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USA und Iran: 5 zentrale Erkenntnisse aus dem vorläufigen Abkommen zur Deeskalation

Die Vereinigten Staaten und der Iran haben am 14. Juni ein vorläufiges Abkommen geschlossen, das einen möglichen Wendepunkt im Nahen Osten markieren könnte. Ziel der Vereinbarung ist es, die Straße von Hormus wieder zu öffnen und eine 60-tägige Verhandlungsphase einzuleiten, um den Konflikt in der Region zu entschärfen.
Obwohl die Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MOU) bis zum 15. Juni noch nicht veröffentlicht war, gaben hochrangige US-Beamte an diesem Tag in einer Pressekonferenz erste Einblicke in die wichtigsten Inhalte.
Auch US-Präsident Donald Trump äußerte sich am 15. Juni am Rande des G7-Gipfels in Évian-les-Bains nach einem Treffen mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron zum Umfang der Vereinbarung.
Im Folgenden die fünf wichtigsten Erkenntnisse aus dem vorläufigen Abkommen.
US Präsident Donald Trump beim G7-Gipfeltreffen in Evian.

US-Präsident Donald Trump beim G7-Gipfeltreffen in Evian.

Foto: Michael Kappeler/dpa-Pool/dpa

Unterzeichnung des Abkommens und erste politische Reaktionen

US-Präsident Trump und Vizepräsident JD Vance haben das Memorandum of Understanding gemeinsam mit Mohammad Bagher Ghalibaf, dem Sprecher des iranischen Parlaments, digital unterzeichnet.
Die offizielle Unterzeichnungszeremonie ist für den 19. Juni in Genf geplant.
Nach einem bilateralen Treffen mit dem französischen Präsidenten Macron am Montag erklärte Trump gegenüber Reportern, der Iran habe „starken Kontrollbefugnissen“ zugestimmt, um sicherzustellen, dass das Land keine Atomwaffe entwickeln könne.
Er ging zudem davon aus, dass der vollständige Vertragstext „wahrscheinlich ziemlich bald“ veröffentlicht werde.
Laut einem hochrangigen US-Beamten beginnt nun eine 60-tägige Verhandlungsphase mit Teheran, in der JD Vance die Gespräche zur Klärung der technischen Details leiten soll.
Die USA planen, ihre militärische Präsenz in der Region während dieser Zeit beizubehalten.
Ein weiterer US-Beamter betonte, dass der Verlauf der kommenden Verhandlungen entscheidend dafür sein werde, ob das Abkommen letztlich für beide Seiten erfolgreich umgesetzt werden kann.

Wiederöffnung der Straße von Hormus

Trump erklärte weiters, die Straße von Hormus sei zwar bereits teilweise geöffnet, werde aber innerhalb von fünf Tagen vollständig freigegeben.
Derzeit würden iranische Seeminen aufgespürt und aus dem Wasser entfernt, während Schiffe bereits wieder vermehrt auslaufen, so Trump.
Während der 60-tägigen Verhandlungsphase soll die Meerenge gebührenfrei bleiben. Ein dauerhaftes Verbot von Durchfahrtsgebühren wird laut US-Beamten ebenfalls geprüft.
Schon bald sollen täglich etwa 40 bis 50 Schiffe die wichtige Schifffahrtsroute passieren können. Innerhalb von rund 30 Tagen nach Abschluss der Minenräumung wird eine Rückkehr zum normalen Schiffsverkehr erwartet.
Auch internationale Partner könnten sich an der Minenräumung beteiligen. Bereits im April hatten das Vereinigte Königreich und Frankreich eine Koalition angekündigt, um Minenräumungsoperationen nach einem stabilen Waffenstillstand zu unterstützen.

Eine Person zeigt auf einer Seite der Marinetraffic-Website den Schiffsverkehr von Handelsschiffen am Rand der Straße von Hormus in der Nähe der iranischen Küste am 4. März 2026.

Foto: Julien de Rosa/AFP über Getty Images

Sanktionen gegen Iran bleiben zentrales Streitthema

Weiterhin ist unklar, wie mit den bestehenden Sanktionen gegen Iran verfahren wird und ob beziehungsweise wann eine Lockerung tatsächlich beginnen könnte.
Trump betonte während seines Treffens mit Macron, dass dies stark vom Verhalten Irans abhänge: „Es hängt wirklich vom Verhalten ab. Wenn sie tun, was sie tun sollen, dann beginnt es wirksam zu werden.“
Auch US-Beamte machten deutlich, dass Washington zwar bereit sei, umfangreiche wirtschaftliche Anreize anzubieten, dies jedoch vollständig an die Erfüllung iranischer Verpflichtungen gekoppelt sei.
Ein US-Beamter sprach von der Bereitschaft, „außergewöhnlich großzügig“ zu sein, was die Öffnung der Wirtschaft und mögliche Sanktionslockerungen betrifft.
Darüber hinaus wurde die mögliche Einrichtung eines 300-Milliarden-Dollar-Fonds zum Wiederaufbau Irans diskutiert. Allerdings hänge auch dieses Vorhaben vollständig davon ab, ob Iran seine Zusagen tatsächlich einhalte.
Der Sprecher des iranischen Außenministeriums äußerte sich zurückhaltend zur Frage, wann ein mögliches Abkommen unterzeichnet werden könnte. (Archivbild)

Der Sprecher des iranischen Außenministeriums. (Archivbild)

Foto: Shadati/XinHua/dpa

Eingefrorene iranische Vermögenswerte im Fokus

Ein weiteres zentrales Thema des Abkommens betrifft die weiterhin eingefrorenen iranischen Vermögenswerte.
US-Beamte bestätigten, dass bislang keine Gelder im Rahmen des MOU freigegeben wurden. Insgesamt bleiben rund 24 Milliarden US-Dollar iranischer Mittel blockiert.
Die US-Regierung betonte, dass mögliche Freigaben nur schrittweise erfolgen sollen und strikt an die Erfüllung iranischer Verpflichtungen gekoppelt sind.
Ein Beamter erklärte, man sei bereit, „einen Teil der eingefrorenen Gelder schrittweise freizugeben“, jedoch ausschließlich auf Basis überprüfbarer Fortschritte.
Zunächst seien lediglich „kleine Gesten“ vorgesehen, falls Iran den ersten Schritt mache und seine Zusagen einhalte.
Zusätzlich wurde im US-Finanzministerium geprüft, ob eingefrorene Mittel zur Entschädigung von Golfstaaten genutzt werden könnten, die während des Konflikts Schäden erlitten haben. Ob dieser Plan weiterverfolgt wird, ist derzeit offen.

Mögliche militärische Entwicklung und Sicherheitslage

Die Trump-Regierung wartet derzeit darauf, ob Iran seine Verpflichtungen aus dem Memorandum of Understanding tatsächlich erfüllt.
Angesichts dessen bestätigten US-Beamte, dass die Vereinigten Staaten ihre militärische Präsenz in der Region während der 60-tägigen Verhandlungsphase beibehalten werden.
Zwar besteht die Hoffnung auf eine spätere Reduzierung der Truppen, diese ist jedoch laut US-Seite vollständig vom erfolgreichen Abschluss der Gespräche und einer endgültigen Ratifizierung des Abkommens abhängig.
US-Präsident Trump hatte wiederholt davor gewarnt, dass militärische Operationen wieder aufgenommen werden könnten, falls keine Einigung erzielt wird.
Eine mögliche endgültige Vereinbarung würde Iran zudem zu verbindlichen Zusagen verpflichten, seine nuklearen Ambitionen aufzugeben und die Unterstützung für Radikalismus und Terrorismus in der Region einzustellen.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Key Takeaways From US–Iran Preliminary Deal“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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EU-Erweiterung am Westbalkan: Neue Dynamik zwischen Chancen und geopolitischen Risiken


In Kürze:

  • Westbalkan-Gipfel bringt neuen Schwung für EU-Beitrittsverhandlungen mit sechs Westbalkan-Staaten
  • Europapolitiker hoffen auf geostrategische Vorteile
  • AfD-Politiker Boehringer sieht keine Chance für schnelle Aufnahme der Westbalkan-Staaten

 
Die Europäische Union startet am Montag die ersten Verhandlungen in den Beitrittsgesprächen mit der Ukraine und Moldau. „Alle Mitgliedstaaten haben zugestimmt, den ersten Verhandlungsblock im Rahmen der Beitrittsgespräche mit der Ukraine und Moldau zu eröffnen“, teilten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident António Costa am Freitagabend mit.
Erst vor wenigen Tagen hatten sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron für eine möglichst schnelle Aufnahme von sechs weiteren Staaten in die Europäische Union ausgesprochen. Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Albanien und Serbien könnten die Zahl der EU-Mitgliedstaaten auf bis zu 33 erhöhen. Die sechs Länder bemühen sich teils bereits seit Jahren um einen Beitritt – bislang ohne Erfolg.
Nach dem Willen von Merz und Macron soll nun der streng geregelte Aufnahmeprozess reformiert werden, um die Erweiterung zu beschleunigen. Anlässlich des Westbalkan-Gipfels im montenegrinischen Tivat am 5. Juni legten beide ein gemeinsames Konzeptpapier vor, das jedoch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.

Geopolitische Motive der EU-Erweiterung

Als bislang letztes Mitglied nahm die EU 2013 Kroatien auf. Dass bei der EU-Erweiterung auf dem Westbalkan nun wieder Tempo gemacht wird, hängt offenbar weniger mit dem Streben nach neuen Absatzmärkten, Rohstoffen oder Arbeitskräften zusammen als mit geopolitischen Erwägungen – insbesondere vor dem Hintergrund des Ukraine-Russland-Konflikts.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) sprach von einem „moralischen, politischen und geostrategischen Gebot“, EU-Ratspräsident António Costa bezeichnete die Erweiterung bereits vor einem Jahr als die „wichtigste geopolitische Investition“.
EU-Erweiterungskommissarin Marta Kos stellte wenig später klar, dass sich Beitrittskandidaten geopolitisch eindeutig positionieren müssten. Eine Annäherung an Russland oder eine Ablehnung von Sanktionen gegen den Kreml werde die EU nicht akzeptieren. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich in Tivat ähnlich: „Eine Schaukelpolitik zwischen Russland, China und Europa kann es nicht geben“, sagte er mit Blick auf Serbien.
„In einer Welt, in der geopolitische Einflusssphären entscheidend sind, können wir uns keine Satellitenstaaten Moskaus oder Pekings auf dem Westbalkan leisten“, erklärte jüngst auch Tilman Kuban, europapolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zum neu entfachten Interesse an den sechs potenziellen Beitrittskandidaten.

AfD fordert strenge Aufnahmekriterien

Bei der oppositionellen AfD stieß der Vorstoß auf wenig Begeisterung. Ihr stellvertretender Bundessprecher Peter Boehringer verwies in einer Pressemitteilung darauf, dass nach den Kopenhagener Kriterien ausschließlich „ökonomisch und rechtsstaatlich bereite Staaten zum Nutzen der bisherigen Mitglieder“ in die EU aufgenommen werden dürften. Er gehe davon aus, dass dies bei den Westbalkan-Staaten „auf Jahrzehnte hinaus“ nicht der Fall sein werde.
Es gebe „sehr gute Gründe“, warum die sechs Länder bislang nicht in die EU aufgenommen worden seien, erklärte Boehringer. Diese Gründe könne auch „der selbst ernannte ‚Außenkanzler‘“ nicht einfach ignorieren. Montenegro und Nordmazedonien seien etwa wirtschaftlich schwach. Bosnien und Herzegowina sowie der Kosovo seien ebenfalls arm und von den Folgen früherer Bürgerkriege geprägt. Zudem werde Kosovo „international nicht einmal umfassend völkerrechtlich als Staat anerkannt“. Albanien sei „von Mafia-Strukturen geprägt“, kritisierte Boehringer.

Ein Kandidat zwischen Ost und West: Serbien

Serbien, so kritisierte Boehringer, müsse nun „offenbar mit aller Gewalt und mit faktischer Erpressung über (deutsches) Geld in die EU“ gezerrt werden, obwohl der einst größte, traditionell russlandfreundliche Teilstaat Jugoslawiens noch immer „völlig zerrissen“ sei.
Dass Serbien sich bislang weigert, die EU-Sanktionen gegen Russland mitzutragen, verbessert dessen Verhältnis zur EU und zu Deutschland nicht. Das Gleiche gilt für die Konflikte innerhalb der Westbalkan-Staaten selbst. Spannungen bestehen insbesondere zwischen Serbien und Montenegro sowie zwischen Serbien und dem Kosovo. Kosovo und Montenegro hatten sich in den 2000er-Jahren von Serbien gelöst. Umgekehrt soll das NATO-Mitglied Nordmazedonien nach Informationen der „Tagesschau“ zunehmend in den Einflussbereich Serbiens und Chinas geraten.

Argumente gegen die Westbalkan-Kandidaten

Eine Bestandsaufnahme der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) Baden-Württemberg listet weitere Schwierigkeiten auf, die derzeit gegen eine Aufnahme der Westbalkan-Staaten in die EU sprechen. Ein zentrales Problem ist die begrenzte Aufnahmekapazität des Bündnisses: Um sich für weitere Staaten öffnen zu können, müsse die EU zunächst ihre eigenen Regeln reformieren. Frankreichs Präsident Macron hatte bereits 2019 in diesem Sinne argumentiert.
Wie schwierig es generell für südosteuropäische Länder sein kann, die politischen Standards der EU einzuhalten, zeigten schon die Beitritte von Bulgarien und Rumänien 2007. Auch die Westbalkan-Kandidaten hätten bislang nicht genügend Fortschritte erzielt, um einen EU-Beitritt zu rechtfertigen, schreibt die LpB.

Die EU im Dilemma

Beispielhaft heißt es dazu auch in einem Sachstandsbericht der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) vom September 2025: „Die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Montenegro und Serbien in den Jahren 2012 beziehungsweise 2014 war zunächst von hoher Reformbereitschaft geprägt; später jedoch bremsten ausbleibende Reformfortschritte und der nachlassende politische Wille die Dynamik zunehmend aus.“
Generell seien die Fortschritte auf dem Westbalkan „bislang schleppend und ungleichmäßig“ verlaufen. Die schwierige Ausgangslage der EU fasst die BAKS wie folgt zusammen: „Einerseits hat die geopolitische Situation den Druck erhöht, die Erweiterung zu beschleunigen; andererseits beharrt die Union weiter darauf, dass der EU-Beitritt ein leistungsbezogener Vorgang auf Basis von Reformen und Benchmarks sein muss.“

 Institutionelle Grenzen der EU-Erweiterung

Die BAKS gab zu bedenken, dass der institutionelle Rahmen der EU ursprünglich für einen deutlich kleineren Staatenbund konzipiert worden war. Schon jetzt stoße dieser Rahmen bei 27 Mitgliedstaaten an seine Grenzen: „Eine Erweiterung der EU auf mehr als 30 Mitglieder würde die Wirksamkeit der Entscheidungsfindung noch mehr gefährden und Ungleichgewichte im institutionellen Geflecht zur Folge haben“, mahnt die BAKS vor dem Hintergrund des Einstimmigkeitsprinzips bei Abstimmungen.

Ähnlich wie aktuell Macron und Merz kamen auch die Autoren der Bundesakademie zu dem Schluss, dass deshalb institutionelle Anpassungen innerhalb der EU erforderlich seien, bevor eine weitere Expansion erfolgen könne. „Eine Änderung des Vertrags von Lissabon oder gar die Ausarbeitung eines neuen Vertrags würde jedoch eine politische Einigung zwischen den Regierungen der derzeitigen Mitgliedstaaten voraussetzen“, stellen die BAKS-Autoren klar. Was am Ende dabei herauskommen könnte, sei „nur schwer vorhersehbar“.

Wer verliert, wer profitiert?

Der Beitritt der Westbalkan-Staaten könnte die EU auch finanziell teuer zu stehen kommen, gibt die BAKS zu bedenken. Da das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Person etwa in Serbien bei nur rund 30 Prozent des EU-Durchschnitts liege, „hätten neue Mitglieder nach den geltenden Regeln Anspruch auf erhebliche Fördermittel aus dem EU-Haushalt“ – und damit letztlich auch auf Mittel aus Deutschland, dem größten Nettozahler der EU. Ähnlich verhalte es sich mit den Ansprüchen auf Mittel aus dem EU-Haushalt im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik.
Die Freizügigkeit von Menschen aus dem Westbalkan im Schengen-Raum würde für alle Seiten sowohl Chancen als auch Risiken bergen. Sowohl der Wettbewerb um Fachkräfte als auch mögliche Armutsmigration könnten an Fahrt gewinnen – mit entsprechenden Folgen für den deutschen Sozialstaat.
Inwiefern die Übernahme von EU-Standards den Kampf gegen illegale Migration, Schleuserkriminalität oder Korruption auf dem Westbalkan tatsächlich stärkt oder schwächt, bleibt offen. Und wer garantiert, dass ein Staat nach seinem EU-Beitritt nicht wieder in alte Muster zurückfällt oder sich – wie zuletzt etwa Ungarn – irgendwann weigert, Vorgaben aus Brüssel umzusetzen?

Was eher für die Aufnahme der Westbalkan-Staaten spricht

Andererseits könnten Unternehmen gerade in Deutschland von neuen Rohstoff- und Energielieferanten profitieren, die nicht in Übersee liegen. Die EU hatte beispielsweise schon 2024 ein Abkommen mit Serbien über den Lithium-Abbau im Jadar-Tal geschlossen, von dem auch die deutsche Industrie profitieren soll.
Falls man den EU-freundlichen Kandidaten jede Beitrittsperspektive nehme, so die LpB Baden-Württemberg, könnte der Westbalkan zudem „wieder verstärkt zum Krisenherd werden“: Das Risiko der Instabilität würde sich auf dem Gebiet des früheren Jugoslawiens und Albaniens erhöhen, was zugleich auch geopolitische Unsicherheiten für die EU bedeuten würde. Daher habe Brüssel ein besonderes Interesse daran, den Beitrittsprozess am Laufen zu halten.
Zudem könne die EU damit ihre Handlungsfähigkeit, Zukunftsfähigkeit, Fairness und vor allem ihre Glaubwürdigkeit demonstrieren. Immerhin habe die EU schon vor 23 Jahren in Thessaloniki klargestellt: „Die EU bekräftigt, dass sie die europäische Ausrichtung der westlichen Balkanstaaten vorbehaltlos unterstützt. Die Zukunft der Balkanstaaten liegt in der Europäischen Union.“
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Zivilschutzexperte: Deutschland hat keine Schutzplätze

Derzeit verfügt Deutschland über keine einsatzfähigen öffentlichen Schutzräume. Gleichzeitig wird angesichts des Ukrainekrieges und einer verschärften Sicherheitslage wieder verstärkt über Zivilschutz und Krisenvorsorge diskutiert. Wie gut ist Deutschland vorbereitet? Und welche Rolle spielen Schutzräume überhaupt noch? Darüber sprachen wir mit dem Zivilschutzexperten Jörg Diester.
Herr Diester, wie ist der aktuelle Stand bei Schutzräumen in Deutschland? Wie viele Menschen würden im Ernstfall Schutz in öffentlichen Räumen finden?
Durch einen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern aus dem Jahr 2007 wurde festgelegt, dass Schutzräume im Zivilschutzkonzept keine Rolle mehr spielen. Deshalb kann man die Frage heute relativ eindeutig beantworten: Es gibt keine funktionsfähigen öffentlichen Schutzräume und somit auch keine Schutzplätze. Die Schutzquote liegt aktuell bei 0,0 Prozent.

