Categories
deutschland

Koalitionsausschuss: Entlastungsprämie vor dem Aus – Regierung unter Erfolgsdruck


In Kürze:

  • Union und SPD beraten im Koalitionsausschuss über Energiepreise und Reformen
  • Die 1.000-Euro-Entlastungsprämie gilt nach dem Nein des Bundesrats als faktisch gescheitert
  • Diskutiert werden Alternativen wie Stromsteuersenkung oder höhere Pendlerpauschale
  • Wirtschaft und Arbeitgeberverbände fordern schnellere Strukturreformen
  • Die Koalition steht wegen schlechter Umfragewerte und Haushaltsproblemen massiv unter Druck

Am Dienstagabend, 12.5., werden die Spitzen von Union und SPD erstmals seit dem Treffen in der Villa Borsig vor einem Monat im Koalitionsausschuss zusammentreten. Im Unterschied zu jenem Krisentreffen angesichts der explodierenden Treibstoffpreise steht nun wieder ein regulärer Ausschuss auf der Tagesordnung.
Dennoch werden die Ergebnisse des damaligen Sonderformats auch heute wieder ein Thema sein. Die hohen Energiepreise, die durch den Irankrieg noch weiter verschärft werden, belasten weiterhin Bevölkerung und Wirtschaft. Dazu wird es um Fragen des Haushalts und des anhaltenden Reformstaus gehen.

Koalitionsausschuss unter enormem Erfolgsdruck

Der Druck, unter dem die Bundesregierung steht, ist seit dem Vormonat noch größer geworden. Die Umfragewerte sind katastrophal, dazu kommt der Eindruck fehlender Geschlossenheit. Während die Union der SPD vorwirft, nötige Reformen zu blockieren, kamen vor allem im Umfeld des 1. Mai scharfe Worte aus den Reihen der Sozialdemokraten – insbesondere in Richtung von Bundeskanzler Friedrich Merz.
Die Koalition steht unter Erfolgsdruck – gleichzeitig nimmt ein erheblicher Teil der Bevölkerung im täglichen Leben vor allem die Misserfolge wahr. Das erste Entlastungspaket, das die sogenannte 12-Uhr-Regel und ein schärferes Kartellrecht hervorbrachte, steigerte die Gewinnmargen der Energiekonzerne.
Für Autofahrer brachte es etwas mehr Planungssicherheit. So kristallisierten sich Trends heraus, zu welcher Tageszeit das Tanken tendenziell günstiger ist und ab wann man mit höheren Preisen rechnen muss. Die Preise an den Tankstellen insgesamt sanken jedoch kaum. Das zweite Paket enthielt den sogenannten Tankrabatt, von dem mittlerweile auch der Kanzler selbst sagt, dieser funktioniere nur „so leidlich“. Zwar sind die Treibstoffpreise gegenüber den Spitzen im April gesunken. Sie bleiben dennoch weiterhin in erheblichem Maße über dem Vorkrisenniveau.

Wenig Gegenliebe für 1.000-Euro-Entlastungsprämie

Ein weiteres Element des zweiten Entlastungspakets steht voraussichtlich vor dem Aus, bevor es überhaupt Platz greifen konnte. Es wird erwartet, dass die Koalition am Dienstagabend offiziell die sogenannte Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro beerdigen wird, die am Freitag im Bundesrat gescheitert war. Allerdings könnte die Bundesregierung auch noch versuchen, den Vermittlungsausschuss ins Spiel bringen.
Der Vorstoß war nicht nur in den Ländern auf erheblichen Widerstand gestoßen. Sie und die Kommunen hätten die dadurch bedingten Steuerausfälle allein tragen müssen, so der Tenor. Demgegenüber hätte sich der Bund über die Erhöhung der Tabaksteuer selbst dafür schadlos gehalten. Dies wollten die Länder – inklusive der von CDU und CSU regierten – nicht hinnehmen. Nur das Saarland, Bremen, Hamburg und Niedersachsen stimmten für die Prämie.
Die Bundesregierung wollte Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten einmalig bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszubezahlen. Dies hätte Arbeitnehmern, die unter den hohen Energiekosten leiden, Erleichterung bringen sollen. In der Wirtschaft stieß das Modell auf breite Ablehnung. Dort sah man weitere Belastungen für Arbeitgeber und warf dem Bund vor, die eigene Verantwortung, Bürger zu entlasten, auf die Unternehmen abzuschieben. CSU-Chef Markus Söder erklärte nun im Vorfeld des Koalitionsausschusses, die Prämie sei „vom Tisch“.

