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Gericht: Kein Anspruch auf subsidiären Flüchtlingsschutz nach Häufung von Straftaten

Aufgrund von zahlreichen erheblichen Rechtsverstößen hat ein Syrer laut einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf Anerkennung eines subsidiären Flüchtlingsschutzes.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen gerichtete Revision des Mannes zurück, wie es am Freitag in Leipzig mitteilte. Er stellt demnach wegen „einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße“ eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Der syrische Kläger begehrte laut Gerichtsangaben die Anerkennung subsidiären Schutzes. 2017 verfügten die Behörden demnach dessen Ausweisung aus Deutschland.
In der Folge wurde er wiederholt straffällig und wurde in über zehn Fällen sowohl zu Geld- als auch zu Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt. Sein Antrag auf subsidiären Schutz wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun endgültig. Eine Gefahr für das gesellschaftliche Zusammenleben könne nicht nur bei einzelnen besonders schweren Straftaten vorliegen, hieß es zur Begründung.
Sie könne bereits bei einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße gegeben sein, auch wenn jede einzelne Tat für sich genommen nicht „von besonderem Gewicht“ sei. Das Urteil fiel bereits Anfang Juni.(afp/red)
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Kriegsverbrechen in Syrien: Prozess gegen Assads Cousin gestartet

In Syrien hat im Zuge der Aufarbeitung der Verbrechen der Regierung von Baschar al-Assad der Prozess gegen einen Cousin des gestürzten Machthabers begonnen. Wassim al-Assad erschien am Mittwoch, 24. Juni, mit kahlrasiertem Kopf und sichtlich abgemagert auf der Anklagebank in einem Gericht in Damaskus, wie auf Aufnahmen des syrischen Staatsfernsehens zu sehen war.
Laut Anklageschrift wird ihm vorgeworfen, Anfang 2011 zwei bewaffnete Gruppen gegründet und geleitet zu haben. Wassim al-Assad soll den Gruppen „Waffen, Munition, Geld und logistische Unterstützung“ zur Verfügung gestellt haben.

Anklage wegen Kriegsverbrechen

Die beiden Gruppen sollen an Einsätzen in Ost-Ghuta in der Nähe von Damaskus beteiligt gewesen sein, das bis 2018 als Oppositionshochburg galt. Bei den Einsätzen sei eine „große Zahl von Zivilisten getötet worden“, hieß es in der Anklageschrift.
Die dem Cousin des Ex-Präsidenten zur Last gelegten Taten fielen unter „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, erklärte der Richter. Die Verhandlung wurde teilweise im staatlichen Fernsehen übertragen.
Dem Angeklagten werden zudem „Aufrufe zum Mord und zur Gewalt“ zur Last gelegt sowie „Schmuggel und Drogenhandel in Syrien und im Ausland und die Ausnutzung seiner Zugehörigkeit zur Assad-Familie zu Zwecken der Plünderung und Erpressung“, fügte der Richter hinzu.
In den Jahren vor dem Sturz Baschar al-Assads im Dezember 2024 hatte dessen Cousin Videos veröffentlicht, die ihn am Steuer von Luxusautos zeigten – teilweise bewaffnet und in Militäruniformen sowie von bewaffneten Männern umgeben, die er aufforderte, an der Seite des damaligen Machthabers zu kämpfen.

Verfahren sollen beschleunigt werden

Die neue syrische Führung will die früheren Verantwortlichen von Assads Sicherheits- und Regierungsapparat zur Verantwortung ziehen. Der Prozess gegen den Ex-Machthaber und dessen Umfeld wurde im April eröffnet. Als einziger Angeklagter erschien der frühere Geheimdienstchef der südsyrischen Provinz Daraa, Atif Nadschib, in Damaskus persönlich vor Gericht. Assad war nach seiner Entmachtung nach Russland geflohen.
Landesweit kommt es derzeit zu Demonstrationen, bei denen eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren und Rechenschaft für die Anhänger Assads gefordert wird.
Während des 13-jährigen Bürgerkriegs in Syrien wurden mehr als eine halbe Million Menschen getötet. Ende 2024 stürzten Kämpfer unter Führung der islamistischen HTS-Miliz den langjährigen Machthaber Assad. Der ehemalige HTS-Anführer Ahmed al-Scharaa führt die derzeitige syrische Übergangsregierung an. (afp/red)
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Absage an Trump: Al-Scharaa lehnt Einsatz gegen Hisbollah im Libanon ab

Syriens Staatschef Ahmed al-Scharaa hat einen Vorschlag von US-Präsident Donald Trump zurückgewiesen, wonach das syrische Militär im Nachbarland Libanon gegen die pro-iranische Hisbollah vorgehen könnte. „Wir suchen nach wirtschaftlichen Verbindungen zwischen dem Libanon und Syrien, nicht nach militärischen“, sagte al-Scharaa in einem am Sonntag vom Sender al-Maschhad ausgestrahlten Interview.
Damaskus habe gegenüber Washington bekräftigt, „dass der Krieg beendet werden muss“, sagte der islamistische Übergangspräsident, wobei er sich auf die Gefechte zwischen Israel und der Hisbollah bezog.
Dabei müsse es „verschiedene Lösungen geben, darunter wirtschaftliche, politische und soziale, sowie die Wiederaufnahme der Beziehungen und der lebenswichtigen wirtschaftlichen Verbindung zwischen Syrien und dem Libanon“. Überdies seien „einige Sicherheitsmaßnahmen“ erforderlich, „die in erster Linie den Bedenken Syriens und des Libanon, aber auch denen Israels Rechnung tragen“, sagte al-Scharaa.

