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Bundesregierung fehlt Lagebild zu chinesischen Bauteilen

Der Bundesregierung fehlt ein umfassendes Lagebild, welche chinesischen Komponenten wo in der kritischen Infrastruktur in Deutschland verbaut sind. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über welche die FAZ berichtet.

Energieanlagen zunehmend im Fokus

Die Regierung sieht zwar die Gefahren, die von chinesischer Technik in Autos, Windrädern und Hafenkränen ausgehen können. Nach eigener Aussage bewertet sie die Cybersicherheit vernetzter Energieanlagen als immer wichtiger werdendes Thema für die Elektrizitätsversorgung in Deutschland und Europa.
Laut Bundesinnenministerium sei man aber immer noch dabei, technische und regulatorische Gegenmaßnahmen zu prüfen.
Der Grünen-Politiker Anton Hofreiter, Vorsitzender des Europaausschusses des Bundestags, sagte der FAZ, die Antwort der Bundesregierung bestätige seine schlimmsten Vermutungen zu den Sicherheitsrisiken chinesischer Technologien im Bereich der kritischen Infrastruktur.
Es bestätige sich die Sorge, dass Chinas Einfluss auf die kritische Infrastruktur in Deutschland ein hohes Sicherheitsrisiko darstelle. Dass Deutschland keine umfassende Übersicht über verbaute chinesische Komponenten habe, sei hochriskant. „Es ist höchste Zeit, hier konkrete Maßnahmen umzusetzen.“ (dts/red)
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Bundesweites Drohnen-Abwehrnetz in Planung

Um der zunehmenden Bedrohung durch Drohnen zu begegnen, plant die Deutsche Flugsicherung (DFS) ein bundesweites Drohnen-Abwehrnetz. Dieses solle gemeinsam mit dem Rüstungsunternehmen Hensoldt und der Deutschen Telekom realisiert werden, berichtet die „Welt am Sonntag“.
„Drohnen stellen eine zunehmende Gefahr für die kritischen Infrastrukturen in Deutschland dar. Um diese zu schützen, müssen wir die verfügbaren Kräfte bündeln“, sagte DFS-Chef Arndt Schoenemann der Zeitung.

KI soll Daten verknüpfen

Der „Aktionsplan Drohnen Deutschland“ sieht dem Bericht zufolge eine auf Künstliche Intelligenz (KI) gestützte Plattform vor. Diese solle Daten von Mobilfunkmasten mit stationären Drohnen-Entdeckungs- und -Abwehranlagen an Flughäfen, Kraftwerken und Bundeswehr-Einrichtungen verbinden.
Die von dezentralen Überwachungssensoren gemeldeten Daten sollen demnach zusammengeführt und automatisiert ausgewertet werden. Ziel sei ein bundesweites Drohnen-Luftlagebild, das die Basis einer zivilen und militärischen Drohnenabwehr bilden soll.
Die teils gezielten Drohnen-Angriffe auf Flughäfen in den vergangenen Monaten seien als „Beginn einer hybriden Kriegsführung“ zu sehen, deren wirksame Bekämpfung noch an Zuständigkeitsfragen auf Bundes- und Länderebene scheitere, sagte Schoenemann.

Zentrale Plattform geplant

„Statt eines Flickenteppichs an Einrichtungen und Zuständigkeiten brauchen wir eine zentral geführte Drohnendetektion und -abwehr, bei der alle Informationen zusammenfließen.“
„Die technologischen Fähigkeiten zur Drohnenabwehr sind bei deutschen Herstellern vorhanden“, sagte Hensoldt-Vorstandschef Oliver Dörre. „Doch um im Fall einer Bedrohung handlungsfähig zu sein, braucht es eine Architektur, die die verschiedenen Systeme zur Erkennung, Klassifizierung und Bekämpfung von Drohnen koordiniert.“
Die geplante Plattform sollte Systeme aller Hersteller integrieren können. (afp/red)
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Streit um Aus fürs Heizungsgesetz: Opposition und Verbände kritisieren Reform


In Kürze:

  • Bundestag berät erstmals über neues Gebäudemodernisierungsgesetz, welches das sogenannte Heizungsgesetz ersetzen soll
  • 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt
  • Einbau von Öl- und Gasheizungen soll weiterhin erlaubt bleiben
  • Aus der Opposition kommt Kritik

 
Am Donnerstag, 11. Juni, hat der Bundestag in Erster Lesung über das von der Koalition vorgelegte Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beraten. Dieses Gesetz soll das Gebäudeenergiegesetz ersetzen, dessen Neufassung 2023 unter der Ampelregierung in Teilen der Bevölkerung auf heftige Kritik gestoßen ist.
Kern des Koalitionsentwurfs ist die Streichung der Vorgabe in Paragraf 71 GEG, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regel hätte für viele Haushalte faktisch die Wärmepumpe als einzig zulässige Option belassen. Das Inkrafttreten des novellierten GEG wurde zudem verschoben, um den Kommunen Zeit für die Wärmeplanung zu geben.

Reiche betrachtet Aus für Heizungsgesetz als überfällig

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sieht das Gesetz als Kurswechsel. Es enthalte weniger staatliche Vorgaben und sei technologieoffener. Die Bürger würden nicht länger gegängelt und bürokratischen, komplizierten Vorgaben unterworfen. Stattdessen könnte die Bevölkerung künftig selbst entscheiden, welche Heiztechnik sie verwenden wolle, so Reiche.
Künftig sollen Gebäudeeigentümer weiterhin Öl- und Gasheizungen auch neu einbauen können. Um Klimaschutzvorgaben zu erfüllen, ist dies jedoch an Auflagen für den Betrieb geknüpft. Dieser soll perspektivisch mit klimafreundlichen Brennstoffen erfolgen. Deshalb gilt eine „Bio-Treppe“.
Ab 2029 müssen mindestens 10 Prozent Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff beigemischt werden. Ab 2030 sollen es mindestens 15 Prozent sein. Weitere Stufen sind 30 Prozent klimafreundliche Brennstoffe ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.

Neue Vorgaben für Energieversorger und Kostenverteilung im Heizsystem

Die Bundesregierung will die Energieversorger dazu verpflichten, schrittweise Produkte mit höheren Anteilen an klimafreundlichen Brennstoffen anzubieten. Diese Quote soll 2028 bei weniger als einem Prozent beginnen und anschließend ansteigen. So soll auch der bestehende Heizungsbestand zur Emissionsminderung beitragen.
Vermieter müssen sich, wenn sie sich für eine fossile neue Heizung entscheiden, an den laufenden Zusatzkosten beteiligen. So sollen sie in einem solchen Fall ab 2028 die Hälfte des CO₂-Preises und der Netzentgelte tragen. Außerdem müssen sie ab 2029 einen Teil der Mehrkosten für die vorgeschriebenen Beimischungen übernehmen.
In der Aussprache äußerte Lars Rohwer für die Union, dass insbesondere im Neubau die Wärmepumpe längst Standard sei. Es gelte nur, die Herausforderungen dort in den Griff zu bekommen, wo bei Bestandsgebäuden teure Sanierungen erforderlich wären, um das Heizsystem umzurüsten. Wo dies der Fall sei, müsse man unterstützen. Übertriebene Eingriffe ins Ordnungsrecht und eine aufgeheizte Debatte seien deshalb überflüssig.

Streit um neue Heizungspläne im Bundestag

Der Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard von der AfD bezeichnete den Entwurf der Koalition als „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“. Durch steigende CO₂-Preise und die sogenannte Bio-Treppe verteuere die Politik Öl- und Gasheizungen künstlich und wolle so deren Verdrängung erzwingen.
Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleebank erklärte, Klimaschutz sei „kein Luxus“, sondern vor allem einkommensschwächere Haushalte seien besonders von Klimafolgen betroffen. Gleichzeitig dürfe Klimaschutz nicht auf deren Kosten gehen. Das bestehende Heizungsgesetz habe keine ausreichende Akzeptanz gefunden, weshalb eine Neufassung notwendig sei.
Im Bundestag kritisierte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge, die Neufassung sende falsche Signale. Obwohl Deutschland unabhängiger von fossilen Energieträgern werden solle, werde der Einbau von Gasheizungen weiterhin begünstigt. Dröge hatte zuvor gegenüber BILD erklärt, es gebe zudem eine Gesetzeslücke zulasten des Mittelstands.

Linke und Umweltverbände kündigen Klagen an

Konkret sprach Dröge das Fehlen einer gesetzlichen Kostenbegrenzung für Ladenmieten an – der im Gesetz enthaltene Schutz gelte nur für Wohnraummieter. Dies führe dazu, dass Bäckereien, Handwerksbetriebe oder Pflegedienste künftig alle Zusatzkosten allein tragen müssten. Das Bundeswirtschaftsministerium wies diese Darstellung zurück. Im Gewerbemietrecht lasse sich dies auf Grundlage der Vertragsfreiheit regeln. Außerdem seien keine erheblichen Mehrkosten zu erwarten.
Die Linke wiederum will eine Klage gegen das Gesetz prüfen. Der Entwurf könne gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz aus dem Jahr 2021 verstoßen. Violetta Bock verwies auf Gutachten und Äußerungen von Umweltverbänden, die ebenfalls gegen das Gesetz vorgehen wollten. Auch der CDU-Politiker Thomas Heilmann äußerte verfassungsrechtliche Bedenken. Er geht von einem „Rückschrittsverbot“ beim Klimaschutz aus.
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Bundestag berät erstmals über Reform der Krankenkassen

Der Bundestag debattiert am Freitag erstmals über den Entwurf der Bundesregierung für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (09.00 Uhr).
Das umstrittene Vorhaben von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zielt darauf ab, einen weiteren Anstieg der Kassenbeiträge zu vermeiden. Der Gesetzentwurf sieht dafür Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor, die bereits im kommenden Jahr wirksam werden sollen.
Ohne die Reform sei bereits im kommenden Jahr ein Defizit in Höhe von 15,3 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erwarten. Nach der Debatte geht die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.

Weitere Gesetze auf der Tagesordnung

Am Mittag soll das Plenum ein Gesetz verabschieden, das die missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft unterbinden soll. Die Koalition will damit verhindern, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhelfen und einen Familiennachzug zu ermöglichen.
In einer Aktuellen Stunde am Nachmittag debattieren die Abgeordneten auf Antrag der Grünen über die Koalitionspläne zu Kürzungen bei der Pflegeversicherung. (afp/red)
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WHO fordert mehr Hitzevorsorge in Deutschland


In Kürze:

  • Deutschland verzeichnete 2025 rund 2.500 hitzebedingte Todesfälle.
  • Neue WHO-Leitlinien empfehlen acht Bausteine für wirksamen Hitzeschutz.
  • Mehr als 150 Organisationen fordern Hitzeschutz als Teil des Katastrophenschutzes.
  • Diskussion über technische Kühlung bleibt in Deutschland weitgehend ausgeblendet.

