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Rücküberweisungen von Einwanderern aus Deutschland: 8,5 Milliarden Euro in 2025


In Kürze:

  • Etwa 70 Prozent der Gelder gingen in europäische Länder, darunter 901 Millionen Euro in die Türkei.
  • Die Überweisungen in die Ukraine haben sich seit 2022 mehr als verdoppelt.
  • Laut DIW stammen die Rücküberweisungen überwiegend von erwerbstätigen Einwanderern.

Die Summe der Rücküberweisungen von in Deutschland lebenden Einwanderern in deren Herkunftsländer ist im Vorjahr um etwa 3 Prozent angestiegen. Schätzungen der Deutschen Bundesbank zufolge belief sich diese auf etwa 8,5 Milliarden Euro. Der größte Teil der Geldüberweisungen floss ins europäische Ausland.
Die Bundesbank geht dabei von einer Summe von 5,87 Milliarden Euro aus, was etwa 70 Prozent der Gesamtsumme ausmache. Von diesen flossen 3,25 Milliarden in EU-Mitgliedstaaten, davon 1,74 Milliarden in den Euroraum.

Auf welche Kontinente sich die Rücküberweisungen verteilen

In asiatische Länder gingen der Schätzung zufolge 1,86 Milliarden Euro. Etwa 531 Millionen Euro flossen in Länder des afrikanischen Kontinents, geschätzte 224 Millionen auf den amerikanischen Kontinent. Von diesen gingen 119 Millionen Euro an südamerikanische und 42 an zentralamerikanische Länder – hauptsächlich nach Mexiko.
Auf Australien, Ozeanien und die Polarregionen entfielen 11 Millionen Euro. Etwa 31 abgeflossene Millionen konnte die Bundesbank nicht zuordnen. Insgesamt ist die Summe der geschätzten Rücküberweisungen seit 2021 um etwa 38 Prozent angestiegen. Damals lag sie bei 6,17 Milliarden Euro.
Die größten Summen im europäischen Raum gingen mit 901 Millionen Euro in die Türkei – bereits im Jahr 2021 hatte sie bei 843 Millionen Euro gelegen. Auch die Überweisungen nach Polen gehören mit 568 Millionen Euro zu den summenmäßig größten Posten. Die Steigerung gegenüber 2021 entspricht etwa 28 Prozent.

Dynamiken höchst unterschiedlich – je länger Einwanderercommunitys etabliert, umso stabiler

Einen deutlicheren Anstieg haben die Überweisungen in die Ukraine erfahren. Seit dem Beginn der Fluchtbewegung infolge des Krieges im Februar 2022 hat sich die Summe der Rücküberweisungen dorthin von 293 auf zuletzt 635 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Die höchste Gesamtsumme, die in ein EU-Land überwiesen wurde, ging nach Rumänien. Dorthin gingen zuletzt 709 Millionen Euro – 2021 waren es 551 Millionen.
Italien ist mit 397 Millionen Euro das größte Empfängerland von Rücküberweisungen unter den „alten“ EU-Ländern. Diese Summe ist im Laufe der vergangenen fünf Jahre nahezu gleichgeblieben. Ähnliche Entwicklungen zeigen sich mit Blick auf Kroatien (274 Millionen Euro) oder Griechenland (zuletzt 216 Millionen Euro).
Etwas mehr Dynamik zeigte die Steigerung der Rücküberweisungen seit 2021 im Fall von Albanien (107 Millionen Euro, plus 84 Prozent). Um ein knappes Drittel stiegen in diesem Zeitraum die Summen nach Serbien (zuletzt 178 Millionen Euro), in die Russische Föderation (177 Millionen Euro) und nach Bosnien und Herzegowina (174 Millionen Euro). Nach Bulgarien überwiesen Einwohner der Bundesrepublik Deutschland im Vorjahr etwa 280 Millionen Euro (plus 20 Prozent seit 2021).

