Merz: Bei Reformen sollten alle mitmachen. - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Merz stimmt Bundestag auf Europäischen Rat am 18. und 19. Juni ein.
Bundesregierung sieht Deutschland vor wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen.
EU soll ihre Wettbewerbsfähigkeit, Souveränität und Widerstandsfähigkeit stärken.
Opposition kritisiert Wirtschafts-, Sozial- und Außenpolitik der Regierung.
Im Bundestag hat Bundeskanzler Friedrich Merz am Donnerstag, 11. Juni, eine Regierungserklärung anlässlich einer bevorstehenden Ratssitzung abgegeben. Der Europäische Rat wird am 18. und 19. Juni in Brüssel tagen. Die Lage in der Ukraine und im Nahen Osten wird der vorläufigen Tagesordnung zufolge ebenso eine Rolle spielen wie der Mehrjährige Finanzrahmen der EU (MFR) von 2028 bis 2034.
Dazu wird es um die Themenkomplexe Migration und GEAS, ökonomische Herausforderungen, Verteidigungspolitik und Sicherheit sowie illegale Drogen gehen. Neben den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten werden auch Ratspräsident António Costa und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dem Treffen beiwohnen.
Merz sieht Erfolgspotenziale bei Start-ups und im Technologiebereich
Am Beginn seiner Regierungserklärung wurde Bundeskanzler Friedrich Merz zunächst von einer Mikrofonpanne ausgebremst, die jedoch rasch behoben werden konnte. Anschließend zeichnete er das Bild eines Landes, das angesichts geopolitischer Spannungen, technologischer Konkurrenz und demografischer Veränderungen vor tiefgreifenden Herausforderungen stehe. Zugleich verwies er auf bestehende deutsche Erfolgsgeschichten, an die angeknüpft werden könnten.
Als Beleg für die wirtschaftliche Stärke Deutschlands verwies Merz auf ein Umsatzplus von 19 Prozent sowie 10.000 neue Arbeitsplätze in der Luft- und Raumfahrtindustrie. Zudem seien im vergangenen Jahr mehr als 3.500 Start-ups gegründet worden – ein Anstieg um 30 Prozent. Angesichts der aktuellen Herausforderungen könne Deutschland entweder am Status quo festhalten oder seine Stärken nutzen, um sich neu aufzustellen. Für Letzteres habe sich die Bundesregierung entschieden.
Die Regierung habe bereits wichtige Weichen gestellt und werde diesen Kurs fortsetzen, betonte der Kanzler. Wie auch Redner von Union und SPD würdigte er das Gipfeltreffen der Regierungsspitzen mit Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Verbänden am Mittwoch in Berlin. Das Treffen habe einen konstruktiven Dialog und die Bereitschaft zu gemeinsamen Lösungen erkennen lassen.
Wirtschaftliches Fundament für das kommende Jahrzehnt sichern
Merz räumte ein, dass weiterhin Unternehmen schließen und Arbeitsplätze verloren gehen würden. Umso wichtiger sei es, das wirtschaftliche Fundament Deutschlands für mindestens das kommende Jahrzehnt zu stärken, betonte er.
Zugleich verwies der Kanzler auf die europäische Dimension der aktuellen Herausforderungen. Beim bevorstehenden Europäischen Rat werde es auch darum gehen, die Handlungsfähigkeit der EU zu stärken. Europa müsse seine „Souveränität und Widerstandsfähigkeit“ ausbauen und seinen Platz in der internationalen Ordnung behaupten.
Zu den Schwerpunkten, die er in Brüssel setzen wolle, zählte Merz das Bekenntnis zu einem offenen und fairen Welthandel. Dieser sei ein wichtiger Motor für Wohlstand und Wachstum in Deutschland und Europa. Zugleich müsse die EU ihre Interessen entschlossen verteidigen, wenn andere Staaten gemeinsame Regeln nicht einhielten.
Kanzler sieht Deutschland auf Kurs zur europäischen Spitze
Beim Ausbau und der Diversifizierung internationaler Handelsbeziehungen sieht Merz Deutschland und Europa auf einem guten Weg. Er verwies auf Handelsabkommen mit Mexiko und den Mercosur-Staaten sowie auf laufende Verhandlungen mit Indien, Indonesien, Malaysia und den Philippinen. Auch die Ratifizierung der im vergangenen Jahr vereinbarten Zollregelung mit den USA befinde sich nach seinen Worten „auf der Zielgeraden“. Er rechne mit einer Zustimmung des Europäischen Parlaments und im Gegenzug mit dem Bekenntnis der USA zur vollständigen Umsetzung der Vereinbarung.
Auf europäischer Ebene kündigte Merz an, sich weiterhin für den Abbau von Bürokratie und Regulierung einzusetzen. Als Erfolg nannte er Erleichterungen für den deutschen Maschinenbau bei der Umsetzung der europäischen KI-Regeln. Die Wettbewerbsagenda müsse nun konsequent nach dem vereinbarten Fahrplan umgesetzt werden. Deutschland werde dabei als Antreiber und Taktgeber auf Fortschritte drängen.
Beim Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028 sprach sich Merz für eine grundlegende Modernisierung des EU-Haushalts aus. Es seien gemeinsame Investitionen in Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit und europäische Souveränität erforderlich. Gleichzeitig müsse eine übermäßige Verschuldung auf EU-Ebene unterbleiben.
Merz sieht GEAS als Beleg für die europäische Migrationswende
In Bezug auf die Ukraine bekräftigte Merz das Ziel eines „gerechten und dauerhaften Friedens“, der zugleich europäische Sicherheitsinteressen wahre. Die Bundesregierung werde die Ukraine weiterhin unterstützen, „so lange, wie es notwendig ist“, sagte er und stellte zudem eine spätere EU-Beitrittsperspektive in Aussicht.
Darüber hinaus erklärte Merz seine grundsätzliche Bereitschaft, sich an einer Sicherung der Straße von Hormus zu beteiligen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben seien.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) bezeichnete der Kanzler als wichtigen Fortschritt. Die „Migrationswende“ zeige sich dadurch bereits sowohl in Deutschland als auch in Europa.
Sowohl im eigenen Land als auch in der EU gehe die Zahl irregulärer Einreisen zurück. Der Erfolg, den die gemeinsamen asylpolitischen Bemühungen auf europäischer Ebene bewirkt hätten, zeige: „Politik kann Regeln so ändern, dass sich die Situation verbessert.“
Opposition kritisiert Regierungspolitik – Koalition verteidigt Kurs
Im Rahmen der Aussprache zeichnete AfD-Fraktionschefin Alice Weidel ein deutlich pessimistisches Bild der Lage. Sie verwies auf Arbeitsplatzverluste, Unternehmensinsolvenzen und weiterhin hohe Asylzahlen. Zudem kritisierte sie die Ukraine-Politik der Bundesregierung und sprach von einer Fortsetzung der „Massenmigration“.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch warnte davor, Deutschland schlechtzureden. Europa blicke weiterhin auf Deutschland. Er sprach sich für einen Ausgleich zwischen Reformen und sozialer Gerechtigkeit aus und warb für eine stärkere europäische Industriepolitik. Auch er betonte, das Treffen mit den Sozialpartnern gebe Anlass zu Optimismus für Kompromisse, die das Land voranbringen könnten.
Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann, warf der Bundesregierung vor, viele Erwartungen geweckt, bislang aber zu wenig geliefert zu haben. Reformen müssten ausgewogen sein und dürften den gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht gefährden.
Unionsfraktionschef Jens Spahn verteidigte den eingeschlagenen Kurs. Deutschland müsse seine sozialen Sicherungssysteme reformieren und die Ausgaben stärker an den Einnahmen ausrichten. Ziel sei wirtschaftliches Wachstum statt bloßer Umverteilung. Auch er verwies auf das Treffen mit den Sozialpartnern und äußerte die Erwartung einer „Einigung in der Mitte“ im Reformprozess.
Der Vorsitzende der Linksfraktion, Sören Pellmann, kritisierte die aus seiner Sicht zu starke Fokussierung auf militärische Lösungen. Er forderte stattdessen höhere Investitionen in Bildung, Infrastruktur und soziale Sicherung anstelle weiterer Aufrüstung.
Stellungnahme des Deutschen Ethikrats am 11. Juni 2026. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Ein gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien und pauschale Verbote sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats „nicht geeignet“, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Stattdessen sei ein ausgewogenes Schutzkonzept nötig, das die Risiken sämtlicher digitaler Angebote berücksichtigt, erklärte der Ethikrat.
In seiner Stellungnahme beschäftigen sich die Fachleute unter anderem auch mit Smartphones an Schulen und der Rolle der Eltern.
Mindestalter keine Lösung
„Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“, sagte der Vorsitzende des Ethikrats, Helmut Frister. Es gehe um das Kindeswohl, und das schließe auch gesellschaftliche Teilhabe mit ein.
Dabei sei aber wichtig, den nötigen Schutz junger Menschen mit ihren Interessen und der Befähigung für digitale Angebote in Ausgleich zu bringen.
Dafür sei ein gesetzliches, umfassendes Mindestalter für Soziale Medien aus Sicht des Ethikrats aber „nicht geeignet“. Keine Beschränkung sei komplett unumgänglich und viele junge Menschen seien kompetent darin, sie zu umgehen.
Ethikrat für umfassenderes Schutzkonzept
Ohnehin greife der Fokus auf Soziale Medien zu kurz, warnte das Gremium. Denn Risiken wie Sucht, Gewalterfahrungen und Cybermobbing gingen von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur dort gebe, sondern etwa auch bei Streamingdiensten und frei zugänglichen Messengern.
Außerdem nutzten viele Kinder und Jugendliche bereits KI wie Chatbots und Bildgeneratoren und diese seien noch unzureichender reguliert. Ein Mindestalter für Soziale Medien ignoriere diese Gefahren und berge das Risiko, dass sich Kinder und Jugendliche verstärkt diesen Angeboten zuwendeten.
Nötig sei also ein umfassendes Schutzkonzept, und dafür bilde das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zur Regulierung von Plattformen bereits eine gute Grundlage. „Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssen aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden“, sagte Frister dazu.
