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Wenn Jobverlust droht: Geplantes Gesetz soll Jobwechsel erleichtern


In Kürze:

  • Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht, sollen Betroffene einen Wechsel rechtzeitig vorbereiten können.
  • Der Gesetzentwurf sieht eine vierwöchige Probephase in einem möglichen neuen Betrieb vor.
  • Das Bundesarbeitsministerium will auch digitale Beratung ausbauen.
  • Verbände sehen teilweise Anlass zur Nachbesserung.

Eine sogenannte Job-to-Job-Erprobung bildet den Schwerpunkt eines Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), den das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hat. Das Papier mit dem Titel „Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ bündelt Änderungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Ziel ist es demnach, Verwaltungsabläufe zu digitalisieren, den Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zu vereinfachen und neue Instrumente für den Arbeitsmarkt einzuführen. Mit der Job-to-Job-Erprobung sollen Mitarbeiter eines Unternehmens Arbeitsplatzwechsel vorbereiten können, ohne zunächst erwerbslos zu werden.

Bas: Unkompliziert wechseln

„Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden“, sagt Bas. Die Wirtschaftskrise in Deutschland geht seit Längerem mit teils erheblichem Stellenabbau einher. Der Bundestag berät über den Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause.
Dieses neue Instrument richtet sich allerdings nicht an alle Beschäftigten. Angesprochen sind nur die, deren Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit voraussichtlich endet oder deren Betrieb Personal abbaut. Dem Gesetzentwurf zufolge bekommen diese Menschen die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum einen potenziellen neuen Arbeitgeber kennenzulernen und dort bereits mitzuarbeiten.
Während dieser Probephase bleibt das bestehende Arbeitsverhältnis erhalten. Beide Seiten – Beschäftigte und Unternehmen – können auf diese Weise feststellen, ob eine dauerhafte Übernahme in Betracht kommt. Die Bundesagentur für Arbeit hat in diesem Verfahren die Funktion eines Vermittlers. Die Job-to-Job-Erprobung soll die bisherigen Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung erweitern.
Konkret könnte das wie folgt aussehen: Ein Mechatroniker arbeitet im Braunkohletagebau. Da sein Job innerhalb der kommenden zwei Jahre wegfallen soll, absolviert er nach Absprache mit den Vorgesetzten und einer Arbeitsagenturberatung vier Probewochen bei einem anderen Unternehmen. Dort lernt man sich kennen und schaut, wo es gegebenenfalls noch Weiterbildungsbedarf gibt – mit Perspektive auf einen neuen Job.

720 Millionen Euro bei Bürokratiekosten einsparen

Neben diesem Instrument enthält der Entwurf zahlreiche Regelungen zur Digitalisierung der Arbeitsförderung. Anträge auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld können Bürger demnach künftig in der Regel digital stellen. Auch die Arbeitslosmeldung und die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit sollen verstärkt auf elektronischem Weg erfolgen.
Die Möglichkeit der schriftlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme soll aber weiterhin bestehen. Daraus ergibt sich, dass Empfänger von Arbeitslosengeld nicht mehr grundsätzlich an ihrer Briefpostadresse anwesend sein müssen, erläutern Agenturen. „Eine stetige Anwesenheit an der Briefpostadresse ist nicht mehr zeitgemäß“, heißt es aus dem Arbeitsressort zu der Neuregelung.
Darüber hinaus erweitert der Entwurf des Bas-Ministeriums die Möglichkeiten für digitale Beratungsangebote. So soll es häufiger Videoberatungen geben, um den Kontakt zwischen Arbeitsuchenden, Beschäftigten und der Arbeitsverwaltung zu erleichtern.
Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen Anträge, etwa im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld, künftig ebenfalls elektronisch übermitteln können. Mit weiteren Regelungen will das Ministerium die Bürokratie vereinfachen und bereits bestehende Vorschriften an digitale Kommunikationsformen anpassen.
So sollen auch Entlastungen der Unternehmen beim Arbeitsschutz dazukommen. Wegen höherer Schwellenwerte, ab wann Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, könnten bis zu 123.000 Beauftragte in kleinen und mittleren Unternehmen wegfallen. Die Gewerkschaft ver.di hatte diesen angekündigten Schritt als „Abbau von Sicherheit“ kritisiert.
Laut Bas sollen durch das Entlastungspaket insgesamt mehr als 720 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten wegfallen.

