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DDR-Wochenkrippen: „Das Kollektiv stand über dem Individuum“

In der DDR wurden Millionen Kinder kurz nach der Geburt in Krippen zur Tagesbetreuung gegeben. In sogenannten Wochenkrippen und -heimen waren Kleinkinder von Montag bis Freitag untergebracht, um den Müttern eine Berufstätigkeit im sozialistischen Staat zu ermöglichen. Epoch Times sprach mit dem Bestsellerautor und Journalisten Alexander Teske, der selbst in einer solchen Einrichtung untergebracht war, über sein neues Buch „Die Wochenkinder: Frühe Trennung, späte Folgen”.

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Manche Stimmen, so schreiben Sie selbst in Ihrem Buch, wollten Sie davon abhalten. Warum haben Sie es trotzdem geschrieben?
Dieses Thema ist mir ein absolutes Herzensanliegen. Natürlich glaube ich nicht, dass alles Unglück in meinem Leben auf die DDR-Wochenkrippe zurückzuführen ist. Aber natürlich hat sie uns geprägt. Im Laufe der Zeit habe ich sehr viele andere Wochenkinder kennengelernt und gemerkt, wie schwer traumatisiert sie teilweise sind und dass sie nicht gehört werden. Mit dem Buch wollte ich ihnen eine Stimme geben.
Ich möchte, dass sich die Menschen mit den Lebensgeschichten auseinandersetzen. Therapeuten sollen davon erfahren, denn viele Betroffene waren zum Beispiel 20 Jahre in Therapie, ohne dass das Thema je angesprochen wurde, weil der Therapeut es nicht kannte. Ich möchte auch erreichen, dass Gelder für die Forschung in diesem Bereich bereitgestellt werden. Das gibt es eben auch nur, wenn ein Thema gesellschaftlich relevant ist. Außerdem wollte ich, dass das Thema in den Medien breit diskutiert wird, damit das Verständnis füreinander wächst – auch zwischen Ost und West. Denn es gibt noch sehr viel Unverständnis füreinander.
Studien zeigten früh die Nachteile. Warum hielten die Entscheidungsträger trotzdem am System fest?
Es gab damals recht schnell Studien zum Zustand der Kinder in Wochenkrippen. Sie zeigten, dass Kinder dort nicht gut aufgehoben waren. Im Vergleich zu Tageskrippen und noch mehr im Vergleich zu Kindern, die zu Hause aufwuchsen, entwickelten sie sich motorisch und verbal schlechter. Zudem waren die Kinder viel häufiger krank.
Ich erkläre mir das zum einen mit einer wirtschaftlichen Notwendigkeit. Die sowjetisch besetzte Zone, später DDR, war viel stärker von Reparationen betroffen als die Westzonen. Millionen gut ausgebildeter Menschen wanderten daraufhin nach Westdeutschland aus – bis zum Mauerbau. Die DDR wollte das ökonomisch auffangen, indem sie die Arbeitskraft der Frauen nutzte. Dies wurde als Gleichberechtigung dargestellt. In Wirklichkeit mussten sich die Frauen zusätzlich um die Hausarbeit und die Kindererziehung kümmern und besetzten trotzdem keine Entscheiderpositionen. Schließlich arbeiteten 90 Prozent der Frauen in der DDR.
Daher mussten Betreuungsplätze geschaffen werden. Anfangs schaffte es die DDR jedoch nicht, allen einen Tageskrippenplatz anzubieten. Wochenkrippen sollten dies ausgleichen und dienten der Kinderbetreuung für Schichtarbeiterinnen, aber auch für die privilegierte Führungsschicht aus Partei- und Staatsfunktionären sowie für Kulturschaffende. Sie sollten sich auf den Aufbau des Sozialismus konzentrieren können, ohne sich um die Kindererziehung kümmern zu müssen.
Es gab auch sehr kritische Stimmen innerhalb der DDR. So schlugen DDR-Forscherinnen Alarm. Sie wurden jedoch mundtot gemacht. Ihre Studien verschwanden in der Schublade und ihnen wurde mit einem Karriereende gedroht. Dann fügten sie sich.
Zum anderen gab es natürlich auch ideologische Gründe. Das kann man bei Karl Marx und den Vordenkern des Sozialismus nachlesen. Die Familie galt als bürgerliche Keimzelle, die es zu überwinden und zu zerschlagen galt. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, war, die Kinder in Institutionen zu geben, sie dort fremdbetreuen zu lassen und auch ideologisch zu beeinflussen. Das begann in der Wochenkrippe und setzte sich in Sportinternaten bis hin zu perfiden Einrichtungen wie dem Jugendwerkhof fort.
Wie muss man sich einen typischen Tagesablauf in einer Wochenkrippe vorstellen?
Es gab strenge Pläne des Gesundheitsministeriums, später dann des Bildungsministeriums. Die Pläne wurden sklavisch eingehalten. Um 6 Uhr wurden die Kinder geweckt, um 06:20 Uhr gefüttert und um 06:40 Uhr gewickelt. Danach ging es in das Laufgitter. Den Erzieherinnen blieb nur wenig Zeit, um sich um die Kinder zu kümmern, eine individuelle Betreuung war nicht möglich. Zunächst kümmerte man sich um die Kinder, die am lautesten waren.
Es war praktisch Akkordarbeit. Wenn ein Kind in die Hose machte, musste es warten, bis wieder Wickelzeit war. Wenn es Hunger hatte, musste es warten, bis es etwas zu essen gab. Und umgekehrt: Wenn ein Kind noch keinen Hunger hatte, musste es trotzdem essen.
Offiziell war der Betreuungsschlüssel eins zu vier, also vier Säuglinge auf eine Betreuerin. Aus den Akten wissen wir jedoch, dass dieser Betreuungsschlüssel häufig nicht eingehalten werden konnte. Die Einrichtungen waren überbelegt, da es zu wenige Plätze und zu viele Kinder gab. Auf dem Papier sollte jedes Kind nur eine Bezugsperson haben, doch 90 Prozent der Kinder hatten ständig wechselnde Bezugspersonen.