DIHK warnt vor weiterer Belastung der Leistungsträger

Es spricht viel dafür, dass mögliche andere Optionen für kurzfristige Entlastungen Thema des Koalitionsausschusses sein werden. Als solche gelten eine Erhöhung der Pendlerpauschale, eine allgemeine Senkung der Stromsteuer, Direktzahlungen oder eine Verlängerung oder Anpassung des Tankrabatts.
Mittelfristig strebt die Bundesregierung eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen über eine Einkommenssteuerreform an. Diese soll bereits zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Aber auch hier prallen zum Teil deutlich unterschiedliche Positionen der Koalitionspartner aufeinander – und in der Wirtschaft breitet sich Argwohn aus.
Die SPD will die Entlastungen über höhere Spitzensteuern finanzieren. Auch in Teilen der Union gibt es dafür grundsätzliche Bereitschaft. Die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Helena Melnikov, warnt gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ vor einer zusätzlichen Belastung für Mittelstand und Leistungsträger.

Stromsteuersenkung für alle aus KTF finanzieren?

Stattdessen mahnte sie eine Vorverlegung der Unternehmenssteuerreform auf 2027 und eine schnellere Senkung der Körperschaftssteuer an. Der Bund wollte diese von 15 auf 10 Prozent senken – allerdings frühestens im Jahr 2028. Melnikov erklärte, dieser Schritt würde den Unternehmen mehr Planungssicherheit geben.
Die Verbandsfunktionärin schlug vor, die Stromsteuer für alle zu senken – statt wie bisher nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Dies wäre ein Beitrag zu Wachstum und Klimaschutz:
„Als Bundessteuer wären die Länder davon nicht betroffen. Die Steuerausfälle könnten aus dem Klima- und Transformationsfonds gegenfinanziert werden, ohne den Bundeshaushalt zu belasten.“
Die Koalition hatte bereits im Koalitionsvertrag versprochen, eine dauerhafte Entlastung für Verbraucher und Unternehmen um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde beim Strompreis zu schaffen. Dafür sollte unter anderem die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß sinken. Bis dato hat das Kabinett diese Maßnahme jedoch nicht für alle Stromkunden umgesetzt. Stattdessen hatte man den Bundeszuschuss zur Senkung der Netzentgelte beschlossen.

Koalitionsausschuss wird auch über Steuerschätzung reden müssen

Es steht noch nicht fest, welche Themen sonst noch zur Sprache kommen werden – und wo Ergebnisse erzielt werden können. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf drängte auf „schnellstmögliche“ Reformen. Die Regierung brauche „sichtbare Erfolge nach mehreren Rückschlägen“.
Arbeitgeberverbands-Geschäftsführer Steffen Kampeter forderte vor allem Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas dazu auf, einen Entwurf zur Stabilisierung der Rentenversicherung vorzulegen – „ohne Arbeit weiter zu verteuern“. Auch die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes müsse „jetzt schnell kommen“.

Zudem brachte Klingbeil am Vorabend auf dem Bundeskongress des deutschen Gewerkschaftsbundes auch die Erbschaftssteuer wieder ins Spiel, die bei der Union bereits im Februar auf klare Ablehnung gestoßen war. Auch Sprach sich der Finanzminister für eine Anhebung des Spitzensteuersatzes aus. Die Union steht auch dieser Position gespalten Gegenüber.

