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Warum immer weniger Menschen Chef werden wollen


In Kürze:

  • Nur noch 18 Prozent der Beschäftigten in Deutschland sehen eine Beförderung als wichtigstes Karriereziel.
  • Führung wird kritisch und mit einer schlechteren Work-Life-Balance bewertet.
  • Unternehmen müssen Karrieren neu denken, um Führungskräfte zu gewinnen.

 
Als Catrin L., langjährige Mitarbeiterin und „beste Kraft“ in der Buchhaltung, von ihrem Chef das Angebot für den nächsten Karriereschritt bekommt, klingen die Eckdaten zunächst verlockend: mehr Geld, mehr Verantwortung, ein eigenes Team. Sie bedankt sich, wägt ab – und lehnt ab. Nicht etwa aus mangelndem Ehrgeiz, erzählt die 44-Jährige aus Mecklenburg-Vorpommern, sondern „weil ich meine Arbeit wirklich liebe, aber keine Lust auf endlose Meetings, nervige Personalgespräche und vor allem ständige Erreichbarkeit habe“.
Die Führungsstelle blieb auch nach ihrer Absage monatelang unbesetzt, erzählt sie. Nicht etwa, weil niemand qualifiziert wäre. Sondern, weil niemand den neuen Chefposten haben wollte.

Der zunehmend unbeliebte Chefsessel

Entscheidungen wie die von Catrin L. mögen überraschen, sind aber längst kein Einzelfall mehr. Im Gegenteil: Nur 18 Prozent der Beschäftigten in Deutschland nennen eine Beförderung als wichtigstes Karriereziel.
Gleichzeitig geben 65 Prozent an, auf eine Beförderung zu verzichten, wenn das persönliche Wohlbefinden darunter leidet.
Das sind Ergebnisse der aktuellen internationalen Erhebung „Talent Trends 2026“, für die weltweit mehr als 60.000 Fachkräfte befragt wurden, darunter 3.000 in Deutschland.
Höher im Kurs stehen laut der Untersuchung das Erwerben neuer Fähigkeiten (49 Prozent), Weiterbildung (44 Prozent) und fachliche Spezialisierung: 36 Prozent möchten ihre Expertise in ihrem Fachbereich ausbauen oder vertiefen.

Die Gründe des Wandels

Die Studie selbst nennt keine Gründe für diesen Wandel. Dennoch zeichnen die Ergebnisse ein deutliches Bild davon, was Beschäftigte heute von ihrem Berufsleben erwarten.
Es geht weg von Statussymbolen und formalen Karriereschritten, hin zu individueller Weiterentwicklung. Das traditionelle Karriereversprechen – mehr Verantwortung, mehr Status, mehr Geld – scheint zumindest für viele Beschäftigte an Überzeugungskraft zu verlieren. An seine Stelle tritt ein neues Erfolgsmodell, in dem Autonomie, Gesundheit, fachliche Exzellenz und kontinuierliches Lernen wichtiger werden.
Ob hinter dieser Entwicklung tatsächlich ein tiefgreifender Wertewandel steckt oder sie vor allem eine Reaktion auf veränderte Arbeitsbedingungen ist, lässt sich mit den vorliegenden Studien nicht eindeutig beantworten.
Wo Verantwortung mit hoher Arbeitsbelastung, permanenter Erreichbarkeit und zusätzlichem Verwaltungsaufwand einhergeht, erscheint der Verzicht auf eine Beförderung weniger als Ausdruck fehlenden Ehrgeizes denn als eine nüchterne Abwägung.
Die Kooperationsstudie „Die Zukunft der Arbeit – was Fachkräfte erwarten“ des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) und meinestadt.de GmbH aus Köln, bestätigt den Wandel: Karriere wird von vielen Beschäftigten zwar weiterhin mit Gehalt und Führungsverantwortung verbunden, gleichzeitig aber auch mit Stress und Leistungsdruck.
Dagegen gewinnen persönliche Weiterentwicklung, Sinn, gute Arbeitsbeziehungen und die Vereinbarkeit mit dem Familienleben an Bedeutung. 60 Prozent der Befragten empfinden Karriere überhaupt nicht als erstrebenswertes Lebensziel.
Besonders deutlich wird diese Haltung bei der Wirkung von Sprache: Nur 9,2 Prozent finden Stellenanzeigen attraktiv, die mit dem Begriff „Karriere“ werben. Deutlich besser schneidet dagegen die Formulierung „Wir fördern gute Ideen“ mit einer fast dreimal so hohen Zustimmungsrate von 26,8 Prozent ab.

Karriere wird neu definiert

Auch Catrin aus Norddeutschland verzichtet lieber auf die angebotene Beförderung. Die mit einer Führungsposition verbundenen Aufgaben wie Teamleitung, Berichte schreiben und Personalgespräche würden ihr „die Lebensqualität nehmen“. Den zusätzlichen Stress könne auch die Gehaltserhöhung nicht ausgleichen, zumal sie durch diese in einen höheren Steuersatz kommen würde. Sie sagt:
„So lohnt es sich dann am Ende noch nicht einmal mehr finanziell.“
Vielmehr habe sie das Angebot zum Anlass genommen, sich zu überlegen, wie sie mehr Zeit mit ihrer Tochter und ihrem Ehemann verbringen kann.
Damit liegt sie im Trend: 63 Prozent der Deutschen stimmen laut Randstad Arbeitsbarometer der Aussage zu, dass ihnen eine Work-Life-Balance wichtig oder sehr wichtig ist. Genauso viele finden, dass der klassische Karrierepfad veraltet oder nicht mehr zeitgemäß ist.

Was Unternehmen daraus lernen müssen

Für Arbeitgeber auf der Suche nach Fach- und Führungskräften bedeuten diese Tendenzen, dass eine Beförderung allein kein überzeugendes Angebot mehr ist. Wer Verantwortung übertragen will, muss heute gleich die Erklärung mitliefern, warum sie sich für die Beschäftigten lohnt.
Eine Befragung der Unternehmensberatung McKinsey von europäischen Arbeitnehmern kommt zu dem Ergebnis, dass unter anderem fehlende Entwicklungsmöglichkeiten zu den wichtigsten Kündigungsgründen zählen. Unternehmen müssen also inzwischen Karriere breiter denken und neben Führungspositionen auch individuelle Weiterentwicklung fördern. Gerade für kleinere Unternehmen sind Fach- und Projektlaufbahnen Optionen nicht nur für Nachwuchskräfte, sondern ernsthafte Alternativen zu einer klassischen Führungskarriere.
Ein anderer Weg wäre, Führungsrollen attraktiver zu gestalten. Wenn Beschäftigte mit Führungsverantwortung vor allem Dauerstress, endlose Meetings, eine hohe administrative Belastung und ständige Erreichbarkeit verbinden, wird auch ein höheres Gehalt viele nicht überzeugen.
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Ab August gelten neue KI-Regeln: Was jetzt auf Deutschland zukommt


In Kürze:

  • Ab 2. August gelten neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union.
  • Viele Unternehmen nutzen KI längst im Arbeitsalltag, doch besonders der Mittelstand steht bei der praktischen Umsetzung vor Herausforderungen.
  • Bei Verletzung von Kennzeichnungspflichten auf Grundlage der KI-Verordnung drohen empfindliche Strafen.
  • Die DIHK fordert klare Zuständigkeiten, praxisnahe Hilfen und verlässliche Regeln, damit Unternehmen die Vorgaben mit vertretbarem Aufwand erfüllen können.

 
Anfang August wird es ernst. Ab dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz.
Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einer Maschine kommunizieren oder ihnen künstlich erzeugte Inhalte begegnen. Die EU-Kommission begründet dies mit dem Schutz der Bürger und Unternehmen vor Täuschung, Manipulation, Desinformation und Betrug.
Kurz vor Ablauf der Frist stellt sich die Frage: Sind die Unternehmen in der Lage, die neuen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen?
Chatbots müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Maschinen zu erkennen geben. Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte gekennzeichnet werden können. Unternehmen, die sogenannte Deepfakes erzeugen oder verbreiten, müssen diese grundsätzlich kenntlich machen. Weitere Pflichten betreffen Systeme zur Emotionserkennung und zur biometrischen Kategorisierung.
Damit wird aus der europäischen KI-Verordnung (AI Act) für viele deutsche Unternehmen eine betriebliche Aufgabe. Die Europäische Kommission lässt keinen Zweifel daran, dass sie keinen weiteren Aufschub erwartet. Denn wer die Transparenzpflichten aus Artikel 50 ignoriert, dem drohen empfindliche Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes.

Unklare Pflichten, unklare Ansprechpartner

„Am 2. August 2026 beginnt Artikel 50 des ‚AI Acts‘ zu gelten. Die Betreiber müssen die Vorschriften vom ersten Tag an einhalten“, heißt es in einer Antwort der Kommission auf Anfrage von Epoch Times. Der Teil der Verordnung, auf den sich Artikel 50 bezieht, sei bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Anbieter und Betreiber hätten daher nach zwei Jahren Schonfrist Zeit gehabt, sich auf die neuen Pflichten vorzubereiten.
Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist die Sache weniger einfach. Künstliche Intelligenz ist längst in Büros, Produktionshallen und Personalabteilungen angekommen.
So gaben in der Digitalisierungsumfrage 2025 der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) 38 Prozent der 5.000 aus acht verschiedenen Wirtschaftszweigen befragten Unternehmen an, KI schon einzusetzen, insbesondere um effizienter zu werden und ihren Kunden bessere Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Weitere 32 Prozent planen den Einsatz von KI-Anwendungen in den nächsten drei Jahren.
Doch vielerorts ist noch ungeklärt, welche Pflichten sich daraus ergeben und an wen sich Unternehmen mit ihren Fragen wenden können. Die Vertretung der DIHK in Brüssel sprach in einer Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr von einem „Dschungel an Digitalregulierungen“. Die Digitalisierungsumfrage ergab auch, dass fast jedes dritte Unternehmen (31 Prozent) rechtliche Unsicherheiten als Herausforderung bei der Digitalisierung sehe.
Damit treffen zwei Entwicklungen aufeinander. Während sich generative KI mit großer Geschwindigkeit in den Unternehmen verbreitet, versucht Europa, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Innovation ermöglichen und zugleich Risiken begrenzen soll.

Wo die Abgrenzung schwierig wird

Für die Unternehmen beginnt die Schwierigkeit häufig mit einer einfachen Frage: Welche Rolle spielen sie als Unternehmen nach der KI-Verordnung überhaupt? Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.
Anbieter sind Unternehmen, die ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen und es auf den Markt bringen oder in Betrieb nehmen. Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzen. Von den vier Transparenzpflichten des Artikels 50 richten sich zwei an Anbieter und zwei an Betreiber.
Auf dem Papier ist die Unterscheidung klar. In der Praxis kann sie kompliziert werden. Ein mittelständisches Unternehmen, das einen handelsüblichen KI-Assistenten für die interne Kommunikation verwendet, befindet sich in einer anderen rechtlichen Lage als ein Betrieb, der auf Grundlage eines bestehenden KI-Modells einen eigenen Chatbot entwickelt und seinen Kunden zur Verfügung stellt.
Die DIHK nennt in einer Stellungnahme zum geplanten EU-Vereinfachungspaket für den Digitalbereich eine Reihe solcher Grenzfälle. Unklar sei etwa, wann ein Unternehmen durch die Nutzung oder Veränderung eines KI-Systems vom Betreiber zum Anbieter werde.
Als Beispiele nennt der Verband einzelne KI-Funktionen in der Software für Kunden, einfache Chatbots, die externes Wissen einbinden, und die interne Nutzung von KI-Systemen mit sogenannter Retrieval Augmented Generation. Dabei greift ein KI-Modell für seine Antworten auf zusätzliche Wissensquellen wie unternehmensinterne Dokumente oder Datenbanken zurück.
Vor allem kleine und mittlere Betriebe verfügten nicht immer über ausreichende juristische Kompetenzen, um die Anforderungen der KI-Verordnung selbstständig zu beurteilen, warnt die DIHK.
Sie benötigten praxisnahe Leitlinien, digitale Prüfwerkzeuge und klare Risikoeinstufungen. Unternehmen müssten in der Lage sein, sich auch „ohne aufwendige externe Beratung oder hohe Kosten regelkonform zu verhalten“.
Manche Arbeitnehmer setzen Künstliche Intelligenz zur Unterstützung ein. (Symbolbild)

70 Prozent der Unternehmen in Deutschland setzen KI ein oder planen den Einsatz in den nächsten drei Jahren. (Symbolbild).

Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn

Regeln stehen, Hilfen kommen später

Die Europäische Kommission und die Bundesregierung versuchen, den Unternehmen die Umsetzung mit verschiedenen Angeboten zu erleichtern.
Am 10. Juni veröffentlichte die Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Er beschreibt praktische Schritte zur Einhaltung der Transparenzpflichten und sieht vereinfachte Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups vor.
Hinzu kommen Leitlinien zu Artikel 50, deren ersten Entwurf Brüssel im Mai zur Konsultation stellte. Sie sollen unter anderem klären, wer als Anbieter und wer als Betreiber gilt, was rechtlich als Deepfake anzusehen ist und welche gewöhnlichen Bearbeitungen von Bildern, Texten und Videos von den Kennzeichnungspflichten ausgenommen sind.
Das AI-Office der EU-Kommission und der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur sollen Unternehmen zusätzlich bei der Umsetzung helfen.
Außerdem bieten Organisationen wie das Future of Life Institute mit Sitz in den USA „AI Act Compliance Checker“ an.
Doch der Zeitpunkt dieser Hilfsangebote verweist auf ein grundsätzliches Problem. Die Pflichten stehen fest, während wichtige Hilfsmittel zu ihrer Auslegung teilweise erst kurz vor dem Stichtag bereitgestellt werden.
Die DIHK kritisiert diesen Zustand seit Längerem. Eine erfolgreiche Einhaltung der Vorschriften setze voraus, dass Leitlinien, delegierte Rechtsakte und Verhaltenskodizes rechtzeitig zur Verfügung stünden, schreibt die Kammer zum Vereinfachungspaket.
Tatsächlich seien diese „entweder verspätet oder noch nicht ausreichend ausgearbeitet“. Unternehmen würden dadurch gezwungen, Anforderungen zu erfüllen, „bevor überhaupt die notwendige Klarheit besteht“.

Die deutsche Aufsicht ist noch im Aufbau

Erschwert wird die Lage durch die nationale Umsetzung. Auch in Deutschland sind laut der DIHK die Strukturen für die Anwendung und Überwachung der KI-Verordnung noch nicht vollständig etabliert.
Der Verband hatte im März in seiner Stellungnahme zum deutschen Durchführungsgesetz der KI-Verordnung vor Verzögerungen gewarnt.
Die Frist für die Benennung der Aufsichtsstrukturen sei nicht eingehalten worden. Normen, Leitfäden und Spezifizierungen, die Unternehmen für die Umsetzung benötigten, seien teilweise gar nicht oder verspätet veröffentlicht worden. Die Pflichten für die Unternehmen träten dagegen dennoch in Kraft.
Der Verband fordert deshalb klare Zuständigkeiten und einen zentralen Ansprechpartner. Die Bundesnetzagentur soll eine wichtige Rolle bei der Marktüberwachung, Koordinierung und Innovationsförderung übernehmen. Aus Sicht der DIHK muss verhindert werden, dass sich Zuständigkeiten verschiedener Behörden überschneiden oder Unternehmen mit unterschiedlichen Auslegungen konfrontiert werden.
Der Verband fordert einen „One-Stop-Shop“-Grundsatz: Unternehmen sollten eine klare Anlaufstelle haben, die sich im Zweifel selbst mit anderen Behörden abstimmt. Entscheidend sei nicht allein, Verwaltungsstrukturen aufzubauen. Die zuständigen Stellen müssten auch über die nötige Expertise verfügen, um Unternehmen schnell und verlässlich Auskunft geben zu können.

Der Omnibus soll für Ordnung sorgen

Dass auch die Europäische Union Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung ihrer Digitalgesetzgebung erkannt hat, zeigt der sogenannte Digital Omnibus. Mit dem Vereinfachungspaket plant Brüssel, Vorschriften besser aufeinander abzustimmen und Unternehmen zu entlasten.
Für die Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme wurde ein neuer Zeitplan vereinbart. Vorschriften für bestimmte Hochrisikobereiche wie Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Migration und Grenzkontrollen sollen vom 2. Dezember 2027 an gelten. Für KI-Systeme, die in Produkte wie Aufzüge oder Spielzeug integriert sind, ist der 2. August 2028 vorgesehen.
Diese Staffelung solle gewährleisten, „dass technische Standards und andere Unterstützungsinstrumente vorhanden sind, bevor die Vorschriften angewendet werden“, erklärt die Kommission gegenüber Epoch Times.
Die Transparenzpflichten des Artikels 50 sollen davon im Kern unberührt bleiben und gelten zum Großteil unverändert vom 2. August an. Nur für Bestandssysteme verschiebt sich die Kennzeichnungspflicht, sprich verpflichtende Wasserzeichen, auf den 2. Dezember.
Die deutsche Wirtschaft begrüßt den Versuch der Vereinfachung grundsätzlich. Auch das Ziel der KI-Verordnung, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz zu schaffen, unterstützt die DIHK ausdrücklich. Ihre Kritik richtet sich vorwiegend gegen die praktische Umsetzung.
Denn die KI-Verordnung ist nur ein Teil des europäischen Regelwerks. Je nach Geschäftsmodell müssen Unternehmen auch die Datenschutz-Grundverordnung, den Data Act, den Digital Services Act und verschiedene Vorschriften zur Cybersicherheit beachten.
Die DIHK warnt vor Überschneidungen, unterschiedlichen Definitionen und mehrfachen Prüf- und Meldepflichten. Sie fordert, die Vorschriften stärker aufeinander abzustimmen und möglichst in bestehende Compliance-Strukturen zu integrieren.

Foto: monkeybusinessimages/iStock

Der Mittelstand muss seine KI erst einmal finden

Für große Konzerne sind neue regulatorische Anforderungen aufwendig, aber häufig beherrschbar. Sie verfügen über Rechtsabteilungen, Compliance-Spezialisten und eigene Teams für Künstliche Intelligenz. Für einen mittelständischen Maschinenbauer, Händler oder Dienstleister sieht die Lage anders aus.
Dort wurde die Einführung generativer KI meist nicht als regulatorisches Großprojekt begonnen. Mitarbeiter nutzen KI-Assistenten zum Schreiben von Texten, für Übersetzungen, Programmierarbeiten oder für die Analyse von Dokumenten. Marketingabteilungen erzeugen Bilder, Personalabteilungen testen neue Software und Kundenservices führen Chatbots ein.
Aus vielen einzelnen Anwendungen entsteht eine KI-Infrastruktur, für die das Unternehmen Verantwortung trägt. Bevor ein Betrieb die Vorschriften der KI-Verordnung umsetzen kann, muss er deshalb zunächst wissen, welche Systeme seine Mitarbeiter überhaupt verwenden. Er muss klären, wer sie einsetzt, welche Inhalte damit erzeugt werden und ob daraus Kennzeichnungspflichten entstehen. Verantwortlichkeiten müssen festgelegt, Mitarbeiter geschult und bestehende Compliance-Strukturen angepasst werden.

Die Regeln müssen im Alltag bestehen

Darin liegt die besondere Herausforderung für den Mittelstand. Die Kennzeichnung eines KI-generierten Inhalts mag technisch lösbar sein.
Schwieriger ist es, die relevanten Anwendungen im Unternehmen zu erfassen, rechtlich einzuordnen und in die betrieblichen Abläufe einzubinden.
Die DIHK fordert deshalb einen Katalog typischer KI-Anwendungen in kleinen und mittleren Unternehmen mit einer klaren Einordnung der jeweiligen Risiken. Hinzu kommen digitale Selbsttests, mit denen Unternehmen prüfen können, welche Vorschriften für sie gelten, sowie sogenannte Safe-Harbor-Regelungen. Diese sollen Unternehmen Rechtssicherheit geben, wenn sie sich an bestimmte anerkannte Standards halten.
Auch beim Umgang mit Verstößen plädiert die DIHK für einen verhältnismäßigen Ansatz: Die Behörden sollten ihre gesetzlichen Spielräume nutzen und präventionsorientiert handeln.
Ob die KI-Verordnung ihr Ziel erreicht, wird deshalb nicht allein von der Qualität ihrer Vorschriften abhängen. Wichtig ist auch, ob die Unternehmen sie verstehen und mit vertretbarem Aufwand in ihren Alltag übersetzen können.
Ein klarer Rechtsrahmen kann Investitionen erleichtern und Vertrauen in neue Technologien schaffen. Bleiben dagegen Zuständigkeiten und Abgrenzungen unklar, wird Regulierung gerade für kleinere Unternehmen schnell zur Kostenfrage. Ab August beginnt der Praxistest. Dann muss sich zeigen, ob Europas KI-Regeln im Unternehmensalltag funktionieren.
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Kampf gegen Linksextremismus und Linksterrorismus: Rubio lädt zum Ministertreffen ein


In Kürze:

  • Vertreter aus 70 Staaten beraten in Washington über den internationalen Kampf gegen politischen Terrorismus.
  • US-Außenminister Marco Rubio fordert, Linksextremismus stärker als sicherheitspolitische Bedrohung zu behandeln.
  • CSIS und ACLU kritisieren die Schwerpunktsetzung der US-Regierung und warnen vor einer Vernachlässigung anderer Terrorgefahren.

