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Selenskyj will neue Regierung, sagt aber nicht, wen

Am Sonntag, 12. Juli, kündigte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj auf seinem X-Account die Neubesetzung von Regierungs- und Behördenstellen an.
Konkret gab er die Entlassung der Ministerpräsidentin Julia Swyrydenko sowie den Austausch einiger Leiter von Strafverfolgungsbehörden bekannt. Als Begründung nannte Selenskyj, die Ukraine wolle, „ihre politische Strategie ändern“.
Swyrydenko hatte ihren Posten als Regierungschefin erst vor einem Jahr übernommen. Zuvor war sie Wirtschaftsministerin.

Selenskyj geht es um Waffen

Insgesamt blieb der ukrainische Präsident bei seiner Ankündigung im Ungefähren. So sprach er davon, dass künftig jedem „außenpolitischen Schwerpunktbereich“ eine „Person mit umfassender Erfahrung zugeordnet“ werden soll.
Diese Aussage lässt den Rückschluss zu, dass nach Selenskyjs Auffassung die bisherige ukrainische Außenpolitik von Personen mitgestaltet wurde, die nicht ausreichend für ihre Aufgaben geeignet waren.
Was die Beziehungen zu den USA und den EU-Staaten angeht, wurde Selenskyj deutlicher, worum es ihm bei der geänderten politischen Strategie geht: Waffensysteme.
An erster Stelle der geplanten Neuausrichtung nannte er die militärwirtschaftlichen Beziehungen zu den USA. Mit ihnen soll es „Vereinbarungen über Lizenzen zur Produktion von Patriot-Luftabwehrsystemen sowie sonstige bilaterale Sicherheitskooperation“ geben, schrieb Selenskyj auf X. Diese sollen „sich in konkrete Vorteile“ für beide Staaten – auch für ukrainische und amerikanische Unternehmen – niederschlagen.

Selenskyj will Einstieg in EU-Raketenprogramm

Als zweite Priorität für seine geplante Änderung im ukrainischen Regierungsapparat führte Selenskyj „das europäische Projekt zur Raketenabwehr“ an.
Damit meint er wohl die „European Sky Shield“-Initiative (ESSI), die vor vier Jahren unter anderem auf Initiative des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) ins Leben gerufen wurde. Ziel der ESSI ist laut Bundesverteidigungsministerium (BMVg) „die Stärkung des europäischen Pfeilers in der gemeinsamen Luftverteidigung der NATO“.
Dafür hätten sich 23 europäische Staaten zusammengeschlossen. Sie wollen mit ESSI „Fähigkeitslücken“ schließen.
Wie genau sich der ukrainische Präsident einen Einstieg in dieses europäische Militärvorhaben oder eine Zusammenarbeit in der Luftverteidigung vorstellt, ließ er offen.
Als weitere Punkte, in denen er offenbar Verbesserungsbedarf sieht, nannte er den möglichen EU-Beitritt der Ukraine und die Beziehungen zu den Nachbarländern Polen und Ungarn.
Beim Nato-Gipfel in der Türkei wirbt Selenskyj für mehr Lieferungen dringend benötigter Flugabwehrraketen für Patriot-Systeme an sein von Russland angegriffenes Land. (Archivbild)

Beim NATO-Gipfel in der Türkei warb Selenskyj für weitere Lieferungen der dringend benötigten Flugabwehrraketen für Patriot-Systeme an sein von Russland angegriffenes Land. (Archivbild)

Foto: Jens Büttner/dpa

Verstimmungen mit Polen und Ungarn

Mit beiden EU-Staaten gab es in den vergangenen Monaten eine Reihe heftiger diplomatischer Spannungen. Zu Beginn des Jahres kam es auf ukrainischem Gebiet zu einer Unterbrechung der Ölpipeline, die Erdöl aus Russland nach Ungarn liefert. Der damalige ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán warf Selenskyj vor, die Instandsetzung der beschädigten Pipeline bewusst hinauszuzögern. Daraufhin lieferte Ungarn keinen Diesel mehr an die Ukraine.
Seit Mitte Mai schwelt zudem ein diplomatischer Konflikt zwischen Polen und der Ukraine, der auf einer unterschiedlichen Wahrnehmung von Gräueltaten im Zweiten Weltkrieg gegen Polen beruht. Verantwortlich für diese Verstimmung ist nicht das ukrainische Außenministerium, sondern Selenskyj selbst, der eine Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte nach der ukrainischen Partisanengruppe UPA aus dem Zweiten Weltkrieg benannte. Die UPA hat nachweislich Zigtausende polnische Zivilisten ermordet.
Für einen möglichen Beitritt der Ukraine zur EU ist die Zustimmung der beiden Staaten Ungarn und Polen erforderlich.

