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Charlie-Kirk-Fall: 23-jährigem Angeklagten droht die Todesstrafe


In Kürze:

  • Robinson muss sich vor Gericht für den Tod von Charlie Kirk verantworten.
  • Er bekannte sich nicht schuldig.
  • Bei einer Verurteilung droht ihm die Todesstrafe.

 
Der Mann, der beschuldigt wird, den konservativen Kommentator Charlie Kirk mit einem Schuss in den Hals getötet zu haben, muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. Das entschied ein Richter im US-Bundesstaat Utah am Dienstgag, 1. September – knapp ein Jahr nach der tödlichen Schießerei, die international für Erschütterung sorgte.
Dem 23-jährigen Angeklagten Tyler James Robinson droht im Falle einer Verurteilung die Todesstrafe.

Beschuldigt mit sieben Straftaten

Richter Tony Graf Jr. vom Bezirksgericht im US-Bundesstaat Utah entschied, dass sich Robinson wegen aller sieben Anklagepunkte vor Gericht verantworten muss. Nach seiner Einschätzung hat die Staatsanwaltschaft in allen Punkten den erforderlichen Tatverdacht für einen Prozess nachgewiesen.
Robinson erklärte sich in allen Anklagepunkten für nicht schuldig. Der Anwalt der Familie Kirk beantragte, beim nächsten Gerichtstermin am 23. Oktober einen Termin für den Prozess festzulegen.
Neben dem Mord werden Robinson sechs weitere Straftaten vorgeworfen: zwei Fälle der Behinderung der Justiz, zwei Fälle der Zeugenbeeinflussung sowie das Verursachen schwerer körperlicher Verletzungen durch den Einsatz einer Schusswaffe und eine Gewalttat in Gegenwart eines Kindes.
Der Richter erklärte, dass bei einer Anhörung zur Feststellung eines hinreichenden Tatverdachts in Utah auch glaubwürdige Aussagen vom Hörensagen berücksichtigt werden dürfen. Damit werde, anders als von der Verteidigung vorgebracht, das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren nicht verletzt.
Robinson habe „Motiv, Mittel und Gelegenheit“ gehabt, Kirk zu töten, argumentierte die Staatsanwaltschaft bei der vorläufigen Anhörung am Dienstag.
DNA-Spuren, Zeugenaussagen und Überwachungsvideos würden Robinson mit dem Tatort in Verbindung bringen, erklärte die Staatsanwaltschaft.
„Hier gibt es einen Berg an Beweisen. Die Beweislage ist überwältigend“, sagte der stellvertretende Staatsanwalt von Utah County, Ryan McBride. Er verwies zudem auf Kirks politische Positionen und erklärte, diese seien dem Angeklagten zuwider gewesen. Robinson habe in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung mit einem Mann gelebt, der eine geschlechtliche Transition in Betracht gezogen habe.

Staatsanwaltschaft: Weitere Menschenleben gefährdet

Die Staatsanwaltschaft argumentierte, Robinson habe mit dem Schuss auf Kirk auch weitere Menschenleben gefährdet. Dies erfülle einen erschwerenden Umstand, der eine Anklage wegen eines Kapitalverbrechens und damit die Verhängung der Todesstrafe ermöglichen könne.
Zu den Umständen, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft dafür sprechen, gehörte die Anwesenheit von Umstehenden und Kindern in unmittelbarer Nähe von Kirk, als auf ihn geschossen wurde.
Der Richter hatte vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen, dass ein Mann, der nur wenige Schritte entfernt stand, Kirk nach dem Schuss zu Hilfe kommen konnte. Zudem befanden sich nach seinen Angaben mindestens zwei Kinder in der Menge.
Die Verteidigung argumentierte dagegen, das Gesetz verlange mehr als die bloße „Möglichkeit“, dass ein weiterer Mensch hätte getötet werden können.
Es habe nur einen Schuss, eine Kugel und ein Opfer gegeben, erklärten die Anwälte. Sie forderten den Richter deshalb auf, das Argument der Staatsanwaltschaft zum erschwerenden Umstand zurückzuweisen.
„Es gab keine tatsächlichen Drohungen des Angreifers gegenüber einem Dritten“, sagte Verteidigerin Staci Visser. „Es gab keine Beweise dafür, dass irgendjemand anderes bedroht wurde.“

Einschränkungen für Medien

Vor der Anhörung lehnte Graf unter anderem Anträge der Verteidigung ab, die eine Fernsehübertragung und Fotos vom Verfahrens verhindern sollten. Der Richter erlaubte einem Fernsehsender, die Anhörung zu übertragen, sowie einem Fotografen, unter bestimmten Auflagen Aufnahmen anzufertigen. Den Antrag auf einen zweiten Fotografen lehnte er ab.
Graf entschied außerdem, dass die mündlichen Ausführungen der Anwälte und die Schriftsätze zur Anhörung vom 1. September öffentlich zugänglich sein dürfen.
Der Richter verweigerte Medien dagegen den Zugang zu dem Discord-Chat, in dem Robinson und andere Nutzer über die Schießerei gesprochen hatten. Auch drastische Videos und Fotos vom Tod Kirks dürfen nicht veröffentlicht werden.