 
Im Loy-Henderson-Konferenzraum in Washington, D.C. hat am Donnerstag, 16. Juli, das Ministertreffen anlässlich des Wiederauflebens des politischen Terrorismus begonnen. Auf Einladung von US-Außenminister Marco Rubio und in Anwesenheit mehrerer weiterer Regierungsmitglieder sind Vertreter aus 70 Ländern zusammengekommen.
Ursprünglich, so Rubio, habe man Vertreter aus rund 60 Ländern eingeladen. Allerdings, so hieß es am Freitag aus dem US-Außenministerium, habe man aufgrund des „überwältigenden Interesses“ zehn weitere Einladungen versandt.

Rubio warnt vor Verharmlosung von Linksextremismus und Linksterrorismus

Der Fokus des Gipfels liegt auf der Problematik des Linksextremismus. Minister Rubio erklärte, dass diese Form des politischen Terrorismus in den vergangenen Jahren eindeutig zu kurz gekommen sei.
Der weltweite Einsatz der USA gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) habe die Anzahl der dschihadistischen Anschläge und Komplotte um zwei Drittel verringert. In Europa sei die Zahl der Toten aufgrund dschihadistischer Attentate sogar um 97 Prozent zurückgegangen. Der Rechtsterrorismus sei ohnehin schon seit Jahr und Tag im Visier der Behörden und in der Bevölkerung als Übel wahrgenommen.
Demgegenüber, so Rubio, gebe es in Teilen der Bevölkerung, vor allem im akademischen, medialen und politischen Bereich, nach wie vor eine falsche Wahrnehmung des Linksextremismus und Linksterrorismus. Diesem messe man vielfach gute Absichten oder noble Ziele zu, und Gewalttaten seien demnach nur der Ausdruck eines zu ungestümen Idealismus.

Anschläge in Berlin ebenso wie in Griechenland erwähnt

Tatsächlich hinterlasse der Linksterrorismus bereits seit Jahrzehnten weltweit eine Blutspur. Rubio verweist auf die linksterroristischen Zusammenschlüsse der 1970er- und 1980er-Jahre, die auf mehreren Kontinenten organisierte Gewaltakte, politisch motivierte Morde und Terroranschläge verübt hätten. Diese reichten vom „Leuchtenden Pfad“ in Peru über den „Weather Underground“ in den USA bis hin zur RAF in Deutschland.
Rubio sprach auch Beispiele aus Europa an. So hätten Linksextremisten eine 72-jährige Frau in Griechenland durch eine Brandbombe im eigenen Haus getötet, weil deren Tochter sich um ein öffentliches Amt bewarb. Dort hatten sich Terrorakte gegen die regierende „Nea Demokratia“ gerichtet. Er erwähnte auch den Tod einer 83-jährigen Frau, die infolge des Stromausfalls nach dem Anschlag auf Berlins Stromnetz erfroren war.
In Deutschland sei die Zahl der linksextremistisch motivierten Gewalttaten um mehr als 40 Prozent gestiegen. Sogar mehr als 80 Prozent der politisch motivierten Gewalt in Griechenland gingen auf das Konto extrem linker oder anarchistischer Gruppen. Auch in den USA sei die Zahl der linksextremistisch motivierten Terrorakte und Komplotte auf dem höchsten Stand der vergangenen Jahre angelangt.

Rubio: Linksextremismus „immer von Hass getrieben“

Minister Rubio verwies mit Blick auf die USA auf gewalttätige Ausschreitungen infolge der George-Floyd-Proteste im Jahr 2020 sowie auf zwei Attentatsversuche gegen Präsidenten Donald Trump. Außerdem ordnete er den Angriff eines antireligiösen Transgender-Schützen auf eine katholische Grundschule sowie die tödlichen Schüsse auf den Influencer Charlie Kirk in diesem Bereich ein.
Der Linksextremismus werde „immer von einem Hass getrieben, vor allem von einem Hass auf die Zivilisation selbst“. Er sei ein „Aufstand der Schlechtesten gegen die Besten, ein Aufstand der Schwachen und Feiglinge gegen die Starken und Guten“. Rubio wandte sich auch gegen die verbreitete Ansicht, der Kommunismus sei „eine gute Theorie, die nur nicht funktioniert“.
Vielmehr sei schon die Theorie nicht gut. Der Kommunismus sei von einem „Hass auf das Schöne und Richtige“ getrieben. Die Welt, die ihm vorschwebe, sei eine Welt ohne Mut, Kreativität, Ehrgeiz, Mythen, Helden und ohne Ambitionen, Großes zu leisten. Was sich der Kommunismus vorstelle, sei eine „Welt ohne Gott“.

CSIS warnt vor Vernachlässigung anderer gewaltbereiter Extremisten

Das Center for Strategic and International Studies (CSIS) in Washington, D.C. sieht den neuen Fokus der US-Regierung auf den Linksextremismus kritisch. Dort heißt es zwar, dass linksextreme Gewalt im vergangenen Jahrzehnt zugenommen habe. Ausgegangen sei sie jedoch von sehr niedrigen Zahlen. Linksextremer Terrorismus bleibe nach wie vor auf einem geringeren Niveau als rechtsextremer oder dschihadistischer.
Die Einrichtung mahnt, dass es wichtig sei, „Ressourcen für jedwede terroristische Bedrohung sicherzustellen“. Der dschihadistische Terror sei nach wie vor eine Gefahr, und der Rechtsterrorismus könne durch emotionalisierende Fehlinformationen begünstigt werden.
Die Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) in New York wirft der Trump-Regierung vor, „unter dem Banner des Kampfes gegen inländischen Terrorismus und politische Gewalt friedliche Aktivisten und Spender ins Visier“ zu nehmen.
Seit November haben die USA vier europäische linksextreme Gruppen als terroristische Vereinigungen eingestuft – darunter auch die deutsche Antifa Ost. Für Hinweise über deren Finanzierung ist eine Belohnung von bis zu 10 Millionen US-Dollar ausgelobt. Minister Rubio verspricht von dem Treffen eine „koordinierte Aktion“ gegen „internationale Netzwerke und Organisationen, die politische Ziele mit Einschüchterung und Gewalt verfolgen“.
 
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Kampf gegen Linksextremismus und Linksterrorismus: Rubio kündigt Visabeschränkungen an


In Kürze:

  • US-Außenministerium kündigt Visabeschränkungspolitik an
  • Vertreter aus 70 Staaten beraten in Washington über den internationalen Kampf gegen politischen Terrorismus.
  • US-Außenminister Marco Rubio fordert, Linksextremismus stärker als sicherheitspolitische Bedrohung zu behandeln.
  • CSIS und ACLU kritisieren die Schwerpunktsetzung der US-Regierung und warnen vor einer Vernachlässigung anderer Terrorgefahren.

 
Der US-amerikanische Außenminister Marco Rubio hat eine neue Visabeschränkungspolitik angekündigt, die sich gegen Mitglieder „linksextremer terroristischer“ Organisationen und verbündeter Gruppen richtet. Damit erweitert er die Bemühungen, die US-Terrorismusbekämpfung auf die Bekämpfung von Bedrohungen durch linksextremistische Netzwerke auszurichten, die nach Ansicht der Regierung über nationale Grenzen hinweg operieren.
In einer Erklärung des US-Außenministeriums vom 16. Juli wurde die neue Richtlinie vorgestellt, die die Einreise in die Vereinigten Staaten für ausländische Staatsangehörige einschränken würde, die beschuldigt werden, terroristische Handlungen zu unterstützen oder zu fördern, gewalttätige Aktivitäten zu finanzieren, sich an Wirtschaftssabotage zu beteiligen oder Organisationen logistische Unterstützung zu leisten, die nach Ansicht der Trump-Regierung politische Ziele durch Gewalt verfolgen.
„Ausländer, die linksextreme Terroristen finanzieren, anstiften oder unterstützen, sind Feinde unserer Zivilisation”, schrieb Rubio in einem Beitrag auf X. „Sie sind in den Vereinigten Staaten nicht willkommen.“
Das US-Außenministerium erklärte, die Maßnahmen würden gemäß Abschnitt 212(a)(3)(C) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes umgesetzt. Dieser erlaubt es dem US-Außenminister, ausländischen Staatsangehörigen die Einreise zu verweigern, wenn ihre Anwesenheit als potenziell schädlich für die außenpolitischen Interessen der USA angesehen wird.
Es wurden keine Angaben dazu gemacht, wann die Einschränkungen in Kraft treten werden oder welche konkreten Organisationen oder Einzelpersonen betroffen sein werden.
Die Ankündigung erfolgte im Rahmen einer Ministerkonferenz. Im Loy-Henderson-Konferenzraum in Washington, D.C. hat am Donnerstag, 16. Juli, das Ministertreffen anlässlich des Wiederauflebens des politischen Terrorismus begonnen. Auf Einladung von US-Außenminister Marco Rubio und in Anwesenheit mehrerer weiterer Regierungsmitglieder sind Vertreter aus 70 Ländern zusammengekommen.
Ursprünglich, so Rubio, habe man Vertreter aus rund 60 Ländern eingeladen. Allerdings, so hieß es am Freitag aus dem US-Außenministerium, habe man aufgrund des „überwältigenden Interesses“ zehn weitere Einladungen versandt.

Rubio warnt vor Verharmlosung von Linksextremismus und Linksterrorismus

Der Fokus des Gipfels liegt auf der Problematik des Linksextremismus. Minister Rubio erklärte, dass diese Form des politischen Terrorismus in den vergangenen Jahren eindeutig zu kurz gekommen sei.
Der weltweite Einsatz der USA gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) habe die Anzahl der dschihadistischen Anschläge und Komplotte um zwei Drittel verringert. In Europa sei die Zahl der Toten aufgrund dschihadistischer Attentate sogar um 97 Prozent zurückgegangen. Der Rechtsterrorismus sei ohnehin schon seit Jahr und Tag im Visier der Behörden und in der Bevölkerung als Übel wahrgenommen.
Demgegenüber, so Rubio, gebe es in Teilen der Bevölkerung, vor allem im akademischen, medialen und politischen Bereich, nach wie vor eine falsche Wahrnehmung des Linksextremismus und Linksterrorismus. Diesem messe man vielfach gute Absichten oder noble Ziele zu, und Gewalttaten seien demnach nur der Ausdruck eines zu ungestümen Idealismus.

Anschläge in Berlin ebenso wie in Griechenland erwähnt

Tatsächlich hinterlasse der Linksterrorismus bereits seit Jahrzehnten weltweit eine Blutspur. Rubio verweist auf die linksterroristischen Zusammenschlüsse der 1970er- und 1980er-Jahre, die auf mehreren Kontinenten organisierte Gewaltakte, politisch motivierte Morde und Terroranschläge verübt hätten. Diese reichten vom „Leuchtenden Pfad“ in Peru über den „Weather Underground“ in den USA bis hin zur RAF in Deutschland.
Rubio sprach auch Beispiele aus Europa an. So hätten Linksextremisten eine 72-jährige Frau in Griechenland durch eine Brandbombe im eigenen Haus getötet, weil deren Tochter sich um ein öffentliches Amt bewarb. Dort hatten sich Terrorakte gegen die regierende „Nea Demokratia“ gerichtet. Er erwähnte auch den Tod einer 83-jährigen Frau, die infolge des Stromausfalls nach dem Anschlag auf Berlins Stromnetz erfroren war.
In Deutschland sei die Zahl der linksextremistisch motivierten Gewalttaten um mehr als 40 Prozent gestiegen. Sogar mehr als 80 Prozent der politisch motivierten Gewalt in Griechenland gingen auf das Konto extrem linker oder anarchistischer Gruppen. Auch in den USA sei die Zahl der linksextremistisch motivierten Terrorakte und Komplotte auf dem höchsten Stand der vergangenen Jahre angelangt.

Rubio: Linksextremismus „immer von Hass getrieben“

Minister Rubio verwies mit Blick auf die USA auf gewalttätige Ausschreitungen infolge der George-Floyd-Proteste im Jahr 2020 sowie auf zwei Attentatsversuche gegen Präsidenten Donald Trump. Außerdem ordnete er den Angriff eines antireligiösen Transgender-Schützen auf eine katholische Grundschule sowie die tödlichen Schüsse auf den Influencer Charlie Kirk in diesem Bereich ein.
Der Linksextremismus werde „immer von einem Hass getrieben, vor allem von einem Hass auf die Zivilisation selbst“. Er sei ein „Aufstand der Schlechtesten gegen die Besten, ein Aufstand der Schwachen und Feiglinge gegen die Starken und Guten“. Rubio wandte sich auch gegen die verbreitete Ansicht, der Kommunismus sei „eine gute Theorie, die nur nicht funktioniert“.
Vielmehr sei schon die Theorie nicht gut. Der Kommunismus sei von einem „Hass auf das Schöne und Richtige“ getrieben. Die Welt, die ihm vorschwebe, sei eine Welt ohne Mut, Kreativität, Ehrgeiz, Mythen, Helden und ohne Ambitionen, Großes zu leisten. Was sich der Kommunismus vorstelle, sei eine „Welt ohne Gott“.

CSIS warnt vor Vernachlässigung anderer gewaltbereiter Extremisten

Das Center for Strategic and International Studies (CSIS) in Washington, D.C. sieht den neuen Fokus der US-Regierung auf den Linksextremismus kritisch. Dort heißt es zwar, dass linksextreme Gewalt im vergangenen Jahrzehnt zugenommen habe. Ausgegangen sei sie jedoch von sehr niedrigen Zahlen. Linksextremer Terrorismus bleibe nach wie vor auf einem geringeren Niveau als rechtsextremer oder dschihadistischer.
Die Einrichtung mahnt, dass es wichtig sei, „Ressourcen für jedwede terroristische Bedrohung sicherzustellen“. Der dschihadistische Terror sei nach wie vor eine Gefahr, und der Rechtsterrorismus könne durch emotionalisierende Fehlinformationen begünstigt werden.
Die Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) in New York wirft der Trump-Regierung vor, „unter dem Banner des Kampfes gegen inländischen Terrorismus und politische Gewalt friedliche Aktivisten und Spender ins Visier“ zu nehmen.
Seit November haben die USA vier europäische linksextreme Gruppen als terroristische Vereinigungen eingestuft – darunter auch die deutsche Antifa Ost. Für Hinweise über deren Finanzierung ist eine Belohnung von bis zu 10 Millionen US-Dollar ausgelobt. Minister Rubio verspricht von dem Treffen eine „koordinierte Aktion“ gegen „internationale Netzwerke und Organisationen, die politische Ziele mit Einschüchterung und Gewalt verfolgen“.
 
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Trump veröffentlicht Dokumente zu mutmaßlicher chinesischer Einflussnahme auf US-Wahlen


In Kürze:

  • Neue Dokumente zu mutmaßlicher ausländischer Einflussnahme auf US-Wahlen veröffentlicht.
  • Berichte nennen China, Cyberaktivitäten und den Zugriff auf Wählerdaten.
  • Untersuchungen zu Wahlregistrierungen und Sicherheitsfragen werden fortgesetzt.

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Mit der Freigabe bislang geheimer Dokumente hat US-Präsident Donald Trump eine neue Debatte über ausländische Einflussnahme auf US-Wahlen ausgelöst. Die am 16. Juli veröffentlichten Unterlagen befassen sich mit mutmaßlicher ausländischer Einflussnahme auf die US-Wahlen 2020 und enthalten Berichte über chinesische Cyberaktivitäten, Wählerdaten sowie den Umgang amerikanischer Geheimdienste mit entsprechenden Erkenntnissen.

Die teilweise stark geschwärzten Dateien wurden auf einer neuen Plattform des Weißen Hauses zur Wahlintegrität veröffentlicht. Sie behandeln unter anderem die Beschaffung und Nutzung amerikanischer Wählerdaten durch China, mögliche Schwachstellen elektronischer Wahl- und Stimmzählungssysteme, Ermittlungen zu Wählerregistrierungen in Michigan sowie Fragen zu Nichtbürgern in staatlichen Wählerverzeichnissen.
Nach Angaben der veröffentlichten Geheimdienstunterlagen untersuchten Analysten mögliche Aktivitäten der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), darunter das Sammeln umfangreicher persönlicher Daten amerikanischer Bürger, Cyberaktivitäten gegen US-Ziele und Versuche, die öffentliche Wahrnehmung politischer Themen zu beeinflussen.

Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.

Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times USA

Chinesische Cyberaktivitäten im Fokus

Ein neu freigegebener CIA-Vermerk aus dem Juli 2020, der Erkenntnisse des Federal Bureau of Investigation (FBI) und der National Security Agency (NSA) enthält, beschreibt mutmaßliche Aktivitäten chinesischer Cyberakteure gegen hochrangige US-Vertreter. Demnach standen persönliche E-Mail-Konten von Personen aus dem Umfeld des Präsidenten, der Exekutive, des Kongresses und der Bundesjustiz im Fokus möglicher Ausspähversuche.
Die Unterlagen legen zudem dar, dass mit der Kommunistischen Partei Chinas verbundene Cyberakteure umfangreiche wahlbezogene Informationen aus verschiedenen US-Quellen sammelten. Dazu gehörten Datenbanken, Meinungsforschungsunternehmen, politische Organisationen, Wahlkampagnen und gemeinnützige Einrichtungen.
Nach Angaben des Berichts wurden dabei Informationen von mehr als 204 Millionen Amerikanern erfasst. Ein erheblicher Teil dieser Daten stammte aus Informationen, die öffentlich zugänglich und zum Herunterladen verfügbar waren.

Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.

Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times USA

Berichte über Einfluss auf die US-Wahl

Ein separater Bericht des National Intelligence Council kommt zu dem Schluss, dass Peking seine Cyberaktivitäten im Zusammenhang mit den US-Wahlen 2020 ausgeweitet habe. Demnach führten mit China verbundene Akteure gezielte Eindringversuche gegen Unternehmen des privaten Sektors durch, um Informationen über US-Politikkandidaten, Wahlkampagnen, Spender und Wählerdaten zu sammeln.
Nach Einschätzung der Geheimdienstanalysten umfassten die chinesischen Einflussmaßnahmen verschiedene Instrumente – darunter öffentliche Botschaften, sich entwickelnde verdeckte Online-Aktivitäten, diplomatische Einflussnahme und den Einsatz wirtschaftlicher Druckmittel.
Gleichzeitig stellten die Analysten fest, dass die KPCh offenbar auf die Nutzung ihrer „aggressivsten Optionen“ zur direkten Beeinflussung oder Störung der Wahl verzichtete. Als mögliche Gründe nannten sie die Sorge vor politischen Gegenreaktionen sowie das Interesse Pekings, die bilateralen Beziehungen nach der Wahl zu stabilisieren.

Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.

Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times USA

Vorwürfe um gefälschte Führerscheine

Ein unbearbeiteter FBI-Geheimdienstbericht beschreibt die Aussagen einer Quelle, wonach die KPCh Zehntausende gefälschte US-Führerscheine hergestellt und in die Vereinigten Staaten gebracht haben soll. Der Quelle zufolge sollten die gefälschten Dokumente dazu dienen, chinesischen Studenten und Einwanderern mit Nähe zur KPCh eine Teilnahme an der US-Präsidentschaftswahl zu ermöglichen.
Weitere Dokumente aus dem veröffentlichten Berichtspaket zeigen Diskussionen innerhalb von Geheimdienstkreisen über den Umgang mit Berichten zu möglichen Wahlproblemen. Dabei ging es um die Frage, ob bestimmte Verbindungen und Zusammenhänge im Zusammenhang mit ausländischer Einflussnahme öffentlich stärker thematisiert oder zurückhaltender dargestellt werden sollten.

Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.

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Kritik an Geheimdiensten

„Dies ist ein sehr gutes Beispiel – aber bei Weitem nicht das einzige – für ein Problem, auf das ich seit dem Sommer hingewiesen habe: dass die [Geheimdienstgemeinschaft] aus nicht sachlichen Gründen darauf verzichtet, Verbindungen zu Wahlen ausdrücklich zu benennen“, schrieb ein nicht namentlich genannter Geheimdienstmitarbeiter in einer E-Mail.
Die Nachricht entstand, nachdem Erkenntnisse bekannt geworden waren, wonach China an Aktivitäten zur Einflussnahme auf den US-Wahlprozess beteiligt gewesen sein soll. Der Verfasser kritisierte dabei den Umgang innerhalb der Geheimdienststrukturen mit entsprechenden Hinweisen und stellte die Frage, ob bestimmte Verbindungen zur Wahl bewusst weniger hervorgehoben wurden.

Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.