In einigen Ländern ist „Corona-Delle“ bei Rücküberweisungen erkennbar

Was die außereuropäischen Hauptherkunftsländer seit 2015 nach Deutschland gekommener Geflüchteter anbelangt, gingen 2025 etwa 520 Millionen Euro nach Syrien. Im Jahr 2021 waren es noch 337 Millionen gewesen. Das ist ein Plus von etwa 54 Prozent. Allerdings ist die Kurve zuletzt abgeflacht – gegenüber 2024 belief sich die Steigerung nur noch auf 15 Millionen.
Nach Afghanistan wurden im Vorjahr 237 Millionen Euro überwiesen. Das ist eine Fast-Verdopplung gegenüber 2021 (123 Millionen Euro), allerdings nur noch knapp 7 Prozent mehr als 2024. Nach Indien gingen 227 Millionen Euro an Rücküberweisungen – um 161 Prozent mehr als vor fünf Jahren, aber nur noch um 6,5 Prozent mehr als im Jahresvergleich zu 2024.
In den Irak überwiesen Bewohner des deutschen Bundesgebietes im Vorjahr 141 Millionen Euro, etwa 2 Millionen mehr als 2024. Rücküberweisungen in den Iran summierten sich auf 121 Millionen Euro, nach Vietnam gingen 109 Millionen. Die größten afrikanischen Empfängerländer waren Eritrea mit 54 Millionen Euro und Nigeria mit 47 Millionen. Die Dynamik in der Entwicklung der Summen lag unter allen afrikanischen Herkunftsländern seit 2022 nur bei etwa 20 Prozent. Gegenüber 2021 war sie größer – was auf eine stärkere „Corona-Delle“ hinweist.

Keine exakte Angabe möglich – Schätzungen aufgrund von Meldungen und Arbeitsmarktdaten

Bei den Daten der Bundesbank handelt es sich um Schätzwerte. Eine exakte Bezifferung ist nicht möglich, da Meldungen zu einzelnen Geldüberweisungen bis zu 12.500 Euro nicht verpflichtend sind. Allerdings melden Banken und Kreditinstitute monatlich freiwillig Gesamtwerte zu Geldflüssen. Diese werden dann einem „Plausibilitäts-Check“ unterzogen oder mit der Zahl der Beschäftigten aus den entsprechenden Ländern in Deutschland abgeglichen.
Nicht erfasst werden können auf diesem Wege reine Bargeldtransfers oder informelle Kanäle wie das Hawala-System. Bei Ländern mit nicht funktionsfähigem Bankensystem – etwa Syrien oder Afghanistan – können die Schätzungen ungenauer sein. Die Weltbank veröffentlicht zu einigen Ländern deshalb keine Daten.
Aussagen darüber, inwieweit Rücküberweisungen aus Mitteln erfolgen, die zuvor aufgrund von Sozialtransfers erlangt wurden, trifft die Bundesbank nicht. Einer Studie des DIW aus dem Jahr 2024 zufolge sind es jedoch hauptsächlich erwerbstätige Einwanderer, die Geld an ihre Familien im Ausland überweisen. Von diesen erklärten in Befragungen zwischen 2013 und 2022 etwa 12 Prozent, dass sie Geld ins Ausland überweisen. Von den Geflüchteten waren es nur 7 Prozent – dabei nach Einschätzung des DIW vor allem jene, die eine bezahlte Arbeit gefunden hätten.

Weltbank: Geld wird auch in Krisenzeiten überwiesen

Krisen schaden der Überweisungstätigkeit kaum, erklärt die Weltbank. Finanziert würden unter anderem Schul- oder Arztbesuche für Kinder, Lebensmittel oder sonstige Ausgaben, die zur Verringerung der Armut in Empfängerländern beitragen. Die Einwanderer würden dabei eher an sich selbst sparen als an den Rücküberweisungen an ihre Angehörigen.
Die meisten Überweisungen weltweit gehen demzufolge nach Indien, Mexiko, China, auf die Philippinen und nach Pakistan. Im internationalen Vergleich liege Deutschland auf Platz vier der Länder, von denen die höchsten Rücküberweisungen ausgehen.
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Nach Bas-Aussage: Das sagen die offiziellen Zahlen über Zuwanderung in Sozialsysteme


In Kürze:

  • Bundesarbeitsministerin Bas räumt die Realität von Sozialmissbrauch ein
  • Arbeitslosenquote unter allen Ausländern in Deutschland fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner
  • Der Ausländeranteil unter allen Bürgergeldempfängern lag 2025 bei 47,6 Prozent.

 
Die Debatte, inwiefern Zuwanderer in Deutschland von Sozialleistungen leben, gewinnt zunehmend an Fahrt – und könnte die Stimmung unter den Regierungsparteien weiter belasten.
Innenexperte Stephan Mayer (CSU) stellte im Gespräch mit der „BILD“ klar:
„Einwanderung in den Sozialstaat bedroht den Zusammenhalt! Fakt ist: Immer mehr Zuwanderer drängen in unser Sozialsystem – und bringen das System an die Belastungsgrenze und an den Rand des Kollapses.“
Der Bayer reagierte damit auf eine Aussage der SPD-Parteivorsitzenden und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Diese hatte in der Vorwoche auf Nachfrage des AfD-Abgeordneten René Springer im Bundestag am 6. Mai erklärt, dass „niemand“ in die deutschen Sozialsysteme einwandere.
Mayer vertrat gegenüber „BILD“ dagegen die Meinung, dass für Bedürftige „immer weniger Geld da“ sei, „weil die Falschen, die nie in das System einbezahlt haben und das nie tun werden, von uns alimentiert werden“.