In den DDR-Wochenkrippen herrschte ein strenger Ablauf. Eine individuelle Betreuung gab es nicht.

Foto: BVG Archiv

Welche konkreten Nachwirkungen zeigen sich bei den Betroffenen aufgrund der Zeit in der Wochenkrippe?
Dazu gibt es nur eine einzige Studie der Universität Rostock. Diese hat ergeben, dass 92 Prozent der Betroffenen mindestens eine psychische Diagnose im Laufe ihres Lebens hatten – also etwa doppelt so viele wie in der Normalbevölkerung.
Ehemalige Wochenkinder gehören überproportional oft zu den Menschen mit unsicherer Bindung. Sie haben doppelt so häufig Probleme, langfristige, gesunde Beziehungen zu führen. Einige von ihnen haben vier oder mehr psychische Diagnosen im Laufe ihres Lebens, darunter schwere Depressionen, posttraumatische Belastungsstörungen und Angststörungen. Vieles blieb jedoch im Dunkeln. Denn an dieser Studie haben nur Betroffene teilgenommen, die sich freiwillig gemeldet haben.
Viele Betroffene haben ein sehr normales Leben geführt und waren durchaus leistungsbereit. Deshalb hört man oft den Spruch: „Aus euch ist ja was geworden, es hat euch nicht geschadet.“ Doch nach 50 oder 60 Lebensjahren holt die eigene Biografie diese Menschen dann ein und die damaligen Erlebnisse beschäftigen sie stark. Dann versuchen sie, mit ihren Eltern, soweit das noch möglich ist, darüber ins Gespräch zu kommen, und sie fragen sich auch: Was habe ich möglicherweise an meine eigenen Kinder weitergegeben?
Sowohl im Nationalsozialismus als auch im Sozialismus wurde das Kind primär als künftiges Werkzeug des Staates und nicht als eigenständiges Subjekt betrachtet. Sehen Sie dadurch Nachwirkungen in unserer Gesellschaft?
Vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch an die Töpfchendebatte von Herrn Pfeiffer. Der Kriminologe Christian Pfeiffer hatte in den 1990er-Jahren behauptet, im Osten seien viele rechtsradikal, weil sie alle zur gleichen Zeit kollektiv aufs Töpfchen hätten gehen müssen. Das war natürlich stark verkürzt und hat viel kaputtgemacht, weil es in dieser Einfachheit schlichtweg falsch ist. Aber ein Körnchen Wahrheit ist natürlich dran, denn das Aufwachsen in einer Diktatur hat uns geprägt und ist nicht spurlos an uns vorübergegangen.
Darum gibt es im Osten starke Abwehrreflexe gegen Kritik und Aufarbeitung. Dann heißt es schnell: „Jetzt willst du die DDR wieder schlechtmachen.“ Das ist überhaupt nicht mein Anliegen. Wir sollten einfach darüber sprechen und das Verständnis füreinander erhöhen.
Im Westen gibt es ein großes Unverständnis, wenn man in den Osten schaut, beispielsweise über die aktuellen Wahlergebnisse. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass wir nicht in einer Demokratie aufgewachsen sind. Das Familienbild war ein anderes, die Kirchen hatten weniger Einfluss und vieles mehr. Ein Mosaiksteinchen ist dabei auch die Kinderbetreuung und das dabei vermittelte Bild. Die DDR wollte Menschen, die funktionieren. Das Kollektiv stand über dem Individuum. Das blieb natürlich nicht ohne Folgen.
Wie erklären Sie sich den unterschiedlichen Blick auf die Wochenkrippen bei Menschen mit Ostbiografie? 