Grundsätzlich komme den Familien und Eltern eine große Verantwortung zu und diese Erziehungsfreiheit müsse der Staat „respektieren und unterstützen“, forderte der Ethikrat.
Eltern bräuchten aber leicht zugängliche, seriöse Informationen über Gefahren im Netz und „bessere technische Werkzeuge“, mit denen sie die Aktivitäten ihrer Kinder begleiten könnten, etwa Apps zur Bildschirmzeit und zum Kinderschutz.
Nicht zuletzt müssten auch die jungen Menschen stärker einbezogen werden – von den Eltern selbst, aber auch bei politischen Entscheidungen. Der Ethikrat spricht sich außerdem dafür aus, dass die private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen „weitgehend eingeschränkt werden“, so wie es bereits in einigen Ländern gelte.
Klöckner: Flucht in die digitale Parallelwelt verhindern
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), die den Ethikrat um die Stellungnahme gebeten hatte, sagte ebenfalls, digitale Medien seien „mittlerweile ein selbstverständlicher Teil beim Aufwachsen junger Menschen“.
Das habe auch Schattenseiten, dazu gehörten auch „digitale Ausgrenzung, problematische Schönheitsideale und auch die Gefahr von Radikalisierung“. Viele flüchteten sich in eine digitale Parallelwelt. Es bestehe Handlungsbedarf.
Parallel arbeitet derzeit eine von Familienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Kommission an an Empfehlungen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Ende Juni will das Gremium konkrete Handlungsempfehlungen vorstellen und im September einen Abschlussbericht vorlegen. (afp/red)
Der Reformbedarf Deutschlands war laut Prognos bereits im Jahr 2000 mit hoher Zuverlässigkeit absehbar. - Foto: Georg Wendt/dpa
Eine starke Belastung des Faktors Arbeit sowie vergleichsweise hohe Sozialbeiträge – Deutschland zahlt einer Studie zufolge in allen Sozialversicherungen überdurchschnittlich viel für vielfach nur mittelmäßige Ergebnisse.
Eine neu veröffentlichte Prognos-Studie im Auftrag der wirtschaftsnahen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) legt auf Basis internationaler Vergleichsdaten offen, dass alle drei Säulen der Sozialversicherung – Rente, Gesundheit und Pflege – dringend struktureller Reformen bedürfen.
Der Handlungsspielraum ist weg
Der Reformbedarf war laut Prognos bereits im Jahr 2000 mit hoher Zuverlässigkeit absehbar. „Was sich verändert hat, ist nicht die Prognose – sondern der verlorene Handlungsspielraum.“
Die Koalition müsse „bis zur Sommerpause“ den Mut haben, entschlossene Reformen anzustoßen, „wenn sie das Sozialsystem insgesamt retten will“.
„Deutschland leistet sich beim Sozialstaat Rekordausgaben – und erzielt im internationalen Vergleich allenfalls Mittelmaß“, erklärte INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben.
„Die deutschen Sozialversicherungen werden ohne Reformen immer teurer und wirken damit wachstumshemmend, wodurch die Lage weiter verschärft wird – ein Teufelskreis, den nur grundlegende Reformen durchbrechen können.“ Notwendig seien „mehr Eigenbeteiligung, mehr Kapitaldeckung und bei den Leistungen eine Fokussierung aufs Wesentliche“.
Rentenbeiträge deutlich über dem OECD-Durchschnitt
In der gesetzlichen Rentenversicherung liege Deutschland mit einem Beitragssatz von 18,6 Prozent deutlich über dem Durchschnitt der 38 Mitgliedstaaten der OECD, heißt es in der Studie. Dieser liegt demnach bei 16,0 Prozent.
Zugleich liege das Rentenniveau in Deutschland bei 42,1 Prozent, und damit unter dem OECD-Durchschnitt von 43,0 Prozent.
Altersvorsorge gravierend unterentwickelt
Noch gravierender sei das Defizit bei der privaten Altersvorsorge: Mit einem Altersvorsorgevermögen von lediglich 6,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gehöre Deutschland zu den am schlechtesten kapitalgedeckten Rentensystemen der OECD – der Schnitt liegt bei 95,2 Prozent.
Ohne den Ausbau einer kapitalgedeckten Säule droht dem System mit dem Renteneintritt der Babyboomer eine zusätzliche Belastungswelle: Die Deutsche Rentenversicherung erwartet einen Anstieg des Beitragssatzes auf 19,8 Prozent bis 2028 und auf 21,2 Prozent bis 2040.
In der Gesundheit gibt Deutschland der Studie zufolge mit 12,3 Prozent des BIP mehr aus als jedes andere EU-Land und liegt unter allen OECD-Ländern nur hinter den USA.
Trotzdem bewege sich Deutschland bei Lebenserwartung und vermeidbarer Sterblichkeit nur im OECD-Mittelfeld. Die Ursache sei „eine strukturelle Schieflage zwischen zu vielen Krankenhäusern mit zu wenig Fällen und einer unterentwickelten Primärversorgung“.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich seit 1995 fast verdreifacht – von 124 Milliarden auf 352 Milliarden Euro (2025). Mehr Effizienz statt mehr Einnahmen müsse die Devise lauten, urteilen die Prognos-Autoren.
Die Soziale Pflegeversicherung steht laut der Studie vor dem strukturellen Kollaps. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist seit 2015 auf 5,7 Millionen gestiegen. Eigenanteile von über 3.200 Euro pro Monat im ersten Heimaufenthaltsjahr überforderten immer mehr Betroffene; ein wachsender Anteil der Heimbewohner sei auf Sozialhilfe angewiesen.
Der demografische Wandel allein erkläre die Überforderung des Pflegesystems aber nur zu einem kleinen Teil. Wesentlicher Treiber sei hingegen die massive Ausweitung der Leistungsberechtigten im Zuge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes von 2017 gewesen.
Der demografische Wandel wird das Finanzierungsproblem in den Sozialsystemen der Studie zufolge weiter verschärfen.
So stieg der Altenquotient – also die Zahl der Über-65-Jährigen je 100 Menschen im Erwerbsalter – seit 2000 von 26,8 auf 38,8 im Jahr 2024. Mit dem vollständigen Renteneintritt der Babyboomer wird er laut Studie bis 2037 weiter auf 50,9 zulegen. (afp/red)
Achim Brötel, Präsident des Deutschen Landkreistags, bei einer Rede auf der Mitgliederversammlung 2026. - Foto: Bildschirmfoto/Deutscher Landkreistag/David Ausserhofer
In Kürze:
Der Deutsche Landkreistag verlangt einen größeren Anteil vom Umsatzsteuerkuchen.
Ein Rekorddefizit von gut 30 Milliarden Euro bei den Kommunen soll gestopft werden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will Kommunen „nicht im Regen stehen lassen“, macht aber keine konkreten Zusagen.
Vor dem Hintergrund der seit Jahren klammen Kommunalkassen hat der Deutsche Landkreistag (DLT) während seiner zweitägigen Mitgliederversammlung am 8. und 9. Juni 2026 einen deutlich höheren Anteil an den Umsatzsteuereinnahmen verlangt.
In ihrem „Berliner Appell der 294 Landkreise“ forderten die Landräte zehn Prozentpunkte mehr, zumindest als Überbrückung, „bis grundlegende Reformen greifen“. Gemessen an den gesamten Umsatzsteuern des Jahres 2025 würde dies einem Plus von rund 31 Milliarden Euro entsprechen. Damit wäre das Rekorddefizit von gut 30 Milliarden Euro, das die kommunalen Haushalte Ende 2025 auswiesen, ausgeglichen.
Dieselbe Lösung hatte im Januar der Deutsche Städtetag in seinen „Dresdner Impulsen“ vorgeschlagen. Demnach sollte der Umsatzsteueranteil der Kommunen von 2,8 auf 12,8 Prozent steigen.
Kommunale Spitzenverbände rechnen mit steigenden Defiziten
Für das laufende Jahr rechnen der DLT, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund, die zusammen die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bilden, mit einem noch höheren Defizit von 31,6 Milliarden Euro in den 13 Flächenländern.
Nach einer Prognose der Bundesvereinigung vom Sommer 2025 könnte der Schuldenberg im kommenden Jahr auf 34,7 Milliarden Euro anwachsen, 2028 sogar bei 36,1 Milliarden Euro liegen. Ein aktuellerer Ausblick sei gerade in Arbeit, erklärte eine Sprecherin des Städtetags NRW auf Anfrage von Epoch Times.
Die kommunale Finanzkrise sei „flächendeckend“. Die jeweiligen Anteile der Mitgliedstädte würden nicht gesondert ausgewiesen, so die Sprecherin. Als Ursachen für die „massive strukturelle Unterfinanzierung“ nannte sie „mehr Aufgaben durch Bund und Länder, die nicht ausfinanziert sind, dynamisch wachsende Sozialausgaben“ sowie „keine gute Gesetzgebung mit immer mehr bürokratischem Aufwand“.
Landkreistagspräsident Brötel: „So kann es nicht weitergehen“
DLT-Präsident Achim Brötel (CDU) skizzierte die Situation in einer Pressemitteilung wie folgt: „Rücklagen sind vielerorts aufgebraucht, Investitionen in Schulen, Kitas, Straßen, Digitalisierung und ÖPNV werden zurückgestellt, Kassenkredite steigen bedrohlich in nie gekannte Höhen. So kann es nicht weitergehen.“
Brötel war zu Beginn des Jahrestreffens im Berliner Café Moskau für weitere zwei Jahre im Amt bestätigt worden. Als Landrat steht er dem Neckar-Odenwald-Kreis im Norden Baden-Württembergs vor. Bei seiner Abschlussrede am Dienstag betonte er noch einmal die Notwendigkeit baldiger Reformen:
„Wer immer nur nach mehr Geld ruft und sich Reformen verweigert, macht es sich definitiv zu leicht. Wer immer nur von Reformen spricht und die akute Finanznot der Kommunen währenddessen konsequent ignoriert, aber ebenfalls. Das muss sich deshalb auch unbedingt ändern.“
Brötel forderte nicht nur eine kurzfristige Stabilisierung der Investitionen aus dem Sondervermögen des Bundes, sondern langfristig auch ein Ende der ungebremst steigenden laufenden Ausgaben. Es bedürfe „mehr Mut zur Zumutung“, wenn es um Reformen gehe.