Mehr Fokus auf den Nahen Osten und China

Auch außerhalb Europas strebt Selenskyj nach neuen Verbündeten. So kündigte er an, die „Zusammenarbeit mit dem Nahen Osten und den Golfstaaten“ zu verbessern.
Nach Beginn des amerikanisch-israelischen Kriegs gegen den Iran reiste der Präsident in die Golfregion und unterzeichnete eine Reihe von Verträgen über Unterstützung mit Drohnenabwehrtechnologie, da sich die US-Luftabwehr gegen die iranischen Raketen- und Drohnenangriffe als überfordert herausgestellt hatte.
Schließlich strebt er auch eine verbesserte Zusammenarbeit mit dem Russland-Unterstützter China sowie mit „wichtigen internationalen Organisationen“ an, ohne dazu Näheres zu erläutern.

Kein Wort zu neuen Personen

Laut Selenskyj erfordert der Wechsel zur neuen „politischen Strategie“ personelle Veränderungen.
Selenskyj wörtlich: „Wir haben die Einzelheiten mit der ukrainischen Premierministerin Julia Swyrydenko besprochen. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass diese Veränderungen eine Erneuerung des Ministerkabinetts erfordern.“ Swyrydenko habe er etwa angeboten, „einen neuen, wichtigen Bereich der Beziehungen zu einem Schlüsselpartner zu leiten“.
Auf Details ließ sich der ukrainische Präsident nicht ein. Möglicherweise möchte er erst die Gespräche im Parlament abwarten, denn dieses muss die von Selenskyj angestrebten Veränderungen genehmigen. Die Abgeordneten haben sich seit Beginn des Kriegs zwischen Russland und der Ukraine im Februar 2022 weitgehend hinter den Präsidenten gestellt.
Die Ukraine bietet seit dem Ausbruch des Iran-Krieges den Staaten im Nahen Osten und den Golfmonarchien Hilfe bei der Abwehr von iranischen Drohnen an. (Archivbild)

Die Ukraine bietet seit dem Ausbruch des Irankriegs den Staaten im Nahen Osten und den Golfmonarchien Hilfe bei der Abwehr von iranischen Drohnen an. (Archivbild)

Foto: -/Ukrainian Presidential Press Office via AP/dpa

Neue Leiter für Strafverfolgung

Für die EU-Staaten ist insbesondere Selenskyjs Äußerung interessant, dass er auch Leitungspositionen bei den Strafverfolgungsbehörden neu besetzen möchte. Erst vor Kurzem wurden von den mit der Aufklärung von Korruption beauftragten Behörden zwei Personen aus dem Umfeld Selenskyjs festgenommen.
Der kurzen Äußerung Selenskyjs ist nicht zu entnehmen, ob auch diese inzwischen relativ erfolgreichen Antikorruptionsbehörden vom Personalwechsel betroffen sein sollen oder ob sich seine Absicht auf andere „Strafverfolgungsbehörden“ bezieht.

Ohne Korruptionsbekämpfung kein EU-Beitritt

Fest steht: Großbritannien und die EU dringen seit Jahren auf umfassende Antikorruptionsreformen in der Ukraine. Die EU verknüpft zudem Erfolge in der Bekämpfung von Korruption unmittelbar mit dem EU-Beitrittsgesuch Kiews.
Auf der jüngsten Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine in Danzig am 25. Juni machte Niels Annen (SPD), Staatssekretär im Entwicklungsministerium, deutlich:
Deutschlands Beitrag zum Aufbau der Ukraine „spiegelt unsere Überzeugung wider, dass Antikorruptionsmaßnahmen, Reformen und Wiederaufbau untrennbar miteinander verbunden sind“.
Und weiter: „Eine transparente und rechenschaftspflichtige Regierungsführung ist nicht nur eine Voraussetzung für die EU-Mitgliedschaft – sie ist das Fundament, auf dem ein nachhaltiger Wiederaufbau aufbaut.“
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Ist Politikerbeleidigung bald keine eigene Straftat mehr?


