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Fake-Klimaanlagen: So vermeiden Sie einen teuren Fehlkauf


In Kürze:

  • Billigwaren werden oft als Qualitätsprodukte beworben.
  • Preise können mehr als zehnmal so hoch sein.
  • Käufer können anhand klarer Merkmale dubiose Produkte, aber auch seriöse Händler erkennen.
  • Wer schon einen Fehlkauf getätigt hat, kann unter anderem das Widerrufsrecht nutzen.

Ende Juni erlebte Deutschland eine Hitzewelle mit mancherorts rund 40 Grad Celsius. Mit der Temperatur ist gleichermaßen die Nachfrage nach Kühlung deutlich angestiegen. Auch in den kommenden Tagen und Wochen sind wieder hochsommerliche Temperaturen möglich.
Viele Menschen suchen daher dieser Tage im Internet nach einem passenden Klimagerät.

Warnung vor überteuerten Billigprodukten

Doch hier ist Vorsicht geboten. In vielen Onlineshops tummelt sich eine Flut von Händlern, von denen einige die Gunst der Stunde – und das Bedürfnis der Verbraucher – ausnutzen. Mit überteuerten Produkten wollen sie schnelles Geld verdienen. Gerade wenn die Klimaanlagen der seriösen Händler ausverkauft sind, rücken plötzlich fragwürdige Angebote weiter in den Mittelpunkt.
Die Verbraucherzentrale warnt vor deutlich zu teuren Klimageräten. Billigwaren erwecken durch ihr Auftreten auf seriösen Online-Marktplätzen den Anschein, Qualitätsprodukte zu sein.
Für Klimageräte, die chinesische Händler teils für wenige Euro anbieten, verlangen manche Händler auf seriösen Online-Marktplätzen teilweise Preise im Bereich von 60 bis 70 Euro. Ebenso hat die Verbraucherzentrale ein Klimagerät entdeckt, das im Großhandel für rund 12 Euro zu erwerben ist, im Onlineshop aber knapp 138 Euro kostet.

Wie man dubiose Angebote erkennt

Bei manchen Angeboten gelangt man auf eine eigens für den Vertrieb des Gerätes eingerichtete Webseite. Oftmals klingt die Webseiten-Adresse ähnlich wie die eines seriösen Herstellers, hat mit diesem aber nichts zu tun.
In manchen Fällen enthält der Link bestimmte sogenannte Affiliate- und Tracking-Parameter. Dazu zählen unter anderem Sequenzen wie „?Affid“, „s1–s5“ oder „_ef_transaction_id“. Diese deuten auf möglicherweise aggressive Marketingmethoden oder unter Umständen auch Betrug hin.

Dubiose Werbung für überteuerte Klimageräte ist derzeit häufig im Internet zu sehen.

Besonders verdächtig wird es, wenn die Webseite unrealistische Versprechen wie „minutenschnelle“ Kühlung mitteilt, oder dass „absolut keine Installation“ nötig wäre. Weitere Argumente können ebenso ein vergleichsweise geringerer Strombedarf oder ein äußerst leiser Geräuschpegel sein.
Manche dieser Portale stellen zudem eine emotionale Geschichte des Entwicklers des Wundergerätes dar, um die Verbraucher zum Kauf zu motivieren. Zudem sind einige Top-Rezensionen zum Produkt von angeblichen Kunden aufgelistet. Die vielen Vorteile klingen zu gut, um wahr zu sein.
Die Anbieter haben sogar oft einen Schritt weiter gedacht, um skeptische Verbraucher doch noch zu überzeugen, die das Produkt auf einem Vergleichsportal suchen. So werden die Klimaanlagen auf scheinbaren Verbraucherseiten und über KI-generierte Videos ebenfalls positiv beworben.

Fake-Shop-Finder nutzen

Wer sich weiterhin unsicher ist, ob ein Onlineshop seriös ist, dem bietet die Verbraucherzentrale den sogenannten Fake-Shop-Finder an.
Auf dieser Webseite kann der Verbraucher die kopierte Webadresse (URL) in das mittig positionierte Feld einfügen. Anschließend muss man nur noch auf „Shop-URL prüfen“ klicken. Kurz darauf erscheint die Einschätzung der Verbraucherzentrale in Form einer Ampel.
Manche Geräte, die ein Hersteller als Klimaanlage oder Luftkühler bewirbt, sind in Wirklichkeit nur einfache, aber oftmals teure Ventilatoren. Sie saugen lediglich die Raumluft an und geben sie ungekühlt wieder ab.

Was tun, wenn Sie kürzlich ein Fake-Produkt bestellt haben?

