisierte Stromverbrauch der gigantischen Prozessorfarmen verbessert werden kann.

Wie teuer ist das Projekt – und wer finanziert es?

Infineon investiert nach Unternehmensangaben rund fünf Milliarden Euro in die Smart Power Fab. Außerdem wird das Projekt im Rahmen des European Chips Act mit Fördergeldern in Höhe von 920 Millionen Euro unterstützt. Im Februar 2025 hatte die EU-Kommission hierfür grünes Licht gegeben; auch die Bundesregierung und der Freistaat Sachsen sind an dieser Förderung beteiligt.
Der European Chips Act zielt darauf ab, die europäische Chipproduktion anzukurbeln und so die Abhängigkeit von anderen Ländern zu verringern. Auch Infineon selbst verweist darauf, dass mit der Smart Power Fab Wertschöpfungsketten europäischer Schlüsselindustrien „robuster“ gemacht werden könnten – von der Energiewirtschaft über den Maschinenbau bis hin zur Automobilindustrie. Darüber hinaus werde durch Halbleiter für Rechenzentren „Europas digitale Souveränität“ gestärkt.
Zuletzt hatte der Konzern angesichts des globalen KI-Booms bereits Rückenwind bei der Chipnachfrage verspürt und im Februar seine Investitionen für das laufende Geschäftsjahr deutlich aufgestockt – sie sollen demnach großteils für einen „schnelleren Hochlauf“ der Smart Power Fab verwendet werden. Das Unternehmen richtet seine Fertigungskapazitäten also auf eine weiter steigende Nachfrage aus.

Wie viele Arbeitsplätze entstehen durch die Smart Power Fab?

Laut Infineon entstehen durch die neue Fertigung beim Unternehmen selbst rund tausend neue Arbeitsplätze. Zum Vergleich: Insgesamt beschäftigte der Konzern laut letztem Halbjahresfinanzbericht von Ende März 56.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die tausend neuen Arbeitsplätze sollen darüber hinaus „ein Vielfaches an Jobs in der Region“ nach sich ziehen, wie Infineon-Dresden-Geschäftsführer Thomas Richter erklärt – „bei Dienstleistern, Zulieferern und Partnern.“ Das Unternehmen sieht in der Smart Power Fab zudem ein wichtiges Signal an junge Menschen in der Region, dass „zukunftsfeste Arbeitsplätze“ ebenso wie „interessante Ausbildungswege“ entstanden seien. Das Spektrum reiche dabei von handwerklich-technischen Berufen bis zu hochspezialisierten Tätigkeiten auf wissenschaftlichem Niveau.

Hat die Fabrik negative Umweltauswirkungen?

Nicht zuletzt wegen des großen Ressourcenverbrauchs stoßen neue Fabriken immer wieder auf Bedenken von Umweltschützern und führen mitunter auch zu erbitterten Protesten, wie in der Vergangenheit etwa beim US-Elektroautobauer Tesla in Brandenburg.
Im Falle der Smart Power Fab hebt Infineon nicht nur hervor, dass die Chips ein wichtiger Baustein für eine nachhaltigere Zukunft seien, sondern versuchte bereits im Vorfeld, mögliche Kritikpunkte zu entschärfen. So verweist das Unternehmen unter anderem darauf, dass der Bau der Smart Power Fab von Umweltschutz- und Ausgleichsmaßnahmen flankiert worden sei – beispielsweise durch ein Ersatzhabitat für Eidechsen.
Außerdem soll der Strom aus erneuerbaren Quellen stammen und für den Betrieb der Fabrik Industriewasser anstelle von Trinkwasser genutzt werden. Dank interner Recyclingprozesse in der Smart Power Fab soll sich das für die Produktion benötigte Wasser zudem mehrfach nutzen lassen. (afp/red)
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Grünen-Urabstimmung: Mehrheit für Vorschlag der Parteispitze

