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12. Mai: Koalition sucht Prämien-Alternative | Trauer um Familie Lohmiller | Buhrufe bei Kanzlerrede

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Koalition sucht Prämien-Alternative

Wenige Tage nach dem Scheitern der „Entlastungsprämie“ im Bundesrat treffen sich die Spitzen von Union und SPD heute Abend im Koalitionsausschuss. Im Mittelpunkt stehen neue Maßnahmen gegen die hohen Energiepreise. Zudem geht es um Milliardenlücken im Haushalt sowie um den wachsenden Reformdruck auf die Bundesregierung. Das Koalitionsklima gilt angesichts des zunehmenden Streits zwischen den Koalitionspartnern als belastet.

Trauer um Familie Lohmiller

Bei einem Flugzeugabsturz in Namibia sind die früheren Top-Manager der Schwarz-Gruppe, Silke und Richard Lohmiller, ums Leben gekommen. Das Wrack wurde in der Wüste entdeckt. Überlebende gibt es laut Fluggesellschaft nicht. In ihrer Heimat in Baden-Württemberg löst der Tod der Familie Lohmiller große Bestürzung aus.

US-Sanktionen gegen Iran

Die USA haben vor der China-Reise von Präsident Donald Trump ihre Sanktionen gegen den Iran verschärft. Betroffen sind drei Iraner sowie neun Firmen in Hongkong und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ihnen wird vorgeworfen, iranische Ölexporte nach China über Scheinfirmen zu verschleiern und die Einnahmen anschließend an die Führung in Teheran weiterzuleiten.

Buhrufe bei Kanzlerrede

Bundeskanzler Friedrich Merz ist auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds mit seinem Kurs für Sozialreformen auf heftigen Widerstand gestoßen. Der CDU-Chef wurde bei seiner Rede mehrfach von Pfiffen und Buhrufen unterbrochen – vor allem beim Thema Rentenreform. Merz verteidigte die Pläne als notwendige Antwort auf demografische und wirtschaftliche Probleme.

Medikamentenengpässe

Die EU will die Herstellung von Arzneimitteln in Europa stärken. Unterhändler einigten sich auf Regeln, um die Produktion lebenswichtiger Medikamente leichter mit öffentlichen Geldern zu fördern. Ziel ist es, Engpässe zu vermeiden und die Abhängigkeit von Asien zu verringern.
 
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Merz beim DGB-Kongress ausgebuht – Streit um Rentenreformen


In Kürze:

  • Bundeskanzler Friedrich Merz ist beim DGB-Bundeskongress mit Buhrufen, Pfiffen und Gelächter empfangen worden, als er Sozial- und Rentenreformen verteidigte.
  • Besonders Aussagen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sorgten bei Delegierten für Proteste.
  • DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnte vor übereilten Reformen und verteidigte den Acht-Stunden-Tag.
  • Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas gelobte sozialverträgliches Vorgehen bei Reformen.

 
Noch bis Mittwoch, 13. Mai, wird in Berlin der 23. Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) stattfinden. Dabei richteten auch Vertreter der Bundesregierung Grußadressen an die Delegierten des Dachverbandes. Am Dienstag traten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ans Rednerpult. Es war der erste Auftritt eines Bundeskanzlers seit Angela Merkels Besuch im Jahr 2018.

Ausführungen zu GKV und Rente sorgten für Unmut unter den Delegierten

Als Merz auf die Reformvorhaben der Bundesregierung im Bereich der Sozialversicherung einging, erntete er scharfe Reaktionen von den Delegierten. Der Kanzler ging dabei auf die bevorstehenden Veränderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ein.

