Bundesarbeitsministerin Bas geht davon aus, dass Menschen wegen des Fachkräftemangels oder wegen Verfolgung, Krieg und Terror nach Deutschland kommen. Sozialmisssbrauch gelte es zu bekämpfen. - Foto: Boris Roessler/dpa
In Kürze:
Bundesarbeitsministerin Bas räumt die Realität von Sozialmissbrauch ein
Arbeitslosenquote unter allen Ausländern in Deutschland fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner
Der Ausländeranteil unter allen Bürgergeldempfängern lag 2025 bei 47,6 Prozent.
Die Debatte, inwiefern Zuwanderer in Deutschland von Sozialleistungen leben, gewinnt zunehmend an Fahrt – und könnte die Stimmung unter den Regierungsparteien weiter belasten.
Innenexperte Stephan Mayer (CSU) stellte im Gespräch mit der „BILD“ klar:
„Einwanderung in den Sozialstaat bedroht den Zusammenhalt! Fakt ist: Immer mehr Zuwanderer drängen in unser Sozialsystem – und bringen das System an die Belastungsgrenze und an den Rand des Kollapses.“
Der Bayer reagierte damit auf eine Aussage der SPD-Parteivorsitzenden und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Diese hatte in der Vorwoche auf Nachfrage des AfD-Abgeordneten René Springer im Bundestag am 6. Mai erklärt, dass „niemand“ in die deutschen Sozialsysteme einwandere.
Mayer vertrat gegenüber „BILD“ dagegen die Meinung, dass für Bedürftige „immer weniger Geld da“ sei, „weil die Falschen, die nie in das System einbezahlt haben und das nie tun werden, von uns alimentiert werden“.
Poseck: „Echte Belastung für die Gesellschaft“
Auch der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) bezeichnete Zuwanderung in die Sozialsysteme in der „BILD“ als eine „echte Belastung für die Gesellschaft“. Wer Sozialbetrug begehe, untergrabe das Vertrauen in den Staat und gefährde den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
„Sozialbetrug schadet der Allgemeinheit, belastet den Steuerzahler und entzieht denen die Mittel, die wirklich auf Hilfe angewiesen sind“, sagte Poseck. Bas verschließe „offensichtlich die Augen vor der Realität“.
Inwiefern der Streit das Treffen der Spitzen der schwarz-roten Bundesregierung im Bundeskanzleramt überschattet haben könnte, ist bislang nicht bekannt.
Wenige Stunden vor dem Treffen hatte Bas das Thema während ihrer Rede auf dem DGB-Bundeskongress noch einmal aufgegriffen. Bei der Befragung der Bundesregierung habe sie „leider zu kurz“ geantwortet, so die SPD-Chefin am Dienstag, 12. Mai, in Berlin.
Unstrittig sei, dass es „Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land“ gebe. Dieser werde auch von ihrer Partei scharf abgelehnt und bekämpft. Das sei „nur fair“ gegenüber jenen, „die das Ganze mit Steuermitteln und Beiträgen finanzieren“, argumentierte Bas ähnlich wie Poseck. Wie der SPD-Kampf gegen die illegale Ausnutzung des Sozialsystems derzeit konkret aussieht, ließ Bas offen.
Stattdessen warb sie für Verständnis für die Motive der Zuwanderer: „Es gibt viele Gründe, warum Menschen […] aus guten Gründen in unser Land kommen, weil sie vor Verfolgung, vor Krieg und Terror fliehen oder weil sie als Fachkräfte in diesem Land dringend gebraucht werden“, so Bas.
Dann schob sie einen Seitenhieb – wahrscheinlich in Richtung AfD – nach: Sie verabscheue es, „wenn Rechtsextreme […] genau diese Gruppen gegeneinander ausspielen“.
BA-Institut bestätigt überdurchschnittlich viele Sozialfälle unter Zuwanderern
Am 6. Mai, also am selben Tag, an dem Bas im Bundestag erklärt hatte, dass „niemand in unsere Sozialsysteme“ einwandern würde, war der jüngste Zuwanderungsmonitor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erschienen. Beim IAB handelt es sich um eine Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Nach einer IAB-Grafik zu den Arbeitsmarktindikatoren gehen primär die in Deutschland registrierten 1,4 Millionen Ukrainer sowie 2,1 Millionen Angehörige der wichtigsten Asylherkunftsländer deutlich seltener einer sozialversicherungspflichtigen oder geringfügigen Erwerbsarbeit nach als der Durchschnitt aller gut 14 Millionen Ausländer, die in Deutschland leben.