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Gesellschaftliche Spannungen gezielt genutzt

Untersuchungen zufolge gab es Versuche, Einfluss auf die politische Debatte in den Vereinigten Staaten zu nehmen, indem gesellschaftliche Spannungen verstärkt und bestehende Konflikte innerhalb der Bevölkerung genutzt wurden. Dabei ging es unter anderem um Themen wie Einwanderung, soziale Ungleichheiten und regierungskritische Protestbewegungen.
Ein neu veröffentlichter Bericht des National Intelligence Council beschreibt Einschätzungen, wonach chinesische Akteure gesellschaftliche Spannungen in den Vereinigten Staaten, insbesondere im Zusammenhang mit Rassenkonflikten, als möglichen Einflussfaktor im Wahlkampf betrachtet hätten. Zudem wird der Verdacht genannt, dass Mitarbeiter eines regierungsnahen chinesischen Technologieunternehmens eine Kampagne unterstützt haben könnten, die darauf abzielte, verdeckt Proteste und Spannungen gegen die US-Regierung zu verstärken.

Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.

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Einfluss über soziale Medien

Laut einem der veröffentlichten Dokumente wurden gezielte Maßnahmen eingesetzt, um bestimmte Botschaften und Themen in der Öffentlichkeit zu verbreiten. Dabei sollen soziale Medienplattformen wie TikTok, Facebook, Twitter und YouTube sowie weitere Online-Kanäle genutzt worden sein, um öffentliche Diskussionen und Wahrnehmungen zu beeinflussen.
Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.

Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.

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Weitere Staaten im Visier

Direkte Verbindungen zur Kommunistischen Partei Chinas konnten den Angaben zufolge nicht eindeutig nachgewiesen werden. Geheimdienstanalysten kamen jedoch zu der Einschätzung, dass Teile des chinesischen Regimes zumindest von der beschriebenen Kampagne gewusst und diese geduldet haben könnten. Zudem bestehe die Möglichkeit, dass einzelne staatliche Stellen die Aktivitäten unterstützt, angeordnet oder selbst durchgeführt haben.
Weitere Berichte befassen sich mit den Fähigkeiten ausländischer Akteure, die Sicherheit und Integrität von US-Wahlsystemen zu gefährden. Dabei werden unter anderem China, Iran, Nordkorea, Russland und Venezuela als Staaten genannt, deren Aktivitäten oder technische Möglichkeiten im Zusammenhang mit möglichen Einfluss- und Cyberoperationen untersucht wurden.

Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.

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Trump fordert neue Ermittlungen

Vor der Veröffentlichung der Dokumente erklärte Donald Trump während einer landesweit ausgestrahlten Veranstaltung: „Jahrelang wurden die Amerikaner dreist über die Sicherheit unserer Wahlinfrastruktur belogen.“
Mit dieser Aussage kritisierte Trump den bisherigen Umgang mit der Sicherheit elektronischer Wahlsysteme und stellte die bisherigen Einschätzungen zur Widerstandsfähigkeit der US-Wahlinfrastruktur infrage.

Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.

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Ermittlungen in Michigan

Zu den veröffentlichten Unterlagen gehören auch Dokumente über Ermittlungen zu Wählerregistrierungen im Bundesstaat Michigan. Darin enthalten sind FBI-Akten zu einer Razzia im Jahr 2020 in der Stadt Muskegon, die im Zusammenhang mit Vorwürfen mutmaßlich betrügerischer Wählerregistrierungen durchgeführt wurde.
Trump ordnete auf Grundlage der neu veröffentlichten Unterlagen weitere Untersuchungen auf Bundesebene an. Sollten sich strafrechtlich relevante Verstöße bestätigen, sollen die zuständigen Behörden entsprechende Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen einleiten.

Neu freigegebene Dokumente, veröffentlicht von US-Präsident Donald Trump am 16. Juli 2026.

Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times USA

Heimatschutzministerium überprüft Wählerverzeichnisse

Ein weiterer Teil der freigegebenen Unterlagen betrifft die Überprüfung von Wählerverzeichnissen durch das US-Heimatschutzministerium. Demnach identifizierte die Behörde in den Wählerlisten kooperierender Bundesstaaten rund 278.000 Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie keine US-Staatsbürger sind.
Aus den Dokumenten geht außerdem hervor, dass Wahlbehörden in Kalifornien, Pennsylvania, New Jersey und Nevada über die Ergebnisse informiert wurden. Darin wird die mögliche Teilnahme von Nichtbürgern an Wahlen als „ernsthafte Bedrohung für die nationale Sicherheit“ bezeichnet und auf die Notwendigkeit entsprechender Prüfungen hingewiesen.
Mit der Veröffentlichung der Unterlagen rückt die Debatte über Wahlsicherheit, ausländische Einflussnahme und den Umgang der US-Geheimdienste mit entsprechenden Erkenntnissen erneut in den Fokus. Welche politischen oder rechtlichen Folgen sich daraus ergeben, bleibt abzuwarten.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Newly Declassified Docs Describe China’s Election Influence Efforts, Concern That US Intel Downplayed Connections“. (Deutsche Bearbeitung: zk)
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US-Regierung plant Liste für anerkannte COVID-19-Impfschäden


In Kürze:

  • Liste mit wissenschaftlich anerkannte Impfkomplikationen soll den Entschädigungsnachweis erleichtern.
  • Welche Erkrankungen aufgenommen werden, ist noch offen.
  • Pharmaindustrie als auch Organisationen, die Menschen mit Impfschäden vertreten, bemängeln den Vorstoß.
  • Verjährungsfrist für Impfschäden durch COVID-19-Vakzine beträgt in Deutschland drei Jahre.

 
Das US-Gesundheitsministerium (HHS) plant, erstmals eine sogenannte „Injury Table“ zu möglichen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit COVID-19-Impfstoffen einzuführen. Diese Liste soll im Rahmen des Entschädigungsprogramms CICP (Countermeasures Injury Compensation Program) entstehen und soll die Beantragung staatlicher Entschädigungen erleichtern.
In der Tabelle sollen gesundheitliche Schäden aufgeführt werden, für die eine gesetzliche Vermutung des ursächlichen Zusammenhangs angenommen werden soll. Relevant dafür soll der Stand der medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse sein.
Bislang gelten einige seltene, aber gravierende Nebenwirkungen von COVID-19-Impfungen als hinreichend belegt. So traten in erster Linie bei jüngeren Männern Myokarditis und Perikarditis nach der Immunisierung mit mRNA-Impfstoffen auf.
Ebenso sind anaphylaktische Reaktionen (schwere allergische Sofortreaktionen) nach COVID-19-Impfungen bekannt und vom Robert Koch-Institut bestätigt worden.
Nach der Impfung mit Vektorimpfstoffen, wie denen von AstraZeneca und Janssen, traten dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zufolge in insgesamt 263 (bei AstraZeneca) beziehungsweise 20 (bei Janssen) Fällen Thrombosen mit Thrombozytopenie auf.
Die WHO beziffert das geschätzte Risiko mit einem Fall auf 100.000 geimpfte Erwachsene. Der AstraZeneca-Impfstoff Vaxzevria ist in Deutschland seit Dezember 2021 nicht mehr verfügbar. In einigen Fällen trat im Zusammenhang mit Vektorimpfstoffen auch das Guillain-Barré-Syndrom, akute Autoimmunerkrankung des peripheren Nervensystems, auf.

PEI-Präsident vor Untersuchungsausschuss

Am 30. Juni 2026 hat der ehemalige Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, Klaus Cichutek, als Zeuge vor dem Thüringer Corona-Untersuchungsausschuss ausgesagt. Dabei ging es unter anderem um die Sicherheit der COVID-Impfungen und die Untererfassung von Impfnebenwirkungen. Im Ausschuss erklärte er:

„

„Die pivotalen Studien zur Feststellung der Sicherheit und Wirksamkeit vor der Zulassung waren regelgerecht.“

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Der freie Journalist Bastian Barucker, der die Sitzung des Untersuchungsausschusses vor Ort verfolgt hat, notiert dazu auf seinem Blog:
„Whistleblower meldeten besorgniserregende Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Studiendurchführung. Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass die sowieso eher irreführenden angeblichen 95 Prozent relativer Wirksamkeit gefälscht waren.“
Cichutek hob im Ausschuss auch das positive Risiko-Nutzen-Verhältnis der Corona-Impfstoffe hervor.
Dazu macht Barucker auf die Risiko-Nutzen-Analyse von Pharmazieprofessor Peter Doshi aufmerksam. Die Arbeit wurde in der Fachzeitschrift „Vaccines“ veröffentlicht. Doshi erklärte in einem MDR-Interview im Oktober 2022:
„Die Studiendaten legen nahe, dass wir bei rund einem von 800 Geimpften ein erhöhtes Risiko dieser schweren Nebenwirkungen haben, also eine zusätzliche schwere Nebenwirkung pro 800 Geimpften. Das ist sehr viel häufiger als bei anderen Impfungen, bei denen die Rate bei einem von 1 Million Geimpften liegt.“

Entschädigungen sollen leichter zugänglich werden

Zurück in die USA: Die Aufnahme bestimmter Erkrankungen in die Liste des Entschädigungsprogramms CICP hätte zur Folge, dass Betroffene nicht mehr in jedem Einzelfall einen Kausalzusammenhang vollständig nachweisen müssten. Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. sieht den Schritt als Ausdruck von mehr Transparenz über die bekannten Risiken und den Nutzen der Impfstoffe.
Kennedys früherer Anwalt Aaron Siri, betonte im Namen des „Informed Consent Action Network“, das sich für Transparenz in der Gesundheitspolitik einsetzt, in einem Schreiben an den Minister im Jahr 2025, dass eine solche Tabelle gesetzlich vorgesehen sei.
Außerdem würde sie das Verfahren fairer machen. Sie würde Menschen dabei helfen, staatliche Entschädigungszahlungen zu beantragen, für die „überzeugende, verlässliche, valide, medizinische und wissenschaftliche Evidenz“ gefordert wird, dass eine Krankheit durch die Impfung verursacht wurde.

Kritik von beiden Seiten: Pharma und Erkrankte

Richard Hughes IV, ein früherer Moderna-Manager, der nun Klagen für Pharma- und Gesundheitsverbände gegen Änderungen an der Impfpolitik der US-Regierung führt, äußerte sich gegenüber der englischsprachigen Epoch Times. Er erklärte, für das CICP bedürfe es einer qualitativ einwandfreien Tabelle der Impfschädigungen. Die eigentliche Frage sei jedoch, „ob diese Regierung eine solche tatsächlich ausarbeiten oder sie zur weiteren Verbreitung von Falschinformationen nutzen würde“.
Dr. Joel Wallskog, ein Orthopäde, der infolge der COVID-19-Impfung an einer neurologischen Erkrankung sowie weiteren Beschwerden litt und die US-Regierung im Rahmen des Entschädigungsprogramms CICP verklagt hat, erklärte gegenüber Epoch Times, der Vorschlag des HHS sei „mehr Schein als Sein“.
„Er scheint kaum mehr zu bewirken, als das Verfahren für die relativ kleine Zahl von Personen zu straffen, deren Schäden – vor allem Anaphylaxie und Myokarditis/Perikarditis – bereits im Rahmen des derzeitigen Systems anerkannt sind“, fügte Wallskog hinzu. Er ist auch Co-Vorsitzender der gemeinnützigen Organisation React19, die Menschen unterstützt, die durch COVID-19-Impfstoffe geschädigt wurden. Er drückt die Befürchtung aus:
„Für alle anderen, deren Anträge abgelehnt wurden, ändert sich nichts.“

Längere Verjährungsfrist für Impfschäden gefordert

Das CICP-Entschädigungsprogramm wird vom US-Gesundheitsministerium verwaltet und von diesen entschieden. Es hat einigen Menschen, die angaben, die COVID-19-Impfung habe gesundheitliche Probleme verursacht, eine Entschädigung gewährt, 99 Prozent der Anträge jedoch abgelehnt – darunter auch solche von Patienten wie Wallskog, bei denen Ärzte eine durch COVID-19-Impfstoffe verursachte Schädigung diagnostiziert hatten.
In Deutschland sieht es ähnlich aus. Im April 2025 gab es knapp 600 anerkannte Fälle von Corona-Impfschäden.
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der sich für Schadensersatzansprüche von Impfgeschädigten einsetzt, forderte im März 2024, die Verjährungsfrist für Fälle der COVID-19-Impfung auf zehn Jahre abzuändern. Im Arzneimittelgesetz ist momentan eine dreijährige Verjährungsfrist festgeschrieben.
Nach Ansicht des Verbraucherschutzanwalts sei es unangemessen, dass klinische Studien und andere Bewertungen zur Sicherheit einer Impfung erst nach deren Anwendung in der Bevölkerung durchgeführt werden. Dadurch sei es unmöglich zu wissen, welche Schäden möglicherweise auf die Impfung zurückzuführen sind.
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Netz am Limit: Kein Anschluss für neue E-Lkw-Ladesäulen


In Kürze:

  • Ein Tankstellenbetreiber im baden-württembergischen Lahr möchte neue Ladesäulen für E-Lkw einrichten.
  • Obwohl ausreichend Netzinfrastruktur vorhanden ist, vergibt der Energieversorger keine Genehmigung für einen Anschluss.
  • Laut dem Energieversorger kann der Netzausbau mit den zunehmenden Anschlussbegehren nicht mithalten.

 
Baden-Württemberg möchte die Verkehrswende voranbringen. Das süddeutsche Bundesland benötigt dafür nach eigener Berechnung bis 2035 mehr als 13.800 öffentliche Ladepunkte für E-Lkw. Im Februar dieses Jahres gab es erst 50 dieser Ladepunkte. Bis zum anvisierten Ziel ist es also noch ein langer Weg.

Keine Genehmigung für weitere Ladepunkte

Umso verwunderlicher ist nun der Fall des Unternehmers Niklas Günther. An seiner Tankstelle in Lahr im Ortenaukreis versucht er den Ausbau seiner E-Ladesäulen umzusetzen. Das Gelände dafür besitzt er bereits. Erfahrung hat er ebenfalls: Er betreibt bereits sieben E-Auto-Ladepunkte. Nun sollen noch zehn bis 15 leistungsstarke Ladesäulen für E-Lkw dazukommen.
Im vergangenen Jahr beantragte Günther den entsprechenden Netzanschluss beim zuständigen Elektrizitätswerk, kurz E-Werk, Mittelbaden. Die geplante Ladekapazität der E-Lkw-Ladepunkte belief sich auf 8 Megawatt.
Anschließend erhielt Günther jedoch eine Absage. Zwei weitere Anträge mit jeweils geringeren Kapazitäten lehnte der Energieversorger ebenfalls ab, ein vierter Antrag ist noch unbeantwortet.

Genügend Netzinfrastruktur vorhanden?

Dabei ist ausreichend Netzinfrastruktur in der näheren Umgebung von Günthers Tankstelle vorhanden. Direkt neben seiner Tankstelle befindet sich eine Trafostation, die den Strom vom nahegelegenen Mittelspannungsnetz mit 20 Kilovolt (kV) in 400 Volt umwandelt.
Knapp 2 Kilometer (km) westlich befinden sich drei Hochspannungsleitungen und knapp 4 km entfernt sogar eine Höchstspannungsleitung mit 380 kV.
Ebenfalls in lokaler Umgebung in östlicher Richtung befinden sich ein Ölkraftwerk sowie zwei Blockheizkraftwerke. Zudem gibt es in der Region bereits zahlreiche Solaranlagen, die tagsüber bei guten Wetterbedingungen Strom erzeugen.

Nachfrage vorhanden

Das E-Werk Mittelbaden hat Günther inzwischen den Hauptgrund für die wiederholten Absagen genannt: ein Netzengpass in der Region. Anders ausgedrückt ist das Stromnetz bisher nicht bereit für diese zusätzlichen Ströme, die an seiner Tankstelle E-Lkw aufladen sollen. Eine Überlastung wäre zu Hochlastzeiten möglich.
Dabei wäre eine solche Ladestation für viele Lkw-Fahrer praktisch, da Günthers Tankstelle nur rund 1 km von der Autobahnabfahrt Lahr an der A5 entfernt liegt. Die Nachfrage nach weiteren E-Lkw-Ladepunkten ist zudem vorhanden. Angesichts der inzwischen teils deutlich gestiegenen Dieselpreise überlegen einige Spediteure, auf elektrisch betriebene Transportfahrzeuge umzusteigen. Diese Rückmeldung erhielt Günther auch von seinen Kunden.
Kurz nach Beginn des Irankrieges Ende Februar 2026 kletterte der Preis für einen Liter Diesel von rund 1,60 Euro auf über 2 Euro. In Spitzenzeiten waren es fast 2,50 Euro – eine spürbare Mehrbelastung für die Unternehmen, die am Ende die Verbraucher tragen müssen.

Energieversorger warnte schon im April

Abgesehen von wettbewerbsfähigen Preisen ist für den erfolgreichen Umstieg auf E-Antriebe der Ausbau der Ladeinfrastruktur zwingend erforderlich, damit die Fahrzeuge auf ihren Routen ausreichend Lademöglichkeiten vorfinden.
Über den aktuellen Netzengpass hat das E-Werk Mittelbad ausreichend Lademöglichkeitenen bereits im April dieses Jahres informiert. Der Versorger verwies auf die durch die Energie- und Verkehrswende wachsende Zahl an Netzakteuren, die Strom aus dem Netz beziehen oder selbst einspeisen. Hierzu zählen unter anderem Betreiber von Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie von Biogas- oder Blockheizkraftwerken.
„Der Netzausbau ist ein mehrjähriger Prozess, der Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten umfasst“, schrieb das E-Werk Mittelbaden. „Daher kommt es zum Engpass im Stromnetz, der sich deutschlandweit abzeichnet.“ Davon seien auch die Region Mittelbaden mit den Ballungsgebieten Hausach, Kehl, Lahr und Offenburg betroffen. Der Versorger sieht die Netzbetreiber aller Spannungsebenen angesichts der seit 2024 sprunghaft gestiegenen Elektrifizierung in allen Lebensbereichen vor enormen Herausforderungen. Auch im Ortenaukreis sei die Anzahl der Netzanschlussanfragen stark angestiegen.
„Die Auswirkungen für das Netz bedeuten, dass das derzeitige Tempo des Netzausbaus mit der ansteigenden Dynamik der Netzanschlussbegehren nicht mithalten kann“, so das E-Werk Mittelbaden im April.
Weiter hieß es: „Bei energieintensiven Betrieben oder Anlagen wie beispielsweise Großbatteriespeicher oder Schnellladeparks können keine zusätzlichen Leistungen mehr im Ortenaukreis bereitgestellt werden.“
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Manuka-Honig: Potenzielle Hilfe bei trockenen Augen, Zahnfleischbluten und mehr

Manuka-Honig ist weit mehr als nur ein süßer Brotaufstrich. Der seltene Honig aus Neuseeland wird seit Jahren wegen seiner besonderen antibakteriellen Eigenschaften geschätzt und ist Gegenstand zahlreicher Studien.
Ob bei Halsschmerzen, der Wundheilung oder Beschwerden an Augen, Nase und Mund – immer mehr Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass Manuka-Honig gesundheitliche Vorteile bieten kann. Doch was macht ihn so besonders?

Was Manuka-Honig so einzigartig macht

„Nicht jeder Honig ist gleich“, sagte Tina Alexander, staatlich geprüfte Ernährungsberaterin, gegenüber der englischsprachigen Epoch Times.
Gewöhnlicher Rohhonig bekämpft Bakterien mithilfe von Wasserstoffperoxid. Dieser Stoff zerfällt jedoch unter dem Einfluss von Hitze, Licht oder Körperflüssigkeiten relativ schnell. Manuka-Honig wirkt dagegen über einen anderen Mechanismus: Seine sogenannte peroxidfreie antimikrobielle Wirkung gilt als besonders stabil und bleibt auch unter schwierigen Bedingungen erhalten.
Gewonnen wird Manuka-Honig aus dem Nektar des Manuka-Strauchs (Leptospermum scoparium), der ausschließlich in Neuseeland wächst. Da die Pflanze nur wenige Wochen im Jahr blüht und überwiegend in abgelegenen Regionen vorkommt, ist der Honig vergleichsweise selten.

Der Manuka-Strauch (Leptospermum scoparium) wächst ausschließlich in Neuseeland und ist die Grundlage für den besonderen Honig.

Foto: MollyNZ / iStock

Das erklärt mit, warum ein Glas – je nach Reinheit – zwischen 20 und 200 Dollar kosten kann. Hinzu kommen seine außergewöhnlichen medizinischen Eigenschaften.
Ein wesentlicher Unterschied zu herkömmlichem Honig ist der hohe Gehalt an Methylglyoxal (MGO). Dieser Stoff besitzt antibakterielle, entzündungshemmende und antioxidative Eigenschaften und gilt als entscheidend für viele der gesundheitlichen Wirkungen von Manuka-Honig.
Dazu zählen unter anderem die Unterstützung der Wundheilung sowie die Linderung von Halsschmerzen, Husten und Verdauungsbeschwerden.
Er ist in der Regel dunkler und deutlich dickflüssiger. Seine sogenannte thixotrope Eigenschaft sorgt dafür, dass er bei Raumtemperatur fest bleibt, sich beim Umrühren jedoch verflüssigt.
Wer Manuka-Honig kaufen möchte, sollte auf die UMF-Kennzeichnung (Unique Manuka Factor) achten. Dieses Bewertungssystem bestätigt die Reinheit, Wirksamkeit und Echtheit von Manuka-Honig aus Neuseeland. Die Einstufung reicht von UMF 5+ bis UMF 25+ und gibt Aufschluss über die MGO-Konzentration sowie die Stärke der antibakteriellen Wirkung.

