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Wenn Jobverlust droht: Geplantes Gesetz soll Jobwechsel erleichtern


In Kürze:

  • Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht, sollen Betroffene einen Wechsel rechtzeitig vorbereiten können.
  • Der Gesetzentwurf sieht eine vierwöchige Probephase in einem möglichen neuen Betrieb vor.
  • Das Bundesarbeitsministerium will auch digitale Beratung ausbauen.
  • Verbände sehen teilweise Anlass zur Nachbesserung.

Eine sogenannte Job-to-Job-Erprobung bildet den Schwerpunkt eines Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), den das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hat. Das Papier mit dem Titel „Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ bündelt Änderungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Ziel ist es demnach, Verwaltungsabläufe zu digitalisieren, den Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zu vereinfachen und neue Instrumente für den Arbeitsmarkt einzuführen. Mit der Job-to-Job-Erprobung sollen Mitarbeiter eines Unternehmens Arbeitsplatzwechsel vorbereiten können, ohne zunächst erwerbslos zu werden.

Bas: Unkompliziert wechseln

„Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden“, sagt Bas. Die Wirtschaftskrise in Deutschland geht seit Längerem mit teils erheblichem Stellenabbau einher. Der Bundestag berät über den Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause.
Dieses neue Instrument richtet sich allerdings nicht an alle Beschäftigten. Angesprochen sind nur die, deren Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit voraussichtlich endet oder deren Betrieb Personal abbaut. Dem Gesetzentwurf zufolge bekommen diese Menschen die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum einen potenziellen neuen Arbeitgeber kennenzulernen und dort bereits mitzuarbeiten.
Während dieser Probephase bleibt das bestehende Arbeitsverhältnis erhalten. Beide Seiten – Beschäftigte und Unternehmen – können auf diese Weise feststellen, ob eine dauerhafte Übernahme in Betracht kommt. Die Bundesagentur für Arbeit hat in diesem Verfahren die Funktion eines Vermittlers. Die Job-to-Job-Erprobung soll die bisherigen Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung erweitern.
Konkret könnte das wie folgt aussehen: Ein Mechatroniker arbeitet im Braunkohletagebau. Da sein Job innerhalb der kommenden zwei Jahre wegfallen soll, absolviert er nach Absprache mit den Vorgesetzten und einer Arbeitsagenturberatung vier Probewochen bei einem anderen Unternehmen. Dort lernt man sich kennen und schaut, wo es gegebenenfalls noch Weiterbildungsbedarf gibt – mit Perspektive auf einen neuen Job.

720 Millionen Euro bei Bürokratiekosten einsparen

Neben diesem Instrument enthält der Entwurf zahlreiche Regelungen zur Digitalisierung der Arbeitsförderung. Anträge auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld können Bürger demnach künftig in der Regel digital stellen. Auch die Arbeitslosmeldung und die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit sollen verstärkt auf elektronischem Weg erfolgen.
Die Möglichkeit der schriftlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme soll aber weiterhin bestehen. Daraus ergibt sich, dass Empfänger von Arbeitslosengeld nicht mehr grundsätzlich an ihrer Briefpostadresse anwesend sein müssen, erläutern Agenturen. „Eine stetige Anwesenheit an der Briefpostadresse ist nicht mehr zeitgemäß“, heißt es aus dem Arbeitsressort zu der Neuregelung.
Darüber hinaus erweitert der Entwurf des Bas-Ministeriums die Möglichkeiten für digitale Beratungsangebote. So soll es häufiger Videoberatungen geben, um den Kontakt zwischen Arbeitsuchenden, Beschäftigten und der Arbeitsverwaltung zu erleichtern.
Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen Anträge, etwa im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld, künftig ebenfalls elektronisch übermitteln können. Mit weiteren Regelungen will das Ministerium die Bürokratie vereinfachen und bereits bestehende Vorschriften an digitale Kommunikationsformen anpassen.
So sollen auch Entlastungen der Unternehmen beim Arbeitsschutz dazukommen. Wegen höherer Schwellenwerte, ab wann Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, könnten bis zu 123.000 Beauftragte in kleinen und mittleren Unternehmen wegfallen. Die Gewerkschaft ver.di hatte diesen angekündigten Schritt als „Abbau von Sicherheit“ kritisiert.
Laut Bas sollen durch das Entlastungspaket insgesamt mehr als 720 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten wegfallen.

