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Gelsenkirchen: Hohe Schadenersatzklagen gegen Sparkasse

Knapp sechs Monate nach dem Millionen-Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen beginnen die ersten zwei Zivilprozesse. Vor dem Landgericht Essen fordern zwei geschädigte Kunden Schadenersatz.
Im ersten Verfahren am heutigen Donnerstag (14:00 Uhr) klagt eine Kundin, die 391.000 Euro von der Bank verlangt. Ihr sei Bargeld in dieser Höhe sowie Schmuck aus dem aufgebrochenen Schließfach gestohlen worden.
Direkt im Anschluss (14:30 Uhr) verhandelt das Gericht die Klage eines Kunden auf knapp 49.000 Euro für gestohlene Goldmünzen und Familienschmuck.
Nach Weihnachten waren Unbekannte über eine Tiefgarage in einen Archivraum und von dort aus mit einem Kernbohrer in den Tresorraum gelangt. Sie brachen fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Von ihnen fehlt jede Spur. Der Gesamtschaden könnte in bis zu dreistelliger Millionenhöhe liegen.

Streit über Sicherheitsmaßnahmen und Schließfachinhalte

Die Kläger werfen der Bank gravierende Versäumnisse bei den Sicherheitsvorkehrungen vor. Dabei handele es sich um die zweitgrößte Schließanlage Deutschlands, kritisierte Anwalt Daniel Kuhlmann vor dem Prozess.
Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück und führt zahlreiche Sicherungsmaßnahmen an. Es gebe seitens der Sparkasse keine Pflichtverletzungen.
Auch über den Inhalt der Schließfächer wird gestritten. Die Bank verweist darauf, keine Kenntnis vom jeweiligen Inhalt gehabt zu haben. Zudem bestreitet sie, dass die Kläger Eigentümer der genannten Gegenstände sind und sich diese zum Einbruchszeitpunkt im Schließfach befanden. Auch sei bislang nicht abschließend geklärt, was entwendet und was zurückgelassen wurde.
Die Täter hatten im verwüsteten Tresorraum nach früheren Berichten mehrere 100.000 Gegenstände zurückgelassen, die den Eigentümern zugeordnet werden müssen. Erste Kunden hatten daraus ab Anfang Mai Wertsachen – zunächst vor allem Dokumente – zurückbekommen. Laut Bank sind auch sehr wertvolle Dinge dabei.

Bis zu 10.300 Euro Versicherungsschutz oder „volle Haftung“?

Die Sparkasse betont, dass die Schließfächer mit maximal 10.300 Euro versichert sind, sofern keine höheren Summen vereinbart wurden.
Der Klägeranwalt hält dagegen eine vollständige Haftung der Bank für geboten. Die Klägerin, die 391.000 Euro fordert, sei um ihre Altersabsicherung gebracht worden und nun völlig mittellos.
Kuhlmann vertritt nach eigenen Angaben rund 650 Kunden mit einem Gesamtschaden von fast 51,5 Millionen Euro. Die beiden Verfahren sollen aus seiner Sicht als Musterklagen dienen.
Dazu strebe er einen „Unterwerfungsvergleich“ mit der Sparkasse an. Im Erfolgsfall würde die Bank demnach grundsätzlich Ansprüche seiner Mandanten anerkennen. Andernfalls werde er „im schlimmsten Fall“ hunderte Klagen erheben und die Sparkasse „in Grund und Boden klagen“.