In Kürze:

  • Sachsens Justizministerin Constanze Geiert für Reform des Strafrechts für Beleidigungsdelikte
  • Speziell der „Majestätsbeleidigungsparagraf“ 188 StGB soll weichen
  • Vorstoß wird Thema bei der Frühjahrskonferenz der deutschen Justizminister in Hamburg

 
Die sächsische Staatsministerin für Justiz, Prof. Constanze Geiert (CDU), will bundesweit einen neuen strafrechtlichen Rahmen für Beleidigungsdelikte durchsetzen. Insbesondere der Straftatbestand der Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) sollte ihrer Meinung nach wieder abgeschafft werden. Der „Stern“ hatte als erstes Medium darüber berichtet.
Ein Sprecher des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz bestätigte auf Anfrage von Epoch Times, dass Geierts Beschlussvorschlag unter dem Titel „Reform der Beleidigungsdelikte – Abschaffung der Politikerbeleidigung“ rechtzeitig vor der nahenden Frühjahrskonferenz der deutschen Justizminister eingereicht worden sei. Auch dem Bundesjustizministerium sei das Papier zur Kenntnis gegeben worden. Es sei aber nicht zur Veröffentlichung bestimmt.

Beratungen ab 11. Juni

Das zweitägige Ministertreffen, die sogenannte JuMiKo, findet ab Donnerstag, 11. Juni, in Hamburg statt. Dann wird sich also auch Stefanie Hubig (SPD), die Chefin des Bundesjustizministeriums (BMJV), als Konferenzgast mit Geierts Antrag auf Prüfung einer grundlegenden Reform für den Umgang mit Beleidigungsdelikten auseinandersetzen.
Eine Sprecherin des BMJV verwies nach Anfrage von Epoch Times auf eine frühere Stellungnahme, die Hubig Anfang März gegenüber „T-online“ abgegeben hatte. Die Ministerin hatte sich damals zumindest offen dafür gezeigt, die Effekte des Paragrafen 188 StGB im Auge zu behalten:
„Natürlich müssen wir uns fortwährend fragen, ob wir damit das Richtige erreichen, oder ob es einer Korrektur bedarf.“

Kerngedanke: Paragraf 188 abschaffen oder wenigstens beschränken

Derzeit sieht Paragraf 188 (1) StGB im Falle einer gerichtlich festgestellten Beleidigung gegen eine Person des politischen Lebens unter bestimmten Umständen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren Dauer vor. Der allgemeine Beleidigungsparagraf 185 kennt dagegen ein Maximalstrafmaß von „nur“ zwei Jahren Haft.
Nach dem Beschlussvorschlag aus Sachsen soll nun geprüft werden, ob eine „Anpassung der Gesetzessystematik des 14. Abschnitts des Strafgesetzbuches in Betracht kommt“. Dieser Abschnitt umfasst die Paragrafen 185 bis 200 des StGB.
Nach Informationen des „Stern“ würde Geiert schon ein präziser gefasster Paragraf 185 allein genügen, um Beleidigungsdelikte auch gegen Politiker weiter angemessen sühnen zu können. Der im Volksmund als „Majestätsbeleidigungsparagraf“ bekannte 188 StGB könne von daher abgeschafft oder zumindest beschränkt werden. Geiert regte diesbezüglich an, den Wirkungsbereich des Paragrafen 188 StGB auf jene Äußerungen zu begrenzen, die dazu dienen könnten, „die Menschenwürde der Betroffenen anzugreifen“.

Aktuelle Regel wenig effektiv, aber kontraproduktiv im Sinne der Meinungsfreiheit?

Geiert begründete ihren Reformvorstoß gegenüber dem „Stern“ mit zwei Hauptargumenten. Erstens habe das 2021 wiedereingeführte Sonderstrafmaß für Politikerbeleidigungen entsprechende Attacken auf Amts- und Mandatsträger bislang auch nicht „effektiv“ verhindern können. Zum Zweiten könne die Meinungsfreiheit geschwächt werden, wenn bei den Bürgern der Eindruck entstehe, dass im Rahmen politischer Debatten „eine polemische Auseinandersetzung nicht mehr ohne Weiteres möglich“ sei.
Wenn man nun die gesamte „Systematik der Beleidigungsdelikte“ reformiere, diene dies aus Sicht Geierts zugleich zur Erhöhung der Rechtssicherheit, zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes und zur Stärkung der Meinungsfreiheit, wie der „Stern“ die Meinung der sächsischen Jura-Professorin skizzierte.