Wer inzwischen in diesen Tagen ein Klimagerät erhalten hat, das die Werbeversprechen nicht erfüllen konnte, sollte schnell handeln. Der Käufer kann hierbei vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Das bedeutet, dass der Käufer bis 14 Tage nach Erhalt der Ware das Recht hat, von seiner Bestellung zurückzutreten – ohne Angabe von Gründen.
Dabei muss der Käufer dies dem Händler aktiv mitteilen. Ausreichend ist schon die Kontaktaufnahme per E-Mail. Ebenso kann der Käufer auch das vom Händler mitgelieferte Widerrufsformular nutzen.
Bei bereits getätigter Zahlung sollte der Käufer versuchen, die Zahlung rückgängig zu machen. Im Falle einer Zahlung mit Kreditkarte ist ein sogenanntes Chargeback-Verfahren, also eine Rücküberweisung, möglich.

Woran man ein seriöses Angebot erkennt

Ein seriöses Angebot kann man als Verbraucher an realistischen Angaben erkennen, wenn der Anbieter technische Daten angibt. Dazu zählen unter anderem die Kühlleistung in Kilowatt (kW), die Energieeffizienzklasse – möglichst A+ oder besser –, oder der Schallpegel in Dezibel (dB).
Positiv sind zudem die Angabe der für die Anlage geeigneten Raumgröße sowie der SEER-Wert. Dieser beschreibt das Energieeffizienzverhältnis und gibt an, wie effizient eine Klimaanlage im Kühlbetrieb arbeitet. Hat eine Klimaanlage auch eine Heizfunktion, ist die Angabe des sogenannten SCOP-Wertes seriös. Dieser steht für die Effizienz der Klimaanlage im Heizbetrieb.
Neben den Angaben zum Produkt sollte auch der Onlineshop seriös auftreten. Hierzu gehört zunächst ein vollständiges Impressum mit deutscher Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Sind auf der Webseite Kundenrezensionen aufgeführt, sollten nicht alle das Produkt überschwänglich loben. Manche sollten auch schlicht sein oder eine kritische Betrachtungsweise beinhalten. Ebenso wirkt ein direkter Verweis auf eine allgemein bekannte Bewertungsplattform wie Trustpilot seriös.
Die Preise sollten transparent sein und keine versteckten Gebühren enthalten. Bei der Zahlungsart sollte Vorkasse per Überweisung vermieden werden. Sichere Zahlungen erfolgen per Rechnung, PayPal, Kreditkarte oder einer Ratenzahlung mit Käuferschutz.

Was ist beim Fachbetrieb zu beachten?

Wenn die Installation der Klimaanlage aufwendiger ist und dies ein Fachbetrieb übernimmt, sollte dieser eine zulässige Zertifizierung besitzen. Das gibt gleichzeitig die Sicherheit, dass die Anlage optimal funktioniert.
Ebenso hat man jemanden an der Hand, wenn die Klimaanlage im Laufe der Jahre mal streikt. Der Betrieb sollte sich jedoch in der nahen Umgebung befinden. Manche Fachbetriebe bieten gleich einen Wartungsvertrag an. Das kann die Lebensdauer der Anlage deutlich erhöhen.
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WHO fordert mehr Hitzevorsorge in Deutschland


In Kürze:

  • Deutschland verzeichnete 2025 rund 2.500 hitzebedingte Todesfälle.
  • Neue WHO-Leitlinien empfehlen acht Bausteine für wirksamen Hitzeschutz.
  • Mehr als 150 Organisationen fordern Hitzeschutz als Teil des Katastrophenschutzes.
  • Diskussion über technische Kühlung bleibt in Deutschland weitgehend ausgeblendet.

 
Zum bundesweiten Hitzeaktionstag in Deutschland am Donnerstag, 11. Juni, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ihren neuen Leitfaden zum Schutz der Gesundheit vor Hitze vorgestellt.
WHO-Europadirektor Hans Kluge präsentierte in Berlin zusammen mit Bundesumweltminister Carsten Schneider und der Berliner Gesundheitssenatorin Ina Czyborra mögliche Maßnahmen zum Hitzeschutz.
Laut Kluge verfüge man über die erforderlichen Instrumente, um der Hitze entgegenzuwirken. Man müsse sie nur nutzen.

Natürlicher Schutz gegen Hitze im Vordergrund

Infolge des Klimawandels erwärme sich Europa schneller als andere Kontinente, so der WHO-Direktor – und eine höhere Anzahl an Todesfällen sei der Preis dafür.
Deutschland sei europaweit bereits an dritter Stelle der vorzeitigen Todesfälle infolge von Hitze. Die Listenersten Italien und Spanien sowie Griechenland als Vierter liegen alle im Süden des Kontinents.  Dem Robert Koch-Institut zufolge gab es im Vorjahr rund 2.500 hitzebedingte Todesfälle in Deutschland.
Hauptrisikogruppen seien ältere Personen und solche mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und anderen Vorerkrankungen.
Das RKI führte hingegen kein systematisches Monitoring von kältebedingter Übersterblichkeit durch.
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der AfD-Fraktion vom August 2023 zeigt sich in den Wintermonaten eine höhere Gesamtzahl von Todesfällen im Vergleich zum Sommer. So starben von Dezember 2016 bis Februar 2017 über 270.000 Menschen, während von Juni bis August 2017 über 212.000 Menschen verschieden. Dies sei auf die in der kalten Jahreszeit weiter verbreiteten Infektionskrankheiten zurückzuführen.