Die Grünen geben sich neue Regeln, unter anderem zur Begrenzung der bisher sehr zahlreichen Anträge für Parteitage. Für alle siebzehn Vorschläge, die den rund 184.000 Mitgliedern vorgelegt worden waren, fand sich bei der Urabstimmung die notwendige Mehrheit, wie die Partei mitteilte. Die meisten Fragen unterstützten sogar mindestens zwei Drittel der abstimmenden Grünen.
Den Angaben zufolge beteiligten sich rund 35 Prozent der Mitglieder an der Abstimmung, die drei Wochen lang lief. Das deutliche Ergebnis bedeutet auch Rückendeckung der Basis für die Parteiführung um die Co-Vorsitzenden Franziska Brantner und Felix Banaszak, die beide für die Änderungen geworben hatten.

Weniger Klein-Klein bei den Parteitagen

Ziel der Reformpläne ist nach Darstellung der Parteiführung eine Straffung der bei den Grünen oft langwierigen Parteitage – interne Kritiker sehen dadurch hingegen basisdemokratische Prinzipien in Gefahr. Pegah Edalatian stellte die Ergebnisse der Urabstimmung in Berlin vor. Ihr Posten im Bundesvorstand der Partei heißt künftig nicht mehr „Politische Geschäftsführerin“, sondern „Generalsekretärin“. An ihren Aufgaben ändere sich nichts, es gehe lediglich um eine Namensänderung für die Funktion, erklärte sie. Die Urabstimmung erfolgte online oder auf Wunsch als Briefwahl.

Was sonst noch zur Abstimmung stand

Künftig soll es unter anderem höhere Quoren für Anträge bei Parteitagen geben, einen längeren Vorlauf für Anträge sowie höhere Hürden – in Form nötiger Unterstützer – für Kandidaturen für den Bundesvorstand. Der Parteirat, ein Beratungsgremium für den Bundesvorstand, soll höherrangiger besetzt und damit schlagkräftiger werden, und zwar mit Mitgliedern aus dem Kreis der Landes- und Fraktionsvorsitzenden und möglichen Bundesministern.

Frauen müssen Anträge auch unterstützen

Wer einen Antrag beim Parteitag einreichen will, braucht künftig die Unterstützung von mindestens 0,05 Prozent der Parteimitglieder. Und mindestens die Hälfte der Mitglieder, die den Antrag unterstützen, müssen Frauen sein. Die Zustimmung war bei der Vorgabe zu den Frauen mit 51,45 Prozent so niedrig wie bei keiner anderen Frage, über die von den Mitgliedern jetzt abgestimmt wurde.
Zudem lockert die Partei die traditionelle Trennung von Amt und Mandat. Diese sieht vor, dass nur ein Teil der Grünen mit einem Parteiamt zugleich in einem Parlament sitzen darf. Statt bisher einem Drittel soll künftig die Hälfte der Mitglieder des Bundesvorstands Abgeordnete sein dürfen, davon höchstens zwei Bundestagsmandate.
Kritiker befürchten zu viel Macht für Parteifunktionäre. Derart weitreichende Entscheidungen müssten auf Bundesparteitagen getroffen werden, forderten sie.

Größere Partei braucht andere Regeln

Parteichefin Franziska Brantner argumentierte hingegen, die Grünen arbeiteten noch auf der Grundlage von Regeln aus einer Zeit mit deutlich weniger Mitgliedern und sehr viel langsameren Entscheidungsverfahren. Die heutigen Zeiten erforderten aber etwas anderes. Die Reform solle die Basis und die kommunale Ebene stärken.
Die Grünen würden durch die Änderungen „handlungsfähiger, innovativer und demokratischer“, sagte Edalatian. Sie betonte, die Bundesarbeitsgemeinschaften der Partei, aus denen teils Kritik an den Änderungen gekommen war, sollten keineswegs entmachtet werden, wie von manchen behauptet.