Die Landräte hatten ihre Forderungen an die Bundesregierung schon am Vortag in ihrem Berliner Appell auf den Punkt gebracht:
„Berlin muss die kommunalen Finanzen sofort stabilisieren, den Sozialstaat zukunftsfähig machen und Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung von unnötiger Bürokratie entlasten.“
Das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ müsse wieder konsequent umgesetzt werden: „Wenn Bund und Länder neue Aufgaben beschließen oder Standards erhöhen, müssen sie die Kosten vollständig, dauerhaft und rechtzeitig tragen“, heißt es in dem Appell. Dabei stünden auch und vorrangig die Länder in der Pflicht.
Gegen neue Leistungsversprechen und mehr Verwaltungsaufwand
Die kommunale Ebene dürfe zudem nicht länger „Ausfallbürge anderer Systeme“ sein, fordern die Landräte. Was etwa in der Zuständigkeit der Pflegeversicherung oder der Schulen liege, dürfe nicht mehr „dauerhaft über die Eingliederungshilfe oder die Jugendhilfe“, also nicht über die kommunale Ebene, bezahlt werden.
Die Landräte zeigten sich zudem einig, dass es „keine neuen Leistungsversprechen mit neuen Ausgaben und neuem Verwaltungsaufwand“ mehr geben dürfe.
Speziell die Ausgaben für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung, der Kinder- und Jugendhilfe und der Hilfe zur Pflege seien längst so stark gestiegen, dass sie „Zukunftsinvestitionen in Schulen, Straßen, Digitalisierung, Sicherheit und Daseinsvorsorge“ verdrängen würden.
Bei all dem gehe es ihnen nicht um „sozialen Kahlschlag“, so die Landräte, sondern um „mehr Wirksamkeit, angemessene Eigenbeteiligungen und mehr pauschale Leistungen“. Die 294 Landkreise erwarten jetzt „Mut zu Reformen“ und „reichen die Hand, diesen Weg gemeinsam zu gehen“, unterstrichen die Mitglieder des DLT in ihrem Appell.
Klingbeil sieht „historische Pflicht“ zur gemeinsamen Problemlösung
Zur Versammlung der Landräte waren am Nachmittag des 8. Juni auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sowie Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) als Gastredner geladen.
Der Bundeskanzler sollte am nächsten Tag sprechen, sagte aber kurzfristig ab. Für ihn sprang Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) ein. Nach Einschätzung der „Fränkischen Nachrichten“ gelang es aber keinem der drei Kabinettsmitglieder, Zuversicht unter den Landräten zu verbreiten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bei seiner Rede auf der Landkreisversammlung am 8. Juni 2026 in Berlin.
Foto: Bildschirmfoto/Deutscher Landkreistag
Klingbeil sprach mit Blick auf jene, „die sich vorgenommen haben, dieses Land in seinen Grundwerten und seinen Grundfesten auseinanderzunehmen“, von einer gemeinsamen „historischen Pflicht“, die Probleme zu lösen.
Auf die DLT-Forderung nach einem größeren Umsatzsteueranteil ging der Chef der Finanzen des Bundes nicht ein. Er erinnerte daran, dass sein Ministerium im April ein Länder- und Kommunalentlastungsgesetz auf den Weg gebracht hat, das den Bundesländern zwischen 2026 und 2029 jährlich 1 Milliarde Euro zusätzlich bereitstellen soll.
Den Spruch „Wer bestellt, bezahlt“ könne man leicht in Talkshows äußern, meinte Klingbeil. In der Praxis gehe es aber darum, juristisch saubere Lösungen für den „Prozess der Veranlassungskonnexität“ zu finden. Er hoffe, dass dies noch 2026 klappen werde:
„Wir dürfen die Kommunen hier nicht im Regen stehen lassen.“
Ob Deutschland überhaupt ein starkes Land bleiben werde, werde „sich entscheiden, wenn wir jetzt Knoten durchschlagen“, mahnte der Vizekanzler.
Investitionsfortschritte gebe es dank des 500 Milliarden Euro schweren „Sondervermögens“ des Bundes beim Wohnungsbau und bei der Digitalisierung. Dabei handele es sich aber um den „einzig wirksamen Wachstumsimpuls, den wir in diesem Land leider gerade haben“, so Klingbeil.
Er hoffe, dass das Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das „die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie steigern“ soll, noch im Juni verabschiedet werden könne.
Nach Angaben des DLT-Pressesprechers sei nach Klingbeils Auftritt allen Anwesenden klar gewesen, dass eine Lösung „nur im Rahmen auch von Leistungsrückführungen oder dem Absenken von Standards etwa im Sozialbereich gelingen könne“.
Auf Nachfrage von Epoch Times wies das Bundesfinanzministerium darauf hin, dass der Bund die Länder und Kommunen bereits vielfach unterstütze. Allein im Bereich Soziales flössen derzeit „jährlich rund 25 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt in die Kassen der Kommunen“, schrieb ein Sprecher. Daneben entlaste der Bund die Kommunen „beispielsweise beim Ganztagsbetreuungsausbau, beim Startchancenprogramm und beim Digitalpakt 2.0 sowie in den Bereichen Verkehr und Bauen“.
Auch die 100 Milliarden Euro aus dem „Sondervermögen“ sollten über die Länder zum größten Teil in die kommunale Infrastruktur fließen. Steuerliche Mindereinnahmen, die den Kommunen aufgrund des Investitionssofortprogramms zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland entstünden, würden bereits ausgeglichen, so der Sprecher, nämlich über die Erhöhung der Festbeträge der Gemeinden im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung.
DLT-Präsident Brötel zeigte sich im Interview mit dem Nachrichtensender „Phoenix“ offen für den Vorschlag von Gesundheitsministerin Warken, das Angehörigenentlastungsgesetz zu ändern, um Familienangehörige mit einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro wieder stärker an den Pflegekosten für ihre Verwandtschaft beteiligen zu können.
Den Kommunen weitere 5 Milliarden Euro Kosten aufzubürden, um die Krankenhauslandschaft zu reformieren, sei jedoch „unbedingt“ zu verhindern, so Brötel.
Der DLT vertritt eigenen Angaben zufolge drei Viertel der kommunalen Aufgabenträger, rund 96 Prozent der Fläche und mit knapp 56 Millionen Einwohnern 68 Prozent der Bevölkerung in den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland.
Bundesratspräsident: Länder werden Steuerreform nur ohne Haushaltskürzungen absegnen
Auch die Länderseite erhöhte jüngst den Druck auf die Bundesregierung. Andreas Bovenschulte (SPD), Bürgermeister von Bremen und derzeit Bundesratspräsident, warnte im „SPIEGEL“-Interview vor zu viel Reformeifer aus dem Bundeskabinett.
Aus seiner Sicht bedürfe es vor der parlamentarischen Sommerpause lediglich einer Steuerreform, um wieder Wachstum zu schaffen, Arbeitsplätze zu sichern und die allgemeine Stimmung zu heben. Sollten daraufhin weniger Steuern eingenommen werden, könne man dies durch Aufnahme zusätzlicher Kredite ausgleichen.
Einsparungen im Bund, in den Ländern oder in den Kommunen zur Gegenfinanzierung von Steuererleichterungen halte er dagegen für den falschen Weg. Durch Haushaltskürzungen sei eine Belebung der Wirtschaft nämlich nicht zu erreichen, so Bovenschultes Überzeugung. „Die Länder wären dann gezwungen, die Steuerreform im Bundesrat abzulehnen.“
Der Export deutscher Produkte erfolgt meist mit Containerschiffen (Symbolbild). - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die deutsche Wirtschaft wird nach Ansicht des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) nur anziehen, wenn die Straße von Hormus noch in diesem Sommer wieder befahrbar wird.
Andernfalls „würde die deutsche Wirtschaftsleistung im Jahr 2026 bestenfalls stagnieren“, heißt es in einer Analyse. Dann würde Erdöl noch wesentlich teurer werden, und es wäre mit höheren Inflationsraten und Zinssätzen zu rechnen. Auch wäre ein Rückschlag für die deutschen Exporte wahrscheinlich.
Sollte sich der Golfkonflikt jedoch entspannen und sollten die Energiepreise nicht weiter steigen, wird sich nach Ansicht des Instituts die Erholung im Laufe des Jahres 2026 fortsetzen.
In diesem Fall dürfte die Produktion in diesem und im folgenden Jahr um 0,9 Prozent zunehmen. Ähnliche Expansionsraten sind auch für Ostdeutschland zu erwarten.
Im März waren die IWH-Konjunkturforscher für die deutsche Wirtschaft noch von einem Zuwachs von 0,7 Prozent für 2026 und 1 Prozent für 2027 ausgegangen. (dts/red)
Einen Monat vor der parlamentarischen Sommerpause gibt es in den Umfragen wenig Veränderung. Wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahl wäre, käme die AfD laut der am Donnerstag veröffentlichten Umfrage des Instituts Ipsos auf 27 Prozent (+1) und bliebe stärkste politische Kraft.
Die Union verharrt bei 23 Prozent, die Grünen erreichen wie im Vormonat 14 Prozent und liegen damit weiterhin vor der SPD mit 13 Prozent, die sich ebenfalls nicht bewegt. Die Linke hält ebenfalls ihr Niveau bei 12 Prozent.
Die FDP liegt unverändert bei 4 Prozent und bleibt damit auch nach der Wahl von Wolfgang Kubicki zum Parteivorsitzenden unter der Fünf-Prozent-Hürde.
Das BSW stagniert bei 3 Prozent und würde den Einzug in den Bundestag ebenfalls verpassen. Alle sonstigen Parteien kommen zusammen nur noch auf 4 Prozent, und verlieren damit einen Zähler.
Parallel zur Sonntagsfrage hat Ipsos auch die Zufriedenheit mit Bundeskanzler Friedrich Merz und der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD erhoben. Der Anteil der eher Zufriedenen mit Kanzler Merz sinkt im Vergleich zum Vormonat um drei Prozentpunkte auf 15 Prozent.