Das hängt natürlich immer damit zusammen, wie sehr man sich mit seiner Vergangenheit auseinandergesetzt hat. Habe ich Therapieerfahrung? Wie sehr bin ich bereit, mein Leben aufzuarbeiten? Ich war ja auch bei prominenten Wochenkindern, zum Beispiel bei dem Schauspieler Jan Josef Liefers. Er nennt es, in die „Dreckecken seiner Seele“ zu schauen.
Oder bin ich eher der Typ „Verdrängung“? Ich möchte auch niemandem ein Trauma einreden. Das gleiche Erlebnis prägt Kinder unterschiedlich. Manche hatten wenigstens am Wochenende ein liebevolles Umfeld zu Hause, andere nicht. Letztere waren in der Krippe vielleicht sogar besser aufgehoben. Für die meisten Kinder wäre es aber natürlich besser gewesen, wenn sie zu Hause aufgewachsen wären.
Die Abwehrreflexe hängen vermutlich damit zusammen, wie nah ich dem SED-System gestanden habe, ob ich beispielsweise selbst Erzieherin war und jetzt meine Lebensleistung angegriffen sehe. Auch Mütter von damals fühlen sich natürlich angegriffen. Wenn ich mein Kind früh in die Krippe gegeben habe, neige ich natürlich dazu, zu sagen: „Es ging nicht anders, das war normal, das haben alle gemacht.“
Denn es ist sehr schmerzhaft, sich Fehler einzugestehen. Ich wünsche allen, dass sie darüber ins Gespräch kommen können, ohne sich gegenseitig Vorwürfe zu machen. Leider ist es so, dass man bestimmte Dinge nicht wiedergutmachen kann. Das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern ist häufig zerbrochen. Es fehlt das liebevolle, herzliche Verhältnis.
Gibt es nach dem Prozess der Aufarbeitung und Auseinandersetzung etwas Wertvolles, für das Sie dankbar sind?
Es gibt den bekannten Spruch: „Was dich nicht umbringt, macht dich stark.“ Tatsächlich kann das Aufwachsen in einer Diktatur einen natürlich auch sehr stark und sehr resilient machen. Es hat mich dazu angeregt, über verschiedene Dinge intensiv nachzudenken und natürlich dankbar zu sein für das, was funktioniert. Ich bin sehr dankbar, dass es mir trotz allem gelungen ist, ein relativ glückliches Leben zu führen. Und ich wünsche allen Betroffenen, dass ihnen das auch gelingt.
Vielen Dank für das Gespräch!
Das Interview führte Erik Rusch.

Foto: Langen Müller Verlag, Canva; Montage: Epoch Times

Alexander Teske
Langen Müller Verlag
21. September 2026
Paperback
272 Seiten
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Alleinerziehend und arm? Experten warnen vor Reform

Das Armutsrisiko ist in Haushalten von Alleinerziehenden deutlich höher als in solchen mit zwei Elternteilen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden galten zuletzt 28,9 Prozent der Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten als armutsgefährdet. Für den Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) sind diese Zahlen alarmierend.
Die Armutsgefährdungsquote sei „überproportional im Vergleich zu anderen Haushalten“, sagt Julia Preidel, Wissenschaftliche Referentin beim VAMV.
In Haushalten von Paaren mit einem oder mehreren Kindern seien laut den Statistikerinnen und Statistikern lediglich 12,0 Prozent der Menschen von Armut bedroht. Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden und ihren Kindern sei damit mehr als doppelt so hoch.

