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Prof. Patzelt: Merz hat den Instinkt verloren, wie erfolgreiche Politik funktioniert

Der Kanzler hatte vor, den Rücktritt von Jens Spahn zu nutzen, um ein personelles Aufbruchssignal für die Koalition zu setzen. Stattdessen braut sich Unmut in der Union über Merz’ Vorgehen zusammen. Was das für die CDU und die Zukunft der Regierung bedeuten könnte, fragte Epoch Times den Politikwissenschaftler Prof. Dr. Werner J. Patzelt.
Herr Patzelt, worauf genau ist der Unmut an der CDU-Basis zurückzuführen? Inzwischen soll es daher auch erste Parteiaustritte geben. Was könnte sich daraus noch entwickeln?
Der Unmut in der Partei ist nicht allein, doch eben auch darauf zurückzuführen, dass personelle Entscheidungen nicht mit der notwendigen politischen Kommunikation begleitet worden sind. Dass der Kanzler sich um einen neuen Fraktionsvorsitzenden kümmern muss, wenn der alte zurücktreten musste, hat jeder eingesehen. Aber nicht jeder hat eingesehen, warum der Verkehrsminister aus dem Amt abgesetzt werden musste.
All das muss der Öffentlichkeit erläutert werden. Doch damit hat der Kanzler immer wieder seine Probleme.
Obendrein traf der Unmut über die Personalentscheidungen des Kanzlers auf den schon vorhandenen Unmut über dessen Kurs in Bezug auf die Brandmauer zur AfD. Dieser Kurs wird zu weiteren Wahlniederlagen der CDU führen, gerade in den neuen Bundesländern.
Der Kanzler hingegen tut so, als sei die Fortsetzung des bisherigen Kurses alternativlos richtig. Das verunsichert viele in der Partei, die viel Lebenszeit in ihre politischen Karrieren verwendet haben und nun ihre politische Zukunft schwinden sehen – und das ausgerechnet unter der Führung eines Kanzlers, der als Hoffnungsträger aufgetreten ist.
Hinzu kommt, dass eine misslungene Kommunikation ein Klima der Orientierungslosigkeit schafft, das seinerseits Vorbehalte gegenüber den getroffenen Entscheidungen weckt.
Und das Verfahren, das Merz gegenüber dem scheidenden Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder gewählt hat, untergräbt zudem das Vertrauen in einen seinerseits menschlich verlässlichen Umgang. Das werden künftig viele bedenken, wenn sie der Kanzler um etwas bittet. Wie sehr ihm das anhängen wird, zeigt die eigentlich unerhörte Ausladung, die Merz vom rheinland-pfälzischen Landesverband der CDU widerfuhr.
Wenn es so weit gekommen ist, dass persönliche Vorbehalte gegenüber den Unzulänglichkeiten eines Kanzlers auch noch zum Affront gegenüber dem eigenen Regierungschef führen, dann ist eine Krise schon ziemlich weit fortgeschritten.