Kirks Witwe fordert keine „unangemessene Verzögerung“

Vor der Anhörung hatten die Anwälte von Kirks Witwe Erika Kirk Richter Graf aufgefordert, spätestens bis zum 1. September eine Entscheidung zu treffen. Sie warnten vor einer „unangemessenen Verzögerung“, betonten aber zugleich, dass Robinsons Recht auf ein faires Verfahren gewahrt bleiben müsse.
Nach dem Gesetz muss der Richter in diesem Verfahrensstadium lediglich entscheiden, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann der Fall vor Gericht weiterverfolgt werden, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Der rechtliche Maßstab des „hinreichenden Tatverdachts“ setzt Beweise voraus, die eine begründete Annahme stützen, dass eine Straftat begangen wurde und der Angeklagte dafür verantwortlich ist. Das erklärte die Staatsanwaltschaft in einer Stellungnahme gegenüber der Presse unter Berufung auf das Gesetze des Bundesstaates Utah.

Die tödliche Schießerei

Am 10. September 2025 – vor knapp einem Jahr – wurde Kirk tödlich angeschossen, als er auf dem Campus der Utah Valley University in Orem im US-Bundesstaat Utah vor rund 3.000 Menschen Fragen aus dem Publikum beantwortete.
Kirk war 31 Jahre alt, Vater von zwei Kindern und als konservativer Redner und politischer Aktivist bekannt. Mit 18 Jahren gründete er Turning Point USA, eine konservative Organisation, die sich insbesondere an junge Wähler und Studenten richtet. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Beweise deuteten darauf hin, dass Robinson Kirk wegen dessen „politischer Äußerungen“ ins Visier genommen habe.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Utah Judge Rules Charlie Kirk’s Alleged Assassin to Stand Trial“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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Aktivisten: Mehr als 500 Menschen seit Jahresbeginn im Iran hingerichtet

Im Iran sind in diesem Jahr nach Angaben einer Menschenrechtsorganisation bereits mehr als 500 Menschen hingerichtet worden. Die Todesstrafe sei mindestens 511 Mal vollstreckt worden, teilte die in Norwegen ansässige Organisation Iran Human Rights (IHR) am Donnerstag mit. Mindestens 29 Menschen seien im Zusammenhang mit den regierungskritischen Protesten im Januar hingerichtet worden.
Unter den Hingerichteten sind nach Angaben der NGO mindestens 16 Frauen und 13 „politische Gefangene“, die Unterstützer verbotener Oppositionsgruppen gewesen sein sollen.
„Alle Hinrichtungen, unabhängig von den Anklagepunkten, dienen einem klaren innenpolitischen Zweck: Angst zu schüren und neue Proteste zu verhindern“, sagte IHR-Direktor Mahmood Amiry-Moghaddam der Nachrichtenagentur AFP. „Wir sind sehr besorgt, dass sich dieser Trend in den kommenden Monaten noch verschärfen könnte.“
US-Präsident Donald Trump hatte am Dienstag ein Ende der Hinrichtungen von Demonstranten im Iran gefordert. Teheran „tötet in beispiellosem Ausmaß Demonstranten, sogar dann, wenn sie gar nicht demonstrieren“, erklärte Trump. „Dies ist eine humanitäre Krise von epischem Ausmaß und muss jetzt gestoppt werden“, fügte er hinzu.
Vor zwei Wochen hatten bereits mehr als 30 Länder den Iran in einer gemeinsamen Erklärung aufgefordert, die Hinrichtungen regierungskritischer Demonstranten zu stoppen.
„Die Todesstrafe zu nutzen, um Kritiker zum Schweigen zu bringen, die Bevölkerung einzuschüchtern und diejenigen zu bestrafen, die ihre Menschenrechte ausüben, kann niemals gerechtfertigt sein“, hieß es in dem unter anderem von Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kanada und der EU unterzeichneten Aufruf.
Nach Angaben von Amnesty International wurden im Iran im vergangenen Jahr mindestens 2159 Menschen hingerichtet. Seit Beginn des Iran-Kriegs, der Ende Februar mit Angriffen der USA und Israels begonnen hatte, hat die Zahl der Hinrichtungen in dem Land weiter zugenommen.(afp/red)
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11. August: Doktortitel entzogen | AfD 20 Punkte vor CDU | Todesstrafe gegen Assad