BDA: Sechs statt vier Wochen Erprobung

Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Sylvia Rietenberg nannte die Schritte teils positiv, wandte aber ein: „Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Wie begleiten wir Beschäftigte durch Künstliche Intelligenz, Dekarbonisierung und den tiefgreifenden Wandel der Wirtschaft?“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Job-to-Job-Regelung sinnvoll. Die Erprobungsphase solle allerdings sechs Wochen anstelle der im Gesetzentwurf vier Wochen betragen. Insgesamt führe der Referentenentwurf jedoch einseitig zu weiteren Belastungen der Arbeitslosenversicherung. Auch verlagere er versicherungsfremde Aufgaben. Nach Ansicht der BDA müsse daher „dringend nachgebessert werden“.
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußerten sich auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit, der Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung, der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration sowie der Verband Deutscher Privatschulverbände. Positiv sei die Begleitung und Beratung für Beschäftigte und Arbeitgeber bei der Job-to-Job-Regelung durch die Agentur für Arbeit.
Doch aus Sicht der Verbände greife eine Beschränkung der Unterstützung auf reine Beratungsleistungen nicht weit genug. Ergänzt werden müssten sie durch (Nach-)Qualifizierungs- und Coachingangebote. Nur so könnten Unterstützungsleistungen sinnvoll mit der Erprobung neuer Beschäftigungsperspektiven verknüpft und die Voraussetzungen für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Des Weiteren sollten Bildungsträger bei der Ausgestaltung begleitender Maßnahmen einbezogen werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund wies im Zusammenhang mit der Job-to-Job-Erprobung darauf hin, dass eine Beschäftigungssicherung im Betrieb das grundsätzliche Ziel sein müsse. Die Regelung müsse daher auf die Fälle abzielen, die von einem strukturwandelbedingten Abbau von Arbeitsplätzen betroffen seien. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass sich die Beschäftigten freiwillig auf diese Möglichkeit einließen. Auch müssten Kündigungsschutzrechte weiterhin gelten.

dbb: Kein Vorwand für Personalabbau

Der dbb beamtenbund und tarifunion nannte die Möglichkeit einer Erprobung von neuen Mitarbeitern sinnvoll. „Es muss vor Ort klar überprüfbar sein, ob eine wirksame, personenbezogene und zeitlich abgedeckte Erprobungsmaßnahme vorliegt oder nicht“, betonte der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Maik Wagner. Zum geplanten Ausbau der Digitalisierung zwecks Arbeitserleichterung mahnte er allerdings an, dass dieser „nicht als Vorwand für Personalabbau dienen“ dürfe.
Die Job-to-Job-Erprobung ist kein völlig neuer Ansatz. Auch in anderen EU-Ländern geht der Trend hin zu präventiver Beschäftigungssicherung, jedoch stets ohne die Möglichkeit einer praktischen Erprobung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Die Niederlande haben mit der sogenannten Proefplaatsing (Probeplatzierung) ein Instrument, das dem Gedanken der Erprobung nahekommt. Wer auf Jobsuche ist, hat die Möglichkeit, eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber probeweise auszuüben. Dieses Konzept gilt allerdings vornehmlich für Arbeitslose oder Leistungsempfänger und nicht für Beschäftigte, die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Dies gilt auch für die Schweiz, die sich in ihrem präventiven Ansatz auf Beratung, Vermittlung und Qualifizierung zur Förderung beruflicher Übergänge einsetzt. Auch österreichische Arbeitsstiftungen warten mit einer präventiven Arbeitsmarktpolitik bei drohendem Jobverlust auf.
Dänemark verbindet bei seiner Arbeitsmarktpolitik Flexibilität und soziale Absicherung (Flexicurity) miteinander. Im Mittelpunkt steht dabei weniger die dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen als die Unterstützung von Menschen auf der Suche nach neuen beruflichen Perspektiven.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Lehrerverband: Zu gute Abiturnoten schaffen Probleme

Die Notenschnitte der Abiturienten sind zu gut – findet der Ehrenpräsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger.
„Schon jetzt reicht selbst ein bayerisches 1,0-Abitur nicht mehr aus, um über die Leistungsschiene sicher einen Medizinstudienplatz zu ergattern“, sagte er im Interview mit der Mediengruppe Bayern.

