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„AfD an der Schwelle zur Macht“ – wie das Ausland die Wahl in Sachsen-Anhalt sieht

Die Auslandsmedien übernehmen in ihrer Berichterstattung über den Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt durchweg die Einstufung des lokalen Verfassungsschutzes und bezeichnen die AfD als „rechtsradikal“ oder „rechtsextrem“.
Auffallend ist, dass eine Reihe von Medien lieber deutsche Autoren über die anstehende Wahl berichten lässt als eigene Korrespondenten. Dies könnte der Versuch sein, den Artikeln eine höhere Glaubwürdigkeit zu verleihen, könnte aber auch die Gefahr bergen, dass die deutschen Autoren in erster Linie ihre „Meinung“ zum Ausdruck bringen.

Arabische Welt: Interessiert, aber neutral

Der katarische, staatlich finanzierte TV-Sender „Al Jazeera“, eines der Leitmedien in vielen arabischen Staaten, betont, dass die AfD bislang nirgends Regierungsverantwortung getragen habe.
Der britische „Al Jazeera“-Reporter Dominic Kane stellt in seinem englischsprachigen Beitrag den AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund in den Mittelpunkt und sagt, man könne ihn für einen „prominenten Sportler und Schauspieler“ halten, doch seine wahre Bühne sei die Politik.
Eine Besucherin eines Standes äußert vor laufender Kamera, sie wolle, dass „alle Ausländer, die arbeitsunwillig sind, in ihre Heimatländer zurückkehren“ und die AfD „etwas für unsere Kinder tut“. Die AfD zweifelsfrei glaube, sie stehe „an der Schwelle zum Sieg“, so Kane in seinem Bericht.
Auch der regierende Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) gibt dem arabischen Sender ein Interview und stellt die rhetorische Frage: „Denken Sie wirklich, dass eine Partei, die nur Probleme beschreibt, aber keine Lösungen bietet, die Regierung stellen sollte?“
Kane bezieht sich zudem auf die Titelstory des „SPIEGEL“, in der Siegmund als „Gefährlichster Mann Deutschlands“ bezeichnet wurde. Der Reporter macht klar: Die AfD-Anhänger glauben diese Aussage nicht und auch nicht jene 40 Prozent der Teilnehmer der Wahlumfragen, die sich für die AfD aussprachen.

Frankreich: AfD-Veranstaltung „wie eine Taufe“

In eine ähnliche Richtung schreibt die französische Hauptstadtzeitung „Le Monde“. Sie titelt in einem Beitrag: „Ulrich Siegmund, die aufstrebende Figur der deutschen Rechtsextremen, begeistert die Massen und bringt Berlin zum Zittern.“
Über Siegmund schreibt die Berliner „Le Monde“-Korrespondentin: „Hinter seiner gepflegten und gewinnenden Fassade vertritt dieser ehemalige Verkäufer von Raumduftstoffen ein radikales Programm.“
Und sie kommt über eine Wahlkampfveranstaltung von Siegmund in Bad Dürrenberg zu dem Schluss: „Es sah aus wie eine Taufszene.“ Ein Paar sei mit einem kleinen Mädchen gekommen. „Als würde er auf ein Wunder warten“, habe der Vater das Kind Siegmund entgegengestreckt, „zu dem an diesem Tag Hunderte begeisterter Anhänger entgegenströmten“.

AfD anders als Le-Pen-Partei

Unter der Rubrik „Jenseits des Rheins“ titelt das französische Wochenmagazin für Politik und Wirtschaft „Le Point“: „Die AfD hat einen anderen Kurs eingeschlagen als der RN: Die deutsche extreme Rechte steht kurz vor der Macht.“ RN steht für Rassemblement National, die nationalkonservative Partei von Marine Le Pen.
Und weiter: „Kann ein Teil Deutschlands zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg in die extreme Rechte abdriften? Genau darum geht es bei der bevorstehenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt.“ Der Journalist Noé Megel führte für seinen Beitrag ein Interview mit dem FAZ-Journalisten Justus Bender.
Dieser erzählt den französischen Lesern: Auch wenn man „keinen direkten Vergleich zwischen der AfD und den Nazis“ ziehen sollte, gebe es einen „historischen Präzedenzfall“. Auch vor 1933 sei die NSDAP bereits in Thüringen an der Regierung beteiligt gewesen. „Dies könnte als eine Art Generalprobe vor der Machtübernahme in Berlin angesehen werden“, so Bender im Hinblick auf die Wahl in Sachsen-Anhalt.
Dass die AfD in Ostdeutschland stark sei, liege seiner Meinung nach daran, dass in der ehemaligen DDR „eine größere Affinität zu Rechtspopulismus, zu bestimmten Formen politischer Gewalt und zu autoritären Ideen“ bestehe „sowie eine größere Empfänglichkeit gegenüber bestimmten fremdenfeindlichen Ideen“. Die AfD spiele mit dem Gefühl der Ostdeutschen, „Bürger zweiter Klasse“ zu sein, und mit einer „Nostalgie für die Zeit vor der Wiedervereinigung“. Die Ost-West-Spaltung sei „ein wesentlicher Faktor der deutschen Politik“.