Die Grafik zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren, differenziert nach Staatsangehörigkeitsgruppen, im Januar 2026. Die Gruppe „Insgesamt“ bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung in Deutschland (deutsche und ausländische Staatsangehörige).
Wie das IAB auf Nachfrage von Epoch Times bestätigte, wurde die Beschäftigungsquote auf der Basis jener Bevölkerungsgruppe errechnet, deren Angehörige im Januar mindestens 15 und höchstens 64 Jahre alt waren. Dieses Erwerbspersonenpotenzial sei rund 53 Millionen Menschen stark. Beschäftigte ab 65 Jahren seien nicht berücksichtigt worden. Die Gesamteinwohnerzahl Deutschlands liegt derzeit bei knapp 84 Millionen.
Ukrainer und Asylbewerber mit höchster Arbeitslosenquote
Die Arbeitslosenquote war mit 37,5 Prozent bei den Ukrainern am höchsten, gefolgt mit 26,7 Prozent bei Staatsangehörigen aus den zugangsstärksten Asylherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia.
Unter allen in Deutschland lebenden Ausländern lag dieselbe Quote im Januar bei 15,3 Prozent, bei Zugewanderten aus der EU bei 10 Prozent und im Schnitt der Gesamtbevölkerung (Gruppe „Insgesamt“) bei 7,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote unter allen Ausländern war also fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner. Flüchtlinge waren dreieinhalbmal so oft erwerbslos. Ukrainer, von denen 40 Prozent im Jahr 2023 Alleinerziehende waren, waren sogar fast fünfmal so häufig erwerbslos.
Den 1,1-Punkte-Unterschied zur offiziellen BA-Arbeitslosenstatistik vom Januar 2026 (6,6 Prozent/3,085 Millionen) erklärte das IAB damit, dass seine Berechnungen auf einer anderen „periodengleichen und eingeschränkten Bezugsgröße“ basierten. „Vereinfacht gesagt fällt aus methodischen Gründen der Nenner etwas kleiner und die entsprechende Quote damit etwas größer aus“, erklärte ein IAB-Mitarbeiter auf Epoch-Times-Anfrage. Zu Details verwies er auf den Methodenbericht der BA.
Auf Bürgergeld als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II waren im Januar mit 52,1 Prozent mehr als die Hälfte der in Deutschland angemeldeten Ukrainer, 39,6 Prozent der Menschen aus Asylherkunftsländern und 19,1 Prozent aller in Deutschland lebenden Ausländer angewiesen.
EU-Ausländer nahmen zu 8,8 Prozent SGB-II-Hilfsleistungen in Anspruch, waren also nur geringfügig bedürftiger als die Gesamtbevölkerung (8,1 Prozent).
Beschäftigungsquote bei Ukrainern und Flüchtlingen leicht gestiegen
Bei den Beschäftigungsquoten zeigt sich ein umgekehrtes Bild: Während mehr als zwei Drittel des gesamten Erwerbspersonenpotenzials (69,1 Prozent) einer abhängigen Arbeit nachgingen, waren es bei den Zugewanderten aus der EU 61,5 Prozent und unter allen Ausländern 56,7 Prozent.
Noch geringer war die Beschäftigungsquote in der Gruppe der Menschen aus Asylherkunftsländern (49,9 Prozent) und bei den Ukrainern (37 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr (Februar 2025) hat sich die Quote bei den beiden letztgenannten Gruppen allerdings um 4,1 Prozentpunkte (Asylherkunftsländer) beziehungsweise um 4,6 Punkte (Ukraine) verbessert.
Die Tabelle zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen, Stand Januar 2026. Die Gruppe EU-2 bezeichnet Bulgaren und Rumänen, die Gruppe EU-8 Eingewanderte aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. Erwerbstätige Beamte oder Selbstständige wurden in der Beschäftigungsstatistik nicht mit berücksichtigt.
Die Bundesregierung hatte geplant, Ukrainern, die nach dem 1. April 2025 einreisten, keine Bürgergeldleistungen mehr nach dem SGB II, sondern nur noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren.
Das entsprechende Leistungsrechtsanpassungsgesetz (BT-Drucksache 21/3539) ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. Nach der ersten Lesung im Bundestag befindet es sich noch im parlamentarischen Verfahren.