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Doktortitel entzogen

Die Technische Universität Chemnitz hält an ihrer Entscheidung fest, Thüringens Ministerpräsidenten Mario Voigt den Doktorgrad zu entziehen. Voigt wird vorgeworfen, in seiner Dissertation unsauber gearbeitet zu haben. Die ersten Plagiatsvorwürfe waren kurz vor der Landtagswahl 2024 aufgekommen. Voigt kündigte an, gegen die Entscheidung zu klagen.

Gutes Wetter für Sonnenfinsternis

Morgen Abend gibt es auch in Deutschland gute Chancen, eine partielle Sonnenfinsternis zu sehen. Der Deutsche Wetterdienst erwartet vielerorts einen klaren Himmel. Ab etwa 19:15 Uhr schiebt sich der Mond vor die Sonne, die bis zu 90 Prozent bedeckt sein wird. Den Höhepunkt erwarten Experten gegen 20 Uhr.

AfD 20 Punkte vor CDU

Die AfD ist einer möglichen Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt erneut ein Stück nähergekommen. Eine INSA-Umfrage sieht die Partei bei 42 Prozent – fast doppelt so stark wie die CDU. Offen bleibt, ob die AfD einen Koalitionspartner findet. Das BSW stellt Bedingungen für eine Zusammenarbeit. Die AfD sieht sich durch die neuen Zahlen hingegen auf dem Weg zu einer absoluten Mehrheit bei der Wahl.

Todesstrafe gegen Assad

In Syrien ist der frühere Machthaber Baschar al-Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Ein Gericht macht ihn für „Kriegsverbrechen“ und “Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ während des Bürgerkriegs seit 2011 verantwortlich. Auch weitere Vertreter der gestürzten Regierung wurden verurteilt. Assad selbst lebt im Exil in Russland. Eine Vollstreckung des Urteils gilt daher als unwahrscheinlich.

E-Auto-Boom

Immer mehr Autofahrer steigen auf E-Autos um. Laut HUK Coburg wechselten im zweiten Quartal 12 Prozent der Kunden vom Verbrenner zum Stromer – doppelt so viele wie im Jahresdurchschnitt 2025. Hohe Spritpreise und die neue Förderung treiben den Trend. Der E-Auto-Anteil am Gesamtbestand liegt allerdings erst bei 3,7 Prozent.
 
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Charlie-Kirk-Prozess: Ex-Partner belastet mutmaßlichen Schützen schwer

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In Kürze:

  • Die Voranhörung im Mordfall Charlie Kirk ist beendet. Richter Tony Graf Jr. entscheidet nach den Schlussvorträgen am 1. September, ob der Fall zum Hauptverfahren zugelassen wird.
  • Ein früherer Lebensgefährte des Angeklagten, Tyler Robinson, belastete diesen schwer. Zudem präsentierte die Staatsanwaltschaft Überwachungsvideos, DNA-Spuren und Textnachrichten als Beweismittel.
  • Die Anklage sieht ein ideologische Motive für die Tat. Die Verteidigung bestreitet die Aussagekraft mehrerer Beweise und wendet sich gegen die Verwendung von Aussagen vom Hörensagen.

 
In der Voranhörung zur Anklage gegen den 23-jährigen Tyler Robinson hat dessen früherer Zimmergenosse und Lebensgefährte Lance Twiggs diesen schwer belastet. Robinson steht unter Verdacht, am 10. September des Vorjahres den konservativen Influencer Charlie Kirk während einer Veranstaltung an der Utah Valley University ermordet zu haben.
Am Freitag, 10. Juli, ist die Beweisaufnahme im sogenannten “Preliminary Hearing” (Voranhörung)  im Utah County Historic Courthouse in Provo, Utah, zu Ende gegangen. Für 1. September 2026 ist ein weiterer Termin für die Schlussvorträge angesetzt. Anschließend soll Richter Tony Graf Jr. darüber entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird.