Ist es überhaupt notwendig, dass es in Deutschland Schutzraumplätze für jeden Einwohner gibt?

Das wird nicht erreichbar sein. Darüber brauchen wir nicht zu reden. Um eine sinnvolle Schutzquote aufzubauen, müsste man sehr viel Geld investieren und vor allem Zeit mitbringen. Unter 20 Jahren ist so etwas nicht zu machen.
Deshalb müssen wir im Moment improvisieren. Außerdem sollte man die aktuelle Bedrohungslage realistisch betrachten. Wir reden heute vor allem über hybride Bedrohungen: Anschläge, Sabotage, Ausfälle kritischer Infrastruktur oder unklare Drohnenlagen. Für solche Szenarien hilft ein klassischer Schutzraum nur begrenzt.
Wenn es zu direkten Angriffen auf die Bevölkerung käme, würden Schutzräume selbstverständlich Sinn ergeben. Das ist derzeit jedoch nicht die Bedrohungslage, die im Vordergrund steht.
In Israel ist die Errichtung eines Schutzraums bei privaten Neubauten seit 1991 vorgeschrieben. Wäre das auch ein Modell für Deutschland?
Das ist kein völlig neuer Gedanke. In Deutschland gab es bereits in den frühen 1960er-Jahren ähnliche Ansätze. Damals wurde versucht, Schutzräume stärker in private Bauvorhaben zu integrieren. Teilweise waren sie vorgeschrieben, teilweise wurden sie staatlich gefördert.
Dieses sogenannte Selbstschutzkonzept hat sich allerdings nicht wirklich durchgesetzt. Auch in den 1970er- und 1980er-Jahren gab es noch Zuschüsse für Schutzräume, insbesondere für öffentliche Schutzräume in privaten Gebäuden.
Wenn man in die Geschichte schaut, findet man also bereits Lösungsansätze, die heute wieder diskutiert werden. Allerdings zeigt die Erfahrung auch, dass solche Maßnahmen das Problem nicht kurzfristig lösen.
Denn selbst wenn man heute neue Vorgaben beschließen würde, würden nicht plötzlich massenhaft neue Gebäude mit Schutzräumen entstehen. Der Faktor Zeit bleibt entscheidend.
Warum haben sich diese Ansätze damals nicht durchgesetzt und warum sind die Voraussetzungen heute besser?
Das Zivilverteidigungskonzept von 2016, das unter dem damaligen Innenminister Thomas de Maizière vorgestellt wurde, bewertet die Bedrohungslage als weiterhin grundsätzlich aktuell. Es beschreibt konkrete Maßnahmen zur Krisenvorsorge, von Lebensmittel- und Wasservorräten für mehrere Tage bis hin zu baulichem Schutz – auch der eigene Keller kann dabei eine Rolle spielen.
Viele dieser Inhalte sind nicht neu und weiterhin abrufbar. Die Verantwortung kann nicht allein beim Staat liegen, sondern es ist vor allem eine individuelle Vorsorge notwendig.
Frühere Ansätze zum Ausbau von Schutzräumen sind vor allem an den Kosten gescheitert. Trotz staatlicher Zuschüsse blieben erhebliche Eigenanteile, während der Nutzen ungewiss war, da es sich um Investitionen für einen möglicherweise nie eintretenden Ernstfall handelt.
Viele Eigentümer entschieden sich deshalb gegen eine Umsetzung, wodurch entsprechende Programme ins Stocken gerieten. Auch staatlich wurde das Thema nur begrenzt vorangetrieben – selbst im Kalten Krieg standen Schutzräume nur für einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung zur Verfügung.
Insgesamt zeigt sich damit eine bis heute schwach ausgeprägte Kultur der zivilen Verteidigungsfähigkeit, insbesondere im zivilen Bereich, während im militärischen Umfeld bereits stärkere Anpassungen erkennbar sind.

Liegt das aus Ihrer Sicht an einer Art Krisenmüdigkeit – also daran, dass das Bewusstsein trotz anhaltender Bedrohung abnimmt?

Ich habe den Eindruck, dass viele Menschen nicht wirklich wahrhaben wollen, dass ein Kriegsgeschehen Deutschland überhaupt betreffen könnte. Das Thema wird eher verdrängt – nach dem Motto: „Das betrifft andere, aber nicht uns.“
Ein wesentlicher Unterschied zum Kalten Krieg ist, dass Deutschland heute nicht mehr als Frontstaat wahrgenommen wird, sondern eher als Drehscheibe oder Transitland. Viele gehen deshalb davon aus, dass es schon nicht so weit kommen wird.
Hinzu kommt eine gewisse Erwartungshaltung, dass der Staat im Ernstfall Lösungen bereitstellt. Die Bereitschaft, sich selbst mit Krisenvorsorge zu beschäftigen, ist aus meiner Sicht noch begrenzt.
Halten Sie die derzeitige Nachfrage nach privaten Schutzräumen – etwa zum Einbau oder zur Miete – für eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme?
Wer sich mit der Frage beschäftigt, wie sich baulicher Schutz heute oder in den kommenden Jahren herstellen lässt, kommt zwangsläufig zu der Überlegung: Baue ich selbst einen Schutzraum oder miete ich einen entsprechenden Platz? Das ist letztlich eine individuelle Entscheidung, die stark von der persönlichen Einschätzung der Sicherheitslage abhängt.
Problematisch ist jedoch, dass es in Deutschland nur noch wenige Anbieter gibt und viele spezialisierte Fachfirmen vom Markt verschwunden sind. Es fehlt somit an Infrastruktur und Know-how, um kurzfristig flächendeckend Lösungen umzusetzen.
Selbst wenn man heute einen Anbieter findet, muss man mit langen Wartezeiten rechnen. Gleichzeitig ist unklar, wie sich die geopolitische Lage entwickelt. Sollte sich die Situation etwa in der Ukraine entspannen, würde das Thema in Deutschland möglicherweise schnell wieder an Bedeutung verlieren.
Vor diesem Hintergrund sind solche Investitionen stark von der aktuellen Lage abhängig und nicht in jedem Fall eine nachhaltige Entscheidung.
Ist die Neuausrichtung der Bundesregierung mit Fokus auf Tiefgaragen, Parkhäuser und eine Warn-App also sinnvoll?
Die Warn-App kann nur funktionieren, wenn klar ist, wo Menschen im Ernstfall überhaupt Schutz finden können. Im Moment wird ein System aufgebaut, das zwar alarmiert, aber die entscheidende Frage offenlässt: Wohin soll die Bevölkerung tatsächlich gehen?
Aus meiner Sicht wird hier das Pferd von hinten aufgezäumt. Zunächst müsste geklärt werden, wo baulicher Schutz überhaupt vorhanden ist. Erst darauf aufbauend lässt sich ein solches Warnsystem sinnvoll entwickeln.
Hinzu kommt, dass diese Debatte stark von der aktuellen Lage abhängt und sich politische Prioritäten entsprechend schnell verschieben können, etwa wenn sich die Situation in der Ukraine verändert.

Im politischen Raum wird zudem die Jahreszahl 2029 genannt, bis zu der Deutschland im zivilen und militärischen Bereich besser aufgestellt sein soll. Das ist aus meiner Sicht sehr ambitioniert. Die zivile Seite wird bis dahin kaum in der Lage sein, die notwendigen Strukturen im Zivilschutz aufzubauen.

Die derzeit vorgesehenen Mittel in Höhe von rund 10 Milliarden Euro fließen zudem vor allem in nachgelagerte Strukturen wie Hilfsorganisationen. Das ist zwar wichtig, ersetzt aber keine präventive Schutzinfrastruktur.

Der Aufbau echter Schutzräume ist kurzfristig kaum realisierbar. Länder wie die Schweiz, Finnland, Schweden oder Norwegen haben solche Systeme über Jahrzehnte hinweg entwickelt. Das lässt sich nicht kurzfristig nachholen – weder organisatorisch noch finanziell.

Hinzu kommt, dass eine flächendeckende Umsetzung erhebliche Kosten verursachen würde. Da sind wir bei etwa 5.000 bis 10.000 Euro Schutzkosten pro Person sowie einer Umsetzungsdauer von rund 30 Jahren. Unterm Strich bleibt damit die Frage, ob und in welchem Umfang sich ein Land langfristig tatsächlich auf Krisen vorbereiten will. Derzeit steht diese strukturelle Vorsorge jedoch nicht im Vordergrund.

Verstehe ich Sie richtig, dass der Bürger selbst vorsorgen muss und sich nicht auf den Staat verlassen kann?
Ja, das haben Sie gut zusammengefasst. Es gibt ein staatliches System und eine private Ebene der Vorsorge. Wer sich absichern will, muss selbst aktiv werden, da der Staat keine vollständigen Lösungen bereitstellen kann.
Was ist aus Ihrer Sicht für die Krisenvorsorge am wichtigsten?
Vor allem fehlt eine klare staatliche Kommunikation darüber, wie sich Menschen im Ernstfall verhalten sollen. Ohne solche Handlungsanweisungen entsteht schnell Chaos, wie man etwa bei der Flutkatastrophe im Ahrtal gesehen hat.
Wenn schon keine flächendeckenden Schutzräume vorhanden sind, sollte man den Menschen wenigstens erklären, wie Evakuierungen ablaufen können, wie man sich auf den Ausfall von Infrastruktur vorbereitet oder wie man gefährdete Gebiete geordnet verlässt.
Aus meiner Sicht müsste genau dort angesetzt werden. Bevor man über große bauliche Lösungen spricht, braucht es zunächst klare und verständliche Handlungsanweisungen für die Bevölkerung.
Im militärischen Bereich wird die neue Sicherheitslage zunehmend berücksichtigt. Im zivilen Bereich besteht dagegen weiterhin erheblicher Nachholbedarf.
Das Interview führte Erik Rusch. 
Die Fragen wurden aus Gründen der Lesbarkeit redaktionell gekürzt.
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„Genug gearbeitet“ – Prioritäten: Wenn alles wichtig ist, ist nichts führbar

„Das ist auch wichtig.“ Kaum ein Satz zerstört Prioritäten leiser als dieser. Er klingt vernünftig, er wirkt sachlich und er sorgt dafür, dass am Ende wieder alles gleichzeitig läuft.
Viele Unternehmen scheitern nicht daran, dass sie zu wenig Themen haben. Sie scheitern daran, dass sie zu viele Themen gleichzeitig ernst nehmen wollen. Wachstum, Qualität, Kundenbindung, Digitalisierung, Personal, Kosten, KI, Prozesse, Vertrieb und Kultur – alles wichtig. Nur leider ist nicht alles gleichzeitig führbar.
Wenn alles wichtig bleibt, passiert etwas Berechenbares: Die Menschen sortieren selbst – nach Lautstärke, nach Angst, nach Nähe zur Geschäftsführung, nach dem Kunden, der am stärksten drückt, nur nicht nach Strategie.
Eine Priorität ist erst dann eine Priorität, wenn etwas anderes sichtbar nach hinten rückt. Ohne Verzicht ist Priorisierung nur ein schönes Wort.
Ich erinnere mich an eine Runde, in der sieben strategische Projekte gleichzeitig als „Top-Themen“ vorgestellt wurden. Das Team nickte müde. Danach fragte ich: „Welches davon darf scheitern?“ Stille. Dann sagte jemand: „Eigentlich keines.“ Genau da lag das Problem. Wenn keines scheitern darf, werden alle schwächer.
Führung beginnt mit der Bereitschaft, Spannung auszuhalten. Denn Priorisieren bedeutet, Menschen zu enttäuschen, Gewohnheiten zu unterbrechen und Nein zu sagen, obwohl das Ja angenehmer wäre.
Drei Fragen bringen Prioritäten aus der Folie in den Alltag:
  • Was muss in den nächsten 90 Tagen wirklich besser sein?
  • Was lassen wir dafür bewusst liegen?
  • Wer darf Nein sagen, wenn neue Themen hereinkommen?
Ein mittelständisches Unternehmen führte eine einfache Regel ein: maximal drei aktive Entwicklungsthemen pro Quartal. Nicht dreißig. Drei. Die ersten zwei Wochen waren unangenehm. Plötzlich mussten Lieblingsprojekte warten. Danach wurde es ruhiger. Entscheidungen wurden schneller, Meetings kürzer und Verantwortung klarer.
Genug gearbeitet. Nicht, weil zu wenig Energie da ist. Sondern weil Energie nicht beliebig teilbar ist.
Eine gute Priorität erkennt man daran, dass sie Verhalten verändert:
  • Termine werden anders gesetzt.
  • Ressourcen werden anders verteilt.
  • Führungskräfte stellen andere Fragen.
  • Menschen wissen, was sie zuerst tun und was warten darf.
Ohne diese Konsequenz bleibt Priorisierung eine Beruhigungsformel. Dann wird weiter gearbeitet, weiter gerettet und weiter geschoben. Und irgendwann entsteht das Gefühl, dass niemand mehr richtig zieht. In Wahrheit zieht jeder an einem anderen Seil.
Der praktische Wochenimpuls: Schreiben Sie Ihre drei wichtigsten Themen auf. Dann streichen Sie zwei davon für diese Woche. Nicht für immer. Nur für jetzt. Und beobachten Sie, was an Klarheit entsteht.
Genug gearbeitet. Welche Priorität wird bei Ihnen nur behauptet, aber im Kalender nicht sichtbar?
Rolf Hempel | www.b-steps.de/summit | b-steps summit
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Kein Impfstoff, 90 % Sterblichkeit: Warum die neue Ebola-Variante dennoch keine globale Pandemie wird

In Kürze:

  • Alle paar Jahre sorgt ein Ebola-Ausbruch für Schlagzeilen, doch das Virus blieb trotz hoher Sterblichkeit weitgehend auf Afrika beschränkt.
  • Anders als bei COVID-19 oder Grippe überträgt es sich nicht über die Luft, sondern nur durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten, weshalb Ausbrüche meist lokal begrenzt bleiben.
  • Der aktuelle Ausbruch wird durch die seltene Bundibugyo-Variante verursacht, für die es keine Impfstoffe gibt. Das Risiko außerhalb Afrikas ist jedoch sehr gering.

 
Alle paar Jahre macht ein tödlicher Ebola-Ausbruch internationale Schlagzeilen. Allerdings blieb das Virus trotz seiner Gefährlichkeit weitgehend auf Afrika beschränkt und hat sich nie groß auf andere Teile der Welt ausgebreitet.

Geringe Übertragbarkeit

Alle bekannten Ebolaviren, die beim Menschen Krankheiten auslösen können, kommen in Afrika vor, sagte Dr. John Schieffelin, Leiter der Abteilung für pädiatrische Infektionskrankheiten an der Tulane University School of Medicine, gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times.
„Nach dem heutigen Wissensstand ist es unwahrscheinlich, dass sie in Zukunft außerhalb Afrikas auftreten werden“, es sei denn, es käme zu größeren und häufigeren Ausbrüchen, sagte Schieffelin.
Das Ebolavirus stammt wahrscheinlich von Viren in Fledermäusen. Wissenschaftler haben genetisches Material von Ebolaviren in Fledermäusen nachgewiesen, die spezifisch für Afrika sind.
Im Gegensatz zu Erkrankungen wie COVID-19 und Influenza wird Ebola nicht über Aerosole übertragen, sondern durch direkten menschlichen Kontakt und Körperflüssigkeiten wie Erbrochenes, Speichel, Blut und kontaminierte Kleidung.
Daher beschränkten sich die Ausbrüche meist auf enge Kontaktpersonen und medizinisches Fachpersonal und weiteten sich nicht auf die allgemeine Bevölkerung aus. Die Ausbrüche ereignen sich oft in ländlichen Gebieten.
Einheimische infizieren sich vor allem durch den Verzehr von Buschfleisch, bei der Pflege kranker Menschen oder durch bestimmte Bestattungsrituale.
„Ich war in der Region. Es ist ein sehr, sehr armer Teil der Welt“, sagte Dr. John Sinnott, medizinischer Direktor für globale Gesundheit am Tampa General Hospital, gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times.
Dr. Georges C. Benjamin, CEO der American Public Health Association, sagte: „Morgens gehen Frauen oft hinaus und finden tote Tiere auf dem Boden, die sie als Fleisch verwerten. Das nennt man Buschfleisch.“
Er erklärte gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times, dass die Wahrscheinlichkeit eines großen Ebola-Ausbruchs in den Vereinigten Staaten sehr gering sei: „Die Wahrscheinlichkeit, dass wir einen Fall haben werden, ist mäßig.“

Schon ein einziger Fall ist schwerwiegend

Im Gegensatz zu SARS-CoV-2, das moderate oder leichte Verläufe verursachen oder Menschen sogar asymptomatisch infizieren kann, ist Ebola viel virulenter.
„Schon die Feststellung eines einzigen Ebola-Falls reicht aus, um einen Ausbruch zu erklären“, sagte Dr. Jennifer Serwanga, Immunologin und stellvertretende Forschungsdirektorin am Uganda Virus Research Institute, gegenüber Epoch Times.
Ebola hat eine hohe Sterblichkeitsrate von bis zu 90 Prozent, sodass nur wenige Menschen überleben, die ihre Immunität gegen das Virus weitergeben.
Da Fälle zudem oft in ländlichen Gebieten auftreten, können neue Ausbrüche an Orten auftreten, an denen das Virus zuvor noch nie aufgetreten ist und sich somit keine Herdenimmunität gebildet hat.
„Ebola unterscheidet sich von Masern oder Grippe“, sagte Sinnott. „Es lebt nicht dauerhaft in menschlichen Populationen. Stattdessen springt es – wiederholt – von Tieren auf Menschen über, verbreitet sich durch Kontakt bei der Pflege und Trauerarbeit und verschwindet dann wieder.“
Sobald Ebolaviren Menschen infizieren, vermehren sie sich laut Untersuchungen rasch mit großer Anzahl in den Immunzellen, was eine verstärkte Immunreaktion auslöst und einen Zytokinsturm verursacht.
„Ebola unterscheidet sich stark von allen anderen Viruserkrankungen“, sagte Serwanga. „Es zerstört alle Organe und führt dazu, dass fast alle Organe zu bluten beginnen.“
Das Virus verursacht Risse in den Blutgefäßen, was zu inneren und äußeren Blutungen führt.
Es ist vor allem deshalb so schwer übertragbar, weil Menschen selten damit in Kontakt kommen. Aber sobald man ihm ausgesetzt ist, kann es leicht zu einer Infektion kommen.
„Ebola produziert sehr viel Körperflüssigkeit. […] Es ist so viel, dass sich Menschen bei direktem Kontakt ziemlich leicht anstecken“, sagte Benjamin.
Mitarbeiter des Gesundheitswesens wurden in der Vergangenheit beispielsweise nicht bei der Versorgung der Patienten angesteckt, sondern beim Ausziehen der Schutzkleidung, sagte er.
Es gibt verschiedene Viren, die Ebola auslösen können.
Seit dem großen Ebola-Ausbruch von 2014 bis 2016 wurden Impfstoffe und antivirale Medikamente entwickelt. Für das Bundibugyo-Virus, das den aktuellen Ausbruch verursacht hat, gibt es jedoch keine verfügbaren Behandlungen oder Impfstoffe.