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Merz äußerte, dank der eingeleiteten Schritte könnten „die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung für lange Zeit stabil bleiben“.
Man schaffe damit „für lange Jahre Sicherheit“. Die Erklärung des Kanzlers, dieses Paket „verlangt allen etwas ab“, und die Betonung, dass Vorschläge auf der Einnahmenseite wie an die Preisentwicklung gebundene Zuzahlungen „maßvoll“ seien, hatten erste Buhrufe zur Folge.
In weiterer Folge ebbten die Missfallenskundgebungen nicht mehr ab. Merz kündigte an, die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung werde „sicherlich das härteste Brett“ werden. Dabei begründete er die Notwendigkeit der Reformen mit den demografischen Entwicklungen.
Was nun anstehe, sei „keine Bösartigkeit von mir oder von der Bundesregierung“.

Merz betont Unantastbarkeit bestehender Rentenansprüche

Es seien „Demographie und Mathematik“, die eine Stärkung der kapitalgedeckten Säulen der Alterssicherung erforderlich mache. Es übersteige „ganz einfach die Kräfte von zwei Beitragszahlern, wenn sie in Zukunft eine Person in der Rente finanzieren sollen“, fügte er hinzu.
Wenn man es richtig anstelle, setzte man die „bis heute nicht eingelöste Reformidee der katholischen Soziallehre“ um. Diese manifestiere sich in der „besseren Beteiligung der […] Arbeitnehmer am Produktivvermögen unserer Volkswirtschaft und damit an der Vermögensentwicklung der Volkswirtschaften weltweit“.
Merz betont, dass eine Kürzung bestehender Rentenansprüche nicht angedacht und auch gar nicht zulässig wäre. Die Ausführungen des Kanzlers gingen jedoch bereits über weite Strecken in Gelächter, Pfiffen und Buhrufen unter.
Delegierte hielten dabei Transparente hoch – etwa mit der Aufschrift „Solidarisch finanzieren, sicher vorsorgen“.

Merz: „Versäumt, das Land zu modernisieren“

Merz erläuterte zuvor, dass das Bundestariftreuegesetz die Gewährleistung der Bezahlung der Vertragspartner des Bundes bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nach Tarif sicherstellt. Damit habe man eine langjährige Forderung des DGB erfüllt. Für diese Äußerung erhielt der Bundeskanzler vorsichtigen Applaus.
Der Kanzler würdigte auch die Bedeutung des Dialogs zwischen Staat und Sozialpartnern.
Merz streifte in seiner Rede auch die allgemeine politische Lage und unterstrich, wie groß die Herausforderungen seien, vor denen das Land stehe. Schon in diesem Kontext betonte er, wie wichtig es sei, dass Deutschland sich „aufrafft“ – zumal andere Länder wieder Wachstum generierten, während hier seit mindestens sieben Jahren Stagnation herrsche. Man habe, so der Kanzler, „schlicht versäumt, das Land zu modernisieren“.
Der Kanzler sprach von der Bedeutung des Wachstums für einen leistungsfähigen Sozialstaat, eine intakte Gesundheitsversorgung und eine auskömmliche Rente. Er betonte die Wichtigkeit der unternehmerischen Initiative für das Wachstum und mahnte deshalb alle Interessensträger an, diese zu ermöglichen. Wörtlich erklärte der Kanzler:
„Wir müssen unternehmerische Initiative ermöglichen. Wir dürfen ihr nicht mit grundsätzlichem Misstrauen begegnen. Wir können das […] ändern, wenn wir auch die arbeitenden Menschen in unserem Land wieder mehr in den Blick nehmen und auch sie entlasten.“

Fahimi verteidigt Acht-Stunden-Tag

Die tags zuvor mit deutlicher Mehrheit in ihrem Amt bestätigte DGB-Vorsitzende und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Yasmin Fahimi warnte vor „zu hektischen Schritten“ im Reformprozess. Fahimi hatte sich im Vorfeld gegen das Vorhaben ausgesprochen, den Acht-Stunden-Tag durch eine Wochenarbeitszeit als Referenzgröße im Arbeitszeitgesetz zu ersetzen.
Deutlich freundlicher war der Empfang für Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas am selben Tag. Sie betonte, dass es große Unterschiede zwischen der SPD und der Union bei Themen wie dem Arbeitszeitgesetz gebe.
Wenn es nach der SPD gehe, „fassen wir das Thema gar nicht erst an“. Aber es sei im Koalitionsvertrag eine Flexibilisierung vereinbart worden. Bas hoffte auf eine Einigung, auch auf Sozialpartnerebene. Aber sie kündigte auch an, sich für sozialverträgliche Reformen einzusetzen.