Wenn Meinungsäußerungen zu Straftaten werden können

Das Thema Politikerbeleidigung hatte erst vor wenigen Tagen wieder für Schlagzeilen gesorgt. Es ging dabei um Schmähworte, die unzufriedene Bürger im Internet gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gerichtet hatten.
Nach Informationen des „Tagesspiegel“ wertete etwa das Amtsgericht Öhringen die Bezeichnung „Lügenfritz“ in einem Facebook-Kommentar als strafbare Beleidigung. Deren Urheber müsse 30 Tagessätze Strafe zahlen. Kurz zuvor hatte das Amtsgericht Heilbronn ein ähnliches Strafmaß für das Wort „Lackaffe“ ausgesprochen, das Verfahren aber gegen Zahlung von 100 Euro eingestellt.
Vor dem Hintergrund dieser Neuigkeiten wies der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel auf seinem X-Kanal darauf hin, dass „scharfe, polemische, auch überspitzte“ Äußerungen grundsätzlich von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt seien. Das gelte auch für Werturteile mit einem tatsächlichen „Anknüpfungspunkt im politischen Meinungskampf“, wie er etwa in dem Wort „Lügenfritz“ zum Ausdruck komme. Seiner Einschätzung nach habe das Öhringer Amtsgericht also „gepatzt“.
Steinhöfel nutzte die Debatte für eine Generalkritik an der Alltagspraxis in deutschen Gerichten:
„‚Pinocchio‘ und ‚Lügen-Kasper‘ eingestellt, ‚Lügenfritz‘ verurteilt, ‚Lackaffe‘ für 100 Euro erledigt. Drei Amtsgerichte, drei Ergebnisse, ein Sachverhalt. Wo Gleiches derart ungleich behandelt wird, wird nicht Recht gesprochen, sondern gewürfelt.“
Nach Angaben der Nachrichtenagentur dts waren im Laufe des Jahres 2025 genau 6.246 Meldungen auf Grundlage von Paragraf 188 bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) eingegangen. Die ZMI ist Teil des Bundeskriminalamts. 2024 waren dort lediglich 4.439 Meldungsfälle angekommen, 2023 sogar nur 2.598. Im ersten Jahr ihres Bestehens, 2022, hatte die ZMI 1.404 Meldungen auf Basis des Politikerbeleidigungsparagrafen erhalten. Die Tendenz ist also stark steigend – und verursacht viel Aufwand für die Strafverfolgungsbehörden.

AfD-Antrag auf 188er-Abschaffung jüngst am Widerstand der Union gescheitert

Der jüngste Versuch, den von Anfang an umstrittenen Paragraf 188 zu streichen, war Ende Januar 2026 erfolglos geblieben. Damals hatte die AfD-Fraktion im Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Diskussion gestellt (BT-Drucksache 21/652, PDF).
Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner wies in seiner Rede vor dem Plenum darauf hin, dass der Unionsfraktionsvorsitzende Jens Spahn, also ein Parteikollege Geierts, wenige Wochen zuvor gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ ebenfalls für das Aus des Paragrafen 188 geworben hatte. Von Brandners Argumentation ließen sich aber weder die Angehörigen der CDU/CSU-Fraktion noch die übrigen Nicht-AfD-Parlamentarier beeindrucken. Am Ende stimmten alle Abgeordneten mit Ausnahme der AfD-MdBs nach teils hitzigen Debatten gegen den AfD-Antrag.
Vor rund anderthalb Jahren hatte es auch einen politischen Vorstoß in die entgegengesetzte Richtung gegeben. Damals sprach sich die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) dafür aus, Beleidigungsdelikte gegen Politiker noch leichter bestrafen zu können. Strenger als bei Delikten gegen gewöhnliche Bürger sollte ihrer Meinung nach auch dann durchgegriffen werden, wenn das öffentliche Wirken eines Politikers nicht „erheblich erschwert“ wird, wie es 188 StGB voraussetzt.

2021: Paragraf 188 um Beleidigung erweitert

Paragraf 188 StGB war durch das am 30. März 2021 erlassene „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ unter der damaligen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) erweitert worden.
Hatte sich der Paragraf bis dahin auf hohe Strafen für üble Nachrede und Verleumdung beschränkt, galt nun auch die Beleidigung von Personen des politischen Lebens als besonders strafwürdig. Die Politikerbeleidigung wurde zudem zu einem sogenannten „relativen Antragsdelikt“ erhoben: Die Staatsanwaltschaft kann von Amts wegen ermitteln, sofern sie ein „besonderes öffentliches Interesse“ an der Strafverfolgung erkennt. Einer eigenen Strafanzeige durch den mutmaßlich Geschädigten bedarf es somit nicht mehr.
Paragraf 188 im Wortlaut:
  1. Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
  2. Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.