 
Zum bundesweiten Hitzeaktionstag in Deutschland am Donnerstag, 11. Juni, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ihren neuen Leitfaden zum Schutz der Gesundheit vor Hitze vorgestellt.
WHO-Europadirektor Hans Kluge präsentierte in Berlin zusammen mit Bundesumweltminister Carsten Schneider und der Berliner Gesundheitssenatorin Ina Czyborra mögliche Maßnahmen zum Hitzeschutz.
Laut Kluge verfüge man über die erforderlichen Instrumente, um der Hitze entgegenzuwirken. Man müsse sie nur nutzen.

Natürlicher Schutz gegen Hitze im Vordergrund

Infolge des Klimawandels erwärme sich Europa schneller als andere Kontinente, so der WHO-Direktor – und eine höhere Anzahl an Todesfällen sei der Preis dafür.
Deutschland sei europaweit bereits an dritter Stelle der vorzeitigen Todesfälle infolge von Hitze. Die Listenersten Italien und Spanien sowie Griechenland als Vierter liegen alle im Süden des Kontinents.  Dem Robert Koch-Institut zufolge gab es im Vorjahr rund 2.500 hitzebedingte Todesfälle in Deutschland.
Hauptrisikogruppen seien ältere Personen und solche mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und anderen Vorerkrankungen.
Das RKI führte hingegen kein systematisches Monitoring von kältebedingter Übersterblichkeit durch.
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der AfD-Fraktion vom August 2023 zeigt sich in den Wintermonaten eine höhere Gesamtzahl von Todesfällen im Vergleich zum Sommer. So starben von Dezember 2016 bis Februar 2017 über 270.000 Menschen, während von Juni bis August 2017 über 212.000 Menschen verschieden. Dies sei auf die in der kalten Jahreszeit weiter verbreiteten Infektionskrankheiten zurückzuführen.

Positionspapier von mehr als 150 Organisationen fordert Wege zur Resilienz

Schneider betont, dass Hitzeschutz auch eine soziale Frage sei. Wer in dicht bebauten Vierteln oder schlecht isolierten Wohnungen lebe, die sich aufheizten, sei massiv im Nachteil.
Als Maßnahmen dagegen empfiehlt er neben dem Absenken von CO₂-Emissionen auch Lösungen aus der Natur. Dazu zählen die Begrünung der Städte durch Bäume und Parks, aber auch intakte Flüsse, Wälder und Moore böten Schutz gegen Belastungen durch Hitze.
Mehr als 150 Organisationen hatten erst jüngst deutschlandweit dazu aufgerufen, Hitzeschutz systematisch in Krisenvorsorge, Gesundheitsversorgung und Katastrophenschutz zu integrieren. Zu ihnen gehören unter anderem der GKV Spitzenverband und der Deutsche Pflegerat. Dazu haben sie auch ein Positionspapier mit Vorschlägen ausgearbeitet.
Es sei außerdem vonnöten, besonders gefährdete Menschen gezielt zu schützen und Strukturen zu stärken.
Einrichtungsspezifische Hitzeschutzpläne soll es zudem insbesondere in Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesen geben. Eine weitere Forderung des Bündnisses ist die „Finanzierung von resilienten Prozessen, Belegschaften, Einrichtungen, Quartieren und Infrastrukturen“.
Dem Thema des Hitzeschutzes hatte in der Zeit der Ampelkoalition insbesondere der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu einem Schwerpunkt erhoben. So kam von ihm die Idee zu einem Nationalen Hitzeschutzplan. Dazu stieß er auch Diskussionen an, wie jene über eine Siesta, die unter anderem der Verband der Amtsärzte angeregt hatte.
Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt scheint das Dringlichkeitsempfinden nachgelassen zu haben: Dem Bundesumweltministerium zufolge verfügen bisher sieben Bundesländer über einen landesweiten Hitzeaktionsplan.

WHO passt bisherige Empfehlung an

Die WHO wiederum hat den Hitzeaktionstag genutzt, um aktualisierte Leitlinien für sogenannte Hitze-Gesundheits-Aktionspläne zu präsentieren.
Insgesamt nennt die Weltgesundheitsorganisation acht zentrale Bausteine, auf denen ein wirksamer Hitzeschutz nach ihrer Überzeugung aufbauen soll.
Verbesserte Hitzewarnsysteme gehören ebenso dazu wie eine gezieltere Information gefährdeter Bevölkerungsgruppen. Dazu müsse es eine klare Zuständigkeitsverteilung zwischen Gesundheitsbehörden, Kommunen und Rettungsdiensten geben. Dies solle es ermöglichen, die Bevölkerung nicht erst zu schützen, wenn eine Hitzewelle da sei, sondern bereits im Vorfeld Vorsorgemaßnahmen einzuleiten.
Die WHO regt zudem an, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste auf extreme Hitzeereignisse vorzubereiten. Die demografische Entwicklung lasse zudem die Zahl der gefährdeten Menschen besonders ansteigen.

Frage der technischen Vorkehrungen zum Hitzeschutz ausgeklammert

Wie Schneider sieht auch die WHO den Städtebau als potenziell bedeutsamen Hebel, um Gefahren von Hitze gegenzusteuern. Grünflächen, Wasserflächen und schattenspendende Bäume könnten die Temperaturen in dicht bebauten Stadtgebieten spürbar senken, heißt es in den überarbeiteten Aktionsplänen.
Senatorin Czyborra betonte, Berlin nehme das Thema sehr ernst und arbeite bereits seit Jahren an einer Ausweitung städtischen Grüns.
Kein Thema waren hingegen technische Maßnahmen gegen Hitze – obwohl diese beispielsweise in Wüstengebieten und tropischen Ländern helfen, deren Folgen im Rahmen zu halten.
Zwar verfügten im Jahr 2024 knapp 20 Prozent der Haushalte in Deutschland laut einer Umfrage des Vergleichsportals Verivox über eine Klimaanlage. Nicht alle davon werden jedoch auch genutzt – insbesondere aufgrund der hohen Stromkosten.
Demgegenüber verfügten im vergangenen Jahr laut „Statista“ etwa in Japan 86 Prozent, in China 77 Prozent, in Australien 72 und auf den Philippinen etwa 70 Prozent der Gebäude über eine Klimaanlage. Der EU-weite Spitzenwert liegt bei 62 Prozent in Italien.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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11. Juni: Ethikrat gegen Mindestalter | Sozialausgaben bremsen Wachstum | Geheime Hormus-Operation

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Ethikrat gegen Mindestalter

Statt eines gesetzlichen Mindestalters für Soziale Medien und pauschaler Verbote setzt der Ethikrat auf ein umfassenderes Schutzkonzept. Eine wichtige Grundlage dafür sei bereits das EU-Gesetz für digitale Dienste. Zudem empfiehlt der Ethikrat, die private Nutzung digitaler Geräte an Schulen weitgehend einzuschränken. Das ist in einigen Ländern schon Praxis.

Sozialausgaben bremsen Wachstum

Rente, Gesundheit und Pflege: Deutschland zahlt einer Studie zufolge in allen Sozialversicherungen überdurchschnittlich viel. Dies hemme das Wachstum, dennoch würden nur mittelmäßige Ergebnisse erzielt. Wenn die Koalition die Sozialsysteme retten wolle, müsse sie noch vor der Sommerpause grundlegende Reformen anstoßen, so das Ergebnis der Wirtschaftsinitiative INSM.

Merz wirbt für weitere Reformen

Bundeskanzler Friedrich Merz hat zu weiteren Reformen in Deutschland aufgerufen. Das Land müsse seine wirtschaftliche Stärke sichern, die Verteidigungsfähigkeit ausbauen und auf den demografischen Wandel reagieren. Die Aussagen machte er in seiner Regierungserklärung zum bevorstehenden EU-Gipfel. Scharfe Kritik kam aus Opposition und Koalition.

Mexiko eröffnet Fußball-WM

Heute beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft im berühmten Aztekenstadion von Mexiko-Stadt. Die Eröffnungszeremonie wird um 19:30 Uhr übertragen, anschließend spielen als erstes Mexiko und Südafrika gegeneinander. Schwer bewaffnete Polizeieinheiten und die Nationalgarde sichern das Stadion ab. Das zweite Vorrunden-Spiel ist heute Nacht zwischen Südkorea und Tschechien angesetzt.

Geheime Hormus-Operation

US-Präsident Donald Trump hat eine seit dem Vormonat laufende, bislang geheime US-Militärmission öffentlich gemacht. Durch die Operation konnten mehr als 200 Handelsschiffe mit über 100 Millionen Barrel Öl die Straße von Hormus sicher passieren. Dies habe laut Trump zur Stabilisierung der globalen Ölpreise in den vergangenen Wochen beigetragen.
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Ethikrat gegen pauschale Altersgrenze: „Social-Media-Verbot geht ein Stück zu weit“

Pauschale Verbote und ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats nicht geeignet, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Epoch Times sprach mit der Philosophin Judith Simon. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats sowie Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“. Am Donnerstag, 11. Juni, stellte der Rat in Berlin 13 Empfehlungen für den digitalen Kinder- und Jugendschutz vor.
Frau Simon, ab welchem Alter sollten Kinder laut dem Ethikrat Zugang zu den sozialen Medien bekommen? Was halten Sie von einem Social-Media-Verbot, wie es in anderen Ländern umgesetzt wurde?
Wir haben uns im Deutschen Ethikrat gegen eine pauschale Altersgrenze für soziale Medien ausgesprochen. Stattdessen muss differenziert werden, welche Technologien und Medien für Kinder geeignet sind und welche nicht.

