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Bundespolizei darf jetzt automatisiert überwachen

Die Bundesregierung hat am 10. Juli im Bundestag eine „Modernisierung“ des zum Großteil seit 1994 geltenden Bundespolizeigesetzes durchgesetzt. Bündnis 90/Die Grünen und die Linke stimmten dagegen. Die AfD enthielt sich.
Die Begründung der Regierung für die Gesetzesänderung lautet: Die „Bundespolizei braucht Befugnisse, die den heutigen Gefahrenlagen entsprechen“. Dazu zählen etwa die Drohnenabwehr und bessere Waffenkontrollen.

Echtzeit-Gesichtserkennung

In das Gesetz wurde ein neuer Paragraf zur „automatisierten Erkennung von Gefahren“ eingefügt. Das ist mit anderen Worten eine Videoüberwachung. Im Juristendeutsch heißt es dazu weiter: Die Bundespolizei erhält „eine Befugnis zur Erkennung von Bewegungs- und Objektmustern sowie Aufenthaltsorten, die auf Gefahren hindeuten“.
Also darf die Polizei jetzt mittels Video und KI Personen identifizieren und ihr Verhalten einschätzen. Dafür darf sie außerdem vor Ort „biometrische Erkennung“ von Verdächtigen durchführen, also eine sogenannte automatische Echtzeit-Gesichts- und Bewegungserkennung.
Die etwa 55.000 Beamten der Bundespolizei unterstehen dem Bundesinnenminister und sind zuständig für den Schutz der Außengrenzen Deutschlands. Sie überwachen Flughäfen und Bahnhöfe, schützen wichtige Ämter und Behörden in ganz Deutschland sowie die 154 deutschen Botschaften im Ausland. Und sie stellen jene Beamten, die ausreisepflichtige Migranten mittels Flugzeug in deren Heimatländer zurückführen.
Künftig darf die Bundespolizei bei Gericht Abschiebungshaft „gegen vollziehbar ausreisepflichtige, nicht geduldete Personen, die sie in ihrem Zuständigkeitsbereich feststellt“, beantragen.

Polizei darf mehr kontrollieren

Wie die Bundesregierung weiterhin mitteilte, erhält die Bundespolizei zudem „neue Befugnisse“ zum Einsatz und zur Abwehr von Drohnen.
Sie darf zudem vorbeugend die Telekommunikation von Verdächtigen überwachen, Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote erlassen und „verdachtsunabhängige Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen im Bahnbereich“ durchführen.
Die Gesetzesänderung sieht zudem eine „Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Neueinstellungen“ vor, um die „Bundespolizei vor der Unterwanderung durch Extremisten zu schützen“.

Scharfe Kritik von Linken und Grünen

Kritik kommt erwartungsgemäß von der Opposition.
Clara Bünger von der Linkspartei warf der Regierung in ihrer Rede im Bundestag vor, sie wolle „staatliche Macht ausbauen und Grundrechte aushöhlen“. Mit der biometrischen Echtzeitüberwachung greife die Regierungskoalition tief in Grundrechte ein.
Bezogen auf die Echtzeitgesichtserkennung an Flughäfen und Bahnhöfen drückte die Linken-Politikerin die Befürchtung aus: „Die flächendeckende Überwachung wird für Millionen zum Normalzustand.“
Und: „Dafür bekommt der Innenminister fast 1 Milliarde mehr als im Vorjahr. Eine Milliarde für Überwachung.“ Dies sei „autoritärer Staatsumbau in Reinform“. Sie kritisierte zudem, dass ein „Staatstrojaner“ eingeführt werde, „um Telefone und Messenger zu überwachen“.
Die Bundestagsabgeordnete Irene Mihalic (Grüne) kritisierte bereits während der ersten Lesung des Gesetzes am 18. Dezember: „Künftig sollen pauschal alle Passagierdaten von Flügen aus Drittstaaten an die Bundespolizei übermittelt werden, ohne jeden Anlass, ohne jeden Verdacht.“ Das betreffe Tausende von Urlaubsreisenden. Dies sei nicht maßvoll.
Mihalic an die Regierung gewandt: „Wie wollen Sie denn die Nadel finden, wenn Sie den Heuhaufen immer größer machen?“
Der GdP-Bundesvorsitzende, Jochen Kopelke, weist auf den Anstieg der Gewaltkriminalität hin. (Archivbild)