Hisbollah weiter im Zentrum

Trump hatte kürzlich vorgeschlagen, dass Syrien die Bekämpfung der vom Iran finanzierten Hisbollah-Miliz im Libanon übernehmen könnte. Falls Israel nicht mit der Hisbollah fertig werde, „ohne alle zu töten“, dann werde al-Scharaa diese Aufgabe übernehmen, sagte Trump am Dienstag am Rande des G7-Gipfels im französischen Evian.
Die vom Iran finanzierte Miliz zählte zu den wichtigsten Verbündeten von Baschar al-Assad. Syriens Ex-Machthaber spielte lange Zeit eine strategische Rolle für Teheran, insbesondere bei ungehinderten Waffenlieferungen an die Hisbollah.
Seit Assads Sturz durch islamistische Milizen 2024 unter der Führung von al-Scharaas HTS wurde die Hisbollah zunehmend aus Syrien verdrängt – allerdings ist sie im Nachbarland Libanon noch immer einflussreich. Die Miliz zog den Libanon Anfang März mit Angriffen auf Israel in den Iran-Krieg hinein. Israel reagierte mit Luftangriffen auf Ziele im Libanon und rückte zudem mit Bodentruppen im Süden des Landes vor.

Bashar al-Assad.

Foto: DIETER NAGL/AFP via Getty Images

Syrien blickt auf Libanon

Am Mittwoch hatten der Iran und die USA ein Rahmenabkommen zur Beendigung des Krieges geschlossen. Dieses sieht eine sofortige Waffenruhe für die gesamte Region einschließlich des Libanon vor. Allerdings waren Israel und die Hisbollah an dem Abkommen nicht beteiligt.
Am Freitag einigten sich Israel und die Hisbollah nach US-Angaben zwar auf eine Waffenruhe, die am selben Tag in Kraft trat. Beide Seiten warfen sich am Samstag jedoch gegenseitig Verstöße vor. Am Sonntag gab es dann aber keine Berichte über neue israelische Angriffe im Libanon oder Gefechte zwischen der israelischen Armee und der Hisbollah.
Syrien sei „sehr besorgt über die innenpolitische Lage im Libanon“, sagte al-Scharaa nun in dem Interview. „Denn die Sicherheit und Stabilität des Libanon sind Teil der Sicherheit und Stabilität Syriens.“ Auf die Frage, ob er sich mit der Hisbollah an einen Tisch setzen würde, antwortete er: „Wenn dies den Interessen des Libanon dient und die Interessen Syriens wahrt, warum nicht?“ (afp/red)
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Syrien lässt inhaftierte deutsche Journalistin frei

Fünf Monate nach ihrer Festnahme in Syrien ist die aus Köln stammende deutsche Journalistin Eva Maria Michelmann freigelassen worden. Ihr Bruder Antonius Michelmann bestätigte der Deutschen Presse-Agentur dpa entsprechende Informationen des Nachrichtenmagazins „Spiegel“. Seine Schwester sei nun wieder in Deutschland.
Am späten Nachmittag sei sie aus Jordanien gekommen. „Wir haben sie abgeholt“, sagte ihr Bruder. Es gehe ihr den Umständen entsprechend gut. Sie habe sich über einen längeren Zeitraum in Isolationshaft befunden. Weitere Angaben machte er zunächst nicht.
Die Journalistin war nach früheren Angaben des syrischen Informationsministeriums am 18. Januar in der Stadt Rakka während einer Militäroperation festgenommen worden. Inhaftiert wurde dabei auch der türkische Staatsbürger Ahmed Polad, ein aus der Türkei stammender kurdischer Journalist. Von diesem Kollegen gebe es weiterhin keine Spur, sagte Antonius Michelmann weiter.

Michelmann war am 18. Januar festgenommen worden

Nach Angaben des Ministeriums von Anfang Mai wurde Michelmann bei der Durchsuchung eines Gebäudes einer Gruppe festgenommen, die den Syrischen Demokratischen Kräften (SDF) zugeordnet wurde. Nachdem sich dort Kämpfer verschanzt hätten, seien alle Anwesenden festgesetzt worden. Dabei seien auch zwei ausländische Personen aufgefallen, hieß es seinerzeit.
Die Journalistin soll den damaligen Angaben eines Ministeriumssprechers zufolge zunächst angegeben haben, spanische Staatsbürgerin zu sein und für eine mit den Vereinten Nationen verbundene Organisation zu arbeiten. Eine entsprechende Anfrage bei den UN habe jedoch ergeben, dass keine Mitarbeiter in dem Gebiet vermisst würden.
Im Zuge der Ermittlungen sei schließlich festgestellt worden, dass es sich um eine deutsche Journalistin handle, die keine Dokumente zur Bestätigung ihres Auftrags habe vorlegen können. Zudem hätten Michelmann und ihr Begleiter versucht, aus dem Gewahrsam zu fliehen, hatte der syrische Ministeriumssprecher gesagt.
Früheren Angaben von Familienmitgliedern zufolge arbeitete Michelmann seit 2022 in Syrien als freie Journalistin.