„Ein dreijähriges Kind kann sich nicht alleine von der Kita abholen“

Eine zentrale Ursache für das hohe Risiko der Armut sieht die Soziologin Katja Möhring von der Otto-Friedrich-Universität Bamberg in den eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten vieler Alleinerziehender.
Sie könnten durch die Kinderbetreuung häufig nur in Teilzeit arbeiten oder mit einem geringeren Stundenumfang beschäftigt seien. „Und das führt letztendlich dazu, dass die Armutsbetroffenheit so groß ist“, sagt sie.
Fehlende Betreuungsangebote verstärkten das Problem, sagt Preidel vom VAMV. Wer keinen ausreichenden Betreuungsplatz finde, könne die eigene Arbeitszeit oft nicht ausweiten.
„Ein dreijähriges Kind kann sich beispielsweise nicht alleine von der Kita abholen und auf sich selbst aufpassen“, sagt Preidel.
Die Erwerbsmotivation und der Erwerbsdruck seien bei Alleinerziehenden zwar hoch. „Aber die Rahmenbedingungen stimmen oft nicht.“
Eine wichtige Stellschraube ist nach Ansicht des Sozialverbandes Deutschland deshalb der Ausbau der Kinderbetreuung. Das betreffe nicht nur Angebote für jüngere Kinder, sondern auch die Ganztagsbetreuung an Grundschulen.
Viele Alleinerziehende bekommen keinen Betreuungsplatz für ihr Kind. (Symbolbild)

Viele Alleinerziehende bekommen keinen Betreuungsplatz für ihr Kind. (Symbolbild)

Foto: Marcel Kusch/dpa

Kritik an geplanter Kürzung beim Unterhaltsvorschuss

Zusätzliche Auswirkungen auf die Armut bei Alleinerziehenden-Familien könnte den Expertinnen zufolge eine geplante Reform der Bundesregierung haben. Den sogenannten Unterhaltsvorschuss zahlt der Staat für Kinder von Alleinerziehenden, wenn ein Partner seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant, den Vorschuss nicht mehr bis zum 18. Geburtstag zu zahlen, sondern nur noch bis 16.
Laut Statistik wären 21,2 Prozent der Alleinerziehenden-Familien von der Änderung betroffen. 2025 lebten demnach rund 373.000 Kinder im Alter von 16 und 17 Jahren in solchen Haushalten.
Der VAMV kritisiert die Pläne scharf. „Sie wird akut das Armutsrisiko von Jugendlichen in alleinerziehenden Familien verstärken. Würde der Unterhaltsvorschuss wegfallen, würden in den Familien auf einen Schlag knapp 400 Euro im Monat fehlen.
Das ist eine Lücke im Haushaltsbudget, die viele Alleinerziehende gar nicht ausgleichen können“, sagt Preidel. „Das trifft aus unserer Sicht die Falschen.“
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht die Pläne von Prien kritisch. „Angesichts dieser Zahlen wird einmal mehr deutlich, warum die Kürzung des Unterhaltsvorschusses ein absolut falsches Zeichen setzen würde“, sagt
Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende laut einer Mitteilung.

Alleinerziehende Mütter häufiger in Vollzeit

Trotz der zusätzlichen Belastung durch Kinderbetreuung arbeiten alleinerziehende Mütter häufiger in Vollzeit als Mütter mit Partner oder Partnerin.
2025 waren laut Statistik 38,6 Prozent der erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter mit minderjährigen Kindern in Vollzeit beschäftigt. Bei Müttern in Ehe oder Lebensgemeinschaft lag der Anteil bei 30,7 Prozent.
Anders sieht es bei den Vätern aus: 83,8 Prozent der alleinerziehenden erwerbstätigen Väter mit minderjährigen Kindern arbeiteten demnach in Vollzeit. Bei Vätern mit Partnerin oder Partner waren es 91,5 Prozent.
Möhring sieht darin einen gesellschaftlichen Wandel. Väter übernähmen zunehmend häufiger Betreuungsaufgaben und engagierten sich stärker in der Erziehung.

Rund 1,6 Millionen Alleinerziehende in Deutschland

Insgesamt lebten 2025 laut Statistik rund 1,62 Millionen Alleinerziehende in Deutschland. Damit hatte knapp jede fünfte Familie mit minderjährigen Kindern nur ein Elternteil.
Zehn Jahre zuvor waren es noch 1,65 Millionen Alleinerziehende. Ihr Anteil an allen Familien mit Kindern unter 18 Jahren lag damals bei 20,5 Prozent und damit leicht höher als 2025.
Laut den Daten lebten im vergangenen Jahr insgesamt rund 2,36 Millionen Kinder unter 18 Jahren mit nur einem Elternteil zusammen.
Alleinerziehende sind weiterhin überwiegend Frauen: 84,4 Prozent waren 2025 Mütter. Der Anteil alleinerziehender Väter stieg jedoch: von 11,1 Prozent im Jahr 2015 auf 15,6 Prozent 2025.
Als Alleinerziehende gelten laut den Statistikerinnen und Statistikern Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner oder -partnerin mit ihren Kindern in einem Haushalt leben. Die Daten sagen daher nichts darüber aus, wie Betreuung zwischen getrennt lebenden Eltern aufgeteilt wird. (dpa/red)
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Drei Monate ohne Geld und ohne Kita: Die teure Lücke bei Elterngeld-Reform


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant, das Elterngeld zu erhöhen und zugleich die Bezugsdauer an eine stärkere Beteiligung beider Eltern zu knüpfen.
  • Modellrechnungen zeigen: Für Paare mit großen Einkommensunterschieden könnten die neuen Regeln Verluste von mehreren Tausend Euro bedeuten.
  • Besonders problematisch ist die mögliche Lücke zwischen dem Ende des Elterngeldbezugs und dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.