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Welcher Wunsch könnte dahinter stehen, dass der Kanzler so schnell eine neue Personalie präsentieren wollte?
Das war wohl die Absicht, in einer kritischen Lage nicht zu zaudern und zu zögern, sondern eine Krise durch schnelle Entscheidungen zu bewältigen. Das ist grundsätzlich lobenswert. Es sollte dann aber schon auch ein Plan dahinter stehen, der außerdem gemäß den Kriterien des politischen Spiels kompetent umgesetzt wird. Vermutlich hat der Kanzler sich über einen solchen Plan und ein angemessenes Verfahren nicht ausreichend mit seinen Beratern abgestimmt.
Wie viel Risiko und wie viel Chance sehen Sie in den Veränderungen für Partei, Fraktion und Kabinett? Kann sich die Personalrochade am Ende positiv auf die Umfragewerte der CDU auswirken?
Die Rochade selbst wohl nicht. Doch wenn das Ansehen der Union nach den Landtagswahlen im Herbst ganz im Keller ist, wenn sich gar die Union zu spalten anfängt über die Frage, ob sie in Anti-AfD-Koalitionen mit der Linken gehen soll oder nicht, wird es wohl die Chance auf eine grundlegende strategische Diskussion innerhalb der Union geben. Dann gibt es endlich auch die Chance, dass Fehler der Vergangenheit klar benannt und die Weichen für eine hoffentlich bessere Zukunft sowohl der CDU als auch des Landes gestellt werden.
Allerdings hat Merz mit der Versetzung von Carsten Linnemann vom Amt des CDU-Generalsekretärs in das des Gesundheitsministers, das dann auch der Kabinettsdisziplin unterliegt, wohl den letzten Mann verloren, der von außen her als Integrations- und Antreiberfigur der Union hätte wirken können. Nun aber sitzt Linnemann auf einem Ministerposten, von dem er vor einiger Zeit noch selbst sagte, dass er dort nicht glänzen könne. Diese ganze Personalpolitik ist unschlüssig und wird sich wahrscheinlich nicht wie eine neue Raketenstufe für das „Raumschiff Bundesregierung“ auswirken.
Der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler zog seine Zusage für den Posten des Verkehrsministers mit der Begründung zurück, dass ihm die nötige Expertise fehle. Ist das heute noch wirklich entscheidend, was man an fachlicher Qualifikation mitbringt?
Zwar muss ein Finanzminister keine Steuererklärung ausfüllen, ein Verteidigungsminister keinen Panzer fahren und ein Gesundheitsminister keinen Blinddarm operieren können. Doch ein Grundverständnis der Regelungsmaterien eines Ministeriums und ihrer Komplexität ist natürlich erforderlich. Manches davon kann man sich im Laufe der Zeit durchaus neu aneignen. Die Kernkompetenz in ministerieller Führungstätigkeit ist ohnehin das Zusammenführen von unterschiedlichen Menschen, die ihre eigenen Kompetenzen haben; dazu kommen das frühzeitige Erkennen von Problemen, das Einbinden von Konkurrenten und Andersdenkenden, die Kommunikation mit Journalisten und das verständliche Erklären gegenüber der Öffentlichkeit darüber, warum was gemacht oder unterlassen wird.
In zweiter Linie kommt dann aber sofort das Fachliche. Also muss man es sich unbedingt rasch aneignen. Mir scheint freilich, dass der Rückzug des kurzfristig designierten Verkehrsministers nicht wirklich aus fachlichen Gründen erfolgt ist. Güntzler bemerkte offensichtlich, dass er auf ein Minenfeld geschickt werde. Trotzdem ist es ein Ärgernis, wenn jemand dem Kanzler erst eine Zusage gibt und sie dann nach einigen Stunden wieder zurückzieht. Das zeugt von fehlender Ernsthaftigkeit beim Umgang mit einem Karriereangebot.
Allerdings war es auch keine gute Idee des Kanzlers, jemanden eilends aus dem Urlaub ins Bundeskanzleramt zu holen und ihn mit einem Angebot zu konfrontieren, das durchaus einige Bedenkzeit braucht, bei dem in der gegebenen Situation eine sofortige abschlägige Antwort aber schwer möglich ist. Und so kam es dazu, dass der Kanzler einem Minister seine Entlassung bereits angekündigt hatte, dann aber nicht sofort einen Nachfolger präsentieren konnte. Da ist beiderseits vieles falsch gelaufen.
Laut Medienberichten soll Merz am Montag in der CDU-Bundesvorstandssitzung vom Bremer Landesvorstand hart angegangen worden sein, mit dem Verweis darauf, dass man die Partei nicht wie ein Unternehmen führen könne. Wie verstehen Sie diese Kritik?
Sie trifft den Kern der Sache. In der Spitzenpolitik gibt es keine Angestellten, die einfach um eines guten Gehalts willen arbeiten. Vielmehr ist in der Politik die Identifikation mit der eigenen Partei und jenem Teil des Machtapparates sehr wichtig, in dem man tätig ist. Bei alledem verfolgt ein jeder eigene Karriereziele und steht in der Dialektik von Konkurrenz und Loyalität, von Opportunitätsentscheidungen und grundsätzlichen Erwägungen. Das alles macht das Politikgeschäft ziemlich einzigartig und zweifellos reizvoll.
In diesem Geschäft zählen erlebte Verlässlichkeit, Vertrautheit und Kameradschaft aus gemeinsamen Lebensabschnitten, doch auch Erfahrungen von Treulosigkeit und Hintergangenwerden. Weil das alles noch mehr als finanzieller Geschäftserfolg zählt, darf man eine Partei oder Regierung nicht führen wie ein Unternehmen, wenn man mittel- und längerfristig Erfolg haben will. Kanzler Merz war anscheinend zu lange in der Privatwirtschaft tätig und hat den Instinkt dafür verloren, wie man in der politischen Spitze und der dortigen dünnen Luft erfolgreich Politik macht.
Die SPD äußert sich weitgehend nicht zum Regierungs- und Parteiumbau der CDU. Welche Ursachen könnte das haben? Und wird der Umbau zu einer konstruktiveren Arbeit in der Regierung und zu schnelleren Reformen führen?
Wenn ausgerechnet die ausgeschiedenen CDU-Politiker die größten Hindernisse für die Zusammenarbeit in der Koalition gewesen wären, dann könnte man hoffen, dass dieser Umbau bei der CDU die Koalition voranbringt. Doch eher waren es die SPD-Minister, welche einstige Hoffnungen auf einen Politikwechsel haben zerstieben lassen.
Und weil nun einmal gilt „mitgefangen, mitgehangen“, sind eben beide Parteien im Sinkflug. Jedenfalls hat auch die SPD gemerkt, dass sie bei den Landtagswahlen in diesem und im kommenden Jahr nur dann einen weiteren Niedergang vermeiden kann, wenn es dem Land insgesamt besser geht und sie nachweislich einen konstruktiven Beitrag dazu leistet.
Vor allem deshalb scheint sie die jetzige Schwächeposition des Kanzlers und der Union nicht auszunutzen. Vermutlich weiß sie auch, wie wirkungsvoll die Union jene SPD-Minister kritisieren könnte, die an wichtigen Stellen im Kabinett für die Verteilung und Verausgabung der durch Staatsverschuldung üppig verfügbar gemachten Finanzmittel große Verantwortung tragen.
Vielen Dank für das Interview!
Das Interview führte Erik Rusch.
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Fehler, Unmut und neue Chancen – Prof. Patzelt über Merz’ Regierungsumbau