Lebensgefährte: Robinson hat Schüsse auf Charlie Kirk gestanden

Dann erst können eine formelle Anklage und das eigentliche Verfahren stattfinden, in dem es um Schuld oder Unschuld des Angeklagten geht. Derzeit entscheidet der Richter lediglich um eine hinreichende Beweisdichte für eine Anklage – also einen „Probable Cause“. Die mehrtägige Voranhörung vor dem Fourth District Court in Provo diente demnach ausschließlich der Prüfung, ob genügend Beweise für ein Hauptverfahren gegen Tyler Robinson vorliegen. Robinson selbst hat sich bislang noch nicht zu den Tatvorwürfen geäußert.
Der bisherige Anklagevorwurf lautet auf erschwerten Mord. Im Fall einer Verurteilung droht Robinson die Todesstrafe. Er soll – was in der Anhörung zur Sprache gekommen ist – gegenüber Dritten die Tat gestanden haben. Einer davon soll sein Vater gewesen sein, der ihn auf Videoaufnahmen erkannt und dazu überredet haben soll, sich zu stellen.
Ein anderer sei Lance Twiggs selbst. Im Zuge der Beweisaufnahme nahm das Gericht ein Video in Augenschein, in dem dieser sich gegenüber der Polizei geäußert hatte. Robinson habe Twiggs nach der Tat weinend erklärt, er bereue diese und wünschte, er hätte sie nicht begangen. Auch präsentierte die Staatsanwaltschaft Textnachrichten, die das Paar miteinander ausgetauscht hatte.

Tatverdächtiger soll „zu viel Hass“ als Tatmotiv genannt haben

In einer davon hatte Twiggs Robinson mit dem mutmaßlichen Mord an Kirk die Frage gestellt: „Du warst doch nicht der, der das getan hat, oder?!“ Daraufhin habe dieser geantwortet: „Ich war es. Es tut mir leid.“ Auch seinem Vater gegenüber soll er die Tat eingeräumt und darüber gesprochen haben, sich das Leben zu nehmen. Dieser konnte seinen Sohn mithilfe eines Geistlichen davon abbringen.
Seinem Vater gegenüber soll Robinson als Begründung geäußert haben, es gebe „zu viel Böses“ und Kirk verbreite „zu viel Hass“. Auch in den Nachrichten an Twiggs habe der Angeklagte geschrieben:
„Ich habe genug von diesem Hass. Mancher Hass kann nicht wegverhandelt werden.“
Kirk galt als vehementer Gegner identitätspolitischer Anliegen der LGBTQ*-Community. Bei Robinsons Lebensgefährten handelt es sich um eine Transgender-Person im Übergangsprozess, bisweilen nannte Lance Twiggs sich auch „Luna“. Derzeit ist der frühere Lebensgefährte von Robinson an einem entfernten Ort untergebracht. Obwohl es keine Hinweise darauf gibt, dass Twiggs in die Planungen des mutmaßlichen Mordes eingeweiht war, gilt er in seiner früheren Umgebung als nicht sicher.

Robinson soll LGBTQ*-Themen kaum angesprochen haben

Die Staatsanwaltschaft sieht ein mögliches ideologisches Motiv für die Tat. Twiggs erklärte, Robinson habe vor der Tat kaum über Politik oder LGBTQ*-Themen gesprochen. Auch Charlie Kirk habe er nie in besonderer Weise erwähnt. Die Aussagen von Twiggs gelten als Zeugenaussagen „vom Hörensagen“. Im Voranhörungsverfahren können solche in Utah im Vorverfahren verwertet werden, wenn sie als „verlässlich“ erscheinen. Im Hauptverfahren müsste die Staatsanwaltschaft jedoch auch andere Beweise präsentieren.
Dazu gehören Aufnahmen von Überwachungsvideos, welche die Anklage erstmals in diesem Verfahrensstadium vorlegte. Diese sollen Robinson am Tattag im zeitlichen Umfeld der tödlichen Schüsse zeigen. Eines lasse den Verdächtigen bei seiner Ankunft auf dem Campus erkennen. Spätere dokumentierten dessen Aufenthalt, einen Kleidungswechsel, einen Aufenthalt auf dem Dach des Losee Centers kurz vor der Tat sowie dessen Flucht.
Robinson soll nach der Tat in ein Waldstück gelaufen sein. Dort hatten Einsatzkräfte später ein Gewehr gefunden. An mehreren Gegenständen seien auch DNA-Spuren gefunden worden, die mit Robinson und Twiggs übereinstimmen. Eines davon sei ein Handtuch gewesen, das um das sichergestellte Gewehr gewickelt gewesen sei. Dazu komme ein Schraubenzieher in der Nähe des mutmaßlichen Schützenstandes auf dem Dach. Die Verteidigung versuchte, die Aussagekraft der DNA-Analysen anzuzweifeln und verwies auf modernere Untersuchungsmethoden.