„Spiegel“: Auswärtiges Amt „hochrangig“ eingebunden

Nach Informationen des „Spiegel“ hatte die deutsche Botschaft in Damaskus Michelmann konsularisch betreut und sich zusammen mit der Botschaft in Beirut bei der syrischen Regierung dafür eingesetzt, dass Michelmann aus der Haft entlassen wird.
Auch die Zentrale des Auswärtigen Amtes in Berlin sei „hochrangig“ in Gespräche eingebunden gewesen. (dpa/red)
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Länder beraten über Zukunft syrischer Flüchtlinge

Auf der am Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz (IMK) in Hamburg wollen die Ressortchefs der 16 Länder über die Zukunft der syrischen Flüchtlinge in Deutschland beraten. Die Unions- und SPD-geführten Länder haben jeweils einen entsprechenden Antrag zu dem Thema eingereicht, wie das Magazin Focus berichtet.
Für die SPD-Länder, die sogenannten A-Länder, hat Niedersachsen einen Beschlussvorschlag eingereicht. In dem Papier, aus dem der Focus zitiert, heißt es: Viele Syrer seien „nachhaltig integriert, insbesondere durch Erwerbstätigkeit, schulische beziehungsweise berufliche Qualifizierung und gesellschaftliche Teilhabe.“
Die Mehrzahl der syrischen Arbeitnehmer sei in „systemrelevanten Berufen“ tätig, fast die Hälfte von ihnen als Fachkräfte. Für die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) leisteten Syrer damit einen aktiven Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität in Deutschland.
Vor diesem Hintergrund fordert der Antrag Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) dazu auf, „die aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen für diese Personengruppe (…) so weiterzuentwickeln, dass Rechtssicherheit und eine verlässliche Bleibeperspektive geschaffen werden.“
Konkret solle das Bundesinnenministerium bis zum Herbst „gesetzgeberische Lösungsmöglichkeiten für eine Bleiberechtsregelung“ vorlegen. Außerdem sollen bessere Bleibeperspektiven für aktuell geduldete und gut integrierte syrische Staatsbürger geschaffen werden.
Aktuell sind in Deutschland knapp 10.000 Syrer geduldet. Eine Duldung liegt vor, wenn zwar keine Asylgründe für einen Ausländer vorliegen, gleichzeitig aber eine Abschiebung auch nicht möglich ist, etwa aufgrund schwerer Krankheiten oder fehlender Papiere.
Für die CDU-geführten Länder, die sogenannten B-Länder, hat das hessische Innenministerium die aufenthaltsrechtliche Zukunft syrischer Staatsangehöriger auf die IMK-Tagesordnung gesetzt.
Darin verweist das Ministerium von Roman Poseck auf eine veränderte Entscheidungspraxis durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf): „Von 25.923 Anträgen im Jahr 2025 wurden nur 532 positiv beschieden“, erklärt das Ministerium in Wiesbaden.
Mittel- und langfristig rechnet das Innenministerium mit Widerrufsentscheidungen. Das würde bedeuten, dass die Asylbehörde Schutztitel von syrischen Staatsbürgern auflöst – und damit diese Personen zur Ausreise auffordert.
„Nach dem Ende des Bürgerkriegs gilt es, die Lage in Syrien neu zu bewerten“, sagte Innenminister Poseck dem Focus. „Meiner Meinung nach müssen wir perspektivisch wieder zu regelhaften Abschiebungen auch nach Syrien kommen.“ Die Gespräche des Bundesinnenministers mit der syrischen Regierung begrüßt er.
Wer ausreisepflichtig ist, müsse Deutschland wieder verlassen. „Dies gilt grundsätzlich auch für Personen, denen ein lediglich vorübergehender Schutz vor einer Kriegssituation gewährt wurde“, sagte der CDU-Politiker. Das Asylsystem sei gerade kein Einwanderungssystem.
Der hessische Innenminister fordert damit indirekt mehrere hunderttausend Syrer zur Ausreise auf. Denn aktuell haben über 500.000 syrische Flüchtlinge einen befristeten humanitären Aufenthaltstitel – entweder auf Grundlage eines subsidiären Schutzstatus oder eines Schutztitels nach Genfer Flüchtlingskonvention.
Neben der Abschiebung von Straftätern fordert Poseck die Rückführung von „Personen aus Syrien, die nicht gut integriert sind und die seit längerem in den Sozialsystemen verharren“. Dadurch würde man auch den Sozialstaat entlasten, was ein Gebot der Gerechtigkeit sei.
„Denn die Kosten für Asylbewerberleistungen und Bürgergeld werden durch die arbeitende Bevölkerung erbracht.“ Poseck hält auch zusätzliche Anreize und Förderungen für eine freiwillige Rückkehr nach Syrien für notwendig. Bislang erhalten syrische Flüchtlinge im Schnitt 1.000 Euro für die freiwillige Rückkehr.
Laut Informationen des Focus prüft das Bundesinnenministerium derzeit, die Rückkehrprogramme zu erweitern – darunter auch die Option von 8.000 Euro Rückkehrförderung.
Mit dem Sturz des langjährigen syrischen Diktators Baschar al-Assad ist der Bürgerkrieg in Syrien seit dem 8. Dezember 2024 beendet. Dennoch kehrten bislang nur wenige Syrer seitdem aus Deutschland zurück. Eine Umfrage des Magazins bei allen 16 Bundesländern ergab kürzlich, dass erst 10.009 Syrer ausgereist sind. In Deutschland leben indes über 900.000 Syrer ohne deutschen Pass. (dts/red)
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Neuer Rekord bei Einbürgerungen

Im Jahr 2025 haben nach vorläufigen Ergebnissen 332.500 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Das waren 14 Prozent oder 40.500 Personen mehr als im Vorjahr (2024: 292.000 Einbürgerungen), teilte das Statistische Bundesamt mit.
Damit stieg die Zahl der Einbürgerungen im fünften Jahr in Folge. Noch nie seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000 waren innerhalb eines Jahres mehr als 300.000 Personen eingebürgert worden.
2025 erhielten wie bereits seit 2021 Syrer am häufigsten die deutsche Staatsbürgerschaft. Jede fünfte im Jahr 2025 eingebürgerte Person (20 Prozent oder 65.600) hatte zuvor die syrische Staatsangehörigkeit.
Gegenüber dem Jahr 2024 (83.200 Einbürgerungen) sank die Zahl der eingebürgerten Syrer um 21 Prozent.