Positionspapier von mehr als 150 Organisationen fordert Wege zur Resilienz

Schneider betont, dass Hitzeschutz auch eine soziale Frage sei. Wer in dicht bebauten Vierteln oder schlecht isolierten Wohnungen lebe, die sich aufheizten, sei massiv im Nachteil.
Als Maßnahmen dagegen empfiehlt er neben dem Absenken von CO₂-Emissionen auch Lösungen aus der Natur. Dazu zählen die Begrünung der Städte durch Bäume und Parks, aber auch intakte Flüsse, Wälder und Moore böten Schutz gegen Belastungen durch Hitze.
Mehr als 150 Organisationen hatten erst jüngst deutschlandweit dazu aufgerufen, Hitzeschutz systematisch in Krisenvorsorge, Gesundheitsversorgung und Katastrophenschutz zu integrieren. Zu ihnen gehören unter anderem der GKV Spitzenverband und der Deutsche Pflegerat. Dazu haben sie auch ein Positionspapier mit Vorschlägen ausgearbeitet.
Es sei außerdem vonnöten, besonders gefährdete Menschen gezielt zu schützen und Strukturen zu stärken.
Einrichtungsspezifische Hitzeschutzpläne soll es zudem insbesondere in Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesen geben. Eine weitere Forderung des Bündnisses ist die „Finanzierung von resilienten Prozessen, Belegschaften, Einrichtungen, Quartieren und Infrastrukturen“.
Dem Thema des Hitzeschutzes hatte in der Zeit der Ampelkoalition insbesondere der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu einem Schwerpunkt erhoben. So kam von ihm die Idee zu einem Nationalen Hitzeschutzplan. Dazu stieß er auch Diskussionen an, wie jene über eine Siesta, die unter anderem der Verband der Amtsärzte angeregt hatte.
Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt scheint das Dringlichkeitsempfinden nachgelassen zu haben: Dem Bundesumweltministerium zufolge verfügen bisher sieben Bundesländer über einen landesweiten Hitzeaktionsplan.

WHO passt bisherige Empfehlung an

Die WHO wiederum hat den Hitzeaktionstag genutzt, um aktualisierte Leitlinien für sogenannte Hitze-Gesundheits-Aktionspläne zu präsentieren.
Insgesamt nennt die Weltgesundheitsorganisation acht zentrale Bausteine, auf denen ein wirksamer Hitzeschutz nach ihrer Überzeugung aufbauen soll.
Verbesserte Hitzewarnsysteme gehören ebenso dazu wie eine gezieltere Information gefährdeter Bevölkerungsgruppen. Dazu müsse es eine klare Zuständigkeitsverteilung zwischen Gesundheitsbehörden, Kommunen und Rettungsdiensten geben. Dies solle es ermöglichen, die Bevölkerung nicht erst zu schützen, wenn eine Hitzewelle da sei, sondern bereits im Vorfeld Vorsorgemaßnahmen einzuleiten.
Die WHO regt zudem an, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste auf extreme Hitzeereignisse vorzubereiten. Die demografische Entwicklung lasse zudem die Zahl der gefährdeten Menschen besonders ansteigen.

Frage der technischen Vorkehrungen zum Hitzeschutz ausgeklammert

Wie Schneider sieht auch die WHO den Städtebau als potenziell bedeutsamen Hebel, um Gefahren von Hitze gegenzusteuern. Grünflächen, Wasserflächen und schattenspendende Bäume könnten die Temperaturen in dicht bebauten Stadtgebieten spürbar senken, heißt es in den überarbeiteten Aktionsplänen.
Senatorin Czyborra betonte, Berlin nehme das Thema sehr ernst und arbeite bereits seit Jahren an einer Ausweitung städtischen Grüns.
Kein Thema waren hingegen technische Maßnahmen gegen Hitze – obwohl diese beispielsweise in Wüstengebieten und tropischen Ländern helfen, deren Folgen im Rahmen zu halten.
Zwar verfügten im Jahr 2024 knapp 20 Prozent der Haushalte in Deutschland laut einer Umfrage des Vergleichsportals Verivox über eine Klimaanlage. Nicht alle davon werden jedoch auch genutzt – insbesondere aufgrund der hohen Stromkosten.
Demgegenüber verfügten im vergangenen Jahr laut „Statista“ etwa in Japan 86 Prozent, in China 77 Prozent, in Australien 72 und auf den Philippinen etwa 70 Prozent der Gebäude über eine Klimaanlage. Der EU-weite Spitzenwert liegt bei 62 Prozent in Italien.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)