Mögliche Vorteile für die Augen

Eine kürzlich in Frontiers in Ophthalmology veröffentlichte Studie legt nahe, dass Augentropfen auf Manuka-Honig-Basis postoperative Beschwerden wie trockene Augen besser lindern könnten als herkömmliche künstliche Tränen.
25 Patienten erhielten die Manuka-Honig-Tropfen, 28 die Standardbehandlung. Über den Zeitraum von der Operation bis einen Monat danach wurden Trockenheit, Reizungen, Rötungen, Entzündungen und die Stabilität des Tränenfilms regelmäßig untersucht.
Einen Monat nach der Operation berichteten die Patienten aus der Manuka-Honig-Gruppe über weniger Trockenheit und Reizungen sowie einen höheren Augenkomfort. Zudem zeigten sie weniger Rötungen und Entzündungen als die Vergleichsgruppe.
Die Autoren der Studie weisen allerdings darauf hin, dass die Studie klein angelegt war und nur einen kurzen Zeitraum umfasste. Die Ergebnisse seien daher lediglich „hypothesenbildend“ und müssten in größeren, längerfristigen Studien bestätigt werden.

Vorteile für die Nasengänge und Nasennebenhöhlen

Manuka-Honig wird seit Langem zur Linderung von Erkältungs- und Grippesymptomen eingesetzt. Besonders seine Wirkung auf Bakterien und Entzündungsprozesse macht ihn für die Anwendung im Bereich der Nase und Nebenhöhlen interessant.
Laboruntersuchungen zeigen, dass Manuka-Honig das Wachstum verschiedener Bakterien hemmen kann, darunter auch antibiotikaresistente Stämme.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Antibiotika, die häufig über einen einzelnen Angriffspunkt wirken, greift Manuka-Honig Bakterien auf mehreren Wegen gleichzeitig an. In bisherigen Beobachtungen konnten Forscher keine Resistenzentwicklung feststellen.
Auch bei Grippeviren wurden positive Ergebnisse beobachtet. In einer weiteren Laborstudie aus dem Jahr 2014 zeigte Manuka-Honig im Vergleich zu anderen Honigsorten die stärkste Wirkung gegen das Influenzavirus und verringerte dessen Fähigkeit, sich in Zellen zu vermehren.
Wurde Manuka-Honig mit den antiviralen Medikamenten Oseltamivir (Tamiflu) und Zanamivir (Relenza) kombiniert, war für eine vergleichbare Wirkung eine deutlich geringere Medikamentendosis erforderlich – fast ein Tausendstel der normalerweise benötigten Menge.
Eine kleine klinische Studie mit 19 Personen untersuchte zudem die Wirkung von Manuka-Honig bei primärer atrophischer Rhinitis, einer chronischen Erkrankung, bei der sich Nasengewebe und schleimproduzierende Drüsen zurückbilden.
Die Teilnehmer verwendeten acht Wochen lang auf einer Nasenseite ein Spray mit 10 Prozent Manuka-Honig und auf der anderen Seite eine Kochsalzlösung. Auf der Manuka-Seite wurden deutlichere Verbesserungen festgestellt, darunter eine geringere Entzündung der Nasenschleimhaut und eine Zunahme nützlicher Bakterien im Nasenmikrobiom.
Im Handel sind verschiedene Nasensprays mit Manuka-Honig erhältlich. Sie kombinieren meist gereinigten Manuka-Honig in medizinischer Qualität mit Kochsalzlösung, um die Nasengänge mit Feuchtigkeit zu versorgen, Reizstoffe auszuspülen, Verstopfungen zu lindern und die natürliche Schutzfunktion der Nase zu unterstützen.
Die Zusammensetzung und der MGO-Gehalt unterscheiden sich je nach Produkt. Bei chronischen Infektionen sollte jedoch ein Arzt oder Hals-Nasen-Ohren-Arzt hinzugezogen werden, statt sich ausschließlich selbst zu behandeln.

Vorteile für die Mundgesundheit

Dass ein süßer Stoff die Mundgesundheit unterstützen soll, klingt zunächst ungewöhnlich. Manuka-Honig unterscheidet sich jedoch von raffiniertem Zucker. Forscher sehen ihn eher als natürliche, nährstoffreiche Substanz mit besonderen Eigenschaften und nicht als gewöhnliches Süßungsmittel.
Mehrere Studien haben gezeigt, dass Manuka-Honig schädliche Bakterien im Mund hemmen, die Bildung von Zahnbelag verringern und Zahnfleischentzündungen lindern kann. Auch bei Menschen mit Mundtrockenheit wurden positive Ergebnisse beobachtet.
Eine randomisierte kontrollierte Studie aus dem Jahr 2025 untersuchte 42 ältere Erwachsene mit Xerostomie (Mundtrockenheit). Dabei schnitten Mundspülungen mit Manuka-Honig besser ab als Spülungen mit normalem Honig oder Kochsalzlösung, wenn es darum ging, den Speichelfluss anzuregen. Die Teilnehmer bewerteten die Anwendung zudem als sehr zufriedenstellend.
In einer weiteren Studie zeigte Manuka-Honig eine stärkere Wirkung gegen Zahnbelag als Xylitol-Kaugummi. Gleichzeitig war die Wirkung vergleichbar mit Chlorhexidin-Mundwasser, einer antiseptischen Mundspülung, die unter anderem zur Verringerung von Zahnfleischbluten, bei Zahnfleischentzündungen und zur Unterstützung der Heilung nach zahnärztlichen Eingriffen eingesetzt wird.
Auch eine kleine Pilotstudie kam zu ähnlichen Ergebnissen. Teilnehmer, die dreimal täglich nach den Mahlzeiten zehn Minuten lang auf einem „Leder“ aus Manuka-Honig kauten, hatten nach 21 Tagen weniger Zahnbelag und Zahnfleischbluten als die Vergleichsgruppe, die zuckerfreien Kaugummi verwendete.
Neben der Mundpflege wird Manuka-Honig häufig auch bei Halsschmerzen eingesetzt. Seine dickflüssige Konsistenz legt sich schützend über die Schleimhaut, kann gereiztes Gewebe beruhigen und wirkt gegen Bakterien, die häufig an Halsschmerzen beteiligt sind, darunter Streptococcus mutans. Üblicherweise wird Manuka-Honig in einer Menge von 1 bis 2 Esslöffeln eingenommen – pur oder eingerührt in warmes Wasser beziehungsweise Tee.

Dosierung und Vorsichtsmaßnahmen

Wer Manuka-Honig in den Alltag integrieren möchte, sollte einige wichtige Punkte beachten.
Als übliche Portion gelten 1 bis 2 Teelöffel. Eine deutlich größere Menge bringt laut der Ernährungsberaterin Tina Alexander keinen zusätzlichen therapeutischen Vorteil. Stattdessen kann sie den Blutzucker- und Insulinspiegel erhöhen und zusätzliche Kalorien liefern.
Auch für Manuka-Honig gelten die gleichen Vorsichtsmaßnahmen wie für herkömmlichen Honig: Säuglinge unter 12 Monaten sollten ihn wegen des Risikos für Botulismus nicht erhalten. Menschen mit Diabetes sollten aufgrund des hohen Zuckergehalts vorsichtig mit dem Verzehr sein.
„Aus ernährungswissenschaftlicher Sicht bleibt Honig ein zugesetzter Zucker, hauptsächlich aus Fruktose und Glukose mit einem hohen glykämischen Index“, sagte die Ernährungsberaterin Tina Alexander. Deshalb sollte Manuka-Honig ihrer Einschätzung nach eher gezielt als funktionelles Mittel eingesetzt werden und nicht als tägliches Wellness-Produkt.
Bei größeren Mengen können außerdem Beschwerden wie Blähungen oder eine leicht abführende Wirkung auftreten.
Honig wird in der traditionellen Medizin seit langer Zeit verwendet. Manuka-Honig unterscheidet sich jedoch durch seine besonderen Eigenschaften von gewöhnlichem Honig und wird deshalb häufig als besonders wirkungsvolle Variante angesehen.
Seine vielfältigen Einsatzmöglichkeiten machen ihn für viele Menschen zu einer interessanten Ergänzung in Küche und Hausapotheke.

 
Dieser Artikel ersetzt keine medizinische Beratung. Bei Gesundheitsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel: „From Dry Eyes to Bleeding Gums: Manuka Honey’s Potential Health Benefits“. (deutsche Bearbeitung: vm)
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Finnlands Endlager soll ab Ende 2026 in Betrieb gehen


In Kürze:

  • Das finnische Endlager „Onkalo“ soll etwa zum kommenden Jahreswechsel in Betrieb gehen.
  • Dort können weltweit erstmals hoch radioaktive Abfälle eingelagert werden – für mindestens 100.000 Jahre.
  • Die radioaktiven Brennelemente sind vierfach abgeschirmt. Drei Abschirmungen wurden bereits erfolgreich getestet, die vierte Schicht steckt im umgebenden Gestein.
  • Deutschland befindet sich nach wie vor auf der Standortsuche. Ein Ergebnis wird 2027 erwartet.

 
Wohin auf Dauer mit dem Atommüll? Diese Frage müssen sich alle Länder stellen, die aktuell Kernreaktoren betreiben oder in der Vergangenheit betrieben haben.
Der Antwort am nächsten ist Finnland. Dort soll schon Ende 2026 oder Anfang 2027 das weltweit erste tiefengeologische Endlager für hoch radioaktiven Atommüll in Betrieb gehen. Deutschland ist hingegen noch weit entfernt vom Betrieb eines solchen Endlagers.

Onkalo – die „Höhle“ unter Finnland

Das finnische Endlager trägt den Namen „Onkalo“, was auf Deutsch „Höhle“ bedeutet. Es befindet sich auf der Halbinsel Olkiluoto an der Südwestküste des Landes, wo sich auch die gleichnamigen Kernreaktoren Olkiluoto 1, 2 und 3 befinden.
Zumindest der Eingang von Onkalo ist an der Oberfläche zu erkennen. Der überwiegende Teil des Bauwerks befindet sich jedoch unter der Erdoberfläche – in rund 1,8 Milliarden Jahre altem Grundgestein.
Zunächst führen ein spiralförmiger Zugangstunnel sowie vier vertikale Schächte mehrere Hundert Meter in die Tiefe. Zu den Schächten gehören ein Personenschacht, zwei Lüftungsschächte und ein Schacht für die Uranbehälter. Insgesamt kommt das Tunnelsystem auf eine Länge von rund 50 Kilometern.
Endlager

Grafische Darstellung des Endlagers Onkalo unter der Erdoberfläche. Das Bild links oben soll den heutigen Status quo darstellen, links unten den Zustand in einigen Tausend Jahren und rechts den Zustand in 100.000 Jahren.

Foto: Posiva

Das eigentliche Endlager befindet sich in einer Tiefe von 400 bis 430 Metern. Dort will Po­si­va Oy, das finnische Entsorgungsunternehmen und Betreiber der Anlage, künftig bis zu 6.500 Tonnen Uran in Spezialbehältern verwahren.
Die besondere Herausforderung ist die Anforderung an die Langlebigkeit dieses Bauwerks. Es muss nicht nur über Jahrhunderte, sondern über viele Jahrtausende hinweg gewährleistet sein, dass keinerlei radioaktive Strahlung an die Oberfläche gelangt und die abgebrannten Brennelemente für mindestens 100.000 Jahre keine Bedrohung für Mensch und Natur darstellen.
Endlager

Am 18. Mai 2026 waren ein Arbeiter und ein Besucher im Untergrund des Onkalo-Endlagers in Eurajoki im Südwesten Finnlands unterwegs, das voraussichtlich das weltweit erste Endlager für radioaktive abgebrannte Brennelemente sein wird. Das geologische Endlager für abgebrannte Brennelemente steht kurz vor der Inbetriebnahme.

Foto: Alessandro Rampazzo/AFP via Getty Images

Vier Schutzschichten für 100.000 Jahre

Für die Endlagerung der Brennstäbe hat sich Posiva für die sogenannte KBS-3V-Methode entschieden. Hintergrund dieses in Schweden entwickelten Konzepts ist, dass gleich mehrere Schutzschichten das Uran umschließen. „KBS“ steht für das schwedische Wort „Kärnbränslesäkerhet“ und bedeutet „Sicherheit von Kernbrennstoffen“. Die „3“ bezeichnet die Version und der Buchstabe „V“ die vertikale Platzierung der Kanister.
Zunächst werden die radioaktiven Brennstäbe in einen Behälter aus Gusseisen gelegt. Dieser ist äußerst stabil und soll auf Dauer möglichen äußeren Einflüssen standhalten. Anschließend kommt jeder Gusseisenbehälter in einen 12 Tonnen schweren Behälter aus Kupfer mit einer Wandstärke von 5 Zentimetern. Kupfer gilt als äußerst korrosionsbeständig.
Posiva will diese Kupferbehälter schließlich in das Endlager in rund 430 Metern Tiefe bringen. Dort kommen sie in ein rund 8 Meter tiefes, vertikales Loch mit einem Durchmesser von rund 1,75 Metern. In den Zwischenraum wird anschließend Bentonit gefüllt, das die dritte Schutzschicht darstellt. Die vierte und letzte Schicht ist das umgebende Gestein, konkret: kristalliner Gneis. Dies soll über ein Jahrhunderttausend eine effektive Abschirmung gewährleisten.
Endlager

Das Uran wird zunächst in Gusseisen- und Kupferbehälter gepackt und tief unter der Erdoberfläche in einem Tunnelsystem in Bohrlöcher gelegt.

Foto: Posiva Oy; Montage: Epoch Times

So soll abgebranntes Uran sicher verstaut werden

Aktuell befinden sich abgebrannte Brennstäbe aus Kernreaktoren noch in Abklingbecken und Zwischenlagern, wo sich ihre Radioaktivität bereits deutlich reduziert. In Onkalo werden die abgebrannten Brennstäbe zunächst in der oberirdischen Verkapselungsanlage in die Gusseisen- und Kupferbehälter eingepackt.
Anschließend gelangen die Kupferbehälter über den vertikalen Aufzugsschacht in die Tiefe. Dort nimmt ein ferngesteuertes Transportfahrzeug die Kapsel entgegen und bringt sie zum unterirdischen Behälterlager.
Die Bohrlöcher für die Endlagerung der Behälter in den unterirdischen Stollen bereiten speziell dafür gebaute Bohrmaschinen vor. Anschließend kommen die Bentonit-Lehmblöcke in das Endlagerloch. Bentonit verhindert, dass Wasser in die Nähe des Behälters gelangt, und schützt ihn so vor Gesteinsbewegungen.
Ein ferngesteuertes Transportfahrzeug bringt den Behälter vom Behälterlager zum Endlagertunnel und setzt den Behälter mit einer Genauigkeit von nur wenigen Millimetern in das Endlagerloch ein. Sobald der Behälter in Position ist, wird der obere Teil des Lochs ebenfalls mit Bentonit-Pufferblöcken verfüllt, sodass der Behälter komplett davon umgeben ist. Sind alle Bohrlöcher befüllt, wird auch der Stollen mit körnigem Bentonit-Ton aufgefüllt und versiegelt.

Erfolgreicher Test für die Einlagerung

In der ersten Junihälfte 2026 testete Po­si­va erstmalig die Einlagerung eines Behälters in ein Loch mit Bentonit-Puffer. Dieser Behälter enthielt noch keine Brennelemente.
Der technische Leiter von Posiva, Juha Riihimäki, teilte mit, dass die Installation auf Anhieb erfolgreich verlief. Er bezeichnete diesen Test als einen wichtigen Schritt für den Start des Endlagerungsvorgangs. Der eigentliche Installationsprozess sei ein Schlüsselelement für die langfristige Sicherheit der Endlagerung. Laut Riihimäki erfülle dieser Erfolg auch die regulatorischen Anforderungen.
Um die Verfahrenslizenz zu erhalten, muss Posiva laut Riihimäki nachweisen können, „dass die Installation des Endlagerungsbehälters sicher und nach Plänen erfolgen kann“. Das ist mit dem erfolgreichen Test geschehen.

Beim erfolgreichen Test für den Vollbetrieb hat Posiva einen leeren Behälter für Brennstäbe in einem Senkloch platziert.

Foto: Posiva

Nach Angaben des Unternehmens sind für die kommenden Wochen einige abschließende, oberirdische Tests am Transportfahrzeug geplant. In der zweiten Jahreshälfte sollen schließlich tief im Inneren des Olkiluoto-Grundgesteins Inbetriebnahmetests stattfinden.
Das finnische Endlager verschlang Schätzungen zufolge bisher rund 1 Milliarde Euro. Rechnet man noch den jahrzehntelangen Betrieb mit den geplanten Einlagerungen hinzu, erhöhen sich die Gesamtkosten auf rund 5 Milliarden Euro.

Wie ist die Lage in Deutschland?

Deutschland ist hingegen noch weit entfernt von der Inbetriebnahme eines eigenen Endlagers für hoch radioaktiven Atommüll. Seit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes (StandAG) im Jahr 2017 sucht die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) stattdessen weiterhin aus einer Vielzahl von Teilgebieten einen geeigneten Standort. Nach dem Ausschlussverfahren soll sie geeignete Standortregionen ausfindig machen. Der Vorschlag der BGE ist Ende 2027 zu erwarten.
Ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle muss hierzulande strenge Mindestanforderungen erfüllen. Die Tiefe muss mindestens 300 Meter betragen. Ebenso muss das Grundgestein bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Infrage kommen nur Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein. Eine Voraussetzung ist eine geringe Gebirgsdurchlässigkeit, also wie viel Wasser oder andere Flüssigkeiten das Gestein durchlässt.
Bisher gibt es in der Bundesrepublik noch keinen favorisierten Standort für ein künftiges Endlager für hoch radioaktiven Atommüll. Doch die BGE hat bereits viele Regionen als ungeeignet eingestuft. Stand November 2025 haben aber bereits manche Regionen die Prüfung „weitestgehend bestanden“. Auf der Karte sind diese türkis markiert. Sie befinden sich im baden-württembergischen Schwarzwald, in Ostbayern sowie östlich von Heidelberg.
In Deutschland existieren aktuell damit lediglich 16 Zwischenlager für radioaktive Abfälle. In speziellen, oberirdischen Lagergebäuden stehen momentan auch die hoch radioaktiven Brennelemente in insgesamt 1.750 Castorbehältern.
Dabei wird zwischen zentralen und dezentralen Zwischenlagern unterschieden. Dezentrale Zwischenlager befinden sich an Standorten von Kernkraftwerken. Davon gibt es hierzulande zwölf. Die Zwischenlager wie Gorleben und Ahaus gelten als zentral. Zudem gibt es die Zwischenlager Jülich und Lubmin. Sie befinden sich in der Nähe einer ehemaligen kerntechnischen Anlage.
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Chatkontrolle bis 2028 verlängert – Streit um Verfahren und Abstimmung


In Kürze:

  • Die vorläufige Chatkontrolle wurde zunächst zweimal abgelehnt und anschließend per Dringlichkeitsantrag verlängert.
  • Die EVP-Fraktion berief sich dabei auf die Geschäftsordnung des EU-Parlaments.
  • EU-Abgeordneter Martin Sonneborn kritisiert das Vorgehen und spricht von einem Verstoß gegen die Regeln des Parlaments.
  • Ein Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass eine Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht möglich ist.

 
Das Europäische Parlament hat am 9. Juli, kurz vor der Sommerpause, eine Verlängerung der Chatkontrolle beschlossen. Die Regelung war im vergangenen April nach fünf Jahren ausgelaufen und sollte nach einer Abstimmung vom 26. März zunächst nicht fortgeführt werden. Damals stimmten 311 Abgeordnete gegen eine Verlängerung, 228 dafür. Nun wurde eine Verlängerung bis April 2028 beschlossen. Maßgeblich beteiligt war die EVP-Fraktion, der unter anderem CDU und CSU angehören.