Ein Vergleich scheint extrem unwahrscheinlich

Nach Angaben des Gerichtssprechers Matthias Murawski müssen beide Parteien persönlich erscheinen. Vorsitzender Richter Stefan Ostheide werde zunächst die Möglichkeit eines Vergleichs ausloten, andernfalls ihre Positionen anhören.
Der weitere Verlauf nach Prozessbeginn sei völlig offen. Beim Landgericht seien bereits weitere acht Klagen eingegangen und von Juli bis September terminiert. Die Kläger werden von einem Leverkusener Anwalt vertreten. (dpa/red)
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29. Mai: Fahrerüberwachung | Pflegefinanzierung | Tankrabatt nicht verlängern

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Fahrerüberwachung

Ab Juli 2026 müssen alle neu zugelassenen Autos in der EU mit dem Fahrerkontrollsystem ADDW ausgestattet sein. Mithilfe von Kameras und Warnsignalen soll erkannt werden, wenn Fahrer abgelenkt oder unaufmerksam sind. Das Ziel der EU ist mehr Verkehrssicherheit. Kritiker warnen jedoch vor Datenschutzproblemen und zusätzlicher Ablenkung. Auch der ADAC berichtet von teils störenden Systemen.

Pflegefinanzierung

Der CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann fordert, dass Pflegebedürftige vor Inanspruchnahme staatlicher Hilfe ihr eigenes Vermögen und ihr Eigenheim stärker einsetzen müssen. SPD, Linke und Sozialverbände kritisieren diesen Vorschlag scharf, da er die Altersvorsorge und das Zuhause vieler Familien gefährdet. Hintergrund sind die massiven Defizite der Pflegeversicherung und die geplante Reform.

Tankrabatt nicht verlängern

Die Verbraucherzentrale lehnt eine Verlängerung des Tankrabatts ab. Sie bezeichnete die Maßnahme als teuer und ineffizient. Ein Teil der Entlastung sei bei den Mineralölkonzernen statt bei den Verbrauchern angekommen. Auch Union und ADAC äußern Zweifel. Stattdessen werden gezielte Hilfen für Pendler, den Mittelstand und die Logistikbranche diskutiert.

Wertsachen nach Millionen-Coup zurück

Fünf Monate nach dem Millionen-Coup in einer Sparkasse in Gelsenkirchen erhalten die ersten Schließfachkunden ihre Wertsachen zurück. Unter diesen befinden sich Schmuck, Edelmetalle und Bargeld, die die Täter Ende 2025 im Tresorraum zurückgelassen hatten. Der Schaden liegt laut Polizei bei mindestens einem zweistelligen Millionenbetrag.

Bedingungen für Iran

US-Präsident Trump hat neue Bedingungen für ein Abkommen mit dem Iran bekannt gegeben. In einem Beitrag auf Truth Social schreibt er, dass Teheran die Straße von Hormuz sofort in beide Richtungen ohne Gebühren öffnen, Minen räumen und auf Atomwaffen verzichten müsse. Trump will heute eine endgültige Entscheidung treffen. Zudem wird die US-Seeblockade aufgehoben.
 
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Nach Millionen-Einbruch: Erste Sparkassenkunden erhalten Wertsachen zurück

Fünf Monate nach dem Millionen-Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse bekommen erste Schließfachkunden Wertsachen wie Schmuck, Edelmetalle oder sogar Bargeld zurück. Das kündigte die Sparkasse am Freitag an.
Sie gehören zu den rund 50.000 Gegenständen, die die Einbrecher Ende 2025 in dem verwüsteten Tresorraum zurückgelassen hatten.
Dabei handele es sich durchaus in einigen Fällen um erhebliche Werte, hieß es in einer Sparkassen-Mitteilung. Natürlich könne „nur ein Teil der Betroffenen ihr Eigentum vollständig zurückerhalten“, erklärte Sparkassen-Chef Michael Klotz.

Keine Rückgabe ohne genaue Beschreibung

Anfang Mai hatte die Staatsanwaltschaft die zunächst beschlagnahmten Gegenstände zur Rückgabe an die Eigentümer freigegeben. Im ersten Schritt wurden namentlich zuzuordnende Dokumente zurückgegeben.
Voraussetzung für die Rückgabe der Wertsachen sei eine genaue Beschreibung der Gegenstände in Inventarlisten der Kunden, damit die Gegenstände auch dem richtigen Eigentümer zugeordnet werden können, betonte die Sparkasse.
Bei dem spektakulären Einbruch hatten sich die unbekannten Täter nach Weihnachten 2025 mit einem Kernbohrer Zutritt zum Tresorraum verschafft und fast alle der 3.100 Schließfächer aufgebrochen.
Der Gesamtschaden wurde kurz nach dem Einbruch von der Polizei auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt, er könnte aber auch noch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen.