 
Vor dem Hintergrund der Vorgabe des Finanzministeriums, 500 Millionen Euro einzusparen, plant Karin Prien (CDU) Veränderungen beim Elterngeld.
„Ich könnte mir schon vorstellen, dass man einerseits verkürzt, aber andererseits die Lohnersatzrate und eben Lohnersatzrate und Mindest- und Höchstbetrag anhebt“, sagte die Bundesfamilienministerin im „Berlin Playbook“-Podcast von „POLITICO“.
Derzeit können Eltern gemeinsam bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten, wenn ein Elternteil mindestens zwei Monate übernimmt. Die Leistung beträgt in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens und liegt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich.
Nach Priens Plänen sollen künftig beide Elternteile mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen müssen, damit Paare den vollen Elterngeld-Zeitraum ausschöpfen können. Die Familienministerin begründet diese Überlegung mit dem Ziel, die Kinderbetreuung partnerschaftlicher zwischen den Eltern aufzuteilen. Der Höchstbetrag könnte dann von 1.800 auf 1.900 Euro steigen, der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro.
Gegenüber „POLITICO“ betonte Prien allerdings Anfang Juni, dass es sich um Überlegungen handele, die sich derzeit innerhalb der schwarz-roten Koalition in Abstimmung befänden.
Eine Anpassung des Elterngelds erscheint auf den ersten Blick überfällig. Seit seiner Einführung 2007 ist es trotz steigender Preise nie angehoben worden. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sind die im Raum stehenden Summen „kaum mehr als ein Trostpflaster“.
Seit seiner Einführung habe das Elterngeld bis heute rund 31,5 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt, so das Wirtschaftsinstitut. Um diesen Verlust vollständig auszugleichen, müsste der Höchstbetrag inzwischen 2.591 Euro betragen, der Mindestbetrag 432 Euro. Die geplante Anhebung gleicht mithin nur einen kleinen Teil der Entwertung aus.
Für viele Familien dürfte jedoch eine andere Änderung finanziell schwerer wiegen. Nach den Plänen des Familienministeriums soll die volle Bezugsdauer von zwölf Monaten künftig voraussetzen, dass beide Elternteile jeweils mindestens drei Monate beruflich aussetzen. Bezieht nur ein Elternteil Elterngeld, könnte der Anspruch schon nach neun Monaten enden.
Damit droht eine Lücke. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz beginnt weiterhin erst mit dem ersten Geburtstag des Kindes. Zwischen dem Ende des Elterngeldbezugs und dem Beginn dieses Anspruchs könnten drei Monate liegen, in denen ein Elternteil nicht ohne Weiteres in den Beruf zurückkehren kann, zugleich aber kein Elterngeld mehr erhält.

Wenn drei Monate 4.500 Euro kosten

Was auf den ersten Blick wie ein überschaubarer Zeitraum klingt, kann sich für eine Familie schnell auf mehrere Tausend Euro summieren. Das zeigt eine vereinfachte Modellrechnung. Angenommen, eine Mutter erhält bislang den Höchstbetrag von 1.800 Euro und bezieht diesen zwölf Monate lang. Insgesamt fließen damit 21.600 Euro Elterngeld.
Nach der geplanten Reform steigt der Höchstbetrag zwar auf 1.900 Euro. Bezieht jedoch weiterhin nur die Mutter die Leistung und endet der Anspruch deshalb nach neun Monaten, erhält die Familie insgesamt 17.100 Euro. Unter dem Strich fehlen 4.500 Euro.
Die monatliche Erhöhung um 100 Euro kann die kürzere Bezugsdauer also nicht annähernd ausgleichen. Über neun Monate bringt sie der Familie 900 Euro zusätzlich. Dem stehen drei wegfallende Monate gegenüber. Auch bei niedrigeren Beträgen fällt die Rechnung ähnlich aus. Erhält ein Elternteil beispielsweise 1.200 Euro im Monat, fehlen der Familie bei einer Verkürzung um drei Monate 3.600 Euro.
Hinter der geplanten Änderung steht neben den Einsparungen ein Ziel: Mütter und Väter sollen sich die Betreuung ihres Kindes stärker teilen. Ministerin Prien hatte sich Ende Mai anlässlich der Vorstellung des Kinderreports 2026 „Chancengerechte Bildung“ des Deutschen Kinderhilfswerks zu diesem Thema geäußert.
Viele Frauen blieben nach der Geburt eines Kindes dauerhaft in Teilzeit, „mit erheblichen Folgen für unser Sozialversicherungssystem“, sagte Prien damals. „Mir wäre auch sehr daran gelegen, die Partnerschaftlichkeit hier auszubauen“, erklärte die Ministerin mit Blick auf das Elterngeld.