Viele Debatten, keine Mehrheit

Die Verlängerung der Übergangsregelung erlaubt Anbietern wie WhatsApp, Google und anderen weiterhin, freiwillige Erkennungsmaßnahmen gegen Material über sexuellen Kindesmissbrauch einzusetzen. Kritiker bewerten diese Möglichkeit als Eingriff in die private Kommunikation, da Inhalte auch ohne konkreten Verdacht überprüft werden können.
Der Weg zur erneuten Abstimmung war mehrstufig.
Der Abstimmung vom 26. März ging ein erstes Votum am 11. März voraus. Die Abgeordneten sollten eine Verlängerung der Chatkontrolle bis April 2028 beschließen. Dem Vorschlag der Europäischen Kommission folgte das Parlament jedoch nicht vollständig und brachte eigene Änderungsanträge ein. Anschließend verabschiedete es eine eigene Verhandlungsposition, die eine Verlängerung bis August 2027 vorsah. Eine zentrale Änderung: Das Scannen Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation wurde gestrichen.
Anschließend begannen sogenannte Trilogverhandlungen zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Da keine Einigung erzielt wurde, kam es am 26. März zu einer weiteren Abstimmung im Parlament. Der Vorschlag erreichte dabei nicht die erforderliche Mehrheit, sodass das Verfahren zunächst nicht abgeschlossen werden konnte.
Damit lief die bisherige Rechtsgrundlage, die Verordnung (EU) 2021/1232 („Chatkontrolle 1.0“), Anfang April nach fast fünf Jahren aus. Sie wurde am 30. Juli 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 2. August 2021 in Kraft.

Parlamentspräsidentin Metsola brachte den Antrag ein

Am 7. Juli brachte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola einen Antrag auf Anwendung eines Dringlichkeitsverfahrens ein. Dabei ging es nicht um eine inhaltliche Änderung der bestehenden Verordnung, sondern um einen neuen Gesetzgebungsvorschlag zur Verlängerung ihrer Geltungsdauer. Die aus Malta stammende Politikerin berief sich dabei auf eine Regelung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. Dadurch konnte der Vorschlag beschleunigt behandelt und erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Der deutsche EU-Abgeordnete Martin Sonneborn (Die PARTEI) kritisierte das Vorgehen und sieht darin einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. In einer Stellungnahme vor dem Parlament erklärte er, ein Dringlichkeitsverfahren setze „unvorhergesehene Entwicklungen“ voraus, die hier nicht vorlägen. Zudem sei das Verfahren nur für Vorschläge in erster Lesung vorgesehen. Das Dossier zur Chatkontrolle befinde sich dagegen bereits in zweiter Lesung.
Artikel 80 der Geschäftsordnung regelt nach Sonneborns Darstellung den Umgang mit solchen Fällen. Darin heißt es: „Bei Kollision haben die Regeln der zweiten Lesung Vorrang.“ Sonneborn sprach von einem „Durchprügeln“ der Chatkontrolle vor der Sommerpause und forderte Metsola auf, die Abstimmung nicht zuzulassen. Metsola schaltete sein Mikrofon nach 60 Sekunden ab. Dies sei nach den Regeln des Parlaments möglich, werde aber selten angewandt, erklärte Sonneborn anschließend auf X.
Das Parlament stimmte am 7. Juli mit 331 zu 304 Stimmen für das Dringlichkeitsverfahren. Damit war der Weg für eine weitere Abstimmung frei.
Zwei Tage später, einen Tag vor Beginn der Sommerpause, stimmte das Parlament über die Verlängerung ab. Der Antrag erhielt zwar mehr Ja- als Nein-Stimmen, verfehlte jedoch die erforderliche absolute Mehrheit. An diesem Tag nahmen 607 der 720 Abgeordneten an der Abstimmung teil.

Mehrheit der Stimmen reicht nicht aus

Zunächst stimmte das Parlament über den Standpunkt des Rates der Europäischen Union ab, den dieser nach der ersten Lesung an das Parlament zurückgegeben hatte. Kernpunkt war eine bis zum 3. April 2028 befristete Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie. Von den 607 abgegebenen Stimmen lehnten 314 den Standpunkt des Rates ab, 276 stimmten dagegen, 17 enthielten sich. Damit gab es unter den Abstimmenden mehr Stimmen gegen den Vorschlag als dafür. Für eine Ablehnung war jedoch eine absolute Mehrheit aller 720 Abgeordneten erforderlich. Dafür wären 361 Stimmen nötig gewesen.
In einer zweiten Abstimmung ging es um die Ablehnung der geänderten Fassung des Europäischen Parlaments. Diese enthielt unter anderem die Einschränkung, dass Maßnahmen zur Erkennung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern nicht auf Kommunikation mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angewendet werden sollen. Auch dieser Antrag erhielt keine Mehrheit. 286 Abgeordnete stimmten gegen die Ablehnung, 276 dafür, 30 enthielten sich. Damit war die zweite Lesung abgeschlossen.
Nach der Abstimmung äußerten mehrere Abgeordnete Kritik an dem Verfahren. Die AfD-Abgeordnete Mary Khan sprach von einem „demokratischen Skandal“. „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“, sagte sie.
Der Grünen-Abgeordnete Erik Marquardt bezeichnete die Entscheidung als „einen schwarzen Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz“. Er kritisierte, dass Plattformbetreiber dadurch weiterhin Möglichkeiten erhielten, private Kommunikation zu überprüfen. CDU/CSU warf er vor, damit keine ausreichenden Schutzmaßnahmen für Kinder zu erreichen. Das Verfahren nannte er „eine Farce“.

BSW-Abgeordneter De Masi erwartet Klagen

Der Europaabgeordnete Fabio De Masi (BSW) kritisierte die rechtliche Grundlage der Verlängerung. Auf X schrieb er: „Selbstverständlich muss Kindesmissbrauch bekämpft werden – aber nicht so und als trojanisches Pferd, um anlasslos hunderte Millionen EU-Bürger mit unzuverlässigen Algorithmen zu überwachen!“ Er kündigte an, dass er mit rechtlichen Verfahren gegen die Regelung rechne.
Sachsens Innenminister Armin Schuster begrüßte hingegen die erneute Abstimmung. „Die EVP-Fraktion hat im EU-Parlament zum Schutz unserer Kinder erfolgreich eine stabile Mehrheit vereinen können, um ein zentrales Ermittlungsinstrument im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch wieder zu reaktivieren“, sagte er laut der „WELT“.
Auch Telegram-Chef Pawel Durow äußerte Kritik an der Verlängerung. Auf seinem X-Account schrieb er: „Einst typisch für Bananenrepubliken, werden solche Tricks nun von der EU genutzt, um Überwachungsgesetze zu verabschieden.“ In einem weiteren Beitrag erklärte er, Telegram werde private Nachrichten nicht scannen.

Bericht sieht Nutzen, aber auch offene Fragen

Ein Ende November 2025 veröffentlichter Bericht zur Anwendung der Verordnung zeigt erhebliche Unterschiede bei der Datenerfassung und Berichterstattung durch Anbieter und Mitgliedstaaten. Das Papier empfiehlt daher eine stärkere Standardisierung der verfügbaren Daten und Meldungen.
Die ausgewerteten Daten zeigen, dass automatisch als mögliches Material über sexuellen Kindesmissbrauch erkannte Inhalte bei der anschließenden menschlichen Prüfung häufig bestätigt wurden. Ein Teil der Meldungen erwies sich jedoch als fehlerhaft. Die Zahl solcher Fehlmeldungen hängt unter anderem von den Einstellungen der eingesetzten Erkennungssysteme ab. Eine höhere Sensibilität kann zwar dazu beitragen, weniger Fälle zu übersehen, führt aber zugleich zu mehr Inhalten, die anschließend überprüft werden müssen.
Die Anbieter geben an, dass die eingesetzten Technologien ausschließlich zur Erkennung, Entfernung und Meldung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch verwendet werden. Vollständige Informationen dazu, ob die Systeme dem aktuellen Stand der Technik entsprechen oder die Eingriffe in die Privatsphäre auf das notwendige Maß begrenzen, liegen laut Bericht jedoch nicht in allen Bereichen vor.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die verfügbaren Daten keine abschließende Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Regelung ermöglichen. Gleichzeitig verweist er darauf, dass im Berichtszeitraum Tausende Kinder identifiziert und Millionen Bilder und Videos entfernt wurden. Die freiwilligen Meldungen hätten damit einen Beitrag zur Aufdeckung und Verhinderung weiteren Missbrauchs geleistet.
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Vitamin D: Können Kapseln und Sonne im Sommer zu viel des Guten sein?

Letzten Monat saß Frau L., 68 Jahre alt, ruhig und sachlich vor mir in meiner Praxis. Ich kenne sie als eine Patientin, die ihre Gesundheit mit großer Sorgfalt betrachtet.
„Herr Doktor“, sagte sie, „jetzt ist endlich Sommer. Ich nehme seit Monaten Vitamin D wegen meines Mangels. Aber kann ich damit nicht irgendwann zu viel bekommen?“ Ihre Frage war nüchtern, aber mit dem klaren Wunsch nach Orientierung.
Genau diese Art von Unsicherheit begegnet mir immer wieder: Menschen, die zwischen Sonnenlicht, Nahrungsergänzung und widersprüchlichen Empfehlungen nicht mehr wissen, was für ihre Gesundheit richtig ist.

Sommersonne als trügerische Sicherheit

Vitamin D ist essentiell für ein funktionierendes Immunsystem, die Kalziumaufnahme sowie die Knochen- und Zahngesundheit. Damit die körpereigene Bildung des Vitamins in ausreichenden Mengen stattfindet, ist die UV-B-Strahlung im natürlichen Sonnenlicht wesentlich.
Allerdings ist Deutschland kein Land, in dem die Sonne zuverlässig für stabile Vitamin-D-Spiegel sorgt. Tatsächlich erreichen selbst im Hochsommer viele Menschen nicht die notwendige UV-B-Intensität, weil sie im Alltag nicht ausreichend direkte Sonne bekommen.
Studien zeigen, dass selbst in sehr sonnigen Regionen viele Menschen zu wenig Vitamin D haben.
Noch deutlicher wurde dies in der deutschen DEGS1-Analyse aus dem Jahr 2014, die belegte, dass über die Hälfte der Bevölkerung auch im Sommer keine optimalen Vitamin-D-Spiegel hat.
Das bedeutet: Die Sommermonate mit mehr Sonnenstrahlung sind hilfreich, aber sie sind kein verlässlicher Garant. Faktoren wie Alter, Hauttyp, Medikamenteneinnahme und Lebensstil beeinflussen die Produktion massiv – ein Punkt, den viele Patienten nicht kennen oder unterschätzen.

Die Gefahr der Überdosierung

Vitamin D unterscheidet sich in einem entscheidenden Punkt von vielen anderen Vitaminen: Der Körper kann es nicht beliebig ausscheiden, wenn zu viel vorhanden ist.
Genau darin liegt der Grund, warum eine Überdosierung möglich ist – auch wenn sie selten vorkommt.
Was der Körper an wasserlöslichen Vitamin C oder B nicht braucht, spült er einfach wieder weg. Vitamin D ist jedoch fettlöslich: Der Körper kann es nicht einfach ausscheiden, sondern speichert es ab.
Diese Speicherfähigkeit ist grundsätzlich ein Vorteil, denn sie ermöglicht eine langfristige stabile Versorgung über Wochen. Doch sie bedeutet auch, dass der Körper Vitamin D im Fettgewebe und in der Leber anreichert.
Wenn über längere Zeit deutlich zu hohe Mengen eingenommen werden, kann der Spiegel so stark steigen, dass der Kalziumhaushalt aus dem Gleichgewicht gerät. Genau dieser Mechanismus – die sogenannte Hyperkalzämie – ist der Grund, warum Vitamin D anders bewertet werden muss als wasserlösliche Vitamine.
Die Frage nach einer möglichen Überdosierung ist also berechtigt. In meiner Praxis sehe ich Überdosierungen allerdings extrem selten. Viel häufiger sehe ich Menschen, die trotz Sommerlicht und Nahrungsergänzung weiterhin im Mangel bleiben.
Die Übersichtsarbeit von Vieth über die Ergänzung von Vitamin D zeigte, dass selbst höhere Dosierungen als empfohlen, über längere Zeiträume keine toxischen Werte erzeugten, solange sie ärztlich begleitet wurden.
Gleichzeitig warnen wissenschaftliche Analysen vor unkontrollierter Selbstmedikation ohne Laborwerte.
Die Gefahr liegt also nicht im Vitamin D selbst, sondern im fehlenden Monitoring. Wer blind supplementiert, kann theoretisch zu hohe Werte erreichen. Wer seinen Spiegel kennt, bewegt sich dagegen in einem sicheren Bereich.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind Studien, die zeigten, wie stark die individuelle Reaktion auf Vitamin-D-Gaben variiert. Zwei Menschen mit identischer Dosierung können abhängig von verschiedenen Faktoren, wie Genetik oder Body-Mass-Index, völlig unterschiedliche Vitamin-D-Spiegel entwickeln.
Genau deshalb ist die pauschale Empfehlung „Im Sommer braucht man kein zusätzliches Vitamin D“ wissenschaftlich nicht haltbar.

Warum ich jeden Spiegel messe – und warum das der entscheidende Schritt ist

Als Frau L. vor mir saß, wusste ich aus früheren Messungen, dass ihr Spiegel selbst im Sommer schnell absinkt. Ihr Körper produziert weniger Vitamin D, ein Phänomen, das bei älteren Menschen gut dokumentiert ist. Ich erklärte ihr, dass die Sonne ihr hilft, aber in ihrem Fall nicht ausreichend. Und dass eine tatsächliche Überdosierung nur dann möglich wäre, wenn sie unkontrolliert eine Nahrungsergänzung mit zu hoher Dosis einnehmen würde.
In der ganzheitlichen Medizin ist Vitamin D kein isolierter Stoff, sondern Teil eines komplexen Systems aus Stoffwechsel, Immunfunktion und hormoneller Regulation. Deshalb ist die Laboranalyse für mich der zentrale Schritt. Sie schafft Klarheit, verhindert Fehldosierungen und ermöglicht eine individuelle, sichere Versorgung.
Die wissenschaftliche Literatur unterstützt dieses Vorgehen. Studien zeigen, dass Menschen mit kontrollierter Supplementation stabilere und sicherere Werte erreichen als jene, die ohne Laborwerte dosieren. Das bestätigt, was ich seit Jahren in der Praxis beobachte: Kontrolle schützt – nicht selbstständiger Verzicht an heißen Tagen.

Fazit

Vitamin D ist ein zentraler Gesundheitsfaktor, der weit über die Sommermonate hinaus Bedeutung hat.
Die Sonne hilft bei der Vitamin-D-Versorgung , aber sie ersetzt keine Laboranalyse. Eine Überdosierung ist theoretisch möglich, aber selten – und fast ausschließlich dann, wenn Menschen ohne Kontrolle supplementieren.
Mein Tipp aus der ganzheitlichen Praxis lautet daher: Immer zuerst den Spiegel bestimmen lassen und erst danach angepasst supplementieren. So wird Vitamin D zu einem präzisen Werkzeug, nicht zu einem Risiko. Wer seinen Wert kennt, kann sicher, wirksam und individuell versorgt werden – im Sommer wie im Winter.
Dieser Artikel ersetzt keine medizinische Beratung. Bei Gesundheitsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.
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Gegen Orbán gerichtet: Wie Magyar Ungarn verändern will

Das ungarische Parlament hat am 13. Juli einen 17. Zusatz für das Grundgesetz des Landes verabschiedet und damit eine der weitreichendsten Verfassungsreformen seit dem Amtsantritt der neuen Regierung von Ministerpräsident Péter Magyar auf den Weg gebracht.
Die Tisza-Partei von Magyar nutzte ihre Zweidrittelmehrheit im Parlament und verabschiedete mit 139 zu sechs Stimmen ein 12-Punkte-Gesetzespaket, das unter anderem eine Begrenzung der Wahl von Abgeordneten auf drei Wahlperioden (12 Jahre) sowie eine Umstrukturierung mehrerer wichtiger staatlicher Institutionen vorsieht.
Zahlreiche der 199 Abgeordneten des Budapester Parlaments nahmen an der Abstimmung nicht teil. Die Mehrheit der Abgeordneten der oppositionellen Fidesz-Partei des ehemaligen Ministerpräsidenten Viktor Orbán sowie die Christlich-Demokratische Volkspartei verließen vorzeitig das Parlament, wobei sie Tisza vorwarfen, sie errichte eine Tyrannei.

Ringen um das Präsidentenamt

Das Paket enthält auch eine Übergangsbestimmung, nach der das Mandat des amtierenden Staatspräsidenten am Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes endet. Magyar hatte Sulyok mehrfach als „Marionette“ Orbáns bezeichnete und kurz nach seiner Wahl am 12. April angekündigt, einen „Regimewechsel“ herbeiführen zu wollen.
Die Reform würde auch weitere Amtszeitbeschränkungen und Altersgrenzen einführen und würde, sofern das Gesetz in Kraft tritt, auch die Amtszeit mehrerer Richter des Verfassungsgerichts vorzeitig beenden, darunter Péter Polt, Präsident des Verfassungsgerichts. Vor allem aber würde dieser Schritt verhindern, dass Orbán noch einmal in einer künftigen Wahl als Kandidat antreten könnte.
Die am 13. Juli gefällte Entscheidung im Parlament war der bislang weitreichendste innenpolitische Schritt der neuen Regierung. Präsident Sulyok hat nun bis zum 18. Juli Zeit, die Änderungen – und damit sein eigenes Amtsende – entweder zu unterzeichnen oder sie an das Verfassungsgericht weiterzuleiten. Von dort dürfte jedoch seitens der Orbán-loyalen Richter Gegenwind zu erwarten sein.
Sollte Sulyok die im Parlament beschlossenen Gesetzesänderungen an das Verfassungsgericht weiterleiten, hat Magyar bereits angekündigt, ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn einzuleiten, wodurch der Präsident automatisch seines Amtes enthoben würde. In diesem Fall könnte der Parlamentspräsident, den die Tisza-Partei stellt, ebenfalls die Änderung des Grundgesetzes unterzeichnen.
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Sulyok freiwillig zurücktritt. Dazu hatte Magyar den Präsidenten mehrfach aufgefordert. Dieser lehnte dessen Ansinnen jedoch ab.

Anfrage an die EU-Kommission gestellt?

Am 13. Juli gingen konservative EU-Parlamentarier an die Öffentlichkeit und bezeichneten Magyars Änderungen des ungarischen Grundgesetzes als „Verfassungsputsch“. Dies behauptet Kinga Gál, Fidesz-Abgeordnete im Europäischen Parlament, in einem X-Post.
Dort heißt es weiter: Die von Magyar vorgeschlagenen Änderungen am ungarischen Grundgesetz „verstoßen in einer in Europa beispiellosen Weise gegen die grundlegendsten demokratischen und verfassungsrechtlichen Prinzipien.“
Sie stellten laut Gáls Aussage „einen eklatanten Machtmissbrauch, eine Einschränkung des demokratischen Wahlrechts, den Ausschluss politischer Gegner und den Versuch dar, die ausschließliche Ausübung politischer Macht zu festigen“. Dennoch schweige die EU-Kommission. Daher hätten „Dutzende patriotischer, konservativer und parteiloser Europaabgeordneter eine dringende schriftliche Anfrage an die Kommission gerichtet“. Die weiteren Abgeordneten werden indes nicht genannt.
Im Vorfeld zur Parlamentssitzung gingen am 10. Juli laut Angaben von Nachrichtenagenturen Tausende Anhänger von Orbáns Partei in Budapest auf die Straße, um gegen Magyars Änderungsabsichten zu protestieren. Orbán nahm daran nicht teil.
Die Protestaktion stand unter dem Motto „Stoppt Tyrannei“. Demonstranten trugen Plakate, die Magyar zeigten und die Aufschrift trugen „Stoppt die Willkür“.

Abgeordnete, darunter der ungarische Ministerpräsident Peter Magyar (erste Reihe, M. l.) und Außenministerin Anita Orbán (r.), stimmen am 13. Juli 2026 bei der außerordentlichen Sitzung des Parlaments im Abgeordnetenhaus in Budapest, Ungarn, über eine Verfassungsänderung ab.

Foto: Attila Kisbenedek / AFP via Getty Images

Rückgewinnung staatlicher Vermögenswerte

Als eine weitere Neuerung hat das Parlament in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt, ein „Nationales Amt für Vermögensrückgewinnung und Vermögensschutz“ (NVVH) zu schaffen. Es handelt sich dabei um eine Anti-Korruptionsbehörde. Ihr primäres Ziel soll sein, die in den vergangenen 16 Jahren unter Orbán vermuteten veruntreuten staatlichen Gelder und widerrechtlich privatisierten Vermögenswerte aufzuspüren, gerichtlich einzuziehen und an den Staat zurückzuführen.
Die NVVH ist ein Kernstück der Reformversprechen Magyars. Bence Rétvári, der Fraktionsvorsitzende der christlichen Oppositionspartei KDNP, bezeichnete laut „Hungary Today“ am 13. Juli die NVVH als „neue ÁVH“ – in Anlehnung an das ungarische Pendant zur ostdeutschen STASI – und beklagte, dass die Behörde „Eingriffe in das Leben jedes Einzelnen“ ermögliche.

