Blick in den Plenarsaal des Thüringer Landtags: Dort wurde am 30. September 2026 über die politischen und rechtlichen Hürden eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens beraten. - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
In Kürze:
Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hörte Sachverständige zu den rechtlichen Hürden eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens.
Im Mittelpunkt standen unter anderem Artikel 21 Grundgesetz sowie die Frage, ob ein Teilverbot möglich wäre.
Die Anhörung zeigte: Ein Verbotsantrag wäre politisch folgenreich und müsste juristisch belastbarbegründet werden.
Im Thüringer Landtag ging es bei der mündlichen Anhörung des Justizausschusses am Mittwoch, 30. September, vor allem um die Frage, ob ein Antrag gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg hätte.
Immer wieder wurde daraus aber auch eine politische und historische Grundsatzdebatte: Wann muss ein Staat handeln? Wann überschreitet eine Partei die Grenze des demokratischen Wettbewerbs? Und wann wird ein Verbotsverfahren selbst zum Risiko für die Demokratie?
Anlass war ein Antrag der Thüringer Linksfraktion an die Landesregierung, sich gegenüber der Bundesregierung und gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat dafür einzusetzen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten.
Der Thüringer Landtag kann ein solches Verfahren nicht selbst beantragen. Antragsberechtigt sind auf Bundesebene Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Der Justizausschuss hörte dazu mehrere Sachverständige – darunter Hans-Georg Maaßen, Ulrich Vosgerau und eine Vertreterin der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) –, sowie den Prominenten Hape Kerkeling an.
Der rechtliche Maßstab ist hoch. Nach dem Grundgesetz sind Parteien nur dann verfassungswidrig, wenn sie „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Entscheiden darf darüber allein das Bundesverfassungsgericht.
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„Fakten, Fakten, Fakten“
Hans-Georg Maaßen setzte den Ton der Gegenposition. Der Jurist und frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz erinnerte an seine Rolle im zweiten Verbotsverfahren der rechtsextremen Partei NPD, das im Jahr 2017 endete. Wer über ein Parteiverbot rede, brauche eine Rechtsgrundlage, sagte Maaßen. Dafür borgte er sich das ehemalige Motto des „Focus“-Magazins: „Fakten, Fakten, Fakten.“
Seine zentrale Frage lautete: Gibt es bei der AfD eine „zweite Agenda“? Maaßen argumentierte, Programme und öffentliche Bekenntnisse der AfD enthielten Bezüge zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Wer ein Verbot anstrebe, müsse deshalb beweisen, dass diese Bekenntnisse nur Fassade seien. Einzelne Zitate oder Aussagen von Funktionären reichten aus seiner Sicht nicht aus, solange nicht erkennbar werde, dass sie den Kurs der Partei tatsächlich prägten.
Aus dem Ausschuss kam die Nachfrage, wie Maaßen Äußerungen führender AfD-Politiker bewerte. Innenminister Georg Maier (SPD) hielt ihm Aussagen von AfD-Chefin Alice Weidel und dem AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier vor, in denen Gerichte und Verfassungsrichter scharf angegriffen wurden. Maaßen ordnete solche Aussagen überwiegend als politische Polemik ein. Kritik an Gerichten, auch harte, begründe für sich noch keine Ablehnung des Rechtsstaates.
Eine weitere Frage zielte auf frühere Mitglieder der NPD beziehungsweise ihrer Nachfolgepartei Die Heimat in der AfD.
Der ehemalige Vorsitzende der WerteUnion antwortete, ein Wechsel einzelner Personen „infiziere“ nicht automatisch eine Partei. Entscheidend sei, ob solche Personen Einfluss auf die politische Ausrichtung hätten. Erst wenn Funktionäre mit steuernder Wirkung oder größere Gruppen den Kurs prägten, könne daraus eine relevante Zurechnung entstehen.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte setzt auf das Gesamtbild
Anders argumentierte die GFF. Ihre Vertreterin, die Juristin Valentina Chiofalo, stellte das Gutachten der Organisation vor. Die GFF hat nach eigenen Angaben mehr als 3 Millionen öffentlich zugängliche Datenpunkte ausgewertet. Ihr Ergebnis: Die AfD verstoße nach dem Maßstab von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz gegen Demokratieprinzip und Menschenwürde. Ein zulässiger Verbotsantrag hätte nach Einschätzung der GFF wahrscheinlich Erfolg.