Der Kanzler hatte vor, den Rücktritt von Jens Spahn zu nutzen, um ein personelles Aufbruchssignal für die Koalition zu setzen. Stattdessen braut sich in der Union Unmut über Merz’ Vorgehen zusammen. Was das für die CDU und die Zukunft der Regierung bedeuten könnte, fragte Epoch Times den Politikwissenschaftler Prof. Dr. Werner J. Patzelt.
Herr Patzelt, worauf genau ist der Unmut an der CDU-Basis zurückzuführen? Inzwischen soll es daher auch erste Parteiaustritte geben. Was könnte sich daraus noch entwickeln?
Der Unmut in der Partei ist nicht allein, doch eben auch darauf zurückzuführen, dass personelle Entscheidungen nicht mit der notwendigen politischen Kommunikation begleitet worden sind. Dass sich der Kanzler um einen neuen Fraktionsvorsitzenden kümmern muss, wenn der alte zurücktreten musste, hat jeder eingesehen. Aber nicht jeder hat eingesehen, warum der Verkehrsminister aus dem Amt abgesetzt werden musste.
All das muss der Öffentlichkeit erläutert werden. Doch damit hat der Kanzler immer wieder seine Probleme.
Obendrein traf der Unmut über die Personalentscheidungen des Kanzlers auf den schon vorhandenen Unmut über dessen Kurs in Bezug auf die Brandmauer zur AfD. Dieser Kurs wird zu weiteren Wahlniederlagen der CDU führen, gerade in den neuen Bundesländern.
Der Kanzler hingegen tut so, als sei die Fortsetzung des bisherigen Kurses alternativlos richtig. Das verunsichert viele in der Partei, die viel Lebenszeit in ihre politischen Karrieren verwendet haben und nun ihre politische Zukunft schwinden sehen – und das ausgerechnet unter der Führung eines Kanzlers, der als Hoffnungsträger aufgetreten ist.
Hinzu kommt, dass eine misslungene Kommunikation ein Klima der Orientierungslosigkeit schafft, das seinerseits Vorbehalte gegenüber den getroffenen Entscheidungen weckt.
Und das Verfahren, das Merz gegenüber dem scheidenden Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder gewählt hat, untergräbt zudem das Vertrauen in einen seinerseits menschlich verlässlichen Umgang. Das werden künftig viele bedenken, wenn sie der Kanzler um etwas bittet. Wie sehr ihm das anhängen wird, zeigt die eigentlich unerhörte Ausladung, die Merz vom rheinland-pfälzischen Landesverband der CDU widerfuhr.
Wenn es so weit gekommen ist, dass persönliche Vorbehalte gegenüber den Unzulänglichkeiten eines Kanzlers auch noch zum Affront gegenüber dem eigenen Regierungschef führen, dann ist eine Krise schon ziemlich weit fortgeschritten.