Gravuren auf Patronen als mögliche Indizien für ideologisches Motiv für Mord an Charlie Kirk

Am Tatort fanden die Ermittler auch Patronen mit eingravierten Botschaften. Diese enthielten unter anderem antifaschistische Bezüge wie Anspielungen auf das Lied „Bella Ciao“. Dazu kamen Hinweise auf das Computerspiel „Hell divers 2“ und provokante Texte. Auch diese wertete die Anklagebehörde als Hinweis auf eine mögliche ideologische Motivation des Täters. Die Schüsse fielen, als Kirk gerade eine Frage nach „transsexuellen Tätern bei Amokläufen mit Waffen“ gestellt wurde.
Die Verteidigung wandte sich gegen die DNA-Beweise und die Verwendung von Aussagen „vom Hörensagen“. Zudem verlangte sie einen Ausschluss der Öffentlichkeit von Teilen der Aussage. Der Richter folgte den meisten Anträgen nicht. Allerdings untersagte er die Übertragung weiterer Beweisstücke, als es versehentlich einen persönlichen Brief Robinsons in den Livestream schaffte.
 
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Teheran: Justiz vollstreckt Todesurteile gegen Protestanführer

Die iranische Justiz hat am Dienstag, 16. Juni, zwei Männer hingerichtet, denen eine führende Rolle bei den regierungskritischen Protesten im Januar vorgeworfen wurde.
Wie das Justizportal Misan Online mitteilte, wurden die Todesurteile gegen Dschawad Samani und Abolfasl Saedi vollstreckt. Die Behörden bezeichneten die Männer als bewaffnete Anführer eines mutmaßlichen Putschversuchs.

Die Anklage: „Krieg gegen Gott“

Das Revolutionsgericht hatte die Angeklagten wegen „Krieges gegen Gott“ (Moharebeh) und „Korruption auf Erden“ verurteilt – Delikte, auf die im Iran traditionell die Todesstrafe steht. Zudem wurde ihnen die Zerstörung öffentlichen Eigentums mit dem Ziel zur Last gelegt, sich dem System der Islamischen Republik entgegenzustellen.

Geopolitischer Kontext und internationale Kriti

Die Hinrichtungen erfolgen vor dem Hintergrund einer massiven Repressionswelle seit Ausbruch des Iran-Krieges Ende Februar. Die Führung in Teheran diffamiert die internen Proteste seither verstärkt als vom Ausland – insbesondere von den USA und Israel – gesteuerte Sabotageakte.
Nach Berichten der Vereinten Nationen vom Montag wurden im Iran seit Jahresbeginn bereits mindestens 40 Menschen exekutiert, darunter 18 Demonstranten. Menschenrechtsorganisationen zufolge weist das Land damit nach China weltweit die höchste Rate an Hinrichtungen auf. (afp/red)
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Zwei frühere Verteidigungsminister in China zur Todesstrafe auf Bewährung verurteilt

Ein Militärgericht in China hat gegen zwei frühere Verteidigungsminister wegen Korruption die Todesstrafe auf Bewährung verhängt.
Die Strafen von Wei Fenghe und Li Shangfu würden nach einer zweijährigen Bewährungszeit in lebenslange Haft umgewandelt, meldete die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua am Donnerstag.

Härteste Strafen in Xi Jinpings Militär-Säuberung

Es handelt sich um die härtesten Strafen, die die Führung in Peking im Rahmen einer umfassenden Anti-Korruptions-Kampagne von Präsident Xi Jinping gegen hochrangige Militärvertreter verhängt hat.

Li Shangfu auf der Moskauer Sicherheitskonferenz am 15. August 2023 in Kubinka. (Archivbild)

Foto: ALEXANDER NEMENOV / AFP / Getty Images

Wei und Li waren zwischen 2018 und 2023 im Amt. Sie waren zudem ehemalige Mitglieder der mächtigen Zentralen Militärkommission Chinas, die das Militär beaufsichtigt, und traten häufig im Fernsehen auf.

Politische Rechte entzogen und Vermögen konfisziert

Wei wurde wegen der Annahme von Bestechungsgeldern verurteilt, Li wegen der Annahme und des Anbietens von Bestechungsgeldern, meldete Xinhua weiter.
Beiden wurden demnach außerdem lebenslang ihre politischen Rechte entzogen, außerdem wurde ihr persönliches Vermögen beschlagnahmt. (afp/red)