2,6 Millionen Ausländer erhalten Sozialleistungen
Nach Angaben von „Statista“, basierend auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, machten in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 durchschnittlich rund 2,57 Millionen Ausländer Gebrauch von Grundsicherungsleistungen für ihren Lebensunterhalt. Darunter waren 1,87 Millionen Erwerbsfähige sowie 700.000 Nichterwerbsfähige, die Bürgergeld nach dem SGB II bekamen.
Unter allen Bürgergeldempfängern hatten Ausländer laut „Statista“ einen Anteil von 47,6 Prozent. Damit war jeder fünfte in Deutschland lebende Ausländer (20,3 Prozent) auf Sozialleistungen nach dem SGB II berechtigt.
Die Kosten für den Steuerzahler beliefen sich nach Informationen des „FOCUS“ auf 21,7 Milliarden Euro. SGB II-Empfänger, die im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft waren, schlugen mit 24,9 Milliarden Euro zu Buche.
Dazu kommen noch jene Personen, die Regelleistungen nach dem AsylbLG oder eine darüber hinausgehende Unterstützung erhalten. Im Jahr 2024 waren es laut Statistischem Bundesamt rund 461.000 Personen gewesen, die Asylbewerberregelleistungen erhielten.
Wenn ihr Status als Asylberechtigte, Geflüchtete oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wird, können sie nach Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales grundsätzlich die gleichen Sozialleistungen wie Inländer beanspruchen.
Offizielle Zahlen zu den Gesamtkosten der Asylpolitik liegen nicht vor.
Das Plus von 20 Euro je Haushalt bedeutet für die Jobcenter eine Mehrbelastung von rund 679 Millionen. - Foto: Peter Kneffel/dpa
Obwohl die Regelsätze beim Bürgergeld seit Anfang 2024 unverändert sind, erhalten Haushalte, die vom Bürgergeld leben, seit dem 1. Januar 2026 im Schnitt 20 Euro mehr pro Monat vom Jobcenter als noch vor einem Jahr.
Das berichtet die „WELT“. Hintergrund seien gestiegene Kosten für Miete und Heizung. Beide Zusatzposten werden individuell nach Bedarf ausgezahlt.
Einem Single im Bürgergeld werden laut „WELT“ nun im Schnitt 1.076 Euro im Monat überwiesen. Ein Paar ohne Kinder erhalte durchschnittlich 1.489 Euro, ein Paar mit Kindern 2.287 Euro.
Die Auszahlungen pro Bürgergeldhaushalt lägen seit Jahresbeginn im Schnitt bei 1.371 Euro.
Bürgergeld stärker gestiegen als Löhne
Im Jahr 2022, als das Bürgergeld noch als Hartz IV bezeichnet wurde, waren laut „WELT“ pro leistungsberechtigtem Haushalt im Schnitt 1.068 Euro geflossen. Die Steigerung auf 1.371 Euro würde damit einem Plus von 28,4 Prozent entsprechen. Im selben Zeitraum sind die Löhne nach Berechnungen von „WELT“ um 19,4 Prozent gestiegen.
„Damit haben wir wirklich ein System, welches im Prinzip über die Umverteilung dazu führt, dass es sich für weite Teile der Bevölkerung zunehmend nicht lohnt, zu arbeiten“, erklärte der Wirtschaftswissenschaftler und Autor Daniel Stelter auf Anfrage des Springer-Mediums. Er hält Reformen des Sozialstaats deshalb für „dringend erforderlich“.
Nach Angaben der Bundesregierung gelten seit 2024 unverändert folgende Regelsätze nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II:
Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro
Paare/Bedarfsgemeinschaften: 2 × 506, also 1.012 Euro
Jugendliche (14 bis 17 Jahre): 471 Euro
Kinder (6 bis 13 Jahre): 390 Euro
Kinder (0 bis 5 Jahre): 357 Euro
Volljährige in Einrichtungen: 451 Euro
Ein Paar mit einem 15-jährigen und einem vierjährigen Kind würde somit monatlich 1.840 Euro Regelsatz zur Sicherung des Existenzminimums erhalten.
Miete und Heizung werden „in angemessener Höhe“ übernommen
Außerdem werden Zuschüsse für Kaltmiete und Heizkosten sowie Leistungen für den Schulbedarf gewährt.
Laut der Website der Arbeitsagentur übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung „in angemessener Höhe“.