Die Bundesregierung wird ebenfalls nur von einer Minderheit positiv bewertet, hält sich im Vergleich zum Kanzler aber stabil auf niedrigem Niveau: Aktuell sind unverändert 17 Prozent der Deutschen mit der Arbeit der Bundesregierung zufrieden.
Ipsos hatte vom 5. bis 7. Juni genau 1.000 Wahlberechtigte in Deutschland befragt, das Ergebnis ist gewichtet nach Alter, Geschlecht, Bildung, Region und Wahlverhalten bei der letzten Bundestagswahl. (dts/red)
Die deutsche Wirtschaft wird nicht nur vom Irankrieg ausgebremst. - Foto: Andreas Arnold/dpa
Mit dem Ölpreisschock und Irankrieg droht Deutschland nach Einschätzung des DIW eine Rezession. Die Ökonomen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung halbieren ihre Wachstumsprognose für das laufende Jahr.
Demnach erwarten sie für 2026 nur ein Plus von 0,5 Prozent und von 0,8 Prozent für das kommende Jahr – jeweils rund einen halben Prozentpunkt weniger als zuletzt vermutet.
Der Irankrieg habe die Erholung der Wirtschaft ausgebremst, bevor sie sich festigen konnte. „Gestiegene Öl- und Gaspreise treiben die Verbraucherpreise, schmälern die Kaufkraft der privaten Haushalte und verstärken die Unsicherheit.“
Die deutsche Wirtschaft dürfte nach Einschätzung des DIW „sowohl im zweiten als auch im dritten Quartal leicht schrumpfen“, bevor sie sich zum Jahresende stabilisiere.
Verbraucher müssen sich auf steigende Preise einstellen: Die Inflation dürfte laut DIW mit 2,9 Prozent in diesem und 3,0 Prozent 2027 über dem Ziel der Europäischen Zentralbank liegen – zuletzt betrug die Teuerung in Deutschland 2,6 Prozent.
Zudem werde die Arbeitslosenquote 2026 wohl leicht auf 6,4 Prozent steigen, bevor sie 2027 wieder auf 6,2 Prozent sinke.
Deutschland drohe keine zweite Energiekrise wie mit dem Ukrainekrieg 2022/23, sagt DIW-Konjunkturchefin Geraldine Dany-Knedlik.
„Der Schock ist kleiner, die Energieversorgung ist noch gesichert, und Deutschland ist heute weniger abhängig von fossilen Importen als nach Beginn des Ukrainekriegs.“
Dass die Wirtschaft überhaupt wachse, sei den Milliarden-Sondervermögen zu verdanken, so das DIW. Steigende Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur stützten die Konjunktur. Der private Konsum und die exportorientierte Industrie kämen dagegen nur langsam in Schwung. (dpa/red)
Bei einer Bundestagssitzung in Berlin (Symbolbild).. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt heute ab 9 Uhr im Bundestag eine Regierungserklärung zum bevorstehenden EU-Gipfel ab.
Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs kommende Woche in Brüssel geht es unter anderem um die Lage in der Ukraine sowie im Nahen Osten. Ein weiteres Thema wird der mehrjährige Finanzrahmen der EU von 2028 bis 2034 sein.
Der Rede des Bundeskanzlers schließt sich eine 60-minütige Debatte im Plenum des Parlaments an. Hier die heutige Tagesordnung. Der Livestream beginnt um 9 Uhr:
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Anschließend beraten die Abgeordneten eine Reihe von Gesetzentwürfen der Bundesregierung: unter anderem zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und zur Verlängerung von Bundeswehr-Auslandseinsätzen.
Abschließend abgestimmt wird am späten Abend zudem über Änderungen im Steuerberatung- sowie Steuerrecht. In erster Lesung beraten die Abgeordneten zudem über die Aussetzung der für dieses Jahr eigentlich vorgesehenen Diätenerhöhung. (afp/red)
Rechtsstreitigkeiten zwischen Geschädigten und Sparkasse dürften sich lange hinziehen. (Archivbild) - Foto: Christoph Reichwein/dpa
Knapp sechs Monate nach dem Millionen-Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen beginnen die ersten zwei Zivilprozesse. Vor dem Landgericht Essen fordern zwei geschädigte Kunden Schadenersatz.
Im ersten Verfahren am heutigen Donnerstag (14:00 Uhr) klagt eine Kundin, die 391.000 Euro von der Bank verlangt. Ihr sei Bargeld in dieser Höhe sowie Schmuck aus dem aufgebrochenen Schließfach gestohlen worden.
Direkt im Anschluss (14:30 Uhr) verhandelt das Gericht die Klage eines Kunden auf knapp 49.000 Euro für gestohlene Goldmünzen und Familienschmuck.
Nach Weihnachten waren Unbekannte über eine Tiefgarage in einen Archivraum und von dort aus mit einem Kernbohrer in den Tresorraum gelangt. Sie brachen fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Von ihnen fehlt jede Spur. Der Gesamtschaden könnte in bis zu dreistelliger Millionenhöhe liegen.
Streit über Sicherheitsmaßnahmen und Schließfachinhalte
Die Kläger werfen der Bank gravierende Versäumnisse bei den Sicherheitsvorkehrungen vor. Dabei handele es sich um die zweitgrößte Schließanlage Deutschlands, kritisierte Anwalt Daniel Kuhlmann vor dem Prozess.
Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück und führt zahlreiche Sicherungsmaßnahmen an. Es gebe seitens der Sparkasse keine Pflichtverletzungen.
Auch über den Inhalt der Schließfächer wird gestritten. Die Bank verweist darauf, keine Kenntnis vom jeweiligen Inhalt gehabt zu haben. Zudem bestreitet sie, dass die Kläger Eigentümer der genannten Gegenstände sind und sich diese zum Einbruchszeitpunkt im Schließfach befanden. Auch sei bislang nicht abschließend geklärt, was entwendet und was zurückgelassen wurde.
Die Täter hatten im verwüsteten Tresorraum nach früheren Berichten mehrere 100.000 Gegenstände zurückgelassen, die den Eigentümern zugeordnet werden müssen. Erste Kunden hatten daraus ab Anfang Mai Wertsachen – zunächst vor allem Dokumente – zurückbekommen. Laut Bank sind auch sehr wertvolle Dinge dabei.
Bis zu 10.300 Euro Versicherungsschutz oder „volle Haftung“?
Die Sparkasse betont, dass die Schließfächer mit maximal 10.300 Euro versichert sind, sofern keine höheren Summen vereinbart wurden.
Der Klägeranwalt hält dagegen eine vollständige Haftung der Bank für geboten. Die Klägerin, die 391.000 Euro fordert, sei um ihre Altersabsicherung gebracht worden und nun völlig mittellos.
Kuhlmann vertritt nach eigenen Angaben rund 650 Kunden mit einem Gesamtschaden von fast 51,5 Millionen Euro. Die beiden Verfahren sollen aus seiner Sicht als Musterklagen dienen.
Dazu strebe er einen „Unterwerfungsvergleich“ mit der Sparkasse an. Im Erfolgsfall würde die Bank demnach grundsätzlich Ansprüche seiner Mandanten anerkennen. Andernfalls werde er „im schlimmsten Fall“ hunderte Klagen erheben und die Sparkasse „in Grund und Boden klagen“.
Ein Vergleich scheint extrem unwahrscheinlich
Nach Angaben des Gerichtssprechers Matthias Murawski müssen beide Parteien persönlich erscheinen. Vorsitzender Richter Stefan Ostheide werde zunächst die Möglichkeit eines Vergleichs ausloten, andernfalls ihre Positionen anhören.
Der weitere Verlauf nach Prozessbeginn sei völlig offen. Beim Landgericht seien bereits weitere acht Klagen eingegangen und von Juli bis September terminiert. Die Kläger werden von einem Leverkusener Anwalt vertreten. (dpa/red)
Jobcenter (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Der ehemalige Jobcenter-Mitarbeiter Fred Göcken verteidigt seinen ZDF-Auftritt und kündigt eine Klage gegen seine fristlose Kündigung an.
Göcken sieht strukturelle Probleme im Bürgergeldsystem und spricht von Fehlanreizen sowie mangelnden Kontrollmöglichkeiten.
Die Stadt Bremen wirft ihm vor, das Jobcenter diffamiert und unbelegte Behauptungen verbreitet zu haben.
Nach seiner fristlosen Entlassung durch das Jobcenter Bremen hat sich Fred Göcken erneut öffentlich zu Wort gemeldet. Der langjährige Jobcenter-Mitarbeiter war nach einem nicht abgestimmten Auftritt im ZDF gekündigt worden. Dabei konkretisierte er seine Aussagen aus der Sendung „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung“ vom 14. Mai 2026.
Zugleich kritisierte er die Reaktion seines Arbeitgebers auf den Auftritt, die er nach eigenen Angaben in dieser Schärfe nicht erwartet habe. Göcken betonte zudem, dass sein anhängiges arbeitsrechtliches Verfahren gegen die Stadt Bremen nichts mit dem Gespräch bei Sarah Tacke zu tun habe. Gegen seine Entlassung will er gerichtlich vorgehen.
Debatte um Bürgergeld-Aussagen und politische Einordnung
Sein Gespräch mit dem ZDF über Probleme im System der Bürgergeld-Administration sei ein „SOS-Funk“ gewesen, sagte er im Podcast von BILD-Vizechef Paul Ronzheimer. Diesen Schritt habe er insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Zustimmungswerte für die AfD in den Umfragen für erforderlich gehalten. Er sei der Auffassung, damit seiner „staatsbürgerlichen Pflicht“ nachgekommen zu sein. Bereits zuvor hatte Göcken gegenüber dem „Weser-Kurier“ erklärt, seine Intention habe „nicht im Schüren rechter Ressentiments“ gelegen.
Allerdings betonte er, es gebe einen Missstand in den Jobcentern, der „das Potenzial hat, uns finanziell und gesellschaftlich zu ruinieren“. Dieser bestehe in „Leistungen ohne Gegenleistung und ohne temporäre Begrenzung“. Diese seien ein wesentlicher Grund dafür, dass das System „an den Rand des Zusammenbruchs“ geraten sei.