Mehr türkische und russische Bürger mit deutschem Pass

Auf Syrer folgten 2025 mit großem Abstand die Einbürgerungen von Personen mit türkischer (10 Prozent oder 34.100) und russischer (6 Prozent oder 19.700) Staatsangehörigkeit. Bei beiden Staatsangehörigkeiten stieg die Zahl der Einbürgerungen allerdings um mehr als die Hälfte gegenüber dem Vorjahr (jeweils +51 Prozent).
Ein besonders starkes Wachstum im Vorjahresvergleich zeigte sich auch bei den Einbürgerungen von bosnischen (+126 Prozent auf 8.800), US-amerikanischen (+100 Prozent auf 6.600) und albanischen (+97 Prozent auf 6.100) Staatsangehörigen.

Einbürgerung nach 5 Jahren Aufenthalt

Am häufigsten waren im Jahr 2025 sogenannte Regelfalleinbürgerungen (72 Prozent), die unter anderem eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren voraussetzen, sowie Miteinbürgerungen von Ehegatten und Kindern (19 Prozent). Somit verteilten sich 91 Prozent aller Einbürgerungen auf diese beiden Einbürgerungsformen (2024: 86 Prozent).
Die nach den Regelfalleinbürgerungen mit mindestens fünf Jahren Aufenthalt und Miteinbürgerungen dritthäufigste Einbürgerungsform waren im Jahr 2025 Wiedergutmachungsfälle.
Dabei handelt es sich um Einbürgerungen von Personen, die während des Nationalsozialismus ausgebürgert wurden, sowie deren Nachkommen. Die Zahl dieser Einbürgerungen stieg im Vorjahresvergleich um 61 Prozent auf 12.000, das entspricht einem Anteil von vier Prozent aller Einbürgerungen im Jahr 2025.

Turbo-Einbürgerung von 1.500 Menschen

Im Jahr 2025 wurden 1 .500 Personen mit verkürzter Mindestaufenthaltsdauer aufgrund besonderer Integrationsleistungen eingebürgert. Das waren weniger als ein Prozent aller Einbürgerungen. 2024 hatte der Anteil bei sieben Prozent gelegen (19.100 Personen).
Hintergrund des Rückgangs sind Gesetzesänderungen. So konnte ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts Ende Juni 2024 die für eine Einbürgerung erforderliche Mindestaufenthaltsdauer im Falle von besonderen Integrationsleistungen auf bis zu drei Jahre verkürzt werden.
Diese Regelung wurde Ende Oktober 2025 mit einer weiteren Gesetzesänderung aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen.

Bei Türken und Russen: Doppelte Staatsbürgerschaft als Anreiz für Einbürgerung

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer zum Zeitpunkt der Einbürgerung lag 2025 bei 12,4 Jahren (2024: 11,8 Jahre), so die Statistiker weiter. Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit hielten sich zum Zeitpunkt der Einbürgerung im Schnitt 7,9 Jahre in Deutschland auf (2024: 7,4 Jahre).
Bei Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit lag die durchschnittliche Aufenthaltsdauer mit 24,1 Jahren (2024: 23,1 Jahre) beziehungsweise 14,1 Jahren (2024: 14,5 Jahre) deutlich höher. Somit setzte sich die Beobachtung aus den Vorjahren fort, dass syrische Staatsangehörige häufig eine Einbürgerung anstreben, sobald sie die formalen Voraussetzungen hierfür erfüllen.
Für Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit dürfte der Anstieg der Einbürgerungszahlen mit der Neuregelung zur Einbürgerung unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit durch das StARModG zusammenhängen.
Dadurch können Personen bei ihrer Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit neben der neu erworbenen deutschen Staatsbürgerschaft generell beibehalten. Zuvor galt der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit.
Demnach wurden Personen nur dann unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert, wenn beispielsweise der ausländische Staat keine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit zuließ oder die eingebürgerte Person die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Schweiz hatte.

2025 wurden 3 Prozent der Einbürgerungsanträge abgelehnt

Für das Jahr 2025 wurden nach vorläufigen Ergebnissen insgesamt 467.400 Einbürgerungsanträge erfasst. Bei den neu gestellten Anträgen bilden Personen mit dem Herkunftsland Syrien mit einem Anteil von 15 Prozent (69.700) aller Antragstellern wie bei den abgeschlossenen Einbürgerungen die größte Gruppe.
Es folgen auch hier Personen mit türkischer (elf Prozent oder 53.300 Anträge) und russischer (fünf Prozent oder 24.100 Anträge) Staatsangehörigkeit.
Von den 371.100 im Jahr 2025 erledigten Einbürgerungsverfahren wurden nach vorläufigen Ergebnissen 90 Prozent mit einer Einbürgerung abgeschlossen. In fünf Prozent aller Fälle zogen die Antragsteller ihren Einbürgerungsantrag zurück.
In etwa drei Prozent der Verfahren wurde der Einbürgerungsantrag abgelehnt. Weitere rund drei Prozent der Verfahren endeten auf eine sonstige Art, etwa durch den Tod der beantragenden Person oder deren Fortzug ins Ausland. (dts/red)
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Rücküberweisungen von Einwanderern aus Deutschland: 8,5 Milliarden Euro in 2025


In Kürze:

  • Etwa 70 Prozent der Gelder gingen in europäische Länder, darunter 901 Millionen Euro in die Türkei.
  • Die Überweisungen in die Ukraine haben sich seit 2022 mehr als verdoppelt.
  • Laut DIW stammen die Rücküberweisungen überwiegend von erwerbstätigen Einwanderern.