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Deswegen soll es einen gestuften, risikobasierten Ansatz geben. Wenn bestimmte gefährliche Funktionen enthalten sind, dann ist es eher für Ältere geeignet. Wenn die Inhalte dagegen sehr kinderfreundlich sind, können auch jüngere Kinder die Medien nutzen.
Wir haben gesagt, dass ein Social-Media-Verbot ein Stück zu weit geht, da es die Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen einschränkt. Andererseits ist es zu eng, weil es die ganzen anderen digitalen Technologien wie KI-Chatbots, Messenger und so weiter aus dem Blick nimmt und sich nur auf soziale Medien fokussiert.
Generative KI erleichtert das Vortäuschen von Identitäten. Dadurch werden Anbahnungsversuche Erwachsener bei Kindern mit sexueller Absicht, das sogenannte Cybergrooming, schwerer oder gar nicht mehr erkennbar. Welche Schutzmechanismen schlägt der Ethikrat vor und inwiefern sind Gesetzgeber und Plattformbetreiber hier gefordert?
Ein großer Schwerpunkt war, dass wir gesagt haben, generative KI muss viel stärker in den Blick genommen werden, als das im Moment der Fall ist. Das muss zum einen dazu führen, dass zum Beispiel bestimmte gesetzliche Regelungen im Jugendschutz verändert werden, um auch generativer KI Rechnung zu tragen.
Und auf der anderen Seite geht es gerade um dieses Grooming und diese Anbahnung, was natürlich dann wieder ein Stück weit über die sozialen Medien hinausgeht. In sozialen Medien, auf die Kinder und Jugendliche bereits zugreifen können, sollten Anbahnungskontaktmöglichkeiten durch Fremde unterbunden oder verhindert werden. Es gibt also unterschiedliche Ansatzpunkte, einerseits bei bestimmten Einschränkungen der Nutzung generativer KI selbst und andererseits bei der Verwendungsweise, beispielsweise für Grooming.
Wo sind Plattformbetreiber und wo ist der Gesetzgeber gefordert?
Die Plattformbetreiber müssen das umsetzen. Da sie vieles nicht freiwillig umsetzen, muss der Gesetzgeber bestimmte Dinge einfordern. Ein Hebel wäre der Digital Services Act (DSA). Wir haben uns sehr stark für Lösungen auf europäischer Ebene und für eine effektivere Umsetzung des Digital Services Act ausgesprochen.
Eine Möglichkeit wäre da. Es gibt begleitende Leitlinien zu Artikel 28 des DSA, der sich mit Kinder- und Jugendschutz beschäftigt. Diese Leitlinien könnten verbindlich gemacht werden, um genau festzulegen, welche Funktionen und Features von Plattformbetreibern ausgestellt werden müssen, wenn sie ihre Services Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.
Das erfordert jedoch Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Ist es nicht sicherer, auch eine nationale Lösung zu finden? Oder würde diese nicht weit genug gehen?
Das Problem ist, dass alle gesetzlichen Regelungen, die Plattformbetreiber adressieren, ohnehin durch die Vollharmonisierung des Digital Services Act auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen. Das heißt, nationale Alleingänge adressieren ohnehin nicht wirklich die Plattformen.
Ein weiteres Problem wäre: Wenn wir jetzt unterschiedliche nationale Lösungen hätten, käme es zu einer Fragmentierung und zu noch schwereren Rechtsdurchsetzungen. Deswegen müsste es einheitliche Lösungen geben. Den DSA gibt es ja bereits. Es geht also nicht darum, neue Einigkeit zu erzielen, sondern darum, dieses Gesetz effektiver umzusetzen und diese Leitlinien in den Gesetzestext selbst zu integrieren.
Die einfache Möglichkeit, pornografische Bilder mithilfe von Deepfake-Technologie erstellen zu können, kann dazu führen, dass Kinder selbst diese nutzen, um andere Kinder zu mobben. Wie bewertet der Ethikrat diese Gefahren und wie kann dem vorgebeugt werden?
Der Umgang mit solchen Deepfakes in diesem Kontext wird ja im Moment politisch auch noch mal unabhängig diskutiert, in welcher Art und Weise auch die Verbreitung von solchen Bildern unterbunden werden soll.
Das ist ein ganz wichtiges Thema, das gar nicht nur unbedingt bei den Plattformen angesetzt werden muss. Da kann es eben nationale Lösungen geben, dass man sagt, die Verbreitung von solchen Informationen wird unter Strafe gestellt. Das haben wir uns jetzt nicht spezifisch angeschaut. Unter das Thema generative KI fällt das aber natürlich als eine neue Quelle für neue Risiken, aber auch für bekannte Risiken, ganz klar.
Wie wichtig ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz beim Umgang mit Social-Media-Plattformen und generativer KI? Wie stark sind Elternhäuser und Bildungseinrichtungen gefordert, Medienkompetenz zu fördern?
Das ist sehr wichtig. Es kann nicht ausreichen, Verbote auszusprechen, sondern Menschen müssen für die Gefahren sensibilisiert werden, natürlich auch für die Chancen vieler dieser Technologien und die Art und Weise, wie man sinnvoll mit sozialen Medien oder KI umgeht. Man muss aber auch für die Probleme sensibilisiert werden, damit Kinder untereinander und Eltern mit ihren Kindern darüber reden und sich schützen können. Auch Schulen sollten einbezogen werden, um unterstützend tätig zu werden.
Wir haben auch über Kinderärztinnen und Kinderärzte gesprochen, die schon ganz früh durch die Kinderuntersuchungen, bei denen sie alle Eltern kennenlernen, sensibilisieren könnten, was die Nutzung digitaler Technologien und mögliche Schäden betrifft, auch wenn die Eltern bestimmte Praktiken vorleben.
Ich finde es sehr wichtig, dass es einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und einen Austausch darüber gibt, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können.
Wie würden Sie die aktuelle Situation einschätzen? Halten Sie unsere Kinder und Jugendlichen in dieser Hinsicht für fit? Oder haben Sie den Eindruck, dass diese Gefahren und Risiken noch gar nicht abschätzbar sind und noch viel Aufklärungsarbeit und Bewusstmachung nötig ist?
Ich halte Kinder und Jugendliche schon oft für fit. Aber das Problem ist, dass auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, also die gesamte Bevölkerung verstehen muss, wie diese Technologien funktionieren.
Meiner Meinung nach kann es nicht immer nur um Aufklärung gehen, die dann den Einzelnen zugemutet wird. Das Grundproblem ist, dass diese Software so gebaut ist, dass sie unsere Schwächen ausnutzt. Sie ist eben so gebaut, dass sie Aufmerksamkeit erregt.
Deshalb müssen wir unsere digitalen Umwelten so umgestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche, aber auch für uns alle, besser geeignet sind. Dann müssen wir Kinder nicht von bestimmten Dingen fernhalten, sondern haben das Problem an der Wurzel gepackt, nämlich bei den Geschäftsmodellen dieser Onlineplattformen.
Was genau schwebt Ihnen vor, wenn Sie vorschlagen, die digitalen Umwelten umzugestalten?
Einerseits sagen wir, dass wir süchtig machende Funktionen von sozialen Medien prinzipiell verbieten sollten. Es ist die Logik hinter den Endlosfeeds und dem unendlichen Scrollen und dem Blinken und Piepen überall, damit wir mehr Zeit auf diesen Plattformen verbringen.
Das gleiche Prinzip gilt bei Chatbots. Es gibt keinen Grund, warum Chatbots einen mit „Ich“ anreden oder signalisieren müssen, dass sie einen verstehen oder hören. Diese ganze vermenschlichende Sprache von Chatbots ist überflüssig. Die Idee dahinter ist: Je mehr Zeit wir mit diesen Chatbots auf diesen Plattformen verbringen, desto mehr Datenspuren hinterlassen wir und desto mehr wissen diese Plattformen.
Und das ist das eigentliche Geschäftsmodell. Das spricht natürlich gegen die Autonomie und Selbstständigkeit der Nutzerinnen und Nutzer, diese Dinge auch mal wegzulegen. Deswegen müssen wir auch diese Geschäftsmodelle in den Blick nehmen, damit sich etwas ändern kann.
Vielen Dank für das Gespräch.
Sehr gerne.
Das Interview führte Erik Rusch.
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Kontroverse Debatte übers Heizungsgesetz im Bundestag – Linke prüft Klage

Das Heizungsgesetz bleibt hochgradig umstritten: In der ersten Lesung im Bundestag betonten Union und SPD am Donnerstag, 11. Juni die Freiheit der Hauseigentümer bei der Wahl der Heizung.

Kritik am neuen Gebäudeenergiegesetz

Die AfD kritisierte, das Gebäudemodernisierungsgesetzsei de facto „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“.
Grüne und Linke bemängelten einen klimapolitischen Rückschritt und hohe Kosten für Mieter „in der größten Ölkrise aller Zeiten weltweit“. Die Linke prüft eine Klage.
Das Kabinett hat die Reform des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes aus der Zeit der Ampel-Regierung beschlossen.

Das Prinzip der Biotreppe im neuen Gesetz

Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll so langfristig möglich bleiben. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden (Biotreppe).
Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Wirtschaftsministerin Reiche sagte am heutigen Donnerstag im Bundestag, die bisherigen Regelungen seien kompliziert, bürokratisch und wenig flexibel. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungssetz gebe der Staat den Weg vor – „die Bürgerinnen und Bürger entscheiden“.
Sie hätten nun „Zeit für Anpassungen“. Reiche betonte, das Gesetz stehe nicht im Gegensatz zur CO2-Reduktion, und verwies auf die „Biotreppe“.

Förderung gesichert, Kritik an Biogas-Kosten

Reiche sagte, die Wärmepumpe werde „in den allermeisten Gebäuden Leittechnologie sein“. Die Förderung für den Einbau „setzen wir fort, das ist fest verabredet“. Steigende Stückzahlen „sollen dazu führen, dass die Preise sinken“.
Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard sagte, das neue Gesetz sei ein „Heizungshammer“ wie das alte Gesetz aus dem Haus des ehemaligen grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck.
Die „Biotreppe“ sei ein „faktisches Verbot von Öl und Gas“ – denn Biogas sei nicht in ausreichendem Maß verfügbar und „schon heute dreimal so teuer wie Erdgas“. Er kritisierte, dass die Regierung erst 2030 prüfen will, ob „genügend von dem Biomist da ist“.

Streit um fehlende Akzeptanz

Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleeberg rechtfertigte sich dafür, dass die SPD das derzeit noch gültige und von der Partei selbst mit erarbeitete Heizungsgesetz ändert.
Das Heizungsgesetz der Ampel habe „nicht die erforderliche Akzeptanz“ gehabt. 30 Prozent der Haushalte hätten keine Option gesehen, „das zu realisieren“. Der „neue Weg in die Wärmewende“ biete mehr Wahlfreiheit.
Die Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte das Gesetz „jetzt schon gescheitert“. Angesichts der „größten Ölkrise aller Zeiten“ wirke das geplante Gesetz „aus der Zeit gefallen“.
Es sei „das Ergebnis eines völlig überdrehten Furors gegen Robert Habeck“, das Ergebnis einer „Spirale der Wut“.

