In Kürze:
- Robinson muss sich vor Gericht für den Tod von Charlie Kirk verantworten.
- Er bekannte sich nicht schuldig.
- Bei einer Verurteilung droht ihm die Todesstrafe.
Der Mann, der beschuldigt wird, den konservativen Kommentator Charlie Kirk mit einem Schuss in den Hals getötet zu haben, muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. Das entschied ein Richter im US-Bundesstaat Utah am Dienstgag, 1. September – knapp ein Jahr nach der tödlichen Schießerei, die international für Erschütterung sorgte.
Dem 23-jährigen Angeklagten Tyler James Robinson droht im Falle einer Verurteilung die Todesstrafe.
Beschuldigt mit sieben Straftaten
Richter Tony Graf Jr. vom Bezirksgericht im US-Bundesstaat Utah entschied, dass sich Robinson wegen aller sieben Anklagepunkte vor Gericht verantworten muss. Nach seiner Einschätzung hat die Staatsanwaltschaft in allen Punkten den erforderlichen Tatverdacht für einen Prozess nachgewiesen.
Robinson erklärte sich in allen Anklagepunkten für nicht schuldig. Der Anwalt der Familie Kirk beantragte, beim nächsten Gerichtstermin am 23. Oktober einen Termin für den Prozess festzulegen.
Neben dem Mord werden Robinson sechs weitere Straftaten vorgeworfen: zwei Fälle der Behinderung der Justiz, zwei Fälle der Zeugenbeeinflussung sowie das Verursachen schwerer körperlicher Verletzungen durch den Einsatz einer Schusswaffe und eine Gewalttat in Gegenwart eines Kindes.
Der Richter erklärte, dass bei einer Anhörung zur Feststellung eines hinreichenden Tatverdachts in Utah auch glaubwürdige Aussagen vom Hörensagen berücksichtigt werden dürfen. Damit werde, anders als von der Verteidigung vorgebracht, das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren nicht verletzt.
Robinson habe „Motiv, Mittel und Gelegenheit“ gehabt, Kirk zu töten, argumentierte die Staatsanwaltschaft bei der vorläufigen Anhörung am Dienstag.
DNA-Spuren, Zeugenaussagen und Überwachungsvideos würden Robinson mit dem Tatort in Verbindung bringen, erklärte die Staatsanwaltschaft.
„Hier gibt es einen Berg an Beweisen. Die Beweislage ist überwältigend“, sagte der stellvertretende Staatsanwalt von Utah County, Ryan McBride. Er verwies zudem auf Kirks politische Positionen und erklärte, diese seien dem Angeklagten zuwider gewesen. Robinson habe in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung mit einem Mann gelebt, der eine geschlechtliche Transition in Betracht gezogen habe.
Staatsanwaltschaft: Weitere Menschenleben gefährdet
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, Robinson habe mit dem Schuss auf Kirk auch weitere Menschenleben gefährdet. Dies erfülle einen erschwerenden Umstand, der eine Anklage wegen eines Kapitalverbrechens und damit die Verhängung der Todesstrafe ermöglichen könne.
Zu den Umständen, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft dafür sprechen, gehörte die Anwesenheit von Umstehenden und Kindern in unmittelbarer Nähe von Kirk, als auf ihn geschossen wurde.
Der Richter hatte vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen, dass ein Mann, der nur wenige Schritte entfernt stand, Kirk nach dem Schuss zu Hilfe kommen konnte. Zudem befanden sich nach seinen Angaben mindestens zwei Kinder in der Menge.
Die Verteidigung argumentierte dagegen, das Gesetz verlange mehr als die bloße „Möglichkeit“, dass ein weiterer Mensch hätte getötet werden können.
Es habe nur einen Schuss, eine Kugel und ein Opfer gegeben, erklärten die Anwälte. Sie forderten den Richter deshalb auf, das Argument der Staatsanwaltschaft zum erschwerenden Umstand zurückzuweisen.
„Es gab keine tatsächlichen Drohungen des Angreifers gegenüber einem Dritten“, sagte Verteidigerin Staci Visser. „Es gab keine Beweise dafür, dass irgendjemand anderes bedroht wurde.“
Einschränkungen für Medien
Vor der Anhörung lehnte Graf unter anderem Anträge der Verteidigung ab, die eine Fernsehübertragung und Fotos vom Verfahrens verhindern sollten. Der Richter erlaubte einem Fernsehsender, die Anhörung zu übertragen, sowie einem Fotografen, unter bestimmten Auflagen Aufnahmen anzufertigen. Den Antrag auf einen zweiten Fotografen lehnte er ab.
Graf entschied außerdem, dass die mündlichen Ausführungen der Anwälte und die Schriftsätze zur Anhörung vom 1. September öffentlich zugänglich sein dürfen.
Der Richter verweigerte Medien dagegen den Zugang zu dem Discord-Chat, in dem Robinson und andere Nutzer über die Schießerei gesprochen hatten. Auch drastische Videos und Fotos vom Tod Kirks dürfen nicht veröffentlicht werden.
Kirks Witwe fordert keine „unangemessene Verzögerung“
Vor der Anhörung hatten die Anwälte von Kirks Witwe Erika Kirk Richter Graf aufgefordert, spätestens bis zum 1. September eine Entscheidung zu treffen. Sie warnten vor einer „unangemessenen Verzögerung“, betonten aber zugleich, dass Robinsons Recht auf ein faires Verfahren gewahrt bleiben müsse.
Nach dem Gesetz muss der Richter in diesem Verfahrensstadium lediglich entscheiden, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann der Fall vor Gericht weiterverfolgt werden, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Der rechtliche Maßstab des „hinreichenden Tatverdachts“ setzt Beweise voraus, die eine begründete Annahme stützen, dass eine Straftat begangen wurde und der Angeklagte dafür verantwortlich ist. Das erklärte die Staatsanwaltschaft in einer Stellungnahme gegenüber der Presse unter Berufung auf das Gesetze des Bundesstaates Utah.
Die tödliche Schießerei
Am 10. September 2025 – vor knapp einem Jahr – wurde Kirk tödlich angeschossen, als er auf dem Campus der Utah Valley University in Orem im US-Bundesstaat Utah vor rund 3.000 Menschen Fragen aus dem Publikum beantwortete.
Kirk war 31 Jahre alt, Vater von zwei Kindern und als konservativer Redner und politischer Aktivist bekannt. Mit 18 Jahren gründete er Turning Point USA, eine konservative Organisation, die sich insbesondere an junge Wähler und Studenten richtet. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Beweise deuteten darauf hin, dass Robinson Kirk wegen dessen „politischer Äußerungen“ ins Visier genommen habe.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Utah Judge Rules Charlie Kirk’s Alleged Assassin to Stand Trial“. (deutsche Bearbeitung: zk)