Das mysteriöse Bundibugyo

Der aktuelle Ausbruch wird durch eine seltene Art des Ebolavirus namens Bundibugyo verursacht, benannt nach dem Ort des ersten Ausbruchs im Jahr 2007.
Das Bundibugyo-Virus unterscheidet sich genetisch zu etwa 30 Prozent von anderen Ebolaviren, und vieles ist noch unbekannt. Obwohl häufigere Ebolaviren bei Ratten nachgewiesen wurden, wurde Bundibugyo bei Tieren laut Forschungen noch nicht gefunden.
„Die Ungewissheit ist die größte Sorge“, sagte Schieffelin. „Was das klinische Erscheinungsbild angeht, haben wir nicht viele Informationen. Dies ist erst der dritte Ausbruch des Bundibugyo-Virus, bei dem bisher weniger als 200 Fälle identifiziert wurden.“
Der neue Ausbruch wurde mit fast zweimonatiger Verspätung gemeldet, ähnlich wie bei früheren Bundibugyo-Ausbrüchen in den Jahren 2007 und 2012, bei denen die Erkennung jeweils mehr als einen Monat dauerte.
Wenn Ebola in Gebieten ausbricht, in denen es zuvor noch nicht aufgetreten ist, kann es zu Verzögerungen von Wochen bis Monaten kommen. In Gebieten, in denen es endemisch ist, wird es in der Regel schneller erkannt.
Dieser neue Ausbruchsort war in der Vergangenheit bereits ein Epizentrum für andere Ebola-Ausbrüche. Dennoch testeten die lokalen Behörden die ersten Fälle nicht auf das Bundibugyo-Virus – und verpassten so die frühe Erkennung.
Die frühen Symptome von Ebola können einer Vielzahl verschiedener Erkrankungen ähneln, was ebenfalls zur Verzögerung bei der Erkennung beiträgt, sagte Sinnott.
„Ebola trägt eine Maske“, sagte Sinnott. „Die ersten Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen und Erbrechen ähneln sehr stark denen von Malaria, Typhus, einer Lebensmittelvergiftung oder Schwangerschaftskomplikationen. Deshalb wird die Krankheit oft zu spät erkannt – und das Virus hat sich bereits weiter ausgebreitet.“

Das Unvorhersehbare

Serwanga, deren Heimatland Uganda an den Kongo grenzt, wo der aktuelle Ausbruch seinen Ursprung hat, sagte, dass die ugandischen Behörden wachsam seien.
„Der Kongo ist ein Nachbarland Ugandas, daher sind wir besorgt. Normalerweise gibt es einen Personenverkehr zwischen den Ländern, aber an der Grenze wurden einige Vorschriften erlassen, um den Personenverkehr von und nach Uganda zu minimieren“, sagte sie.
„Wir hatten zwei bestätigte Fälle, die alle aus dem Kongo stammten, und es wurden einige Maßnahmen ergriffen. Bisher haben wir keine neuen Fälle festgestellt.“
Die Herausforderung bei der Eindämmung von Ausbrüchen bestehe darin, sicherzustellen, dass ausreichende Ressourcen zur Verfügung stünden, sagte Schieffelin.
Die Weltgesundheitsorganisation ist jedoch durch den Hantavirusausbruch und den Rückzug der US-Agentur für internationale Entwicklung stark ausgelastet. Dadurch wurden laut Schieffelin die Erkennung, Nachverfolgung und Eindämmung des neuen Ebola-Ausbruchs beeinträchtigt.
Nach den Sorgen um das Hantavirus vor einigen Wochen zieht nun das Ebolavirus die Aufmerksamkeit auf sich. Es taucht immer wieder ein neuer Ausbruch auf.
Benjamin wies auf die Tatsache hin, dass sich die Welt verändere und vieles unvorhersehbar sei. „Die Menschen leben in einer dynamischen Welt“, sagte er.

 
Dieser Artikel ersetzt keine medizinische Beratung. Bei Gesundheitsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Yes, Ebola Virus Is Deadly. But Here’s Why You Don’t Need to Worry“. (deutsche Bearbeitung: vm)
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Schweiz stimmt am Sonntag über Zuwanderungsgrenze von 10 Millionen ab


In Kürze:

  • Eine Schweizer Initiative fordert eine maßvolle Zuwanderung.
  • Ziel ist der Erhalt von Lebensqualität und Wohlstand.
  • Seit 2002 ist die Bevölkerung um 1,7 Millionen gewachsen.
  • Die Regierung warnt vor möglichen Folgen.

 
Die Schweizer stimmen am Sonntag über eine Initiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) ab, die die Bevölkerung auf 10 Millionen Einwohner begrenzen will. In Umfragen liegen laut Agenturen die Gegner knapp vorn. Die Befürworter der Initiative behaupten, die Schweiz mit ihren 9,1 Millionen Einwohnern breche unter der Last der angeblichen „Massenimmigration“ zusammen. Die Regierung und die meisten anderen Parteien warnen hingegen vor katastrophalen Folgen einer Bevölkerungsobergrenze.

Fremd im eigenen Land

„Keine 10-Millionen-Schweiz!“ heißt die Volksinitiative der SVP, die sich gegen Migration und gegen eine Annäherung an die EU positioniert. Die Zuwanderung in die Schweiz sei „massiv zu hoch“, argumentieren die Initiatoren auf ihrer Internetseite. „Wohnungsnot, höhere Mieten, Zubetonierung der Landschaft, Stau und überfüllte Züge, steigende Kriminalität, ein Gesundheitswesen am Anschlag und sinkende Bildungsqualität“ seien die Folgen. Viele fühlten sich „fremd im eigenen Land“, daher „muss jetzt gehandelt werden“.
Deshalb wollen die Initiatoren eine „maßvolle, geregelte Zuwanderung, um unsere Lebensqualität und unseren Wohlstand zu wahren“. Die Bevölkerung solle daher bis 2050 nicht über 10 Millionen steigen. Ende 2025 lebten rund 9,1 Millionen Menschen in der Alpenrepublik, heißt es auf der Website der Regierung. Somit sei die Zahl seit der Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 um rund 1,7 Millionen Bewohner gewachsen.
Die amtliche Statistik deutet darauf hin, dass bis 2055 rund 10,5 Millionen Menschen in der Schweiz leben werden. Sollte die Bevölkerung vor 2050 die 9,5-Millionen-Marke überschreiten, soll die Regierung der Initiative zufolge einschreiten und vor allem weniger Flüchtlinge aufnehmen sowie den Familiennachzug begrenzen, heißt es auf Seite 7 eines Flyers.  Falls die Bevölkerung vor 2050 dennoch auf über 10 Millionen wächst, soll die Schweiz ihr Abkommen mit der EU zur Personenfreizügigkeit nach zwei Jahren kündigen.

„Ausländerfeindlich“ und „kontraproduktiv“

Das ist für viele eine rote Linie, da es bedeuten würde, dass zwei 1999 und 2004 mit Brüssel unterzeichnete Vereinbarungen hinfällig würden, die der Schweiz einen weitreichenden Zugang zum europäischen Binnenmarkt ermöglichen. „Die Teilnahme der Schweiz an den EU-Abkommen von Schengen und Dublin würde ebenfalls infrage gestellt, wodurch die enge Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Asyl gefährdet wäre“, zitieren Agenturen die Regierung in Bern, die die Schweizer auffordert, am kommenden Sonntag mit Nein zu stimmen.
Die Grünen lehnen das Vorhaben als „ausländerfeindlich“ ab, die Sozialdemokraten sprechen von einer „Chaos-Initiative“, die Zentrumsparteien von einer „oberflächlichen Lösung“. „Ich kann nachvollziehen, dass manche das Ende der Personenfreizügigkeit als Wunderlösung betrachten. Aber die Aufkündigung aller Abkommen mit Europa erscheint mir völlig kontraproduktiv“, sagt Cyril Aellen, Vizepräsident der liberalen Freisinnigen Partei.
Zudem unterschätze die SVP „die sehr konkreten negativen Folgen eines Bevölkerungsrückgangs“, da Ausländer in der Schweiz auch das Sozialsystem mitfinanzierten. „Die Lebenshaltungskosten würden deutlich steigen“, behauptet Aellen.
Die deutschsprachigen Kantone der Schweiz befürworten Einwanderungsbeschränkungen im Allgemeinen eher, während der französischsprachige Westen den EU-Abkommen positiver gegenübersteht. Um angenommen zu werden, benötigt die Initiative sowohl mehr als 50 Prozent der Stimmen auf nationaler Ebene als auch die Zustimmung von mehr als der Hälfte der Kantone.

Bundesstellen begleiten Studie

Eine aktuelle Studie der Universität Genf kommt zu dem Ergebnis, dass der mit der Initiative anvisierte Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung negative wirtschaftliche Folgen hätte, da Schweizer Arbeitskräfte fehlen. Mehrere Bundesstellen haben die Studie „eng begleitet und verabschiedet“.
Demnach machten Ende 2024 Ausländer 27,4 Prozent der Schweizer Bevölkerung aus. Rund 330.000 Deutsche leben in der Schweiz. Die meisten Ausländer in dem Land stammen aus Italien.
Manche Branchen sind stark auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. So machen sie im Gastgewerbe etwa 46 Prozent aus, auf dem Bau 34 Prozent, wobei Grenzgänger noch nicht mitgerechnet sind.
Die SVP sorgte bereits 2009 und 2021 mit Initiativen für Schlagzeilen, durch die Minarette und Burkas verboten wurden. 2014 stimmten die Schweizer zudem einer SVP-Initiative zu, die Quoten für Migranten, insbesondere für Europäer, wieder einführte. Bei der späteren Umsetzung verzichtete die Regierung jedoch auf eine vollständige Wiedereinführung solcher Quoten, weshalb die SVP ihr und dem Parlament vorwirft, den Volksentscheid nicht vollständig umgesetzt zu haben.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Wem gehört Deutschlands Wissen? Immer mehr Patente wandern ins Ausland


In Kürze:

  • Fast jedes dritte bedeutende deutsche Patent gehört inzwischen ausländischen Eigentümern.
  • China hat seinen Einfluss auf deutsche Technologie durch Investitionen und Übernahmen deutlich ausgebaut.
  • Größere Sorge als der Patentverkauf ist der Rückgang der deutschen Innovationskraft im globalen Wettbewerb.

 
Deutschland gilt als Land der Ingenieure, Tüftler und Erfinder. Vom Automobilbau über die Chemie bis zum Maschinenbau gründet ein erheblicher Teil des wirtschaftlichen Erfolgs auf technischem Know-how. Doch ein wachsender Teil dieser Wissensbasis befindet sich inzwischen nicht mehr in deutscher Hand.
Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) gehören mittlerweile knapp drei von zehn bedeutenden Patenten, die in den rund vergangenen 25 Jahren von deutschen Erfindern entwickelt wurden, Eigentümern im Ausland.
Die Zahlen sind bemerkenswert. Zwischen 2000 und 2022 meldeten deutsche Erfinder mehr als 650.000 sogenannte transnationale Patente an. Dabei handelt es sich um Schutzrechte, die in mehreren Ländern gleichzeitig registriert werden und daher als besonders aussagekräftiger Indikator für wirtschaftlich relevante Innovationen gelten.
Von diesen Patenten befinden sich inzwischen rund 189.000 in ausländischer Hand. Das entspricht 29 Prozent des Bestands.

Chinas Griff nach deutscher Technologie

Auf den ersten Blick mag dies kaum überraschen. In einer globalisierten Wirtschaft wechseln Unternehmen den Eigentümer, fusionieren mit Wettbewerbern oder werden von internationalen Investoren übernommen. Patente wandern dabei zwangsläufig mit.
Tatsächlich entfällt der größte Teil der heute im Ausland kontrollierten deutschen Erfindungen auf enge Wirtschaftspartner. Knapp ein Drittel wird von Eigentümern in den Vereinigten Staaten gehalten, weitere 11 Prozent von Unternehmen oder Investoren aus der Schweiz.
Doch die Dynamik hat sich verändert. Besonders deutlich wird dies beim Blick auf China. Nach Angaben des IW befinden sich inzwischen rund 11.300 ursprünglich in Deutschland entwickelte Patente in chinesischem Besitz. Um die Jahrtausendwende spielte die Volksrepublik in dieser Statistik praktisch keine Rolle.
Die Entwicklung spiegelt den rasanten technologischen Aufstieg Chinas wider. Während westliche Staaten lange davon ausgingen, dass sich das Land vor allem als Produktionsstandort etablieren würde, verfolgt Peking seit Jahren das Ziel, in Schlüsseltechnologien zur Weltspitze aufzuschließen.

Aufkaufen statt aufholen

Neben hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung, gehören Unternehmensübernahmen zu den Instrumenten dieser Strategie. Ein besonders bekanntes Beispiel ist die Übernahme des Augsburger Roboterherstellers KUKA durch den chinesischen Midea-Konzern im Jahr 2016.
Damals löste der Kauf eine heftige Debatte über den Schutz deutscher Spitzentechnologie aus. Die Befürchtung lautete, dass nicht nur Produktionskapazitäten, sondern insbesondere technologisches Wissen nach China abwandern könnten.
Der damalige stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs, sagte damals:
„Wir müssen mit den Chinesen reden, ihnen klar machen, dass sie, wenn sie bei uns Unternehmen erwerben wollen, deutschen Firmen im Umkehrschluss das Gleiche erlauben müssen. Anders geht es nicht.“
Die neuen Daten verleihen der damaligen Diskussion nun wieder Aktualität. Sie zeigen, dass die Übertragung von Eigentumsrechten an Innovationen kein Einzelfall geblieben ist. Vielmehr hat sich über Jahre hinweg ein erheblicher Bestand deutscher Technologie unter ausländischer Kontrolle angesammelt.
Dabei ist die Frage, wem ein Patent gehört, weit mehr als eine statistische Größe. Patente sichern nicht nur Erträge aus Innovationen. Sie bestimmen oft auch, wo strategische Entscheidungen getroffen werden, wo Forschungsaktivitäten konzentriert werden und welche Standorte langfristig gestärkt oder geschwächt werden.

Die größere Sorge

Wer die Rechte an einer Technologie besitzt, entscheidet letztlich über deren wirtschaftliche Verwertung. Gleichwohl wäre es zu einfach, die Entwicklung allein als Folge ausländischer Übernahmen zu interpretieren. Die eigentliche Schwäche liegt womöglich tiefer. Denn die Studie macht zugleich deutlich, dass Deutschlands Innovationskraft im internationalen Vergleich an Boden verliert.
Im Jahr 2000 entfielen noch rund 22 Prozent aller transnationalen Patentanmeldungen weltweit auf Deutschland. Bis 2022 sank dieser Anteil auf 15 Prozent. Deutschland bleibt zwar eine der führenden Innovationsnationen, doch andere Länder holen auf oder ziehen vorbei.
Besonders eindrucksvoll ist erneut der Vergleich mit China. Noch zur Jahrtausendwende investierte Deutschland etwa doppelt so viel in Forschung und Entwicklung wie die Volksrepublik. Inzwischen hat sich das Bild grundlegend gewandelt. Nach Angaben des IW hat China seine Ausgaben für Forschung und Entwicklung seitdem etwa verzwanzigfacht. Deutschland fiel im internationalen Ranking von Platz drei auf Platz sechs zurück.

Der Maschinenbau hält dagegen

Der technologische Wettbewerb wird damit zunehmend zu einer Frage der Investitionskraft. Innovation entsteht nicht allein durch kreative Ideen. Sie benötigt Forschungslabore, Universitäten, Risikokapital, industrielle Entwicklungsabteilungen und politische Rahmenbedingungen, die Investitionen attraktiv machen. Gerade hier sehen viele Unternehmen hierzulande inzwischen Defizite. Klagen über langwierige Genehmigungsverfahren, hohe Energiekosten, Fachkräftemangel und eine wachsende Regulierungsdichte gehören seit Jahren zum festen Bestandteil wirtschaftspolitischer Debatten über den deutschen Standort.
Zwar lässt sich der Rückgang der Patentanteile nicht auf einzelne Ursachen reduzieren. Doch die Entwicklung legt nahe, dass Deutschland im globalen Wettbewerb um Wissen und Technologie an Dynamik verloren hat.
Umso bemerkenswerter ist der Blick auf den Maschinenbau. Von den 13 vom IW  untersuchten Industriezweigen zählt er zu den wenigen Bereichen, in denen die Zahl der Patentanmeldungen spürbar gestiegen ist. Zwischen 2000 und 2022 erhöhte sie sich von rund 3.300 auf etwa 4.300 Anmeldungen pro Jahr. Der Maschinenbau bleibt damit eine Kernkompetenz der deutschen Industrie.

Offene Märkte, ungleiche Regeln

Gerade deshalb steht die Branche im Fokus internationaler Investoren. Wo technologisches Know-how konzentriert ist, entstehen Übernahmeinteressen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist das zunächst ein Zeichen von Attraktivität. Problematisch wird es aus IW-Sicht jedoch dann, wenn der Wettbewerb nicht unter gleichen Bedingungen stattfindet.
Der IW-Patentexperte Oliver Koppel verweist auf ein strukturelles Ungleichgewicht. Während europäische Märkte für chinesische Investoren weitgehend offen seien, bleibe der Zugang zum chinesischen Markt in zahlreichen Bereichen durch Negativlisten, Sicherheitsprüfungen und andere Beschränkungen erschwert. Übernahmen würden in China zudem häufig strategisch begleitet und politisch unterstützt.
Die Frage lautet daher nicht, ob internationale Investitionen grundsätzlich erwünscht sind. Deutschland profitiert seit Jahrzehnten von offenen Märkten und ausländischem Kapital. Entscheidend ist vielmehr, ob Offenheit auf Gegenseitigkeit beruht und ob bei strategisch relevanten Technologien ausreichende Schutzmechanismen bestehen.

Mehr erfinden statt nur bewahren

Doch selbst die strengsten Übernahmeprüfungen würden ein zentrales Problem nicht lösen. Wenn Deutschlands Anteil an der weltweiten Innovationsleistung weiter sinkt, verliert das Land langfristig unabhängig von Eigentumsfragen an Einfluss. Die entscheidende Herausforderung besteht daher weniger darin, bestehende Patente zu bewahren, als neue hervorzubringen.
Die IW-Studie liefert insofern eine doppelte Botschaft. Einerseits zeigt sie, wie stark deutsche Technologie bereits in internationale Eigentümerstrukturen eingebunden ist und wie konsequent insbesondere China seinen technologischen Aufstieg verfolgt. Andererseits verweist sie auf eine Entwicklung, die für den Standort womöglich noch bedeutsamer ist: Deutschland erfindet im globalen Vergleich zwar weiterhin viel, jedoch nicht mehr so viel wie früher.
Die Debatte über den Schutz strategischer Technologien dürfte deshalb nur die eine Hälfte der Antwort sein. Die andere beginnt bei Forschungsausgaben, Hochschulen, Unternehmensgründungen und Investitionen. Denn am Ende entscheidet nicht allein, wem die Patente gehören. Entscheidend ist auch, ob künftig noch genügend neue hinzukommen.