Chiofalo nannte zwei Argumentationslinien. Zum einen gehe es um angebliche Forderungen von AfD-Vertretern nach strafrechtlicher Verfolgung politischer Gegner. Legitime Strafanzeigen seien nicht das Problem, sondern der Ruf nach Haft, Anklagebank und politischer Abrechnung wegen demokratisch getroffener Entscheidungen.
In der Anhörung wurde gefragt, ob solche Forderungen nicht noch zum normalen Meinungskampf gehörten. Chiofalo zog die Grenze dort, wo politische Entscheidungen nachträglich kriminalisiert werden sollten. Schon das „Damoklesschwert“ künftiger Strafverfolgung könne parlamentarische Entscheidungen beeinflussen.
Zum anderen habe die GFF eine Verletzung der Menschenwürde durch die AfD belegt. Dabei gehe es nicht um einzelne Aussagen von Vertretern, sondern um ein politisches Konzept. Chiofalo sprach von einem angeblichen ethnisch-kulturellen Volksverständnis, von behaupteter rechtlicher Abwertung bestimmter Deutscher mit Einwanderungsgeschichte sowie von Forderungen gegen Muslime und Schutzsuchende.
Beim Thema Kopftuchverbot unterschied die Juristin zwischen Regelungen für staatliche Amtsträger und Forderungen, Privatpersonen mit islamischem Kopftuch den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu verwehren. Das sei kein allgemeiner Laizismus, sondern ziele auf die Verdrängung des Islams aus dem öffentlichen Raum.
Kerkeling: Verbotsverfahren reicht nicht aus
Besonders sichtbar wurde der Unterschied zwischen juristischer und gesellschaftlicher Perspektive bei Hape Kerkeling. Der Unterhalter sagte gleich zu Beginn, er spreche „nicht als Experte für Verfassungsrecht“, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus. Kerkeling argumentierte nicht juristisch anhand von Paragrafen, sondern sprach vor allem aus der historischen Erfahrung heraus.
Er erinnerte daran, dass Thüringen ein besonderer Ort der deutschen Demokratie- und Diktaturgeschichte sei. 1930 wurde hier mit Wilhelm Frick der erste NSDAP-Innenminister eines deutschen Landes ernannt; das KZ Buchenwald liegt nur wenige Kilometer entfernt.
Kerkeling sagte, eine Demokratie könne sich selbst abschaffen, wenn genügend Menschen wegschauten. Sein Kernargument lautete: Wer die Verbrechen der Jahre 1933 bis 1945 verharmlose oder umdeute, verlasse den Boden des Grundgesetzes.
Aus dem Ausschuss wurde er gefragt, ob ein Verbot das Gedankengut verschwinden lasse. Kerkeling verneinte, dass ein Verbotsverfahren allein ausreiche. Demokratie müsse täglich verteidigt werden. Zugleich hielt er ein Verbotsverfahren für notwendig.
Auf die Sorge, ob ein gescheitertes Verfahren die AfD stärken könne, antwortete er, er habe „große Hoffnung“, dass Karlsruhe der Partei keinen „Persilschein“ ausstelle.
Eine weitere Frage zielte auf die AfD-Wähler. Was werde aus ihnen, wenn eine Partei verboten werde? Kerkeling unterschied zwischen Organisation und Anhängerschaft. Die Wähler seien nicht verschwunden, müssten aber politisch wieder erreicht werden. Demokratische Parteien müssten zuhören und Sorgen ernst nehmen. Sein Appell ging damit über das Verbotsverfahren hinaus: Ein juristischer Schritt könne politische Arbeit nicht ersetzen.
Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt und Staatsrechtslehrer, stellte sich entschieden gegen die Logik eines Verbotsantrags. Er hielt den Thüringer Antrag zwar nicht für verfassungswidrig, aber für rechtlich begrenzt wirksam. Thüringen könne das Verfahren nicht selbst einleiten; der Landtag könne seine Landesregierung auch nicht einfach im Bundesrat anweisen. In der Sache sah Vosgerau keine Erfolgsaussicht.
Besonders wandte er sich gegen die Vorstellung, man könne Karlsruhe erst einmal „prüfen lassen“. Ein Parteiverbotsverfahren sei kein unverbindliches Gutachten. Wer den Antrag stelle, müsse von der Verfassungsfeindlichkeit überzeugt sein. Vosgerau sagte: „Da kann man nicht sagen: Wir probieren das mal.“ Schon der Antrag greife tief in den politischen Wettbewerb ein.
Vosgerau stellte zudem die Möglichkeit eines Teilverbots infrage. Hintergrund ist Paragraf 46 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Danach kann das Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit auf einen „rechtlich oder organisatorisch selbstständigen Teil einer Partei“ beschränken.
Der Staatsrechtler bezweifelte, dass diese Regelung vom Grundgesetz gedeckt sei, weil Artikel 21 Grundgesetz nur von Parteien spreche, nicht ausdrücklich von Landesverbänden oder Teilorganisationen. Aus seiner Sicht könnte ein Antragsteller dadurch das Risiko eines Verfahrens senken: Scheitere ein Verbot der Gesamtpartei, könne ein Teilerfolg gegen einen Landesverband politisch dennoch als Erfolg erscheinen.
In der Befragung wurde Vosgerau außerdem auf die These angesprochen, die AfD delegitimiere staatliche Institutionen. Er unterschied zwischen Kritik und verfassungsfeindlicher Delegitimierung. Regierung und staatliche Stellen hart anzugreifen, sei Recht der Bürger und Pflicht der Opposition, sagte er. Gefährlich werde es erst, wenn eine Partei die Grundordnung selbst beseitigen wolle.
Auch beim Volksbegriff widersprach Vosgerau der Verbotsargumentation. Das NPD-Urteil von 2017 dürfe nicht so gelesen werden, als sei jeder ethnisch-kulturelle Bezug automatisch verfassungswidrig. Problematisch werde es aus seiner Sicht erst, wenn Menschen wegen ihrer Herkunft ohne Einzelfallprüfung Rechte wie die Staatsangehörigkeit aberkannt werden sollten.
Schließlich verwies Vosgerau auf Artikel 146 Grundgesetz. Der Staatsrechtler argumentierte: Das Grundgesetz sehe selbst vor, dass es eines Tages durch eine neue Verfassung abgelöst werden könne. Artikel 146 sagt, dass das Grundgesetz an dem Tage sein Gültigkeit , an dem „eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden“ sei.
Daraus leitete Vosgerau eine grundsätzliche Frage ab: Wenn das deutsche Volk Träger der verfassunggebenden Gewalt bleibe und über eine neue Verfassung nachdenken dürfe, wie könne dann politisches Handeln in Richtung einer neuen Verfassung als verfassungsfeindlich verfolgt werden? Er formulierte zugespitzt, das Grundgesetz erkläre gewissermaßen „die Revolution“ für legal.
Das Bundesverfassungsgericht hat im NPD-Urteil von 2017 allerdings klargestellt, dass Artikel 146 während der Geltung des Grundgesetzes kein aktives Vorgehen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung legitimiert.
Parteien dürften über eine neue Verfassung und andere Staatsmodelle sprechen. Ein planvolles Vorgehen gegen Menschenwürde, Demokratieprinzip oder Rechtsstaatlichkeit bleibe jedoch verfassungsrechtlich relevant.