Mieterbund begrüßt 50/50-Aufteilung

Dröge kritisierte außerdem, Wirtschaftsministerin Reiche habe kleine Unternehmen wie Bäckereien oder Friseursalons „vergessen“ – für sie gibt es nicht wie für Mieterinnen und Mieter eine Kostenbremse, wenn Vermieter eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Diese Unternehmen „werden schlichtweg allein gelassen“, kritisierte Dröge.
Laut Gesetzentwurf sollen Vermieter beim Einbau einer Öl- oder Gasheizung 50 Prozent der Kosten tragen, die für die „Biotreppe“, Netzentgelte und CO2-Preis anfallen.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte dies – „derzeit tragen Mieterinnen und Mieter im Durchschnitt etwa 70 Prozent dieser Kosten“. In sehr ineffizienten Gebäuden allerdings könne es durch die 50/50-Aufteilung auch zu Mehrbelastungen für Mietende kommen.

Verstoß gegen das Grundgesetz?

Der Mieterbund verlangt daher, dass Vermieter den CO2-Preis vollständig tragen sollen.
Die Sprecherin der Linken für Klimagerechtigkeit, Violetta Bock, nannte den Gesetzentwurf im Bundestag verfassungswidrig. Die Linken-Fraktion prüfe eine Klage.
Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergibt sich laut der Linken-Fraktion ein Verschlechterungsverbot hinsichtlich bestehender Klimaschutzmaßnahmen.
Dies verpflichte den Gesetzgeber, bei jeder Änderung von rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten, dass die Alternative zum bestehenden gesetzgeberischen Schutzkonzept die Klimaziele des internationalen und europäischen Rechts im Ergebnis gleich geeignet und wirksam erreichen muss.

Gesetz vor der nächsten Hürde

Auch Umweltverbände haben bereits Klagen gegen das Gesetz angekündigt.
Das Gesetz wird jetzt in den Ausschüssen des Bundestags weiter beraten. Der Bundesrat berät am Freitag über das neue Heizungsgesetz.
Die zuständigen Ausschüsse haben den Gesetzentwurf als „handwerklich mangelhaft“ kritisiert, er führe zu „übermäßiger Bürokratie und Beratungsaufwand“.
Wichtige Fragen des Vollzugs blieben aufgrund der fehlenden Definitionen mehrerer Rechtsbegriffe offen. Auch der Nationale Normenkontrollrat hatte den Entwurf als nicht praxistauglich eingestuft. (afp/red)
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Warken plant mehr Einsparungen für stabile Kassenbeiträge

Das Spargesetz für stabile Beiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen soll eine noch größere Finanzlücke schließen als bisher geplant.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte nach einer Konferenz mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern in Hannover, die Ausgabendynamik bei den Kassen sei nach Zahlen des ersten Quartals höher als bislang erwartet. Dies ergebe ein weiteres Defizit von 3,5 Milliarden Euro.
Im Entwurf, den das Kabinett auf den Weg gebracht hat, habe es einen Puffer von einer Milliarde Euro gegeben, erläuterte die Ministerin.
„Sprich, der Rest muss jetzt dann noch zusätzlich gehoben werden, um Beitragsstabilität zu bekommen.“ Rechnerisch ergibt sich eine Summe von rund 2,5 Milliarden Euro.

Entwurf kommt ins parlamentarische Verfahren

Nähere Angaben zu dafür vorgesehenen Maßnahmen machte Warken zunächst nicht. Dies werde nun im parlamentarischen Verfahren geklärt. Klar sei, dass der Spielraum damit insgesamt „noch etwas verengter“ sei.
Der Entwurf kommt an diesem Freitag in den Bundestag, auch der Bundesrat befasst sich erstmals damit. Unter den Ländern gibt es zahlreiche Einwände gegen vorgesehene Einschnitte vor allem bei den Kliniken.
Warken plant Ausgabenbremsen bei Praxen, Krankenhäusern und der Pharmabranche – aber etwa auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Dies soll neue Anhebungen der Zusatzbeiträge im kommenden Jahr vermeiden. (dpa/red)
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Merz vor EU-Gipfel: Fokus auf Wachstum, Sicherheit und ein starkes Europa


In Kürze:

  • Merz stimmt Bundestag auf Europäischen Rat am 18. und 19. Juni ein.
  • Bundesregierung sieht Deutschland vor wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen.
  • EU soll ihre Wettbewerbsfähigkeit, Souveränität und Widerstandsfähigkeit stärken.
  • Opposition kritisiert Wirtschafts-, Sozial- und Außenpolitik der Regierung.

 
Im Bundestag hat Bundeskanzler Friedrich Merz am Donnerstag, 11. Juni, eine Regierungserklärung anlässlich einer bevorstehenden Ratssitzung abgegeben. Der Europäische Rat wird am 18. und 19. Juni in Brüssel tagen. Die Lage in der Ukraine und im Nahen Osten wird der vorläufigen Tagesordnung zufolge ebenso eine Rolle spielen wie der Mehrjährige Finanzrahmen der EU (MFR) von 2028 bis 2034.
Dazu wird es um die Themenkomplexe Migration und GEAS, ökonomische Herausforderungen, Verteidigungspolitik und Sicherheit sowie illegale Drogen gehen. Neben den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten werden auch Ratspräsident António Costa und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dem Treffen beiwohnen.

Merz sieht Erfolgspotenziale bei Start-ups und im Technologiebereich

Am Beginn seiner Regierungserklärung wurde Bundeskanzler Friedrich Merz zunächst von einer Mikrofonpanne ausgebremst, die jedoch rasch behoben werden konnte. Anschließend zeichnete er das Bild eines Landes, das angesichts geopolitischer Spannungen, technologischer Konkurrenz und demografischer Veränderungen vor tiefgreifenden Herausforderungen stehe. Zugleich verwies er auf bestehende deutsche Erfolgsgeschichten, an die angeknüpft werden könnten.
Als Beleg für die wirtschaftliche Stärke Deutschlands verwies Merz auf ein Umsatzplus von 19 Prozent sowie 10.000 neue Arbeitsplätze in der Luft- und Raumfahrtindustrie. Zudem seien im vergangenen Jahr mehr als 3.500 Start-ups gegründet worden – ein Anstieg um 30 Prozent. Angesichts der aktuellen Herausforderungen könne Deutschland entweder am Status quo festhalten oder seine Stärken nutzen, um sich neu aufzustellen. Für Letzteres habe sich die Bundesregierung entschieden.
Die Regierung habe bereits wichtige Weichen gestellt und werde diesen Kurs fortsetzen, betonte der Kanzler. Wie auch Redner von Union und SPD würdigte er das Gipfeltreffen der Regierungsspitzen mit Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Verbänden am Mittwoch in Berlin. Das Treffen habe einen konstruktiven Dialog und die Bereitschaft zu gemeinsamen Lösungen erkennen lassen.

Wirtschaftliches Fundament für das kommende Jahrzehnt sichern

Merz räumte ein, dass weiterhin Unternehmen schließen und Arbeitsplätze verloren gehen würden. Umso wichtiger sei es, das wirtschaftliche Fundament Deutschlands für mindestens das kommende Jahrzehnt zu stärken, betonte er.
Zugleich verwies der Kanzler auf die europäische Dimension der aktuellen Herausforderungen. Beim bevorstehenden Europäischen Rat werde es auch darum gehen, die Handlungsfähigkeit der EU zu stärken. Europa müsse seine „Souveränität und Widerstandsfähigkeit“ ausbauen und seinen Platz in der internationalen Ordnung behaupten.
Zu den Schwerpunkten, die er in Brüssel setzen wolle, zählte Merz das Bekenntnis zu einem offenen und fairen Welthandel. Dieser sei ein wichtiger Motor für Wohlstand und Wachstum in Deutschland und Europa. Zugleich müsse die EU ihre Interessen entschlossen verteidigen, wenn andere Staaten gemeinsame Regeln nicht einhielten.

Kanzler sieht Deutschland auf Kurs zur europäischen Spitze

Beim Ausbau und der Diversifizierung internationaler Handelsbeziehungen sieht Merz Deutschland und Europa auf einem guten Weg. Er verwies auf Handelsabkommen mit Mexiko und den Mercosur-Staaten sowie auf laufende Verhandlungen mit Indien, Indonesien, Malaysia und den Philippinen. Auch die Ratifizierung der im vergangenen Jahr vereinbarten Zollregelung mit den USA befinde sich nach seinen Worten „auf der Zielgeraden“. Er rechne mit einer Zustimmung des Europäischen Parlaments und im Gegenzug mit dem Bekenntnis der USA zur vollständigen Umsetzung der Vereinbarung.
Auf europäischer Ebene kündigte Merz an, sich weiterhin für den Abbau von Bürokratie und Regulierung einzusetzen. Als Erfolg nannte er Erleichterungen für den deutschen Maschinenbau bei der Umsetzung der europäischen KI-Regeln. Die Wettbewerbsagenda müsse nun konsequent nach dem vereinbarten Fahrplan umgesetzt werden. Deutschland werde dabei als Antreiber und Taktgeber auf Fortschritte drängen.
Beim Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028 sprach sich Merz für eine grundlegende Modernisierung des EU-Haushalts aus. Es seien gemeinsame Investitionen in Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit und europäische Souveränität erforderlich. Gleichzeitig müsse eine übermäßige Verschuldung auf EU-Ebene unterbleiben.