Spitzenschüler schwerer zu finden

„Letztendlich wird dieser Weg zu einer massiven Entwertung des Abiturs und allgemeinen Hochschuleingangsprüfungen führen.“ Es werde zunehmend schwieriger, „in dieser Bestnotenflut die wirklichen Spitzenschüler zu erkennen“.
Meidingers Kritik ist nicht neu. Schon 2014 sagte er dpa als damaliger Vorsitzender des Philologenverbands: „Die eigentlich Gelackmeierten der Bestnoten-Inflation sind die Spitzenschüler, weil deren Spitzenleistung in der Einser-Schwemme untergeht.“

Abgehängt: Meidingers Schulenglisch

Meidinger sieht einen Noten-Wettlauf zwischen den Bundesländern, der nur gestoppt werden könne, „wenn es ein bundesweit vergleichbares Abitur gibt mit gleichen Aufgabenstellungen und Bewertungskriterien“.
Damals wie heute warf er Schulpolitikern vor, Reformen wie die Verkürzung oder Verlängerung der Gymnasialzeit dafür zu nutzen, dass danach bessere Noten vergeben werden und die Reformen als Erfolg gelten.
Der Gymnasiallehrer räumte ein, dass sich Schüler in manchen Bereichen auch tatsächlich verbessert hätten: „Mit meinem eigenen Schulenglisch kann ich mit heutigen Absolventen in keiner Weise mehr mithalten“, sagte er in dem aktuellen Interview. (dpa/red)
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23. Juni: 33 Vorschläge zur Rentenreform | Kommunen senden Hilferuf | Gutes Deutsch im Schwimmbad

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33 Vorschläge zur Rentenreform

Die Rentenkommission hat heute ihre 33 Reformvorschläge an die Bundesregierung übergeben. Kanzler Friedrich Merz will das Gesamtkonzept vollständig übernehmen. Am 1. Juli sollen die Koalitionsspitzen darüber beraten. Die Entscheidung über die Umsetzung soll im zweiten Halbjahr fallen. Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas betonen, die vorgeschlagenen Maßnahmen seien alternativlos.

Kommunen senden Hilferuf

Den deutschen Städten und Landkreisen droht der Kollaps. Bis 2029 werden Defizite von fast 120 Milliarden Euro erwartet. Bereits jetzt sind Schulen, Kitas, Straßen und soziale Angebote von Sparmaßnahmen betroffen. Achim Brötel, der Präsident der Kommunalen Spitzenverbände, warnt vor dem Verlust des Vertrauens in den Staat. Die Verbände fordern 30 Mrd. Euro Soforthilfe.

Gutes Deutsch im Schwimmbad

Nur noch mit ausreichenden Deutschkenntnissen ins Freibad: Das Heidebad in Sachsen-Anhalt hat diese Regelung beschlossen. Die Betreiber verweisen auf Sicherheitsgründe. Badegäste müssten die Anweisungen der Schwimmmeister verstehen und die Regeln am und im Wasser kennen. Erst am Wochenende musste dort ein Kleinkind aus einem mehrere Meter tiefen Becken gerettet werden.

Fauci vorgeladen

Der US-Senat hat den Immunologen Anthony Fauci vorgeladen. Neue Dokumente werfen Fragen zu seinen Aussagen während der Corona-Pandemie auf. Im Mittelpunkt stehen der mögliche Laborursprung des COVID-19-Virus, Kontakte zu Geheimdiensten sowie US-finanzierte Forschungsprojekte am Wuhan Institute of Virology in China. Einer vorherigen freiwilligen Einladung zur Anhörung war er nicht gefolgt.