Das Bundesverfassungsgericht heißt es dazu:
„Auch wenn Art. 146 GG dem Verfassungsgeber die Möglichkeit einer völligen Neuschöpfung der Verfassung eröffnen sollte, wird dadurch für die Dauer der Geltung des Grundgesetzes ein auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes aktives Handeln einer politischen Partei nicht legitimiert. Diese kann sich auf die Parteienfreiheit des Art. 21 Abs. 1 GG nur berufen, soweit ihr Handeln nicht gegen den unantastbaren Kernbestand einer freiheitlichen Demokratie gerichtet ist.“
Die Lehren aus dem NPD-Verfahren
Über der gesamten Anhörung stand das 2017er-NPD-Urteil. Das Bundesverfassungsgericht stellte damals zwar verfassungsfeindliche Ziele der Partei fest, verbot die Partei aber letztlich nicht. Es fehlten konkrete Anhaltspunkte von Gewicht, die einen Erfolg dieses Handelns möglich erscheinen ließen.
Ein Verbot verlange laut Gericht also mehr als verfassungsfeindliche Programmatik. Die Partei müsse über „hinreichende Wirkungsmöglichkeiten“ verfügen, die ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele “nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen“.
Genau hier sehen Befürworter eines Verfahrens den Unterschied zur AfD. Sie ist keine politisch bedeutungslose Kleinstpartei. Sie verfügt über Mandate, Fraktionen, Landesverbände, kommunale Verankerung und hohe Umfragewerte.
Aus Sicht der GFF spreche gerade dieses Potenzial dafür, die AfD am Karlsruher Maßstab anders zu bewerten als die NPD. Gegner halten dagegen, politische Stärke könne nicht den Nachweis verfassungswidriger Ziele ersetzen.
Weitere Sachverständige, die im Landtag am 30. September aussagten, waren die Juristen Chan-Jo Jun, Christian Conrad und Hendrik Cremer sowie die Rechtswissenschaftler Katrin Groh und Kyrill-Alexander Schwarz.
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Anhörung zu AfD-Verbot
Heute diskutiert der Thüringer Landtag über das Für und Wider eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens. Unter den Teilnehmern sind der Entertainer Hape Kerkeling und der ehemalige Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen. Befürworter sehen in der AfD eine Gefahr für die Demokratie. AfD-Politiker sprechen dagegen von einem Versuch, die Oppositionspartei auszuschalten, die in den aktuellen Sonntagsumfragen vorn liegt.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Pflegeversicherung verabschiedet. Zentrale Streitthemen wurden dabei in eine Kommission ausgelagert, die bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen soll. Ab Januar 2027 steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,6 auf 0,9 Prozent. Bei häuslicher Pflege sollen die zentralen Leistungen erhöht werden.
Die Versicherungsbranche hat für zahlreiche Automodelle neue Typklassen für die Kfz-Haftpflichtversicherung festgelegt. Davon sind mehr als 12 Millionen Autofahrer betroffen. Rund 7,4 Millionen werden in eine höhere und rund 5,1 Millionen in eine niedrigere Typklasse eingestuft. Als Faustregel gilt: Je teurer ein Auto und dessen Ersatzteile sind, desto höher fällt in der Regel die Kasko-Typklasse aus.
In Frankreich sind die Schülerproteste eskaliert. Laut Regierung wurden am Dienstag 440 Menschen festgenommen und 79 verletzt, darunter 48 Polizisten. Hunderte Gymnasien waren betroffen. Die Schüler fordern mehr Personal und bessere Lernbedingungen. Linke Politiker stellen sich hinter die Proteste.
An Bord eines Flugzeugs von Dubai nach Tel Aviv kam es zu einem gewaltsamen Zwischenfall im Cockpit zwischen Pilot und Copilot. Der Angreifer wurde überwältigt. Passagiere berichten von Panik und Schreien an Bord. Das Flugzeug sackte binnen einer Minute von einer Flughöhe von über 10.300 Metern auf unter 5.200 Meter ab. Nach einem Notruf landete es in Saudi-Arabien. Es gab keine weiteren Verletzten.