Merz sieht GEAS als Beleg für die europäische Migrationswende

In Bezug auf die Ukraine bekräftigte Merz das Ziel eines „gerechten und dauerhaften Friedens“, der zugleich europäische Sicherheitsinteressen wahre. Die Bundesregierung werde die Ukraine weiterhin unterstützen, „so lange, wie es notwendig ist“, sagte er und stellte zudem eine spätere EU-Beitrittsperspektive in Aussicht.
Darüber hinaus erklärte Merz seine grundsätzliche Bereitschaft, sich an einer Sicherung der Straße von Hormus zu beteiligen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben seien.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) bezeichnete der Kanzler als wichtigen Fortschritt. Die „Migrationswende“ zeige sich dadurch bereits sowohl in Deutschland als auch in Europa.
Sowohl im eigenen Land als auch in der EU gehe die Zahl irregulärer Einreisen zurück. Der Erfolg, den die gemeinsamen asylpolitischen Bemühungen auf europäischer Ebene bewirkt hätten, zeige: „Politik kann Regeln so ändern, dass sich die Situation verbessert.“

Opposition kritisiert Regierungspolitik – Koalition verteidigt Kurs

Im Rahmen der Aussprache zeichnete AfD-Fraktionschefin Alice Weidel ein deutlich pessimistisches Bild der Lage. Sie verwies auf Arbeitsplatzverluste, Unternehmensinsolvenzen und weiterhin hohe Asylzahlen. Zudem kritisierte sie die Ukraine-Politik der Bundesregierung und sprach von einer Fortsetzung der „Massenmigration“.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch warnte davor, Deutschland schlechtzureden. Europa blicke weiterhin auf Deutschland. Er sprach sich für einen Ausgleich zwischen Reformen und sozialer Gerechtigkeit aus und warb für eine stärkere europäische Industriepolitik. Auch er betonte, das Treffen mit den Sozialpartnern gebe Anlass zu Optimismus für Kompromisse, die das Land voranbringen könnten.
Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann, warf der Bundesregierung vor, viele Erwartungen geweckt, bislang aber zu wenig geliefert zu haben. Reformen müssten ausgewogen sein und dürften den gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht gefährden.
Unionsfraktionschef Jens Spahn verteidigte den eingeschlagenen Kurs. Deutschland müsse seine sozialen Sicherungssysteme reformieren und die Ausgaben stärker an den Einnahmen ausrichten. Ziel sei wirtschaftliches Wachstum statt bloßer Umverteilung. Auch er verwies auf das Treffen mit den Sozialpartnern und äußerte die Erwartung einer „Einigung in der Mitte“ im Reformprozess.
Der Vorsitzende der Linksfraktion, Sören Pellmann, kritisierte die aus seiner Sicht zu starke Fokussierung auf militärische Lösungen. Er forderte stattdessen höhere Investitionen in Bildung, Infrastruktur und soziale Sicherung anstelle weiterer Aufrüstung.
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Deutscher Ethikrat: Social-Media-Verbot ist keine Lösung

Ein gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien und pauschale Verbote sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats „nicht geeignet“, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Stattdessen sei ein ausgewogenes Schutzkonzept nötig, das die Risiken sämtlicher digitaler Angebote berücksichtigt, erklärte der Ethikrat.
In seiner Stellungnahme beschäftigen sich die Fachleute unter anderem auch mit Smartphones an Schulen und der Rolle der Eltern.

Mindestalter keine Lösung

„Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“, sagte der Vorsitzende des Ethikrats, Helmut Frister. Es gehe um das Kindeswohl, und das schließe auch gesellschaftliche Teilhabe mit ein.
Dabei sei aber wichtig, den nötigen Schutz junger Menschen mit ihren Interessen und der Befähigung für digitale Angebote in Ausgleich zu bringen.
Dafür sei ein gesetzliches, umfassendes Mindestalter für Soziale Medien aus Sicht des Ethikrats aber „nicht geeignet“. Keine Beschränkung sei komplett unumgänglich und viele junge Menschen seien kompetent darin, sie zu umgehen.

Ethikrat für umfassenderes Schutzkonzept

Ohnehin greife der Fokus auf Soziale Medien zu kurz, warnte das Gremium. Denn Risiken wie Sucht, Gewalterfahrungen und Cybermobbing gingen von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur dort gebe, sondern etwa auch bei Streamingdiensten und frei zugänglichen Messengern.
Außerdem nutzten viele Kinder und Jugendliche bereits KI wie Chatbots und Bildgeneratoren und diese seien noch unzureichender reguliert. Ein Mindestalter für Soziale Medien ignoriere diese Gefahren und berge das Risiko, dass sich Kinder und Jugendliche verstärkt diesen Angeboten zuwendeten.
Nötig sei also ein umfassendes Schutzkonzept, und dafür bilde das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zur Regulierung von Plattformen bereits eine gute Grundlage. „Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssen aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden“, sagte Frister dazu.

Mehr Einsatz der Eltern

Grundsätzlich komme den Familien und Eltern eine große Verantwortung zu und diese Erziehungsfreiheit müsse der Staat „respektieren und unterstützen“, forderte der Ethikrat.
Eltern bräuchten aber leicht zugängliche, seriöse Informationen über Gefahren im Netz und „bessere technische Werkzeuge“, mit denen sie die Aktivitäten ihrer Kinder begleiten könnten, etwa Apps zur Bildschirmzeit und zum Kinderschutz.
Nicht zuletzt müssten auch die jungen Menschen stärker einbezogen werden – von den Eltern selbst, aber auch bei politischen Entscheidungen. Der Ethikrat spricht sich außerdem dafür aus, dass die private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen „weitgehend eingeschränkt werden“, so wie es bereits in einigen Ländern gelte.

Klöckner: Flucht in die digitale Parallelwelt verhindern

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), die den Ethikrat um die Stellungnahme gebeten hatte, sagte ebenfalls, digitale Medien seien „mittlerweile ein selbstverständlicher Teil beim Aufwachsen junger Menschen“.
Das habe auch Schattenseiten, dazu gehörten auch „digitale Ausgrenzung, problematische Schönheitsideale und auch die Gefahr von Radikalisierung“. Viele flüchteten sich in eine digitale Parallelwelt. Es bestehe Handlungsbedarf.
Parallel arbeitet derzeit eine von Familienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Kommission an an Empfehlungen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Ende Juni will das Gremium konkrete Handlungsempfehlungen vorstellen und im September einen Abschlussbericht vorlegen. (afp/red)
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Wirtschaftsstudie zeichnet düsteres Bild vom deutschen Sozialstaat

Eine starke Belastung des Faktors Arbeit sowie vergleichsweise hohe Sozialbeiträge – Deutschland zahlt einer Studie zufolge in allen Sozialversicherungen überdurchschnittlich viel für vielfach nur mittelmäßige Ergebnisse.
Eine neu veröffentlichte Prognos-Studie im Auftrag der wirtschaftsnahen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) legt auf Basis internationaler Vergleichsdaten offen, dass alle drei Säulen der Sozialversicherung – Rente, Gesundheit und Pflege – dringend struktureller Reformen bedürfen.

Der Handlungsspielraum ist weg

Der Reformbedarf war laut Prognos bereits im Jahr 2000 mit hoher Zuverlässigkeit absehbar. „Was sich verändert hat, ist nicht die Prognose – sondern der verlorene Handlungsspielraum.“
Die Koalition müsse „bis zur Sommerpause“ den Mut haben, entschlossene Reformen anzustoßen, „wenn sie das Sozialsystem insgesamt retten will“.
„Deutschland leistet sich beim Sozialstaat Rekordausgaben – und erzielt im internationalen Vergleich allenfalls Mittelmaß“, erklärte INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben.
„Die deutschen Sozialversicherungen werden ohne Reformen immer teurer und wirken damit wachstumshemmend, wodurch die Lage weiter verschärft wird – ein Teufelskreis, den nur grundlegende Reformen durchbrechen können.“ Notwendig seien „mehr Eigenbeteiligung, mehr Kapitaldeckung und bei den Leistungen eine Fokussierung aufs Wesentliche“.

Rentenbeiträge deutlich über dem OECD-Durchschnitt

In der gesetzlichen Rentenversicherung liege Deutschland mit einem Beitragssatz von 18,6 Prozent deutlich über dem Durchschnitt der 38 Mitgliedstaaten der OECD, heißt es in der Studie. Dieser liegt demnach bei 16,0 Prozent.
Zugleich liege das Rentenniveau in Deutschland bei 42,1 Prozent, und damit unter dem OECD-Durchschnitt von 43,0 Prozent.

Altersvorsorge gravierend unterentwickelt

Noch gravierender sei das Defizit bei der privaten Altersvorsorge: Mit einem Altersvorsorgevermögen von lediglich 6,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gehöre Deutschland zu den am schlechtesten kapitalgedeckten Rentensystemen der OECD – der Schnitt liegt bei 95,2 Prozent.
Ohne den Ausbau einer kapitalgedeckten Säule droht dem System mit dem Renteneintritt der Babyboomer eine zusätzliche Belastungswelle: Die Deutsche Rentenversicherung erwartet einen Anstieg des Beitragssatzes auf 19,8 Prozent bis 2028 und auf 21,2 Prozent bis 2040.

Gesundheit in „struktureller Schieflage“

In der Gesundheit gibt Deutschland der Studie zufolge mit 12,3 Prozent des BIP mehr aus als jedes andere EU-Land und liegt unter allen OECD-Ländern nur hinter den USA.
Trotzdem bewege sich Deutschland bei Lebenserwartung und vermeidbarer Sterblichkeit nur im OECD-Mittelfeld. Die Ursache sei „eine strukturelle Schieflage zwischen zu vielen Krankenhäusern mit zu wenig Fällen und einer unterentwickelten Primärversorgung“.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich seit 1995 fast verdreifacht – von 124 Milliarden auf 352 Milliarden Euro (2025). Mehr Effizienz statt mehr Einnahmen müsse die Devise lauten, urteilen die Prognos-Autoren.

Pflege vor Kollaps

Die Soziale Pflegeversicherung steht laut der Studie vor dem strukturellen Kollaps. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist seit 2015 auf 5,7 Millionen gestiegen. Eigenanteile von über 3.200 Euro pro Monat im ersten Heimaufenthaltsjahr überforderten immer mehr Betroffene; ein wachsender Anteil der Heimbewohner sei auf Sozialhilfe angewiesen.
Der demografische Wandel allein erkläre die Überforderung des Pflegesystems aber nur zu einem kleinen Teil. Wesentlicher Treiber sei hingegen die massive Ausweitung der Leistungsberechtigten im Zuge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes von 2017 gewesen.
Der demografische Wandel wird das Finanzierungsproblem in den Sozialsystemen der Studie zufolge weiter verschärfen.
So stieg der Altenquotient – also die Zahl der Über-65-Jährigen je 100 Menschen im Erwerbsalter – seit 2000 von 26,8 auf 38,8 im Jahr 2024. Mit dem vollständigen Renteneintritt der Babyboomer wird er laut Studie bis 2037 weiter auf 50,9 zulegen. (afp/red)
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Landräte zur Finanzausstattung der Kommunen: „So kann es nicht weitergehen“


In Kürze:

  • Der Deutsche Landkreistag verlangt einen größeren Anteil vom Umsatzsteuerkuchen.
  • Ein Rekorddefizit von gut 30 Milliarden Euro bei den Kommunen soll gestopft werden.
  • Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will Kommunen „nicht im Regen stehen lassen“, macht aber keine konkreten Zusagen.