Laut dem IW hat das Elterngeld seit seiner Einführung rund 31,5 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt.

Foto: Halfpoint/iStock

Am Ende entscheidet der Taschenrechner

Was gesellschaftspolitisch sinnvoll klingt, kann für einzelne Familien allerdings wirtschaftlich schwierig sein. Besonders deutlich wird das bei Paaren mit unterschiedlich hohen Einkommen. Angenommen, der Vater verdient 4.500 Euro netto im Monat, die Mutter 2.000 Euro. Nach der Geburt bleibt die Mutter zunächst zu Hause. Für die Familie ist das wirtschaftlich nachvollziehbar: Das höhere Einkommen des Vaters bleibt erhalten, während ein Teil des wegfallenden Einkommens der Mutter durch das Elterngeld ersetzt wird.
Nach den neuen Regeln müsste nun auch der Vater mindestens drei Monate beruflich aussetzen, damit die Familie die volle Bezugsdauer erhält. Das kann teuer werden. Denn das Elterngeld ersetzt nur einen Teil des bisherigen Einkommens und ist nach oben gedeckelt.
Auch nach der geplanten Reform soll bei 1.900 Euro Schluss sein. Während der Elternzeit fehlen dem Haushalt in diesem Beispiel somit monatlich 2.600 Euro. Nach drei Monaten summiert sich der Einkommensunterschied auf 7.800 Euro.
Dem steht die Frage gegenüber, was passiert, wenn der Vater keine Elternzeit nimmt und die Mutter deshalb drei Monate weniger Elterngeld erhält. Bekommt sie beispielsweise 1.300 Euro im Monat, fehlen der Familie 3.900 Euro. Damit wäre es für den Haushalt rein rechnerisch günstiger, auf die zusätzlichen Bezugsmonate zu verzichten, als den besser verdienenden Vater für drei Monate aus dem Beruf zu nehmen.
Solche Rechnungen sind vereinfacht. Steuern, Teilzeitarbeit, Elterngeld Plus und die individuelle Einkommenssituation können das Ergebnis verändern. Sie verdeutlichen jedoch den Zielkonflikt der Reform: Familien entscheiden nicht allein nach Vorstellungen der Politik, wer nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleibt.
Häufig entscheidet der Taschenrechner. Wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, ist es für den Haushalt meist günstiger, wenn der geringer verdienende Partner länger aus dem Beruf aussteigt. In Deutschland ist das noch immer häufig die Frau.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, wie ungleich die Erwerbsarbeit noch immer verteilt ist. 2025 waren 39,7 Prozent der Mütter mit mindestens einem Kind unter drei Jahren erwerbstätig. Bei den Vätern lag der Anteil mit 88,7 Prozent mehr als doppelt so hoch. Zwar ist die Erwerbstätigenquote der Mütter seit 2015 leicht gestiegen, als sie noch bei 36 Prozent lag. Bei den Vätern hat sich dagegen kaum etwas verändert.

Beim zweiten Kind wird es schwieriger

Die Unterschiede können sich mit der Zeit noch vergrößern. Das zeigt ein weiteres Beispiel. Vor der Geburt des ersten Kindes verdienen beide Partner jeweils 3.000 Euro netto. Eine Aufteilung der Elternzeit lässt sich finanziell vergleichsweise einfach organisieren, weil unabhängig davon, wer zu Hause bleibt, ein ähnlich hohes Erwerbseinkommen wegfällt.
Vier Jahre später arbeitet die Mutter wegen der Kinderbetreuung in Teilzeit und verdient 1.800 Euro netto. Der Vater hat seine Arbeitszeit nicht reduziert und kommt nach mehreren Gehaltserhöhungen inzwischen auf 4.000 Euro.
Die wirtschaftliche Ausgangslage hat sich damit grundlegend verändert. Nimmt die Mutter erneut den größeren Teil der Elternzeit, bleibt das höhere Einkommen des Vaters erhalten. Muss auch er drei Monate aussetzen und erhält den Höchstbetrag von 1.900 Euro, fehlen dem Haushalt gegenüber seinem regulären Einkommen insgesamt 6.300 Euro.
Die Reform setzt damit bei Familien einen finanziellen Anreiz, deren Einkommensverhältnisse sich nach der Geburt des ersten Kindes bereits auseinanderentwickelt haben. Der Staat versucht, mit dem Elterngeld ein Problem zu korrigieren, das Jahre zuvor entstanden ist.