Bundesregierung setzt auf Offenheit und Schutzmechanismen

Die Bundesregierung bewertet die Entwicklung differenziert. Das Bundeswirtschaftsministerium betont auf Anfrage von Epoch Times, dass ihm daran gelegen sei, „dass ein größtmöglicher Anteil des in Deutschland bzw. von deutschen Unternehmen generierten Know-hows auch durch diese in Wertschöpfung umgesetzt wird“.
Zugleich verweist es darauf, dass der Verkauf von Patenten und Schutzrechten „immer eine spezifische, unternehmerische Entscheidung im Einzelfall“ bleibe. Mit Blick auf China fordert die Bundesregierung mehr Gegenseitigkeit. So habe Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bei ihrer China-Reise Ende Mai „Reziprozität in den Handelsbeziehungen“ angemahnt.
Sicherheitspolitische Risiken sieht Berlin durch die bestehende Investitionsprüfung weitgehend abgesichert. Diese sei bereits heute „ein wirksames Instrument“, das den Schutz deutscher und europäischer Sicherheitsinteressen gewährleiste. Sie solle jedoch weiter angepasst werden, um „etwaige Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit kritischen Investitionen noch gezielter ausschließen“ zu können.
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Mehr Gewalt durch Kinder: Schweden will Strafmündigkeit auf 14 Jahre senken


In Kürze:

  • Die geplante Herabsetzung des Strafalters auf 13 Jahre war nicht durchsetzbar.
  • Schweden steht bei Bombenanschlägen und Schießereien europaweit mit an der Spitze.
  • Netzwerke heuern Jugendliche ab elf Jahren für kriminelle Taten an.
  • 18-jähriger Norweger sollte 25.000 Euro für einen Auftragsmord bekommen.

 
Die schwedische Regierung hat Pläne angekündigt, das Alter der Strafmündigkeit auf 14 Jahre zu senken. Abgerückt ist sie hingegen von dem Vorhaben, gewalttätige Straftäter bereits ab 13 Jahren in speziellen Hafteinrichtungen unterzubringen.

Tausende Bandenmitglieder

Anfang des Monats wollte der schwedische Justizminister Gunnar Strömmer das Alter von 15 auf 13 Jahre senken. Am 11. Juni erklärte er jedoch, es gebe dafür im Parlament keine ausreichende Unterstützung. „Wir werden daher vorschlagen, das Alter der Strafmündigkeit auf 14 statt auf 13 Jahre zu senken“, sagte Strömmer vor Journalisten.
Derzeit werden Personen unter 15 Jahren, die im Verdacht stehen, eine schwere Straftat begangen zu haben, in eine von den Sozialdiensten betriebene Jugendeinrichtung eingewiesen. Zu einer Gefängnisstrafe können sie nicht verurteilt werden. Strömmer gab an, dass im Jahr 2025 mehr als 50 Kinder unter 15 Jahren im Verdacht standen, einen Mord oder versuchten Mord begangen zu haben.
In den vergangenen 20 Jahren erlebte Schweden einen starken Anstieg der Bandenkriminalität und der drogenbezogenen Gewalt. Das Land weist inzwischen eine der höchsten Raten an Schießereien und Bombenanschlägen in Europa auf, wobei Dutzende dieser Taten von Minderjährigen verübt wurden. Die schwedische Polizei schätzt die Anzahl der aktiven Bandenmitglieder auf 17.500. Hinzu kommen etwa 50.000 Personen, die in loser Verbindung zu diesen Gruppen stehen.
Magnus Lindgren, ehemaliger Polizeichef der Provinz Uppsala und derzeitiger Generalsekretär der Stiftung „Safer Sweden“, erklärte im vergangenen Jahr gegenüber Epoch Times, dass es in Schweden etwa 15.000 „hochgefährliche Kriminelle“ gebe. Diese verteilten sich zu gleichen Teilen auf Rockergruppen, Fußballhooligans und Kriminelle aus rund 60 Vierteln mit hoher Kriminalitätsrate.
Banden der organisierten Kriminalität, wie das „Foxtrot-Netzwerk“, nutzten dabei soziale Medien, um Jugendliche für Gewalttaten – darunter Bombenanschläge und Morde – zu rekrutieren. Darunter befänden sich auch Elfjährige.

Mehr Befugnisse für die Polizei

Die anonym agierenden Anwerber schalten Anzeigen in speziellen Gruppen sozialer Medien und bieten Geldzahlungen über Banking-Apps an. Die EU-Strafverfolgungsbehörde Europol rief im April 2025 die Einsatzgruppe „GRIMM“ ins Leben. Damit will sie gegen das sogenannte „Violence-as-a-Service“-Modell (Gewalt als Dienstleistung) vorgehen. Dabei sollen nach Angaben der Behörde häufig „junge Täter“ zum Einsatz kommen.
Nach den Wahlen im Jahr 2022 bildete Ulf Kristersson, Vorsitzender der konservativ-liberalen Moderaten, eine Regierung, der auch die Christdemokraten und die Liberalen angehören. Sie stützt sich jedoch maßgeblich auf die rechten Schwedendemokraten. Diese waren im Wahlkampf gegen Einwanderung und für eine härtere Strafjustiz eingetreten.
Die Regierung Kristersson reformierte das schwedische Strafrechtssystem grundlegend. So räumte sie der Polizei mehr Befugnisse ein und bestrafte Gewaltverbrechen härter. Den neuen Plänen zufolge sollen diesbezüglich verurteilte 14-Jährige in speziellen Hafteinrichtungen untergebracht werden.
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes empfiehlt, das Mindestalter für die Strafmündigkeit auf nicht weniger als 14 Jahre festzulegen. Dies entspricht dem Durchschnitt in der Europäischen Union.
Schwedische Netzwerke der organisierten Kriminalität sind auch in Dänemark, Norwegen und Finnland sowie in den Niederlanden und Belgien aktiv. In den beiden letztgenannten Ländern befinden sich mit Rotterdam und Antwerpen die beiden wichtigsten Häfen für die Einfuhr von in Frachtgut versteckten Drogen.
Am 12. März 2025 verhängte das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums Sanktionen gegen Rawa Majid, den mutmaßlichen Anführer des „Foxtrot-Netzwerks“. Es handelt sich dabei um eine der größten Gruppierungen der organisierten Kriminalität in Schweden.

„Ich dachte, sie würden mich umbringen“

Laut OFAC handelte die Bande mit Drogen. Zudem soll sie im Auftrag der iranischen Regierung Anschläge auf Israelis und Juden in Europa verübt haben.
Die Polizei nahm im März 2025 den norwegischen Jugendlichen Johannes Natland im englischen Huddersfield fest. Er steht derzeit in London vor Gericht; dort plädierte er im Verfahren wegen Verschwörung zum Mord im Auftrag des Foxtrot-Netzwerks auf „nicht schuldig“. Natland, der zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war, war bei seiner Festnahme im Besitz von zwei Handfeuerwaffen sowie 17 Schuss Munition. Er gab zu, dass die Waffen ihm gehörten.
Wie die BBC berichtete, sagte Natland diese Woche vor Gericht aus. Demnach seien ihm 25.000 Euro für einen Auftragsmord angeboten worden. Er habe jedoch geplant, sich selbst in den Fuß zu schießen, um sich der Tat zu entziehen. „Ich dachte, wenn ich ablehne, gerate ich in große Gefahr – sie würden meiner Familie etwas antun“, sagte Natland. „Ich dachte, sie würden mich umbringen.“ Epoch Times bat Natlands Anwalt, Paul Hynes, um eine Stellungnahme, erhielt jedoch bisher keine Antwort.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Sweden Plans to Lower Criminal Age to 14 Amid Rise in Violent Crime by Children“. (deutsche Bearbeitung: os)
 
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Trump kündigt Iran-Deal an – Details zum Abkommen


In Kürze:

  • Die USA und der Iran stehen offenbar kurz vor einem Friedensabkommen. Ein abgestimmter Vertragstext soll bereits vorliegen.
  • Das Abkommen könnte die Wiederöffnung der Straße von Hormus und Einschränkungen des iranischen Atomprogramms umfassen.
  • Israel begrüßt die Gespräche, beharrt jedoch auf dem Recht zu militärischen Maßnahmen gegen den Iran.

 

Die Vereinigten Staaten und der Iran stehen offenbar kurz vor dem Abschluss eines umfassenden Friedensabkommens. US-Präsident Donald Trump erklärte in einem Beitrag auf Truth Social, die Vereinigten Staaten und der Iran wollten am Sonntag, 14. Juni, ein Abkommen unterzeichnen.

Damit würde ein Prozess eingeleitet, der die seit Monaten andauernde bewaffnete Konfrontation beenden und die jahrelangen Spannungen im Zusammenhang mit Irans Nuklearaktivitäten lösen soll. Die Straße von Hormuz soll nach der Unterzeichnung des Abkommens sofort „für alle offen“ sein, schrieb Trump.

Während Washington und Teheran zuletzt Signale der Annäherung aussendeten, sorgen aktuelle Berichte über mögliche Wirtschaftshilfen, Sanktionserleichterungen und sicherheitspolitische Zugeständnisse weiterhin für Kontroversen.

„Wir können bestätigen, dass ein endgültiger, von allen Seiten abgestimmter Text des Friedensabkommens erreicht wurde“, schrieb Pakistans Premierminister Shehbaz Sharif auf der Onlineplattform X. Eine solche Vereinbarung wäre allerdings zunächst nur der Ausgangspunkt für vertiefte Verhandlungen. Pakistan tritt im Moment als Vermittler zwischen den Kriegsparteien auf. „Der Frieden war noch nie so nah wie jetzt“, schreibt Sharif weiter.
Details zum Abkommen erfuhr die englischsprachige Ausgabe der Epoch Times durch ein Telefonat mit einem nicht namentlich benannten ranghohen Beamten der US-Regierung. Der wies gegenüber Epoch Times Medienberichte zurück, wonach ein künftiges Abkommen dem Iran unmittelbar nach der Unterzeichnung finanzielle Hilfen in Höhe von bis zu 12 Milliarden US-Dollar garantieren würde. Wirtschaftliche Unterstützung werde ausschließlich von der Einhaltung der Vereinbarungen durch Teheran abhängen, betonte der Beamte.

„Wenn wir sehen, dass sie ihren Teil der Abmachung einhalten, wird das sehr gut für den Iran sein. Wenn wir sehen, dass sie ihren Teil der Abmachung nicht einhalten, dann werden sie nichts davon haben“, so der Beamte weiter.

Straße von Hormus als Schlüsselthema

Im Zentrum der Gespräche steht die Wiederherstellung des freien Schiffsverkehrs durch die Straße von Hormus, eine der wichtigsten Handels- und Energierouten der Welt. Nach Angaben des US-Beamten würde das geplante Abkommen die Öffnung der Meerenge für alle beteiligten Staaten ermöglichen. Bestandteil der Vereinbarung sei zudem die Aufhebung der US-Blockade iranischer Häfen.

Darüber hinaus soll sich Teheran verpflichten, hochangereichertes Nuklearmaterial zur Vernichtung bereitzustellen. Das Material würde zunächst unter internationaler Aufsicht gesichert und anschließend aus dem Land gebracht.

Die Bedeutung der Straße von Hormus wurde in den vergangenen Monaten durch die militärische Eskalation zwischen den USA und dem Iran besonders deutlich. Schätzungen zufolge wird über die Meerenge normalerweise rund ein Fünftel des weltweiten Öl- und Gastransports abgewickelt.

Washington spricht von Desinformation

US-Präsident Donald Trump kritisierte am Freitag Berichte über die Inhalte des möglichen Friedensabkommens scharf. Er warf der iranischen Seite vor, unzutreffende Informationen an die Medien weitergegeben zu haben. „Was sie sagten, einschließlich ihrer schwachen und erbärmlichen Erklärung zu einem angeblichen Abkommen, entspricht in keiner Weise der Wahrheit“, schrieb Trump in einem Beitrag auf der Plattform Truth Social.

Der pakistanische Premierminister Shehbaz Sharif erklärte auf der Plattform X, seine Regierung beobachte eine „anhaltende Desinformationskampagne“ von Akteuren, die das Friedensabkommen zwischen den USA und dem Iran sabotieren wollten. Konkrete Angaben dazu, welche Informationen er als Desinformation betrachtet, machte Sharif nicht.

Auch die iranische Führung bemühte sich, Spekulationen einzudämmen. Außenminister Abbas Araghchi erklärte in einem Beitrag auf der Plattform X, Medien sollten sich mit Mutmaßungen über die Vertragsinhalte zurückhalten. Details würden zu gegebener Zeit veröffentlicht.

„Im Einklang mit unserem verantwortungsvollen und transparenten Ansatz werden alle Einzelheiten zu gegebener Zeit mit der Öffentlichkeit geteilt“, schrieb Araghchi weiter.

Militärische Absicherung der Öltransporte

Parallel zu den diplomatischen Gesprächen läuft nach Angaben der US-Regierung eine großangelegte militärische Operation zur Sicherung von Energielieferungen aus dem Persischen Golf. US-Energieminister Chris Wright erklärte gegenüber „Bloomberg News“, das US-Militär unterstütze derzeit den Abtransport von mehr als 7 Millionen Barrel Öl pro Tag aus der Region. Dies entspreche etwa der Hälfte der Menge, die seit Beginn des Konflikts in der Straße von Hormus festgesessen habe.

Wright sprach von einer bislang wenig bekannten militärischen Maßnahme, die erst kürzlich begonnen habe. Ziel sei es, den internationalen Energiehandel trotz der Spannungen aufrechtzuerhalten.

„Kein iranisches Rohöl gelangt aus der Straße von Hormus“, sagte Wright. Zugleich äußerte er die Erwartung, dass im Falle einer Einigung der freie Warenverkehr rasch wiederhergestellt werden könne.

Sollte es hingegen zu keinem Abkommen kommen, werde das US-Militär weiterhin Maßnahmen ergreifen, um die Handelswege offenzuhalten. Die Aussicht auf eine politische Lösung hat bereits Auswirkungen auf die internationalen Rohstoffmärkte. Nachdem der Preis für ein Barrel Brent-Rohöl Mitte Mai zeitweise auf über 110 US-Dollar gestiegen war, fiel er zuletzt auf rund 86 US-Dollar.

Streitpunkt Israel und Hisbollah

Trotz der Fortschritte bleiben zentrale Konfliktpunkte bestehen. Dazu gehören insbesondere die Rolle Israels und die Lage im Libanon. Teheran fordert seit Längerem, dass ein Friedensrahmen auch die israelischen Militäroperationen gegen die Hisbollah im Libanon berücksichtigt. Die schiitische Miliz wird von den USA als Terrororganisation eingestuft und gilt als enger Verbündeter des Iran.

Nach Angaben iranischer Vertreter könnte eine Fortsetzung der israelischen Offensive die Verhandlungen gefährden. Israel wiederum beharrt auf seinem Recht zur Selbstverteidigung.

Israels Verteidigungsminister Katz begrüßte zwar die Bemühungen der Trump-Regierung um eine politische Lösung, machte jedoch deutlich, dass sich Israel die Möglichkeit militärischer Maßnahmen gegen den Iran vorbehalte. „Israel muss sicherstellen, dass wir auch in Zukunft unabhängig handeln können, um den Iran am Erwerb von Atomwaffen zu hindern“, sagte Katz laut dem Portal „The Times of Israel“.

Gemeinsam mit Ministerpräsident Benjamin Netanjahu habe er die israelischen Streitkräfte angewiesen, entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Zudem werde Israel seine militärische Präsenz in den derzeit kontrollierten Gebieten im Libanon, in Syrien und im Gazastreifen aufrechterhalten.

Rückkehr zu einem neuen Nuklearabkommen?

Die aktuellen Verhandlungen knüpfen teilweise an das internationale Atomabkommen aus dem Jahr 2015 an. Damals hatte der Iran Einschränkungen seines Atomprogramms akzeptiert und im Gegenzug eine Lockerung internationaler Sanktionen erhalten.

Trump zog die USA während seiner ersten Amtszeit aus dem Abkommen zurück und verschärfte die Strafmaßnahmen gegen Teheran. Die damalige Begründung lautete, das Abkommen erfasse weder das iranische Raketenprogramm noch die Unterstützung bewaffneter Gruppen in der Region ausreichend. Nach Angaben des US-Beamten soll das neue Abkommen über die nuklearen Fragen hinausgehen. Ziel sei es, die Finanzierung regionaler Gewaltkonflikte einzudämmen und zugleich die territoriale Souveränität des Iran zu respektieren.

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Rente reicht nicht, Sonne lockt: Warum der Ruhestand im Ausland zur Belastung werden kann


In Kürze:

  • Immer mehr Rentner leben dauerhaft oder teilweise im Ausland.
  • Finanzielle Vorteile stehen oft im Vordergrund der Entscheidung.
  • Im hohen Alter werden Pflege, Gesundheit und soziale Netzwerke zum Risiko.

 
Als Peter und Renate S. vor zwölf Jahren ihre Koffer packten und Deutschland in Richtung Spanien verließen, fühlte sich diese Entscheidung vernünftig an. Ihre Rente reichte zum Leben, aber nicht für das Leben, das sie sich vorgestellt hatten. An der Costa Blanca fanden sie beides: mehr Sonne, geringere Kosten und das Gefühl, dass ihr Geld plötzlich deutlich weiter reichte.
Heute sitzen die beiden noch immer auf derselben Terrasse mit Blick aufs Mittelmeer. Doch inzwischen ist Peter 79 Jahre alt. Nach einem Schlaganfall vor zwei Jahren hat sich seine Sicht auf das Auswandern verändert. Plötzlich geht es nicht mehr um Restaurantpreise, Sonnenstunden oder die Höhe der Nebenkosten. Es geht um Ärzte, Pflege und die Frage, wer hilft, wenn die Selbstständigkeit verschwindet. Genau an diesem Punkt beginnt die Seite des Auswanderns, über die deutlich seltener gesprochen wird.

Warum immer mehr Rentner über das Ausland nachdenken

Dass viele Menschen ihren Ruhestand außerhalb Deutschlands verbringen möchten, hat oft einen ganz einfachen Grund: Geld.
Eine Analyse des Forschungsunternehmens DataPulse (2023) zeigt, dass die durchschnittliche gesetzliche Jahresbruttorente in Deutschland bei 19.138 Euro liegt. Gleichzeitig geben Ein-Personen-Haushalte über 60 Jahre im Durchschnitt 28.663 Euro pro Jahr aus. Die gesetzliche Rente deckt damit statistisch nur rund zwei Drittel der tatsächlichen Lebenshaltungskosten. Die Differenz beträgt fast 9.500 Euro jährlich. Deutschland gehört damit zu den Ländern, in denen die staatliche Rente allein für viele Menschen nicht ausreicht.
Laut der Analyse schaffen das europaweit lediglich vier Staaten: Spanien, Polen, Tschechien und Rumänien. In diesen Ländern übersteigen die durchschnittlichen Rentenzahlungen die durchschnittlichen Ausgaben älterer Menschen zumindest rechnerisch.
Für viele künftige Ruheständler ergibt sich daraus eine einfache Rechnung: Wenn die Rente in Deutschland knapp wird, warum dann nicht dorthin ziehen, wo Wohnen, Gastronomie oder Dienstleistungen günstiger sind?
19,1 Millionen: So viele Altersrentner gab es Ende 2025 in Deutschland – ein neuer Höchststand. Und diese Rentner zieht es zunehmend über die deutsche Grenze hinaus: Fast 250.000 Deutsche beziehen ihre Rente inzwischen im Ausland.
Die Anzahl der Seniorenauswanderer ist binnen zehn Jahren um ein Drittel gewachsen – und der Trend hält an. Denn bereits jeder fünfte Mensch über 60 kann sich vorstellen, den Ruhestand fernab von Deutschland zu verbringen. Am beliebtesten ist Spanien, wofür sich auch Peter und Renate S. entschieden haben.
Das durchschnittliche Rentenzugangsalter in Deutschland liegt inzwischen bei knapp 65 Jahren. Frauen beziehen ihre Altersrente durchschnittlich mehr als 22 Jahre lang, Männer fast 19 Jahre. Das bedeutet: Wer mit 65 auswandert, muss seine Entscheidung oft noch für zwei Jahrzehnte oder länger tragen.