Dr. Anthony Fauci, ehemaliger Direktor des Nationalen Instituts für Allergien und Infektionskrankheiten (NIAID) der National Institutes of Health (NIH), sagte am 29. Juli 2026 vor dem Senatsausschuss für Innere Sicherheit und Regierungsangelegenheiten in Washington aus. - Foto: Kevin Dietsch/Getty Images
Dr. Anthony Fauci hat am 29. Juli die Beantwortung von Fragen eines US-Senatsausschusses verweigert. Anlass der Anhörung war die Veröffentlichung eines Tagebuchs, das er während seiner Zeit in der US-Regierung geführt hatte.
„Obwohl mir diese Entscheidung schwerfällt, werde ich aus Respekt vor der Legislative und nach jahrzehntelanger Zusammenarbeit mit dem Kongress auf Anraten meiner Anwälte von meinem Recht aus dem Fünften Verfassungszusatz Gebrauch machen und Ihre Fragen nicht beantworten“, erklärte der 85-Jährige in seiner Eröffnungsrede.
Fauci leitete von 1984 bis 2022 das Nationale Institut für Allergien und Infektionskrankheiten (NIAID) der National Institutes of Health.
Im Verlauf der Anhörung berief er sich mehr als 100 Mal auf den Fünften Verfassungszusatz und verweigerte jede Aussage.
Der fünfte Verfassungszusatz besagt, dass niemand „in einem Strafverfahren gezwungen werden darf, gegen sich selbst auszusagen“. Fauci erhielt 2025 eine präventive Begnadigung.
Abstimmung kommende Woche
Nach Bundesrecht ist es strafbar, wenn eine vom Kongress vorgeladene Person „die Beantwortung von Fragen verweigert, die für die Untersuchung relevant sind“, und in bestimmten Fällen Informationen vor dem Kongress zurückhält. Fauci, der aufgrund einer Vorladung des Senatsausschusses für Innere Sicherheit und Regierungsangelegenheiten erschien, könnte wegen eines Vergehens oder Verbrechens angeklagt werden.
Der Vorsitzende des Ausschusses, Senator Rand Paul (Republikaner aus Kentucky), teilte Reportern nach der Anhörung mit, dass der Ausschuss nächste Woche darüber abstimmen werde, ob er eine Anklage gegen Fauci wegen Missachtung des Kongresses empfehlen solle.
Senator Raul: Schutz greift möglicherweise nicht bei Begnadigung
Ausschussvorsitzender Senator Rand Paul (Republikaner aus Kentucky) kündigte nach der Anhörung an, dass der Ausschuss in der kommenden Woche darüber abstimmen werde. „Wir glauben, dass er sich angesichts seiner möglichen Haftung und seiner Begnadigung nicht auf den Fünften Verfassungszusatz hätte berufen müssen. Möglicherweise greift dieser Schutz bei einer Begnadigung gar nicht“, sagte Paul.
Die Vorladung sei rechtmäßig gewesen, und die Fragen hätten Faucis Entscheidungen als NIAID-Direktor und als Chefberater des Präsidenten betroffen.
David Schertler, der Anwalt von Fauci, wurde aus der Anhörung entfernt, weil er versucht hatte, mit Senatoren zu sprechen. Schertler reagierte nicht umgehend auf eine Anfrage nach einer Stellungnahme.
Die Anhörung fand statt, nachdem Paul ein Tagebuch veröffentlicht hatte , das Fauci während seiner Zeit als Leiter der Regierungsmaßnahmen gegen COVID-19 geführt hatte. Die Tagebucheinträge widerlegten einige von Faucis öffentlichen Äußerungen, darunter seine Behauptung, er sei nie an der Schließung von Schulen beteiligt gewesen.
In einem Eintrag vom März 2020 schilderte Fauci ein Gespräch mit dem damaligen New Yorker Bürgermeister Bill de Blasio und schrieb: „Ich habe ihn aufgrund meiner öffentlichen Äußerungen und unseres heutigen Gesprächs davon überzeugt, die Schulen in NYC zu schließen.“
Dann sagte er, er habe mit dem Stabschef des kalifornischen Gouverneurs Gavin Newsom gesprochen.