Göcken äußerte, dass 30 bis 40 Prozent der Bürgergeldempfänger in Bremen falsche Angaben machten, um sich im System einzurichten. Gleichzeitig würde kaum zu Sanktionen gegriffen. In den Jobcentern sei zudem eine Mentalität eingekehrt, die dazu neige, lieber Geld für Weiterbildung auszugeben, als Menschen in Arbeit zu bringen.
Anteil der „Totalverweigerer“ im Bürgergeld bei rund 1 Prozent
Die Stadt Bremen begründete die fristlose Kündigung damit, dass Göcken das Jobcenter mit seinen Aussagen „diffamiert“ habe. Damit habe er die Grenzen seines Rechts auf freie Meinungsäußerung und öffentliche Kritik überschritten. Durch den Fernsehauftritt habe der seit Gründung des Jobcenters dort tätige Mitarbeiter einen „Vertrauensverlust“ verursacht.
Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling warf dem langjährigen Mitarbeiter zudem vor, mit seiner Behauptung über 30 bis 40 Prozent der Bürgergeldbeziehenden Fake News zu verbreiten. Für diese Angaben gebe es „keinerlei belastbare Grundlage“. Sie verzerrten die Realität, beschädigten das Vertrauen in den Sozialstaat und stellten Hunderttausende Menschen unter Generalverdacht.
Göcken entgegnete, entsprechende Daten könnten nicht vorliegen, wenn sie gar nicht erhoben würden. Zugleich stellte er klar, nicht den Eindruck erwecken zu wollen, bei den von ihm genannten Personen handele es sich um sogenannte Totalverweigerer. Deren Anteil werde durch die offiziell genannten rund 1 Prozent durchaus realistisch abgebildet.
Tricksereien sollen Verbleib im System ermöglichen
Allerdings gehe es bei den von ihm genannten 30 bis 40 Prozent um Personen, bei denen die „Motivation, intrinsische Überzeugung sozusagen, Arbeit aufzunehmen“ nicht vorbehaltlos sei. Es gebe Menschen, die formal mitwirkten, sich bewerben würden und Termine wahrnähmen, aber keinen Weg aus dem Bürgergeld um jeden Preis anstrebten.
Viele suchten nach Wegen, im System zu verbleiben und dieses für sich arbeiten zu lassen. Dabei sei mitunter Schwarzarbeit im Spiel, häufig würden Einkünfte nicht oder nicht sofort gemeldet. Auch bei Bedarfsgemeinschaften werde teilweise getrickst. So komme es vor, dass Paare sich „offiziell trennen, um Leistungen für eine zweite Wohnung zu empfangen – ohne sie zu bewohnen“.
Ein Extrembeispiel sei gewesen, Arbeitslosen einen Führerschein und teilweise sogar einen Zuschuss für ein kleines Fahrzeug zu gewähren, um eine Arbeitsaufnahme zu ermöglichen. Dies sei zwar geschehen, die Betroffenen hätten jedoch wenig später wieder gekündigt.
Überlastung und fehlende Koordination der Geflüchteten-Betreuung
Dass es kaum zu genauen Überprüfungen oder gar Sanktionen komme, sei auch eine Folge der Arbeitsüberlastung. Jeder Arbeitsvermittler in Bremen betreue im Regelfall zwischen 250 und 400 Kunden. Auch Vorgesetzte hätten davon abgeraten, Maßnahmen gegen mutmaßlich Arbeitsunwillige zu ergreifen. Stattdessen sei dazu geraten worden, sich um die Interessierten zu kümmern – den Rest „kriegen wir ja nicht“.
Die Fluchtbewegung Mitte der 2010er-Jahre habe die Lage zusätzlich verkompliziert. Dies sei nicht zuletzt auf ein Kompetenzgerangel zwischen Jobcenter und dem BAMF zurückzuführen. Vor allem sei es kaum möglich gewesen, Menschen in Arbeit zu vermitteln, die zunächst einen Sprachkurs hätten absolvieren müssen, auf den sie jedoch bis zu einem halben Jahr hätten warten müssen. Dieses Problem habe auch das IAB im Zusammenhang mit ukrainischen Geflüchteten beschrieben. Im Unterschied zu regulären Asylsuchenden seien diese zumindest bis April dieses Jahres zum sofortigen Bezug von Bürgergeld und zur Arbeitsaufnahme berechtigt gewesen.
Die Sprünge an den Tankstellen sind hoch und nicht nur durch Ölpreissteigerungen zu erklären, sagt der ADAC (Symbolbild). - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die seit 1. April für Tankstellen geltende Beschränkung auf nur noch eine Benzinpreiserhöhung am Tag verursacht laut ADAC so hohe Preisschwankungen im Tagesverlauf wie nie zuvor.
Die Differenz zwischen Höchst- und Tiefstpreis eines durchschnittlichen Tages lag demnach für den Liter Super E10 bei 14,6 Cent, bei Diesel waren es sogar 18,4 Cent je Liter. Das teilte der Autoclub in München mit.
Kurz vor Mittag sind die Preise am niedrigsten
Die bisher größten vom ADAC beobachteten Preisdifferenzen innerhalb eines Tages gab es bei Super E10 im Mai 2025 mit 12,5 Cent, bei Diesel im Mai 2022 mit 16,7 Cent. Der ADAC wertete für die Berechnung die Preise von gut 14.000 Tankstellen aus.
Der für Autofahrer günstigste Zeitpunkt zum Tanken ist nunmehr kurz vor Mittag. Dann sind die Preise am niedrigsten, kurz bevor um 12 Uhr die üblicherweise kräftige Erhöhung folgt.
Autofahrer, die diesen günstigsten Zeitpunkt erwischen, können laut ADAC bei 50-Litern Super E10 im Schnitt 7,30 Euro sparen, bei Diesel sind es durchschnittlich sogar 9,20 Euro.
ADAC: Mittägliche Sprünge nicht durch Ölpreisentwicklung erklärbar
Die Bundesregierung hatte nach österreichischem Vorbild die 12-Uhr-Regel eingeführt, nachdem die Benzinpreise im März wegen des Irankriegs stark gestiegen waren. Im Saldo ist das Spritpreisniveau laut ADAC aber dennoch gestiegen.
Die großen Preisunterschiede im Tagesverlauf sieht der Autoclub als Beleg, dass die Mineralölkonzerne mit Risikoaufschlägen auf die Regel reagiert haben. Die gewaltigen Preissprünge zur Mittagszeit seien nicht nur durch Ölpreissteigerungen erklärbar.
Einen Monat nach der 12-Uhr-Regel hatte die Bundesregierung zum 1. Mai noch den Tankrabatt von durchschnittlich knapp 17 Cent je Liter eingeführt, um den Anstieg der Spritpreise zu dämpfen. (dpa/red)
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft sehen das Treffen mit den Spitzen der Koalition und Gewerkschaften am Mittwoch im Kanzleramt als Chance für einen gemeinsamen Reformkurs. (Archivbild) - Foto: Peter Kneffel/dpa
„Konstruktive“ Atmosphäre und die Vereinbarung weiterer Gespräche: Die Spitzen der schwarz-roten Koalition haben am Mittwochabend im Kanzleramt dreieinhalb Stunden mit Vertretern von mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden über die Reformpläne der Regierung diskutiert.
Konkrete Entscheidungen wurden wie angekündigt nicht gefasst. Das Treffen wurde in der Regierung als Signal der Geschlossenheit vor den anstehenden schwierigen Entscheidungen gewertet.
Vier Themenfelder und weitere Gespräche
Die Gespräche seien „in konstruktiver und konzentrierter Atmosphäre“ geführt worden, teilte Regierungssprecher Stefan Kornelius nach dem Treffen mit. Es sei um vier Themenfelder gegangen: „die Situation am Arbeitsmarkt, die Stabilität und Sicherung der Sozialversicherungen, Bürokratieabbau und Steuerpolitik“.
Wirtschafts- und Gewerkschaftsvertreter hätten die Bereitschaft geäußert, „den Reformprozess konstruktiv zu begleiten“, erklärte Kornelius. Dazu seien „weitere Gespräche vereinbart“ worden. In welchem Format und wann dies stattfinden soll, blieb zunächst offen.
Einigkeit habe unter den Gesprächsteilnehmern geherrscht, „dass der Wirtschaftsstandort Deutschland vor großen Herausforderungen steht“, teilte der Regierungssprecher weiter mit.
„Der technologische Wandel, die Veränderung in der Demografie und die vielfältigen Krisen in der Welt zwingen zu entschlossenen Schritten für mehr Wachstum und neue Wertschöpfung.“ Gleichzeitig hätten alle Seiten anerkannt, „dass die Sozialsysteme reformiert und die Bürokratielast verringert werden müssen“.
Einigkeit habe auch darüber bestanden, „dass weitere Schritte zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes zügig und entschlossen angegangen werden müssen“, erklärte der Regierungssprecher weiter.
Dazu gehörten auch die Bemühungen, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu verbessern, „etwa durch die Senkung von Energiekosten und die steuerliche Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“.
Entscheidungen sollen am 1. Juli fallen
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften äußerten sich zunächst nicht. Sie hatten im Vorfeld angekündigt, dies voraussichtlich erst am Donnerstag zu tun. Entscheidungen zu den geplanten Reformen wollen CDU, CSU und SPD nach dem bisherigen Zeitplan bei einem Koalitionsausschuss am 1. Juli treffen.
„Gute Lösungen entstehen im Dialog“, hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zum Auftakt des Treffens im Kurzbotschaftendienst X erklärt. Deutschland wieder auf Wachstumskurs bringen – dies sei „in den nächsten Wochen von höchster Priorität“.
Merz hatte am Wochenende auch die Hoffnung geäußert, dass Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände gemeinsame Vorschläge präsentieren. Die Arbeitgeberseite hatte am Dienstag die Erwartung geäußert, dass bei dem Treffen Prioritäten sowie ein zeitlicher Rahmen für die Reformen abgesteckt werden.
„Unser Land braucht Reformen“, schrieb CSU-Chef Markus Söder nach Beginn des Treffens im Online-Dienst Instagram. „Wir müssen gemeinsam vorankommen.“
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch forderte zuvor, die Gesprächsrunde mit den Sozialpartnern dürfe keine „Eintagsfliege“ bleiben. Aus der Partei hieß es nach dem Treffen, sie sei zufrieden mit den Ergebnissen. Es seien dabei auch Gemeinsamkeiten bei den Themen Energie, Steuern, Bürokratieabbau und Innovation gefunden worden.
