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Bundesrechnungshof rügt Rentenkasse: Rund 20 Millionen Euro für externe Berater ausgegeben


In Kürze:

  • Prüfer kritisieren seit 2019 massive Mängel bei der DRV Bund.
  • Der Bundesrechnungshof sieht wenig zielorientierten Aktionismus.
  • Die Stabsstelle wächst um 1.800 Prozent Personal.
  • DRV Bund: Investitionen in einen umfangreichen Veränderungsprozess

 
Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) erneut vor, Steuergelder für Berater verschwendet und die Ausgaben nicht transparent gestaltet zu haben. Wie aus dem aktuellen Bericht der Prüfer hervorgeht, wurden bereits ab 2019 eklatante Mängel bei den Ausgaben festgestellt. Die Prüfer kritisierten, dass in nahezu allen untersuchten Fällen grundlegende Voraussetzungen für die Beauftragung von externen Beratern fehlten. So vermissten sie etwa klare Zielsetzungen, Belege für den Bedarf oder nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsnachweise. Teilweise lagen diese nicht vor, teilweise waren sie unvollständig, heißt es im Bericht.

„Im Dschungel der Strategien verirrt“

Hinzu kamen unpräzise Leistungsbeschreibungen und fehlerhafte Vergabeverfahren. Aufgrund der Vielzahl und Schwere der Beanstandungen griff der Bundesrechnungshof das Thema 2024 erneut in seinen Berichten auf. Nun forderte der BRH, dass die Rentenversicherung die festgestellten Mängel umgehend abstellen und die Ausgaben für strategische Beratung künftig auf ein angemessenes Maß begrenzen müsse. Zudem sollen das Bundesarbeitsministerium und die DRV Bund dem zuständigen Ausschuss sowie dem Bundesrechnungshof über die eingeleiteten Maßnahmen berichten.
Kritisch sehen die Prüfer zudem die Ausgaben für strategische Projekte. So schlugen die Kosten für externe Berater im überprüften Zeitraum bei der „Digitalstrategie“ mit 9 Millionen Euro zu Buche. Aufträge für Beratung zur digitalen Transformation kosteten 4,4 Millionen Euro. Berater für Vorhaben- und Projektmanagement erhielten 3,2 Millionen Euro.
Es habe den Eindruck, die DRV Bund habe sich „in einem Dschungel von Strategien verirrt“, fasst der BRH zusammen. Konkrete Ergebnisse der kostspieligen Beratungsaufträge fehlten oft. Das wirke unkoordiniert und aktionistisch, „aber nicht zielorientiert“. Es sei daher unklar, welchen Nutzen die Versicherten und Rentner davon hätten.
Auch der massive Stellenausbau in der zuständigen Stabsstelle sorgte bei den Prüfern für Unverständnis. So arbeiteten zu Beginn drei Beschäftigte an der Digitalstrategie, inzwischen sind es 57. Eigentlich sollte der Personalaufbau dazu beitragen, die Ausgaben für externe Beratung schrittweise zu senken. Stattdessen wuchs die Zahl der Stellen um rund 1.800 Prozent, während die Beratungskosten weiter stiegen, da immer mehr neue Projekte zusätzliche externe Aufträge nach sich zogen. So vergab die DRV Bund für den Zeitraum 2021 bis 2023 Beratungsleistungen im Umfang von 3,7 Millionen Euro. Sie begründete dies unter anderem damit, dass die Stabsstelle nun mehr Personal habe und daher auch zusätzliche externe Unterstützung benötige.

Versicherung weist Kritik zurück

Für die Stabsstelle Unternehmensentwicklung hat die Rentenversicherung für die Jahre 2025 bis 2029 4,7 Millionen Euro für externe Berater eingeplant. Die Prüfer zweifeln die Sinnhaftigkeit der Ausgaben an. In ihrem Bericht schreiben sie von „vollkommen unbestimmten Formulierungen“. Dazu gehörten etwa „Konzepte und Vorgehensmodelle erstellen, Datenanalyse aus Datenquellen durchführen und Weiterentwicklung der Stabsstelle“. Diesen Bedarf hätten externe Berater ermittelt, die die Rentenversicherung dafür bezahlt habe, kritisierte der BRH.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund wies die Kritik zurück. Die eingesetzten Mittel würden nicht einfach ausgegeben, sondern „in einen notwendigen Veränderungsprozess investiert“. Mit neuen Strategien und Projekten wolle sie ihren Beitrag zu Entbürokratisierung und Digitalisierung leisten. Die Rentenversicherung stehe als eine der größten Sozialbehörden des Landes mit rund 25.000 Beschäftigten vor einer Vielzahl an Herausforderungen. Für einzelne Aufgaben sei externe Expertise notwendig, um neue Lösungsansätze zu entwickeln und interne Kompetenzen zu ergänzen.
Den Bericht des BRH nehme man jedoch ernst und man werde den gesamten Prozess der Beschaffung externer Beratungsleistungen erneut überprüfen.
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EU-Rechnungshof kritisiert massive Transparenzprobleme beim Corona-Wiederaufbaufonds