Poseck: „Echte Belastung für die Gesellschaft“

Auch der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) bezeichnete Zuwanderung in die Sozialsysteme in der „BILD“ als eine „echte Belastung für die Gesellschaft“. Wer Sozialbetrug begehe, untergrabe das Vertrauen in den Staat und gefährde den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
„Sozialbetrug schadet der Allgemeinheit, belastet den Steuerzahler und entzieht denen die Mittel, die wirklich auf Hilfe angewiesen sind“, sagte Poseck. Bas verschließe „offensichtlich die Augen vor der Realität“.
Inwiefern der Streit das Treffen der Spitzen der schwarz-roten Bundesregierung im Bundeskanzleramt überschattet haben könnte, ist bislang nicht bekannt.

Bas spricht über Sozialmissbrauch

Wenige Stunden vor dem Treffen hatte Bas das Thema während ihrer Rede auf dem DGB-Bundeskongress noch einmal aufgegriffen. Bei der Befragung der Bundesregierung habe sie „leider zu kurz“ geantwortet, so die SPD-Chefin am Dienstag, 12. Mai, in Berlin.
Unstrittig sei, dass es „Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land“ gebe. Dieser werde auch von ihrer Partei scharf abgelehnt und bekämpft. Das sei „nur fair“ gegenüber jenen, „die das Ganze mit Steuermitteln und Beiträgen finanzieren“, argumentierte Bas ähnlich wie Poseck. Wie der SPD-Kampf gegen die illegale Ausnutzung des Sozialsystems derzeit konkret aussieht, ließ Bas offen.
Stattdessen warb sie für Verständnis für die Motive der Zuwanderer: „Es gibt viele Gründe, warum Menschen […] aus guten Gründen in unser Land kommen, weil sie vor Verfolgung, vor Krieg und Terror fliehen oder weil sie als Fachkräfte in diesem Land dringend gebraucht werden“, so Bas.
Dann schob sie einen Seitenhieb – wahrscheinlich in Richtung AfD – nach: Sie verabscheue es, „wenn Rechtsextreme […] genau diese Gruppen gegeneinander ausspielen“.

BA-Institut bestätigt überdurchschnittlich viele Sozialfälle unter Zuwanderern

Am 6. Mai, also am selben Tag, an dem Bas im Bundestag erklärt hatte, dass „niemand in unsere Sozialsysteme“ einwandern würde, war der jüngste Zuwanderungsmonitor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erschienen. Beim IAB handelt es sich um eine Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Nach einer IAB-Grafik zu den Arbeitsmarktindikatoren gehen primär die in Deutschland registrierten 1,4 Millionen Ukrainer sowie 2,1 Millionen Angehörige der wichtigsten Asylherkunftsländer deutlich seltener einer sozialversicherungspflichtigen oder geringfügigen Erwerbsarbeit nach als der Durchschnitt aller gut 14 Millionen Ausländer, die in Deutschland leben.
Die Grafik zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren, differenziert nach Staatsangehörigkeitsgruppen, im Januar 2026. Foto: Bildschirmfoto/Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Die Grafik zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren, differenziert nach Staatsangehörigkeitsgruppen, im Januar 2026. Die Gruppe „Insgesamt“ bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung in Deutschland (deutsche und ausländische Staatsangehörige).

Wie das IAB auf Nachfrage von Epoch Times bestätigte, wurde die Beschäftigungsquote auf der Basis jener Bevölkerungsgruppe errechnet, deren Angehörige im Januar mindestens 15 und höchstens 64 Jahre alt waren. Dieses Erwerbspersonenpotenzial sei rund 53 Millionen Menschen stark. Beschäftigte ab 65 Jahren seien nicht berücksichtigt worden. Die Gesamteinwohnerzahl Deutschlands liegt derzeit bei knapp 84 Millionen.