 
Vor dem Hintergrund der seit Jahren klammen Kommunalkassen hat der Deutsche Landkreistag (DLT) während seiner zweitägigen Mitgliederversammlung am 8. und 9. Juni 2026 einen deutlich höheren Anteil an den Umsatzsteuereinnahmen verlangt.
In ihrem „Berliner Appell der 294 Landkreise“ forderten die Landräte zehn Prozentpunkte mehr, zumindest als Überbrückung, „bis grundlegende Reformen greifen“. Gemessen an den gesamten Umsatzsteuern des Jahres 2025 würde dies einem Plus von rund 31 Milliarden Euro entsprechen. Damit wäre das Rekorddefizit von gut 30 Milliarden Euro, das die kommunalen Haushalte Ende 2025 auswiesen, ausgeglichen.
Dieselbe Lösung hatte im Januar der Deutsche Städtetag in seinen „Dresdner Impulsen“ vorgeschlagen. Demnach sollte der Umsatzsteueranteil der Kommunen von 2,8 auf 12,8 Prozent steigen.

Kommunale Spitzenverbände rechnen mit steigenden Defiziten

Für das laufende Jahr rechnen der DLT, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund, die zusammen die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bilden, mit einem noch höheren Defizit von 31,6 Milliarden Euro in den 13 Flächenländern. 
Nach einer Prognose der Bundesvereinigung vom Sommer 2025 könnte der Schuldenberg im kommenden Jahr auf 34,7 Milliarden Euro anwachsen, 2028 sogar bei 36,1 Milliarden Euro liegen. Ein aktuellerer Ausblick sei gerade in Arbeit, erklärte eine Sprecherin des Städtetags NRW auf Anfrage von Epoch Times.
Die kommunale Finanzkrise sei „flächendeckend“. Die jeweiligen Anteile der Mitgliedstädte würden nicht gesondert ausgewiesen, so die Sprecherin. Als Ursachen für die „massive strukturelle Unterfinanzierung“ nannte sie „mehr Aufgaben durch Bund und Länder, die nicht ausfinanziert sind, dynamisch wachsende Sozialausgaben“ sowie „keine gute Gesetzgebung mit immer mehr bürokratischem Aufwand“.

Landkreistagspräsident Brötel: „So kann es nicht weitergehen“

DLT-Präsident Achim Brötel (CDU) skizzierte die Situation in einer Pressemitteilung wie folgt: „Rücklagen sind vielerorts aufgebraucht, Investitionen in Schulen, Kitas, Straßen, Digitalisierung und ÖPNV werden zurückgestellt, Kassenkredite steigen bedrohlich in nie gekannte Höhen. So kann es nicht weitergehen.“
Brötel war zu Beginn des Jahrestreffens im Berliner Café Moskau für weitere zwei Jahre im Amt bestätigt worden. Als Landrat steht er dem Neckar-Odenwald-Kreis im Norden Baden-Württembergs vor. Bei seiner Abschlussrede am Dienstag betonte er noch einmal die Notwendigkeit baldiger Reformen:
„Wer immer nur nach mehr Geld ruft und sich Reformen verweigert, macht es sich definitiv zu leicht. Wer immer nur von Reformen spricht und die akute Finanznot der Kommunen währenddessen konsequent ignoriert, aber ebenfalls. Das muss sich deshalb auch unbedingt ändern.“
Brötel forderte nicht nur eine kurzfristige Stabilisierung der Investitionen aus dem Sondervermögen des Bundes, sondern langfristig auch ein Ende der ungebremst steigenden laufenden Ausgaben. Es bedürfe „mehr Mut zur Zumutung“, wenn es um Reformen gehe.
Die Landräte hatten ihre Forderungen an die Bundesregierung schon am Vortag in ihrem Berliner Appell auf den Punkt gebracht:
„Berlin muss die kommunalen Finanzen sofort stabilisieren, den Sozialstaat zukunftsfähig machen und Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung von unnötiger Bürokratie entlasten.“
Das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ müsse wieder konsequent umgesetzt werden: „Wenn Bund und Länder neue Aufgaben beschließen oder Standards erhöhen, müssen sie die Kosten vollständig, dauerhaft und rechtzeitig tragen“, heißt es in dem Appell. Dabei stünden auch und vorrangig die Länder in der Pflicht.

Gegen neue Leistungsversprechen und mehr Verwaltungsaufwand

Die kommunale Ebene dürfe zudem nicht länger „Ausfallbürge anderer Systeme“ sein, fordern die Landräte. Was etwa in der Zuständigkeit der Pflegeversicherung oder der Schulen liege, dürfe nicht mehr „dauerhaft über die Eingliederungshilfe oder die Jugendhilfe“, also nicht über die kommunale Ebene, bezahlt werden.
Die Landräte zeigten sich zudem einig, dass es „keine neuen Leistungsversprechen mit neuen Ausgaben und neuem Verwaltungsaufwand“ mehr geben dürfe.
Speziell die Ausgaben für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung, der Kinder- und Jugendhilfe und der Hilfe zur Pflege seien längst so stark gestiegen, dass sie „Zukunftsinvestitionen in Schulen, Straßen, Digitalisierung, Sicherheit und Daseinsvorsorge“ verdrängen würden.
Bei all dem gehe es ihnen nicht um „sozialen Kahlschlag“, so die Landräte, sondern um „mehr Wirksamkeit, angemessene Eigenbeteiligungen und mehr pauschale Leistungen“. Die 294 Landkreise erwarten jetzt „Mut zu Reformen“ und „reichen die Hand, diesen Weg gemeinsam zu gehen“, unterstrichen die Mitglieder des DLT in ihrem Appell.

Klingbeil sieht „historische Pflicht“ zur gemeinsamen Problemlösung

Zur Versammlung der Landräte waren am Nachmittag des 8. Juni auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sowie Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) als Gastredner geladen.
Der Bundeskanzler sollte am nächsten Tag sprechen, sagte aber kurzfristig ab. Für ihn sprang Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) ein. Nach Einschätzung der „Fränkischen Nachrichten“ gelang es aber keinem der drei Kabinettsmitglieder, Zuversicht unter den Landräten zu verbreiten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bei seiner Rede auf dem Jahrestreffen des Deutschen Landkreistags am 8. Juni 2026 in Berlin. Foto: Bildschirmfoto/DLT

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bei seiner Rede auf der Landkreisversammlung am 8. Juni 2026 in Berlin.

Foto: Bildschirmfoto/Deutscher Landkreistag

Klingbeil sprach mit Blick auf jene, „die sich vorgenommen haben, dieses Land in seinen Grundwerten und seinen Grundfesten auseinanderzunehmen“, von einer gemeinsamen „historischen Pflicht“, die Probleme zu lösen.
Auf die DLT-Forderung nach einem größeren Umsatzsteueranteil ging der Chef der Finanzen des Bundes nicht ein. Er erinnerte daran, dass sein Ministerium im April ein Länder- und Kommunalentlastungsgesetz auf den Weg gebracht hat, das den Bundesländern zwischen 2026 und 2029 jährlich 1 Milliarde Euro zusätzlich bereitstellen soll.
Den Spruch „Wer bestellt, bezahlt“ könne man leicht in Talkshows äußern, meinte Klingbeil. In der Praxis gehe es aber darum, juristisch saubere Lösungen für den „Prozess der Veranlassungskonnexität“ zu finden. Er hoffe, dass dies noch 2026 klappen werde:
„Wir dürfen die Kommunen hier nicht im Regen stehen lassen.“
Ob Deutschland überhaupt ein starkes Land bleiben werde, werde „sich entscheiden, wenn wir jetzt Knoten durchschlagen“, mahnte der Vizekanzler.
Investitionsfortschritte gebe es dank des 500 Milliarden Euro schweren „Sondervermögens“ des Bundes beim Wohnungsbau und bei der Digitalisierung. Dabei handele es sich aber um den „einzig wirksamen Wachstumsimpuls, den wir in diesem Land leider gerade haben“, so Klingbeil.
Er hoffe, dass das Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das „die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie steigern“ soll, noch im Juni verabschiedet werden könne.
Nach Angaben des DLT-Pressesprechers sei nach Klingbeils Auftritt allen Anwesenden klar gewesen, dass eine Lösung „nur im Rahmen auch von Leistungsrückführungen oder dem Absenken von Standards etwa im Sozialbereich gelingen könne“.
Auf Nachfrage von Epoch Times wies das Bundesfinanzministerium darauf hin, dass der Bund die Länder und Kommunen bereits vielfach unterstütze. Allein im Bereich Soziales flössen derzeit „jährlich rund 25 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt in die Kassen der Kommunen“, schrieb ein Sprecher. Daneben entlaste der Bund die Kommunen „beispielsweise beim Ganztagsbetreuungsausbau, beim Startchancenprogramm und beim Digitalpakt 2.0 sowie in den Bereichen Verkehr und Bauen“.
Auch die 100 Milliarden Euro aus dem „Sondervermögen“ sollten über die Länder zum größten Teil in die kommunale Infrastruktur fließen. Steuerliche Mindereinnahmen, die den Kommunen aufgrund des Investitionssofortprogramms zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland entstünden, würden bereits ausgeglichen, so der Sprecher, nämlich über die Erhöhung der Festbeträge der Gemeinden im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung.

Landkreistagspräsident begrüßt Warkens Pflegekostenidee

DLT-Präsident Brötel zeigte sich im Interview mit dem Nachrichtensender „Phoenix“ offen für den Vorschlag von Gesundheitsministerin Warken, das Angehörigenentlastungsgesetz zu ändern, um Familienangehörige mit einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro wieder stärker an den Pflegekosten für ihre Verwandtschaft beteiligen zu können.
Den Kommunen weitere 5 Milliarden Euro Kosten aufzubürden, um die Krankenhauslandschaft zu reformieren, sei jedoch „unbedingt“ zu verhindern, so Brötel.
Der DLT vertritt eigenen Angaben zufolge drei Viertel der kommunalen Aufgabenträger, rund 96 Prozent der Fläche und mit knapp 56 Millionen Einwohnern 68 Prozent der Bevölkerung in den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland.