In Kürze:

  • Prüfer kritisieren den Umgang mit Geldern aus dem Hilfspaket gegen die Pandemiefolgen.
  • Bisher flossen 577 Milliarden Euro aus dem regionalen Hilfsfonds.
  • Acht von zehn überprüften Ländern erfassen die Daten systematisch, Deutschland jedoch nicht.
  • Es fehlen Möglichkeiten, Ergebnisse und Effekte des regionalen Hilfsfonds zu messen.

 
Wirtschaftsprüfer der Europäischen Union kritisieren den Umgang mit den Geldern aus dem milliardenschweren EU-Hilfspaket zur Bewältigung der Pandemiefolgen im Jahr 2021 scharf. Die Kritik umfasst insbesondere mangelnde Transparenz. Laut einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH), der die Verwendung öffentlicher Gelder prüft und die Rechenschaftspflicht stärken soll, ist in vielen Fällen schwer nachvollziehbar, wohin das Geld letztlich geflossen ist.

Mit RRF-Fonds die Folgen der Pandemie abfedern

„Das Vertrauen der EU-Bürger in die öffentlichen Finanzen sinkt, wenn die Verwendung der Gelder nicht vollständig transparent ist. Die Öffentlichkeit hat das Recht, zu erfahren, wohin öffentliche Gelder fließen, wer sie erhält und wie viel tatsächlich ausgegeben wird“, erklärte Ivana Maletic vom EuRH, die die Prüfung leitete.
Ziel des befristeten milliardenschweren Wiederaufbaufonds RRF (Recovery and Resilience Facility) war es, die Mitgliedstaaten bei der Erholung von der durch die teils weitreichenden Einschränkungen während der COVID-19-Pandemie verursachten Wirtschaftskrise zu unterstützen. Besonders betroffen waren dabei mehrere Wirtschaftsbereiche. Die Maßnahmen sollten vor allem die Energiewende und die Digitalisierung der Gesellschaft fördern.
Einige Mitgliedstaaten haben digitale Scorecards zur Nachverfolgung der Mittel eingerichtet. Laut der Europäischen Kommission, die zehn Länder als repräsentative Stichprobe untersuchte, lässt sich jedoch auch dort nicht vollständig nachvollziehen, wohin alle Zahlungen geflossen sind. Neben Deutschland prüften die Revisoren Österreich, Bulgarien, Estland, Frankreich, Lettland, Malta, die Niederlande, Rumänien und Spanien.
Die RRF-Managementinformationssysteme der Mitgliedstaaten unterscheiden sich deutlich. In der Stichprobe erfassen acht Staaten die Verwendung der RRF-Mittel systematisch: Österreich, Bulgarien, Estland, Lettland, Malta und Rumänien vollständig, die Niederlande und Spanien ohne tatsächliche Kosten. Zwei weitere Länder, Frankreich und Deutschland, verlassen sich ausschließlich auf bedarfsorientierte Abfragen. Beide führen laut Bericht (Seite 16) keine zentralen Datensysteme und müssen Informationen direkt bei den umsetzenden Stellen anfordern.

