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Mögliche AfD-Minister sorgen für neue Regeln bei der Innenministerkonferenz: Was sich ändert


In Kürze:

  • Die Innenministerkonferenz schafft das seit 1954 praktizierte Einstimmigkeitsprinzip bei ihren Beschlüssen ab.
  • Künftig sollen grundsätzlich 13 von 16 Ländern für einen Beschluss ausreichen.
  • Hintergrund ist die Möglichkeit, dass künftig die AfD in einzelnen Ländern den Innenminister stellen könnte.
  • Die IMK kann weiterhin selbst kein unmittelbar geltendes Recht schaffen.

 
Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich von ihrem Prinzip der einstimmigen Beschlüsse verabschiedet. Bis dato war es üblich, dass Beschlüsse des Gremiums einstimmig gefällt werden mussten. Dies sollte die Bedeutung der Position als gemeinsamer Standpunkt der Länder unterstreichen.
Künftig sollen Beschlüsse auch schon dann als repräsentativ für die Länder angesehen werden, wenn eine Mehrheit von mindestens 13 der 16 Länder zustimmen. Wie ein Sprecher des Gremiums mitteilte, haben die 16 Länderminister diese Neuerung im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen. Die neue Regel soll ab sofort gelten.

IMK hat seit 1954 beratende und koordinierende Funktion

Hintergrund ist die Möglichkeit, dass künftig in einigen Bundesländern die AfD den Innenminister stellen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund jüngst angekündigt, sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen zu wollen. Dies impliziert, dass er eine Regierungsbildung als realistisch betrachtet.
Dies hätte nach der bisherigen Praxis zur Folge, dass die AfD Beschlüsse der IMK blockieren könnte. Um dies zu verhindern, hat die Konferenz ihr Reglement geändert.
Die IMK besteht seit 1954. Seit dieser Zeit hat auch das Einstimmigkeitsprinzip bei Beschlüssen gegolten. Bei der IMK handelt es sich um kein Gesetzgebungsorgan. Entsprechend ergibt sich die Abstimmungsregel auch nicht aus dem Grundgesetz. Auch hat sich das Gremium keine geschriebene Geschäftsordnung gegeben. Die Praxis entsprang vielmehr aus langjähriger Übung.

Beschlüsse können Grundlage für Gesetzentwürfe werden

Das bisherige Verfahren sollte verhindern, dass Länder bei sensiblen Fragen der inneren Sicherheit einfach überstimmt werden. Ein Land konnte Beschlüsse verhindern, auch Enthaltungen waren möglich. Abweichende Positionen konnten im Protokoll dokumentiert werden. Die Minister standen unter Druck, unterschiedliche politische Interessen zusammenzuführen.
Direkt für die Bürger oder auch die Länderbehörden verbindliche Regelungen kann die IMK nicht schaffen. Sie dient jedoch der Beratung und der politischen Koordinierung. Die Innenminister der Länder können Beschlüsse allerdings zur Grundlage eigener Verordnungen oder Gesetzesanträge machen. Gleiches gilt für den Bundesinnenminister, der als ständiger Gast ohne Stimmrecht an der Konferenz teilnimmt.
Die IMK berät und koordiniert insbesondere das Vorgehen in Bereichen wie Polizei und innerer Sicherheit, Verfassungsschutz und Extremismusbekämpfung, Asyl und Einwanderung, Bevölkerungsschutz und Bekämpfung organisierter Kriminalität.
Zuletzt spielte die IMK etwa bei der Drohnenabwehr eine Rolle: Auf ihrer Herbstkonferenz im Dezember 2025 verständigten sich die Länder mit dem Bund auf ein Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum unter Federführung des Bundes. Das Zentrum wurde anschließend am 17. Dezember 2025 in Berlin eröffnet.