Ukrainer und Asylbewerber mit höchster Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote war mit 37,5 Prozent bei den Ukrainern am höchsten, gefolgt mit 26,7 Prozent bei Staatsangehörigen aus den zugangsstärksten Asylherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia.
Unter allen in Deutschland lebenden Ausländern lag dieselbe Quote im Januar bei 15,3 Prozent, bei Zugewanderten aus der EU bei 10 Prozent und im Schnitt der Gesamtbevölkerung (Gruppe „Insgesamt“) bei 7,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote unter allen Ausländern war also fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner. Flüchtlinge waren dreieinhalbmal so oft erwerbslos. Ukrainer, von denen 40 Prozent im Jahr 2023 Alleinerziehende waren, waren sogar fast fünfmal so häufig erwerbslos.
Den 1,1-Punkte-Unterschied zur offiziellen BA-Arbeitslosenstatistik vom Januar 2026 (6,6 Prozent/3,085 Millionen) erklärte das IAB damit, dass seine Berechnungen auf einer anderen „periodengleichen und eingeschränkten Bezugsgröße“ basierten. „Vereinfacht gesagt fällt aus methodischen Gründen der Nenner etwas kleiner und die entsprechende Quote damit etwas größer aus“, erklärte ein IAB-Mitarbeiter auf Epoch-Times-Anfrage. Zu Details verwies er auf den Methodenbericht der BA.
Auf Bürgergeld als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II waren im Januar mit 52,1 Prozent mehr als die Hälfte der in Deutschland angemeldeten Ukrainer, 39,6 Prozent der Menschen aus Asylherkunftsländern und 19,1 Prozent aller in Deutschland lebenden Ausländer angewiesen.
EU-Ausländer nahmen zu 8,8 Prozent SGB-II-Hilfsleistungen in Anspruch, waren also nur geringfügig bedürftiger als die Gesamtbevölkerung (8,1 Prozent).

Beschäftigungsquote bei Ukrainern und Flüchtlingen leicht gestiegen

Bei den Beschäftigungsquoten zeigt sich ein umgekehrtes Bild: Während mehr als zwei Drittel des gesamten Erwerbspersonenpotenzials  (69,1 Prozent) einer abhängigen Arbeit nachgingen, waren es bei den Zugewanderten aus der EU 61,5 Prozent und unter allen Ausländern 56,7 Prozent.
Noch geringer war die Beschäftigungsquote in der Gruppe der Menschen aus Asylherkunftsländern (49,9 Prozent) und bei den Ukrainern (37 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr (Februar 2025) hat sich die Quote bei den beiden letztgenannten Gruppen allerdings um 4,1 Prozentpunkte (Asylherkunftsländer) beziehungsweise um 4,6 Punkte (Ukraine) verbessert.
Die Tabelle zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen, Stand Januar 2026. Die Gruppe EU-2 betrifft Bulgaren und Rumänen, die Gruppe EU-8 Menschen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, und Ungarn. Foto: Bildschirmfoto/Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Die Tabelle zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen, Stand Januar 2026. Die Gruppe EU-2 bezeichnet Bulgaren und Rumänen, die Gruppe EU-8 Eingewanderte aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. Erwerbstätige Beamte oder Selbstständige wurden in der Beschäftigungsstatistik nicht mit berücksichtigt.

Die Bundesregierung hatte geplant, Ukrainern, die nach dem 1. April 2025 einreisten, keine Bürgergeldleistungen mehr nach dem SGB II, sondern nur noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren.
Das entsprechende Leistungsrechtsanpassungsgesetz (BT-Drucksache 21/3539) ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. Nach der ersten Lesung im Bundestag befindet es sich noch im parlamentarischen Verfahren.

2,6 Millionen Ausländer erhalten Sozialleistungen

Nach Angaben von „Statista“, basierend auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, machten in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 durchschnittlich rund 2,57 Millionen Ausländer Gebrauch von Grundsicherungsleistungen für ihren Lebensunterhalt. Darunter waren 1,87 Millionen Erwerbsfähige sowie 700.000 Nichterwerbsfähige, die Bürgergeld nach dem SGB II bekamen.
Unter allen Bürgergeldempfängern hatten Ausländer laut „Statista“ einen Anteil von 47,6 Prozent. Damit war jeder fünfte in Deutschland lebende Ausländer (20,3 Prozent) auf Sozialleistungen nach dem SGB II berechtigt.
Die Kosten für den Steuerzahler beliefen sich nach Informationen des „FOCUS“ auf 21,7 Milliarden Euro. SGB II-Empfänger, die im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft waren, schlugen mit 24,9 Milliarden Euro zu Buche.
Dazu kommen noch jene Personen, die Regelleistungen nach dem AsylbLG oder eine darüber hinausgehende Unterstützung erhalten. Im Jahr 2024 waren es laut Statistischem Bundesamt rund 461.000 Personen gewesen, die Asylbewerberregelleistungen erhielten.
Wenn ihr Status als Asylberechtigte, Geflüchtete oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wird, können sie nach Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales grundsätzlich die gleichen Sozialleistungen wie Inländer beanspruchen.
Offizielle Zahlen zu den Gesamtkosten der Asylpolitik liegen nicht vor.