Ulrich Siegmund (r.), Spitzenkandidat der AfD, und Sven Schulze, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt (CDU), nach einer Debatte, die vom MDR und der „Volksstimme“ im Vorfeld der Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt am 2. September 2026 in Halle/Saale veranstaltet wurde.

Foto: Jens Schlueter/Getty Images

Auch in Frankreich steht mit der Präsidentschaftswahl 2027 eine entscheidende Wahl bevor, bei der „die extreme Rechte als Favorit gilt. Haben Sie einen Rat für uns?“, fragt der eine Journalist den anderen.
Der FAZ-Kollege erwidert: „Der Schlüssel liegt, denke ich, darin, die Emotionen der Wähler der extremen Rechten anzuerkennen, ohne dabei herablassend zu sein.“ Beim Thema Einwanderung etwa „können Bürger Angst vor der Ankunft von Migranten haben, aber gleichzeitig befürchten, sofort ausgegrenzt, als Rassisten bezeichnet und abgelehnt zu werden“. Am Ende hätten sie das Gefühl, dass niemand sie verstehe, „außer den rechtsextremen Parteien“. Man könne ein Gefühl anerkennen „und dennoch eine andere Politik vorschlagen“, so der FAZ-Vertreter.

Kleine und mittlere Unternehmen für AfD

Der französische Auslandssender „Radio France Internationale“ (RFI), der besonders in Afrika eine hohe Reichweite hat, titelte kürzlich in einem Onlinebeitrag: „Deutschland: Die Wirtschaft und die rechtsextreme Partei AfD in Sachsen-Anhalt – zwischen Unterstützung und Feindseligkeit“.
Der Artikel beschäftigt sich mit den Folgen, die ein Wahlsieg der AfD hätte. Im Gegensatz zu anderen Regionen hätten sich in Sachsen-Anhalt „nur wenige Industrieverbände gegen die AfD positioniert“. Das Misstrauen gegenüber den politischen Entscheidungsträgern sei besonders groß bei den kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk. Die AfD treffe einen wunden Punkt, indem sie die Bürokratie anprangere und mehr Freiheit fordere. Ein Unternehmer äußerte gegenüber RFI: „Es herrscht Optimismus, Hoffnung. Die Menschen wollen gehört werden, das Gefühl haben, dass sie eine aktive Rolle spielen.“
Andere Unternehmer stünden der AfD „entschieden ablehnend gegenüber“. Stephan Korneck, dessen Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien tätig ist, kritisiert gegenüber dem Sender die Folgen der Migrationspolitik der AfD. „Wir brauchen diese Talente, egal woher sie kommen. Eine Einschränkung der Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte wird sich sehr negativ auf die Region auswirken. Sich willkommen zu fühlen, ist entscheidend, um diese Menschen anzuziehen.“
„Abgesehen von ihrer restriktiven Migrationspolitik plädiert die rechtsextreme Partei in ihrem Programm für Maßnahmen zugunsten von Familien und zur Förderung der Geburtenrate. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerker werden begünstigt, multinationale Konzerne abgelehnt“, schreibt RFI weiter.