Bas präzisiert Äußerungen zur „Einwanderung in Sozialsysteme“

Die Ausführungen von Bas, die selbst im November 2025 auf dem Arbeitgebertag auf Buhrufe und Gelächter gestoßen waren, wurden beim DGB mehrfach mit Applaus quittiert. Die Ministerin ging auch noch einmal auf die Kontroverse um ihre Äußerung im Bundestag zur „Einwanderung in Sozialsysteme“ ein. Diese war unter anderem beim Koalitionspartner auf Kritik gestoßen, weil sie die Folgen irregulärer Einwanderung verharmlost haben soll.
Dabei erklärte sie, aufgrund der Kürze der Zeit in der Regierungsbefragung sei keine differenziertere Antwort möglich gewesen. Es gebe viele Gründe, warum Menschen vor Verfolgung und Krieg nach Deutschland fliehen, aber auch, warum andere als Fachkräfte ins Land kämen. Bas fügte hinzu:
„Ich verabscheue es, wenn Rechtsextreme […] genau diese Gruppen gegeneinander ausspielen. […] Das gehört natürlich für mich auch dazu, […] dass wir natürlich Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land scharf ablehnen und auch bekämpfen. […] Denn es schadet am Ende nämlich denen, die wirklich Unterstützung brauchen und vor allem ist es nur fair denen gegenüber, die das Ganze mit Steuermitteln und Beiträgen finanzieren.“
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3,2 Millionen Schutzsuchende in Deutschland registriert

Zum Jahresende 2025 waren in Deutschland rund 3,2 Millionen Menschen als Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Das waren rund 3,9 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag, 12. Mai mit.

Mehrheit der Schutzsuchenden aus der Ukraine

Im Vergleich zum Jahresende 2024 ging die Zahl der registrierten Schutzsuchenden um 2,1 Prozent oder 68.000 Schutzsuchende zurück.
Schutzsuchende sind in der Definition des Bundesamts Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.
Anteilig an der Gesamtbevölkerung lebten Ende 2025 die meisten Schutzsuchenden in Bremen (6,6 Prozent), im Saarland (5,3 Prozent) und in Berlin (5,2 Prozent), berechneten die Statistiker.
Am niedrigsten waren die Anteile in Brandenburg (3,0 Prozent), Bayern (3,0 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (3,3 Prozent). Nach der Staatsangehörigkeit betrachtet waren Ukrainer (1.164.000 Personen) die größte Gruppe unter den Schutzsuchenden, gefolgt von syrischen (669.000) und afghanischen (321.000) Staatsangehörigen.

Mehrheit der Neueinreisenden aus der Ukraine männlich

Zusammen stellten diese drei Staatsangehörigkeiten zwei Drittel (66,5 Prozent) aller Schutzsuchenden.
Zum Jahresende 2025 waren laut Destatis 155.000 Schutzsuchende registriert, die im selben Jahr erstmals nach Deutschland eingereist waren.
Darunter waren Ukrainer mit 93.000 oder 60,3 Prozent aller Ersteingereisten die größte Gruppe, gefolgt von 13.000 Syrern (8,3 Prozent) und 13.000 Afghanen (8,1 Prozent).
Erstmals in den Jahren seit Beginn des Ukraine-Krieges waren unter den Ersteingereisten aus der Ukraine mehr Jungen und Männer (51.000) als Mädchen und Frauen (43.000).
Dies dürfte mit dem Ende August 2025 in der Ukraine aufgehobenen allgemeinen Ausreiseverbot für ukrainische Männer zwischen 18 und 22 Jahren zusammenhängen.