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Welcher Wunsch könnte dahinterstehen, dass der Kanzler so schnell eine neue Personalie präsentieren wollte?
Das war wohl die Absicht, in einer kritischen Lage nicht zu zaudern und zu zögern, sondern eine Krise durch schnelle Entscheidungen zu bewältigen. Das ist grundsätzlich lobenswert. Es sollte dann aber schon auch ein Plan dahinterstehen, der außerdem gemäß den Kriterien des politischen Spiels kompetent umgesetzt wird. Vermutlich hat sich der Kanzler über einen solchen Plan und ein angemessenes Verfahren nicht ausreichend mit seinen Beratern abgestimmt.
Wie viel Risiko und wie viel Chance sehen Sie in den Veränderungen für Partei, Fraktion und Kabinett? Kann sich die Personalrochade am Ende positiv auf die Umfragewerte der CDU auswirken?
Die Rochade selbst wohl nicht. Doch wenn das Ansehen der Union nach den Landtagswahlen im Herbst ganz im Keller ist, wenn sich gar die Union zu spalten anfängt über die Frage, ob sie in Anti-AfD-Koalitionen mit der Linken gehen soll oder nicht, wird es wohl die Chance auf eine grundlegende strategische Diskussion innerhalb der Union geben. Dann gibt es endlich auch die Chance, dass Fehler der Vergangenheit klar benannt und die Weichen für eine hoffentlich bessere Zukunft sowohl der CDU als auch des Landes gestellt werden.
Allerdings hat Merz mit der Versetzung von Carsten Linnemann vom Amt des CDU-Generalsekretärs in das des Gesundheitsministers, das dann auch der Kabinettsdisziplin unterliegt, wohl den letzten Mann verloren, der von außen her als Integrations- und Antreiberfigur der Union hätte wirken können. Nun aber sitzt Linnemann auf einem Ministerposten, von dem er vor einiger Zeit noch selbst sagte, dass er dort nicht glänzen könne. Diese ganze Personalpolitik ist unschlüssig und wird sich wahrscheinlich nicht wie eine neue Raketenstufe für das „Raumschiff Bundesregierung“ auswirken.
Der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler zog seine Zusage für den Posten des Verkehrsministers mit der Begründung zurück, dass ihm die nötige Expertise fehle. Ist das heute noch wirklich entscheidend, was man an fachlicher Qualifikation mitbringt?
Zwar muss ein Finanzminister keine Steuererklärung ausfüllen, ein Verteidigungsminister keinen Panzer fahren und ein Gesundheitsminister keinen Blinddarm operieren können, doch ein Grundverständnis der Regelungsmaterien eines Ministeriums und ihrer Komplexität ist natürlich erforderlich. Manches davon kann man sich im Laufe der Zeit durchaus neu aneignen. Die Kernkompetenz in ministerieller Führungstätigkeit ist ohnehin das Zusammenführen von unterschiedlichen Menschen, die ihre eigenen Kompetenzen haben. Dazu kommen das frühzeitige Erkennen von Problemen, das Einbinden von Konkurrenten und Andersdenkenden, die Kommunikation mit Journalisten und das verständliche Erklären gegenüber der Öffentlichkeit darüber, warum was gemacht oder unterlassen wird.
In zweiter Linie kommt dann aber sofort das Fachliche. Also muss man es sich unbedingt rasch aneignen. Mir scheint freilich, dass der Rückzug des kurzfristig designierten Verkehrsministers nicht wirklich aus fachlichen Gründen erfolgt ist. Güntzler bemerkte offensichtlich, dass er auf ein Minenfeld geschickt werde. Trotzdem ist es ein Ärgernis, wenn jemand dem Kanzler erst eine Zusage gibt und sie dann nach einigen Stunden wieder zurückzieht. Das zeugt von fehlender Ernsthaftigkeit beim Umgang mit einem Karriereangebot.
Allerdings war es auch keine gute Idee des Kanzlers, jemanden eilends aus dem Urlaub ins Bundeskanzleramt zu holen und ihn mit einem Angebot zu konfrontieren, das durchaus einige Bedenkzeit braucht, bei dem in der gegebenen Situation eine sofortige abschlägige Antwort aber schwer möglich ist. Und so kam es dazu, dass der Kanzler einem Minister seine Entlassung bereits angekündigt hatte, dann aber nicht sofort einen Nachfolger präsentieren konnte. Da ist beiderseits vieles falsch gelaufen.
Laut Medienberichten soll Merz am Montag in der CDU-Bundesvorstandssitzung vom Bremer Landesvorstand hart angegangen worden sein, mit dem Verweis darauf, dass man die Partei nicht wie ein Unternehmen führen könne. Wie verstehen Sie diese Kritik?
Sie trifft den Kern der Sache. In der Spitzenpolitik gibt es keine Angestellten, die einfach um eines guten Gehalts willen arbeiten. Vielmehr ist in der Politik die Identifikation mit der eigenen Partei und jenem Teil des Machtapparates, in dem man tätig ist, sehr wichtig. Bei alledem verfolgt ein jeder eigene Karriereziele und steht in der Dialektik von Konkurrenz und Loyalität, von Opportunitätsentscheidungen und grundsätzlichen Erwägungen. Das alles macht das Politikgeschäft ziemlich einzigartig und zweifellos reizvoll.
In diesem Geschäft zählen erlebte Verlässlichkeit, Vertrautheit und Kameradschaft aus gemeinsamen Lebensabschnitten, doch auch Erfahrungen von Treulosigkeit und Hintergangenwerden. Weil das alles noch mehr als finanzieller Geschäftserfolg zählt, darf man eine Partei oder Regierung nicht wie ein Unternehmen führen, wenn man mittel- und längerfristig Erfolg haben will. Kanzler Merz war anscheinend zu lange in der Privatwirtschaft tätig und hat den Instinkt dafür verloren, wie man in der politischen Spitze und der dortigen dünnen Luft erfolgreich Politik macht.
Die SPD äußert sich weitgehend nicht zum Regierungs- und Parteiumbau der CDU. Welche Ursachen könnte das haben? Und wird der Umbau zu einer konstruktiveren Arbeit in der Regierung und zu schnelleren Reformen führen?
Wenn ausgerechnet die ausgeschiedenen CDU-Politiker die größten Hindernisse für die Zusammenarbeit in der Koalition gewesen wären, dann könnte man hoffen, dass dieser Umbau bei der CDU die Koalition voranbringt. Doch eher waren es die SPD-Minister, welche einstige Hoffnungen auf einen Politikwechsel haben zerstieben lassen.
Und weil nun einmal gilt „mitgefangen, mitgehangen“, sind eben beide Parteien im Sinkflug. Jedenfalls hat auch die SPD gemerkt, dass sie bei den Landtagswahlen in diesem und im kommenden Jahr nur dann einen weiteren Niedergang vermeiden kann, wenn es dem Land insgesamt besser geht und sie nachweislich einen konstruktiven Beitrag dazu leistet.
Vor allem deshalb scheint sie die jetzige Schwächeposition des Kanzlers und der Union nicht auszunutzen. Vermutlich weiß sie auch, wie wirkungsvoll die Union jene SPD-Minister kritisieren könnte, die an wichtigen Stellen im Kabinett für die Verteilung und Verausgabung der durch Staatsverschuldung üppig verfügbar gemachten Finanzmittel große Verantwortung tragen.
Vielen Dank für das Interview!
Das Interview führte Erik Rusch.
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Wenn Jobverlust droht: Geplantes Gesetz soll Jobwechsel erleichtern