An dem Treffen nahmen von Wirtschaftsseite die Vorsitzenden des Arbeitgeberverbands BDA, des Industrieverbands BDI, der Industrie- und Handelskammer sowie des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Die Gewerkschaften wurden durch die Spitzen des Deutschen Gewerkschaftsbunds, der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, der IG Metall und der IG Bergbau, Chemie, Energie vertreten. (afp/red)
Bei einer Bundestagssitzung in Berlin (Symbolbild).. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt heute ab 9 Uhr im Bundestag eine Regierungserklärung zum bevorstehenden EU-Gipfel ab.
Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs kommende Woche in Brüssel geht es unter anderem um die Lage in der Ukraine sowie im Nahen Osten. Ein weiteres Thema wird der mehrjährige Finanzrahmen der EU von 2028 bis 2034 sein.
Der Rede des Bundeskanzlers schließt sich eine 60-minütige Debatte im Plenum des Parlaments an.
Anschließend beraten die Abgeordneten eine Reihe von Gesetzentwürfen der Bundesregierung: unter anderem zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und zur Verlängerung von Bundeswehr-Auslandseinsätzen.
Abschließend abgestimmt wird am späten Abend zudem über Änderungen im Steuerberatung- sowie Steuerrecht. In erster Lesung beraten die Abgeordneten zudem über die Aussetzung der für dieses Jahr eigentlich vorgesehenen Diätenerhöhung. (afp/red)
Die gesetzlichen Krankenkassen. (Symbolbild) - Foto: ---/GKV-Spitzenverband/dpa
Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen ist noch schlechter als bisher gedacht.
So rechnet das Bundesgesundheitsministerium in diesem Jahr mit 3,5 Milliarden Euro höheren Kassenausgaben als angenommen. Dies geht aus vorläufigen Zahlen hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch, 10. Juni, vorlagen.
Auch nach der geplanten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürften demnach in den kommenden Jahren Finanzlücken in Milliardenhöhe bleiben – falls es nicht zu Nachschärfungen kommt.
Ausgaben steigen schneller als erwartet
Die Ausgaben der Krankenkassen für Ärzte, Arzneimittel und Kliniken stiegen den vorläufigen Zahlen zufolge von Januar bis März um 7,8 Prozent – und damit stärker als erwartet. Bislang ging das Ministerium von einem Anstieg der Ausgaben von 6,5 Prozent für das Gesamtjahr 2026 aus.
Falls der Ausgabenanstieg im weiteren Jahresverlauf leicht auf 7,5 Prozent zurückgeht, rechnet das Gesundheitsministerium aber immer noch mit rund 3,5 Milliarden Euro höheren Ausgaben als erwartet.
Auswirkungen hätten diese demnach erst 2027. Die neuen Prognosen des Ministeriums basieren auf vorläufigen Meldungen der Krankenkassen; zuerst hatte darüber die „Bild“ berichtet.
Die GKV steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von 15,3 Milliarden Euro erwartet.
Milliardenersparnisse durch Reform reichen nicht
Die Bundesregierung brachte deshalb kürzlich ein Reformgesetz auf den Weg, mit dem 16,3 Milliarden Euro 2027 eingespart werden sollen – mit einer Milliarde Euro als Puffer.
Angesichts der neuen Zahlen würde dieser aber nicht ausreichen. Stattdessen droht 2027 eine Finanzlücke von 2,5 Milliarden Euro.
Auch die in den kommenden Jahren durch die Reform geplanten Einsparungen – von bis zu 38,3 Milliarden Euro im Jahr 2030 – würden nicht reichen.
2028 bliebe weiterhin ein Defizit von 1,9 Milliarden Euro, 2029 von 4,4 Milliarden und 2030 von 5,8 Milliarden Euro. Es seien deshalb „zusätzliche Entlastungsmaßnahmen“ zur Beitragsstabilisierung notwendig, schreibt das Gesundheitsministerium in der Prognose.
Die vorläufigen Zahlen zeigten, „eine deutlich höhere Ausgabendynamik“ als prognostiziert, erklärte ein Sprecher des Ministeriums auf AFP-Anfrage. Sie könnten erst abschließend bewertet werden, wenn die genauen Zahlen vorliegen, voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli. Sie verdeutlichten aber in jedem Fall „wie ernst die Lage in der GKV ist“.
Kritik aus der Opposition
Die Opposition reagierte mit scharfer Kritik auf die neuen Prognosen. „Wie handwerklich schlecht“ der Gesetzentwurf zur GKV-Reform sei, „zeigt sich in aller Deutlichkeit angesichts der jetzt gefundenen zusätzlichen Finanzlöcher bei den Krankenkassen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann AFP. Der Entwurf müsse deshalb „zurück an die Werkbank“.
„Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen wird noch dramatischer als erwartet“, erklärte Linken-Chefin Ines Schwerdtner. „Es muss etwas passieren – aber nicht auf Kosten der Versicherten.“
Die Pläne Warkens bedeuteten „weniger Leistungen und eine schlechtere Versorgung, statt die strukturellen Probleme endlich anzupacken“.
Über den Gesetzentwurf zur Reform der GKV berät der Bundestag am Freitag zum ersten Mal, er soll nach dem Willen der Regierung bis zur parlamentarischen Sommerpause Anfang Juni verabschiedet werden.
Die Kritik an den Plänen war jedoch schon vor Bekanntwerden der neuen Finanzlücken groß. Am Mittwoch riefen deshalb sowohl Ärzteverbände als auch die Gewerkschaft ver.di zu Protesten auf. (afp/red)
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Fahnen-Affäre im Bundestag
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Pierre Lamely hat mit einigen Kollegen vom Balkon der Fraktion aus Demonstranten zugewunken. Einer von ihnen schwenkte dabei eine Deutschlandfahne. Daraufhin erschien die Bundestagspolizei zu einer Prüfung – wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Hausordnung.
Die Fraunhofer-Gesellschaft prüft den Abbau von 1.200 Vollzeitstellen. Die Ursache liegt in rückläufigen Forschungsaufträgen, insbesondere finanziert aus Drittmitteln. Dadurch ergab sich ein Defizit in Höhe von 2 Prozent für das Jahr 2025. Insgesamt arbeiten bei Fraunhofer bis zu 32.000 Menschen.
In einem Brief an Bundeskanzler Merz kritisiert Albert Bourla, der Vorstandschef des Pharmakonzerns Pfizer, die Pläne von Gesundheitsministerin Warken. Er zieht seine Teilnahme an einem Investorentreffen mit Merz im Herbst zurück. Zudem kündigte er an, die geplanten Investitionen in Deutschland zu überprüfen. Pfizer beschäftigt in Deutschland mehr als 3.000 Menschen.
Nach einem Messerangriff in Belfast kam es in mehreren Stadtteilen zu schweren Ausschreitungen. Hunderte maskierte Personen griffen Wohnhäuser, Geschäfte und Fahrzeuge an. Politiker sprechen von rassistisch motivierter Gewalt. Auslöser war die Tat eines sudanesischen Asylberechtigten, deren Hintergründe weiterhin ungeklärt sind. Das Opfer liegt schwer verletzt im Krankenhaus.
Die Spannungen zwischen Washington und Teheran gehen weiter. Nachdem ein US-Hubschrauber abgeschossen wurde, griff das US-Militär iranische Luftabwehrsysteme, Radaranlagen und Bodenkontrollstationen im Bereich der Straße von Hormus an. Der Iran reagierte mit Angriffen auf US-Stützpunkte in der Golfregion.
Die Bundesnetzagentur will das System der Netzentgelte reformieren. - Foto: canva; Montage: Epoch Times
In Kürze:
Die Bundesnetzagentur hat ihr neues Reformkonzept für die Netzentgelte vorgestellt.
Es ist eine Neuverteilung von Kosten in Höhe von rund 37 Milliarden Euro pro Jahr – hin zu mehr Kostengerechtigkeit und Anreizen für netzdienliches Verhalten.
Für Privathaushalte ändert sich kaum etwas.
Betreiber von Solaranlagen werden jedoch stärker zur Kasse gebeten.
Bei Großverbrauchern soll es drastische Änderungen wie den Wegfall des heutigen Leistungspreises geben.
Mit der Energiewende verändert sich unsere Netzinfrastruktur grundlegend.
Das ist ein Grund, warum die Bundesnetzagentur intensiv über eine Neuausrichtung der Netzentgelte nachdenkt. Netzentgelte sind die Gebühren für die Nutzung, Wartung und den Ausbau der öffentlichen Stromnetze in Deutschland. Sie machen rund 30 Prozent der Stromkosten eines Haushalts aus.
Neuverteilung von 37 Milliarden Euro
Die Bundesnetzagentur hat am 27. Mai 2026 „nach intensiver Diskussion mit allen Netznutzergruppen“ ihren vorläufigen Zwischenstand zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgestellt.
Klaus Müller, Präsident der Behörde mit Sitz in Bonn, erläutert die Pläne:
„Die Systematik der Netzentgelte wird der Energieversorgung der Gegenwart und Zukunft nicht mehr gerecht. Mit einer neuen Netzentgeltsystematik wollen wir die Kosteneffizienz stärken und eine faire Verteilung der Belastungen erreichen.
Haushalte und Unternehmen zahlen für Netzentgelte jedes Jahr rund 37 Milliarden Euro. Diese Kosten sollen ab 2029 nach einer neuen Systematik verteilt werden.
Bundesnetzagenturchef Klaus Müller.
Foto: Wolf von Dewitz/dpa-Zentralbild/dpa
Laut Müller plane die Bundesnetzagentur mit der Reform, die aufkommenden Kosten dort in Rechnung zu stellen, wo sie entstehen. Weitere Ziele lauten: „knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen, Engpassmanagementkosten vermeiden, Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen“.
Ein weiterer Grund für die Reform ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Diese Entscheidung führt dazu, dass der Bundestag die bestehende Stromnetzentgeltverordnung zum 31. Dezember 2028 aufheben muss.