Zuwanderung sinkt – Großteil mit Schutzstatus

Auch vorläufige Ergebnisse der Wanderungsstatistik zeigen einen deutlichen Anstieg der Zuwanderung aus der Ukraine zwischen September und November 2025.
Insgesamt war die Zahl erstmals eingereister Schutzsuchender nach Angaben des Bundesamts zum Jahresende 2025 um fast die Hälfte (-46,4 Prozent oder -134.000 Personen) niedriger als ein Jahr zuvor (Ende 2024: 289.000 Personen).
Prozentual besonders stark war der Rückgang bei erstmals eingereisten Schutzsuchenden aus Syrien (-73,8 Prozent; -36.000 auf 13.000 Personen) und der Türkei (-65,0 Prozent; -11.000 auf 6.000 Personen).
Aber auch für die größte Gruppe unter den erstmals eingereisten Schutzsuchenden, die Ukrainer, war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen (-32,5 Prozent; -45.000 auf 93.000 Personen).
Mit rund 2,7 Millionen Personen (2024: ebenfalls rund 2,7 Millionen) verfügte laut Destatis Ende 2025 der Großteil der Schutzsuchenden (83,4 Prozent) über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus.

Befristeter Schutz dominiert bei anerkannten Aufenthaltstiteln

Für die große Mehrheit war dieser Schutzstatus zeitlich befristetet (88,1 Prozent oder 2,4 Millionen Personen), lediglich 11,9 Prozent (321.000 Personen) besaßen einen unbefristet anerkannten Schutzstatus.
Unter den Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus war vorübergehender Schutz (§ 24 AufenthG), der im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine gewährt wird, der häufigste Aufenthaltstitel (1.090.000 Schutzsuchende oder 40,4 Prozent).

Schutzstatus: Anerkannt, offen oder ausreisepflichtig

An zweiter Stelle folgte die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (500.000 Schutzsuchende oder 18,5 Prozent) und an dritter Stelle subsidiärer Schutz (373.000 Schutzsuchende oder 13,8 Prozent).
Bei 361.000 Schutzsuchenden (2024: 427.000) lag Ende 2025 ein offener Schutzstatus vor; das heißt, über ihr Schutzgesuch war noch nicht rechtskräftig entschieden worden.
178.000 Schutzsuchende waren nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres Schutzstatus mit abgelehntem Schutzstatus registriert und damit ausreisepflichtig (2024: 171.000). Davon waren 140.000 Personen oder 78,8 Prozent im Besitz einer Duldung (2024: 136.000).
14.000 Schutzsuchende (7,8 Prozent) waren latent und 24.000 Schutzsuchende (13,4 Prozent) vollziehbar ausreisepflichtig. Latent Ausreisepflichtige können noch Rechtsmittel gegen die Begründung ihrer Ausreisepflicht einlegen. Bei vollziehbar Ausreisepflichtigen ist die Begründung zu ihrer Ausreisepflicht rechtskräftig.

Mehr Schutz- und Integrationsaufenthalte

Den größten prozentualen Anstieg bei Aufenthaltstiteln im Vergleich zum Vorjahr gab es laut Destatis bei der Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (+42,5 Prozent; +18.000 auf 60.000 Personen), den größten absoluten Anstieg beim vorübergehenden Schutz (+4,9 Prozent; +51.000 auf 1.090.000 Personen).
Der Anstieg bei den Aufenthaltsgewährungen bei nachhaltiger Integration steht in Zusammenhang mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht, das von Ende 2022 bis Ende 2025 in Kraft war. Dieses 18-monatige „Aufenthaltsrecht auf Probe“ bot langjährig Geduldeten unter bestimmten Voraussetzungen eine Perspektive auf eine Aufenthaltsgewährung.
Insgesamt schließt die Zahl der rund 60.000 Schutzsuchenden mit einer Aufenthaltsgewährung nach § 25b AufenthG aufgrund nachhaltiger Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland auch Aufenthaltsgewährungen für Ehegatten, Lebenspartner sowie minderjährige Kinder ein. (dts/red)
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BASF will großen Solarpark bauen, doch die Netze fehlen