In Kürze:

  • Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht, sollen Betroffene einen Wechsel rechtzeitig vorbereiten können.
  • Der Gesetzentwurf sieht eine vierwöchige Probephase in einem möglichen neuen Betrieb vor.
  • Das Bundesarbeitsministerium will auch digitale Beratung ausbauen.
  • Verbände sehen teilweise Anlass zur Nachbesserung.

Eine sogenannte Job-to-Job-Erprobung bildet den Schwerpunkt eines Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), den das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hat. Das Papier mit dem Titel „Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ bündelt Änderungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Ziel ist es demnach, Verwaltungsabläufe zu digitalisieren, den Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zu vereinfachen und neue Instrumente für den Arbeitsmarkt einzuführen. Mit der Job-to-Job-Erprobung sollen Mitarbeiter eines Unternehmens Arbeitsplatzwechsel vorbereiten können, ohne zunächst erwerbslos zu werden.

Bas: Unkompliziert wechseln

„Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden“, sagt Bas. Die Wirtschaftskrise in Deutschland geht seit Längerem mit teils erheblichem Stellenabbau einher. Der Bundestag berät über den Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause.
Dieses neue Instrument richtet sich allerdings nicht an alle Beschäftigten. Angesprochen sind nur die, deren Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit voraussichtlich endet oder deren Betrieb Personal abbaut. Dem Gesetzentwurf zufolge bekommen diese Menschen die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum einen potenziellen neuen Arbeitgeber kennenzulernen und dort bereits mitzuarbeiten.
Während dieser Probephase bleibt das bestehende Arbeitsverhältnis erhalten. Beide Seiten – Beschäftigte und Unternehmen – können auf diese Weise feststellen, ob eine dauerhafte Übernahme in Betracht kommt. Die Bundesagentur für Arbeit hat in diesem Verfahren die Funktion eines Vermittlers. Die Job-to-Job-Erprobung soll die bisherigen Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung erweitern.
Konkret könnte das wie folgt aussehen: Ein Mechatroniker arbeitet im Braunkohletagebau. Da sein Job innerhalb der kommenden zwei Jahre wegfallen soll, absolviert er nach Absprache mit den Vorgesetzten und einer Arbeitsagenturberatung vier Probewochen bei einem anderen Unternehmen. Dort lernt man sich kennen und schaut, wo es gegebenenfalls noch Weiterbildungsbedarf gibt – mit Perspektive auf einen neuen Job.

720 Millionen Euro bei Bürokratiekosten einsparen

Neben diesem Instrument enthält der Entwurf zahlreiche Regelungen zur Digitalisierung der Arbeitsförderung. Anträge auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld können Bürger demnach künftig in der Regel digital stellen. Auch die Arbeitslosmeldung und die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit sollen verstärkt auf elektronischem Weg erfolgen.
Die Möglichkeit der schriftlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme soll aber weiterhin bestehen. Daraus ergibt sich, dass Empfänger von Arbeitslosengeld nicht mehr grundsätzlich an ihrer Briefpostadresse anwesend sein müssen, erläutern Agenturen. „Eine stetige Anwesenheit an der Briefpostadresse ist nicht mehr zeitgemäß“, heißt es aus dem Arbeitsressort zu der Neuregelung.
Darüber hinaus erweitert der Entwurf des Bas-Ministeriums die Möglichkeiten für digitale Beratungsangebote. So soll es häufiger Videoberatungen geben, um den Kontakt zwischen Arbeitsuchenden, Beschäftigten und der Arbeitsverwaltung zu erleichtern.
Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen Anträge, etwa im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld, künftig ebenfalls elektronisch übermitteln können. Mit weiteren Regelungen will das Ministerium die Bürokratie vereinfachen und bereits bestehende Vorschriften an digitale Kommunikationsformen anpassen.
So sollen auch Entlastungen der Unternehmen beim Arbeitsschutz dazukommen. Wegen höherer Schwellenwerte, ab wann Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, könnten bis zu 123.000 Beauftragte in kleinen und mittleren Unternehmen wegfallen. Die Gewerkschaft ver.di hatte diesen angekündigten Schritt als „Abbau von Sicherheit“ kritisiert.
Laut Bas sollen durch das Entlastungspaket insgesamt mehr als 720 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten wegfallen.