Spanien: Wo man sich den Rücken zukehrt

Auch die linkspopulistische Madrider Onlinezeitung „Público“ stellt einen Vergleich mit dem Dritten Reich her, indem sie schreibt: „Noch nie zuvor war die extreme Rechte nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus an die Macht gekommen.“ Nun sei sie „an der Schwelle zur Macht“.
Der Korrespondent der spanischen Hauptstadtzeitung „El País“, Cristian Segura, versuchte am 31. August, mit örtlicher Detailrecherche dem Erfolg der AfD auf den Grund zu gehen. Allerdings nicht in Sachsen-Anhalt, sondern in Brandenburg. Als Aufmacher für den Artikel dient ein Foto von einer großen Karl-Marx-Büste, dazu der Text: „Ein Dorf im Osten, in dem sich die beiden deutschen Staaten den Rücken zukehren“. Die Rede ist von Neuhardenberg, wo „seit mehr als zwanzig Jahren die Bundesregierung tagt“.
Dies sei aber „eine Gemeinde, in der die Nostalgie für die DDR vorherrscht und die Mehrheit der Bevölkerung die extreme Rechte wählt“, so Segura. Dass er im falschen Bundesland unterwegs ist, stört den Reporter wohl nicht. Für ihn scheint Ostdeutschland eins zu sein.
Und so schreibt er: „Die AfD nährt sich auch aus der Nostalgie nach der DDR, nach einer idealisierten Vergangenheit an Orten wie Sachsen-Anhalt oder Neuhardenberg.“ Befragt werden einige ältere Neuhardenberger, die erzählen, dass sie „sich heute schlechter als zu Zeiten des kommunistischen Regimes“ fühlen.
Eine Lehrerin sagt: „Für mich war die DDR die Zeit einer schönen Kindheit; man lebte gut, und es gab mehr Unterstützung bei der Kindererziehung.“ Auf die Frage, wem ihre Stimme gilt, antwortet sie lediglich, sie stimme „für diejenigen, die die Situation ändern können“. Eine andere Person erklärt dem spanischen Journalisten, dass sie sich unsicherer fühle als früher: „Jetzt gibt es mehr Kriminalität, vielleicht gab es sie in der DDR auch, aber damals wurde sie einfach besser versteckt!“

Italien: Mit Brecht-Zitat Stimmung erklärt

Die linksliberale italienische Tageszeitung „La Repubblica“ widmet sich wenige Tage vor der Wahl dem Thema, welche Haltung die AfD zur Inklusion an Schulen und Kindergärten einnimmt.
„Menschen mit Behinderung in getrennten Schulen, sollte die AfD an die Macht kommen“, lautet der Titel des Artikels der Korrespondentin Tonia Mastrobuoni. Und: „Das ist das Ende der Inklusion.“ Sie sprach mit Pädagogen in Sachsen-Anhalt. Diese seien über den „Kampf der deutschen Rechtsextremen gegen Vielfalt alarmiert“, so „La Repubblica“.
Auch die bürgerlich-liberale Tageszeitung „Corriere della Sera“ aus Mailand greift das Thema Inklusion auf und titelt: „Remigration, getrennte Klassen für Menschen mit Behinderung, ius sanguinis: Die extremistische Konterrevolution im Programm der AfD in Sachsen-Anhalt“. Dazu ein Aufmacherfoto, das den breitschultrigen Rücken einer männlichen Person mit Kurzhaarschnitt zeigt, die ein T-Shirt mit der Aufschrift trägt: „Deutsche Patrioten“.
Die Korrespondentin Mara Gergolet hat sich intensiv mit den Inhalten des „Regierungsprogramms“ der AfD von Sachsen-Anhalt auseinandergesetzt und erklärt neutral zahlreiche Punkte daraus. Aber auch das bekannte Zitat von Bertolt Brecht zum Volksaufstand in der DDR von 1953 – das abgewandelt in der Präambel des AfD-Programms steht – führt sie an: „Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?“ Damit erklärt sie prägnant und in aller Kürze die Stimmung in Ostdeutschland.