Die Rente selbst ist meist nicht das Problem

Erstaunlicherweise konzentrieren sich viele angehende Auswanderer auf die falsche Sorge.
Die deutsche Rente wird grundsätzlich auch bei einem dauerhaften Wohnsitz im Ausland weitergezahlt. Rentner können ihre gesetzlichen Ansprüche weltweit beziehen. Ein Umzug nach Spanien, Portugal oder Thailand führt also im Regelfall nicht dazu, dass die Rentenzahlung entfällt.
Bei den Auswanderern stellen sich viele Fragen aber erst Jahre später – insbesondere dann, wenn gesundheitliche Einschränkungen oder Pflegebedürftigkeit auftreten. Ob ein Ruhestand im Ausland langfristig gelingt, hängt oft weniger von Klima, Lebenshaltungskosten oder Steuern ab, sondern vielmehr davon, wie gut medizinische Versorgung, Pflegeangebote und soziale Unterstützung auch im hohen Alter verfügbar sind.

Wenn aus Freiheit plötzlich Abhängigkeit wird

In den ersten Jahren läuft vieles oft problemlos. Man ist gesund, mobil und unabhängig. Doch genau dann, wenn das Alter seine unangenehmen Seiten zeigt, ändert sich die Rechnung.
Innerhalb der Europäischen Union gibt es zwar Regelungen, die Rentnern den Zugang zur Gesundheitsversorgung erleichtern. Dennoch unterscheiden sich die Gesundheitssysteme deutlich voneinander. Je nach Land und Region variieren Wartezeiten, Facharztversorgung, ambulante Betreuung und Pflegeangebote erheblich. Während einige Auswanderungsziele gut ausgebaute Versorgungsstrukturen bieten, sind spezialisierte Leistungen andernorts deutlich begrenzter als in Deutschland.
Besonders sorgfältig geprüft werden sollte die Frage der späteren Pflege und Betreuung.
Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), in der 38 Industriestaaten vertreten sind, geht davon aus, dass der Bedarf an Langzeitpflege in den kommenden Jahrzehnten deutlich steigen wird. Einem aktuellen Bericht zufolge wird sich der Anteil der über 80-Jährigen in den entwickelten Industriestaaten voraussichtlich von 4,8 Prozent auf 9,8 Prozent verdoppeln. Gleichzeitig kämpfen bereits heute viele Länder mit Personalmangel und steigenden Kosten in der Altenpflege. Die Organisation spricht von einer der größten sozialen Herausforderungen alternder Gesellschaften.
Viele, die diese Aspekte einkalkulieren, suchen in den warmen, günstigeren und serviceorientierten Ländern Asiens ihr spätes Glück inklusive medizinischer Versorgung. Auf den Philippinen entstehen ganze Dörfer mit Seniorenresidenzen, in der thailändischen Touristenhochburg Pattaya gibt es beispielsweise umfassende Konzepte, um sich den Lebensabend leisten zu können, deutsche Haxe zum Mittagessen zu bekommen und sich als Pflegebedürftiger nicht nur als Kostenfaktor zu fühlen.

Wenn es eng wird: Das soziale Umfeld fehlt

Für Auswanderer, die ihre Rentenzeit einfach nur in angenehmer Umgebung verbringen wollen und einen möglichen Krankheits- oder Pflegefall nicht mit einberechnen, kommt ein weiterer Faktor hinzu: das soziale Umfeld.
Solange beide Partner gesund sind, fällt das oft kaum auf. Wenn jedoch eine schwere Erkrankung, Demenz oder Pflegebedürftigkeit eintritt, wird die Entfernung zur Familie plötzlich spürbar. Kinder und Enkel leben häufig mehrere Flugstunden entfernt. Freunde aus Deutschland sind nicht vor Ort. Auch wenn aus Nachbarn manchmal Helfer werden, können sie selten ein Ersatz für Angehörige sein.
Im hohen Alter gewinnen auch Sprachbarrieren wieder an Bedeutung. Wer mit 67 Jahren problemlos Behördengänge auf Spanisch erledigt, kann dies mit 85 Jahren als neue Herausforderung erleben. Gerade in medizinischen Ausnahmesituationen kann die Kommunikation plötzlich zu einem entscheidenden Faktor werden.

Der große Denkfehler vieler Auswanderer

Wer einen Ruhestand im Ausland plant, denkt meist aus der Perspektive seines heutigen Lebens. Die wichtigere Frage lautet jedoch: Wie sieht mein Alltag in 15 Jahren aus?
  • Kann ich dort auch leben, wenn ich kein Auto mehr fahren kann?
  • Gibt es Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in erreichbarer Nähe?
  • Wer kümmert sich um mich, wenn mein Partner ausfällt?
  • Und würde ich dort auch dann bleiben wollen, wenn ich regelmäßig medizinische Hilfe benötige?
Viele Menschen beantworten diese Fragen erst dann, wenn die Situation bereits eingetreten sind.

Was Peter und Renate heute anders machen würden

Peter und Renate bereuen ihre Auswanderung bis heute nicht. Die Jahre am Mittelmeer gehören für beide zu den schönsten ihres Lebens. Trotzdem würden sie heute anders planen.
„Wir haben damals über Wetter, Lebenshaltungskosten und Steuern gesprochen“, sagt Renate. „Über Pflege, Demenz oder die Frage, wer uns irgendwann unterstützen könnte, haben wir nie nachgedacht.“
Vielleicht ist genau das die wichtigste Erkenntnis für alle, die von einem Ruhestand im Ausland träumen. Die entscheidende Frage lautet nicht, wo die Rente heute am weitesten reicht. Vielmehr ist entscheidend, wo man auch dann noch gut leben kann, wenn das Alter nicht mehr nur Freiheit bedeutet, sondern Unterstützung im Alltag benötigt wird. Denn erst dann zeigt sich, ob ein schöner Ort auch ein gutes Zuhause für den gesamten Lebensabend ist.
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Szenario RCP8.5 offiziel „unplausibel“ – Was steckt dahinter?


In Kürze:

  • Das extreme Emissionsszenario RCP8.5 gilt seit Anfang April als „unplausibel“.
  • Die Bundesregierung beruft sich in mehreren Dokumenten darauf, hält aber am Kurs ihrer Klimapolitik fest.
  • Die RCP-Modelle prognostizieren die mögliche Entwicklung der Treibhausgaskonzentration bis zum Jahr 2100.
  • RCP8.5 geht von einem hohen Verbrauch fossiler Brennstoffe und keinen Klimaschutzmaßnahmen aus.
  • Mehrere Wissenschaftler kritisierten schon früh den fehlenden Bezug des Extremmodells zur Realität.

 
Mit Temperaturen von teils über 30 Grad Celsius in der letzten Maiwoche 2026 in Deutschland, Frankreich und sogar in Großbritannien bleibt die Diskussion um den Klimawandel präsent.
Mit verschiedenen Klimamodellen versuchen Wissenschaftler bereits seit Jahrzehnten vorherzusagen, wie sich die klimatischen Bedingungen auf unserer Erde künftig weiterentwickeln könnten. Insbesondere die Veränderung der mittleren Temperatur der Atmosphäre ist von großem Interesse. Viele Regierungen und Organisationen befürchten mit steigenden Temperaturen mehr Naturkatastrophen, Schäden – und letztlich höhere Kosten.
Das extreme Emissionsszenario RCP8.5 gilt seit dem 7. April offiziell als „unplausibel“, also als nicht schlüssig. Das bedeutet, dass es die Realität nicht widerspiegelt. Während die einen RCP8.5 für Betrug oder Übertreibung halten, sehen andere die aktuelle Neubewertung als Beleg für die Wirksamkeit der bisher umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen.

Zehntausende Studien ohne wissenschaftliche Grundlage?

Die neue Einstufung der Extremszenarien als „unplausibel“ könnte weitreichende Konsequenzen für die Klimapolitik etlicher Länder haben. Viele politische Kampagnen und Gesetze basieren auf wissenschaftlichen Arbeiten, die sich am bisherigen Extremszenario orientierten.
Eine Google-Scholar-Suche ergab laut dem Wissenschaftsportal „Issues“, dass es allein im Zeitraum von Anfang 2020 bis Mitte Juni 2021 weltweit mehr als 8.500 Artikel gab, die „unrealistische Basisszenarien“ verwendeten. Fast 7.200 davon basierten auf dem RCP8.5-Modell.
Insgesamt ist die Rede von Zehntausenden Forschungsarbeiten, die sich am RCP8.5-Modell oder dem vergleichbaren SSP5-8.5-Modell orientierten – und weiterhin orientieren. Diesen Arbeiten wurde mit der Neubewertung von RCP8.5 im schlimmsten Fall die wissenschaftliche Grundlage entzogen. Mindestens jedoch müssten ihre Ergebnisse ebenfalls auf Plausibilität geprüft werden.

Basiert die deutsche Klimapolitik auf dem Extremszenario?

Auch in der Politik spielt RCP8.5 eine wichtige Rolle. Neben Staaten wie den USA, Großbritannien, Japan und den Niederlanden berufen sich zahlreiche Banken, darunter die Weltbank und die Europäische Zentralbank, darauf.
In Deutschland hatte die Ampelregierung das extreme Klimaszenario für ihre „Klimawirkungs- und Risikoanalyse“ 2021 (KWRA 2021) sowie für neue Gesetze zugrunde gelegt. Ebenso beziehen sich die „Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024“ (DAS 2024) sowie das „Bundes-Klimaanpassungsgesetz“ (KAnG) indirekt auf die Extremszenarien. Sie bauen auf der KWRA 2021 auf oder beziehen sich darauf.

Besonders der ehemalige Wirtschaftsminister Robert Habeck und seine Partei der Grünen haben einen Schwerpunkt auf die Erreichung der Klimaziele gelegt.

Foto: von Sean Gallup/Getty Images

Energiewende, Wärmewende oder konkrete Instrumente wie der CO₂-Preis basieren ihrerseits nicht direkt auf den Extremszenarien. In den entsprechenden Gesetzen und offiziellen Papieren werden RCP8.5 und SSP5-8.5 nicht namentlich als Treiber für die jeweiligen Maßnahmen genannt. Sie dienen jedoch dazu, die vom Bund gesetzten Klimaziele umzusetzen. Ziel der Politik ist es, das genannte Extremszenario zu vermeiden.

Bundesregierung spricht von Erfolg und plant keine Neuausrichtung

KWRA 2021, DAS 2024 und KAnG sollen allesamt Anpassungen in Bezug auf Deutschlands Klimaschutzpolitik bewirken. Nach der Neubewertung der Extremszenarien stellt sich die Frage, ob diese entsprechend anzupassen sind. Die Entschärfung mancher Klimamaßnahmen könnte eine mögliche logische Folge sein.
Eine Anfrage der Epoch Times an das Bundesumweltministerium (BMUKN) zu den Auswirkungen des Wegfalls extremer Klimamodelle beantwortete die Behörde nur knapp. Sie bezeichnete die Entwicklung lediglich als „ein Erfolg für die Klimapolitik“.
Entsprechend sieht die Regierung keinen Bedarf, eine Anpassung in ihrer Klimapolitik vorzunehmen. „Jedes Zehntelgrad weniger Erwärmung kann die Risiken des menschengemachten Klimawandels und seine Folgekosten senken“, so der Ministeriumssprecher.

Hohe Emissionen bleiben Standard

Am 18. Mai 2026 veröffentlichte der Expertenrat für Klimafragen seinen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgas-(THG)-Emissionen für 2025 und zu den Projektionsdaten für 2026. Dieser Expertenrat ist ein wissenschaftliches Gremium, das eine entscheidende Rolle beim Monitoring der deutschen Klimapolitik und bei der Umsetzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes spielt.
Wie aus der Veröffentlichung hervorgeht, arbeitet das Gremium nach wie vor mit denselben Emissionsbudgets. Ein direkter Bezug zu den RCPs oder anderen Klimamodellen ist in den entsprechenden Dokumenten nicht erkennbar. Allerdings ist dieser auch nicht auszuschließen.
Klaren Bezug zu den Extremszenarien nimmt hingegen das mecklenburg-vorpommersche Klimaportal „klima.mv“. Dort heißt es unter anderem, dass für künftige Analysen, wie „die nächste Risikoanalyse des Bundes (und voraussichtlich auch der Bundesländer) das etwas niedrigere Szenario SSP3-7.0“ relevant sein werde. Demnach ist anzunehmen, dass bei aktuellen Analysen, wie im Fall der oben genannten „Klimawirkungs- und Risikoanalyse“ des Bundes 2021 geschehen, das höhere Extremszenario SSP5-8.5 – eine Erweiterung von RCP8.5 – als Grundlage diente.
Im Rahmen des Klimaportals bezeichnet das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV das RCP8.5-Szenario als „weiter wie bisher“. Eine Bezeichnung, die schon früh für Widerstand sorgte. SSP3-7.0 ist ebenfalls ein Hochemissionsszenario, an dem es Kritik gibt.

Zukünftige Temperaturentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern laut dem dortigen Ministerium für Klimaschutz.

Was ist „RCP8.5“ eigentlich, wo kommt es her und was sagt es aus?

RCP steht für „Representative Concentration Pathway“ und heißt übersetzt: Repräsentativer Konzentrationspfad. Das ist die Bezeichnung für künftige Emissionsszenarien, die der Weltklimarat, offiziell das Zwischenstaatliche Gremium für Klimawandel (IPCC), verwendet hat.
Die RCP-Szenarien entstanden ab 2007 durch sogenannte Bewertungsmodellgruppen, um Daten für weitere Klimamodelle zu liefern. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die weltweiten Klimaschutzbemühungen noch überwiegend am Anfang. Der weltweite Anteil von Windkraft und Photovoltaik machte rund 3 Prozent aus. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr hatten diese beiden Energiequellen einen Anteil von 17,3 Prozent an der weltweiten Stromproduktion.
Große Aufmerksamkeit erhielten die Szenarien erstmals in den Jahren 2013 und 2014 im Rahmen des Fünften Sachstandsberichtes (AR5) zum Klimawandel. Parallel dazu stellte der Weltklimarat die Szenarien RCP6, RCP4.5 und RCP2.6 vor. Die RCP-Szenarien ersetzten die früheren SRES-Szenarien (Special Report on Emissions Scenarios) aus dem Jahr 2000.
Im Zeitraum von 2016 bis 2018, also nach dem Pariser Klimaabkommen, entwickelten Wissenschaftler zusätzlich das Szenario RCP1.9. Die Forscher ergänzten es speziell, um einen ambitionierten Konzentrationspfad darzustellen, der dem 1,5-Grad-Celsius-Ziel des Pariser Abkommens entspricht.
In allen Fällen geht es dabei um die Entwicklung der Konzentration von Treibhausgasen in der Erdatmosphäre. Das für das IPCC relevanteste Treibhausgas in Bezug auf die Erderwärmung ist Kohlenstoffdioxid (CO₂). Daneben existieren weitere, einschließlich Methan und Wasserdampf.
Darauf aufbauend versuchen die Wissenschaftler, die resultierende Erwärmung bis zum Jahr 2100 vorherzusagen. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei der sogenannte Strahlungsantrieb. Er beschreibt die Änderung der Energiebilanz der Erde, oder anders gesagt, wie viel mehr oder weniger Energie auf der Erde ankommt. Das hängt unter anderem vom Reflektionsvermögen der Wolken ab.
Das Szenario RCP8.5 steht in diesem Zusammenhang für eine Steigerung der eingestrahlten Energie um rund 8,5 Watt pro Quadratmeter (W/m²) bis zum Jahr 2100. Als Referenz gilt die vorindustrielle Zeit um 1850, die das Ende der Kleinen Eiszeit markiert.
Bis etwa 1975 lag der Strahlungsantrieb unter 1,0 W/m². Anschließend ist der Wert auf aktuell rund 3,0 W/m² angestiegen. Beim möglichen Entwicklungspfad des RCP8.5-Szenarios wäre der Strahlungsantrieb bis 2100 somit fast dreimal so hoch wie heute.

Frühe Kritik am Extremmodell

Damit derartige Werte erreicht werden, nimmt das Szenario ein weltweit hohes Bevölkerungs- und langsames Einkommenswachstum an. Zudem fallen die Fortschritte bei der Energieeffizienz und Technologie allgemein niedrig aus. Gleichzeitig schließt man jegliche Klimaschutzmaßnahmen aus. Diese Annahmen hätten eine deutliche Steigerung der Nutzung fossiler Brennstoffe zur Folge, was letztlich die Treibhausgasemissionen – und den zu erwartenden Temperaturanstieg – stark erhöhen würde.
Bis zum Jahr 2100 nimmt das RCP8.5-Modell einen CO₂-Anteil in der Atmosphäre von mehr als 1.200 Teile pro Million (ppm) an. Aktuell liegt er bei rund 430 ppm. Auf diese Weise errechnete man einen Anstieg der Temperaturen von 2,6 bis 4,8 Grad Celsius bis 2100.
Einer der frühesten Kritikpunkte an RCP8.5 lautete, dass es unmöglich sei, die erforderlichen Mengen an Kohle, Öl und Gas zu verbrennen. Würde die Menschheit den prognostizierten Entwicklungspfad beschreiten, gingen uns bereits deutlich vor Ende des Jahrhunderts die fossilen Brennstoffe aus. Mit anderen Worten: Selbst wenn wir es darauf anlegen würden, wäre das Szenario unerreichbar.
Trotz dieses fundamentalen Widerspruchs zwischen Modell und Wirklichkeit, wurde – und wird – das Szenario vielfach als „business-as-usual“ beziehungsweise als „weiter-wie-bisher“ bezeichnet. Sprich, es sei die wahrscheinlichste Entwicklung, wenn sich nichts grundlegend ändert.
Neben der anfänglichen Unmöglichkeit haben die Entwicklungen seit 1990 – speziell der massive Ausbau der „erneuerbaren“ Energien oder strengere Emissionsrichtlinien – das extreme Szenario immer unrealistischer werden lassen. Viele Wissenschaftler wie Prof. Roger Pielke Jr. kritisierten daher den zunehmenden Verlust des Realitätsbezugs in den Szenarien. Der Professor der Universität Colorado Boulder bezeichnete dies im Jahr 2021 als „ein Versagen der Selbstkorrektur in der Wissenschaft“. Bezogen auf RCP8.5, das er als das am häufigsten verwendete RCP-Szenario identifizierte, sagte er:
„RCP8.5 […] repräsentiert nicht nur eine unglaubwürdige Zukunft im Jahr 2100, sondern eine Gegenwart, die bereits erheblich von der Realität abweicht.“
Verstärkte Kritik am RCP8.5-Modell kam laut dem Klimaportal „Carbon Brief“ aber schon in den 2010er-Jahren auf. So fragten die Forscher Justin Ritchie und Hadi Dowlatabadi 2017: „Warum kehren Klimaszenarien zu Kohle zurück?“
Wie aus dem Titel zu entnehmen ist, ist der Hauptkritikpunkt die Annahme einer vollständigen Rückkehr der Gesellschaft zur Kohleverbrennung, um Energie zu gewinnen. Da zu dieser Zeit bereits große Anstrengungen zur Verbreitung von grüneren Technologien existierten, bezeichneten Ritchie und Dowlatabadi RCP8.5 als „einen unwahrscheinlichen Referenzfall“. Sie warnten eindrücklich:
„RCP8.5 sollte keine Priorität für die künftige wissenschaftliche Forschung haben oder ein Maßstab für politische Studien sein.“

Am Anfang war die Zukunft „von Natur aus unvorhersehbar“

Die Ersteller dieses Klimamodells hatten nicht beabsichtigt, es als business-as-usual zu etablieren und als das wahrscheinlichste Szenario darzustellen. Im SRES-Report aus dem Jahr 2000 heißt es wörtlich:
„Das Autorenteam ist sich weitgehend einig, […] dass die Zukunft von Natur aus unvorhersehbar ist […]. Daher ist die Entwicklung eines einzigen ‚Best-Guess‘- oder ‚Business-as-usual‘-Szenarios weder wünschenswert noch möglich.“
Letztlich ignorierte das IPCC jedoch seine eigenen Aussagen. Forscher bezeichneten die RCP-Szenarien schon bald als plausibel und wiesen ihnen Wahrscheinlichkeiten zu. RCP8.5 ernannten sie in diesem Zuge zum einzigen Business-as-usual-Szenario der Klimamodellreihe.
Somit erhielt das RCP8.5 den Status als das wahrscheinlichste Zukunftsszenario, sofern die Regierungen dieser Welt keine weiteren Klimaschutzmaßnahmen einleiteten. Dies verlieh dem Extremmodell unter den RCPs sowie unter Hunderten Referenzszenarien der IPCC-Szenariodatenbank einen besonderen Stellenwert und Beachtung in Wissenschaft und Politik.