„[Der Stabschef] sagte, dass der Gouverneur aufgrund meiner heutigen und gestrigen Fernsehauftritte beschlossen habe, die Schulen in Kalifornien sowie die Bars und Restaurants zu schließen“, schrieb er.
Fauci schilderte auch ein Gespräch, das er kurz nach dem Auftreten von COVID-19 in Wuhan, China, mit Wissenschaftlern geführt hatte. Neun von elf Wissenschaftlern hielten es für möglich, dass Menschen eine Struktur des Virus, die sogenannte Furin-Spaltstelle, eingefügt hätten. Ein später veröffentlichter Forschungsantrag beschrieb Experimente, bei denen eine Furin-Spaltstelle in ein Fledermaus-Coronavirus eingefügt werden sollte. Die Arbeiten sollten möglicherweise in China stattfinden.
„Das war entweder ein außergewöhnlicher Zufall oder ein eindeutiger Beweis“, sagte Paul am 29. Juli.
Fauci sagte wiederholt öffentlich, dass COVID-19 wahrscheinlich natürlichen Ursprungs sei und nicht aus einem Labor stamme, und er sagte, dass seine Behörde niemals Gain-of-Function-Experimente finanziert habe.
Trump: Fauci versuchte, China zu schützen
Präsident Donald Trump schrieb am 29. Juli auf Truth Social, dass er von Anfang an gesagt habe, COVID-19 stamme aus einem Labor in Wuhan.
„Fauci war entschieden anderer Meinung und versuchte stets, China zu schützen“, schrieb Trump. Ein Generalinspektor stellte fest , dass das NIAID riskante Experimente in einem Labor in Wuhan finanziert hatte und dass keine angemessene Überwachung der Experimente durchgeführt wurde.
„Ihr Hauptanliegen war es, die Tatsache zu verbergen, dass Sie die Finanzierung dieser gefährlichen Forschung genehmigt haben“, sagte Paul während der Anhörung zu Fauci.
Senator Gary Peters, der ranghöchste Demokrat im Ausschuss, sagte, dass Pauls Untersuchung über die Ursprünge von COVID-19 darauf abzielte, zu einem vorbestimmten Ergebnis zu gelangen und voreingenommen sei.
Er sagte außerdem, die Regierung müsse daran arbeiten, die Bemühungen zur Vorbereitung auf künftige Gesundheitskrisen zu verbessern und die von der Trump-Regierung in Bezug auf Impfstoffe und andere Gesundheitsfragen ergriffenen Maßnahmen überwachen.
„Ich könnte noch viele weitere Themen ansprechen, mit denen wir uns künftig befassen müssen, um dieses Land zu schützen“, sagte Peters. „Das tun wir in diesem Ausschuss nicht. Genau dafür wurde dieser Ausschuss geschaffen; genau das hat er in der Vergangenheit getan. Wir sollten uns wieder darauf konzentrieren.“
Auch nach der Sondersitzung im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zum CSD-Anschlag sind für die Abgeordneten noch viele Fragen offen.
Angehört wurden dabei Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD), die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik sowie Vertreter des Berliner Verfassungsschutzes.
Nach dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Berliner Christopher Street Day sind noch immer viele Fragen zum Täter und zu seinem Motiv offen. Der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses will daher in einer Sondersitzung Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik zu dem Fall berichten lassen.
Dr. Anthony Fauci. - Foto: Madalina Vasiliu/The Epoch Times
In Kürze:
Vorladung durch US-Senatsausschuss
Vorwürfe zu Aussagen über COVID-Forschung
Fokus auf Wuhan, Laborhypothese, Geheimdienste
Der US-Senat hat den Immunologen Anthony Fauci vorgeladen. Hintergrund sind neu veröffentlichte Dokumente, die Fragen zu seinen Aussagen während der COVID-19-Pandemie aufwerfen.
Im Kern geht es um den Vorwurf, er habe den US-Kongress möglicherweise nicht vollständig oder missverständlich über zentrale Aspekte der Pandemie informiert. Dabei stehen insbesondere seine Rolle in der US-Gesundheitsforschung und seine Aussagen zu COVID-19 im Fokus.
