Categories
gesellschaft

Versichertenjahre deutscher Rentner erreichen Rekordwert

Die Bürger in Deutschland sammeln immer mehr Versichertenjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.
2025 kamen Versicherte zu Beginn ihrer Altersrente im Schnitt auf 39,7 Jahre, berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf bislang unveröffentlichte Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). 2005 waren es dagegen nur 32,3 Jahre gewesen.
Hintergrund des Anstiegs sind die Veränderungen am deutschen Arbeitsmarkt seit der Jahrtausendwende: Insbesondere die Frauenerwerbstätigkeit ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich gestiegen, ebenso die Arbeitsmarktbeteiligung Älterer.
Frauen in den alten Bundesländern verzeichneten einen besonders starken Anstieg ihrer Versicherungsjahre. Hier nahm die Anzahl zwischen 2005 und 2025 von durchschnittlichen 22,4 auf 36,9 Jahre zu. Bei Frauen in den neuen Bundesländern stieg die Anzahl von 41,1 auf 43,1 Jahre.

Auch Rentenzahlungen legen zu

Gestiegen ist zudem auch die Höhe der Rentenzahlungen. So kamen Neu-Rentner mit mindestens 35 Versicherungsjahren vor zehn Jahren noch auf durchschnittlich 1.217 Euro. Inzwischen sind es im Schnitt 1.717 Euro. Das ist ein Anstieg um 41 Prozent.
Zum Vergleich: Die Nominallöhne sind im gleichen Zeitraum nur um 35 Prozent gewachsen. Die Inflation wiederum lag summiert bei rund 29 Prozent. (dts/red)
Categories
deutschland

Rentenreform: Folgen eines verpflichtenden Splittings für Ehepaare


In Kürze:

  • Die Rentenkommission der Bundesregierung diskutiert ein mögliches verpflichtendes Rentensplitting für Ehepaare.
  • Das bislang freiwillige Modell wird nur selten genutzt, obwohl es gegenüber der Hinterbliebenenrente bestimmte Vorteile bietet.
  • Experten des Sachverständigenrats empfehlen bereits seit 2023 ein obligatorisches Rentensplitting nach einer Übergangsfrist.

 

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission will über ein mögliches verpflichtendes Rentensplitting beraten. Dies berichtet das „Handelsblatt“ unter Verweis auf einen vorliegenden Terminplan, aus dem auch weitere Reformvorschläge hervorgehen.

Rentensplitting seit 2002 möglich – aber kaum in Anspruch genommen

Beim Rentensplitting handelt es sich um ein Instrument, das 2001 eingeführt wurde und bislang kaum genutzt wird. Es gibt weniger als 1.000 Ehepaare, die davon Gebrauch machen. Ein Grund dürfte sein, dass das Modell wenig bekannt ist und staatlich kaum aktiv beworben wurde.
Zudem ist das Rentensplitting teilweise kompliziert und kann bei hohen Ansprüchen auf eine Hinterbliebenenrente Nachteile haben. Außerdem ist es unwiderruflich, sobald es einmal vereinbart wurde. Es ist für Ehepaare möglich, die nach 2002 geheiratet haben und bei denen beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden.
Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche als gemeinsame Leistung betrachtet und zu gleichen Teilen aufgeteilt. Dadurch ist der Partner mit geringerem Einkommen im Todesfall besser abgesichert. Anders als bei der Hinterbliebenenrente bleiben die Ansprüche auch bei einer erneuten Eheschließung bestehen und werden durch eine Scheidung nicht berührt. Auch ein eigenes hohes Einkommen des Hinterbliebenen mindert den Anspruch im Gegensatz zur Witwen- oder Witwerrente nicht.