BDA: Sechs statt vier Wochen Erprobung

Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Sylvia Rietenberg nannte die Schritte teils positiv, wandte aber ein: „Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Wie begleiten wir Beschäftigte durch Künstliche Intelligenz, Dekarbonisierung und den tiefgreifenden Wandel der Wirtschaft?“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Job-to-Job-Regelung sinnvoll. Die Erprobungsphase solle allerdings sechs Wochen anstelle der im Gesetzentwurf vier Wochen betragen. Insgesamt führe der Referentenentwurf jedoch einseitig zu weiteren Belastungen der Arbeitslosenversicherung. Auch verlagere er versicherungsfremde Aufgaben. Nach Ansicht der BDA müsse daher „dringend nachgebessert werden“.
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußerten sich auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit, der Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung, der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration sowie der Verband Deutscher Privatschulverbände. Positiv sei die Begleitung und Beratung für Beschäftigte und Arbeitgeber bei der Job-to-Job-Regelung durch die Agentur für Arbeit.
Doch aus Sicht der Verbände greife eine Beschränkung der Unterstützung auf reine Beratungsleistungen nicht weit genug. Ergänzt werden müssten sie durch (Nach-)Qualifizierungs- und Coachingangebote. Nur so könnten Unterstützungsleistungen sinnvoll mit der Erprobung neuer Beschäftigungsperspektiven verknüpft und die Voraussetzungen für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Des Weiteren sollten Bildungsträger bei der Ausgestaltung begleitender Maßnahmen einbezogen werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund wies im Zusammenhang mit der Job-to-Job-Erprobung darauf hin, dass eine Beschäftigungssicherung im Betrieb das grundsätzliche Ziel sein müsse. Die Regelung müsse daher auf die Fälle abzielen, die von einem strukturwandelbedingten Abbau von Arbeitsplätzen betroffen seien. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass sich die Beschäftigten freiwillig auf diese Möglichkeit einließen. Auch müssten Kündigungsschutzrechte weiterhin gelten.

dbb: Kein Vorwand für Personalabbau

Der dbb beamtenbund und tarifunion nannte die Möglichkeit einer Erprobung von neuen Mitarbeitern sinnvoll. „Es muss vor Ort klar überprüfbar sein, ob eine wirksame, personenbezogene und zeitlich abgedeckte Erprobungsmaßnahme vorliegt oder nicht“, betonte der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Maik Wagner. Zum geplanten Ausbau der Digitalisierung zwecks Arbeitserleichterung mahnte er allerdings an, dass dieser „nicht als Vorwand für Personalabbau dienen“ dürfe.
Die Job-to-Job-Erprobung ist kein völlig neuer Ansatz. Auch in anderen EU-Ländern geht der Trend hin zu präventiver Beschäftigungssicherung, jedoch stets ohne die Möglichkeit einer praktischen Erprobung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Die Niederlande haben mit der sogenannten Proefplaatsing (Probeplatzierung) ein Instrument, das dem Gedanken der Erprobung nahekommt. Wer auf Jobsuche ist, hat die Möglichkeit, eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber probeweise auszuüben. Dieses Konzept gilt allerdings vornehmlich für Arbeitslose oder Leistungsempfänger und nicht für Beschäftigte, die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Dies gilt auch für die Schweiz, die sich in ihrem präventiven Ansatz auf Beratung, Vermittlung und Qualifizierung zur Förderung beruflicher Übergänge einsetzt. Auch österreichische Arbeitsstiftungen warten mit einer präventiven Arbeitsmarktpolitik bei drohendem Jobverlust auf.
Dänemark verbindet bei seiner Arbeitsmarktpolitik Flexibilität und soziale Absicherung (Flexicurity) miteinander. Im Mittelpunkt steht dabei weniger die dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen als die Unterstützung von Menschen auf der Suche nach neuen beruflichen Perspektiven.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Mitarbeiter entlassen: US-Unternehmen zahlt Millionen wegen Impfpflicht-Klage


In Kürze:

  • Impfpflicht 2021 ohne Ausnahmen im Unternehmen
  • 43 Mitarbeiter wegen fehlender Impfung entlassen
  • 4,25 Millionen US-Dollar Vergleich wegen Diskriminierungsvorwürfen

 
Das im US-Bundesstaat Oklahoma ansässige Unternehmen für Kompressoranlagen AG Equipment Company wird 4,25 Millionen Dollar (3,9 Millionen Euro) zahlen, um eine Diskriminierungsklage beizulegen, die im Namen von 43 ehemaligen Mitarbeitern eingereicht wurde. Dies teilte die US-Gleichbehandlungsbehörde EEOC am 18. Mai in einer Erklärung mit.
Im Herbst 2021 verpflichtete AG Equipment alle Beschäftigten zur COVID-19-Impfung und erklärte, dass keine Ausnahmen erlaubt seien. „Trotzdem beantragten mehrere Mitarbeiter Ausnahmen aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen. Ein Mitarbeiter legte zusätzlich ein ärztliches Attest vor, das eine Ausnahme wegen einer medizinischen Erkrankung empfahl“, so die EEOC.
„Das Unternehmen weigerte sich, die Anträge der Mitarbeiter zu prüfen, und entließ alle Personen, die keinen Impfnachweis vorlegen konnten, am 15. Oktober 2021, einschließlich derjenigen, die um eine Ausnahme ersucht hatten.“