In Kürze:

  • BASF plant den Bau eines riesigen Solarparks in Ludwigshafen.
  • Der Netzbetreiber kann das Projekt aber nicht ans Netz anschließen.
  • Der Grund sind zu geringe Netzkapazitäten.
  • Die Bundesregierung kennt das Problem, hat aber noch keine Speicherstrategie entwickelt.
  • Die bisherigen Speicherprojekte sind marktwirtschaftlich entstanden.

 
Der Chemiekonzern BASF plant einen bis zu 120 Hektar großen Solarpark an seinem Hauptsitz im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen. Damit will das Unternehmen grünen Strom aus der Region für die Region bereitstellen und zugleich die CO₂-Bilanz seiner Werke verbessern.
Der Solarpark soll eine installierte Leistung von bis zu 130 Megawatt (MW) erreichen. Damit könnte die Anlage laut Werksangaben rund 140.000 Megawattstunden (MWh) Strom pro Jahr erzeugen.
Um die Klimaziele zu erfüllen, arbeitet der Konzern an der Reduktion seiner Treibhausgasemissionen. Ein zentraler Schritt dabei ist die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energiequellen. Um den dadurch entstehenden Bedarf an grünem Strom zu decken, investiert die BASF in eigene Anlagen für erneuerbare Energien und schließt zudem Verträge mit externen Partnern ab, etwa für Beteiligungen an Offshore-Windparks.
BASF

Direkt am Standort der firmeneigenen Kläranlage in Ludwigshafen soll der Solarpark (schwarze Linien) entstehen.

Foto: Google Maps, Bearbeitung: mf

Pfalzwerke sagen Nein

Das Solarprojekt passt grundsätzlich zur Energiewende, in deren Rahmen der Ausbau erneuerbarer Energien in den vergangenen Jahren deutlich vorangeschritten ist. Allein im Jahr 2025 gingen bundesweit neue Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 17.100 MW in Betrieb.
Doch für die BASF gab es einen Rückschlag: Der Netzbetreiber, die Pfalzwerke Netze AG, erteilte dem Vorhaben eine Absage. Laut dem Energieunternehmen sei ein Anschluss dieser Größenordnung in den bestehenden Netzstrukturen „nicht realisierbar“. Dazu wäre zuvor ein „massiver Netzausbau“ nötig. Oder anders gesagt: Bei sonnigem Wetter würde der Solarpark so viel Strom in die umliegende Netzinfrastruktur abgeben, dass diese zusammenbrechen könnte.
Die Pfalzwerke könnten die Anlage lediglich an einen einzigen Netzanschlusspunkt anbinden – technisch jedoch nicht in dieser Größenordnung. Nach Angaben des Unternehmens müsste die erforderliche Netzanschlussleistung sogar rund 50 Prozent höher sein als die der nahe gelegenen Großstadt Kaiserslautern, die wiederum über mehrere Umspannwerke versorgt wird.
Auch würde die Stromproduktion der Anlage bei intensiver Sonneneinstrahlung den Bedarf der Region deutlich übersteigen. Der überschüssige Strom müsste laut Pfalzwerken über das Hoch- oder Höchstspannungsnetz abtransportiert werden. Dadurch erhöhe sich das Risiko für Netzstörungen und Versorgungsunterbrechungen, zumal bei hoher Sonneneinstrahlung auch in anderen Regionen Deutschlands zunehmend Stromüberschüsse ausgeglichen werden müssen.
Trotz dieser technischen Hürden will die BASF das Solarprojekt dennoch realisieren. In welcher Größe und mit welcher Verzögerung dies möglich sein wird, ist derzeit noch unklar.