Bei einer nicht angemessenen Wohnung, könne es bedeuten, dass der Bürgergeldempfänger in eine günstigere Wohnung umziehen oder ein Zimmer untervermieten müsse.
Einzelne Jobcenter haben eigene Richtwerte, welche Mieten sie als angemessen einstufen.
Beispiel Berlin laut buergergeld.org:
1 Person: 50 Quadratmeter (qm) – angemessene Bruttokaltmiete: 449 Euro
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im Januar 2026 rund 2,83 Millionen Haushalte (Bedarfsgemeinschaften) mit mehr als 5,18 Millionen Empfängern von Bürgergeld. Erwerbsfähig waren davon knapp 3,82 Millionen. Die letzte Regelsatzerhöhung hatte es zum 1. Januar 2024 gegeben.
Das Plus von 20 Euro je Haushalt bedeutet für die Jobcenter eine Mehrbelastung von rund 679 Millionen Euro.
Gesamtkosten 2024: 57,1 Milliarden Euro
Im Jahr 2024 hatten Bund, Länder und Kommunen nach Angaben der Bundesarbeitsagentur Bürgergeldausgaben in einer Gesamthöhe von 57,1 Milliarden Euro zu tragen. Jeder der damals etwa 2,93 Millionen Bedarfsgemeinschaften kostete im Durchschnitt 19.488 Euro im Jahr.
Für diese Zahlen wurden allerdings nicht nur die Regelsätze für den Lebensunterhalt, Wohn- und Heizungskosten berücksichtigt, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge, Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten.
Aktuellere Daten für das Jahr 2025 liegen bisher nicht vor.
Nachdem der Bundestag der Bürgergeldreform von Schwarz-Rot am 5. März 2026 zugestimmt hatte, machte der Bundesrat am 27. März den Weg dafür frei. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Juli. Das Bürgergeld wird dann unter dem neuen Namen „Grundsicherung“ gewährt.
Wegen der damit verbundenen, strengeren Sanktionsmöglichkeiten gegen Mitwirkungsverweigerer hatten die Sozialdemokraten ein Mitgliederbegehren angestrengt. Damit sollte die Reform gestoppt werden, um soziale Härten zu vermeiden.
Kurz vor der Bundesratsentscheidung scheiterte der Vorstoß aus der Parteibasis allerdings am erforderlichen 20-Prozent-Quorum.
Ein Markt in Peking war kürzlich Schauplatz einer Amokfahrt, die Todesopfer forderte. (Symbolbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Berichte über mögliche Zunahme von Gewaltvorfällen in China
Vorwürfe über eingeschränkte Informationsweitergabe und Kontrolle
Experten verweisen auf gesellschaftlichen und strukturellen Druck
In China soll die Zahl der Gewalttaten Berichten zufolge stark zugenommen haben. Personen aus dem inneren Sicherheitssystem berichten von einer Vielzahl von Messerattacken und Angriffen auf Fahrzeuge. Offizielle Stellen veröffentlichen jedoch nur einen Teil solcher Vorfälle. Kritiker gehen davon aus, dass dadurch nicht alle Ereignisse öffentlich bekannt werden.
Überwachung von Personen mit „extremen Tendenzen“
Von der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times befragte Personen wollten aus Angst vor möglichen Repressalien anonym bleiben und nannten lediglich ihre Nachnamen. Ihre Aussagen deuten darauf hin, dass es Unterschiede zwischen den tatsächlichen Vorfällen und den offiziellen Darstellungen geben könnte. Demnach soll Peking auf die Entwicklung mit verstärkter Informationskontrolle und ausgeweiteter Überwachung reagieren.
Die Sorge vor sogenannten „Rache gegen die Gesellschaft“-Angriffen – also Gewalttaten gegen zufällig ausgewählte Personen im öffentlichen Raum – habe laut diesen Angaben zugenommen. Ein Insider namens Wei sagte gegenüber der Epoch Times: „Nach intern verfügbaren Informationen kommt es auf dem chinesischen Festland regelmäßig zu Messerangriffen. Zudem gebe es weitere Vorfälle, über die nicht öffentlich berichtet werde.“
Demnach habe die Entwicklung auch innerhalb des politisch-rechtlichen Systems der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), das für Sicherheit und Strafverfolgung zuständig ist, Aufmerksamkeit ausgelöst. Berichten zufolge sollen zuständige Behörden interne Anweisungen herausgegeben und Untersuchungen eingeleitet haben.