Für die rund 40 Millionen Haushalte in Deutschland soll sich nicht viel ändern. Ihre Stromrechnung besteht weiterhin aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Allerdings gibt es voraussichtlich künftig verbindliche Vorgaben für die Grundpreise, da die Behörde plant, den Grundpreis zu deckeln. Bisher können die Netzbetreiber diese beliebig erheben, wodurch teils deutliche Preisunterschiede entstehen.
Mehrkosten für Betreiber von Solaranlagen
Betroffen wären durch die geplante Veränderung insbesondere Verbraucher, die auch eine Stromerzeugungsanlage – etwa eine Solaranlage – betreiben. Diese sogenannten Prosumer speisen je nach Wetterlage Strom ein und beziehen diesen zu anderen Zeiten aus dem Netz.
Solaranlagen auf Wohnhäusern speisen ihren Überschussstrom in das öffentliche Stromnetz ein.
Foto: Joe Morris/iStock
Durch einen höheren Grundpreis sollen sie sich wieder stärker an der Netzfinanzierung beteiligen. Das sei sachgerecht, da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können.
„Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei“, erklärte Müller. „Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist. Wir wollen Stromerzeuger deswegen ein wenig stärker an den Kosten beteiligen. Das ist ein Gebot der Fairness. Sonst würden zunehmend nur Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Kosten tragen.“
Die Prosumer müssen mit voraussichtlich unter 100 Euro Mehrkosten im Jahr rechnen. Die Höhe soll lokal variieren.
Nutzer mit Steckersolaranlagen, also etwa Balkonkraftwerken, die nur über einen Schuko-Stecker mit dem Hausstromnetz verbunden werden, zahlen diesen erhöhten Grundpreis nicht.
Ein Schlüsselelement der Energiewende sind Speichersysteme. Sie sollen überschüssigen Strom von Solar- und Windkraftanlagen aufnehmen und ihn in sonnen- und windärmeren Stunden bei Strommangel dem Netz wieder abgeben. Das entlastet die Netze.
Noch im vergangenen Jahr hatte die Bundesnetzagentur überlegt, die bestehende Befreiung der Netzentgelte für Batteriesysteme zu kippen. Kritik dazu kam vom Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES). „Schon die unnötige Diskussion darüber hat enormen Schaden verursacht“, teilte der Verband mit.
Die aktuelle Überarbeitung der Energiebehörde begrüßt der BVES hingegen. „Die Bundesnetzagentur hat sich am Ende für das einzig Richtige entschieden: Rechtssicherheit, Investitionssicherheit und Planungssicherheit“, erklärte Thomas Speidel, Präsident des BVES. Laut dem Verband ordnet die Bundesnetzagentur Stromspeicher nun klar als „Flexibilitätsoption“ und nicht als klassische Verbraucher ein.
„Speicher sind elementar für das Energiesystem der Zukunft und die Steigerung der Versorgungssicherheit. Wir brauchen noch viel mehr davon“, so die Energiebehörde.
Nach dem derzeitigen Stand der AgNes-Reform müssen Betreiber von Heimstromspeichern auch künftig keine Netzentgelte bezahlen. Dieses Privileg gilt 20 Jahre lang, auch für große Speicherprojekte, die noch bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen.
Speicheranlagen, die später in Betrieb gehen, zahlen einen „moderaten Kapazitätspreis“. Hierbei handelt es sich um die Gebühr für die Bereitstellung oder beanspruchte Maximalleistung eines Stromanschlusses.
Wie bei Stromerzeugern soll dieses Einspeiseentgelt zwischen 4 und 7 Euro pro Kilowatt (kW) pro Jahr liegen. Arbeitspreise fallen für Speicherprojekte nicht an.
Drastische Änderungen soll es für Verbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch, wie Industriebetriebe, geben. Bei ihnen soll der heutige Leistungspreis wegfallen. Stattdessen sind ein Kapazitätspreis in Euro pro kW pro Jahr sowie ein Preisaufschlag in Cent pro kWh bei Überschreitung der Bestellkapazität angedacht.
Der Arbeitspreis in Cent pro kWh für den Verbrauch bis zur Höhe der bestellten Kapazität soll bestehen bleiben. Ziel der Bundesnetzagentur ist hier, die Flexibilität der Großverbraucher zu fördern.
Produktion in einem Betrieb für Maschinen- und Anlagentechnik. Diese Fertigungsstätten gelten meist als Großverbraucher.
Foto: picture alliance/dpa
„Wir ermöglichen gewerblichen und industriellen Verbrauchern mehr Flexibilität beim Stromverbrauch. Darin liegen große Chancen, stärker auf niedrige Strompreise zu reagieren. Davon profitieren Großverbraucher und Stromsystem in gleicher Weise“, sagte Klaus Müller.
Bisher werden Betriebe begünstigt, die einen durchgehend gleichmäßigen Stromverbrauch haben. Aktuell erhalten sie hohe Rabatte auf Netzentgelte. Diese Regelung zur sogenannten Bandlast gilt für Bestandskunden noch bis maximal Ende 2031. Die Energiebehörde berät noch über die konkrete Ausgestaltung der zukünftigen Regelungen für industrielle Verbraucher. Ein Konzept wird Anfang 2027 erwartet.
Sonderbehandlung für Elektrolyseure
Elektrolyseure gelten ebenfalls als Schlüsseltechnologie für die Energiewende. Sie spalten mit Strom chemische Verbindungen auf. Dadurch lässt sich etwa Wasserstoff gewinnen.
Die Behörde plant bei Elektrolyseuren für grünen und kohlenstoffarmen Wasserstoff ein Netzentgelt, dessen Höhe sich an den Kapazitätsentgelten für Speicher und Einspeiser orientiert. Gleichzeitig wird auf Arbeitsentgelte verzichtet.
Der vollständige Entwurf für die Reform der Netzentgelte soll im Sommer 2026 veröffentlicht und die Rahmenfestlegung nach einer förmlichen Konsultation Ende 2026 abgeschlossen werden.
Auf den Punkt gebracht:
Privatkunden: Grund- und Arbeitspreis bleiben bestehen, Deckel für den Grundpreis
Solaranlagenbetreiber: Höherer Grundpreis, unter 100 Euro Mehrkosten im Jahr, Steckersolaranlagen nicht betroffen
Speicherbetreiber: Netzentgeltbefreiung für Heimspeicher bleibt bestehen, Kapazitätspreis von 4 bis 7 Euro pro kW pro Jahr geplant, kein Arbeitspreis
Großverbraucher: Leistungspreis fällt weg, stattdessen ein Kapazitätspreis und ein Preisaufschlag bei höherer Bestellkapazität, Arbeitspreis bleibt, Bundesnetzagentur will mehr Flexibilität fördern, Bandlastprivileg noch bis Ende 2031
Elektrolyseure: Netzentgelte vorgesehen, keine Arbeitsentgelte
Noch im vergangenen Jahr dachte die Behörde über dynamische Netzentgelte nach. Demnach hätte bei hohem Stromverbrauch und weniger Stromangebot die Gebühr für die Verbraucher höher, bei wenig Verbrauch und mehr Angebot deutlich niedriger ausfallen sollen. Die Änderung hätte im 15-Minuten-Takt erfolgen sollen. Das sollte den Stromkunden einen Anreiz schaffen, ihren Verbrauch in „netzdienliche“ Zeiten zu verschieben.
Allerdings hagelte es breite Kritik aus der Energiebranche. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft äußerte im Februar dieses Jahres: „Das von der BNetzA [Bundesnetzagentur] vorgeschlagene Modell zu dynamischen Netzentgelten ist […] nicht geeignet […] für eine optimiert netzdienliche Netznutzung.“
Der Berliner Ökoenergieanbieter Statkraft veröffentlichte im April eine Untersuchung der Auswirkungen dynamischer Netzentgelte. Laut dem Erzeuger würde in allen untersuchten Varianten die Einspeisung „erneuerbarer“ Energien sinken, während die thermische Erzeugung und Importe zunehmen. Die Konsequenz wären höhere Strompreise und ein Anstieg der CO₂-Emissionen. Ebenso entstünden ausgeprägte regionale Verteilungseffekte.
Nach Ansicht des Erneuerbaren-Verbands BEE sei die Reform laut „Ingenieur.de“ „Gift für den Markt“. Schwankende Preise und die Unklarheit über das tatsächliche Nutzerverhalten machten Investitionen in Solar- und Windkraftanlagen damit unkalkulierbar.
Trotz dieser Kritik gibt die Bundesnetzagentur das Konzept flexibler Preise nicht auf. So überlegt sie, mit dynamischen Preissignalen den Redispatchbedarf zu reduzieren. Im vergangenen Jahr lagen die Kosten hierfür bei gut 3 Milliarden Euro.
Darin sind auch die Vorhaltekosten für Reservekraftwerke enthalten. „Diesen Gesamtkostenblock wollen wir reduzieren“, so die Behörde. Ein erstes Konzept mit dynamischen Netzentgelten plant sie, 2027 zu entwickeln und zu untersuchen.
Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Betroffenheit, Trauer, Zuversicht – Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt steht in der Kritik, weil mehrere seiner Reden und Gastbeiträge zu diesen Themen mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erstellt worden sein sollen.
Betroffen sei etwa eine Rede zum Holocaust-Gedenktag, eine Trauerrede und eine Neujahrsansprache, berichtete das Online-Portal „Frag den Staat“, das nach eigenen Angaben mehrere Beiträge von Voigt mit KI-Analyse-Werkzeugen durchkämmte.
Zudem ließen sich Zitate von Wissenschaftlern, die Voigt in einem Gastbeitrag verwendete, nicht verifizieren, schreibt „Frag den Staat“. Ein Medium hat bereits reagiert und einen Gastbeitrag aus dem Netz genommen.
Voigt steht wegen seiner Doktorarbeit unter Druck
Voigt selbst macht kein Geheimnis daraus, dass er ein Befürworter des Einsatzes von KI ist. „Ich motiviere alle Mitarbeiter unserer Verwaltung, im Jahr 2026 alle modernen Instrumente für ihre Arbeit zu nutzen.
Die KI ist längst Teil der modernen Kommunikation“, sagte der CDU-Politiker dem „Tagesspiegel“. Wenn es einzelne Passagen gegeben habe, die mit Hilfe von KI erstellt worden seien, reiße er keinem dafür den Kopf ab.