Orbán-Amt soll aufgelöst werden

Bereits zuvor ist die Magyar-Regierung mit ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament gegen das „Souveränitätsschutzamt“ vorgegangen. Am 30. Juni stimmte die Mehrheit für die Auflösung dieser Behörde.
Dieser Schritt bedarf indes noch der Zustimmung des Präsidenten. Das Amt wurde im Jahr 2023 von Orbán eingeführt. Es ermittelt seither gegen Personen und Organisationen, denen die Fidesz-Regierung vorwarf, im Auftrag ausländischer Interessen zu handeln. Vor allem unabhängige Journalisten, darunter die Plattform „Átlátszó“ sowie die Nichtregierungsorganisation „Transparency International Ungarn“, hatten sich über Schikanen seitens des Amts beschwert.

Staatsrundfunk zeitweilig abgeschaltet

Doch auch unter der neuen Regierung gibt es Beschwerden seitens Journalisten. Wie „Euronews“ am 7. Juli berichtete, stellte der ungarische öffentlich-rechtliche Rundfunk am gleichen Tag den Sendebetrieb ein, nachdem Magyar „eine Übergangsleitung eingesetzt und Mitarbeiter entlassen hatte, denen eine Orbán-freundliche Ausrichtung vorgeworfen wurde“, so „Euronews“.
Stattdessen wrude an dem Tag im Staatsfernsehen MTVA ein schwarzer Bildschirm mit folgendem Text gezeigt worden: „Öffentliche Medien dürfen nicht lügen. Wir entschuldigen uns, weil wir es trotzdem getan haben.“

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Künftig sollen die Journalisten und Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch ein unabhängiges Gremium ausgewählt werden, berichtet die Tageszeitung „Magyar Nemzet“.

Protest des Polnische Journalistenverband

Der Polnische Journalistenverband, die größte journalistische Organisation in Polen, hat in einer Erklärung gegen die Umstrukturierung der öffentlich-rechtlichen Medien in Ungarn und die dort stattfindenden Personalwechsel protestiert.
Der Journalistenverband des Nachbarlandes bezeichnete dies als „verwerfliches“ Vorgehen, das die „Grundsätze der Meinungsfreiheit in Europa verletzt“, und das an die Übernahme der polnischen öffentlich-rechtlichen Medien im Jahr 2023 durch das Kabinett des polnischen Premierministers Donald Tusk erinnere. Auf seiner Website veröffentlichte der Verband seine Stellungnahme:
„Der Vorstand des Verbandes Polnischer Journalisten protestiert entschieden gegen das Vorgehen gegen die öffentlich-rechtlichen Medien in Ungarn. Seit Dienstag, dem 7. Juli, beobachten wir mit großer Sorge die Ereignisse in Ungarn, wo die neue Regierung die öffentlich-rechtlichen Medien säubert.“
Und an anderer Stelle weiter: „Wir sind empört über die Versuche, die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Europa zu verletzen, insbesondere da Ungarn wie Polen Mitglied der Europäischen Union ist – einer Organisation, die zwar von Rechtsstaatlichkeit spricht, ihre Verstöße aber nicht anerkennt.“
Doch Magyar ist mit seinen Reformplänen längst nicht am Ende. Im Herbst will er weitere Verfassungsänderungen bekannt geben.
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Das Gift in der Ostsee: Muss der Urlaub ins Wasser fallen?


In Kürze

  • 1,6 Millionen Tonnen Weltkriegsmunition bedrohen Nord- und Ostsee.
  • Die Munition ist fast vollständig korrodiert, Schadstoffe treten aus.
  • Fische in den Gebieten erkranken viermal häufiger an Tumoren.
  • Zum Umgang mit Munition im Meer gibt es keine einheitliche Gesetzgebung.
  • Badeurlaube sind noch möglich.

 

Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden Waffen und Munition schnell entsorgt. Schiffe, beladen mit Bomben, Granaten und Minen, fuhren aufs Meer hinaus und warfen die Ladung über Bord.

Niemand dachte seinerzeit daran, dass diese Altlasten Jahrzehnte später einmal zur Gefahr werden könnten. Der Expertenkreis „Munition im Meer“ hat dazu Daten an das Umweltbundesamt (UBA) weitergeleitet. Diese zeigen, dass hunderte Quadratkilometer des Meeresbodens davon betroffen sind. Allein in der deutschen Ostsee liegen schätzungsweise 300.000 Tonnen Munition.

Munitionsreste am Meeresboden am Ausgang der Kieler Förde.

Foto: Forschungstauchzentrum CAU Kiel/dpa/dpa

Wo ist die Gefahr?

Die Kartierungen verzeichnen für den deutschen Ostseebereich insgesamt 50 munitionsbelastete Flächen. Darunter acht große, definierte Munitionsversenkungsgebiete. Zu den bekanntesten und stark belasteten Zonen gehören die Kolberger Bucht, die Lübecker Bucht und die Gewässer vor Usedom.

Die Kolberger Heide ist ein rund 12 Quadratkilometer großes Versenkungsgebiet. Es liegt nordöstlich der Kieler Außenförde. Laut historischen Rekonstruktionen des GEOMAR-Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung Kiel liegen hier über 1.000 Großobjekte, wie Grundminen, Torpedos und Fliegerbomben. Teils sollen diese nur zwei Kilometer vom Badestrand entfernt im flachen Wasser liegen, teilte der Naturschutzbund Deutschland (NABU) mit.

In der Lübecker Bucht liegen schätzungsweise 35.000 Tonnen konventionelle Munition. Neue Untersuchungen, die im Fachmagazin Nature publiziert wurden, dokumentieren in diesem Areal unter anderem die erhebliche Verklappung von Gefechtsköpfen der V1-Marschflugkörper.

Das flache Küstengebiet rund um die Gewässer vor Usedom ist vor allem wegen Fehlwürfen britischer Brandbomben im Zweiten Weltkrieg belastet. Laut den behördlichen Grundlagenberichten liegen hier nach Schätzungen etwa 1,2 Tonnen freier, weißer Phosphor.

Wer trägt die Verantwortung?

Jahrzehntelang war völlig unklar, wem diese Munition rechtlich gehört und wer für die Kosten der Bergung aufkommen muss. Mit dem Untergang des Deutschen Reiches 1945 wandelten sich die Eigentumsverhältnisse an Kriegsmaterial mehrmals durch Besatzungsrecht, Konfiskation und Sondergesetze der Alliierten.

Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 wurden alle sogenannten „Kriegsfolgelasten“ auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen. Rechtlich gesehen, haftet die Bundesrepublik als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches für alle Altlasten, die aus dem Krieg resultieren.
Zum Umgang mit Munition im Meer gibt es weder global noch europäisch noch national eine einheitliche Gesetzgebung.

Aus dieser Sachlage heraus entwickelte sich ein jahrelanger, politischer Streit um das Geld. Die betroffenen Küstenbundesländer wie Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern forderten eine finanzielle Beteiligung des Bundes.

Sie argumentierten, dass die Meere eine gesamtdeutsche Aufgabe seien. Der Bund verwies wiederum auf die Zuständigkeit der Länder für die Gefahrenabwehr vor ihren Küsten.

Kompetenzzentrum Munitionsbergung

Die Lösung der Finanzierung erfolgte schließlich, als der Bund ein Sofortprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro auflegte. In diesem Zusammenhang fiel der Startschuss für das neue Bundeskompetenzzentrum Munitionsbergung aus dem Meer in Rostock.

Dort bündeln der Bund und die Küstenbundesländer Erkenntnisse, Kapazitäten und operative Ressourcen zum Thema Bergung und Entsorgung von Altmunition aus dem Meer. Inzwischen hat die Bundesregierung zugesichert, in Vorleistung zu treten und die laufenden Unterhaltskosten der Bergung in den kommenden sechs Jahren mit 50 Millionen Euro jährlich allein zu finanzieren. Danach soll mit den Ländern über eine solidarische Lastenteilung verhandelt werden.

Die Experten in Rostock koordinieren nicht nur die anstehenden Pilotbergungen in Mecklenburg-Vorpommern in der Wismarbucht, sondern treiben auch die Entwicklung moderner Unterwasser-Roboter voran. Weiterhin bereitet das Kompetenzzentrum den Einsatz einer schwimmenden Verbrennungsplattform vor.

Entsorgung auf dem offenen Meer

Die spezialisierten Roboter greifen die Altmunition vom Meeresboden auf und heben sie auf die Plattform. Dort wird das Material vollautomatisch durch Maschinen zerlegt. Anschließend wird der Sprengstoff an Bord bei hohen Temperaturen verbrannt. Damit keine giftigen Gase in die Luft entweichen, wirken Spezialfilter dem entgegen. Das übrig gebliebene Metall wird recycelt.

Mit dieser Lösung gehen allerdings auch Sicherheitsrisiken einher. Auf dem offenen Meer ist eine solche Industrieplattform ein mögliches Angriffsziel. Experten der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) warnen in einer Studie unter anderem vor Sabotage oder Angriffen aus der Luft.

Weiterhin stellen Unfälle eine zusätzliche Bedrohung dar. Beispielsweise könnte ein manövrierunfähiger Frachter die Verbrennungsplattform rammen. Nautische Experten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) weisen darauf hin, dass ein solcher Zusammenstoß gravierende Folgen haben könnte.

Risiko Metall im Salzwasser

Die Metallhüllen der Munition in den Risikogebieten sind fast vollständig korrodiert.

Das giftige Sprengstoffpulver liegt offen im Wasser und löst sich langsam auf. Der weiße Phosphor vor Usedom sieht im nassen Zustand wie Bernstein aus. Wenn Spaziergänger ihn beispielsweise aufsammeln und er trocknet, kann er sich von selbst entzünden.

Forscher des Thünen-Instituts für Fischereiökologie untersuchten im DAIMON-Projekt, wie sich das Gift auf Tiere auswirkt. Sie fanden heraus, dass Fische aus den betroffenen Gebieten viermal häufiger an Tumoren erkranken. Die Schadstoffe werden ebenfalls von Muscheln aufgenommen, wodurch das Gift damit auch in die Nahrungskette gelangt.

Baden in der Ostsee noch möglich?

Wissenschaftler des GEOMAR Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung Kiel messen die Wasserqualität regelmäßig. In einer im Fachmagazin Chemosphere veröffentlichten Arbeit schätzten sie, dass in der südwestlichen Ostsee bereits mehrere tausend Kilogramm der Chemikalien im Wasser schweben. Dennoch gibt das Umweltbundesamt Entwarnung für Badegäste, da sich die Schadstoffe bei der Größe der Ostsee verdünnen. Jedoch können nach Ansicht von Experten Schadstoffe zukünftig auch in die menschliche Nahrungskette gelangen. Dazu schreibt das Bundesumweltministerium:

„Diese Gefahr für die Umwelt nimmt von Jahr zu Jahr zu. Das ist insbesondere in der Ostsee ein Problem, weil sich ihr Wasser – durch den vergleichsweise kleinen Anschluss an Nordsee und Atlantik über den Skagerrak – nur etwa alle 100 Jahre austauscht. Dadurch steigt die Konzentration von Schadstoffen im Wasser der Ostsee mit der Zeit immer mehr.“
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Das Gift in der Ostsee: Weltkriegsmunition auf dem Meeresgrund


In Kürze

  • 1,6 Millionen Tonnen Weltkriegsmunition bedrohen Nord- und Ostsee.
  • Die Munition ist fast vollständig korrodiert, Schadstoffe treten aus.
  • Fische in den Gebieten erkranken viermal häufiger an Tumoren.
  • Zum Umgang mit Munition im Meer gibt es keine einheitliche Gesetzgebung.
  • Badeurlaube sind noch möglich.

 

Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden Waffen und Munition schnell entsorgt. Schiffe, beladen mit Bomben, Granaten und Minen, fuhren aufs Meer hinaus und warfen die Ladung über Bord.

Niemand dachte seinerzeit daran, dass diese Altlasten Jahrzehnte später einmal zur Gefahr werden könnten. Der Expertenkreis „Munition im Meer“ hat dazu Daten an das Umweltbundesamt (UBA) weitergeleitet. Diese zeigen, dass hunderte Quadratkilometer des Meeresbodens davon betroffen sind. Allein in der deutschen Ostsee liegen schätzungsweise 300.000 Tonnen Munition.

Munitionsreste am Meeresboden am Ausgang der Kieler Förde.

Foto: Forschungstauchzentrum CAU Kiel/dpa/dpa

Wo ist die Gefahr?

Die Kartierungen verzeichnen für den deutschen Ostseebereich insgesamt 50 munitionsbelastete Flächen. Darunter acht große, definierte Munitionsversenkungsgebiete. Zu den bekanntesten und stark belasteten Zonen gehören die Kolberger Bucht, die Lübecker Bucht und die Gewässer vor Usedom.

Die Kolberger Heide ist ein rund 12 Quadratkilometer großes Versenkungsgebiet. Es liegt nordöstlich der Kieler Außenförde. Laut historischen Rekonstruktionen des GEOMAR-Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung Kiel liegen hier über 1.000 Großobjekte, wie Grundminen, Torpedos und Fliegerbomben. Teils sollen diese nur zwei Kilometer vom Badestrand entfernt im flachen Wasser liegen, teilte der Naturschutzbund Deutschland (NABU) mit.

In der Lübecker Bucht liegen schätzungsweise 35.000 Tonnen konventionelle Munition. Neue Untersuchungen, die im Fachmagazin Nature publiziert wurden, dokumentieren in diesem Areal unter anderem die erhebliche Verklappung von Gefechtsköpfen der V1-Marschflugkörper.

Das flache Küstengebiet rund um die Gewässer vor Usedom ist vor allem wegen Fehlwürfen britischer Brandbomben im Zweiten Weltkrieg belastet. Laut den behördlichen Grundlagenberichten liegen hier nach Schätzungen etwa 1,2 Tonnen freier, weißer Phosphor.

Wer trägt die Verantwortung?

Jahrzehntelang war völlig unklar, wem diese Munition rechtlich gehört und wer für die Kosten der Bergung aufkommen muss. Mit dem Untergang des Deutschen Reiches 1945 wandelten sich die Eigentumsverhältnisse an Kriegsmaterial mehrmals durch Besatzungsrecht, Konfiskation und Sondergesetze der Alliierten.

Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 wurden alle sogenannten „Kriegsfolgelasten“ auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen. Rechtlich gesehen, haftet die Bundesrepublik als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches für alle Altlasten, die aus dem Krieg resultieren.
Zum Umgang mit Munition im Meer gibt es weder global noch europäisch noch national eine einheitliche Gesetzgebung.

Aus dieser Sachlage heraus entwickelte sich ein jahrelanger, politischer Streit um das Geld. Die betroffenen Küstenbundesländer wie Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern forderten eine finanzielle Beteiligung des Bundes.

Sie argumentierten, dass die Meere eine gesamtdeutsche Aufgabe seien. Der Bund verwies wiederum auf die Zuständigkeit der Länder für die Gefahrenabwehr vor ihren Küsten.

Kompetenzzentrum Munitionsbergung

Die Lösung der Finanzierung erfolgte schließlich, als der Bund ein Sofortprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro auflegte. In diesem Zusammenhang fiel der Startschuss für das neue Bundeskompetenzzentrum Munitionsbergung aus dem Meer in Rostock.

Dort bündeln der Bund und die Küstenbundesländer Erkenntnisse, Kapazitäten und operative Ressourcen zum Thema Bergung und Entsorgung von Altmunition aus dem Meer. Inzwischen hat die Bundesregierung zugesichert, in Vorleistung zu treten und die laufenden Unterhaltskosten der Bergung in den kommenden sechs Jahren mit 50 Millionen Euro jährlich allein zu finanzieren. Danach soll mit den Ländern über eine solidarische Lastenteilung verhandelt werden.

Die Experten in Rostock koordinieren nicht nur die anstehenden Pilotbergungen in Mecklenburg-Vorpommern in der Wismarbucht, sondern treiben auch die Entwicklung moderner Unterwasser-Roboter voran. Weiterhin bereitet das Kompetenzzentrum den Einsatz einer schwimmenden Verbrennungsplattform vor.

Entsorgung auf dem offenen Meer

Die spezialisierten Roboter greifen die Altmunition vom Meeresboden auf und heben sie auf die Plattform. Dort wird das Material vollautomatisch durch Maschinen zerlegt. Anschließend wird der Sprengstoff an Bord bei hohen Temperaturen verbrannt. Damit keine giftigen Gase in die Luft entweichen, wirken Spezialfilter dem entgegen. Das übrig gebliebene Metall wird recycelt.

Mit dieser Lösung gehen allerdings auch Sicherheitsrisiken einher. Auf dem offenen Meer ist eine solche Industrieplattform ein mögliches Angriffsziel. Experten der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) warnen in einer Studie unter anderem vor Sabotage oder Angriffen aus der Luft.

Weiterhin stellen Unfälle eine zusätzliche Bedrohung dar. Beispielsweise könnte ein manövrierunfähiger Frachter die Verbrennungsplattform rammen. Nautische Experten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) weisen darauf hin, dass ein solcher Zusammenstoß gravierende Folgen haben könnte.

Risiko Metall im Salzwasser

Die Metallhüllen der Munition in den Risikogebieten sind fast vollständig korrodiert.

Das giftige Sprengstoffpulver liegt offen im Wasser und löst sich langsam auf. Der weiße Phosphor vor Usedom sieht im nassen Zustand wie Bernstein aus. Wenn Spaziergänger ihn beispielsweise aufsammeln und er trocknet, kann er sich von selbst entzünden.

Forscher des Thünen-Instituts für Fischereiökologie untersuchten im DAIMON-Projekt, wie sich das Gift auf Tiere auswirkt. Sie fanden heraus, dass Fische aus den betroffenen Gebieten viermal häufiger an Tumoren erkranken. Die Schadstoffe werden ebenfalls von Muscheln aufgenommen, wodurch das Gift damit auch in die Nahrungskette gelangt.

Baden in der Ostsee noch möglich?

Wissenschaftler des GEOMAR Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung Kiel messen die Wasserqualität regelmäßig. In einer im Fachmagazin Chemosphere veröffentlichten Arbeit schätzten sie, dass in der südwestlichen Ostsee bereits mehrere tausend Kilogramm der Chemikalien im Wasser schweben. Dennoch gibt das Umweltbundesamt Entwarnung für Badegäste, da sich die Schadstoffe bei der Größe der Ostsee verdünnen. Jedoch können nach Ansicht von Experten Schadstoffe zukünftig auch in die menschliche Nahrungskette gelangen. Dazu schreibt das Bundesumweltministerium:

„Diese Gefahr für die Umwelt nimmt von Jahr zu Jahr zu. Das ist insbesondere in der Ostsee ein Problem, weil sich ihr Wasser – durch den vergleichsweise kleinen Anschluss an Nordsee und Atlantik über den Skagerrak – nur etwa alle 100 Jahre austauscht. Dadurch steigt die Konzentration von Schadstoffen im Wasser der Ostsee mit der Zeit immer mehr.“
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Krall: Goldpreis teilweise manipuliert – Russland und China im Kaufrausch