Gericht stoppte Urabstimmung nicht

Der Versuch einiger Parteimitglieder, die Urabstimmung per Gerichtsentscheid zu verhindern, war gescheitert. Das Landgericht Berlin lehnte es im Eilverfahren ab, eine einstweilige Verfügung gegen die Urabstimmung zu erlassen. (dpa/red)
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Umfrage: Linke vor Berliner Abgeordnetenhauswahl in Führung – CDU auf Platz vier

Knapp drei Monate vor der Abgeordnetenhauswahl in Berlin hat die CDU des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner die Führung in der Wählergunst einer Umfrage zufolge an die Linke verloren. Die Linkspartei um Spitzenkandidatin Elif Eralp erreicht in der am Mittwoch veröffentlichten Erhebung des Instituts Infratest dimap für den Rundfunk Berlin-Brandenburg 20 Prozent und legt damit seit Ende April um zwei Prozentpunkte zu. Die CDU verliert zwei Punkte auf 17 Prozent und belegt Platz vier.

Grüne und AfD auf Platz 2 und 3

Dazwischen rangieren die Grünen mit 19 Prozent bei einem Plus von einem Punkt und die AfD mit unverändert 18 Prozent. Die derzeit mit der CDU regierende SPD verliert einen Punkt auf 13 Prozent. Die FDP und das BSW wären mit unverändert jeweils drei Prozent nicht im neuen Landesparlament vertreten. Befragt wurden von Donnerstag vergangener Woche bis Montag 1.165 Wahlberechtigte in Berlin.
Rechnerisch und politisch denkbare Koalitionen mit parlamentarischer Mehrheit wären damit Dreierbündnisse aus Linkspartei, Grünen und SPD oder aus Grünen, CDU und SPD. Die Abgeordnetenhauswahl findet am 20. September zeitgleich mit der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern statt. Zuvor wird am 6. September in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt.
Die Abgeordnetenhauswahl vom 12. Februar 2023 gewann die CDU mit 28,2 Prozent vor der SPD und den Grünen mit je 18,4 Prozent. Die Linke erreichte damals 12,2 Prozent, die AfD kam auf 9,1 Prozent. Die FDP schied mit 4,6 Prozent aus dem Landesparlament aus, das BSW trat noch nicht zur Wahl an. Wegners CDU ging nach der Wahl eine Koalition mit der SPD ein. (afp/red)
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Nahles: Beitrag für Arbeitslosenversicherung könnte steigen

Die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, hält wegen des Milliardendefizits ihrer Behörde eine Erhöhung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung für möglich. Die Optionen, um den Haushalt der Bundesagentur auszugleichen, seien ein Darlehen des Bundes, inklusive eines möglichen Darlehenserlasses, ein Zuschuss des Bundes und eine Beitragserhöhung, sagte Nahles in Lauf bei Nürnberg. „All diese Optionen sind im Lösungsraum drin“, sagte sie. „Eine Beitragssatzerhöhung streben wir aber nicht an“, betonte sie ausdrücklich.

Milliardendefizit

Das Defizit im Haushalt der Bundesagentur fällt in diesem Jahr mit geschätzten acht Milliarden Euro doppelt so hoch aus wie noch im Herbst veranschlagt. Hinzu kommen mindestens 1,4 Milliarden Euro an Defizit, das noch aus dem Vorjahr mitgeschleppt werde. Eine Beitragserhöhung um 0,1 Prozentpunkte würde nach Angaben von Nahles Mehreinnahmen für die Bundesagentur in Höhe von 1,6 Milliarden Euro pro Jahr bedeuten. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 2,6 Prozent.

Hohe Ausgaben wegen vieler Arbeitsloser

Die Behörde sitzt in der Klemme, weil die Ausgaben für Arbeitslosengeld in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen sind. Während die Zahl der Leistungsempfänger in der steuerfinanzierten Grundsicherung (bisher: Bürgergeld) deutlich sinkt, steigt die Zahl von Empfängern von Arbeitslosengeld.