Der 49-jährige Voigt führt in Thüringen seit gut eineinhalb Jahren eine sogenannte Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD, die im Landtag aber keine Mehrheit hat und auf das Verhalten der Opposition angewiesen ist.
Politisch steht Voigt seit Monaten wegen Plagiatsvorwürfen unter Druck. Die Technische Universität Chemnitz entzog ihm nach einer Überprüfung seiner Dissertation den Doktortitel. Voigt wehrt sich dagegen mit einem Widerspruch und hat angekündigt, gegen die Entscheidung zur Not auch vor einem Verwaltungsgericht klagen zu wollen.
Voigts Regierungssprecherin teilte auf Anfrage mit, dass KI-Anwendungen in der Staatskanzlei „unterstützend bei der Erstellung von Reden, Texten und Beiträgen eingesetzt“ werden. „Eine generelle Kennzeichnungspflicht für Texte, die unter Nutzung von KI-Systemen erstellt oder unterstützt wurden, besteht nicht. Gleiches gilt auch für Textbeiträge in den sozialen Medien.“
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat nach den Vorwürfen reagiert und nach eigenen Angaben einen Gastbeitrag von Voigt über eine Social-Media-Sperre für Kinder und Jugendliche aus dem Netz genommen und im Archiv gesperrt.
Die Zeitung verwies auf ihre Grundsätze im Umgang mit KI. „Bei Gastbeiträgen verlassen wir uns darauf, dass sie menschengemacht sind und indirekte und direkte Zitate stimmen“, schreibt die FAZ. Auf eine Anfrage an die Thüringer Staatskanzlei dazu seien nur „allgemeine Hinweise“ als Antwort gekommen. „Diese Einlassung genügt uns als Antwort nicht.“
Digitalminister würde Beiträge kennzeichnen
Thüringens Digitalminister Steffen Schütz nutzt nach eigenen Angaben KI ausschließlich zu Recherchezwecken und zur Themenaufbereitung. „Reden oder Beiträge erstelle ich nicht mit KI. Würde ich aber kennzeichnen“, sagte der BSW-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
In der Staatskanzlei gebe es eine Dienstanweisung zur Nutzung generativer KI-Systeme. Sie enthalte „verbindliche Vorgaben“ zum Umgang mit Daten und zur Qualitätssicherung. „Dabei gilt ein klarer Grundsatz: KI kann unterstützen, die Verantwortung verbleibt stets beim Menschen.“
Mehrere Fragen ließ die Staatskanzlei zunächst unbeantwortet – beispielsweise, wie viele Redenschreiber für Mario Voigt arbeiten, ob alle Reden mit KI erstellt werden und wie hoch der KI-Anteil in diesen Reden einzuschätzen ist.
Auch ließ die Staatskanzlei zunächst unbeantwortet, ob die von „Frag den Staat“ hinterfragten Zitate der drei Wissenschaftler erfunden sind oder von KI erstellt wurden.
Die oppositionelle Thüringer Linke warf dem Regierungschef vor, beim Umgang mit KI gegen eine Muster-Dienstanweisung seines Digitalministeriums zu verstoßen.
Anders als dort festgehalten fehlten bei Voigts Reden und Zeitungstexten Hinweise auf den Gebrauch von KI. „Mit seinem Verhalten wird Mario Voigt zu einem Beispiel dafür, wie man KI nicht nutzt“, sagte die Landesvorsitzende Katja Maurer.
In der Muster-Dienstanweisung steht, dass auf die Verwendung von KI hinzuweisen sei, wenn beispielsweise Textbeiträge und Bausteine für Reden und Antworttexte generative KI genutzt „und das Ergebnis übernommen oder in relevanten Anteilen genutzt wird“.
Der Thüringer AfD-Innenpolitiker Ringo Mühlmann, der wegen seines Umgangs mit KI für die Erstellung von Kleinen Anfragen im Parlament selbst schon für Aufsehen gesorgt hatte, kritisierte den Einsatz von KI für Voigts Reden.
Für ihn gehe es zu weit, wenn sich eine KI „für eine sehr emotionale Rede ein Zitat für den Politiker ausdenkt, mit dem dieser persönlich möglicherweise sogar beim Zuhörer in bestimmter planbarer Weise Emotionen hervorrufen will“, sagte er der dpa. „Die KI imitiert hier emotionale Inhalte, die niemals mit einem emotionalen Hintergrund entstanden sind“, so Mühlmann.
In Sachsen teilte ein Regierungssprecher mit, dass KI gelegentlich im Rahmen „von ersten groben Recherchen“ genutzt werde. „Für die eigentliche Erstellung von Reden und weiteren Texten wie Grußworten des Ministerpräsidenten wird dagegen keine KI verwendet.“ (dpa/red)
Der Eingang des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht bekommen insgesamt 13 neue Richter. Sie wurden am Mittwoch, 10. Juni, vom Richterwahlausschuss gewählt, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte.
Acht Richterinnen und vier Richter wurden demnach für den Bundesgerichtshof gewählt, der seinen Hauptsitz in Karlsruhe hat, und eine Richterin für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Der Bundesrichterwahlausschuss setzt sich aus den 16 zuständigen Ministern der Bundesländer und 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die aber selbst nicht stimmberechtigt ist. Gewählt wird in geheimer Abstimmung.
Spitzenposten werden neu besetzt
In diesem Jahr sollen aus dem Kreis der Bundesrichter auch die Präsidenten für Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof neu bestimmt werden.
Am Bundesgerichtshof geht Präsidentin Bettina Limperg Ende August in den Ruhestand, auch Vizepräsident Jürgen Ellenberger hört auf. Am Bundesverwaltungsgericht ist der bisherige Präsident Andreas Korbmacher bereits Ende Mai in Pension gegangen. Die Amtsgeschäfte führt vorübergehend Vizepräsidentin Susanne Rublack.
Die Neubesetzungen für die Spitzenpositionen werden von Hubig vorgeschlagen, das Bundeskabinett beschließt die Vorschläge. Dann ernennt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die neue Präsidentin oder den neuen Präsidenten des jeweiligen Bundesgerichts. (afp/red)
Der Bundeskanzler spricht auf der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA). - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sieht nach dem Aus für den gemeinsamen Bau eines Kampfjets der Zukunft nicht das vollständige Ende der Zusammenarbeit mit Frankreich in diesem Bereich.
„Der eigentliche Kern“ des sogenannten FCAS-Projekts – also das Kommunikations- und Luftkampfsystem – wollten beide Seiten weiterführen, sagte Merz am Mittwoch, 10. Juni, zur Eröffnung der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA). Hier liege „eine große Chance eines zentralen deutsch-französischen verteidigungsindustriellen Zukunftsprojekts“.
Durch die gemeinsam mit Frankreichs Präsident Emmanuel Macron getroffene Entscheidung, den Bau des eigentlichen Kampfjets aufzugeben, sei „eine langjährige Blockade“ aufgehoben worden, sagte Merz.
Neuer Arbeitsplan bis Juli erwartet
Wie sich die weitere Zusammenarbeit beim Kern von FCAS als „System der Systeme“ weiterführen lasse, sollten die Verteidigungsminister beider Seiten bis zum nächsten deutsch-französischen Regierungstreffen im Juli erarbeiten.
Bei dem Treffen solle es auch einen gemeinsamen „Arbeitsplan“ zur gesamten verteidigungspolitischen Zusammenarbeit geben, sagte Merz weiter. „Wir wollen einige wenige relevante, aber dann auch machbare Vorhaben, die einen echten Unterschied für unsere gemeinsame Sicherheit ausmachen, verwirklichen.“
Ein „Schlüsselvorhaben“ sei dabei die im März beschlossene „Zusammenarbeit bei der nuklearen Abschreckung“ mit der Atommacht Frankreich. Beide Seiten wollten bei Macrons Initiative zur nach vorne gerichteten nuklearen Abschreckung „entschlossen gemeinsam vorangehen“.
Kampfjet-Projekt wird beendet
Die deutsche und die französische Regierung hatten neun Jahre nach der Ankündigung das Ende der Entwicklung eines gemeinsamen Kampfjets am Montag bekannt gegeben. Grund war Streit zwischen dem französischen Hersteller Dassault und dem Airbus-Konzern über die Führung in dem Projekt. Bei FCAS geht es allerdings nicht nur um ein Flugzeug, sondern ein vernetztes Luftkampfsystem einschließlich Drohnen.
Er und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hätten es sich mit der Entscheidung über die Zukunft des Projekts „wirklich nicht leicht gemacht“, sagte Merz. „Über Monate haben wir zusammen mehrere Anläufe unternommen, um die beteiligten Unternehmen zu einer Einigung zu bewegen.“
Als auch ein Mediationsverfahren nichts bebracht habe, seien beide übereingekommen, „dass die Unternehmen beim Bau eines gemeinsamen Kampflugzeuges nicht zueinander finden“.
„Diese Realität erkennen wir an“, sagte Merz. „Präsident Macron und ich haben deshalb am vergangenen Freitag vereinbart, den Bau eines gemeinsamen Kampfflugzeuges nicht weiter zu verfolgen.“ (afp/red)
Bundeskanzler Friedrich Merz am 09.06.2026. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Bundesregierung hat ausweichend auf Fragen nach einer möglichen KI-Nutzung in den Reden von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) reagiert.
Auf die Frage, wie viel KI in den Reden des Bundeskanzlers stecke, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer am Mittwoch, 10. Juni, der dts Nachrichtenagentur: „Die Worte des Bundeskanzlers sind die Worte des Bundeskanzlers.“
Auch auf Nachfrage, ob die Redenschreiber des Kanzlers künstliche Intelligenz einsetzen, antwortete Meyer ausweichend: „Wenn der Bundeskanzler etwas spricht, dann sind das die Worte des Bundeskanzlers und von niemand anderem.“
Hintergrund sind Berichte über den Einsatz von KI in den Reden und Texten von Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU). Nach Recherchen des Portals „Frag den Staat“ soll Voigt in mehreren seiner Ansprachen auf von KI generierte Inhalte zurückgegriffen haben. (dts/red)