Die Summe der Rücküberweisungen von in Deutschland lebenden Einwanderern in deren Herkunftsländer ist im Vorjahr um etwa 3 Prozent angestiegen. Schätzungen der Deutschen Bundesbank zufolge belief sich diese auf etwa 8,5 Milliarden Euro. Der größte Teil der Geldüberweisungen floss ins europäische Ausland.
Die Bundesbank geht dabei von einer Summe von 5,87 Milliarden Euro aus, was etwa 70 Prozent der Gesamtsumme ausmache. Von diesen flossen 3,25 Milliarden in EU-Mitgliedstaaten, davon 1,74 Milliarden in den Euroraum.

Auf welche Kontinente sich die Rücküberweisungen verteilen

In asiatische Länder gingen der Schätzung zufolge 1,86 Milliarden Euro. Etwa 531 Millionen Euro flossen in Länder des afrikanischen Kontinents, geschätzte 224 Millionen auf den amerikanischen Kontinent. Von diesen gingen 119 Millionen Euro an südamerikanische und 42 an zentralamerikanische Länder – hauptsächlich nach Mexiko.
Auf Australien, Ozeanien und die Polarregionen entfielen 11 Millionen Euro. Etwa 31 abgeflossene Millionen konnte die Bundesbank nicht zuordnen. Insgesamt ist die Summe der geschätzten Rücküberweisungen seit 2021 um etwa 38 Prozent angestiegen. Damals lag sie bei 6,17 Milliarden Euro.
Die größten Summen im europäischen Raum gingen mit 901 Millionen Euro in die Türkei – bereits im Jahr 2021 hatte sie bei 843 Millionen Euro gelegen. Auch die Überweisungen nach Polen gehören mit 568 Millionen Euro zu den summenmäßig größten Posten. Die Steigerung gegenüber 2021 entspricht etwa 28 Prozent.

Dynamiken höchst unterschiedlich – je länger Einwanderercommunitys etabliert, umso stabiler

Einen deutlicheren Anstieg haben die Überweisungen in die Ukraine erfahren. Seit dem Beginn der Fluchtbewegung infolge des Krieges im Februar 2022 hat sich die Summe der Rücküberweisungen dorthin von 293 auf zuletzt 635 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Die höchste Gesamtsumme, die in ein EU-Land überwiesen wurde, ging nach Rumänien. Dorthin gingen zuletzt 709 Millionen Euro – 2021 waren es 551 Millionen.
Italien ist mit 397 Millionen Euro das größte Empfängerland von Rücküberweisungen unter den „alten“ EU-Ländern. Diese Summe ist im Laufe der vergangenen fünf Jahre nahezu gleichgeblieben. Ähnliche Entwicklungen zeigen sich mit Blick auf Kroatien (274 Millionen Euro) oder Griechenland (zuletzt 216 Millionen Euro).
Etwas mehr Dynamik zeigte die Steigerung der Rücküberweisungen seit 2021 im Fall von Albanien (107 Millionen Euro, plus 84 Prozent). Um ein knappes Drittel stiegen in diesem Zeitraum die Summen nach Serbien (zuletzt 178 Millionen Euro), in die Russische Föderation (177 Millionen Euro) und nach Bosnien und Herzegowina (174 Millionen Euro). Nach Bulgarien überwiesen Einwohner der Bundesrepublik Deutschland im Vorjahr etwa 280 Millionen Euro (plus 20 Prozent seit 2021).

In einigen Ländern ist „Corona-Delle“ bei Rücküberweisungen erkennbar

Was die außereuropäischen Hauptherkunftsländer seit 2015 nach Deutschland gekommener Geflüchteter anbelangt, gingen 2025 etwa 520 Millionen Euro nach Syrien. Im Jahr 2021 waren es noch 337 Millionen gewesen. Das ist ein Plus von etwa 54 Prozent. Allerdings ist die Kurve zuletzt abgeflacht – gegenüber 2024 belief sich die Steigerung nur noch auf 15 Millionen.
Nach Afghanistan wurden im Vorjahr 237 Millionen Euro überwiesen. Das ist eine Fast-Verdopplung gegenüber 2021 (123 Millionen Euro), allerdings nur noch knapp 7 Prozent mehr als 2024. Nach Indien gingen 227 Millionen Euro an Rücküberweisungen – um 161 Prozent mehr als vor fünf Jahren, aber nur noch um 6,5 Prozent mehr als im Jahresvergleich zu 2024.
In den Irak überwiesen Bewohner des deutschen Bundesgebietes im Vorjahr 141 Millionen Euro, etwa 2 Millionen mehr als 2024. Rücküberweisungen in den Iran summierten sich auf 121 Millionen Euro, nach Vietnam gingen 109 Millionen. Die größten afrikanischen Empfängerländer waren Eritrea mit 54 Millionen Euro und Nigeria mit 47 Millionen. Die Dynamik in der Entwicklung der Summen lag unter allen afrikanischen Herkunftsländern seit 2022 nur bei etwa 20 Prozent. Gegenüber 2021 war sie größer – was auf eine stärkere „Corona-Delle“ hinweist.