Monatelanges Warten auf Auskünfte

Die meisten der analysierten Staaten, darunter auch Deutschland, veröffentlichten lediglich die Höhe der RRF-EU-Finanzierung für jeden Empfänger. Bulgarien, Frankreich und Spanien führten hingegen zusätzlich zur Gesamthöhe der öffentlichen Finanzierung auch die nationale Kofinanzierung auf.
„In manchen Fällen sind die Informationen schwer zugänglich. In vier von zehn Mitgliedstaaten werden Daten nur auf Anfrage erhoben. Teilweise mussten wir mehrere Monate auf grundlegende Informationen warten, und in einem Fall konnten wir sie überhaupt nicht erhalten“, schilderte Ivana Maletic die Umstände bei der Vorstellung des Berichts. Es gehe nicht darum, ob das Geld ausgegeben wurde, sondern um Transparenz. „Nachvollziehbarkeit ist nicht optional, sondern unerlässlich“, betonte Maletic.
Aufgrund der Mängel kann die Europäische Kommission nicht beurteilen, ob die Mitgliedstaaten die Mittel effektiv eingesetzt haben. Das bedeutet nicht zwingend, dass die Kosten überschritten wurden. In einigen Ländern fielen die tatsächlichen Kosten sogar niedriger aus als geschätzt. Laut dem EuRH besteht in beiden Fällen jedoch das Risiko, dass die den Ländern zugewiesenen Beträge am Ende deutlich von den tatsächlichen Kosten abweichen.
Ein Problem, auf das die Prüfer hinweisen, ist, dass die Mitgliedstaaten lediglich die 100 größten Empfänger von Geldern aus dem RRF melden müssen. Dies können Kommunen oder staatliche Unternehmen sein, die ihrerseits Mittel an Tausende private Unternehmen, Organisationen und weitere kleinere Akteure weiterleiten.

Kommission fordert Informationen zu allen Begünstigten

Der EuRH fordert, dass die Bürger Informationen über alle Begünstigten erhalten. Die Europäische Kommission ist jedoch nicht bereit, dieser Forderung nachzukommen. In einer formellen Stellungnahme zum EuRH-Bericht verweist die Kommission darauf, dass sie den Mitgliedstaaten Leitlinien zur Datenerhebung bereitgestellt habe. Zudem gebe es keine Rechtsgrundlage, um solche nationalen Daten zentral zu erfassen oder auszuwerten.
Die mangelnde Transparenz ist teilweise systembedingt. Üblicherweise zahlt die Kommission Mittel erst nachträglich als Erstattung nach nachgewiesenen Ausgaben aus. Im vorliegenden Fall einigten sich die EU-Staaten jedoch darauf, einen Teil der Gelder im Voraus auszuzahlen. Damit handelt es sich um den ersten groß angelegten Einsatz von nicht strikt kostengebundenen Mitteln in der EU. Eine Einschränkung blieb jedoch bestehen: Die Unterstützung sollte gezielt zuvor von der Kommission identifizierten Problembereichen in den Mitgliedstaaten zugutekommen.
Der RRF war auf rund 720 Milliarden Euro begrenzt. Bis Ende Januar 2026 hatte die Kommission insgesamt 577 Milliarden Euro bereitgestellt, davon 360 Milliarden Euro als Zuschüsse und 217 Milliarden Euro als Darlehen. Die Initiative läuft im August aus, während Auszahlungen noch bis Ende 2026 möglich sind.
Ivana Maletic betonte, dass die Schwächen des RRF nicht in den regulären langfristigen EU-Haushalt übertragen werden sollten. Die Europäische Kommission hingegen sieht das Modell, bei dem die Mitgliedstaaten selbst für die Verwendung der Mittel verantwortlich sind, als mögliches Vorbild für künftige Haushaltsmechanismen. „Dieser Ansatz hat sich als effektiv erwiesen“, so ein Sprecher der Exekutivagentur.