Nicht mehr widerrufbar – mögliche Nachteile für die Witwenrente

Damit das Splitting wirksam wird, müssen beide Partner mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorweisen. Außerdem muss jeder Partner einen eigenständigen Anspruch auf eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente erworben haben. Es müssen also die erforderlichen Beitragszeiten erfüllt sein.
Mindestens einer der Splittingpartner muss zudem die Regelaltersgrenze erreicht haben. Das Rentensplitting kann frühestens sechs Monate vor deren Erreichen erklärt werden. Die Erklärung muss gegenüber der Deutschen Rentenversicherung abgegeben werden. Sie wird einen Monat später wirksam und kann nicht mehr widerrufen werden. Sie bezieht sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente, nicht auf betriebliche Altersvorsorge oder Beamtenversorgung.
Zu den Nachteilen des Rentensplittings zählt neben der Unwiderruflichkeit auch der Wegfall der Hinterbliebenenrente. Zudem kann es sich nachteilig auswirken, wenn der Partner mit höheren Rentenansprüchen einen Teil davon abgibt. Auch mögliche Auswirkungen auf Erwerbsminderungs- oder Waisenrenten der Kinder des verstorbenen Partners sind denkbar.

Rentensplitting nur bei deutlich unterschiedlichen Rentenansprüchen sinnvoll

Besonders sinnvoll ist Rentensplitting, wenn ein Partner deutlich weniger Rentenpunkte erworben hat. Sind die Ansprüche ähnlich hoch, bringt es kaum Vorteile. Die Ökonomen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) sprachen sich bereits in ihrem Gutachten 2023/24 nach einer Übergangsfrist für ein obligatorisches Rentensplitting aus.
Zur Begründung führten sie an, dass die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten insbesondere für Frauen den Anreiz mindere, eigene Rentenansprüche aufzubauen. Ein Splitting könnte diese Verzerrung verringern. Die Kommission soll ihre Empfehlungen zur geplanten Rentenreform bis Ende Juni vorlegen.
Categories
deutschland

So teuer könnte der Rentenbeitrag werden


In Kürze:

  • Bis 2040 könnte der Rentenbeitragssatz auf 21,1 Prozent steigen.
  • Ursache sind Demografie und höhere gesetzliche Anforderungen an die Nachhaltigkeitsrücklage.
  • Die Bundesregierung hält am Rentenniveau von mindestens 48 Prozent fest.
  • Die Rentenkommission soll bis Ende Juni Reformvorschläge vorlegen.

Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird voraussichtlich schon ab 2028 steigen – und das sogar stärker als erwartet. Zuletzt waren Prognosen von einem Anstieg des derzeitigen Satzes von 18,6 Prozent auf 19,8 Prozent ausgegangen. Nun ist in internen Papieren der DRV, die „BILD“ zitiert, die Rede von 19,9 Prozent und in weiterer Folge von 20 Prozent ab 2029.

DRV rechnet mit neuem Rekord-Beitragssatz

Gänzlich überraschend erscheint die Entwicklung nicht. Alexander Gunkel aus dem DRV-Bundesvorstand hatte diese bereits im Dezember 2024 skizziert. Damals ging dieser vor der Bundesvertreterversammlung der Rentenversicherungsträger davon aus, dass der Beitragssatz bereits 2027 oder 2028 auf knapp 20 Prozent steigen müsse.
Zum letzten Mal war der Rentenbeitragssatz 2007 gestiegen. Damals lag er bei 19,9 Prozent, 2012 sank er auf 19,6 Prozent und in den Jahren danach kontinuierlich auf das Niveau von 18,6 Prozent. Dieses gilt seit 2018. Die bislang höchsten Beitragssätze galten mit jeweils 20,3 Prozent in den Jahren 1995 und 1996.
Damit ist nach Einschätzung der DRV auch das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. In weiteren Etappen rechnet diese mit einer Steigerung auf 20,9 Prozent ab 2034. Dabei soll der Beitragssatz im Jahr 2031 bei 20,2 Prozent liegen, ein Jahr später mit 20,5 Prozent einen neuen historischen Höchstsatz erreichen und 2033 bei 20,7 Prozent liegen. Ab 2040 wird er bei 21,1 Prozent liegen – was immerhin etwas unterhalb der zuvor geltenden Prognose von 21,2 Prozent ab 2039 läge.