Weiterer Buckelwal vor Dänemark

Nach dem verendeten Buckelwal „Timmy” wurde vor der dänischen Küste erneut ein Exemplar dieser Art gesichtet. Eine Touristenführerin filmte das Tier in der Meerenge Kleiner Belt von einer Brücke aus. Ein Walexperte bestätigte, dass es sich um einen Buckelwal handelt. Die Sichtungen sind auf wachsende Bestände im Nordatlantik zurückzuführen.
 
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Söder: Sudetendeutscher Tag in Brünn ein historisches Signal

Gegenprotesten zum Trotz hat der erstmals in Tschechien ausgetragene Sudetendeutsche Tag ein Zeichen der Versöhnung gesetzt. Das traditionelle Vertriebenentreffen zu Pfingsten erreichte auf dem Messegelände in Brünn (Brno) seinen Höhepunkt. Dabei waren auch viele tschechische Besucher.
„Das ist ein großes Friedensfest“, sagte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in seiner Rede. Er sprach von einem historischen Tag und einem historischen Signal. Die Sudetendeutschen seien „absolute Brückenbauer“, die keine Revanche forderten.
Nach dem Zweiten Weltkrieg und den Schrecken der Nazi-Besatzungszeit wurden rund drei Millionen Deutsche aus der damaligen Tschechoslowakei vertrieben. Seit 1950 kommt ein Teil von ihnen jährlich zu Pfingsten zusammen. Bayern übernahm 1954 die Schirmherrschaft über die Volksgruppe.
„Wir haben eine klare Botschaft – und diese Botschaft ist eine Botschaft nicht des Hasses, sondern der Liebe“, sagte der Sprecher der Sudetendeutschen Volksgruppe, Bernd Posselt. Der CSU-Politiker betonte: „Wir sind hier nicht, um etwas zu fordern, wir sind hier, um etwas zu geben.“

Gegenproteste und Kritik

Die Vertriebenenveranstaltung ist in Tschechien umstritten. Hunderte Teilnehmer einer Gegenkundgebung zogen zeitgleich durch die Innenstadt der südmährischen Universitätsstadt. Sie hielten Spruchbänder mit Texten wie „Sie sind hier nicht willkommen“ hoch.
Minister der tschechischen Regierung unter dem Rechtspopulisten und Milliardär Andrej Babiš blieben dem Vertriebenentreffen fern. Babis sprach von einer unglücklichen Angelegenheit. Das Abgeordnetenhaus sprach sich in einer Entschließung mehrheitlich gegen Tschechien als Austragungsort aus. Ex-Präsident Miloš Zeman kritisierte, dass die Sudetendeutschen ein fanatischer Teil der nationalsozialistischen Bewegung gewesen seien.

Karlspreis an Milan Uhde

Der tschechische Schriftsteller und frühere Dissident Milan Uhde nahm den Europäischen Karlspreis der Sudetendeutschen Landsmannschaft entgegen. Posselt lobte ihn als einen „Herzensfreund der Sudetendeutschen und großen Europäer“. Der 89 Jahre alte Uhde war Kulturminister, Parlamentspräsident und einer der Erstunterzeichner der Charta 77 der Bürgerrechtsbewegung um den Dramatiker und späteren Präsidenten Václav Havel (1936-2011).
Die Auszeichnung geht an Personen, die sich in besonderer Weise um die Völkerverständigung und um die europäische Einheit verdient gemacht haben. Benannt ist der Preis nach dem römisch-deutschen Kaiser und böhmischen König Karl IV., der von 1316 bis 1378 lebte.

Berührende Rede

Das Dialogfestival „Meeting Brno“ hatte die Sudetendeutschen nach Brünn eingeladen. Auch rund 1.500 Tschechen meldeten sich für das Begegnungsfest an. Die Brünner Oberbürgermeisterin Marketa Vankova begrüßte die Gäste aus Deutschland persönlich als „liebe Nachbarn“ und fand Worte des Bedauerns für die Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg: „Unrecht lässt sich nicht durch weiteres Unrecht aufheben“, sagte die Politikerin.
Gleich, ob man Tschechisch oder Deutsch spreche, gehe es immer um konkrete menschliche Schicksale. Sie zeigte sich überzeugt davon, dass Versöhnung keine Schwäche, sondern eine Stärke sei.