Großbritannien: „Segregated schools“

Auch die Wochenzeitung „The Economist“ aus London setzt sich intensiv mit dem AfD-Wahlprogramm auseinander, liefert aber auch Stimmungsbilder vom Wahlkampf aus Zerbst:
Trotz stechender Hitze behalte Siegmund sein „Grinsen“. Drei Stunden lang habe der AfD-Spitzenkandidat T-Shirts signiert und Selfies mit Anhängern gemacht. „Von der Feindseligkeit, die einst für AfD-Kundgebungen typisch war, ist nichts zu spüren“, heißt es in dem Beitrag. Zitiert wird außerdem Phillipp-Anders Rau, der lokale AfD-Direktkandidat: „Das ist keine Partei, das ist eine Bewegung!“
Die Londoner „Times“ konzentriert sich auf das Thema Inklusion, allerdings mit einem Unterton, indem sie den Begriff „segregation“ nutzt, der im englischen Sprachgebrauch auch für Rassentrennung verwendet wird.
Für den konservativen „Daily Telegraph“, auch aus London, schreibt Ulf Poschardt, „freiester Mitarbeiter“ bei Axel Springer, einen Beitrag mit dem Titel „Deutschland schreitet schlafwandelnd auf den Abgrund zu“ und warnt: „Die Landtagswahlen könnten der Auslöser für den Zusammenbruch eines brüchigen politischen Systems sein“.
Poschardts Überschrift soll wohl an ein in Großbritannien bekanntes Buch erinnern: „Die Schlafwandler: Wie Europa in den Ersten Weltkrieg zog“ lautet ein umfassendes Werk des australischen Historikers Christopher Clark, das sich mit den Ereignissen beschäftigt, die zum Beginn des Ersten Weltkriegs führten.
Für den linksgerichteten „Guardian“ hat der Bestsellerautor für auswärtige Politik, John Kampfner, zur Feder gegriffen. Er kennt Deutschland seit Jahrzehnten als Auslandskorrespondent, ließ sich vor fünf Jahren als Deutscher einbürgern und veröffentlichte 2020 das in England viel beachtete Buch „Warum Deutschland es besser macht“.
In seinem Kommentar über die anstehende Wahl in Sachsen-Anhalt schreibt er: „Der Schatten der AfD liegt über der deutschen Demokratie – doch ich habe weiterhin Vertrauen in meine Wahlheimat.“ Und weiter: „Als junger Zeitungskorrespondent hatte ich von 1988 bis 1990 im damaligen Ostberlin voller Bewunderung über die friedliche Revolution berichtet, die zum Fall der Mauer und zur Wiedervereinigung führte. In den folgenden Jahren fühlte ich mich zu einem Deutschland hingezogen, das seine Verantwortung gegenüber der liberalen Demokratie ernst nahm. Ich bewunderte die Nüchternheit und Ernsthaftigkeit der deutschen Gesellschaft, den Konsenscharakter ihrer Politik und die Betonung des Gemeinschaftssinns.“
Inzwischen jedoch sei sein Optimismus über Deutschland angeschlagen, so Kampfner. Er fordert von der deutschen Politik „langfristig“ einen „deutlich kämpferischeren Ansatz in der Politikgestaltung aus der politischen Mitte“ sowie „die Bereitschaft, mutiger zu sein und mehr Risiken einzugehen“.

USA: Keine Geheiminformationen an AfD

Eines der Leitmedien der USA, die „New York Times“, eröffnet ihren Lesern einen breiteren Blick: „Die extreme Rechte steht kurz vor einem Sieg“, titelte sie kürzlich, und die beiden Berliner Korrespondenten Christopher F. Schuetze und Jim Tankersley kommen zu dem Schluss: „Doch der Kampf um die Macht wird damit noch nicht beendet sein.“
Sie gehen intensiv auf die Ankündigung von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) ein, der AfD keine sensiblen Geheimdienstinformationen weiterzugeben, sollte diese bei den Landtagswahlen „die Macht übernehmen“. Beide Autoren widmen sich in ihrem Beitrag fast ausschließlich diesem Thema und der Nähe der AfD zu Russland.
Einer der amerikanischen Fernsehsender, „ABC News“ aus New York City, beschreibt neutral und ausführlich den Wahlkampf und lässt alle Seiten zu Wort kommen. Gleiches gilt für die US-Nachrichtenagentur „Associated Press“, die vorrangig in den USA die zahlreichen Lokalzeitungen beliefert.
In der angesehenen Zeitschrift „Foreign Policy“ hingegen kommt der deutsche Autor Thorsten Benner zu Wort, der in seiner Analyse zu dem Schluss kommt: „Deutschlands ‚Brandmauer‘ ist völlig gescheitert. Die Versuche, die AfD auszugrenzen, haben sowohl den Aufstieg als auch die Radikalisierung der rechtsextremen Partei in Deutschland befeuert.“