Bundesratspräsident: Länder werden Steuerreform nur ohne Haushaltskürzungen absegnen

Auch die Länderseite erhöhte jüngst den Druck auf die Bundesregierung. Andreas Bovenschulte (SPD), Bürgermeister von Bremen und derzeit Bundesratspräsident, warnte im „SPIEGEL“-Interview vor zu viel Reformeifer aus dem Bundeskabinett.
Aus seiner Sicht bedürfe es vor der parlamentarischen Sommerpause lediglich einer Steuerreform, um wieder Wachstum zu schaffen, Arbeitsplätze zu sichern und die allgemeine Stimmung zu heben. Sollten daraufhin weniger Steuern eingenommen werden, könne man dies durch Aufnahme zusätzlicher Kredite ausgleichen.
Einsparungen im Bund, in den Ländern oder in den Kommunen zur Gegenfinanzierung von Steuererleichterungen halte er dagegen für den falschen Weg. Durch Haushaltskürzungen sei eine Belebung der Wirtschaft nämlich nicht zu erreichen, so Bovenschultes Überzeugung. „Die Länder wären dann gezwungen, die Steuerreform im Bundesrat abzulehnen.“
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deutschland wirtschaft wissen

IWH: Wirtschaftswachstum nur bei Öffnung der Straße von Hormus

Die deutsche Wirtschaft wird nach Ansicht des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) nur anziehen, wenn die Straße von Hormus noch in diesem Sommer wieder befahrbar wird.
Andernfalls „würde die deutsche Wirtschaftsleistung im Jahr 2026 bestenfalls stagnieren“, heißt es in einer Analyse. Dann würde Erdöl noch wesentlich teurer werden, und es wäre mit höheren Inflationsraten und Zinssätzen zu rechnen. Auch wäre ein Rückschlag für die deutschen Exporte wahrscheinlich.
Sollte sich der Golfkonflikt jedoch entspannen und sollten die Energiepreise nicht weiter steigen, wird sich nach Ansicht des Instituts die Erholung im Laufe des Jahres 2026 fortsetzen.
In diesem Fall dürfte die Produktion in diesem und im folgenden Jahr um 0,9 Prozent zunehmen. Ähnliche Expansionsraten sind auch für Ostdeutschland zu erwarten.
Im März waren die IWH-Konjunkturforscher für die deutsche Wirtschaft noch von einem Zuwachs von 0,7 Prozent für 2026 und 1 Prozent für 2027 ausgegangen. (dts/red)
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deutschland

Wahlumfrage: AfD, Union, Grüne vor SPD – Zufriedenheit mit Kanzler Merz sinkt weiter

Einen Monat vor der parlamentarischen Sommerpause gibt es in den Umfragen wenig Veränderung. Wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahl wäre, käme die AfD laut der am Donnerstag veröffentlichten Umfrage des Instituts Ipsos auf 27 Prozent (+1) und bliebe stärkste politische Kraft.
Die Union verharrt bei 23 Prozent, die Grünen erreichen wie im Vormonat 14 Prozent und liegen damit weiterhin vor der SPD mit 13 Prozent, die sich ebenfalls nicht bewegt. Die Linke hält ebenfalls ihr Niveau bei 12 Prozent.
Die FDP liegt unverändert bei 4 Prozent und bleibt damit auch nach der Wahl von Wolfgang Kubicki zum Parteivorsitzenden unter der Fünf-Prozent-Hürde.
Das BSW stagniert bei 3 Prozent und würde den Einzug in den Bundestag ebenfalls verpassen. Alle sonstigen Parteien kommen zusammen nur noch auf 4 Prozent, und verlieren damit einen Zähler.

Zufriedenheit mit Regierung gering

Parallel zur Sonntagsfrage hat Ipsos auch die Zufriedenheit mit Bundeskanzler Friedrich Merz und der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD erhoben. Der Anteil der eher Zufriedenen mit Kanzler Merz sinkt im Vergleich zum Vormonat um drei Prozentpunkte auf 15 Prozent.
Die Bundesregierung wird ebenfalls nur von einer Minderheit positiv bewertet, hält sich im Vergleich zum Kanzler aber stabil auf niedrigem Niveau: Aktuell sind unverändert 17 Prozent der Deutschen mit der Arbeit der Bundesregierung zufrieden.
Ipsos hatte vom 5. bis 7. Juni genau 1.000 Wahlberechtigte in Deutschland befragt, das Ergebnis ist gewichtet nach Alter, Geschlecht, Bildung, Region und Wahlverhalten bei der letzten Bundestagswahl. (dts/red)
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deutschland wirtschaft

Mehr Arbeitslose, höhere Inflation: Ökonomen fürchten Rezession

Mit dem Ölpreisschock und Irankrieg droht Deutschland nach Einschätzung des DIW eine Rezession. Die Ökonomen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung halbieren ihre Wachstumsprognose für das laufende Jahr.
Demnach erwarten sie für 2026 nur ein Plus von 0,5 Prozent und von 0,8 Prozent für das kommende Jahr – jeweils rund einen halben Prozentpunkt weniger als zuletzt vermutet.
Der Irankrieg habe die Erholung der Wirtschaft ausgebremst, bevor sie sich festigen konnte. „Gestiegene Öl- und Gaspreise treiben die Verbraucherpreise, schmälern die Kaufkraft der privaten Haushalte und verstärken die Unsicherheit.“
Die deutsche Wirtschaft dürfte nach Einschätzung des DIW „sowohl im zweiten als auch im dritten Quartal leicht schrumpfen“, bevor sie sich zum Jahresende stabilisiere.

Inflation dürfte steigen

Verbraucher müssen sich auf steigende Preise einstellen: Die Inflation dürfte laut DIW mit 2,9 Prozent in diesem und 3,0 Prozent 2027 über dem Ziel der Europäischen Zentralbank liegen – zuletzt betrug die Teuerung in Deutschland 2,6 Prozent.
Zudem werde die Arbeitslosenquote 2026 wohl leicht auf 6,4 Prozent steigen, bevor sie 2027 wieder auf 6,2 Prozent sinke.
Deutschland drohe keine zweite Energiekrise wie mit dem Ukrainekrieg 2022/23, sagt DIW-Konjunkturchefin Geraldine Dany-Knedlik.
„Der Schock ist kleiner, die Energieversorgung ist noch gesichert, und Deutschland ist heute weniger abhängig von fossilen Importen als nach Beginn des Ukrainekriegs.“
Dass die Wirtschaft überhaupt wachse, sei den Milliarden-Sondervermögen zu verdanken, so das DIW. Steigende Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur stützten die Konjunktur. Der private Konsum und die exportorientierte Industrie kämen dagegen nur langsam in Schwung. (dpa/red)
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LIVESTREAM: Merz gibt Regierungserklärung ab

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt heute ab 9 Uhr im Bundestag eine Regierungserklärung zum bevorstehenden EU-Gipfel ab.
Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs kommende Woche in Brüssel geht es unter anderem um die Lage in der Ukraine sowie im Nahen Osten. Ein weiteres Thema wird der mehrjährige Finanzrahmen der EU von 2028 bis 2034 sein.
Der Rede des Bundeskanzlers schließt sich eine 60-minütige Debatte im Plenum des Parlaments an. Hier die heutige Tagesordnung. Der Livestream beginnt um 9 Uhr:

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Anschließend beraten die Abgeordneten eine Reihe von Gesetzentwürfen der Bundesregierung: unter anderem zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und zur Verlängerung von Bundeswehr-Auslandseinsätzen.
Abschließend abgestimmt wird am späten Abend zudem über Änderungen im Steuerberatung- sowie Steuerrecht. In erster Lesung beraten die Abgeordneten zudem über die Aussetzung der für dieses Jahr eigentlich vorgesehenen Diätenerhöhung. (afp/red)
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Gelsenkirchen: Hohe Schadenersatzklagen gegen Sparkasse

Knapp sechs Monate nach dem Millionen-Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen beginnen die ersten zwei Zivilprozesse. Vor dem Landgericht Essen fordern zwei geschädigte Kunden Schadenersatz.
Im ersten Verfahren am heutigen Donnerstag (14:00 Uhr) klagt eine Kundin, die 391.000 Euro von der Bank verlangt. Ihr sei Bargeld in dieser Höhe sowie Schmuck aus dem aufgebrochenen Schließfach gestohlen worden.
Direkt im Anschluss (14:30 Uhr) verhandelt das Gericht die Klage eines Kunden auf knapp 49.000 Euro für gestohlene Goldmünzen und Familienschmuck.
Nach Weihnachten waren Unbekannte über eine Tiefgarage in einen Archivraum und von dort aus mit einem Kernbohrer in den Tresorraum gelangt. Sie brachen fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Von ihnen fehlt jede Spur. Der Gesamtschaden könnte in bis zu dreistelliger Millionenhöhe liegen.

Streit über Sicherheitsmaßnahmen und Schließfachinhalte

Die Kläger werfen der Bank gravierende Versäumnisse bei den Sicherheitsvorkehrungen vor. Dabei handele es sich um die zweitgrößte Schließanlage Deutschlands, kritisierte Anwalt Daniel Kuhlmann vor dem Prozess.
Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück und führt zahlreiche Sicherungsmaßnahmen an. Es gebe seitens der Sparkasse keine Pflichtverletzungen.
Auch über den Inhalt der Schließfächer wird gestritten. Die Bank verweist darauf, keine Kenntnis vom jeweiligen Inhalt gehabt zu haben. Zudem bestreitet sie, dass die Kläger Eigentümer der genannten Gegenstände sind und sich diese zum Einbruchszeitpunkt im Schließfach befanden. Auch sei bislang nicht abschließend geklärt, was entwendet und was zurückgelassen wurde.
Die Täter hatten im verwüsteten Tresorraum nach früheren Berichten mehrere 100.000 Gegenstände zurückgelassen, die den Eigentümern zugeordnet werden müssen. Erste Kunden hatten daraus ab Anfang Mai Wertsachen – zunächst vor allem Dokumente – zurückbekommen. Laut Bank sind auch sehr wertvolle Dinge dabei.

Bis zu 10.300 Euro Versicherungsschutz oder „volle Haftung“?