Der GdP-Bundesvorsitzende, Jochen Kopelke, sieht „viel Positives“ im jüngsten Gesetzesvorhaben für die Bundespolizei. (Archivbild)

Foto: Annette Riedl/dpa

Kopelke: „Wichtiges Signal für Polizei“

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, begrüßte hingegen in einem Gespräch mit Epoch Times die Neuerungen. Es sei „ein wichtiges Signal“ für die Polizisten. Der Gesetzgeber würde damit „den digitalen Realitäten zunehmend Rechnung tragen“. Jetzt käme es darauf an, dass die begonnenen Reformen nach der Sommerpause auch im Bundesrat „zügig abgeschlossen werden“, so der Gewerkschafter.
Weitere Gesetzgebungsvorhaben befänden sich noch im parlamentarischen Verfahren, „oder stehen weiterhin aus“, sagte Kopelke. Dazu gehören seiner Meinung nach eine weitere „Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse und die Einführung einer verfassungskonformen Speicherung von IP-Adressen, einschließlich der Sicherungsanordnung“.
In diesem Fall ist mit Sicherungsanordnung gemeint, dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden können, IP-Adressen, Chats und Telefonnummern bei einem konkreten Tatverdacht sofort zu sichern, um sie vor dem Löschen zu bewahren. Dies ist bisher zum Beispiel bei Mordfällen schon möglich.
Laut Europäischem Gerichtshof ist eine „anlassbezogene Datensicherung“ erlaubt, eine „unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung“ hingegen nicht.

Grenzen der Funkzellenauswertung

Der GdP-Chef spricht aber in diesem Zusammenhang davon, dass es auch einer Neuregelung der Funkzellenabfrage bedürfe.
Das heißt: Wenn man mit einem Smartphone telefoniert, eine Nachricht sendet oder mobile Daten nutzt, verbindet sich das Gerät mit dem nächstgelegenen Mobilfunkmast. Dieser Mast deckt ein bestimmtes Gebiet ab, eine sogenannte Funkzelle. Bei einer Funkzellenabfrage wenden sich die Ermittlungsbehörden zunächst an einen Richter oder einen Staatsanwalt, der die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme prüft.
Als Grundlage dient Paragraf 100g der Strafprozessordnung. „Ohne eine solche Anordnung ist die Durchführung einer Funkzellenabfrage unzulässig“, erklärte Kopelke. Erst mit der juristischen Anordnung können sich die Ermittler an die Mobilfunkanbieter wenden und eine Liste aller Mobilnummern verlangen, die in einem festgelegten Zeitraum in dieser speziellen „Zelle“ aktiv waren.
Der GdP-Bundesvorsitzende glaubt indes, dass es auch für bestimmte Fälle einer vorbeugenden Funkzellenauswertung bedürfe. Hierzu nennt er das folgende Beispiel: „Wenn jemand eine Straftat oder Suizid ankündigt, bedarf es zur Gefahrenabwehr einer Echtzeitanalyse.“ Dann müsse die Polizei sofort handeln dürfen. „Da sehe ich noch Handlungsbedarf beim Gesetzgeber“, so Kopelke.
Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr mehr Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Orten, wo sie für die Sicherheit zuständig ist, festgestellt. (Archivbild)

Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr mehr Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Orten, wo sie für die Sicherheit zuständig ist, festgestellt. (Archivbild)

Foto: Robert Michael/dpa

Kopelke: Mehr Schutz für Polizei benötigt

Auch der Schutz der Einsatzkräfte könne „noch verbessert werden“, meint Kopelke, etwa im Strafrecht. Dieses sollte für tätliche Angriffe auf Polizeibeamte „verschärft werden“.
Außerdem sieht er eine Lücke im Meldegesetz. Derzeit sei es relativ einfach, die Wohnadresse eines Polizisten über das Einwohnermeldeamt herauszufinden. Sinnvoll wäre seiner Ansicht nach, eine generelle Auskunftssperre für die Adressen von Polizisten zu verhängen. Eine für drei Jahre gültige Auskunftssperre sei derzeit nur möglich, wenn eine konkrete Bedrohung nachgewiesen werden kann.