Söder erzählt von seinem Onkel

Söder betonte, Bayern und Tschechien seien nach dem Ende des Kalten Krieges heute wieder das, was sie früher gewesen seien: das Herzstück Europas. Er wandte sich gegen „Nationalismus, Ressentiments, Angriffe aufeinander, antidemokratische Strukturen“.
Söder erzählte aus seiner Familiengeschichte: „Ein Onkel von mir kam auch aus dem Sudetenland, der Onkel Willy.“ Er habe es sehr lange sehr schwer gehabt. Mitgebracht habe er wenig Materielles, aber dafür sein Wissen, seine Erinnerung, ein starkes Herz – und die Bereitschaft, neu anzufangen.
Bereits am Samstag hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) es als ein „historisches Ereignis“ bezeichnet, dass der Sudetendeutsche Tag in Brünn abgehalten werden könne.
Es sei zudem ein „monumentaler Glücksmoment“ für eine junge Generation von Tschechen, Sudetendeutschen, Deutschen und Europäern. Der CSU-Politiker betonte: „Aus den dunkelsten Erfahrungen unserer Geschichte kann etwas Helles erwachsen, wenn Menschen den Mut zur Verständigung finden.“ (dpa/red)
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29.000 mal: Falscher Alarm bei der Feuerwehr

Feuerwehren in Deutschland müssen jährlich zu Zehntausenden Einsätzen ausrücken, die keine Notfälle sind. Weil Brandmeldeanlagen Alarm schlagen, werden Feuerwehrleute zum Beispiel zu Betrieben gerufen, obwohl es dort nicht brennt oder eine Gefahr droht.
Die Rede ist dann von einem Falschalarm. Das bindet Einsatzkräfte und kann schlimmstenfalls dazu führen, dass bei einem Unfall oder tatsächlichen Brand Hilfe erst später eintrifft, wie Feuerwehren übereinstimmend warnen. Dagegen regt sich Unmut.
Wie groß das Problem ist, zeigt die Statistik aus den Bundesländern: In Baden-Württemberg zählte die Feuerwehr im vergangenen Jahr 29.494 Einsätze, die vor Ort laut Landesinnenministerium als Fehlalarm eingestuft wurden.
60 Prozent davon seien durch automatische Brandmeldeanlagen verursacht worden, weil sie zum Beispiel wegen Wasserdampf oder Staub anschlugen.

Wie ist die Lage in anderen Teilen Deutschlands?

In Frankfurt am Main kommt es laut Feuerwehr jährlich zu etwa 4.800 Alarmierungen von Brandmeldeanlagen – in nur drei Prozent der Fälle habe es tatsächlich gebrannt. Die Feuerwehr im thüringischen Stadtroda verzeichnete 2025 insgesamt 32 Fehleinsätze – bei 136 Einsätzen insgesamt.
In Bayern gab es dem Landesfeuerwehrverband zufolge 2024 etwa 19.200 Fehlalarme. In der Landeshauptstadt München schlugen vor zwei Jahren den dortigen Behörden zufolge die 4.696 Brandmeldeanlagen insgesamt 8.547-mal wegen möglicher Brände an – in 1.375 Fällen sei ein Feuer bekämpft worden. Vielerorts liegen noch keine Daten für das vergangene Jahr vor.

Um welche Anlagen geht es genau?

Konkret geht es um Brandmeldeanlagen, die in der Regel angebracht werden müssen, weil es die Bauordnung oder Versicherung vorschreibt.
Sie sind im Gegensatz zu den Rauchmeldern in Wohngebäuden meist mit der Rettungsleitstelle verbunden, sodass sofort bei der Feuerwehr Alarm geschlagen wird. Sie rückt aus, um zu überprüfen, ob es wirklich brennt.
Meist fahren die Feuerwehrleute umsonst los. „Das Problem ist sehr groß“, sagte Jonas Schwering, Abteilungsleiter für Vorbeugenden Brandschutz in Frankfurt am Main. „Wir wissen, dass die überwiegende Anzahl der Alarmierungen ungefähr zu 96 bis 97 Prozent Falschalarme sind.“

Mehr Anlagen, mehr Falschalarme?