Vorwürfe der Diskriminierung und rechtliche Grundlage

Das Verhalten von AG Equipment verstoße gegen den Titel VII des Civil Rights Act von 1964, der Diskriminierung im Arbeitsverhältnis aufgrund von Religion, nationaler Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe und Rasse verbietet, so die Behörde. Dem Unternehmen wird außerdem ein Verstoß gegen den Americans with Disabilities Act (ADA) vorgeworfen, der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben untersagt.
Die Zahlung von 4,25 Millionen Dollar dient der Beilegung der Klage wegen religiöser und behinderungsbezogener Diskriminierung, die von der EEOC gegen das Unternehmen eingereicht wurde.

Auflagen der Einigung und Arbeitgeberpflichten

Darüber hinaus verpflichtet sich die Einigung AG Equipment, künftig keine Diskriminierung aufgrund von Religion oder Behinderung gegenüber seinen Mitarbeitern zu begehen. Das Unternehmen muss Führungskräfte in Bezug auf die Einhaltung von Titel VII und ADA schulen und die Mitarbeiter über ihre Rechte auf religiöse und gesundheitliche Ausnahmen informieren. Titel VII verpflichtet Arbeitgeber, angemessene Vorkehrungen für religiöse Überzeugungen zu treffen, sofern dies keine unzumutbare Belastung für das Unternehmen darstellt, so die EEOC.
Zu solchen Maßnahmen gehören flexible Arbeitszeiten, Versetzungen auf andere Stellen, interne Versetzungen sowie freiwilliger Schichttausch. Eine Maßnahme kann als unzumutbare Belastung gelten, wenn sie beispielsweise hohe Kosten verursacht, die Sicherheit oder Effizienz am Arbeitsplatz beeinträchtigt oder die Rechte anderer Mitarbeiter verletzt.
EEOC-Vorsitzende Andrea R. Lucas kommentierte die Einigung mit den Worten: „Wenn eine Anpassung ohne unzumutbare Belastung möglich ist, verlangt das Gesetz sie – die Pandemie entband Arbeitgeber nicht von ihren gesetzlichen Pflichten nach Titel VII und dem ADA.“
„Die EEOC wird unter meiner Leitung weiterhin Arbeitgeber zur Verantwortung ziehen, greifbare Ergebnisse liefern und die Würde amerikanischer Arbeitnehmer wiederherstellen, die durch weitverbreitete COVID-19-Impf-bezogene Verletzungen ihrer Bürgerrechte geschädigt wurden.“

Eine Krankenschwester hält einen COVID-19-Impfstoff in einer Archivillustration in Miami.

Foto: Joe Raedle/Getty Image

Weitere Entscheidungen der Gleichbehandlungsbehörde

Die Epoch Times kontaktierte AG Equipment für eine Stellungnahme, erhielt jedoch bis zur Veröffentlichung keine Antwort.
Am 18. Mai gab die EEOC außerdem eine Entscheidung in einem weiteren Fall bekannt und stellte fest, dass das Innenministerium / Bureau of Indian Education gegen Titel VII verstoßen habe, indem es religiöse Ausnahmeanträge von drei Mitarbeitern ablehnte, die eine Befreiung vom bundesweiten COVID-19-Impfmandat der vorherigen Regierung beantragt hatten.
Zahlreiche Unternehmen und Bundesbehörden führten während der Pandemie strenge Impfpflichten ein, nachdem eine breitere Richtlinie von Regierungen und globalen Gesundheitsorganisationen wie der Weltgesundheitsorganisation angestoßen worden war. Klagen und entsprechende Einigungen laufen weiterhin.

Politische und gesundheitspolitische Entwicklungen

Im vergangenen Jahr kündigte Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. an, dass die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) keine COVID-19-Impfungen mehr für Schwangere und gesunde Kinder empfehlen würden. Kennedy sagte, diese Empfehlung sei trotz fehlender klinischer Daten zur wiederholten Auffrischungsstrategie bei Kindern eingeführt worden.
Zu diesem Zeitpunkt sagte Dr. Marty Makary, damals FDA-Kommissar, es gebe „keine Evidenz dafür, dass gesunde Kinder sie heute brauchen, und die meisten Länder empfehlen sie nicht mehr für Kinder.“
Gegen die Entscheidung wurde im Juli 2025 Klage eingereicht. Die Kläger warfen dem Gesundheitsminister vor, willkürlich und ohne ausreichende Begründung gehandelt zu haben. Die von der American Academy of Pediatrics und anderen Ärzteverbänden eingereichte Klage behauptete, die Maßnahme verstoße gegen den Administrative Procedure Act.
„Die Richtlinie ist nur ein Beispiel für die Agenda des Ministers, die lang etablierte, vom Kongress autorisierte, wissenschafts- und evidenzbasierte Impfstruktur zu demontieren, die den Tod unzähliger Amerikaner verhindert hat“, hieß es in der Klage.
Der Fall ist weiterhin vor Gericht anhängig.