BDA: Sechs statt vier Wochen Erprobung

Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Sylvia Rietenberg nannte die Schritte teils positiv, wandte aber ein: „Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Wie begleiten wir Beschäftigte durch Künstliche Intelligenz, Dekarbonisierung und den tiefgreifenden Wandel der Wirtschaft?“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Job-to-Job-Regelung sinnvoll. Die Erprobungsphase solle allerdings sechs Wochen anstelle der im Gesetzentwurf vier Wochen betragen. Insgesamt führe der Referentenentwurf jedoch einseitig zu weiteren Belastungen der Arbeitslosenversicherung. Auch verlagere er versicherungsfremde Aufgaben. Nach Ansicht der BDA müsse daher „dringend nachgebessert werden“.
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußerten sich auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit, der Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung, der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration sowie der Verband Deutscher Privatschulverbände. Positiv sei die Begleitung und Beratung für Beschäftigte und Arbeitgeber bei der Job-to-Job-Regelung durch die Agentur für Arbeit.
Doch aus Sicht der Verbände greife eine Beschränkung der Unterstützung auf reine Beratungsleistungen nicht weit genug. Ergänzt werden müssten sie durch (Nach-)Qualifizierungs- und Coachingangebote. Nur so könnten Unterstützungsleistungen sinnvoll mit der Erprobung neuer Beschäftigungsperspektiven verknüpft und die Voraussetzungen für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Des Weiteren sollten Bildungsträger bei der Ausgestaltung begleitender Maßnahmen einbezogen werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund wies im Zusammenhang mit der Job-to-Job-Erprobung darauf hin, dass eine Beschäftigungssicherung im Betrieb das grundsätzliche Ziel sein müsse. Die Regelung müsse daher auf die Fälle abzielen, die von einem strukturwandelbedingten Abbau von Arbeitsplätzen betroffen seien. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass sich die Beschäftigten freiwillig auf diese Möglichkeit einließen. Auch müssten Kündigungsschutzrechte weiterhin gelten.

dbb: Kein Vorwand für Personalabbau

Der dbb beamtenbund und tarifunion nannte die Möglichkeit einer Erprobung von neuen Mitarbeitern sinnvoll. „Es muss vor Ort klar überprüfbar sein, ob eine wirksame, personenbezogene und zeitlich abgedeckte Erprobungsmaßnahme vorliegt oder nicht“, betonte der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Maik Wagner. Zum geplanten Ausbau der Digitalisierung zwecks Arbeitserleichterung mahnte er allerdings an, dass dieser „nicht als Vorwand für Personalabbau dienen“ dürfe.
Die Job-to-Job-Erprobung ist kein völlig neuer Ansatz. Auch in anderen EU-Ländern geht der Trend hin zu präventiver Beschäftigungssicherung, jedoch stets ohne die Möglichkeit einer praktischen Erprobung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Die Niederlande haben mit der sogenannten Proefplaatsing (Probeplatzierung) ein Instrument, das dem Gedanken der Erprobung nahekommt. Wer auf Jobsuche ist, hat die Möglichkeit, eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber probeweise auszuüben. Dieses Konzept gilt allerdings vornehmlich für Arbeitslose oder Leistungsempfänger und nicht für Beschäftigte, die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Dies gilt auch für die Schweiz, die sich in ihrem präventiven Ansatz auf Beratung, Vermittlung und Qualifizierung zur Förderung beruflicher Übergänge einsetzt. Auch österreichische Arbeitsstiftungen warten mit einer präventiven Arbeitsmarktpolitik bei drohendem Jobverlust auf.
Dänemark verbindet bei seiner Arbeitsmarktpolitik Flexibilität und soziale Absicherung (Flexicurity) miteinander. Im Mittelpunkt steht dabei weniger die dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen als die Unterstützung von Menschen auf der Suche nach neuen beruflichen Perspektiven.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)

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