Die Zahl dürfte weiter steigen, vermutet Jürgen Weiß vom Landesfeuerwehrverband Bayern. „Die Zahl der Brandmeldeanlagen steigt nicht nur in Bayern täglich, sondern wegen neuer Bauvorhaben bundesweit.“ Diese verursachten dann auch mehr Alarme aus den unterschiedlichsten Gründen.
Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes, die sich als Netzwerk von Experten für mehr Sicherheit und Schutz versteht, teilte mit: „Die meisten Gebäude und Anlagen funktionieren ohne Auffälligkeiten.“
Etwa fünf Prozent der Gebäudeanlagen produzierten rund 30 Prozent der Falschalarme. Sie seien insgesamt – ebenso wie echte Brände – seltene Ereignisse.

Wie wirkt sich das auf Feuerwehrleute aus?

Jürgen Weiß denkt bei den Falschalarmen in erster Linie an die überwiegend ehrenamtlichen Feuerwehrleute, die Tag und Nacht bereitstehen für die Hilfe im Ernstfall.
„Wenn sie vor Ort feststellen, dass ein Eingreifen nicht notwendig ist, kann sich das negativ auf die Motivation auswirken“, sagte er. „Je häufiger das passiert, desto größer könnte der Motivationsschwund sein.“ Zudem fehle Arbeitgebern in der Zeit von Feuerwehr-Einsätzen das Personal.
Je nach Bundesland drohen unterschiedlich hohe Gebühren, sollte die Feuerwehr umsonst ausgerückt sein. Laut Gesetz sind die Eigentümer zur Wartung der Brandmeldeanlagen verpflichtet.
„Insbesondere bei größeren Liegenschaften scheint die Höhe der Gebühren oftmals kein entscheidender Anreiz zu sein, die Ursache von Falschalarmen konsequent anzugehen“, sagte Schwering. „In unserer Wahrnehmung nimmt man in vielen Fällen lieber in Kauf, sie zu zahlen, als sich vielleicht anderweitig Gedanken zu machen.“
Das Landesinnenministerium in Stuttgart sieht es so: Es liege „im betriebswirtschaftlichen Interesse von Betrieben, die Anzahl an Fehlalarmen gering zu halten, um beispielsweise Ausfälle durch Räumungen zu vermeiden und Kosten durch Feuerwehreinsätze verhindern“.

Was künftig getan werden kann

Schwering und weitere Experten wollen nun Vorschläge ausarbeiten, wie in Deutschland gegengesteuert werden könnte. So sollte zum Beispiel geprüft werden, ob jede Brandmeldeanlage mit der Feuerwehrleitstelle verbunden werden sollte oder nur bestimmte Objekte wie Krankenhäuser oder Altenheime.
„Bei Objekten, die rund um die Uhr durch Personal besetzt sind, wie Verkaufsstätten oder Hotels, kann man schon in Frage stellen, ob eine automatische Aufschaltung auf die Feuerwehr benötigt wird oder man nicht erst einmal den Betreiber erkunden lässt und im Ereignisfall die Feuerwehr alarmiert“, sagte Schwering.
„Wir merken aus den Einsätzen heraus, dass die Feuerwehr als Erkundungseinheit verwendet wird. Wir fahren hin und gucken für den Betreiber, ob es brennt.“ Das sei nicht Aufgabe der Feuerwehr.
Schwering sprach sich zugleich dafür aus, Anlagen technisch weiterzuentwickeln, damit sie weniger anfällig sind für falsche Alarme – zum Beispiel mit der Hilfe von Künstlicher Intelligenz. Er betonte: „Eine Brandmeldeanlage ist per se ein sehr, sehr wichtiges Instrument bei vielen Liegenschaften, weil sie sehr früh die Alarmkette in Gang setzt.“
Das Landesinnenministerium von Baden-Württemberg appellierte: „Im Bezug auf Fehlalarmierungen in gutem Glauben gilt jedoch unbedingt: Lieber einmal zu oft den Notruf wählen, als einmal zu wenig.“ (dpa/red)