KI verbessert Frühwarnung

Doch der GdP-Chef sieht überwiegend „viel Positives“ im jüngsten Gesetzesvorhaben für die Bundespolizei. So werde die Polizeiarbeit künftig effizienter möglich sein. Etwa an Bahnhöfen, wo die neue Hightech mittels KI dazu beitragen könne, Vermisste zu finden. KI könne auch erkennen, ob sich gerade ein Messerangriff anbahnt oder ob jemand einen Unfall erleidet.
Kopelke: „Noch während jemand am Bahnsteig zusammenbricht, hat die KI schon den Rettungsdienst alarmiert. Das spart wertvolle Minuten.“ Ein Pilotprojekt in Hamburg habe diese Frühwarnmöglichkeit erfolgreich getestet.
Kritikern, die befürchten, dass die deutsche Gesellschaft in eine orwellsche Totalüberwachung abgleiten könnte, hält der GdP-Chef entgegen: „Wir überwachen nicht. Wir bekommen mehr Befugnisse, um Gefahren schneller zu erkennen und abzuwehren zu können.“

Indienststellung der neuen Drohnenabwehreinheit in Blumberg-Aherensfelde, Brandenburg, mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (r.).

Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times

Bundespolizei erhält Drohnenstaffeln

Ähnlich wie die Bundeswehr erhält die Bundespolizei künftig mehrere Drohnenstaffeln, die entweder aus der Luft einen bestimmten Raum aufklären oder als gefährlich identifizierte Drohnen abwehren sollen. Da die Bundespolizei über zahlreiche Standorte in ganz Deutschland verfügt, sei sie für diese Aufgabe am besten geeignet, erklärte Kopelke. Die Innenministerkonferenz sei sich darin einig gewesen, dass die Landespolizei diese Fähigkeit nicht übernehmen könnte.
Es gebe zudem im Drohnenbereich bereits eine Zusammenarbeit mit der Bundeswehr. Diese werde „im Amtshilfeverfahren“ in jenen Bereichen tätig, wo die Bundespolizei an ihre Grenzen stoße.
Als Beispiel nennt Kopelke: „Wenn eine oder mehrere gefährliche Drohnen in so großer Höhe aufgespürt werden, dass die Bundespolizei sie mit ihren technischen Mitteln nicht mehr erreichen kann, verfügt die Bundeswehr über Möglichkeiten, hier einzuspringen.“
Dafür wurde Anfang dieses Jahres das Luftsicherungsgesetz geändert. Außerdem hat die Innenministerkonferenz beschlossen, dass Bundeswehrvertreter zur besseren Abstimmung an deren Sitzungen teilnehmen.

Direktes Abhören am Telefon

Zu dem Vorwurf der Linken-Politikerin Bünger, die Bundesregierung führe einen „Saatstrojaner“ ein, erklärte der GdP-Chef: „Hier geht es um Telekommunikationsüberwachung an der Quelle.“
Wenn etwa ein verdächtiger Anrufer mittels Technik seine Stimme verzerren lasse, um seine Identität zu verschleiern, könne sich künftig die Bundespolizei „auf dessen Telefon draufschalten und die echte Stimme mithören“. Um dies zu erreichen, müsse zuvor eine Software auf das verdächtige Telefon aufgespielt werden. Dies könne „remote“ – also auf Distanz – erfolgen.
Sofern das neue Bundespolizeigesetz auch die Zustimmung im Bundesrat fände, „wäre diese Möglichkeit ein Riesenfortschritt in der Strafverfolgung“, zeigt sich Kopelke überzeugt.

Verbesserte Zurückweisung von Gefährdern

Der Kritik der Grünenabgeordneten Mihalic an der vorzeitigen Übermittlung von Passagierdaten von Flügen aus Drittstaaten hält Kopelke entgegen: Damit die Bundespolizei nicht erst bei der Passkontrolle auf mögliche Gefährder und Problemfälle stoße, sei die frühzeitige Vorabübermittlung der Passagierdaten hilfreich.
Damit bekomme die Bundespolizei die Möglichkeit, deren Einreise direkt zu verweigern und die betroffenen Personen in der Transitzone von Flughäfen unterzubringen. Dadurch werde die Zurückweisung und Rückführung dieser Personen in ihre Herkunftsländer „beträchtlich erleichtert“, so der GdP-Chef.

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