Keine exakte Angabe möglich – Schätzungen aufgrund von Meldungen und Arbeitsmarktdaten

Bei den Daten der Bundesbank handelt es sich um Schätzwerte. Eine exakte Bezifferung ist nicht möglich, da Meldungen zu einzelnen Geldüberweisungen bis zu 12.500 Euro nicht verpflichtend sind. Allerdings melden Banken und Kreditinstitute monatlich freiwillig Gesamtwerte zu Geldflüssen. Diese werden dann einem „Plausibilitäts-Check“ unterzogen oder mit der Zahl der Beschäftigten aus den entsprechenden Ländern in Deutschland abgeglichen.
Nicht erfasst werden können auf diesem Wege reine Bargeldtransfers oder informelle Kanäle wie das Hawala-System. Bei Ländern mit nicht funktionsfähigem Bankensystem – etwa Syrien oder Afghanistan – können die Schätzungen ungenauer sein. Die Weltbank veröffentlicht zu einigen Ländern deshalb keine Daten.
Aussagen darüber, inwieweit Rücküberweisungen aus Mitteln erfolgen, die zuvor aufgrund von Sozialtransfers erlangt wurden, trifft die Bundesbank nicht. Einer Studie des DIW aus dem Jahr 2024 zufolge sind es jedoch hauptsächlich erwerbstätige Einwanderer, die Geld an ihre Familien im Ausland überweisen. Von diesen erklärten in Befragungen zwischen 2013 und 2022 etwa 12 Prozent, dass sie Geld ins Ausland überweisen. Von den Geflüchteten waren es nur 7 Prozent – dabei nach Einschätzung des DIW vor allem jene, die eine bezahlte Arbeit gefunden hätten.

Weltbank: Geld wird auch in Krisenzeiten überwiesen

Krisen schaden der Überweisungstätigkeit kaum, erklärt die Weltbank. Finanziert würden unter anderem Schul- oder Arztbesuche für Kinder, Lebensmittel oder sonstige Ausgaben, die zur Verringerung der Armut in Empfängerländern beitragen. Die Einwanderer würden dabei eher an sich selbst sparen als an den Rücküberweisungen an ihre Angehörigen.
Die meisten Überweisungen weltweit gehen demzufolge nach Indien, Mexiko, China, auf die Philippinen und nach Pakistan. Im internationalen Vergleich liege Deutschland auf Platz vier der Länder, von denen die höchsten Rücküberweisungen ausgehen.
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In Syrien vermisste deutsche Journalistin: Regierung setzt sich „mit Hochdruck“ ein

Die Bundesregierung setzt sich „mit Hochdruck“ für die in Syrien vermisste deutsche Journalistin Eva Maria Michelmann ein.
Die deutschen Botschaften in Beirut und Damaskus seien mit dem Fall befasst und kümmerten sich weiter, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts am Freitag in Berlin.
Mit Blick auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte könne sie keine weiteren Details nennen, auch nicht dazu, in welcher Weise sich die Bundesregierung einsetze.
„Ich kann nur sagen, dass wir das mit Hochdruck tun, von Beginn an, von Kenntnis an und das auch weiterhin vornehmen“, sagte die Sprecherin.
Deutsche Vertreter hätten Michelmann am 23. April erstmals vor Ort besuchen können. „Das war uns ein großes Anliegen, diesen konsularischen Zugang zu erhalten“, sagte die Sprecherin.
Michelmann war im Januar während einer Offensive der syrischen Regierungstruppen und mit ihnen verbündeter islamistischer Milizen in bis dahin von Kurden kontrollierten Gebieten festgenommen worden.
Augenzeugenberichten zufolge wurde die Journalistin in der Stadt Rakka in einem Fahrzeug der Regierungstruppen gemeinsam mit einem türkisch-kurdischen Journalisten abtransportiert. Medienberichten zufolge ist Michelmann in einem Gefängnis in Damaskus inhaftiert.(afp/red)
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Schutzgelder für Islamisten: Ex-Chef des Zementhersteller Lafarge auf freiem Fuß

Bruno Lafont, früherer Vorstandsvorsitzender des französischen Zementherstellers Lafarge, wird unter Auflagen aus der Haft entlassen. Der Manager saß in Frankreich wegen des Vorwurfs der Finanzierung von Terrorismus ein.

Der 69 Jahre alte Ex-Geschäftsmann und der 75 Jahre alte ehemalige Generaldirektor, Christian Herrault, dürfen nach sechs Wochen Haft das Gefängnis in Paris wieder verlassen, wie das Berufungsgericht in der französischen Hauptstadt am Dienstag, 26. Mai entschied.

Lafont kommt unter Auflagen frei

Es sei nicht nötig, sie in Erwartung des Berufungsverfahrens in Haft zu behalten, hieß es. Beide Manager hatten Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung eingelegt. Ein Termin für das Berufungsverfahren steht noch nicht fest.
Die beiden Männer dürfen Frankreich bis dahin nicht verlassen und müssen eine Kaution zahlen.
Der Zementhersteller Lafarge hatte der extremistischen Miliz Islamischer Staat (IS) und zwei anderen Gruppen nach Darstellung der Richter der ersten Instanz etwa 5,6 Millionen Euro gezahlt, um 2013 und 2014 inmitten des Bürgerkriegs eine Zementfabrik in Syrien weiterbetreiben zu können.
Dies habe dem IS auch die Organisation von Anschlägen in Europa ermöglicht. Mehrere Angehörige der Opfer der Anschläge von Paris im November 2015 waren als Nebenkläger in dem Prozess aufgetreten.

Geschäftspartnerschaft mit dem IS

Das Unternehmen Lafarge, das inzwischen von dem Schweizer Konzern Holcim übernommen wurde, sei eine „Geschäftspartnerschaft“ mit dem islamistischen IS eingegangen, hatte die Richterin betont.
Die Verteidigung hatte vergeblich versucht, die Richter davon zu überzeugen, dass das Unternehmen von den Milizen erpresst worden sei.