Nachhaltigkeitsrücklage mit der Rentenreform 2025 erhöht

Die Ursache für den absehbaren Anstieg der Beitragssätze liegt nach Darstellung der DRV nicht allein in der demografischen Entwicklung. Dazu kommen politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse – nicht zuletzt mit Blick auf die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage.
Deren Zweck ist es, Schwankungen zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung abzufedern. Mit der Rentenreform, die gegen Ende des Vorjahres den Bundestag passierte, hob der Gesetzgeber auch die untere Grenze dieser Reserve an. So will man eine bessere Ausstattung der Rentenkasse gewährleisten. Bislang liegt sie bei 0,2 Monatsausgaben – künftig soll sie auf 0,3 steigen. Diese Weichenstellung wollte bereits die Ampel vornehmen, was aufgrund ihres vorzeitigen Endes jedoch nicht gelang.
Aufgrund der höheren vorgeschriebenen Rücklage muss mehr Kapital in der Rentenkasse verbleiben. Dies erhöht jedoch auch den Finanzierungsbedarf. Die Folge davon sind absehbare Beitragssteigerungen. In diesem Kontext rechnet die DRV damit, dass die Rücklage spätestens 2028 unter die neue Mindestgrenze fallen wird – was ein automatisches Greifen des gesetzlichen Anpassungsmechanismus und höhere Beitragssätze auslösen werde.

DRV-Chef Gunkel: Anstieg „sehr heftig“

DRV-Vorstandschef Gunkel bezeichnete den zu erwartenden Anstieg als „sehr heftig“. Er warnte die Politik vor einer zunehmenden Belastung von Arbeitgebern und Beschäftigten. Damit illustriert er jedoch das Spannungsfeld, in dem politische Entscheidungen zur Zukunft der Rente stehen. Die Rente soll stabil bleiben, die Sozialabgaben sollen nicht auf ein wirtschaftlich nicht mehr tragbares Niveau steigen – gleichzeitig sorgt die Überalterung für immer mehr Druck auf die Finanzierung des Systems.
Die Koalition hat sich darauf festgelegt, das Rentenniveau bis mindestens 2031 bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren. Zugleich hat sie die Mindestrücklage erhöht und die Mütterrente ausgeweitet. Anders als frühere Rentenreformen stand dabei nicht mehr die unbedingte Einhaltung einer strikten Beitragsobergrenze im Vordergrund.
Mit großem Interesse erwartet nicht nur die Bundesregierung das Ergebnis der Arbeit der Rentenkommission. Diese soll Empfehlungen für eine grundlegende Reform des Alterssicherungssystems vorstellen. Geleitet wird sie von Ex-Arbeitsagentur-Chef Frank-Jürgen Weise und der Sozialrechtlerin Constanze Janda. In der Kommission sitzen auch Abgeordnete der Regierungsfraktionen.

Bas hofft auf einstimmige Empfehlung der Rentenkommission

De facto soll die Kommission eine erhebliche Rolle in der Entscheidungsfindung spielen. Bundessozialministerin Bärbel Bas hat angekündigt, im Fall einer einstimmigen Empfehlung keine Änderungen mehr daran vornehmen zu wollen. Gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) äußerte Bas:
„Dann werden wir das so umsetzen. Anderenfalls müssen wir in der Koalition darüber reden.“
Allerdings dürfe es dabei nicht nur um Einschnitte gehen, macht die SPD-Politikerin deutlich. Die Menschen müssten Zuversicht und die Überzeugung gewinnen, dass es „für sie einfacher und gerechter“ werde. Wer mehr leisten könne, müsse mehr Verantwortung übernehmen.
Diskutiert werden unter anderem eine längere Lebensarbeitszeit, ein höheres Renteneintrittsalter oder Änderungen bei der Rentenberechnung. Auch eine breitere Finanzierungsbasis etwa durch Einbindung zusätzlicher Bevölkerungsgruppen oder eine Aufwertung privater und betrieblicher Vorsorge stehen zur Debatte. Zuletzt gab es Gerüchte darüber, dass die Kommission eine „Rente mit 70“ als künftigen Standard empfehlen wolle. Die Kommission erklärte daraufhin jedoch, dass es noch keinerlei Festlegungen gebe.
(Mit Material von Nachrichtenagenturen)