Rücklage aufgebraucht

Die Bundesagentur hatte vor der Corona-Pandemie für solche Phasen eine Rücklage in Höhe von 27 Milliarden Euro aufgebaut. Das Geld ging vor allem für die Zahlung von Kurzarbeitergeld während der Pandemie drauf. Nahles betonte, die Bundesagentur und ihre Beitragszahler hätten in dieser Phase einen Beitrag zum Wohl des Landes geleistet. „Jetzt sind wir selber in der Klemme“, sagte Nahles.
Sie kündigte an, die Bundesagentur, derzeit selbst Arbeitgeber für rund 100.000 Beschäftigte, werde auch von sich aus Sparbemühungen anstellen. Schon seit längerer Zeit werde durch eine Digitalisierungs- und Automatisierungsinitiative versucht, auch Kosten zu sparen. Derzeit werde geprüft, wie über diese Bemühungen hinaus Kosten eingespart werden können.
Sie machte aber auch deutlich: „Es hat noch nie in der Geschichte der Arbeitslosenversicherung in den letzten Jahrzehnten eine Situation gegeben, wo wir bei steigender Arbeitslosigkeit Personal abgebaut haben.“ Die Menschen, die jetzt arbeitslos würden, hätten jahrelang eingezahlt und einen Anspruch darauf, gut begleitet zu werden. (dpa/red)
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1. Juli: Aufstände befürchtet | Großes Reformpaket | Blockaden gegen AfD-Parteitag

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Aufstände befürchtet

Prof. Werner Patzelt (CDU) sieht die AfD als die stärkste Kraft nach den Landtagswahlen und befürchtet wochenlange „bürgerkriegsähnliche Umstände“. Im Interview mit Epoch Times spricht der Politikwissenschaftler über mögliche Mehrheiten sowie darüber, welche Auswirkungen auf Bundespolitik und Gesellschaft zu erwarten sind.

Großes Reformpaket

Union und SPD beraten heute über Reformen bei Steuern, Rente und Pflege. Der größte Streitpunkt bleibt die Finanzierung von Steuerentlastungen. Einig ist sich die Koalition darüber, kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten. Die SPD will zudem vor allem Besserverdienende stärker belasten – etwa durch einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.

Blockaden gegen AfD-Parteitag

Die Umweltaktivistin Luisa Neubauer und die linke Initiative Campact unterstützen die Sitzblockaden gegen den AfD-Parteitag. Erwartet werden 50.000 Teilnehmer. Thüringens Innenminister betont, dass Verhinderungsblockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien. Die Polizei warnt vor gewaltbereiten Linksextremisten.

Zoll auf Billigpakete

Ab heute erhebt die EU einen neuen Zoll auf Päckchen aus Nicht-EU-Ländern. Dieser liegt bei drei Euro pro Produktkategorie. Zuvor konnten Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro ohne zusätzliche Verzollung eingeführt werden. Die EU will damit die Paketflut von Billiganbietern wie beispielsweise Shein und Temu eindämmen.

Stärkung der Bundeswehr

Das Bundeskabinett hat heute zwei Gesetzentwürfe beschlossen, um die Bundeswehr zu stärken. Geplant ist, den Bau militärischer Infrastruktur zu beschleunigen – unter anderem durch Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht. Außerdem sollen Reservisten künftig auch ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers zu Wehrübungen verpflichtet werden können.
 
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Nord-Stream-Anschläge: Erste Anklage erhoben

Die Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen sorgten 2022 weltweit für Schlagzeilen. Seit Jahren suchen deutsche Ermittler nach dem siebenköpfigen Team, das damals die Sprengsätze an dem deutsch-russischen Prestigeprojekt angebracht haben soll. Jetzt wurde erstmals Anklage gegen einen mutmaßlichen Beteiligten erhoben, wie seine Anwälte bestätigten.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Ukrainer Serhij K. laut mehreren Medienberichten Kriegsverbrechen, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und die Zerstörung von Bauwerken vor. Die oberste Anklagebehörde Deutschlands bestätigte die Angaben zunächst nicht.
Nach früheren Angaben ist sie überzeugt, dass der Mann die Operation in der Ostsee koordinierte. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg muss nun entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann der Prozess stattfindet.