Haftstrafen für Lafont und Herrault

Lafont war zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, Herrault zu fünf Jahren. Sieben weitere Angeklagte, unter ihnen zwei syrische Mittelsmänner, wurden zu Haftstrafen zwischen 18 Monaten und sieben Jahren verurteilt. Für das Unternehmen verhängten die Richter die Höchststrafe von 1,125 Millionen Euro.
Lafarge hatte 2012 seine internationalen Mitarbeiter aus Syrien abgezogen. Das Zementwerk, in das Lafarge 680 Millionen Euro investiert hatte, blieb jedoch mithilfe der syrischen Mitarbeiter in Betrieb. 2014 übernahm der IS die Kontrolle über das Werk. (afp/red)
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Bundesregierung erwägt höhere Rückkehrprämie für syrische Geflüchtete

Das Bundesinnenministerium erwägt laut einem Pressebericht eine höhere Rückkehrprämie für Geflüchtete aus Syrien. Im Gespräch sei ein Betrag von 8000 Euro, berichtete das Magazin „Focus“ am Mittwoch, 20. Mai unter Berufung auf Angaben aus Regierungskreisen.
Bisher gibt es für freiwillige Rückkehrer durchschnittlich eine Unterstützungsleistung von etwa 1000 Euro.
Zudem wird derzeit die Höhe der Prämie aufwendig für jeden oder jede Geflüchtete individuell berechtigt. Nun geprüft wird laut Bericht hingegen eine pauschale Zahlung pro Person. Das Ziel sei, die Zahl der freiwilligen Ausreisen zu erhöhen.

Rückkehrprämie für Syrer: Deutliche Kritik von den Grünen

In Deutschland leben demnach aktuell gut 900.000 Syrer ohne deutschen Pass. Mehr als 500.000 von ihnen haben lediglich einen befristeten Aufenthaltstitel auf Grundlage eines subsidiären Schutztitels oder einer Anerkennung als Flüchtling.
Auch der Chef des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Hans-Eckhard Sommer, hatte kürzlich eine höhere Rückkehrprämie ins Gespräch gebracht.
Deutliche Kritik an solchen Überlegungen kam von Seiten der Grünen. „Es ist völlig abenteuerlich, über erhöhte Rückführungsprämien für Syrien zu spekulieren, während dort Islamisten herrschen und das Bamf die desolate Lage im Land weitgehend ausblendet“, sagte der Grünen-Politiker Max Lucks dem „Focus“.

CDU: Mehr Geld für Rückkehr statt Integrationsleistungen

Während die Bundesregierung Integrationsleistungen kürze, „sollte sie nicht noch mehr Steuergeld für ideologiegetriebene Politik verpulvern“, fügte er hinzu.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hält es hingegen für richtig, „über stärkere finanzielle Anreize für eine freiwillige Rückkehr nach Syrien nachzudenken“. Wenn dadurch mehr Syrer zu einer Ausreise bewegt werden könnten, könne dies auch ökonomisch sinnvoll sein.
„Selbst höhere Unterstützungsleistungen im vierstelligen oder in einzelnen Fällen auch im unteren fünfstelligen Bereich wären gemessen an den langfristigen Kosten von Sozialleistungen häufig weiterhin ein Gewinn für den Staat“, gab er zu bedenken. Poseck forderte zudem allerdings auch mehr Abschiebungen nach Syrien.

266.100 Syrer zahlen Sozialbeiträge ein

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gingen allerdings nach Stand von September 2025 rund 317.000 der in Deutschland lebenden Syrer einer Erwerbstätigkeit nach.
Davon waren demnach gut 266.100 sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie bezogen also keine Sozialleistungen, sondern zahlten in das Sozialsystem ein. Dabei war die Erwerbstätigkeit von Männern im Durchschnitt höher als die von Frauen. (afp/red)
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Asylpolitik: Österreich begrenzt Familiennachzug mit Quoten

Im Zuge der Umsetzung des europäischen Asylpakts hat Österreich Quoten für den Familiennachzug beschlossen.
Laut einem Beschluss des Parlaments in Wien vom Mittwoch, 20. Mai, sollen die Quoten ab Juli gelten, wobei sie auf Grundlage der Aufnahmekapazitäten berechnet werden und nach Angaben der Regierung „sehr niedrig“ ausfallen könnten.

Regierung verweist auf Belastung

Im vergangenen Sommer hatte Österreich die Familienzusammenführungen ausgesetzt.
Nach Regierungsangaben waren 2023/2024 mehr als 17.000 Menschen, zumeist Kinder aus Syrien, im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich eingereist.
Das Aussetzen der Regelung begründete das Innenministerium mit der Belastung öffentlicher Einrichtungen und einer „Bedrohung“ für das 9,2 Millionen Einwohner zählende Land.

EU verschärft Asylpolitik

Österreich zählt zu den EU-Mitgliedstaaten, die auf eine strengere Einwanderungspolitik dringen. Die EU hat ihre Migrations- und Asylpolitik zuletzt deutlich verschärft.
2024 hatte Brüssel eine Reform der Asylregeln beschlossen. Der Asylpakt sieht unter anderem Verfahren an den EU-Außengrenzen sowie Abschiebezentren in Drittstaaten vor.
Im Jahr 2025 ging die Zahl der irregulären Einreisen in das europäische Hoheitsgebiet laut der Grenzschutzagentur Frontex bereits um mehr als 25 Prozent zurück. (afp/red)
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Innenministerium prüft höhere Rückkehrprämie für Syrer

Die Bundesregierung will neue Anreize schaffen, um mehr syrische Flüchtlinge zur freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland zu bewegen.
Das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) prüft eine Rückkehrprämie in Höhe von 8.000 Euro, wie das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf Regierungskreise berichtet.