Schon heute ist es in vielen Städten und Gemeinden schwierig, rechtzeitig einen Betreuungsplatz zu bekommen.

Foto: Lordn/iStock

Kein Geld, aber auch kein Kitaplatz

Für Familien, die nach neun Monaten kein Elterngeld mehr erhalten, stellt sich allerdings ein weiteres Problem: die Kinderbetreuung. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gibt es erst ab dem ersten Geburtstag. Zwar nehmen manche Einrichtungen auch jüngere Kinder auf. Darauf verlassen können sich Eltern jedoch nicht.
Schon heute ist es in vielen Städten und Gemeinden schwierig, rechtzeitig einen Betreuungsplatz zu bekommen. Selbst der Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag bedeutet nicht automatisch, dass eine Familie einen Platz mit den benötigten Betreuungszeiten erhält.
Die betroffenen Familien haben mehrere Möglichkeiten: Sie greifen auf Ersparnisse zurück, organisieren eine private Betreuung oder der andere Elternteil übernimmt einen Teil der Elternzeit. Keine dieser Lösungen ist kostenlos.

Die Mittelschicht muss rechnen

Besonders schwierig könnte die Situation für Teile der Mittelschicht werden. Diese Familien verdienen häufig zu viel für zusätzliche Unterstützung, verfügen aber nicht unbedingt über ausreichend hohe Rücklagen, um den Ausfall mehrerer Tausend Euro ohne Weiteres zu verkraften. Ein Paar mit einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 5.000 Euro erscheint zunächst gut abgesichert.
Fällt nach der Geburt jedoch ein Erwerbseinkommen weg und wird nur teilweise durch Elterngeld ersetzt, verändert sich die Rechnung schnell. Miete oder Immobilienkredit laufen weiter. Versicherungen, Energie und Lebensmittel müssen bezahlt werden. Möglicherweise gibt es bereits ein älteres Kind.
Die Debatte über die Reform zeigt damit ein grundsätzliches Problem der deutschen Familienpolitik. Das Elterngeld soll inzwischen mehrere Aufgaben zugleich erfüllen. Es soll den Einkommensverlust nach der Geburt eines Kindes abfedern, Väter dazu bewegen, länger zu Hause zu bleiben, Müttern einen früheren Wiedereinstieg ermöglichen und eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit fördern.
Diese Ziele können allerdings miteinander in Konflikt geraten. Große Einkommensunterschiede zwischen den Partnern erschweren eine gleichmäßige Aufteilung der Elternzeit, fehlende Betreuungsplätze den frühen Wiedereinstieg in den Beruf. Eine Änderung der Bezugsdauer dürfte diese Zielkonflikte kaum auflösen.
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Bund prüft Kürzungen beim Elterngeld trotz sinkender Geburtenrate


In Kürze:

  • Die Bundesregierung prüft mögliche Kürzungen beim Elterngeld.
  • Familienministerin Karin Prien muss laut Haushaltsentwurf 500 Millionen Euro einsparen.
  • Im Gespräch sind niedrigere Einkommensgrenzen oder eine kürzere Bezugsdauer.
  • Familienverbände warnen vor einem „fatalen Signal“ angesichts sinkender Geburtenzahlen.

 
Die Sparvorgaben für den Bundeshaushalt drohen, liebgewonnene Gewissheiten infrage zu stellen. Trotz der niedrigen Geburtenrate machen sie auch vor Familien nicht halt. Nach den geplanten Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung drohen nun auch Einschnitte beim Elterngeld. Zuerst berichtete das „Handelsblatt“ darüber.
Noch vor einem Jahr hatte Bundesfamilienministerin Karin Prien gegenüber dem Magazin „Eltern“ kritisiert, dass die Sätze seit Einführung dieser Leistung nicht erhöht worden seien. Mangels Inflationsanpassung habe das Elterngeld mittlerweile sogar an Wert verloren. Prien wollte allerdings schon damals keine verbindlichen Zusagen für eine Erhöhung machen. Sie sagte: „Das Schlimmste in der Politik ist, Dinge zu versprechen, die man am Ende nicht hält.“