Dabei sollen Behörden angewiesen worden sein, Personen zu identifizieren und zu beobachten, die als mögliche Sicherheitsrisiken gelten. Dazu zählen unter anderem Petenten, Personen, die in Konflikten mit Behörden stehen, sowie Menschen, denen „Ressentiments“ oder „extreme Tendenzen“ zugeschrieben werden.
Gleichzeitig soll die Kontrolle von Informationen verstärkt worden sein. Nach Angaben eines Insiders würden Behörden versuchen, Videos, Augenzeugenberichte und andere sensible Inhalte zu entfernen, bevor diese sich im Internet verbreiten oder auf ausländischen Plattformen erscheinen.
Tote und Verletzte bei Amokfahrten
Mehrere jüngere Vorfälle werden in diesen Berichten als Beispiele genannt. Diese würden laut Insidern ein wiederkehrendes Muster zeigen, wobei die öffentliche Informationslage teilweise begrenzt oder unterschiedlich sei.
Am 19. April kam es in der Stadt Shuitou im Verwaltungsgebiet Nan’an in der Provinz Fujian zu einem Vorfall, bei dem ein Auto in eine Menschenmenge fuhr. Laut Behörden wurden dabei zwei Menschen getötet und eine weitere Person verletzt. Der Fahrer wurde festgenommen.
In den sozialen Medien, insbesondere auf Weibo, berichteten Augenzeugen von abweichenden Angaben. Dort war teilweise von mindestens vier Todesopfern die Rede. Im Internet kursierten zudem Videos, die ein Fahrzeug zeigen sollen, das mit hoher Geschwindigkeit eine Kreuzung überquert, in den Gegenverkehr gerät, einen Straßenteiler durchbricht und mit mehreren Motorrädern kollidiert.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich am 29. März im Pekinger Bezirk Fangshan. Dort soll ein Mann mit einem Bulldozer auf einen belebten, ländlichen Markt gefahren und in eine Menschenmenge gerast sein. Eine offizielle öffentliche Mitteilung der Behörden dazu liegt nach Angaben von Anwohnern nicht vor.
Mehrere Einwohner berichteten dennoch von dem Vorfall auf dem Dahanji-Markt. In sozialen Medien kursierten unterschiedliche Angaben zu möglichen Opferzahlen, die zwischen mindestens sieben und 13 Todesopfern sowie rund einem Dutzend Verletzten schwankten. Entsprechende Inhalte sollen Nutzern zufolge später entfernt worden sein.
Messerangriffe in Shenzhen
Auch weitere Gewaltvorfälle werden in einzelnen Berichten erwähnt. Am 26. März soll es in den Shenzhener Bezirken Luohu und Longgang zu zwei Messerangriffen gekommen sein, bei denen mehrere Menschen getötet oder verletzt wurden. In einem der Fälle habe eine Frau nach Berichten zwei Personen getötet und drei weitere verletzt, darunter einen 14-Jährigen.
Ein pensionierter Beamter aus Shenzhen erklärte, die jüngsten Vorfälle hätten das politisch-rechtliche System der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) unter Druck gesetzt. Höhere Behörden seien demnach der Ansicht, dass lokale Verwaltungen ihre Aufgaben nicht ausreichend erfüllt und zu langsam auf soziale Spannungen reagiert hätten.
Demnach seien lokale Behörden angewiesen worden, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Stabilität Vorrang einzuräumen. Dazu gehörten auch strengere Kontrollen der Informationsweitergabe. Interne Anweisungen sollen darauf abzielen, die Verbreitung sensibler Inhalte im Ausland zu verhindern.
Ein in Europa lebender chinesischer Wissenschaftler namens Li äußerte die Einschätzung, dass die Gewalt Ausdruck eines längerfristigen gesellschaftlichen Drucks sei. Er verwies darauf, dass lokale Beamte im bestehenden System teilweise auf administrative oder wirtschaftliche Ziele fokussiert seien, während soziale Probleme weniger Beachtung fänden. Dies könne insbesondere in unteren sozialen Schichten zu wachsendem Druck führen und in Einzelfällen Gewalt begünstigen.
Li argumentierte zudem, dass solche Entwicklungen historische Parallelen hätten und einzelne Gewalttaten auf breitere gesellschaftliche Spannungen hinweisen könnten. Die aktuelle Reaktion der Behörden – verstärkte Überwachung und strengere Kontrolle von Informationen – trage seiner Einschätzung nach nicht zur Lösung der Ursachen bei.