Neben den bisher wenig erfolgreichen Entlastungspaketen und den schlechten Umfragewerten steht die Koalition vor einem weiteren Problem. Die jüngste Steuerschätzung hat für die Jahre 2026 und 2027 jeweils knapp 18 Milliarden Euro weniger Einnahmen als bei der vorangegangenen Schätzung ergeben. Auch das wird am Dienstagabend im Kanzleramt zur Sprache kommen.
(Mit Material von Nachrichtenagenturen)
Categories
deutschland

Arbeitszeitreform: Was sich für Arbeitnehmer ändern könnte


In Kürze:

  • Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
  • Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
  • Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
  • Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
  • Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.

 
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.

Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist

Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.

Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“

In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.

Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit

Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.

Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme

Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Gleichzeitig können längere Arbeitstage ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu einer höheren Belastung und einer schlechteren Erholung führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnt, dass häufige lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen und Arbeitsunfälle erhöhen können.
Categories
deutschland

Arbeitszeitreform: Was sich für Arbeitnehmer ändern könnte


In Kürze:

  • Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
  • Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
  • Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
  • Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
  • Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.

 
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.

Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist

Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.

Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“

In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.

Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit

Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.

Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme

Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Gleichzeitig können längere Arbeitstage ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu einer höheren Belastung und einer schlechteren Erholung führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnt, dass häufige lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen und Arbeitsunfälle erhöhen können.
Categories
deutschland

7. Mai: Bas-Aussage löst Debatte aus | „Subventionitis“ beenden | Hantavirus-Update

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Bas-Aussage löst Debatte aus

Arbeitsministerin Bärbel Bas sorgt mit Äußerungen zur Migration für Kritik. Ihr Satz „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein“ stößt sowohl bei der Union als auch in Teilen der SPD auf deutlichen Widerspruch. Unionsfraktionsvize Günter Krings spricht von Anreizen für irreguläre Zuwanderung, der frühere SPD-Abgeordnete Joe Weingarten nennt die Aussage „völlig weltfremd“.

AfD legt in Sachsen-Anhalt weiter zu

In Sachsen-Anhalt baut die AfD vor der Landtagswahl im September ihren Vorsprung auf 41 Prozent aus. Die CDU kommt auf 26 Prozent, die Linke auf 12, die SPD auf 7 Prozent. Laut einer neuen Infratest-Umfrage würden die Grünen den Wiedereinzug in den Landtag verfehlen. 82 Prozent der Befragten haben wenig oder kein Vertrauen, dass der Staat seine Aufgaben erfüllt.

„Subventionitis“ beenden

Der Verband der Familienunternehmer fordert niedrigere Steuern und Energiekosten – und schlägt zur Gegenfinanzierung Subventionskürzungen vor. Laut Umfrage zahlen nur 12 Prozent die geplante Entlastungsprämie, viele könnten sie demnach nicht stemmen. Zudem plädiert der Verband für stärkere Anreize zum längeren Arbeiten und warnt vor höheren Spitzensteuern.

Wehrdienst-Fragebogen

Mehr als jeder vierte junge Mann hat auf das Schreiben der Bundeswehr im Rahmen des neuen Wehrdienstes nicht reagiert – trotz Antwortpflicht. Hartnäckigen Verweigerern droht ein Bußgeld. Das Verteidigungsministerium verschickte seit Jahresbeginn rund 194.000 Fragebögen. Abgefragt wurden Eignung und Bereitschaft zum Dienst. Auswertungen werden im Sommer erwartet.

Hantavirus-Update

Der Hantavirus-Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff beschäftigt nun auch Ärzte in Deutschland: Eine Frau mit Kontakt zu einer Verstorbenen wird am Uniklinikum Düsseldorf untersucht – bislang ohne Infektionsnachweis. Für Europa stuft die EU-Kommission das Risiko für eine Ansteckung als gering ein.