Ein einzelnes Land kann IMK-Beschlüsse künftig nicht mehr verhindern

Die neue Schwelle entspricht in etwa einer qualifizierten Mehrheit von etwa 81 Prozent der Länder. Stimmen mindestens 13 Länder zu, sollen Beschlüsse nach wie vor einen sehr breiten Konsens unter den Länderministern abbilden.
Auch künftig kann ein Beschluss der IMK kein eigenes Recht schaffen. Verfassungsrechtliche Zuständigkeiten werden nicht verschoben. Die Länderminister können die Beschlüsse in Eigenverantwortung umsetzen – etwa durch eigene Erlasse, Verwaltungsvorschriften, Landesgesetzentwürfe oder die Schaffung einer einheitlichen Verwaltungspraxis.
Auf Bundesgesetze hat die IMK unverändert keinen direkten Einfluss. Ihre Beschlüsse können sich aber als Forderungen an den Bund richten. Die Länder können sie über den Bundesrat einbringen.
Die nunmehrige Abschaffung der Einstimmigkeit stärkt voraussichtlich die Entscheidungsfähigkeit. Gleichzeitig wird jedoch potenziell der Anspruch der IMK geschwächt, die Position aller Länder auszudrücken.
Es gibt bis dato keine Statistik dazu, welche Länder von ihrer Möglichkeit, Beschlüsse zu verhindern, in der IMK bisher Gebrauch gemacht haben.
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Hessen fordert Vorgehen gegen „Indymedia“

Die Innenminister von Hessen und Sachsen dringen vor der Innenministerkonferenz in Hamburg auf ein schärferes Vorgehen gegen linksextreme Gewalt.
Hessen fordert laut der „Welt“ unter anderem die Prüfung eines Verbots der Plattform „Indymedia“, Sachsen eine gemeinsame Datei Linksextremismus von Bund und Ländern.

Hessen nimmt „Indymedia“ ins Visier

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte der „Welt“, „Indymedia“ sei „das zentrale Propaganda-Medium der linksextremen Szene“. Auf der Plattform erscheinen regelmäßig Bekennerschreiben zu mutmaßlich linksextremen Straftaten. „Wir dürfen es nicht zulassen, dass diese Plattform Straf- und Gewalttaten fördert“, sagte Poseck der „Welt“.
Die Zahl der politisch motivierten Kriminalität stieg zuletzt um rund 35 Prozent auf mehr als 13.000 Fälle an. Linksextreme Gewalttaten legten um 42,6 Prozent auf 1.087 Fälle zu, machen also nur einen kleinen Anteil aus. In Hessen hat sich die Zahl der Gewaltdelikte mit einem Anstieg von rund 153 Prozent von 19 auf 48 Fälle mehr als verdoppelt, so das hessische Innenministerium.
„Das sind keine abstrakten Zahlen. Hinter ihnen stehen Brandanschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr und Anschläge auf kritische Infrastruktur“, sagte Poseck der „Welt“. Zuletzt hatte ein Brandanschlag auf ein Umspannwerk in Reutlingen zu einem großflächigen Stromausfall geführt, wobei die Hintergründe derzeit noch ermittelt werden.
Hessen fordert zudem ein aktuelles Bundeslagebild zum gewaltorientierten Linksextremismus, das „Vernetzungsstrukturen und Mobilisierungspotenziale transparent macht“. Poseck sagte der „Welt“: „Die notwendige Konzentration auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den Linksextremismus zu verharmlosen.“
Außerdem schlägt Hessen vor, konsequente „Ein- und Ausreise-Untersagungen“ für mutmaßlich gewaltbereite Linksextremisten zu prüfen, die zu Aufmärschen und Ausschreitungen anreisen wollten.

Sachsen schlägt Extremismus-Datei vor

Auch Sachsen fordert eine stärkere Beobachtung der Szene. Im Kampf gegen den Rechtsextremismus greifen Sicherheitsbehörden seit Jahren auf gemeinsame Informationssysteme zurück, etwa seit 2012 auf die Rechtsextremismus-Datei (RED). Sie entstand als Konsequenz aus den NSU-Morden.
Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte der „Welt“: „Für die Ermittlungen und Fahndungen nach Tätern, zur Aufklärung von Netzwerken und Strukturen halte ich eine neue gemeinsame Datei Linksextremismus der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern für ein wichtiges Instrument, um weiße Flecken zu verringern.“ Angesichts der Lageentwicklung sei es nur konsequent, dass die Bundessicherheitsbehörden dem Linksextremismus eine höhere Priorität einräumten. (dts/red)