International: Die Merz-Behauptung

Die Nachrichtenagentur „Reuters“, die international eine der größten Reichweiten erzielt, geht prominent auf die Behauptung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ein, dass ein Sieg der AfD in Sachsen-Anhalt ausländische Investoren abschrecken würde.
„Reuters“ lässt die Aussage von Merz stehen, ohne dafür selbst Belege zu recherchieren. In keinem anderen untersuchten ausländischen Medium spielte diese Behauptung des Kanzlers eine Rolle.
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Sachsen-Anhalt: Wie weit eine AfD-Regierung Beamte austauschen kann


In Kürze:

  • AfD-Politiker Ulrich Siegmund kündigt weitreichenden Umbau der Verwaltung in Sachsen-Anhalt an.
  • Gewerkschaften und Politiker warnen vor einem Angriff auf Neutralität und Funktionsfähigkeit des Staatsapparats.
  • Das Beamtenrecht erlaubt zwar den Austausch politischer Beamter, setzt aber klare verfassungsrechtliche Grenzen.
  • Im Fall umfassender Umbauten wären hohe Kosten und zahlreiche Gerichtsverfahren zu erwarten.

 
Mehrere Politiker der übrigen Parteien haben zuletzt deutliche Kritik an der Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten für Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, geübt. Dieser hatte in der Vorwoche gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs bei den Landtagswahlen eine dreistellige Zahl an Stellen in der Verwaltung neu zu besetzen.
Dabei solle es nicht nur um Ministerien, Staatssekretariate und deren Stäbe gehen. Auch Leitungspositionen auf der Arbeitsebene der Ministerien sowie in einzelnen Abteilungen und Referaten stünden zur Disposition. Damit wolle die AfD eine mögliche Obstruktion ihrer Politik aus dem Staatsapparat heraus verhindern. Auch die landeseigenen Gesellschaften sollen einen Führungswechsel erfahren.

Kritik an AfD-Plänen zur Umbesetzung von Verwaltungsstellen in Sachsen-Anhalt

Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul, wirft der Partei im „Stern“ vor, „Gefolgsleute statt Fachleute“ in die Verwaltung zu holen. Das sei „nicht nur verfassungsrechtlich ein No-Go, sondern auch sicherheitspolitisch gefährlich“. Angesichts einer Fülle neuartiger Bedrohungen sei ein „funktionierender Staatsapparat mit Profis“ von entscheidender Bedeutung. Die von der AfD anvisierten Umstrukturierungen seien ein „Angriff auf die innere Sicherheit“.
Bedenken äußerte auch der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz. Er sieht mit Blick auf die Landtagswahl die Gefahr, dass „Parteien wie die AfD oder die Linke ihre Parteisoldaten an entscheidender Stelle installieren können“. Gegenüber dem „Handelsblatt“ regt Teggatz an, Vorkehrungen zu treffen. So könne man die Ernennungsbefugnis politischer Beamter „ausschließlich auf Staatssekretärsebene“ beschränken.
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, sieht hinter der Ankündigung der AfD einen möglichen Angriff auf das Remonstrationsrecht. Dieses gibt Beamten das Recht, Befehle zu beeinspruchen, wenn diese gegen das Gesetz oder die Verfassung verstoßen. Das Gesetz sieht diesbezüglich sogar eine Pflicht vonseiten der Beamten selbst vor. Kopelke regt an, Regierungsmitgliedern einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei den Zugang zu Verschlusssachen zu erschweren.

Landesrecht kann „politische Beamte“ definieren – aber nicht uferlos

Grundsätzlich ist es üblich, dass im Fall eines Regierungswechsels Führungsposten in der Verwaltung neu besetzt werden. Üblich ist das vor allem bei sogenannten politischen Beamten. Paragraf 30 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) bestimmt, dass diese jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.
Dabei handelt es sich um Beamte auf Lebenszeit, die „ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen“. Um welche Ämter es sich dabei handelt, ist nach Landesrecht zu bestimmen. Insofern hätte eine von der AfD geführte Regierung grundsätzlich einen weiten Spielraum, um zu definieren, für welche Posten die Bestimmungen über politische Beamte gelten sollen.
Allerdings ist dieser Spielraum nicht grenzenlos. Neben dem allgemeinen Willkürverbot des Artikels 3 Grundgesetz ist auch das Lebenszeitprinzip des deutschen Beamtenrechts (Art. 33 Abs. 5 GG) begrenzt. Das Beamtenrecht ist demnach „unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ zu regeln und fortzuentwickeln. Dass Beamte grundsätzlich auf Lebenszeit in Diensten des Staates bleiben, gehört dazu.