Polizei hat weiter keine heiße Spur

Mit großem Personalaufwand würden rund 650 Spuren zu den Tätern verfolgt, einen Durchbruch gebe es aber weiterhin nicht, sagte eine Polizeisprecherin am Freitag.
Am 11. Juni beginnen vor dem Landgericht Essen zwei erste Zivilprozesse von Schließfachkunden gegen die Sparkasse. Sie werfen der Bank mangelnde Sicherheitsvorkehrungen vor und fordern vollen Schadenersatz für ihre verlorenen Schließfachinhalte – in einem Fall fordert der Kläger 391.000 Euro. Die Sparkasse weist die Kritik an ihren Sicherheitsvorkehrungen zurück. (dpa/red)
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Sparkasse in Gelsenkirchen: Erste Kunden bekommen Dokumente zurück

Gut vier Monate nach dem spektakulären Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen Ende Dezember sollen am Freitag mehrere Kunden Dokumente aus ihren aufgebrochenen Schließfächern zurückbekommen. Es handele sich dabei vor allem um namentlich klar zuzuordnende Dokumente wie Kaufverträge, Urkunden, Fahrzeugbriefe oder Familienstammbücher, sagte eine Sparkassensprecherin.
Sie gehörten zu den rund 50.000 Gegenständen, die die Einbrecher Ende 2025 in dem verwüsteten Tresorraum zurückgelassen hatten. Die Dokumente und Gegenstände würden schrittweise den jeweiligen Kunden zugeordnet und zurückgegeben. Das sei nicht leicht und gleiche einem gigantischen Puzzle, hatte Sparkassenchef Michael Klotz gesagt.

Nach der Rückgabe beginnt die Schadenermittlung

Unter den von den Einbrechern zurückgelassenen Gegenständen könnten durchaus auch werthaltige Dinge sein, sagte die Sprecherin. Wenn die Rückgabe abgeschlossen ist, soll final der Schaden der gut 3.000 Kunden durch den Tresorraum-Einbruch ermittelt werden.
Die Schließfächer sind standardmäßig bis zu 10.300 Euro pro Fach versichert, wenn Kunden den Nachweis über entsprechend wertvolle Inhalte erbracht haben. Nach eigenen Angaben hatten viele Kunden deutlich höhere Beträge in ihren Fächern.
Die Polizei wies am Morgen darauf hin, dass alle in Empfang genommenen Wertgegenstände im Nachgang bei der Polizei angegeben werden müssten. „Nur so ist gewährleistet, dass all jene Gegenstände, die im Zuge der polizeilichen Vernehmungen zunächst als gestohlen gemeldet wurden, nicht weiter zur Sachfahndung ausgeschrieben sind.“ Dazu sollten sich betroffenen Personen telefonisch bei der Polizei melden.

Suche nach Tätern läuft weiter

Im „Morgenecho“ auf WDR 5 warb Sparkassenchef Klotz angesichts von Rücktrittsforderungen bei Betroffenen um Verständnis. Auch die Bank selbst sei Opfer geworden, das gerate völlig in den Hintergrund. Seit dem Einbruch sei kein einziger Tag vergangen, an dem er und seine Mitarbeitenden sich nicht mit der Tat beschäftigt hätten. Man sehe keine Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens der Sparkasse.
Bei dem spektakulären Einbruch hatten die unbekannten Täter nach Weihnachten 2025 alle Sicherheitssysteme der Sparkasse überwunden, sich mit einem Kernbohrer Zutritt zum Tresorraum verschafft und fast alle der 3.100 Schließfächer aufgebrochen. Der Gesamtschaden wurde kurz nach dem Einbruch von der Polizei auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt, er könnte aber auch noch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen. (dpa/red)