Fauci ist ehemaliger Leiter des National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID, Nationales Institut für Allergien und Infektionskrankheiten) beim National Institutes of Health (NIH, Nationale Gesundheitsinstitute der USA).
Der republikanische Senator Rand Paul erklärte am 22. Juni, er habe den Immunologen Fauci zunächst gebeten, freiwillig vor dem von ihm geleiteten Ausschuss des US-Senats, dem Homeland Security and Governmental Affairs Committee (Ausschuss für Innere Sicherheit und Regierungsangelegenheiten), auszusagen. Fauci habe dies jedoch abgelehnt.
Daraufhin habe Paul eine Vorladung ausgestellt, die Fauci verpflichtet, im kommenden Monat öffentlich vor dem Ausschuss zu erscheinen, schrieb er auf der Plattform X.
Der 85-jährige Fauci reagierte bislang nicht auf eine Anfrage zur Stellungnahme.
Fauci war von 1984 bis 2022 Leiter des NIAID. Bei einer Anhörung im Jahr 2024 sagte er vor Gesetzgebern aus, dass er nicht mit Geheimdienstmitarbeitern über Virusforschung im Zusammenhang mit COVID-19 gesprochen habe. Fauci erklärte jedoch, dass er selbst von Geheimdienstmitarbeitern über „Möglichkeiten von Aktivitäten in verschiedenen Laboren“ informiert worden sei.
Laut Dokumenten des Office of the Director of National Intelligence (Amt des Direktors der Nationalen Nachrichtendienste), die Anfang Juni freigegeben wurden, informierte Fauci Geheimdienstmitarbeiter über den möglichen Ursprung von COVID-19. Er empfahl ihnen, wissenschaftliche Arbeiten zu prüfen, die einen natürlichen Ursprung von SARS-CoV-2 unterstützten.
Eine vom Büro veröffentlichte Zusammenfassung besagt, dass Fauci darauf hinwies, dass die Aufklärung der Herkunft bei anderen Viren mit natürlichem Ursprung oft viele Jahre gedauert habe oder bis heute ungeklärt sei. Zudem riet er, Experten zu konsultieren, die einen natürlichen Ursprung von COVID-19 vertreten.
Als Beispiel nannte er den Forscher Kristian Andersen, Mitautor der Studie „Proximal Origin“. Diese sollte darlegen, dass COVID-19 „keine Labor-Konstruktion oder absichtlich manipuliertes Virus“ sei.
Laut von Senator Rand Paul veröffentlichten E-Mails sollen Fauci und der ehemalige Direktor der National Institutes of Health, Dr. Francis Collins, heimlich an der Studie von Andersen mitgewirkt haben, ohne als Autoren oder Mitwirkende genannt zu werden.
Faucis Behörde finanzierte zudem Forschungen an einem Labor in Wuhan, China, nahe dem Ort der ersten COVID-19-Fälle. In Anhörungen während der Pandemie sagte Fauci gegenüber Paul, die USA hätten dort keine sogenannte Gain-of-Function-Forschung finanziert. Spätere Aussagen anderer Beamter widersprachen dieser Darstellung.
Sicherheitspersonal bewacht das Wuhan Institute of Virology, während Mitglieder des WHO-Teams zur Untersuchung des Ursprungs von COVID-19 das Institut am 3. Februar 2021 besuchen.
Foto: Hector Retamal/AFP via Getty Images
Stellungnahme von Tulsi Gabbard
Tulsi Gabbard, die die neuen Akten an ihrem letzten Tag als Direktorin der National Intelligence (Direktorin der US-Geheimdienste) freigab, erklärte in einer Stellungnahme: „Politisierte, eigennützige Führungspersonen wie Dr. Fauci haben ihre eigenen Verfehlungen und Machtmissbräuche vertuscht, Geheimdienstinformationen manipuliert, den Kongress belogen und einen rechtmäßig gewählten Präsidenten untergraben, indem sie seinen Zugang zu entscheidenden Informationen eingeschränkt haben, die zur Sicherheit des Landes notwendig waren.“