Bundesverfassungsgericht setzt enge Grenzen für politische Beamtenstatus-Regelungen

Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 9. April 2024 (2 BvL 2/22) betont, dass eine Durchbrechung des Lebenszeitprinzips nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist. Eine solche Abweichung setzt voraus, dass die fortdauernde Übereinstimmung des Amtsträgers mit den politischen Zielen der Regierung für die wirksame Aufgabenerfüllung unerlässlich ist. Nur dann kann ein neues Kabinett eine Funktion als die eines „politischen Beamten“ einordnen.
In der zitierten Entscheidung ging es um die Einordnung des Amtes des Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen als „politischer Beamter“. Diese hat das Bundesverfassungsgericht verneint. Weder der Aufgabenbereich noch der Entscheidungsspielraum des Amtes rechtfertigten eine solche Einstufung. Auch die gegenüber der Landesregierung bestehenden Beratungs- und Unterstützungsaufgaben sowie weitere Gesichtspunkte begründeten keinen hinreichenden politischen Charakter.
Um ein Amt als „politisch“ einzuordnen und den jeweiligen Amtsinhaber jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen zu können, bedarf es besonderer sachlicher Gründe, die sich aus dem Amt selbst ergeben. Entscheidend ist, dass die Funktion nach ihrer Art und ihren Aufgaben einen gesteigerten politischen Vertrauensbezug aufweist.

Besonderes politisches Vertrauensverhältnis nur für bestimmte Positionen erforderlich

Eine AfD-Regierung könnte in diesem Sinne nicht jedes beliebige Amt pauschal politisieren, nur um den jeweiligen Amtsinhaber entlassen zu können. Im Fall von Staatssekretären liegt der politische Charakter auf der Hand. Auch die Einordnung von Regierungspräsidenten oder bestimmten Spitzenposten in Ministerien, Polizei oder Inlandsgeheimdienst als politisch wäre zulässig.
Demgegenüber reicht es für Schulräte, Kita-Leitungen oder ähnliche Fachverwaltungen aus, ihre Funktionen in sachlicher und gesetzesgebundener Weise auszuüben. Ein besonderes politisches Vertrauensverhältnis zur jeweiligen Regierung ist in diesen Bereichen nicht erforderlich. Es dürfte auch nicht verlangt werden.
In allgemeinen Bereichen der Verwaltung – von der Bildung über die Verwaltung bis hin zu nicht exponierten Sicherheitsfunktionen – müssen andere Vorgaben ausreichen. So ist jede Verwaltung an die Gesetze gebunden. Beamte trifft im Rahmen ihrer Amtsausübung eine Verpflichtung zu Neutralität, politischer Mäßigung und Verfassungstreue.

Verfassungsschutz zeigt: Politische Beamte können abgelöst werden – müssen aber nicht

Mit den jeweils „grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen“ jeder neuen Regierung inhaltlich übereinstimmen müssen Beamte nicht. Bei Bedenken über die Gesetzes- und Verfassungskonformität einer Weisung greifen die Vorschriften über Recht und Pflicht zur Remonstration. Beamte haben dann die Möglichkeit, auf eine schriftliche Anordnung zu bestehen, und notfalls übergeordnete Stellen anzurufen. Weisungen, die gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder Ordnungswidrigkeiten darstellen würden, müssen nicht befolgt werden.
Im Fall eines Regierungswechsels – ob auf Ebene des Bundes oder eines Landes – gehören Staatssekretäre, die Stäbe der Ministerien und Chefpositionen in der Ministerialverwaltung selbst zur typischen Spitze. Dort ist ein Austausch üblich und wird regelmäßig auch vorgenommen. Auch Präsidenten bestimmter Ämter oder Geheimdienste gelten als politische Beamte.
Ein Automatismus, was den einstweiligen Ruhestand anbelangt, besteht dabei jedoch nicht. So dienten beispielsweise Hubert Schrübbers, Heinz Fromm und Thomas Haldenwang unter Regierungen unterschiedlicher Couleur als Verfassungsschutzpräsidenten des Bundes. In Thüringen dient der 2015 eingesetzte Chef des Landes-Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, auch noch unter Mario Voigt.