Kaum Strukturen, um große Summen zu verwalten

Es ist stets komplex, wenn die EU Mittel an 27 Mitgliedstaaten verteilt, erklärte die Ökonomin Monika Hjeds Löfmark vom Schwedischen Institut für Europäische Politikstudien. Im Fall des RRF waren die finanziellen Mittel zudem außergewöhnlich hoch und wurden in kurzer Zeit beschlossen.
„Man wollte eine tiefe und lang anhaltende Rezession vermeiden, die die Union spalten könnte. Es war eine besondere Zeit mit vielen Maßnahmen weltweit. Die Überlegung war: Besser handeln als abwarten“, so Hjeds Löfmark gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times.
„Man muss jedoch auch im Nachhinein betrachten, wie die Hilfen tatsächlich eingesetzt wurden. Es flossen sehr schnell große Summen und viele Länder verfügten weder über ausreichende Kapazitäten noch über die notwendigen Strukturen, um diese effektiv zu verwalten.“
Die Kommission hat den Mitgliedstaaten Ziele und Vorgaben anhand bestimmter Indikatoren gesetzt. Viele dieser Kennzahlen sind jedoch unzureichend und werden zwischen den Ländern unterschiedlich gemessen. Laut Hjeds Löfmark liegen die zentralen Probleme des RRF darin, dass der Prozess sehr schnell umgesetzt wurde und dass gerade jene Länder mit den größten Finanzhilfen oft über die schwächsten Institutionen und die geringste Transparenz verfügen. Ersteres sei durch die Krisensituation erklärbar, Letzteres liege in der Struktur des Systems selbst. Gerade diese Staaten bräuchten jedoch besonders viel Unterstützung.
Sie äußert zudem Kritik daran, dass die Kommission selbst im Bestreben nach einem Erfolg zu wenig Transparenz gezeigt habe. „Es hätte mehr Offenheit über die bestehenden Probleme geben müssen. Der Fokus lag stark darauf, eine Erfolgsgeschichte darzustellen.“ Außerdem betonte Hjeds Löfmark, dass ein grundsätzliches Betrugsrisiko stets vorhanden sei.

Betrugsfälle mit Fondsgeldern aufgedeckt

Die Europäische Staatsanwaltschaft hat zahlreiche Betrugsfälle im Zusammenhang mit RRF-Mitteln aufgedeckt. Berichten zufolge gab es Fälle in Italien, wobei davon auszugehen ist, dass ähnliche Vorfälle auch in anderen Mitgliedstaaten vorkamen. Gleichzeitig muss dies im Kontext des ursprünglichen Ziels betrachtet werden: der Vermeidung einer Rezession sowie der Förderung von Digitalisierung und ökologischem Wandel.
Hat das Maßnahmenpaket die beabsichtigte Wirkung erzielt? Es gibt Hinweise darauf, dass es dämpfend auf die Rezession gewirkt hat, allerdings konnte der EuRH dies nicht umfassend untersuchen. Aufgrund der Struktur des RRF ist eine klare Messung von Ergebnissen und Effekten nur eingeschränkt möglich, da eindeutige Indikatoren für die vielfältigen Ziele fehlen.
Hjeds Löfmark geht zudem davon aus, dass der RRF kein einmaliges Instrument bleibt. „Ich denke nicht, dass so schnell wieder Geld in diesem Umfang zur Verfügung stehen wird. Aber es wird erhebliche Summen geben und die Länder werden stärker in der Verantwortung stehen, deren Einsatz sicherzustellen“, sagte sie.
Gegen Ende der Pandemie und in der Zeit danach stiegen die Preise deutlich an. Ökonomen diskutieren derzeit über die Ursachen dieses Inflationshöhepunkts, der auf eine lange Phase stabiler Preisniveaus folgte. „Mir ist keine Studie bekannt, die untersucht, ob der RRF konkret zur Inflation beigetragen hat, aber theoretisch wäre ein Einfluss möglich“, so Hjeds Löfmark. „Hinzu kam ein allgemeiner Inflationsdruck. Es ist schwer zu trennen, welcher Anteil auf den RRF und welcher auf andere Faktoren zurückzuführen ist.“ Die Effekte lassen sich nur schwer von anderen fiskal- und geldpolitischen Maßnahmen während der Pandemie isolieren.
Dieser Artikel erschien im Original auf epochtimes.se unter dem Titel „Granskare slår ner på EU-stödet efter pandemin“. (deutsche Bearbeitung: os)
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Fehler der Behörden sollen Todesfahrt am Magdeburger Weihnachtsmarkt begünstigt haben

Der Anschlag auf Besucher des Magdeburger Weihnachtsmarkts vom 20. Dezember 2024 hätte womöglich verhindert werden können, wenn alle Behörden sauber gearbeitet hätten. Zu diesem Zwischenfazit sind die Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gelangt, den der Landtag von Sachsen-Anhalt im Februar 2025 zur Aufarbeitung des Geschehens eingesetzt hatte.
„Schwächen und Fehler im Handeln von Behörden haben es dem Täter – zusammen betrachtet – leicht gemacht, diese Überfahrttat zu begehen“, heißt es in einem 110 Seiten starken Berichtsentwurf, der bislang nur der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ (MZ) hatte eigenen Angaben zufolge als erstes Medium darüber berichtet.