Die Sparkasse betont, dass die Schließfächer mit maximal 10.300 Euro versichert sind, sofern keine höheren Summen vereinbart wurden.
Der Klägeranwalt hält dagegen eine vollständige Haftung der Bank für geboten. Die Klägerin, die 391.000 Euro fordert, sei um ihre Altersabsicherung gebracht worden und nun völlig mittellos.
Kuhlmann vertritt nach eigenen Angaben rund 650 Kunden mit einem Gesamtschaden von fast 51,5 Millionen Euro. Die beiden Verfahren sollen aus seiner Sicht als Musterklagen dienen.
Dazu strebe er einen „Unterwerfungsvergleich“ mit der Sparkasse an. Im Erfolgsfall würde die Bank demnach grundsätzlich Ansprüche seiner Mandanten anerkennen. Andernfalls werde er „im schlimmsten Fall“ hunderte Klagen erheben und die Sparkasse „in Grund und Boden klagen“.

Ein Vergleich scheint extrem unwahrscheinlich

Nach Angaben des Gerichtssprechers Matthias Murawski müssen beide Parteien persönlich erscheinen. Vorsitzender Richter Stefan Ostheide werde zunächst die Möglichkeit eines Vergleichs ausloten, andernfalls ihre Positionen anhören.
Der weitere Verlauf nach Prozessbeginn sei völlig offen. Beim Landgericht seien bereits weitere acht Klagen eingegangen und von Juli bis September terminiert. Die Kläger werden von einem Leverkusener Anwalt vertreten. (dpa/red)
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Jobcenter-Mitarbeiter Göcken verteidigt ZDF-Auftritt und kritisiert Bürgergeld-System


In Kürze:

  • Der ehemalige Jobcenter-Mitarbeiter Fred Göcken verteidigt seinen ZDF-Auftritt und kündigt eine Klage gegen seine fristlose Kündigung an.
  • Göcken sieht strukturelle Probleme im Bürgergeldsystem und spricht von Fehlanreizen sowie mangelnden Kontrollmöglichkeiten.
  • Die Stadt Bremen wirft ihm vor, das Jobcenter diffamiert und unbelegte Behauptungen verbreitet zu haben.

 
Nach seiner fristlosen Entlassung durch das Jobcenter Bremen hat sich Fred Göcken erneut öffentlich zu Wort gemeldet. Der langjährige Jobcenter-Mitarbeiter war nach einem nicht abgestimmten Auftritt im ZDF gekündigt worden. Dabei konkretisierte er seine Aussagen aus der Sendung „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung“ vom 14. Mai 2026.
Zugleich kritisierte er die Reaktion seines Arbeitgebers auf den Auftritt, die er nach eigenen Angaben in dieser Schärfe nicht erwartet habe. Göcken betonte zudem, dass sein anhängiges arbeitsrechtliches Verfahren gegen die Stadt Bremen nichts mit dem Gespräch bei Sarah Tacke zu tun habe. Gegen seine Entlassung will er gerichtlich vorgehen.

Debatte um Bürgergeld-Aussagen und politische Einordnung

Sein Gespräch mit dem ZDF über Probleme im System der Bürgergeld-Administration sei ein „SOS-Funk“ gewesen, sagte er im Podcast von BILD-Vizechef Paul Ronzheimer. Diesen Schritt habe er insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Zustimmungswerte für die AfD in den Umfragen für erforderlich gehalten. Er sei der Auffassung, damit seiner „staatsbürgerlichen Pflicht“ nachgekommen zu sein. Bereits zuvor hatte Göcken gegenüber dem „Weser-Kurier“ erklärt, seine Intention habe „nicht im Schüren rechter Ressentiments“ gelegen.
Allerdings betonte er, es gebe einen Missstand in den Jobcentern, der „das Potenzial hat, uns finanziell und gesellschaftlich zu ruinieren“. Dieser bestehe in „Leistungen ohne Gegenleistung und ohne temporäre Begrenzung“. Diese seien ein wesentlicher Grund dafür, dass das System „an den Rand des Zusammenbruchs“ geraten sei.
Göcken äußerte, dass 30 bis 40 Prozent der Bürgergeldempfänger in Bremen falsche Angaben machten, um sich im System einzurichten. Gleichzeitig würde kaum zu Sanktionen gegriffen. In den Jobcentern sei zudem eine Mentalität eingekehrt, die dazu neige, lieber Geld für Weiterbildung auszugeben, als Menschen in Arbeit zu bringen.

Anteil der „Totalverweigerer“ im Bürgergeld bei rund 1 Prozent

Die Stadt Bremen begründete die fristlose Kündigung damit, dass Göcken das Jobcenter mit seinen Aussagen „diffamiert“ habe. Damit habe er die Grenzen seines Rechts auf freie Meinungsäußerung und öffentliche Kritik überschritten. Durch den Fernsehauftritt habe der seit Gründung des Jobcenters dort tätige Mitarbeiter einen „Vertrauensverlust“ verursacht.
Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling warf dem langjährigen Mitarbeiter zudem vor, mit seiner Behauptung über 30 bis 40 Prozent der Bürgergeldbeziehenden Fake News zu verbreiten. Für diese Angaben gebe es „keinerlei belastbare Grundlage“. Sie verzerrten die Realität, beschädigten das Vertrauen in den Sozialstaat und stellten Hunderttausende Menschen unter Generalverdacht.
Göcken entgegnete, entsprechende Daten könnten nicht vorliegen, wenn sie gar nicht erhoben würden. Zugleich stellte er klar, nicht den Eindruck erwecken zu wollen, bei den von ihm genannten Personen handele es sich um sogenannte Totalverweigerer. Deren Anteil werde durch die offiziell genannten rund 1 Prozent durchaus realistisch abgebildet.

Tricksereien sollen Verbleib im System ermöglichen

Allerdings gehe es bei den von ihm genannten 30 bis 40 Prozent um Personen, bei denen die „Motivation, intrinsische Überzeugung sozusagen, Arbeit aufzunehmen“ nicht vorbehaltlos sei. Es gebe Menschen, die formal mitwirkten, sich bewerben würden und Termine wahrnähmen, aber keinen Weg aus dem Bürgergeld um jeden Preis anstrebten.
Viele suchten nach Wegen, im System zu verbleiben und dieses für sich arbeiten zu lassen. Dabei sei mitunter Schwarzarbeit im Spiel, häufig würden Einkünfte nicht oder nicht sofort gemeldet. Auch bei Bedarfsgemeinschaften werde teilweise getrickst. So komme es vor, dass Paare sich „offiziell trennen, um Leistungen für eine zweite Wohnung zu empfangen – ohne sie zu bewohnen“.
Ein Extrembeispiel sei gewesen, Arbeitslosen einen Führerschein und teilweise sogar einen Zuschuss für ein kleines Fahrzeug zu gewähren, um eine Arbeitsaufnahme zu ermöglichen. Dies sei zwar geschehen, die Betroffenen hätten jedoch wenig später wieder gekündigt.

Überlastung und fehlende Koordination der Geflüchteten-Betreuung

Dass es kaum zu genauen Überprüfungen oder gar Sanktionen komme, sei auch eine Folge der Arbeitsüberlastung. Jeder Arbeitsvermittler in Bremen betreue im Regelfall zwischen 250 und 400 Kunden. Auch Vorgesetzte hätten davon abgeraten, Maßnahmen gegen mutmaßlich Arbeitsunwillige zu ergreifen. Stattdessen sei dazu geraten worden, sich um die Interessierten zu kümmern – den Rest „kriegen wir ja nicht“.

Die Fluchtbewegung Mitte der 2010er-Jahre habe die Lage zusätzlich verkompliziert. Dies sei nicht zuletzt auf ein Kompetenzgerangel zwischen Jobcenter und dem BAMF zurückzuführen. Vor allem sei es kaum möglich gewesen, Menschen in Arbeit zu vermitteln, die zunächst einen Sprachkurs hätten absolvieren müssen, auf den sie jedoch bis zu einem halben Jahr hätten warten müssen. Dieses Problem habe auch das IAB im Zusammenhang mit ukrainischen Geflüchteten beschrieben. Im Unterschied zu regulären Asylsuchenden seien diese zumindest bis April dieses Jahres zum sofortigen Bezug von Bürgergeld und zur Arbeitsaufnahme berechtigt gewesen.
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Ein Unterschied von 18,4 Cent pro Liter: 12-Uhr-Tankregel verursacht Rekordpreischwankungen

Die seit 1. April für Tankstellen geltende Beschränkung auf nur noch eine Benzinpreiserhöhung am Tag verursacht laut ADAC so hohe Preisschwankungen im Tagesverlauf wie nie zuvor.
Die Differenz zwischen Höchst- und Tiefstpreis eines durchschnittlichen Tages lag demnach für den Liter Super E10 bei 14,6 Cent, bei Diesel waren es sogar 18,4 Cent je Liter. Das teilte der Autoclub in München mit.

Kurz vor Mittag sind die Preise am niedrigsten

Die bisher größten vom ADAC beobachteten Preisdifferenzen innerhalb eines Tages gab es bei Super E10 im Mai 2025 mit 12,5 Cent, bei Diesel im Mai 2022 mit 16,7 Cent. Der ADAC wertete für die Berechnung die Preise von gut 14.000 Tankstellen aus.
Der für Autofahrer günstigste Zeitpunkt zum Tanken ist nunmehr kurz vor Mittag. Dann sind die Preise am niedrigsten, kurz bevor um 12 Uhr die üblicherweise kräftige Erhöhung folgt.
Autofahrer, die diesen günstigsten Zeitpunkt erwischen, können laut ADAC bei 50-Litern Super E10 im Schnitt 7,30 Euro sparen, bei Diesel sind es durchschnittlich sogar 9,20 Euro.

ADAC: Mittägliche Sprünge nicht durch Ölpreisentwicklung erklärbar

Die Bundesregierung hatte nach österreichischem Vorbild die 12-Uhr-Regel eingeführt, nachdem die Benzinpreise im März wegen des Irankriegs stark gestiegen waren. Im Saldo ist das Spritpreisniveau laut ADAC aber dennoch gestiegen.
Die großen Preisunterschiede im Tagesverlauf sieht der Autoclub als Beleg, dass die Mineralölkonzerne mit Risikoaufschlägen auf die Regel reagiert haben. Die gewaltigen Preissprünge zur Mittagszeit seien nicht nur durch Ölpreissteigerungen erklärbar.
Einen Monat nach der 12-Uhr-Regel hatte die Bundesregierung zum 1. Mai noch den Tankrabatt von durchschnittlich knapp 17 Cent je Liter eingeführt, um den Anstieg der Spritpreise zu dämpfen. (dpa/red)