Politischer Stellenwechsel in der Verwaltung bei Regierungswechseln

Leitungspositionen darunter – wie jene in Abteilungen oder Referaten – gelten als politisch sensibel. Ihr Austausch ist rechtlich schwieriger und unterliegt stärker überprüfbaren Beschränkungen. Auf Bundesebene sind nach dem Wechsel im Kanzleramt von Helmut Kohl zu Gerhard Schröder 1998 rund 60 Prozent der Posten von Staatssekretären und Ministerialdirektoren neu besetzt worden – in Zahlen waren das laut „Zeit“ 82 von 136.
Mit dem Wechsel zu Angela Merkel hat die Union 43 Prozent der Positionen in den sieben übernommenen Ministerien und dem Bundeskanzleramt neu besetzt. Nach der Rückkehr der SPD in die Bundesregierung 2013/14 wurden 63 Prozent der politischen Positionen personell erneut. Dabei wurden nicht alle Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
In einigen Fällen spielte auch freiwilliges Ausscheiden eine Rolle, einige Amtsträger wurden auf gleichwertige andere Posten versetzt. Im Auswärtigen Amt gilt es als verbreitetes Vorgehen, Beamte auf Botschafterposten zu versetzen, um in der Berliner Zentrale strategische Positionen neu besetzen zu können. All diese Veranlassungen betrafen jedoch die Ebene explizit politischer Beamter – auf Länderebene ist die Fluktuation deutlich geringer.

Welle von Prozessen und Explosion der Gerichtskosten zu befürchten

Im Normalfall greifen im Beamtendienstverhältnis die dienstrechtliche Fürsorgepflicht und das Recht auf amtsangemessene Verwendung. Versetzungen, Umsetzungen oder Abordnungen bedürfen regelmäßig der Zustimmung oder einer rechtlich sauberen Begründung. Dazu gehört etwa der Nachweis einer dienstlichen oder organisationsrechtlichen Notwendigkeit. Bei der Versetzung eines Beamten ist darauf zu achten, dass die neue Verwendung angemessen und gleichwertig ist. Zwangsversetzungen in schlechter dotierte Ämter sind rechtlich ebenfalls riskant.
Im normalen Verwaltungsalltag ist die Beamtentätigkeit auf Kontinuität angelegt. Ein Regierungswechsel ändert nicht automatisch die Laufbahnen oder Statusrechte der vielen tausend Fachbeamten in den Ministerien und nachgeordneten Behörden. Der Austausch „hunderter Beamter“ im Verwaltungsapparat eines Landes wäre im Vergleich zu üblichen Regierungswechseln sehr weitreichend. Sie würde über die klassische Spitze hinaus in die operative Verwaltung hineinreichen.
Für die AfD würde ein solcher weitreichender Umbau eine Reihe von Herausforderungen schaffen. Immerhin würde er auch eine deutliche Veränderung in beamtenrechtlichen Kategorien, Organisationshoheit und Stellenstruktur bedeuten. Die Landesregierung müsste sich voraussichtlich auf eine Vielzahl an Prozessen von Personen einstellen, die sich zu Unrecht als politische Beamte eingeordnet sehen.

Fragezeichen bezüglich der Personaldecke der AfD

Dazu käme eine Reihe von Kosten. Bei frühzeitigem Ruhestand müssten Vorruhestandsgehälter und Pensionen bezahlt werden. Wird ein Posten kommissarisch besetzt, wären vielfach doppelte Besetzungskosten damit verbunden. Kommt es zum Rechtsstreit, ist mit zusätzlichem Aufwand für Gerichtskosten oder mögliche Abfindungen zu rechnen. Je höher die Zahl der betroffenen Amtsträger ist, umso höher wird der Gesamtaufwand für die Landeskasse.
Darüber hinaus ist fraglich, ob die AfD über die erforderliche Personaldecke verfügt, um eine so hohe Anzahl an freiwerdenden Posten mit Amtsträgern zu besetzen, die entsprechend qualifiziert und verwaltungserfahren sind. Dazu kommt auch noch die Überprüfung der Verfassungstreue. Eine mögliche Rekrutierung externer Kräfte – etwa aus anderen Bundesländern – und Einarbeitung würde weitere Kosten verursachen.