Politische Verantwortung „überwiegend bei der Stadt“

Die Autoren des Abschlussberichts sähen die politische Verantwortung demnach „ganz überwiegend bei der Stadt Magdeburg“. Dessen Ordnungsamt habe es nach Meinung des U-Ausschusses an Kompetenz gefehlt. So sei der Markt nicht „ordentlich abgesichert gewesen“, wie der U-Ausschuss kritisiert habe.
Auch „ein funktionierendes und gut geübtes Bedrohungs- und Gefährdungsmanagement unter Einbeziehung wichtiger nicht-polizeilicher Institutionen und forensischer Experten“ habe es nicht gegeben, zitiert die MZ aus dem vorläufigen Bericht. All das wäre nach Meinung der U-Ausschussmitglieder aber zwingend nötig gewesen, um den Anschlag vielleicht verhindern zu können.
Außerdem hätten sowohl das Genehmigungsverfahren zur Ausrichtung des Weihnachtsmarkts als auch die dazugehörigen Sicherheits- und Einsatzkonzepte sowie deren praktische Umsetzung die Todesfahrt „begünstigt oder ermöglicht“, schrieben die Berichterstatter laut MZ. Auf Kritik sei im U-Ausschuss insbesondere der Umstand gestoßen, dass die Betonabsperrungen nicht alle am richtigen Platz und mit zu weitem Abstand aufgestellt gewesen wären.

U-Ausschuss: „Keine Seite fühlte sich verantwortlich“

Da neben der Stadt auch der Veranstalter und das Polizeirevier mit der Organisation zu tun gehabt hätten, war es nach Auffassung der parlamentarischen Berichterstatter letztlich „zu einer Verantwortungsdiffusion“ gekommen: „Keine Seite fühlte sich verantwortlich“, heiße es im Entwurfspapier des U-Ausschuss. „Oberflächlichkeit in der Sicherheitsbewertung“ sei die Folge gewesen.
Der Polizei habe es an der „nötigen Übersicht“ gefehlt, um „sichere Gesamtumstände“ durchzusetzen, so der Bericht. Insofern habe der U-Ausschuss der Polizei „Verantwortungsbeiträge“ attestiert.
Eine „gewisse politische Mitverantwortung“ habe auch das Land Sachsen-Anhalt zu tragen, weil es trotz der erst acht Jahre zurückliegenden Erfahrungen vom Berliner Breitscheidplatz keine klareren Zuständigkeitsregeln aufgestellt habe.
Nach Angaben der MZ soll sich der Untersuchungsausschuss am kommenden Montag weiter mit der Finalisierung seines Berichts auseinandersetzen. Zu Beginn ihrer Ausschussarbeit hatten die Landtagsabgeordneten geplant, ihren Abschlussbericht im Sommer 2026 vorzulegen.

Todesfahrer wegen Mordes angeklagt

Am 20. Dezember 2024 war der aus Saudi-Arabien stammende Arzt Taleb Al-Abdulmohsen mit einem PS-starken Mietwagen mehrere hundert Meter weit über den Weihnachtsmarkt gerast. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge kamen dabei ums Leben. Mehr als 300 Menschen wurden teilweise schwer verletzt. Beim Bundesopferbeauftragten Roland Weber hatten sich in den Tagen danach noch weit mehr Betroffene gemeldet.
Der Prozess gegen Al-Abdulmohsen vor dem Landgericht Magdeburg läuft seit November 2025 in einem eigens errichteten Gebäude, das nach Abschluss des Verfahrens wieder abgebaut werden soll.
Der Mordverdächtige Taleb Al-Abdulmohsen hat bereits gestanden, seine Fahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt  geplant zu haben. Gezielt überfahren habe er aber niemanden. Foto: Epoch Times

Der Mordverdächtige Taleb Al-Abdulmohsen hat bereits gestanden, seine Fahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt  geplant zu haben. Gezielt überfahren habe er aber niemanden.

Die Anklage lautet auf Mord. Dem Todesfahrer droht lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Die Staatsanwaltschaft sieht nicht politischen Fanatismus als Tatmotiv, sondern persönliche Kränkung und ein hohes Geltungsbedürfnis.
Schon am zweiten Verhandlungstag hatte Al-Abdulmohsen gestanden, seine Fahrt geplant und absichtlich angegriffen zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Anfang Juni könnte es nach Informationen der MZ zu den ersten Plädoyers kommen.
Mit Informationen der Nachrichtenagenturen dpa und AFP.