Nachfolger von RCP8.5 ebenfalls umstritten und zurückgezogen

Im Sechsten Sachstandsbericht (AR6, 2021 bis 2023) entwickelte das IPCC die RCPs zu den sogenannten Shared Socioeconomic Pathways (Gemeinsame sozioökonomische Entwicklungspfade, kurz SSPs) weiter. Dies fand statt, weil die RCP-Modelle aus AR5 nur die Strahlungsantriebe und die damit verbundenen Treibhausgaskonzentrationen beschrieben hatten. Sie gaben keinen Aufschluss darüber, durch welche Faktoren eine Gesellschaft zu diesem Pfad gelangen würde.
Die SSP-Modelle aus dem AR6 kombinieren hingegen fünf verschiedene gesellschaftliche Szenarien (SSP1 bis SSP5) mit Emissionspfaden. Durch ihre sozioökonomischen Aspekte sind die Szenarien besser für bestimmte Analysen geeignet. Aus RCP8.5 wurde dabei SSP5-8.5.
Dieses neue Extremszenario ging von einem hohen Wirtschaftswachstum und hohen Emissionen aus. Diese sollten einen tiefergehenden Einblick bieten, wie eine Welt ohne zukünftige Klimapolitik aussehen könnte.
Die Kritik der Wissenschaftsgemeinde und die Selbstkorrektur der Klimaorganisationen führten letztlich dazu, dass RCP8.5 nicht mehr als relevant gilt. Bei der jüngsten Neubewertung der Klimamodelle haben 44 IPCC-Autoren neben RCP8.5 auch die Szenarien SSP5-8.5 und SSP1-1.9 als „unplausibel“ bezeichnet. Welche Rolle diese Szenarien weiterhin in Forschung und Politik einnehmen werden, wird die Zeit zeigen müssen.
Unter den noch plausiblen Szenarien gilt nun SSP3-7.0 als das „höchste Szenario“. Es geht von nur noch knapp halb so hohen Emissionen und einer Erwärmung von 2,8 bis 4,6 Grad Celsius aus. Auch hierin werden Annahmen getroffen, die unter Fachleuten heute als unplausibel gelten. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung der Weltbevölkerung und – den aktuellen Klimaschutzmaßnahmen zum Trotz – bis zum Ende des Jahrhunderts ungebremst ansteigende Emissionen.

Entwicklung der CO₂-Emissionen aus fossilen Kraftstoffen und Industrie (FFI) im 21. Jahrhundert.

Foto: The Honest Brocker/Substack im Auftrag von Roger Pielke Jr.

Maitemperaturrekord von 1922

Unabhängig von Prognosen lohnt sich auch immer ein Blick in die Vergangenheit. Im vergangenen Jahrhundert waren im Mai in Deutschland ebenfalls gelegentlich Temperaturen von mehr als 30 Grad Celsius aufgetreten. Den Rekord stellte Hamburg mit 36,6 Grad auf – im Mai 1922.
Was anstieg, ist die Anzahl der heißen Maitage in den vergangenen Jahren. Im vorherigen Jahrhundert waren Tage mit Temperaturen über 30 Grad im Mai noch eine Seltenheit.
Ebenso lag die mittlere Maitemperatur hierzulande im ausgewählten Zeitraum von 1961 bis 1990 bei rund 12 Grad. Von 1991 bis 2020 kletterte die durchschnittliche Maitemperatur auf rund 13,3 Grad an. In diesem Zeitraum nahm auch die Sonnenscheindauer zu und Städte und Verkehrsflächen wuchsen.
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Geheime EU-Impfstoffverträge: EuGH-Generalanwaltschaft widerspricht EU-Kommission


In Kürze:

  • EuGH-Gutachter stellt sich gegen die EU-Kommission. Er empfiehlt, Urteile für mehr Transparenz bei Corona-Impfstoffverträgen zu bestätigen.
  • Kritik an geschwärzten Vertragsdetails. Namen von Verhandlern und Entschädigungsklauseln seien zu Unrecht zurückgehalten worden.
  • Brüssel droht eine weitere Niederlage. Das endgültige Urteil des EuGH wird in den kommenden Monaten erwartet.

 
Die milliardenschweren Corona-Impfstoffverträge der Europäischen Union beschäftigen erneut die europäische Justiz. Im Kern geht es um die Frage, wie transparent die EU-Kommission bei den Verhandlungen mit Pharmaunternehmen während der Corona-Pandemie gehandelt hat und welche Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Mehrere Abgeordnete des Europäischen Parlaments und Privatpersonen werfen der Behörde seit Jahren vor, wichtige Details der Verträge zurückzuhalten. Nun hat die EU-Kommission in dem Verfahren einen weiteren juristischen Rückschlag erlitten.
Generalanwalt Athanasios Rantos empfahl dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinen Schlussanträgen, die Rechtsmittel der Kommission gegen frühere Gerichtsentscheidungen zurückzuweisen und die Urteile der Vorinstanz zu bestätigen. Die Richterinnen und Richter des EuGH sind an diese Einschätzung zwar nicht gebunden, folgen den Schlussanträgen ihrer Generalanwälte jedoch häufig. Mit einer endgültigen Entscheidung wird in den kommenden Monaten gerechnet.
Damit droht der Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen eine weitere Niederlage im jahrelangen Streit um Transparenz bei den milliardenschweren Impfstoffgeschäften während der Corona-Pandemie.

Milliardenverträge während der Pandemie

Im Zentrum des Verfahrens stehen Verträge, die die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 mit mehreren Pharmaunternehmen über den Kauf von Corona-Impfstoffen abgeschlossen hat. Die Europäische Union hatte damals einen zentralisierten Beschaffungsmechanismus eingerichtet, um allen Mitgliedstaaten einen möglichst schnellen und gerechten Zugang zu Impfstoffen zu ermöglichen. Mit den Verhandlungen wurde ein gemeinsames Team aus Kommissionsbeamten und Fachleuten aus den Mitgliedstaaten betraut.
Zu den Vertragspartnern gehörten unter anderem Pfizer/BioNtech, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, CureVac, Sanofi-GSK und Novavax. Nach Angaben des EU-Gerichts wurden 2,7 Milliarden Euro freigegeben, um verbindliche Bestellungen von mehr als einer Milliarde Impfstoffdosen zu ermöglichen.
Als die Verträge später veröffentlicht wurden, waren zahlreiche Passagen geschwärzt. Betroffen waren insbesondere die Namen der Mitglieder des gemeinsamen Verhandlungsteams sowie Vertragsklauseln über mögliche Entschädigungszahlungen an die Pharmaunternehmen. Die Kommission begründete dies mit dem Schutz personenbezogener Daten sowie mit den geschäftlichen Interessen der beteiligten Unternehmen.

Öffentliches Interesse an Transparenz

Dieser Argumentation folgt Generalanwalt Rantos jedoch nur eingeschränkt. In seinen Schlussanträgen verweist er auf das besondere öffentliche Interesse an Transparenz bei den Verhandlungen über die Impfstoffverträge. Das Gericht der Europäischen Union habe zutreffend festgestellt, dass die Transparenz des Verhandlungsprozesses über COVID-19-Impfstoffabkommen ein spezifisches Ziel von öffentlichem Interesse darstelle.
Nach Auffassung des Generalanwalts reichen anonymisierte Erklärungen über mögliche Interessenkonflikte nicht aus, um die Unparteilichkeit der Verhandlungsführer wirksam zu überprüfen. Die Öffentlichkeit müsse nachvollziehen können, wer an den Verhandlungen beteiligt war, um mögliche Interessenkonflikte bewerten zu können. Lediglich geschwärzte oder anonymisierte Dokumente würden diesem Anspruch nicht gerecht.
Auch bei den geschwärzten Entschädigungsklauseln stellt sich Rantos gegen die Position der Kommission. Diese habe nicht ausreichend belegt, dass eine Veröffentlichung der entsprechenden Vertragsbestandteile die geschäftlichen Interessen der Pharmaunternehmen tatsächlich beeinträchtigen würde.
Der Generalanwalt argumentiert zudem, dass die betreffenden Klauseln nicht die Haftungsvoraussetzungen der Unternehmen gegenüber geschädigten Dritten regelten. Sie beträfen vielmehr ausschließlich mögliche Erstattungsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten und den Herstellern für den Fall einer festgestellten Haftung. Daher sei die Befürchtung wirtschaftlicher Nachteile durch eine Offenlegung nicht ausreichend nachgewiesen worden.

Klagen gegen eingeschränkten Dokumentenzugang

Ausgelöst wurde das Verfahren durch Klagen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Privatpersonen. Sie hatten bereits 2021 Zugang zu den Verträgen und weiteren Dokumenten verlangt. Nach eigenen Angaben wollten sie die Bedingungen der milliardenschweren Geschäfte nachvollziehen und überprüfen, ob das öffentliche Interesse ausreichend gewahrt worden sei.
Die EU-Kommission gewährte den Antragstellern jedoch nur einen Teilzugang zu den Unterlagen. Dagegen zogen die Kläger vor das Gericht der Europäischen Union. Dieses entschied im Juli 2024 in wesentlichen Punkten zu ihren Gunsten und erklärte die Entscheidungen der Kommission teilweise für rechtswidrig. Nach Auffassung des Gerichts war der gewährte Zugang nicht umfassend genug.
Die Kommission legte daraufhin Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof ein. In seinen Schlussanträgen empfiehlt Generalanwalt Rantos nun, diese Rechtsmittel zurückzuweisen und die Urteile der Vorinstanz zu bestätigen. Er kritisiert dabei, dass die Haltung der Kommission in beiden Streitpunkten keine ausreichende öffentliche Rechenschaftspflicht ermögliche.

Zweiter Transparenzstreit um Impfstoffgeschäfte

Für die EU-Kommission ist die aktuelle Empfehlung auch deshalb heikel, weil sie an einen weiteren Rechtsstreit über die Transparenz der Corona-Impfstoffbeschaffung anknüpft. Bereits im Mai 2025 erklärte das Gericht der Europäischen Union die Entscheidung der Kommission in einem Urteil für nichtig, den Zugang zu Textnachrichten zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla zu verweigern. Die „New York Times“ und die Journalistin Matina Stevis hatten die Herausgabe der Nachrichten beantragt, die im Zusammenhang mit dem Impfstoffvertrag über bis zu 1,8 Milliarden Dosen stehen sollen.

Die Kommission hatte erklärt, nicht im Besitz der angeforderten Nachrichten zu sein. Das Gericht befand jedoch, die Behörde habe keine plausible Erklärung dafür geliefert, weshalb die SMS nicht mehr verfügbar seien, und den Verbleib der Nachrichten nicht ausreichend aufgeklärt. Die Entscheidung galt als weiterer Rückschlag für die Kommission im Umgang mit Transparenzanfragen.

Mit den aktuellen Schlussanträgen von Generalanwalt Rantos gerät die Behörde nun erneut unter Druck. Kritiker werfen Brüssel seit Jahren vor, die milliardenschweren Impfstoffgeschäfte nicht ausreichend transparent dokumentiert zu haben. Die Kommission weist diese Vorwürfe zurück und verweist darauf, dass während der Corona-Pandemie unter erheblichem Zeitdruck gehandelt werden musste.
Die EU-Kommission erklärte nach Veröffentlichung des Gutachtens, sie nehme die Stellungnahme des Generalanwalts zur Kenntnis. Zum Ausgang des laufenden Berufungsverfahrens wolle sie sich erst nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs äußern.
 
 
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Roboterhunde: Bei der WM großflächig im Einsatz


In Kürze:

  • Roboterhunde unterstützen Polizisten und Sicherheitskräfte bei der WM.
  • USA: Bereits 1.500 Robo-Hunde im Einsatz.
  • Die größten potenziellen Sicherheitsbedrohungen gehen von Drohnen aus.

 
Die diesjährige Weltmeisterschaft stellt aufgrund ihrer Größe und ihres Umfangs eine bisher nicht bekannte Herausforderung für die Sicherheitsbehörden der drei Gastgeberländer USA, Kanada und Mexiko dar. „Es ist eine unglaubliche Herausforderung, wenn ich daran denke, was die örtlichen Strafverfolgungsbehörden in diesen 40 Tagen bewältigen müssen. Das ist beispiellos“, sagte Andrew Giuliani, Leiter der Taskforce „FIFA-Weltmeisterschaft 2026“ des Weißen Hauses, in einem Interview mit dem amerikanischen Sportmedium „ESPN“. An dem Turnier nehmen 48 Nationalmannschaften teil, die in 16 Städten 104 Spiele bestreiten. Es werden Millionen Fans erwartet.

„Potenziell gefährliche Situationen erkennen“

Eine Schießerei am 6. Juni in der Nähe des englischen WM-Quartiers in Kansas City, bei der neun Menschen verletzt wurden, dient als Beweis für verstärkte Sicherheitsmaßnahmen. Unterstützung für ihre Aufgabe bekommen die Polizisten und Sicherheitskräfte nun mittels modernster Technik. An einigen Austragungsstätten werden sogenannte Roboterhunde eingesetzt.

In den USA werden vierbeinige Roboter der Firma Boston Dynamics die Sicherheitskräfte unterstützen. Der Name des künstlichen Vierbeiners lautet „Spot“ (entdecken/aufspüren). Auf der Website des Unternehmens erfährt man, dass „Spot in Fabrikhallen, auf Baustellen oder in Forschungslabors“ eingesetzt werden könne. Der kleine Roboter sei eine „dynamische Sensorplattform“, die etwa „potenziell gefährliche Situationen“ erkennen könne. Auf diese Weise werde das Securityteam „vor Gefahren geschützt“, so Boston Dynamics. Die Firma gehört mittlerweile zum südkoreanischen Konzern Hyundai. So könne Spot etwa von gefährlichen Bereichen Livevideos an die Sicherheitskräfte senden, damit diese die Lage einschätzen können, bevor sie sich bestimmten Orten nähern. Spot verfügt über eine 360-Grad-Kamera und über Sensoren, die akustische, thermische und chemische Anomalien erkennen können.

Keine Gesichtserkennungsfunktionen

Der Aktionsradius des künstlichen Hundes reicht nach Firmenangaben von 2 Metern bis zu 1.000 Kilometern. Dabei arbeite Spot autonom. Der Roboter „lädt sich selbstständig auf, plant seine Route dynamisch um neue Hindernisse herum“ und richte sich auch selbst wieder auf, wenn er umfällt. Mittlerweile seien bereits 1.500 solcher Roboter im Einsatz.

Ein Unternehmenssprecher von Hyundai wird von der texanischen Nachrichtenplattform „Chron“ mit den Worten zitiert, dass Spot an ausgewählten WM-Austragungsorten eingesetzt werde, um Sicherheitskontrollen im Außenbereich durchzuführen. So sollen die Roboter „das Sicherheitspersonal bei der Untersuchung verdächtiger Pakete oder anderer potenziell gefährlicher Materialien unterstützen“. Anders als in einigen sozialen Medien dargestellt, verfügen die Roboter Angaben von Hyundai zufolge „jedoch nicht über Gesichtserkennungsfunktionen“.

Ein Roboterhund vom Typ „Cyberdog“ des chinesischen Herstellers Xiaomi wird während eines PR-Termins in der Hamburger Innenstadt von Hund Addi beschnüffelt.

Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Wie verhalten bei einer Begegnung?

Bislang wurden laut „Chron“ die Hunderoboter bereits für Sicherheitspatrouillen in belebten Bereichen, zur Lagebeurteilung bei Unfällen mit gefährlichen Chemikalien oder Strahlung sowie für Such- und Rettungszwecke eingesetzt. Auch zum Aufspüren von Sprengstoff würden sich die künstlichen Hunde eignen. Der größte Vorteil dieser neuen Technik dürfte darin bestehen, dass die „Hunde“ in unübersichtlichen Gebieten, in denen Menschen an ihre physischen Möglichkeiten stoßen, operieren können.

Auch wenn man sich beim Anblick so eines Metallhundes irritiert, bedroht oder gar gefährdet fühle, sei es nicht erlaubt, der Maschine den eigenen Unmut spüren zu lassen, etwa per Fußtritt, zitiert Patrick Reitler für Epoch Times eine Ministeriumssprecherin aus Baden-Württemberg. Die Sprecherin mahnt:
„Ein bedrohliches Aussehen des Roboterhundes allein berechtigt Passanten nicht zur Beschädigung der Sache.“

Mexiko setzt auch auf Robo-Cops

Auch Mexiko hat angekündigt, an bestimmten Spielstätten eigene Roboterhunde einzusetzen. Wie die auf IT-Nachrichten spezialisierte Heise Mediengruppe bereits Anfang des Jahres berichtete, habe die Stadtverwaltung von Guadalupe in Mexiko beschlossen, eine Robotereinheit „K9-X“ einzusetzen. Details dazu seien indes nicht bekannt gemacht worden.

K9 – englisch ausgesprochen klingt es wie das englische Wort „canine“ für „Hund“ – ist eine internationale Abkürzung für Polizeihunde. In Kombination mit dem X steht K9-X für Einsatzhunde mit einer hochspeziellen Verwendung. Der Heise-Journalist Oliver Bünte schließt daraus, dass diese allgemeine Abkürzung in Mexiko für Roboterhunde verwendet wird. Er vermutet zudem, dass es sich um Roboterhunde des Typs „Go2“ des chinesischen Robotikunternehmens Unitree handelt, die über sehr ähnliche Fähigkeiten verfügen wie jene von Hyundai.