Nach dem Rekordhoch Anfang März lässt der Goldpreis nach, wobei es vereinzelt zu rasanten Preisabstürzen kommt. Was sind die Ursachen dafür und was bedeutet dies für Goldbesitzer oder potenzielle Anleger? Ist Gold noch der sichere Hafen, für den es von Experten und Analysten jahrzehntelang gehalten wurde? Darüber haben wir mit dem Unternehmer und Publizisten Dr. Markus Krall gesprochen.
Hat der jüngste Rückgang des Goldpreises Ihre grundlegende Einschätzung zu Gold verändert? Oder sehen Sie darin nur eine normale Korrektur?
Es ist nicht nur eine normale Korrektur, denn am Gold- und noch stärker am Silbermarkt wurde massiv manipuliert, und zwar Anfang des Jahres, als der Goldkurs tatsächlich überhitzt war. Die Korrektur war fällig. Aber das Ausmaß der Korrektur war deshalb so stark, weil die Korrektur und das Eingreifen starker Player, insbesondere aus der Finanzwirtschaft und aus den Zentralbanken, zusammentrafen.
Die Zentralbanken, insbesondere die US-Notenbank (FED) und die Europäische Zentralbank (EZB), haben kein Interesse an einem zu schnell steigenden Goldpreis, weil ein zu schnell steigender Goldpreis ein Misstrauensvotum gegen die Papierwährungen darstellt. Gleichzeitig sehen wir im Moment ein epochales Ringen um die Frage der Leitwährung.
Die USA möchten den US-Dollar als Leitwährung verteidigen und Gold etwas zurückdrängen. Währenddessen möchten Russland und China den US-Dollar als Leitwährung verdrängen und durch eine goldgedeckte Handelswährung ersetzen. Das ist einer der Gründe, warum die FED so massiv gegen das Gold vorgeht.
Allerdings ist das Drücken des Goldpreises ein Pyrrhussieg, da die Chinesen und die Russen diesen niedrigen Kurs nutzen, um einzukaufen, als gäbe es kein Morgen. Das heißt, man hat durch einen taktischen Sieg dem Gegner einen strategischen Sieg ermöglicht. Denn dadurch können beide Länder ihre Goldvorräte zu wesentlich günstigeren Bedingungen aufstocken. Das wird sich langfristig negativ auf die FED und die EZB auswirken.
Beim Gold sind die fundamentalen Daten für einen starken Markt aber nach wie vor gegeben, da das Vertrauen in den US-Dollar und den Euro immer weiter schwindet. Beim Silber gibt es eine hohe industrielle Nachfrage durch die Solarwirtschaft, die KI und die Digitalisierung. Dadurch kann die Produktion mit dem industriellen Verbrauch nicht mehr Schritt halten.
Daher greift man auf die Silbervorräte zu. Das lässt sich auf Dauer nur durch einen höheren Silberpreis beheben, da nur ein höherer Preis die Produktion erhöhen wird. Insofern wird sich auch hier langfristig das Fundamentale durchsetzen und das Spekulative wird zurückgedrängt.
Was raten Sie durchschnittlichen Anlegern? Wie viel sollten sie in Gold investieren?
Mein Credo ist die Anwendung der babylonisch-talmudischen Drittelregel. Sie hat sich seit 2.500 Jahren bewährt. Damals hieß es jeweils ein Drittel Vieh, Land und Gold. Heute bedeutet das für mich jeweils ein Drittel Aktien, Immobilien und Gold. Gold steht dabei für mich für die Edelmetalle Gold und Silber in einem Mischungsverhältnis von 80 zu 20 oder 70 zu 30. Dabei sollte ein größerer Teil des Goldes im Ausland gelagert werden, um ihn vor dem Zugriff deutscher Behörden zu schützen.
Und warum eine Mischung aus Gold und Silber?
Gold hat in den letzten 55 Jahren seit der Freigabe des Goldpreises durch die Trennung vom US-Dollar insgesamt besser performt als Silber. Über 55 Jahre stieg der Wert von Gold im Durchschnitt jedes Jahr um 9 Prozent. Das ist eine super Rendite. Das kann sonst kein anderer Vermögenswert, keine Aktie und keine Immobilie weltweit vorweisen. Da Silber eine eigene Kursentwicklung unabhängig vom Gold hat, sorgt Silber im Portfolio für eine Risikostreuung. Aber da Gold insgesamt doch die höhere Performance vorzuweisen hat, sollte der Goldanteil im Portfolio höher sein als der Silberanteil.
Haben Sie eine Einschätzung, bis auf welches Niveau der Goldpreis fallen könnte?
Grundsätzlich weigere ich mich, kurzfristige Prognosen abzugeben, da dies einem Ratespiel gleicht. Es gibt so unendlich viele Kräfte, die kurzfristig wirken, in alle Richtungen ziehen, sowie unendlich viele Ereignisse, die man nicht vorhersehen kann. Daher ist es anmaßend, zu sagen, wo der Goldpreis in vier, sechs oder acht Wochen hingeht. Das weiß ich nicht. Auch halte ich diese Frage für nicht sinnvoll. Ich habe Gold nicht in meinem Portfolio, damit ich in den nächsten acht Wochen Geld verdiene oder verliere. Vielmehr ist Gold eine Rückversicherung gegen das Unbekannte, gegen große Katastrophen, die ich nicht voraussehen kann – Krieg, Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen. In dieser Eigenschaft performt Gold seit 5.000 Jahren ganz hervorragend. Wer mit Gold handeln und spekulieren will, müsste auf Papiergold setzen. Aber davon rate ich generell ab. Denn Papiergold ist auch nicht besser als Papierwährung.
China hat den Handel mit Papiergold unterbunden. Manche sehen darin einen Versuch, den echten Wert von Gold zu ermitteln. Was sagen Sie dazu?
China war nicht ganz so strikt, wie Sie es gerade in Ihrer Fragestellung nahegelegt haben. Aber Peking drängt den Papiergoldhandel zurück, da dieser genau das Spekulations- und Manipulationsinstrument der westlichen Zentral- und Geschäftsbanken ist. Der Goldpreis wird in London durch Papiergold ermittelt und ist dementsprechend anfällig. Peking möchte, dass seine sehr erheblichen Goldreserven fair bewertet werden. Die faire Bewertung ist wahrscheinlich höher als der aktuelle Marktpreis. Nach meinen Schätzungen hat China mittlerweile mindestens 20.000 Tonnen Goldreserven aus eigener Produktion und durch Zukauf angelegt und damit eine sehr kluge, vernünftige Politik betrieben. China will, dass die Manipulation aufhört, damit auch die starken Kursschwankungen zurückgehen.
Denn diese beeinträchtigen die Fähigkeit, mit einer goldgedeckten Handelswährung zu handeln. Wir werden sehen, wer da am Ende die stärkeren Bataillone hat. Ich vermute, dass es Russland und China sein werden. Denn mit ihrem Handelsbilanzüberschuss gegenüber dem Westen von 1 Billion US-Dollar pro Jahr haben sie den längeren Hebel, die größere finanzielle Macht und auch mehr Freiheit. Da wird der Westen jetzt leider dazulernen müssen.
Vielen Dank für das Interview!
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Der Cholesterin-Irrtum: Warum das Standardblutbild Ihr wahres Herzrisiko verschweigt

Es ist der klassische Satz beim Hausarzt, der uns erleichtert aufatmen lässt: „Ihre Cholesterinwerte sind im grünen Bereich, alles bestens!“ Wir packen unsere Sachen und gehen beruhigt nach Hause. Doch die moderne Kardiologie gibt zu bedenken, dass diese grundlegende Laboruntersuchung unter Umständen nicht das vollständige Risiko abbildet.
Während die gesetzliche Vorsorge in Deutschland primär und leitliniengerecht auf das klassische LDL-Cholesterin schaut, hat die Wissenschaft längst weitere Facetten der Herz-Kreislauf-Prävention erforscht. Wer sein Herz umfassend schützen will, kann zusätzlich auf Marker aus der präventiven Langlebigkeitsmedizin setzen, die über das LDL-Cholesterin hinausgehen.

Das Problem mit dem Gewicht: Warum LDL nur einen Teil der Wahrheit zeigt

Das Standardblutbild misst beim LDL-Cholesterin das Gesamtgewicht des Fetts in einer bestimmten Menge Blut. Das ist so, als würde man die Staugefahr auf einer Autobahn ermitteln, indem man das Gesamtgewicht aller Fahrzeuge bestimmt. Für die Stauentwicklung macht es jedoch einen Unterschied, ob zehn tonnenschwere Lastwagen oder hunderte kleine Autos unterwegs sind.
Hier kommt ein weiterer Wert ins Spiel: Apolipoprotein B (ApoB). Dieser Wert gibt Aufschluss über die tatsächliche Anzahl der gefäßschädigenden Fetttransportteilchen im Blut. Zwei Menschen können denselben, unauffälligen LDL-Wert haben, und doch trägt einer von ihnen ein statistisch höheres Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen, weil sein Blut eine höhere Dichte an kleineren ApoB-Partikeln aufweist.
Der aktuell empfohlene klinische Konsens lautet, dass bei Menschen mit einem geringen Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen ein ApoB-Wert über 90 mg/dL erhöhte medizinische Aufmerksamkeit erhalten sollte. Für Patienten mit einem hohen Risiko, wie beispielsweise Diabetes-Patienten mit Bluthochdruck oder wenn bereits ein Herzinfarkt stattgefunden hat, gelten Schwellenwerte zwischen 60 und 70 mg/dL.

Der unterschätzte genetische Faktor

Noch wenig im allgemeinen Bewusstsein verankert ist ein weiterer Faktor: Lipoprotein(a), kurz Lp(a). Die Konzentration von Lp(a) im Blut ist laut Forschungen überwiegend genetisch bestimmt und bleibt über das gesamte Leben konstant. Auch ein gesunder Lebensstil mit viel Sport und ausgewogener Ernährung kann den Lp(a)-Wert nicht maßgeblich beeinflussen. Wer mit einem hohen Lp(a)-Wert geboren wird, hat einen genetisch bedingten Risikofaktor für Herzinfarkte und Schlaganfälle.
Statistisch gesehen betrifft dies etwa jeden fünften Erwachsenen in Deutschland. Das Problem: Die meisten von ihnen wissen es nicht, da der Wert im regulären Check-up meist nicht standardmäßig bestimmt wird. Die europäische Kardiologie-Leitlinie empfiehlt, den Lp(a)-Wert mindestens einmal im Leben bestimmen zu lassen.
Die Deutsche Herzstiftung definiert Werte unter 30 mg/dl (75 nmol/l) als optimal. Ab 30 mg/dl gilt der Wert als leicht erhöht, und ab einem Wert von über 50 mg/dL (über 125 nmol/L) ist das Risiko deutlich erhöht, was eine präventive Begleitung erfordert.

Die Risikofaktoren in den Adern

Selbst ein guter Cholesterinwert nützt wenig, wenn in den Gefäßen eine unbemerkt fortschreitende Entzündung vorliegt. Entzündliche Prozesse in der Gefäßwand tragen maßgeblich zur Entstehung und zum Fortschreiten gefährlicher Plaques bei.
Ein wichtiger Indikator dafür ist das hochsensitive C-reaktive Protein (hs-CRP). Zeigt dieser Wert mehr als 2,0 mg/L an, signalisiert das eine aktive Entzündung der Gefäßwände. Ein solcher Zustand macht die Adern anfälliger für Verkalkungen – unabhängig davon, wie gut die übrigen Fettwerte aussehen.
Zusätzlich steht ein erhöhter Wert der Aminosäure Homocystein mit einem erhöhten Risiko für koronare Herzkrankheiten und Schlaganfälle in Zusammenhang.

Der frühzeitige Fehlalarm beim Zucker

Ein erweiterter Blick auf die Blutwerte kann jedoch nicht nur das Fett, sondern auch den Zucker betreffen. Wenn der Hausarzt den Blutzucker misst und dieser normal ist, kann dies jedoch auch ein Trugschluss sein, denn der Körper ist ein Meister der Kompensation.
Droht der Blutzucker durch falsche Ernährung oder Bewegungsmangel zu steigen, schüttet die Bauchspeicheldrüse als Kompensation erhöhte Mengen an Insulin aus, um den Wert unten zu halten.
Diese sogenannte Insulinresistenz lässt sich oft mehrere Jahre vor einem echten Diabetes im Blut nachweisen – allerdings nur, wenn das Nüchterninsulin gemessen wird. Während der normale Blutzuckertest möglicherweise noch Unauffälligkeit signalisiert, kann die beginnende Entgleisung des Stoffwechsels bereits die Arterien schädigen. Steigt der Blutzucker dann schließlich doch, ist die Erkrankung meist schon weit fortgeschritten.

Werden Sie zum Manager Ihrer eigenen Gesundheit

Das Wissen über diese Marker ist längst kein Geheimnis mehr. Es ist allgemein verfügbar. Warum testet der Hausarzt sie also nicht standardmäßig? Die Antwort ist systembedingt: Unser Gesundheitssystem konzentriert sich im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen primär auf die Akutversorgung und etablierte Basis-Screenings.
Die präventive Feineinstellung der Gesundheit liegt daher aktuell in der Eigenverantwortung.
 
 
Dieser Artikel ersetzt keine medizinische Beratung. Bei Gesundheitsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.
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Wenn Deutschland seine Besten verliert: Auswandern als Karriereoption


In Kürze:

  • 67 Prozent der Beschäftigten können sich laut einer Umfrage vorstellen, im Ausland zu arbeiten.
  • Besonders auswanderungsbereit sind gut qualifizierte Fachkräfte und Besserverdiener.
  • Die wichtigsten Gründe für den Wegzug: mehr Netto, geringere Steuer- und Abgabenlast, bessere Lebensqualität.
  • Bei den Rückwanderungen nach Deutschland sind qualifizierte Fachkräfte unterrepräsentiert.

Deutschland, ein Auswanderungsland? Nicht die Masse macht Sorgen, sondern wer über einen Weggang nachdenkt. 2025 wanderten laut Statistischem Bundesamt knapp 290.000 deutsche Staatsangehörige aus – ein Rekordwert, seitdem die Wanderungszahlen veröffentlicht werden. Wenn man die knapp 192.000 Rückkehrer abzieht, verzeichnet Deutschland damit einen Nettoverlust von rund 97.000 deutschen Staatsangehörigen. Zum Vergleich: 2024 lag dieser Wert noch bei 81.000 Personen, die gingen.

Warum immer mehr Beschäftigte den Blick ins Ausland richten

Zwar erlebt Deutschland bislang keine Massenabwanderung seiner Fachkräfte, dennoch stellen sich mehr Beschäftigte zunehmend eine Frage, die vor zehn oder 20 Jahren deutlich seltener gestellt wurde: Warum eigentlich hierbleiben? Vor allem Besserverdiener und gut Qualifizierte planen oder sind bereits dabei, ihr Heimatland zu verlassen.
Konkret: 67,2 Prozent der Befragten einer Indeed-Erhebung können sich grundsätzlich einen Job im Ausland vorstellen, so das aktuelle Ergebnis der Umfrage der Stellenplattform unter 1.000 Beschäftigten. Dass viele nicht nur mit dem Gedanken spielen, sondern bereits Taten folgen lassen wollen, zeigt, dass rund 30 Prozent der Befragten innerhalb eines Jahres aktiv nach Stellen gesucht haben. Jeder Zehnte hat bereits Bewerbungen verschickt.
Die Umfrage ist zwar nicht repräsentativ, doch sie deutet auf einen Stimmungswandel hin: Gerade diejenigen, die vielversprechende Chancen auf dem internationalen Arbeitsmarkt haben, prüfen zunehmend Alternativen.
Denn nicht Menschen ohne Perspektive denken über einen Wechsel nach, sondern gerade gut qualifizierte Fachkräfte und Besserverdiener. Mehr als die Hälfte der Haushalte mit über 6.000 Euro monatlichem Nettoeinkommen hat laut der Befragung den internationalen Arbeitsmarkt bereits sondiert oder sucht konkret nach Alternativen im Ausland.

Nicht Karriere, sondern Lebensqualität und Steuerlast

In Deutschland wird seit Jahren über Fachkräftemangel diskutiert. Die politische Debatte kreist vorwiegend um Einwanderung, Ausbildung und demografischen Wandel. Sehr viel seltener wird eine andere Frage gestellt, die sich auch angesichts dieser Umfrageergebnisse auftut: Warum verliert Deutschland Menschen, die bereits hier sind?
Aufschluss darüber können möglicherweise weitere Ergebnisse der Indeed-Umfrage geben. Den Ausreisewilligen geht es demnach um eine bessere Bezahlung (50,8 Prozent) als in Deutschland, eine höhere Lebensqualität (50,7 Prozent) und um eine geringere Steuer- und Abgabenlast (41,5 Prozent).
Mehr als 70 Prozent der Umfrageteilnehmer monieren in Bezug auf den heimischen Arbeitsmarkt, dass die steuerliche Belastung hierzulande in keinem angemessenen Verhältnis zum Verdienst steht. Lediglich 24 Prozent der Befragten sehen im Ausland bessere berufliche Aufstiegsmöglichkeiten.

Was sich in den vergangenen Jahren verändert hat

Ein Blick zurück zeigt, wie stark sich die Motive verändert haben. Eine Erhebung von 2008, die in einen Bericht der OECD von 2015 einfloss, zeigt: Zu dieser Zeit erwarteten noch 70 Prozent der damals Befragten im Ausland eine bessere Stellung am Arbeitsmarkt, inklusive besserer Verdienst- und Entwicklungsmöglichkeiten. Zu dieser Zeit verbanden 25 bis 40 Prozent Deutschland mit hohen Steuern, Bürokratie und fehlender Offenheit in der Gesellschaft.
Zudem zitiert der OECD-Bericht eine Studie, in der zwischen 2009 und 2013 knapp 9.000 in Deutschland geborene Personen befragt wurden: Würden Sie bei Gelegenheit gern dauerhaft ins Ausland ziehen? Das Ergebnis: 83 Prozent wollten in Deutschland bleiben, 15 Prozent wünschten sich, lieber anderswo zu leben. Von denjenigen, die ihre Auswanderungspräferenz in den Jahren 2010, 2011 oder 2013 äußerten (insgesamt 728 Befragte), planten lediglich 4 Prozent, innerhalb der nächsten zwölf Monate tatsächlich ins Ausland zu ziehen.
Von denen, die ins Ausland gingen, waren schon damals viele gut ausgebildete Menschen, beschrieb die OECD in ihrem Bericht von 2015. Darin steht auch:
„Erwerbstätige deutsche Auswanderer üben häufig Berufe mit hohem Qualifikationsniveau aus.“
Bei den Rückwanderungen hingegen seien allerdings „Personen mit hoher Beschäftigungsfähigkeit unterrepräsentiert“.
Kurz gesagt: Schon damals verließen überdurchschnittlich häufig gut qualifizierte Erwerbstätige Deutschland. Unter den Rückkehrern waren Hochqualifizierte dagegen seltener vertreten.
Bereits vor mehr als zehn Jahren empfahl die OECD deshalb eine Politik, die die Bedürfnisse deutscher Auswanderer stärker berücksichtigt und eine Rückkehr erleichtert. Heute wirkt diese Empfehlung aktueller denn je.

Mehr Steuern, weniger Fachkräfte?

Aktuell konzentriert sich die politische Debatte in Deutschland vordergründig darauf, wie Fachkräfte gewonnen und zusätzliche Steuereinnahmen generiert werden können. Aktuell werden höhere steuerliche Belastungen für Vermögende und Gutverdiener geplant. Zudem ist die Rede von einer möglichen Erhöhung der Mehrwertsteuer, genauso wie von höheren Steuern für Zigaretten und Alkohol. Nach dem aktuellen Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 sollen zukünftig außerdem Kryptogewinne genauso wie Kapitaleinkünfte besteuert werden.
Ebenso wird debattiert, die zehnjährige Haltefrist bei Immobilien abzuschaffen. Das bedeutet, dass Immobilienverkäufe künftig unabhängig von der Haltedauer immer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert würden.
Weit weniger diskutiert wird darüber, welche Signale dadurch an diejenigen gesendet werden, die bereits heute einen erheblichen Teil der Steuern und Sozialabgaben tragen und aufgrund ihrer Qualifikation oft auch weltweit gefragt sind.
Für einen Teil dieser Leistungsträger könnten solche Ankündigungen den Eindruck verstärken, dass sich die Rahmenbedingungen in Deutschland weiter verschlechtern.
Hinzu kommt ein weiterer, volkswirtschaftlicher Aspekt, der in der Debatte kaum thematisiert wird: Hinter jeder hochqualifizierten Fachkraft, die Deutschland verlässt, stehen oft Jahre staatlich finanzierter Ausbildung, Berufserfahrung und damit Wissen, das das Land verlässt.
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Das Gehirn blinder Menschen organisiert sich um


In Kürze:

  • Forscher der Max-Planck-Gesellschaft nutzten hochauflösende MRT-Technologie, um die Mikrostruktur des Gehirns zu untersuchen.
  • Dabei stellten sie fest, dass die Sehrinde blinder Menschen dicker als die sehender Menschen ist.
  • Ursache ist, anders als bisher angenommen, offenbar eine geringere Myelinisierung des Gehirns.
  • Diese stellt jedoch keine Beeinträchtigung dar, da die umgeformte Sehrinde andere Funktionen wie Sprachverarbeitung und Arbeitsgedächtnis übernimmt.