Entschädigungsprogramme für Impfgeschädigte

Personen, die COVID-19-Impfungen erhalten haben und dadurch gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Ansprüche im Rahmen des Countermeasures Injury Compensation Programms einreichen. Ansprüche können auch im Todesfall eines Angehörigen geltend gemacht werden.
Erfolgreiche Ansprüche können Entschädigungen für entgangenes Einkommen, Hinterbliebenenleistungen sowie nicht erstattete medizinische Kosten umfassen.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Oklahoma Company Will Pay $4.25 Million to Settle Suit Over COVID-19 Vaccination Mandate“. (deutsche Bearbeitung zk)
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Facebook-Konzern Meta streicht 8.000 Stellen und investiert Milliarden in KI


In Kürze:

  • Meta entlässt etwa 8.000 Mitarbeiter und besetzt 6.000 offene Stellen vorerst nicht.
  • Der Konzern investiert 115 bis 135 Milliarden US-Dollar in künstliche Intelligenz.
  • Auch Microsoft baut im Zuge seiner KI-Strategie Stellen ab.

 
Der amerikanische Facebook-Konzern Meta beginnt am Donnerstag, 21. Mai, mit dem massiven Abbau von Stellen. Wie die Personalchefin Janelle Gale bereits im April ankündigte, entlässt das Unternehmen etwa 8.000 seiner rund 79.000 Mitarbeiter. Weitere 6.000 offene Positionen werden vorläufig nicht besetzt, berichtete „Bloomberg“. Diese Maßnahme ist Teil einer Umstrukturierung zugunsten großer Investitionen in künstliche Intelligenz (KI), heißt es seitens Meta.

Meta investiert bis zu 135 Milliarden Dollar in KI-Projekte

In einem im April an alle Mitarbeiter versandten Memo schrieb Gale, der Schritt sei Teil der „fortlaufenden Bemühungen, das Unternehmen effizienter zu führen“. Auch wolle Meta „andere Investitionen, die wir tätigen, so ausgleichen“.
Die Entlassungswelle kommt laut „Bloomberg“ nicht überraschend. Die Meta-Mitarbeiter hätten sich schon seit geraumer Zeit um ihre Jobs gesorgt. Hintergrund waren Stellenstreichungen in vielen anderen Bereichen.
„Ich weiß, dass dies eine unerwünschte Nachricht ist und die Bestätigung dieser Tatsache bei allen für Verunsicherung sorgt; angesichts der gegebenen Umstände halten wir dies jedoch für den besten Weg nach vorn“, schrieb Gale.
Meta-CEO Mark Zuckerberg hatte bereits im Januar darauf hingewiesen, dass KI Einsparpotenziale eröffnen könne: „Aufgaben, für die früher große Teams nötig waren, kann heute eine einzelne sehr talentierte Person übernehmen“, sagte er. Gleichzeitig investiert Meta enorme Summen in KI-Projekte: Für dieses Jahr sind Investitionen in einer Größenordnung von 115 bis 135 Milliarden US-Dollar vorgesehen. Das Geld fließt unter anderem in die Entwicklung großer Sprachmodelle und Chatbots. Im Februar kündigte das Unternehmen zudem einen umfangreichen Kauf von Grafikprozessoren bei AMD an, die für KI-Rechenzentren eine zentrale Rolle spielen.

Stellenabbau auch bei Microsoft

Bereits 2022 und 2023 kam es zu großen Entlassungswellen bei Meta. Dabei entließ der Konzern zunächst 11.000, dann noch einmal 10.000 Mitarbeiter. Mark Zuckerberg begründete diese Schritte mit einer personellen Überbesetzung während der Pandemie sowie einer Kosten- und Organisationsoptimierung. Dazu gehörte die Streichung von Projekten und eine Reduzierung der Management-Ebenen. Auch wolle sich das Unternehmen auf die Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz konzentrieren.
Auch andere große Technologieunternehmen nehmen angesichts der rasant steigenden Ausgaben für KI-Technologien Personalkürzungen vor. So bot die Microsoft Corp. mehreren Tausend Mitarbeitern in den USA ein freiwilliges Ausscheiden an. Dafür kündigte der Konzern ein einmaliges Ruhestandsprogramm an, berichtete der Nachrichtensender CNBC. Ziel war der Abbau von sieben Prozent der Beschäftigten.
Laut „Forbes“ arbeiteten im Juni weltweit 228.000 Menschen für Microsoft, in den USA waren es 125.000. Somit sind maximal 8.750 Mitarbeiter betroffen, denen der Konzern am 7. Mai ein Angebot unterbreitet hat. Sie haben 30 Tage Zeit, um sich zu entscheiden. Daher ist derzeit noch nicht bekannt, wie viele die Offerte angenommen haben.