Festnahme im Italien-Urlaub

Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 so sehr beschädigt, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss vorher russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb.
Allerdings war in den Monaten zuvor – nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – die Durchleitung von Gas durch Nord Stream 1 von russischer Seite bereits mehrfach stark gedrosselt oder ganz gestoppt worden.
Bislang wurde für die Anschläge niemand zur Rechenschaft gezogen. Ende August 2025 konnte dann der mutmaßliche Drahtzieher auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an der Adria-Küste im Urlaub mit seiner Familie gefasst werden. Über Monate wehrte Serhij K. sich gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Er ging zwischenzeitlich in den Hungerstreik, weil er sich schlecht behandelt fühlte.

Auslieferung nach Deutschland

Drei Monate nach seiner Festnahme wurde er schließlich am 27. November nach Deutschland überstellt. Einen Tag später setzte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug. Serhij K. sitzt seitdem in deutscher Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde von ihm blieb im Dezember am Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg.
In dem damaligen Beschluss des obersten deutschen Strafgerichts ist auch beschrieben, wie die folgenreiche Operation in der Ostsee nach Einschätzung der Ermittler ablief. Serhij K. begab sich demnach spätestens am 8. September 2022 mit sechs Mittätern – einem Schiffsführer, einem Sprengstoffexperten und vier Tiefseetauchern – im Hafen von Wiek auf Rügen auf die Segelyacht Andromeda, die ein Mittelsmann für mehrere Wochen gechartert hatte.

Im Auftrag eines fremden Staates?

Die Gruppe soll nahe Bornholm bei Tauchgängen in bis zu 80 Metern Tiefe am Meeresboden vier mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den Gaspipelines befestigt haben. Es handelte sich dabei den Angaben nach um im Militärbereich verwendete Hochleistungssprengstoffe mit massiver Zerstörungskraft, die auch in großen Wassertiefen explosionsfähig sind. Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022.
Serhij K. soll damals Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte gewesen sein. Sein italienischer Anwalt hatte schon vor der Auslieferung nach Deutschland infrage gestellt, ob er daher für die mutmaßliche Sabotage überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden könne. Auch die deutschen Behörden gehen davon aus, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates ausgeführt wurde. Ihrer Ansicht nach steht das einem Verfahren in Deutschland aber nicht entgegen.

BGH sieht keine Immunität

So hatte der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss im Dezember erklärt, dass eine völkerrechtliche Immunität für Funktionsträger nicht für „geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte“ gelte. Auch auf das sogenannte Kombattantenprivileg, wonach rechtmäßige Kriegshandlungen von Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei im Krieg straflos bleiben, könne sich Serhij K. wohl nicht berufen. Zum einen sei verdecktes Handeln von Militärangehörigen davon nicht erfasst, zum anderen galten die Pipelines als zivile Objekte.
Auch, dass die Taten in internationalen Gewässern stattfanden, störte den dritten Strafsenat in Karlsruhe damals nicht. Die deutsche Strafgewalt – also die Befugnis, die Taten hier zu verfolgen und Strafen zu vollstrecken – sei gegeben, da die Folgen der Sprengungen auch auf deutschem Staatsgebiet eintraten, hieß es. Das Gericht bestätigte zudem die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft. Die Bewertung könnte auch für den Prozess in Hamburg relevant werden.

Polen lehnte Auslieferung ab

Die strafrechtliche Verfolgung der Anschläge war im vergangenen Herbst auf ein anderes Hindernis gestoßen. Ein mutmaßlich ebenfalls an den Anschlägen beteiligter Taucher wurde im September in Polen gefasst und saß dort zeitweise in Untersuchungshaft. Die polnische Justiz lehnte den deutschen Auslieferungsantrag jedoch ab. Der Ukrainer kam frei.
Polens Regierungschef Donald Tusk hatte zuvor betont, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern. Die politische Führung Polens war stets gegen den Bau der Pipeline. (dpa/red)