Wie die texanische Medienplattform weiter berichtet, werden Roboterhunde „bei Sportveranstaltungen allmählich zu einem vertrauten Anblick“. Sie hätten bereits bei Cricketspielen in England und bei den Spielen des Footballteams „Falcons“ im Mercedes-Benz Stadium in Atlanta, Georgia, für Sicherheit gesorgt.

WM-Gastgeberland im Krieg mit teilnehmender Nation

„Außerdem werden riesige Röntgen-Lkw und Tausende von KI-gesteuerten Kameras in öffentlichen Bereichen im Einsatz sein“, berichtete am 8. Juni das amerikanische Wochenmagazin „Newsweek“. Eine der „größten potenziellen Sicherheitsbedrohungen geht von Drohnen aus“, schreibt das Blatt weiter. Über Stadien und Fanmeilen seien Drohnen strikt verboten worden.

Die amerikanischen Sicherheitsbehörden würden auch „die verschärften geopolitischen Spannungen, darunter den anhaltenden Krieg mit dem Iran“, im Blick behalten. Für die Amerikaner ist diese Situation heikel. Es ist das erste Mal, dass sich ein WM-Gastgeberland im Krieg mit einer teilnehmenden Nation befindet.

Das IT-Unternehmen Diprotec GmbH in Herne bewertet in einem Beitrag auf seiner Website den Einsatz der Robo-Hunde bei der WM als „ein klares Indiz für den Fortschritt und die Bereitschaft […], moderne und effektive Lösungen im Bereich der Sicherheit zu nutzen“. Auch wenn diese Roboterhunde unbewaffnet seien, „fungieren sie als strategische Partner der Polizei und erhöhen die Sicherheit der Teilnehmer und Besucher der FIFA WM 2026 signifikant“, so die Einschätzung der IT-Experten.

Es wird zudem angenommen, dass die Verschmelzung von Spitzensport und hochmoderner Technologie „richtungsweisend für kommende Veranstaltungen dieser Art“ sei. Denn auf diese Weise werde „nicht nur die Sicherheit auf dem Spielfeld, sondern auch von Fans und Besuchern auf ein neues Level gehoben“, so Diprotec.

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Wie Vitamin D das Diabetesrisiko senken kann

Prädiabetes, die noch beschwerdefreie Vorstufe des Diabetes, betrifft in Deutschland etwa jeden fünften Erwachsenen.
Eine im Fachmagazin „JAMA Network Open“ veröffentlichte Studie zeigt nun, dass ein kostengünstiges Nahrungsergänzungsmittel diesen Weg aufhalten kann. Ob die Therapie anschlägt, entscheidet allerdings die genetische Veranlagung.

Der genetische Schlüssel zum Erfolg

Die Untersuchung basiert auf der Studie „Vitamin D and Type 2 Diabetes“, bei der mehr als 2.000 Erwachsene mit Prädiabetes über dreieinhalb Jahre täglich entweder 4.000 Internationale Einheiten Vitamin D oder ein Scheinmedikament einnahmen. Zum Vergleich: Die normale Empfehlung für gesunde Erwachsene liegt bei fehlender körpereigener Bildung durch Sonnenlicht bei lediglich 800 Einheiten.
Während die Auswertung aller Teilnehmer zunächst keinen klaren Unterschied zeigte, brachte die Analyse der DNA den Durchbruch. Patienten mit spezifischen genetischen Varianten des Vitamin-D-Rezeptors, nämlich den Genvarianten „AC“ und „CC“ im sogenannten ApaI-Gen, sprachen stark auf das Vitamin an. Ihr Risiko, an Diabetes zu erkranken, sank um 19 Prozent. Rund 70 Prozent der Menschen tragen dieses Merkmal in sich. Die restlichen 30 Prozent mit der Variante „AA“ zeigten dagegen keinerlei Nutzen von der Einnahme in Bezug auf ihr Diabetesrisiko.
„Diabetes hat so viele schwerwiegende Komplikationen, die sich über Jahre hinweg langsam entwickeln“, sagte die Studienleiterin Bess Dawson-Hughes in einer Stellungnahme. „Wenn wir die Zeit, die eine Person mit Diabetes lebt, hinauszögern können, können wir einige dieser schädlichen Nebenwirkungen verringern oder deren Schweregrad mindern.“

Richtwerte und Risiken

Vor einer Einnahme sollte der Vitamin-D-Spiegel im Blut bestimmt werden, rät die Ernährungsberaterin Diana Cusa, die nicht an der Studie beteiligt war. Liegt ein Mangel vor, kann ein gezielter Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln, kombiniert mit einer Anpassung der Ernährung und mehr Aufenthalt im Freien, sinnvoll sein.
Höhere Dosen als 800 Einheiten sind normalerweise therapeutischen Zwecken vorbehalten. Eine unkontrollierte Überdosierung durch hoch dosierte Präparate kann laut Untersuchungen eine Hyperkalzämie auslösen und zu Nebenwirkungen wie Übelkeit, Erbrechen, Dehydrierung, Verstopfung oder in schweren Fällen zu Nierensteinen oder Herzrhythmusstörungen führen. Langfristig hoch dosiertes Vitamin D wurde zudem bei älteren Menschen mit einem erhöhten Risiko für Stürze und Knochenbrüche in Verbindung gebracht.
Über das Sonnenlicht kann man sich zwar nicht überdosieren, dennoch ist für positive Effekte auf die Gesundheit eine moderate Sonnenexposition empfohlen und aufgrund des Hautkrebsrisikos Vorsicht vor zu langen Sonnenbädern und vor Sonnenbränden geboten.
Auf natürlichem Weg lässt sich der Vitamin-D-Haushalt zudem über die Ernährung unterstützen. Fetter Fisch wie Lachs, Thunfisch oder Makrele sowie Rinderleber, Pilze und Eigelb sind gute Quellen. Da diese Lebensmittel reich an Proteinen und gesunden Fetten sind, tragen sie bei moderatem Verzehr ganz nebenbei zu einem stabilen Blutzuckerspiegel bei.

 
Dieser Artikel ersetzt keine medizinische Beratung. Bei Gesundheitsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.
Zuerst erschienen auf theepochtimes.com unter dem Titel „High-Dose Vitamin D Lowers Diabetes Risk in Some People“. (deutsche Bearbeitung: kr)
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Nach Fall Nowak – GdP-Chef: „Nicht vergleichbar zu Deutschland“

Am 3. Dezember 2025 wurde der britisch-polnische Student Henry Nowak in Southampton, England, von dem Briten Vickrum Digwa, der der Religionsgemeinschaft der Sikhs angehört, erstochen. Der Täter wurde am 1. Juni wegen Mordes zu einer Haftstrafe von 21 Jahren verurteilt. Der Fall wurde weltweit bekannt, da es bei der Festnahme im Dezember zu einem fatalen Fehlverhalten der Polizei kam. Er löste in Großbritannien eine Diskussion über den falschen Umgang mit Rassismus aus.

Der Fall: Polizei glaubte dem Täter

Nowak wurde unvermittelt von dem 23-jährigen Digwa mit einem traditionellen Sikh-Dolch niedergestochen. Nach dem Eintreffen der Beamten log der Täter und beschuldigte den am Boden liegenden Studenten, ihn rassistisch beleidigt und angegriffen zu haben.
Die Polizisten glaubten Digwa, fixierten Nowak am Boden und legten dem mit vier Stichwunden Verletzten Handschellen an. Obwohl der bereits im Sterben liegende Nowak mehrfach sagte, er könne nicht atmen und er sei niedergestochen worden, nahm die Polizei darauf keine Rücksicht. Die Veröffentlichung der Videoaufnahmen der Bodycam eines der beteiligten Polizisten sorgte in Großbritannien für Entsetzen und führte zu Protesten und gewaltsamen Ausschreitungen.

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Die Diskussion: Gehirngewaschen?

Laut britischen Medienberichten durchliefen die Polizisten in den Grafschaften Hampshire und Isle of Wight, zu denen Southampton gehört, im Jahr 2021 eine Anti-Rassismus-Schulung. In der Polizeischulung mit dem Titel „Inclusion Matters“ (Inklusion ist wichtig) seien die Polizisten über Rassismus, „unbewusste Vorurteile“ und über die Bedeutung, ein „Verbündeter“ für Minderheiten zu sein, unterrichtet worden.
Dies habe jedoch dazu geführt, dass ein Fünftel der Teilnehmer nach dem „Diversity-Kurs“ „Angst gehabt hatte, etwas Falsches zu sagen“ oder zu tun. Jeder siebte Unterrichtsteilnehmer habe sich zudem „kontrolliert und unter Druck gesetzt“ gefühlt, sich auf eine bestimmte Weise verhalten zu müssen. Dies habe eine Umfrage der University of Reading unter 1.000 teilnehmenden Polizisten ergeben.
Eine Kolumnistin in der britischen Tageszeitung „The Telegraph“ folgerte am 2. Juni daraus: „Der Tod von Henry Nowak zeigt, wie sehr die britische Polizei einer Gehirnwäsche unterzogen wurde. Ein beliebter, unschuldiger Teenager starb in Polizeigewahrsam, weil es nichts gibt, was Polizeibeamte im Jahr 2026 mehr fürchten als Vorwürfe des ‚Rassismus‘.“
Dem Onlinemagazin „The Conversation“ ist nun zu entnehmen, dass „führende Polizeibeamte“ angekündigt hätten, die Richtlinien zur Bekämpfung von Rassismus zu überprüfen.
In einem Dokument, in dem das Engagement der britischen Polizei zur Bekämpfung von Rassismus dargelegt wird, heißt es, dass das Bekenntnis zur Rassengleichheit „nicht bedeutet, alle ‚gleich‘ zu behandeln oder ‚farbenblind‘ zu sein (Rassengleichheit)“.
Die britische Polizeiministerin Sarah Jones habe laut der Onlineplattform erklärt, dass die aktuellen Leitlinien einen „falschen Eindruck“ vermittelten und der Wortlaut geändert werden müsse, um mehr Klarheit zu schaffen. Der Sprecher des Premierministers soll sich der Presse zufolge ebenfalls für eine Überprüfung des Schulungsmaterials ausgesprochen haben.

Ein Taxifahrer steigt aus seinem Auto aus, um Passanten während eines Protestmarsches gegen das Vorgehen der Polizei bei der Festnahme des Opfers Henry Nowak am 2. Juni 2026 in Southampton, England, zu begrüßen.

Foto: Finnbarr Webster/Getty Images

Deutschland: Hetze gegen Polizisten

Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), gab sich gegenüber Epoch Times überzeugt, dass ein vergleichbarer Fall wie in England in Deutschland nicht vorkommen könne. Kopelke: „Wir lassen keine schwerverletzten Menschen blutend zurück. In Deutschland wiegt Gefahrenabwehr, also Leben retten, höher als Strafverfolgung.“
Gefragt, ob Polizisten hierzulande ebenfalls Sorge hätten, beim Umgang mit Migranten als „Rassisten“ abgestempelt zu werden, antwortete Kopelke: „Ja, und das berechtigt. Es gibt regelrechte Hetzkampagnen und abgestimmte digitale Diffamierungsaktionen, insbesondere aus der Polizeihassergruppe.“
Diese Sorge habe „großen Einfluss“ auf die Arbeit von Polizisten und sei oft auch Gesprächsgegenstand der GdP-Rechtsberatungen.
Der Bundesvorsitzende weiter: „Wichtig ist, dass Polizisten rechtsstaatlich handeln, das heißt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und die Durchsetzung von Recht und Ordnung obliegt der Polizei. Wir üben das Gewaltmonopol aus, und das muss auf der Straße auch wieder spürbar und sichtbar sein.“

Kopelke: Nicht vergleichbar zu Deutschland

Von standardisierten europäischen Anti-Rassismus-Kursen für die Polizei hält der Gewerkschaftschef nichts. Regionale Polizeiarbeit müsse durch regionale Aus- und Fortbildung sowie entsprechende Konzepte verbessert werden.
„Europäische Standards brauchen wir im Opferschutz, bei Arbeitsbedingungen und in der Gesetzgebung“, so Kopelke. Auch die täglichen Probleme mit Migranten seien für deutsche Polizisten nicht mit denen in Großbritannien vergleichbar.
„Die Bevölkerung Großbritanniens und des ehemaligen Commonwealth ist nicht vergleichbar mit dem europäischen Festland“, erläutert Kopelke. Die Probleme der Einwanderungs- und Migrationspolitik in Großbritannien seien „aber Warnungen, die die deutsche Bundesregierung und die Landesregierungen erst nehmen müssen, weil sie auch die deutsche und europäische Einwanderungssituation verändern“, gibt sich Kopelke überzeugt.

Menschen zeigen bei einer Protestkundgebung am 2. Juni 2026 vor dem Polizeirevier Southampton Central Bilder des Opfers Henry Nowak und blutverschmierte Handschellen nach dessen Tötung. Bodycam-Aufnahmen eines gefesselten, sterbenden Studenten sorgten für Empörung.

Foto: Justin Tallis/AFP via Getty Images

Messerangriffe: Parallele zu England

Die britische Wohnraum- und Unterbringungspolitik im Zusammenhang mit Geflüchteten sei „nicht vergleichbar“ mit Deutschland. Deshalb seien auch „die polizeilichen Tumult- und Protesteinsatzlagen“ in Großbritannien anders als hierzulande.
„Was nicht anders ist, sondern sich zunehmend angleicht, ist die gefährliche Messerkriminalität“, sagt Kopelke. In diesem Bereich sei „eine Parallele der Täterstrukturen erkennbar und gefährlich ähnlich“.
Grundsätzlich blickt der deutsche Polizeivertreter kritisch nach Großbritannien. Die britische Polizeiarbeit leide „seit Jahren unter Skandalen, Misstrauen, Geldkürzungen, Kürzungen bei Bezahlung, Absicherung und Rente der Polizeibeschäftigten“.
Hier zeige sich, „wie wichtig gute Strukturen, gute Ausbildung und Bezahlung für eine demokratische Polizei“ seien. Das deutsche Polizeisystem sei „zum Glück nicht vergleichbar mit dem angloamerikanischen Polizeisystem“ und führe deshalb „zu der sehr guten Arbeitsqualität unserer Polizei“, gibt sich Kopelke selbstbewusst.

Rassismusvorwürfe in Deutschland

Dennoch kommt es auch hierzulande gelegentlich zu Vorwürfen, die Polizei würde sich im Umgang mit Migranten rassistisch verhalten. Ein jüngeres Beispiel aus dem Januar: Wie der Berliner „Tagesspiegel“ berichtete, seien nach einer Eskalation zwischen der Berliner Polizei und Hertha-Fans Rassismusvorwürfe gegen einen Polizisten erhoben worden.
Betroffen fühlte sich das in Berlin geborene Hertha-Präsidiumsmitglied Saravanan Sundaram, der „aufgrund seiner Hautfarbe“ entsprechend angegangen worden sei. Um dem Vorwurf nachzugehen, wurde das Thema im Sportausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses behandelt. Dort sei bekannt geworden, dass auch der Polizist beleidigt worden sei.
Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel kündigte laut „Berliner Kurier“ an, dass der Vorfall „auf ein strafrechtlich relevantes oder disziplinarwürdiges Verhalten überprüft“ werde.
Einen ähnlichen Fall gab es in Schleswig-Holstein. Dort wurde mittels einer Pressekonferenz der Polizei bekannt, dass die Landespolizei gegen Polizeibeamte aus Mölln ermittelte. Die Polizisten sollen sich ausländerfeindlich geäußert haben. Es war laut NDR „von Zweifeln an der Verfassungstreue und nationalsozialistischem Gedankengut die Rede“.
Es ging bei den Vorwürfen um zwei unterschiedliche Fälle. Zunächst habe ein Beamter einen Kollegen angezeigt, der während einer Streifenfahrt im Mai 2022 „diskriminierende, herabwürdigende und menschenverachtende Äußerungen von sich gegeben“ habe. Daraufhin sei gegen den Beamten ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet worden, berichtet der Sender. Die Untersuchung sei jedoch eingestellt worden, „weil die Äußerung nicht öffentlich, sondern im Streifenwagen“ getätigt worden waren. Der Beschuldigte hatte zudem den Vorwurf bestritten.
Wenig später seien Ermittlungen wegen Rassismus gegen weitere Polizisten eingeleitet worden. Unter anderem habe ein Polizist von der Dienststelle Mölln geschildert, dass er selbst von Kollegen rassistisch beleidigt worden sei. Auch dieses Verfahren wurde im Herbst 2024 mangels Beweisen eingestellt.

Polizisten während einer Veranstaltung am 13. Mai 2026 in Würzburg.

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

Angeblich kontrolliert Polizei nach Aussehen

Laut dem Mediendienst Integration vom 29. April dieses Jahres kontrolliere die Polizei Personen, die ausländisch aussehen, doppelt so häufig wie weiße Personen. Der unabhängige Polizeibeauftragte des Bundes leitete 2024/25 nach Aussage des Mediendienstes insgesamt 19 Untersuchungen wegen Beschwerden über „Racial Profiling“ oder „Diskriminierung durch die Bundespolizei“ ein.
Laut dem Rassismusmonitor 2026 des DeZIM-Instituts, der vom Bundesbildungsministerium gefördert wird, haben 19 Prozent der befragten muslimischen Männer und 16 Prozent der muslimischen Frauen angegeben, im Jahr 2025 Diskriminierung durch die Polizei erlebt zu haben. Unter afrikanisch wirkenden Männern gaben dies 24 Prozent sowie 13 Prozent der afrikanisch wirkenden Frauen an.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat eine Handreichung für Polizisten und Bürger gleichermaßen herausgegeben. Sie trägt den Titel „(Rassistische) Diskriminierung bei der Polizei: Ursachen, Folgen und Möglichkeiten der Intervention“.
Auf ihrer Website schreibt die Behörde: „Polizeiliches Handeln birgt Diskriminierungsrisiken – zum einen für Menschen, die von polizeilichen Maßnahmen übermäßig betroffen sind oder nur unzureichend von der Polizei geschützt werden.“ Andererseits können auch Polizisten und Polizistinnen von Diskriminierung betroffen sein, „durch Kolleginnen und Kollegen oder durch behördliche Strukturen“.
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Ethikrat gegen pauschale Altersgrenze: „Social-Media-Verbot geht ein Stück zu weit“

Pauschale Verbote und ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats nicht geeignet, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Epoch Times sprach mit der Philosophin Judith Simon. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats sowie Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“. Am Donnerstag, 11. Juni, stellte der Rat in Berlin 13 Empfehlungen für den digitalen Kinder- und Jugendschutz vor.
Frau Simon, ab welchem Alter sollten Kinder laut dem Ethikrat Zugang zu den sozialen Medien bekommen? Was halten Sie von einem Social-Media-Verbot, wie es in anderen Ländern umgesetzt wurde?
Wir haben uns im Deutschen Ethikrat gegen eine pauschale Altersgrenze für soziale Medien ausgesprochen. Stattdessen muss differenziert werden, welche Technologien und Medien für Kinder geeignet sind und welche nicht.