Einkommensgrenzen beim Elterngeld verschärft

Nun stehen möglicherweise weitere Kürzungen ins Haus. Grund dafür ist, dass die Ministerin aufgrund des Haushaltsentwurfs von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil in ihrem Haushalt 500 Millionen Euro einsparen soll. Dies könnte nicht nur durch Einsparungen und Umstrukturierungen bei Kinder- und Jugendhilfe oder im Bereich der zivilgesellschaftlichen Förderung geschehen. Auch das Elterngeld steht auf dem Prüfstand.
Bereits Amtsvorgängerin Lisa Paus hatte Kürzungen in diesem Bereich veranlasst. So besteht mittlerweile kein Anspruch mehr auf das Elterngeld, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen eines Paares die Summe von 175.000 Euro überschreitet. Der Ökonom Wido Geis-Thöne vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) äußerte gegenüber dem „Handelsblatt“, er rechne mit einer weiteren Senkung der Einkommensgrenze.
Es wäre jedoch auch möglich, dass der Bund schrittweise die Bezugsdauer verringert. Vor allem diese Variante würde fast alle Eltern betreffen, weil in vielen Teilen des Landes die Dichte des Ausbaus an Kinderbetreuungseinrichtungen gering ist. Das Elterngeld stellt eine staatliche Einkommensersatzleistung dar. Es soll Eltern entlasten, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und deshalb berufliche Abstriche machen müssen.

Wer derzeit die Leistung beantragen kann

Der Bundestag beschloss das Elterngeld im September 2006 als Ersatz für das zuvor bestehende Erziehungsgeld. Am 1. Januar 2007 trat das dazugehörige Gesetz in Kraft. Seither gab es mehrere Modifikationen – wie das Elterngeld plus im Jahr 2015. Ab den Jahren 2024 und 2025 galten veränderte Einkommensgrenzen.
Derzeit beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Es ersetzt in der Regel rund 65 Prozent des Nettoeinkommens des Elternteils, das dieser in den zwölf Monaten vor der Geburt erzielt hat. Das Elterngeld Plus richtet sich insbesondere an Eltern, die in Teilzeit arbeiten. Es beträgt zwischen 150 und 900 Euro monatlich, kann dafür aber über einen längeren Zeitraum bezogen werden.
Elterngeld erhalten Eltern, die ihr Kind in Deutschland selbst betreuen und erziehen und mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben. Anspruchsberechtigt sind neben Erwerbstätigen auch Studenten, Arbeitslose sowie in bestimmten Fällen Verwandte oder andere Personen, die die Betreuung übernehmen, wenn die leiblichen Eltern dazu nicht in der Lage sind. Während des Bezugs dürfen Berechtigte jedoch nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Kritik an möglichen Elterngeld-Kürzungen – auch aus der Koalition

Der Gedanke, am Elterngeld zu sparen, stößt auch in den Reihen der Koalition auf wenig Gegenliebe. Die familienpolitische Sprecherin der SPD, Jasmina Hostert, erklärte gegenüber dem „Handelsblatt“, sie lehne Kürzungen bei Kindern und Familien ab. Gerade jetzt bräuchten diese „Stabilität und Verlässlichkeit“.
Anne König (CDU) schlägt ihrer Parteikollegin Karin Prien vor, an anderer Stelle zu sparen: „Statt beim Elterngeld zu kürzen, könnten auch die Projektförderungen des Familienministeriums in den Blick genommen werden.“
Der Deutscher Familienverband weist auf die niedrigste Geburtenrate seit 1946 hin und bezeichnet die vorgeschlagenen Einsparungen als „verheerendes Signal“ für junge Paare und Familien. In einer Erklärung heißt es: „Wer beim Elterngeld den Rotstift ansetzt, verschenkt die Zukunft unseres Landes. […] Paare, die heute über die Gründung einer Familie nachdenken, brauchen Verlässlichkeit und keine Hiobsbotschaften. Die Pläne, das Elterngeld zu kürzen, sind ein fatales Signal und konterkarieren jegliche Bemühungen, den demografischen Abwärtstrend zu stoppen.“
Die Zahl der Elterngeldbezieher ist aufgrund des Einbruchs der Geburtenrate bereits jetzt rückläufig. Zuletzt lag sie dem Statistischen Bundesamt zufolge bei etwa 1,61 Millionen – um 3,7 Prozent weniger als 2024. Seit 2021 ist die Zahl der Bezieher permanent rückläufig. Gemessen an der Zahl der Bezieher im Jahr 2021 ist sie sogar um 13,9 Prozent gesunken.