Innenministerium prüft Pauschalbetrag

Bislang erhalten Rückkehrer im Schnitt 1.000 Euro als Unterstützung für den Neuanfang in Syrien. Allerdings ist die derzeitige Rückkehrprämie mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da der genaue Betrag individuell für jeden Flüchtling berechnet wird.
Bei der gegenwärtig geprüften Förderung in Höhe von 8.000 Euro soll es sich hingegen um einen Pauschalbetrag handeln.
Angesichts der bislang überschaubaren Zahl an syrischen Rückkehrern wurde zuletzt die Forderung nach mehr Anreizen laut. Der Chef des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, sagte kürzlich im „Spiegel“, die derzeitige Prämie reiche seiner Meinung nach nicht aus. Über die Höhe solle man sprechen.
Der Konstanzer Asylrechtler Daniel Thym hält attraktivere Rückkehrprämien für einen „sinnvollen Baustein“, mahnte aber: „Geld alleine ist kein Heilsbringer.“ Der Migrationsrechtsexperte forderte eine Mischung aus „Zuckerbrot und Peitsche“.
Neben Anreizen und Geldleistungen brauche es umgekehrt auch Drohungen wie laufende Widerrufsverfahren von Schutztiteln und erste Abschiebeflüge.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hält es für richtig, über stärkere finanzielle Anreize für eine freiwillige Rückkehr nach Syrien nachzudenken. Wenn dadurch mehr Syrer zu einer Ausreise bewegt werden können, könne dies auch ökonomisch sinnvoll sein.
„Selbst höhere Unterstützungsleistungen im vierstelligen oder in einzelnen Fällen auch im unteren fünfstelligen Bereich wären gemessen an den langfristigen Kosten von Sozialleistungen häufig weiterhin ein Gewinn für den Staat“, sagte er dem Focus.
Ziel müsse es sein, ausreisepflichtigen Personen ohne Bleibeperspektive einen geordneten Neustart im Herkunftsland zu ermöglichen und zugleich den Sozialstaat nachhaltig zu entlasten.
Gleichzeitig pocht der CDU-Politiker auf mehr Abschiebungen nach Syrien. Freiwillige Rückkehr funktioniere dauerhaft nur dann, wenn ausreisepflichtige Personen wüssten, dass andernfalls auch konsequent abgeschoben werde.

Kritik von Grünen und Experten

Deutliche Kritik an dem Vorhaben kommt hingegen aus der Opposition. Der Grünen-Politiker Max Lucks sagte dem Focus, es sei völlig abenteuerlich, über erhöhte Rückführungsprämien für Syrien zu spekulieren, während dort Islamisten herrschten und das BAMF die desolate Lage im Land weitgehend ausblende.
Während die Bundesregierung Integrationsleistungen kürze, solle sie nicht noch mehr Steuergeld für ideologiegetriebene Politik verpulvern.
In Deutschland leben derzeit über 900.000 Syrer ohne deutschen Pass. Mehr als 500.000 haben einen befristeten Aufenthaltstitel auf Grundlage eines subsidiären Schutztitels oder eines Flüchtlingsschutzes.
Mit dem Sturz des langjährigen Diktators Baschar al-Assad im Dezember 2024 ist der Bürgerkrieg in Syrien beendet. Für Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt es damit „keinerlei Gründe mehr für Asyl in Deutschland“, wie er im vergangenen November sagte. (dts/red)
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Rückkehr nach Syrien: Kein Bundesland erhielt seit Januar Passersatzpapiere

Seit Ende Januar hat kein Bundesland von der Bundespolizei ein Passersatzpapier erhalten, um einen ausreisepflichtigen Syrer abschieben zu können.
Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Beamte der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern. Eine entsprechende Anfrage wollte das Bundespolizeipräsidium in Potsdam, das Innenminister Alexander Dobrindt untergeordnet ist, demnach weder dementieren noch bestätigen.

Rund 11.000 Syrer ausreisepflichtig

Wie die Bundespolizei der Zeitung mitteilte, sind rund 11.100 Syrer in Deutschland ausreisepflichtig – zum Stand Ende März.
Nachdem seit 2011 kein einziger der rund eine Million syrischen Asylzuwanderer zurückgebracht worden war, gelangen unter Minister Dobrindt im Dezember 2025 und im Januar dieses Jahres die ersten vier Abschiebungen.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vor einem Jahr angekündigt: Nach Syrien werde man abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern.
Bayerns Innenministerium teilte der „Welt am Sonntag“ mit, die Organisation von Rückführungen nach Syrien unterscheide sich derzeit von regulären Verfahren vor allem dadurch, dass der Bund in der Anfangsphase für den gesamten Prozess einschließlich der Passersatzpapierbeschaffung beim Herkunftsstaat die Federführung übernommen habe, um tragfähige Rückführungswege aufzubauen.

Hessen hat keine Ersatzdokumente bekommen

Laut Roman Poseck (CDU), dem Innenminister Hessens, ist von den dort 533 ausreisepflichtigen Syrern derzeit keine Person kurzfristig rückführbar, weil Passersatzdokumente zum Zweck der Rückführung im Jahr 2026 von der syrischen Seite nicht ausgestellt worden seien.
Sein Land sei gut auf regelhafte Rückführungen nach Syrien vorbereitet. Poseck sagte der Zeitung, er könne die Bundesregierung nur ermutigen, in direkten Gesprächen mit der Regierung in Syrien dafür die Voraussetzungen zu schaffen.
3.850 Syrer stellten im laufenden Jahr bis Ende April Asylerstanträge in Deutschland. Laut einem vertraulich eingestuften Bericht des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums Illegale Migration vom Februar, sind seit der Wiederanbindung syrischer Flughäfen an den internationalen Flugverkehr 2025 anhaltende Schleusungen auf dem Luftweg belegt – insbesondere durch Direktflüge der europäischen Fluggesellschaften Dan Air und Air Mediterranean nach Rumänien beziehungsweise Griechenland.
„Nach hier vorliegenden Informationen ist die Einrichtung von Direktflugverbindungen nach Deutschland seitens der Lufthansa AG, im Nachgang zu entsprechenden Erkundungsmissionen, bereits in konkreter Planung“, heißt es in dem internen Bericht zur illegalen Migration. (dts/red)