 
Die Entwicklung des menschlichen Gehirns ist einer der komplexesten biologischen Prozesse. In den ersten Lebensjahren finden im Gehirn enorme Veränderungen statt, die dazu beitragen, seine Funktionsweise zu optimieren. Allein im ersten Jahr vergrößert sich die Oberfläche der Großhirnrinde um etwa drei Viertel, während ihre Dicke um rund ein Drittel zunimmt.
Zu Beginn der Entwicklung bildet das Gehirn weit mehr Verbindungen zwischen Neuronen, als es tatsächlich benötigt. Im Laufe des Lebens werden häufig genutzte Verbindungen gestärkt, während andere in einem als „Pruning“ bezeichneten Prozess eliminiert werden.
Gleichzeitig schreitet ein weiterer Prozess – die Myelinisierung – im gesamten Gehirn voran. Dabei werden die Nervenfasern von einer Fettschicht umhüllt, die ähnlich wie die Isolierung um elektrische Leitungen funktioniert und die Signalübertragung beschleunigt. Diese „Isolierung“ entwickelt sich je nach den Bedürfnissen der einzelnen Hirnregionen unterschiedlich.
Neuronen in sensorischen Kortexen wie dem visuellen und auditorischen Kortex sind stark myelinisiert, während Neuronen im Frontallappen, der für höhere kognitive Funktionen zuständig ist, weniger Myelin aufweisen.
Anna-Lena Stroh vom Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften in Leipzig erklärte:
„Aus Tierstudien wissen wir bereits, dass Sinneserfahrungen einen enormen Einfluss auf diese Entwicklungsprozesse haben. Die genauen Mechanismen hinter diesem Einfluss sind jedoch Gegenstand laufender Forschung.“
„Menschen, die von Geburt an blind sind, spielen in diesem Zusammenhang eine besonders wichtige Rolle, da sich ihr Gehirn ohne visuelle Reize entwickelt. So lassen sich die Auswirkungen von Sinneserfahrungen auf die Gehirnentwicklung gezielt untersuchen.“

Dickere Sehrinde

Seit vielen Jahren beobachten Forscher, dass der visuelle Kortex von Menschen, die von Geburt an blind sind, dicker erscheint als der von sehenden Menschen. Die vorherrschende Erklärung lautete, dass Blindheit den Pruningprozess stört, wodurch überschüssige neuronale Verbindungen im visuellen Kortex zurückbleiben.
Um diese Idee zu überprüfen, holte sich das Team aus Leipzig Unterstützung von Forschern aus Polen. Mittels modernster Bildgebungstechnologien konnten sie so Hirngewebe in außergewöhnlich hoher Detailgenauigkeit charakterisieren.
Insgesamt reisten 24 von Geburt an blinde Personen nach Leipzig, um an bildgebenden Messungen des Gehirns teilzunehmen. Sie wurden mit sehenden Kontrollpersonen verglichen, die hinsichtlich Alter und Geschlecht vergleichbar waren.
„Dank hochauflösender Daten […] konnten wir die Mikrostruktur des Gehirns im Submillimeterbereich abbilden und so mehrere wichtige Muster aufdecken“, erklärte Nikolaus Weiskopf, Direktor der Abteilung Neurophysik am MPI in Leipzig. Weiter sagte er:
„Wie bereits in früheren Studien beobachteten wir, dass der visuelle Kortex bei blinden Menschen dicker erschien.“
Entscheidend sei jedoch, dass Weiskopf und Kollegen zeigen konnten, „dass der visuelle Kortex von Menschen, die von Geburt an blind sind, weniger myelinisiert war“. Hinweise auf einen gestörten Pruningprozess fanden die Forscher dagegen nicht. Sie schlossen aber auch nicht aus, dass der Prozess irgendeine Rolle spielen könnte.

Grenze zwischen grauer und weißer Substanz

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass eine verringerte Myelinisierung ein zentraler Faktor für die bei Blindheit beobachteten strukturellen Unterschiede im Gehirn ist. „Eine verminderte Myelinisierung kann auch beeinflussen, wie die Grenze zwischen grauer und weißer Substanz in MRT-Aufnahmen erscheint“, erläuterte Anna-Lena Stroh. „Dadurch kann die Großhirnrinde in MRT-Messungen dicker erscheinen.“
Zusätzliche Analysen zeigten, dass diese Veränderungen auch die weiße Substanz betrafen. Diese ist für die Informationsübertragung zwischen verschiedenen Hirnregionen zuständig. Gleichzeitig beobachteten die Forscher keine Unterschiede in Hirnarealen, die mit dem Hören oder Tasten in Verbindung stehen. Daher glauben die Wissenschaftler, dass die beschriebenen Veränderungen direkt mit dem Fehlen visueller Erfahrungen zusammenhängen.
Doch nur weil sich das Gehirn umstrukturiert, bedeutet dies nicht, dass es beeinträchtigt ist. Bei blinden Menschen ist der visuelle Kortex an Funktionen wie der Sprachverarbeitung, dem Arbeitsgedächtnis und der kognitiven Kontrolle beteiligt. Interessanterweise sind auch die Gehirnregionen, die diese Funktionen bei sehenden Menschen unterstützen, tendenziell weniger myelinisiert.
„Daher stehen die Unterschiede, die wir bei blinden Menschen beobachten, völlig im Einklang mit dem, was dieser Kortex bei blinden Menschen tatsächlich leistet“, resümiert Marcin Szwed von der Jagiellonen-Universität in Krakau. „Der visuelle Kortex bei blinden Menschen ist nicht beeinträchtigt – er ist nur anders organisiert.“
Die zugehörige Studie erschien am 10. Juli 2026 im Fachmagazin „Science Advances“.
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Deutsche Drohnen sollen auf Sizilien drohende Vulkanausbrüche voraussagen


In Kürze:

  • Vulkanische Gase verändern sich vor einem Ausbruch.
  • Messungen aus der Ferne sind sicherer als im Vulkanfeld.
  • Ein Flugroboter der TU München arbeitet mit einem Laserstrahl zusammen.
  • Die Drohne der Uni Mainz fliegt direkt in die Vulkanfahne hinein.

 
Derzeit testen Teams von Vulkanologen verschiedene Methoden, um vulkanischen Gasen auf den Grund zu gehen und einen Einblick zu erhalten, was unter der Erde vor sich geht.
Zum einen sind Forscher der TU München mit einem Laser-Flugroboter-System auf der Liparischen Insel Vulcano vor Sizilien unterwegs. Sie berechnen indirekt die Gaskonzentration. Ein weiteres Team der Johannes Gutenberg-Universität Mainz nutzt ein anderes Prinzip und fliegt seine Drohne direkt in die vulkanischen Gase hinein.

Ohne Gefahr für Menschen

Jeder vulkanische Ort hat ein charakteristisches Spektrum an Gasen – der Ätna auf Sizilien „riecht“ anders als die Phlegräischen Felder bei Neapel oder die Liparischen Inseln. Das lässt sich messen, analysieren und vergleichen.
Kurz vor einem Ausbruch ändert sich häufig die Zusammensetzung der Gase. Bisher maßen Vulkanologen dazu unter erheblichen Gefahren die Gase am Boden. Diese Messungen sind nicht nur risikoreicher, sondern auch fehlerbehafteter, da auch umgebende Pflanzen und der Boden diese Gase abgeben können.
Je stärker Lava vom Erdinneren an die Oberfläche drückt, umso mehr Gase treten aus. Kohlenstoff- und Schwefelverbindungen sind daher Indikatoren dafür, wie hoch die Aktivität eines Vulkanfeldes aktuell ist. Besonders das Verhältnis von Kohlendioxid und Schwefeldioxid lässt Rückschlüsse darüber zu, was unter der Erdoberfläche passiert.
Es geht also darum, inmitten einer Mondlandschaft mit vulkanischen Gasen und schwefelhaltigem Dampf die Gaskonzentration an einem Ort – über dem Krater – zu bestimmen, den Menschen nicht erreichen können und ohne dass sich Menschen in Gefahr begeben müssen.
Nun schweben hingegen Flugroboter über den Gaswolken. „Das ist präziser und sicherer“, sagt Prof. Achim Lilienthal. Lilienthal ist stellvertretender Direktor des Robotikinstituts TUM MIRMI und Leiter des Lehrstuhls für Perzeption für intelligente Systeme der TUM School of Computation, Information and Technology. Er forscht seit vielen Jahren am Riechsinn von Robotern.

Wie funktionieren die Messungen?

Das Prinzip der Münchner ist: Ein Laser am Boden richtet sich von selbst auf einen Reflektor am Flugroboter aus. Der von dem Laser ausgesandte Laserstrahl wird dort reflektiert und schwächt sich auf dem Weg durch die Wolke etwas ab. Durch die Differenz kann die Konzentration eines Gases, beispielsweise von Kohlendioxid, berechnet werden.
Der Flugroboter an sich fliegt eine festgelegte Route über und um die vulkanischen Gaswolken. In dieser Zeit wird bis zu 3.000-mal gemessen. Aus den Daten entsteht eine Karte der Gaskonzentration innerhalb einer bestimmten Höhe.
„Unser Ziel ist, das Messen und Kartieren zu automatisieren und einer künstlichen Intelligenz die Interpretation der Daten zu übergeben“, sagt Lilienthal.
Die Windverhältnisse am jeweiligen Ort werden mit eingerechnet. Das System wurde zuvor auch in einem Windkanal getestet. Ein großer Vorteil ist, dass keine Sensoren durch die ätzenden Gaswolken beschädigt werden.

Drohne der Uni Mainz fliegt direkt in die Vulkanfahne hinein

Die zweite Drohne nutzt ein anderes Prinzip und misst Gaskonzentrationen direkt über Sensoren an Bord: „Wir fliegen direkt in die Vulkanfahne hinein und können so die Konzentration entlang der abgeflogenen Wege bestimmen“, sagt Prof. Thorsten Hoffmann von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Der Chemiker hat ein System entwickelt, welches über Messzellen Licht einer bestimmten Wellenlänge absorbiert und so die Konzentration eines Gases bestimmen kann. Diese Drohne ist mit Sensoren ausgerüstet, die Gase, Partikel und verschiedene Elemente wie Chlor oder auch Brom messen können.
„Besonders wichtig sind uns die Gase Kohlendioxid und Schwefeldioxid, denn deren Verhältnis gibt uns Aufschluss darüber, was unter der Erde passiert. Die Löslichkeit dieser Gase im Magma hängt unter anderem vom Druck ab und verändert sich daher mit der Tiefe, sodass das austretende Gasgemisch Hinweise auf die Prozesse im Vulkansystem liefert“, sagt Hoffmann.
Beide Forschergruppen wollen die Auswirkungen von Vulkanausbrüchen sowie vulkanischen Emissionen auf die Atmosphäre besser verstehen. Zudem können Drohnen auch dort messen, wo kein Bergsteiger hinkommt. Als Nächstes wollen die Mainzer ihre Drohne am Ätna testen.
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Fernwärme-Potenzial: So viele Wohnungen können an das Netz


In Kürze:

  • Fernwärme ist eine wichtige Säule der Wärmewende in Deutschland.
  • Von aktuell rund 10 Prozent Anteil an der Wärmeversorgung sollen daraus künftig fast fünfmal so viel werden.
  • Nord- und vor allem ostdeutsche Regionen sind am weitesten mit der Verbreitung.
  • Das größte Ausbaupotenzial liegt in Ballungsgebieten.

 
Deutschland befindet sich mitten in einem energetischen Großumbau. Ein zentraler Block davon ist die Wärmewende. Ziel ist es, fossile Brennstoffe möglichst weit zu reduzieren, um eine Dekarbonisierung in der Wärmeversorgung von privaten Haushalten und Unternehmen zu erreichen.
Eine Heizvariante, die in Zukunft eine größere Bedeutung haben soll, ist die Fernwärme. Schon jetzt ist sie nach Gas und Öl die drittwichtigste Heizart in der Bundesrepublik, wenn man nur den Wohnungsbestand betrachtet.
Wie groß ihr Potenzial sein könnte, ermittelte kürzlich das Forschungsinstitut Prognos. Laut ihrem neuen Fernwärmeatlas wäre künftig fast jede zweite Wohnung in Deutschland mit Fernwärme beheizbar.

Fernwärme zu 10 Prozent verbreitet

Im Jahr 2023 deckte die Fernwärme bundesweit 10 Prozent der gesamten Wärmenachfrage ab. Fernwärme kommt meist in Mehrfamilienhäusern zum Einsatz. Bei den Wohnungen lag der Anteil bei 15 Prozent, der aller Gebäude bei 6 Prozent. Bei den Wohnungen stieg diese Quote im darauffolgenden Jahr auf rund 15,5 Prozent. Dass hier ein eher langsames Wachstum stattfindet, zeigt sich am Anteil des Jahres 1998, der damals schon bei 14,3 Prozent lag.
Im Osten und Norden Deutschlands ist die Fernwärme stärker ausgebaut. Damit sind diese Regionen auch prädestiniert für den weiteren Fernwärmeausbau. Berlin, Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind die Bundesländer mit den höchsten Fernwärmeanteilen – heute und morgen.
Manche Städte besitzen bereits ein ausgeprägtes Fernwärmenetz. Klarer Spitzenreiter ist Flensburg im Norden Schleswig-Holsteins mit einem Versorgungsanteil von 94 Prozent. Auf Platz zwei mit einem Fernwärmeanteil von 74 Prozent liegt Wolfsburg in Niedersachsen. Dahinter folgen Rostock, Mannheim und Kiel mit jeweils 51 bis 55 Prozent. Von den Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern besitzen 98 Prozent bereits ein Fernwärmenetz.

Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.

Im Jahr 2020 zählte die Bundesrepublik insgesamt rund 3.800 Wärmenetze. Eine aktuellere Zahl liegt nicht vor. Eine Gesamtzahl der Städte und Ortschaften mit einem oder mehreren Wärmenetzen, ist nicht veröffentlicht. Im Hauptbericht 2024 des Energieeffizienzverbandes für Wärme, Kälte und KWK kommen alle Bundesländer in Summe auf eine Wärmenetzlänge von mehr als 35.000 Kilometer.

In Zukunft halb Deutschland mit Fernwärme versorgt?

Bis zum Jahr 2045 möchte die Bundesregierung die Zahl der angeschlossenen Haushalte etwa verdreifachen und damit knapp ein Viertel des Wärmebedarfs durch Fernwärme decken. Laut Prognos könne der Anteil bis dahin sogar auf knapp 48 Prozent ansteigen. Damit wären rund 20 Millionen Wohnungen an ein Fernwärmenetz angeschlossen.
Davon liegen heute schon rund 11 Millionen Wohnungen in Gebieten mit einem vorhandenen Wärmenetz. Davon wiederum sind rund 6,4 Millionen Haushalte bereits angeschlossen. Die übrigen 4,6 Millionen Wohnungen könnten durch die sogenannte Verdichtung, also die nachträglichen Anschlüsse weiterer Gebäude an eine bestehende Fernwärmeleitung hinzukommen.

In Energie ausgedrückt, lag Deutschlands gesamter Wärmebedarf im Jahr 2023 bei 552 Terawattstunden (TWh). Die Fernwärme lieferte rund 52 TWh oder rund zehn Prozent. Das zukünftige Fernwärmepotenzial wird auf rund 200 TWh geschätzt.

Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.

Laut Prognos könnte in 55 kreisfreien Städten der Fernwärmeanteil künftig bei über 75 Prozent liegen, sofern diese ihre Potenziale vollständig ausschöpfen. Insgesamt haben Städte bessere Voraussetzungen für Fernwärme als Landkreise mit dünnerer Besiedelung – eben aufgrund der höheren Ballungsdichte. Daher ist der Fernwärmeanteil in den Städten im Schnitt vier- bis fünfmal höher als in den Landkreisen.
Je höher die Anschlussdichte, desto wirtschaftlicher die Fernwärme. Wenn mehr Gebäude sich auf einer bestimmten Fläche befinden, ist die Verlegung der Rohre pro angeschlossenem Gebäude günstiger.
10 Bundesländer oder 264 Landkreise (66 Prozent) könnten laut Prognos-Prognose in Zukunft ihre Fernwärme zudem zu mehr als der Hälfte aus lokalen „erneuerbaren“ Energien erzeugen. Zusätzlich könnten auch Luft-Wärmepumpen genutzt werden.

Wo müssten erst neue Netze gebaut werden?

Um das Fernwärmepotenzial besser ausschöpfen zu können, müssen Betreiber vielerorts erst die Netze ausbauen. Manche Regionen besitzen noch gar kein oder kaum ein Fernwärmenetz. Das ist vor allem in ländlichen und dünn besiedelten Gegenden in West- und Süddeutschland der Fall.
Besonders schwach ist die Fernwärme im Bundesland Rheinland-Pfalz ausgebaut. Hier liegt der Fernwärmeanteil nach Wärmeverbrauch bei nur 3 Prozent. Kaum besser sieht es mit jeweils 5 Prozent in Hessen und Niedersachsen aus. Auch in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen liegt der Fernwärmeanteil noch im einstelligen Prozentbereich.
Das mengenmäßig größte Ausbaupotenzial besitzt das bevölkerungsstärkste Bundesland NRW. Besonders das Rhein-Ruhrgebiet ist das größte deutsche Ballungszentrum mit entsprechend großem Fernwärmeausbaupotenzial. Mit Berlin, Rhein-Main, Hamburg, München und Stuttgart leben in diesen Ballungszentren rund die Hälfte der deutschen Bevölkerung.

Wie funktioniert Fernwärme überhaupt?

Die Fernwärme besitzt eine zentrale Heizstruktur. An einem Ort entsteht die Wärme, die über ein Rohrsystem direkt zu angeschlossenen Wohnhäusern und Betrieben gelangt. Dort heizt sie Räume über die üblichen Heizsysteme und kann zugleich für Warmwasser sorgen.
Die Erzeugungseinheit ist meist eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, die Wärme aus Erdgas, Kohle, Biomasse, Müllverbrennung oder industrieller Abwärme gewinnt und aufgrund ihrer Größe effektiver arbeitet als verteilte Einzelanlagen. Der Wärmetransport erfolgt über Wasserleitungen.

Zwei große Ziele

Das Forschungsinstitut hat im Zuge der Transformation der Fernwärme zwei klare Ziele benannt. Das erste Ziel stellt wie erwähnt den Ausbau der Wärmenetze und den Anschluss von weiteren Kunden dar, während das zweite Ziel die Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung ist.
Bezüglich ersterem sollen besonders die Neuanschlüsse baldmöglichst mehr Tempo erfahren. Vor fünf Jahren lag die jährliche Zubaurate bei 25.000 bis 35.000 neuen Anschlüssen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Anvisiert sind bis zum Jahr 2030 jedoch rund 100.000 neue Gebäude pro Jahr, was einer Verdrei- bis Vervierfachung entspricht. Wie hoch die Chancen stehen, dass ein Fernwärmenetz tatsächlich gebaut wird, hängt allerdings unter anderem von Faktoren wie der Finanzierung ab.
Das Zweite soll die Klimabilanz verbessern. Dafür streben die Akteure eine Reduzierung der Verwendung fossiler Brennstoffe an. Gleichzeitig spielen bei der Fernwärmeerzeugung laut Prognos erneuerbare Energien und Abwärme eine immer größere Rolle. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist die Klimaneutralität der Fernwärmeversorgung bis 2045.

Konkurrenz durch andere Heizarten?

Doch selbst wenn eine Fernwärmeleitung existiert oder neu gebaut wird, ist nicht immer garantiert, dass in einer Region auch alle Gebäude daran angeschlossen werden. Hierzu äußerte sich Stefan Beismann, Firmenkundenvorstand bei der DZ-Bank, gegenüber dem „Handelsblatt“. Er warnte:
„Wenn man ein Fernwärmenetz auf 10.000 Abnehmer auslegt, aber dann entscheiden sich 7.000 Bürger in dem Gebiet für eine Wärmepumpe, wird sich das Netz unter den heutigen Bedingungen nicht rentieren.“
Beismann machte deshalb klar, dass Landesbürgschaften ein wichtiger Baustein dafür sein könnten, dass Stadtwerke einen besseren Zugang zu Finanzierungen für Fernwärmeprojekte bekämen.
Weitere Möglichkeiten seien Haftungsfreistellungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie eine Finanzierung über die kommunalen Träger. Deshalb dürften die kommunalen Wärmepläne auch nur grobe Anhaltspunkte sein.

Was bedeutet Fernwärme für die Verbraucher?

Fernwärme bietet den Verbrauchern Vor- und Nachteile. Das Gute daran ist, dass diese Heizart einen hohen Komfort bietet. Im Gegensatz zu einer Öl- oder Gasheizung gibt es keinen Heizkessel und andere Komponenten. Nur ein Wärmetauscher befindet sich im Gebäude. Das spart Platz.
Hinzu kommt eine staatliche Förderung für den Anschluss ans Fernwärmenetz. Die Boni sind dieselben wie bei der Förderung für Wärmepumpen. Je nachdem, für welche Boni die Bedingungen erfüllt sind, kann die Förderquote bis zu 70 Prozent betragen.
Fernwärme ist auf Verbraucherseite wartungsarm und läuft meist zuverlässig. Technisch ist teils auch die Fernkälteversorgung möglich, sodass weder eine eigene Heizungs- noch Klimaanlage nötig ist. Im Schadensfall hat der Verbraucher jedoch praktisch keine Möglichkeit, selbst aktiv zu werden.
Zugleich haben Fernwärmekunden keine Anbieterwahl wie Gaskunden. Es herrscht ein Quasi-Monopol mit fester Bindung an den entsprechenden Netzbetreiber. Daher sind Fernwärmeverträge größtenteils langfristiger Natur und zeigen selbst regional große Preisunterschiede. Die Umstellung auf ein anderes Heizsystem ist immer mit erheblichen Kosten einer kompletten Neuanschaffung verbunden.
Der Preis bildet sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis, ähnlich wie beim Stromtarif. Demnach variiert der Arbeitspreis typischerweise zwischen 12 und 20 Cent pro Kilowattstunde. Im Zuge der Energiekrise erlebten viele Fernwärmekunden Anfang 2024 eine hohe Nachzahlungsaufforderung von teils über 1.000 Euro sowie Tarifanpassungen nach oben.
Das zeigt, dass die Fernwärme aktuell noch stark an die Preise für fossile Energieträger gebunden ist. Mit der geplanten Dekarbonisierung soll die Fernwärme künftig weniger anfällig für Krisen dieser Art sein. Inwiefern das gelingt und wie sich die Preise für diese Heizart entwickeln werden, bleibt abzuwarten.
(Mit Material von dts)