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Deswegen soll es einen gestuften, risikobasierten Ansatz geben. Wenn bestimmte gefährliche Funktionen enthalten sind, dann ist es eher für Ältere geeignet. Wenn die Inhalte dagegen sehr kinderfreundlich sind, können auch jüngere Kinder die Medien nutzen.
Wir haben gesagt, dass ein Social-Media-Verbot ein Stück zu weit geht, da es die Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen einschränkt. Andererseits ist es zu eng, weil es die ganzen anderen digitalen Technologien wie KI-Chatbots, Messenger und so weiter aus dem Blick nimmt und sich nur auf soziale Medien fokussiert.
Generative KI erleichtert das Vortäuschen von Identitäten. Dadurch werden Anbahnungsversuche Erwachsener bei Kindern mit sexueller Absicht, das sogenannte Cybergrooming, schwerer oder gar nicht mehr erkennbar. Welche Schutzmechanismen schlägt der Ethikrat vor und inwiefern sind Gesetzgeber und Plattformbetreiber hier gefordert?
Ein großer Schwerpunkt war, dass wir gesagt haben, generative KI muss viel stärker in den Blick genommen werden, als das im Moment der Fall ist. Das muss zum einen dazu führen, dass zum Beispiel bestimmte gesetzliche Regelungen im Jugendschutz verändert werden, um auch generativer KI Rechnung zu tragen.
Und auf der anderen Seite geht es gerade um dieses Grooming und diese Anbahnung, was natürlich dann wieder ein Stück weit über die sozialen Medien hinausgeht. In sozialen Medien, auf die Kinder und Jugendliche bereits zugreifen können, sollten Anbahnungskontaktmöglichkeiten durch Fremde unterbunden oder verhindert werden. Es gibt also unterschiedliche Ansatzpunkte, einerseits bei bestimmten Einschränkungen der Nutzung generativer KI selbst und andererseits bei der Verwendungsweise, beispielsweise für Grooming.
Wo sind Plattformbetreiber und wo ist der Gesetzgeber gefordert?
Die Plattformbetreiber müssen das umsetzen. Da sie vieles nicht freiwillig umsetzen, muss der Gesetzgeber bestimmte Dinge einfordern. Ein Hebel wäre der Digital Services Act (DSA). Wir haben uns sehr stark für Lösungen auf europäischer Ebene und für eine effektivere Umsetzung des Digital Services Act ausgesprochen.
Eine Möglichkeit wäre da. Es gibt begleitende Leitlinien zu Artikel 28 des DSA, der sich mit Kinder- und Jugendschutz beschäftigt. Diese Leitlinien könnten verbindlich gemacht werden, um genau festzulegen, welche Funktionen und Features von Plattformbetreibern ausgestellt werden müssen, wenn sie ihre Services Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.
Das erfordert jedoch Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Ist es nicht sicherer, auch eine nationale Lösung zu finden? Oder würde diese nicht weit genug gehen?
Das Problem ist, dass alle gesetzlichen Regelungen, die Plattformbetreiber adressieren, ohnehin durch die Vollharmonisierung des Digital Services Act auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen. Das heißt, nationale Alleingänge adressieren ohnehin nicht wirklich die Plattformen.
Ein weiteres Problem wäre: Wenn wir jetzt unterschiedliche nationale Lösungen hätten, käme es zu einer Fragmentierung und zu noch schwereren Rechtsdurchsetzungen. Deswegen müsste es einheitliche Lösungen geben. Den DSA gibt es ja bereits. Es geht also nicht darum, neue Einigkeit zu erzielen, sondern darum, dieses Gesetz effektiver umzusetzen und diese Leitlinien in den Gesetzestext selbst zu integrieren.
Die einfache Möglichkeit, pornografische Bilder mithilfe von Deepfake-Technologie erstellen zu können, kann dazu führen, dass Kinder selbst diese nutzen, um andere Kinder zu mobben. Wie bewertet der Ethikrat diese Gefahren und wie kann dem vorgebeugt werden?
Der Umgang mit solchen Deepfakes in diesem Kontext wird ja im Moment politisch auch noch mal unabhängig diskutiert, in welcher Art und Weise auch die Verbreitung von solchen Bildern unterbunden werden soll.
Das ist ein ganz wichtiges Thema, das gar nicht nur unbedingt bei den Plattformen angesetzt werden muss. Da kann es eben nationale Lösungen geben, dass man sagt, die Verbreitung von solchen Informationen wird unter Strafe gestellt. Das haben wir uns jetzt nicht spezifisch angeschaut. Unter das Thema generative KI fällt das aber natürlich als eine neue Quelle für neue Risiken, aber auch für bekannte Risiken, ganz klar.
Wie wichtig ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz beim Umgang mit Social-Media-Plattformen und generativer KI? Wie stark sind Elternhäuser und Bildungseinrichtungen gefordert, Medienkompetenz zu fördern?
Das ist sehr wichtig. Es kann nicht ausreichen, Verbote auszusprechen, sondern Menschen müssen für die Gefahren sensibilisiert werden, natürlich auch für die Chancen vieler dieser Technologien und die Art und Weise, wie man sinnvoll mit sozialen Medien oder KI umgeht. Man muss aber auch für die Probleme sensibilisiert werden, damit Kinder untereinander und Eltern mit ihren Kindern darüber reden und sich schützen können. Auch Schulen sollten einbezogen werden, um unterstützend tätig zu werden.
Wir haben auch über Kinderärztinnen und Kinderärzte gesprochen, die schon ganz früh durch die Kinderuntersuchungen, bei denen sie alle Eltern kennenlernen, sensibilisieren könnten, was die Nutzung digitaler Technologien und mögliche Schäden betrifft, auch wenn die Eltern bestimmte Praktiken vorleben.
Ich finde es sehr wichtig, dass es einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und einen Austausch darüber gibt, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können.
Wie würden Sie die aktuelle Situation einschätzen? Halten Sie unsere Kinder und Jugendlichen in dieser Hinsicht für fit? Oder haben Sie den Eindruck, dass diese Gefahren und Risiken noch gar nicht abschätzbar sind und noch viel Aufklärungsarbeit und Bewusstmachung nötig ist?
Ich halte Kinder und Jugendliche schon oft für fit. Aber das Problem ist, dass auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, also die gesamte Bevölkerung verstehen muss, wie diese Technologien funktionieren.
Meiner Meinung nach kann es nicht immer nur um Aufklärung gehen, die dann den Einzelnen zugemutet wird. Das Grundproblem ist, dass diese Software so gebaut ist, dass sie unsere Schwächen ausnutzt. Sie ist eben so gebaut, dass sie Aufmerksamkeit erregt.
Deshalb müssen wir unsere digitalen Umwelten so umgestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche, aber auch für uns alle, besser geeignet sind. Dann müssen wir Kinder nicht von bestimmten Dingen fernhalten, sondern haben das Problem an der Wurzel gepackt, nämlich bei den Geschäftsmodellen dieser Onlineplattformen.
Was genau schwebt Ihnen vor, wenn Sie vorschlagen, die digitalen Umwelten umzugestalten?
Einerseits sagen wir, dass wir süchtig machende Funktionen von sozialen Medien prinzipiell verbieten sollten. Es ist die Logik hinter den Endlosfeeds und dem unendlichen Scrollen und dem Blinken und Piepen überall, damit wir mehr Zeit auf diesen Plattformen verbringen.
Das gleiche Prinzip gilt bei Chatbots. Es gibt keinen Grund, warum Chatbots einen mit „Ich“ anreden oder signalisieren müssen, dass sie einen verstehen oder hören. Diese ganze vermenschlichende Sprache von Chatbots ist überflüssig. Die Idee dahinter ist: Je mehr Zeit wir mit diesen Chatbots auf diesen Plattformen verbringen, desto mehr Datenspuren hinterlassen wir und desto mehr wissen diese Plattformen.
Und das ist das eigentliche Geschäftsmodell. Das spricht natürlich gegen die Autonomie und Selbstständigkeit der Nutzerinnen und Nutzer, diese Dinge auch mal wegzulegen. Deswegen müssen wir auch diese Geschäftsmodelle in den Blick nehmen, damit sich etwas ändern kann.
Vielen Dank für das Gespräch.
Sehr gerne.
Das Interview führte Erik Rusch.
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Um das Klima zu schützen: Dänemark besteuert Ausstoß von Kühen, Rindern und Schweinen


In Kürze:

  • Dänemark ist das weltweit erste Land, das eine Abgabe auf Methanausstoß erhebt.
  • Dänemark hat mehr als 15.000 landwirtschaftliche Betriebe.
  • Bis 2045 sollen rund 1 Milliarde neue Bäume gepflanzt werden.
  • Die Regierung spricht von einem der ambitioniertesten Umweltabkommen in der dänischen Geschichte.

Die dänischen Landwirte müssen ab 2030 eine Steuer auf den Methanausstoß von Rindern und Schweinen bezahlen. Dies hat die Regierung des skandinavischen Landes bereits im November 2024 beschlossen. Die Fraktionen im Parlament einigten sich darüber überparteilich und kündigten finanzielle Unterstützung für die betroffenen Landwirte an.

Teilweiser Ausgleich durch Steuersenkung

Dänemark ist das erste Land weltweit, das eine Steuer auf die von einem Betrieb produzierte Methanmenge erhebt. Sie errechnet sich aus der Anzahl der Tiere und standardisierten Emissionsfaktoren. Grundlage für die Steuer ist der „Green Tripartite Deal“. Darin ist festgelegt, dass Tierhalter ab 2030 pro Tonne CO₂-Äquivalent 300 Kronen (40,14 Euro) zahlen. Der Betrag steigt bis 2035 auf bis zu 750 Kronen. Gleichzeitig senkt die Regierung die Steuerlast für Landwirte deutlich, sodass sie ab 2030 effektiv 120 Kronen und ab 2035 300 Kronen pro Tonne zahlen.
Um das Vorhaben auf den Weg zu bringen, hat die Regierung erstmals in der Geschichte des Landes eine Behörde gegründet, die den alleinigen Zweck hat, ein politisches Abkommen umzusetzen. Es erhielt den Namen „Ministerium für das Grüne Dreierbündnis“. Im Sommer 2024 unterzeichneten Vertreter aus Regierung, Parteien, Landwirtschaft und Naturschutz ein Abkommen für mehr Natur, sauberes Wasser und eine „nachhaltige Transformation der Landwirtschaft“.
Später im Jahr schloss die Regierungskoalition aus Sozialisten, Liberalen und den Moderaten mit der Liberalen Allianz, der Konservativen Volkspartei und den Radikalen Linken ein weiteres politisches Abkommen „zur Umsetzung eines grünen Dänemarks“. Damit wolle sich das Land „als Vorreiter der Energiewende“ positionieren, heißt es auf der Website des Ministeriums weiter. Vier Oppositionsparteien lehnten das Abkommen ab.
Zu den Zielen gehört die Pflanzung von 250.000 Hektar Wald. Das entspricht etwa 1 Milliarde neuer Bäume bis 2045. Die Einrichtung von 21 neuen Nationalparks und der verstärkte Schutz von Gewässern sind ebenfalls vorgesehen. 140.000 Hektar tief liegendes Ackerland, das bei der Bewirtschaftung hohe CO₂-Emissionen verursache, soll in Teilen der Natur überlassen werden.

Milliarden aus EU-Fonds umgewidmet

Neben einer „nachhaltigen Lebensmittelproduktion“ sind eine CO₂-Steuer für Tierhaltung sowie Investitionen von 43 Milliarden Kronen (knapp 5,8 Milliarden Euro) in einen Fonds zur Finanzierung grüner Initiativen vorgesehen.
Auf der Website der dänischen Kommunen findet sich eine Zeitleiste, die den vereinbarten Ablauf dokumentiert. So will die Regierung noch in diesem Jahr einen umfassenden Plan zur Wiederherstellung der Natur vorlegen. Er basiert auf der EU-Naturwiederherstellungsverordnung, welche Definitionen von Schutzgebieten enthält. 20 Prozent der Natur sollen unter Schutz gestellt werden.
Bereits umgesetzte und initiierte Maßnahmen zur Stickstoffreduktion aus den Umstellungsplänen sollen ebenfalls noch in diesem Jahr die Grundlage für Regeln zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen im Jahr 2027 bilden. Diese Regulierung soll gelockert werden, sobald die angestrebte Stickstoffreduktion erreicht ist.
Geld aus Brüssel gibt es für die Umsetzung ebenfalls. So hat die EU-Kommission im Oktober 2025 genehmigt, dass Dänemark rund 5,3 Milliarden Kronen (etwa 709 Millionen Euro) aus EU-Agrarmitteln umwidmet.

Kompromiss trotz großer Meinungsverschiedenheiten

Das Abkommen wird von Regierungsseite als eines der ambitioniertesten Umweltabkommen in der dänischen Geschichte dargestellt. Die Sozialwissenschaftler Jacob Torfing und Eva Sørensen sowie der Journalist und Berater Sigge Winther Nielsen sehen in dem Abkommen weitreichende Perspektiven für die zukünftige Entwicklung der dänischen Demokratie.
Gleichwohl könne das Konzept unter seinem eigenen Gewicht zusammenbrechen, mahnen die drei Autoren. Es müsse mehr Experten und Spezialisten – auch aus der Politikberatung – geben, um den Prozess zu begleiten.
Die Wirtschaftslage und auch die Kommunalwahlen könnten das Projekt zum Scheitern bringen. Die Landwirte müssen für das Land, das sie aufgeben, entschädigt werden. Dadurch sei das Vorhaben auch anfällig für steigende Bodenpreise, unvorhersehbare Verhandlungen und eine unsichere Finanzierung. Vor Kommunalwahlen bestehe zudem die Gefahr, dass lokale Protestbewegungen Druck auf die örtlichen Parteien ausüben, um die Pläne zu stoppen. Sie betonen die Einbindung von Bürgern und lokalen Bewegungen in Diskussionsrunden. Gleichwohl sollten „Bürger nicht darüber entscheiden, ob lokale Landbesitzer ihr Land abtreten sollen“.

Rahmen für Nahrungsmittelproduktion

Der Vorsitzende des dänischen Interessenverbandes für Land- und Lebensmittelwirtschaft (Landbrug & Fødevarer), Søren Søndergaard, zeigte sich zufrieden. Die Vereinbarung stecke den Rahmen für Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion für viele Jahre ab. Dank der Präsenz von Vertretern aus der Landwirtschaft sei es möglich geworden, die Industrie zu entwickeln, anstatt sie abzubauen. 
Maria Reumert Gjerding, die Präsidentin der Dänischen Gesellschaft für Naturschutz, sagte: „Trotz sehr großer Meinungsverschiedenheiten ist es auch gelungen, einen Kompromiss über eine CO₂-Steuer zu finden, der die Spuren einer umgebauten Lebensmittelindustrie darstellt – auch über das Jahr 2030 hinaus.“ Sie betonte zudem, dass es dank des Abkommens „deutlich mehr Wald, große Feuchtgebiete und viel mehr geschützte Natur in Dänemark“ geben werde. Es gibt jedoch auch Umweltorganisationen, die bemängeln, dass vieles zu langsam vorangehe.
Aus Sicht von Henrik Dalgaard ist die Vereinbarung eine kostspielige Lösung, die Folgen für die dänische Landwirtschaft haben könnte. „Ich müsste meine Maisanbaufläche halbieren und 60 bis 70 Hektar stilllegen“, erklärt der Bauer gegenüber dem Fernsehsender „TV2 Nord“. Dem Bericht zufolge haben sich Landwirte zusammengeschlossen und einen eigenen Modellvorschlag erarbeitet. Die finanziellen Kosten betreffen dabei nicht nur einzelne Landwirte, die Stickstoff in Naturgebiete einleiten, sondern werden gemeinsam und solidarisch getragen.

Landwirtschaft als zweitgrößte Quelle für Emissionen

Der dänische Agrarsektor gilt nach der Energiesparte als die zweitgrößte Quelle von Emissionen im Land, heißt es im 2023 erschienenen „National Inventory Report“. Demnach verursacht die Landwirtschaft etwa 28 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen und ist für mehr als 80 Prozent der Methan- und Lachgasemissionen verantwortlich. Ein großer Teil dieser Emissionen stammt aus der Tierhaltung, heißt es in dem Report weiter. Dänemark hat mehr als 15.000 Viehbetriebe mit Millionen von Kühen, Schweinen und anderen Tieren.
Die hohen Emissionen der Landwirtschaft „können so nicht weitergehen“, sagte Klimaminister Lars Aagaard in einer Stellungnahme zu den vorgeschlagenen CO₂-Reduktionsmaßnahmen. Er fügte hinzu, dass „noch viel Arbeit bevorsteht“, um diese Pläne umzusetzen, zitiert ihn das britische Fachportal „Carbon Brief“. Dass die Maßnahmen des Dreierbündnisses zu einer Einsparung von 1,8 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten führen könnten, werde Dänemark, dabei helfen, seine Klimaziele bis 2030 zu erreichen, so der damalige Finanzminister Jeppe Bruus. Zudem sei es „ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität bis 2045“.
Prof. Søren Petersen, Bodenmikrobiologe an der Universität Aarhus in Dänemark, ist der Meinung, dass der Plan „zu erheblichen Verringerungen der landwirtschaftlichen Emissionen führen könnte“. Allerdings müsse er korrekt umgesetzt werden. „Das vielleicht größte Hindernis besteht derzeit darin, dass viele Technologien mit Potenzial zur Treibhausgasminderung noch nicht ausreichend dokumentiert sind oder dass die Emissionsquellen stark schwanken und nur schwer zu quantifizieren sind.“
Er weist außerdem darauf hin, dass es oft „schwierig ist, landwirtschaftliche Emissionen zu messen“, und ergänzt: „Wenn wir uns auf Kriterien zur Dokumentation von Emissionen und der Wirkung von Minderungsmaßnahmen einigen können, sehe ich durchaus Potenzial für die Entwicklung verschiedener Technologien. Diese Kriterien müssen auch bei der internationalen Überprüfung der nationalen Emissionsbilanz anerkannt werden. Nur dann können solche Technologien wirksam auf Betriebsebene zum Einsatz kommen.“

Werte basieren auf Schätz- und Modellrechnungen

Bislang basieren die landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen überwiegend auf Schätz- und Modellverfahren. Daher sind sie mit Unsicherheiten verbunden. Das beschreibt auch der Weltklimarat in seinen „Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare“. Demnach nutzt er für Methan aus der Tierhaltung Daten zur Energieaufnahme der Tiere sowie Methan-Umwandlungsfaktoren und leitet daraus Emissionsfaktoren pro Tierkategorie ab (Band 4, Kapitel 10). Für Lachgas aus Böden und Düngung erfolgt die Berechnung über Stickstoffflüsse und Emissionsfaktoren anstelle direkter Messungen (Band 4, Kapitel 11). Auch die CO₂-Emissionen und -Aufnahmen im Landnutzungssektor basieren auf Modellierungen von Kohlenstoffbeständen und deren Veränderungen (Band 4, Kapitel 2).
In Deutschland fallen die Reaktionen auf die Vereinbarung und die Einführung einer CO₂-Abgabe auf landwirtschaftliche Emissionen unterschiedlich aus. Umweltverbände wie der Rat für nachhaltige Entwicklung sehen in dem Modell einen möglichen Orientierungspunkt für die Diskussion über eine stärkere Bepreisung von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft. Der Rat empfiehlt, Erfahrungen des Nachbarlandes in Studien zur Ausgestaltung möglicher deutscher Klimainstrumente einzubeziehen. Dabei seien vor allem  Ausgleichsmechanismen zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen zu prüfen.
Das „Handelsblatt“ beschreibt die dänische Entscheidung als Beispiel dafür, wie sich Klimaschutz in der Landwirtschaft politisch umsetzen lässt. In Fachdebatten wird zudem auf offene Fragen bei der Umsetzung, der Wettbewerbsfähigkeit und der langfristigen Wirkung der Maßnahmen hingewiesen.