BMWE: Netzausbau „zwingend erforderlich“

Auch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) sprach bereits im vergangenen Herbst von fehlenden Netzkapazitäten. Den Netzausbau im Transport- und Verteilnetz bezeichnete die Behörde daher als eine „zwingend erforderliche“ Maßnahme der Energiewende. Erst dadurch werde die Netzintegration erneuerbarer Energiequellen möglich.
In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Verzögerungen. Der Netzausbau verläuft nicht durchgängig planmäßig. Dennoch gehen die Institute, die den Monitoringbericht für das BMWE erstellt haben, von deutlichen Fortschritten bis zum Jahr 2030 aus.
Die Kosten des Netzentwicklungsplans der Übertragungsnetzbetreiber sind inzwischen auf rund 440 Milliarden Euro gestiegen – allein im Übertragungsnetz. Hinzu kommen weitere Kosten für die Verteilnetze. Hier belaufen sich die Kosten auf deutlich über 235 Milliarden Euro bis 2045.
Da bis zu 25 Prozent der Niederspannungs- und Mittelspannungsebene in den bisherigen Ausbauplänen nicht berücksichtigt sind, gelten weitere Kostensteigerungen als wahrscheinlich.
Insgesamt könnten die Kosten für den Netzausbau sogar deutlich über 1 Billion Euro steigen. So ermittelte im vergangenen Jahr eine Studie im Auftrag der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) für diese Sparte 1,2 Billionen Euro bis 2049. Die gesamte Energiewende komme demnach auf bis zu 5,4 Billionen Euro.

Stromspeicher unterliegen gleichem Problem

Wie bereits erwähnt, erzeugen die zahlreichen Photovoltaikanlagen in Deutschland tagsüber schon deutlich mehr Strom, als direkt verbraucht werden kann. Diesen Überschuss müssen die Netzbetreiber entweder abführen oder abregeln. Dieses Überangebot führt zunehmend zu Minuspreisen an der Strombörse, was als Alarmsignal gilt.
Eine oft genannte Lösung und Forderung ist daher der schnellere Ausbau von Batterieparks, um die temporären Stromüberschüsse aufzunehmen. In den Abendstunden, in denen von deutschen Kraftwerken häufig zu wenig Strom kommt, könnten die Speichersysteme den überschüssigen Strom wieder ins Netz einspeisen. So könnten sie die Stromnetze harmonisieren und stabilisieren.
Allerdings unterliegen Batterieparks demselben Problem wie die von der BASF geplante Großsolaranlage. Aufgrund der fehlenden Netzkapazitäten können Energieunternehmen neue Speicherprojekte vielerorts nicht realisieren. Das führt zu einem erheblichen Anschlussstau mit langen Wartezeiten für die Antragsteller. Das Energieversorgungsunternehmen Westenergie spricht in diesem Zusammenhang teilweise von bis zu zehn Jahren.
Befürworter des schnelleren Batterieausbaus finden sich auch in der Branche der erneuerbaren Energien. So fordert der Bundesverband Solarwirtschaft ein verbindliches Ausbauziel von 100 Gigawattstunden (GWh) bis 2030. Aktuell beträgt die gesamte Speicherkapazität Deutschlands 28,1 GWh und die Speicherleistung liegt bei 18,4 Gigawatt (GW).

Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert ein verbindliches Ausbauziel bis 2030.

Die Bundesregierung bremst den Ausbau der Stromspeicher zwar nicht, verfügt jedoch derzeit über keine klare Speicherstrategie. Im Gegensatz zu Photovoltaik und Windkraft erfährt die Speicherbranche keine staatliche Förderung. Batterieprojekte entwickeln sich daher eigenständig und marktwirtschaftlich. Ein Batteriepark kann sich je nach Rahmenbedingungen in wenigen Jahren finanziell amortisieren.