In Kürze:
- Die Innenministerkonferenz schafft das seit 1954 praktizierte Einstimmigkeitsprinzip bei ihren Beschlüssen ab.
- Künftig sollen grundsätzlich 13 von 16 Ländern für einen Beschluss ausreichen.
- Hintergrund ist die Möglichkeit, dass künftig die AfD in einzelnen Ländern den Innenminister stellen könnte.
- Die IMK kann weiterhin selbst kein unmittelbar geltendes Recht schaffen.
Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich von ihrem Prinzip der einstimmigen Beschlüsse verabschiedet. Bis dato war es üblich, dass Beschlüsse des Gremiums einstimmig gefällt werden mussten. Dies sollte die Bedeutung der Position als gemeinsamer Standpunkt der Länder unterstreichen.
Künftig sollen Beschlüsse auch schon dann als repräsentativ für die Länder angesehen werden, wenn eine Mehrheit von mindestens 13 der 16 Länder zustimmen. Wie ein Sprecher des Gremiums mitteilte, haben die 16 Länderminister diese Neuerung im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen. Die neue Regel soll ab sofort gelten.
IMK hat seit 1954 beratende und koordinierende Funktion
Hintergrund ist die Möglichkeit, dass künftig in einigen Bundesländern die AfD den Innenminister stellen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund jüngst angekündigt, sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen zu wollen. Dies impliziert, dass er eine Regierungsbildung als realistisch betrachtet.
Dies hätte nach der bisherigen Praxis zur Folge, dass die AfD Beschlüsse der IMK blockieren könnte. Um dies zu verhindern, hat die Konferenz ihr Reglement geändert.
Die IMK besteht seit 1954. Seit dieser Zeit hat auch das Einstimmigkeitsprinzip bei Beschlüssen gegolten. Bei der IMK handelt es sich um kein Gesetzgebungsorgan. Entsprechend ergibt sich die Abstimmungsregel auch nicht aus dem Grundgesetz. Auch hat sich das Gremium keine geschriebene Geschäftsordnung gegeben. Die Praxis entsprang vielmehr aus langjähriger Übung.
Beschlüsse können Grundlage für Gesetzentwürfe werden
Das bisherige Verfahren sollte verhindern, dass Länder bei sensiblen Fragen der inneren Sicherheit einfach überstimmt werden. Ein Land konnte Beschlüsse verhindern, auch Enthaltungen waren möglich. Abweichende Positionen konnten im Protokoll dokumentiert werden. Die Minister standen unter Druck, unterschiedliche politische Interessen zusammenzuführen.
Direkt für die Bürger oder auch die Länderbehörden verbindliche Regelungen kann die IMK nicht schaffen. Sie dient jedoch der Beratung und der politischen Koordinierung. Die Innenminister der Länder können Beschlüsse allerdings zur Grundlage eigener Verordnungen oder Gesetzesanträge machen. Gleiches gilt für den Bundesinnenminister, der als ständiger Gast ohne Stimmrecht an der Konferenz teilnimmt.
Die IMK berät und koordiniert insbesondere das Vorgehen in Bereichen wie Polizei und innerer Sicherheit, Verfassungsschutz und Extremismusbekämpfung, Asyl und Einwanderung, Bevölkerungsschutz und Bekämpfung organisierter Kriminalität.
Zuletzt spielte die IMK etwa bei der Drohnenabwehr eine Rolle: Auf ihrer Herbstkonferenz im Dezember 2025 verständigten sich die Länder mit dem Bund auf ein Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum unter Federführung des Bundes. Das Zentrum wurde anschließend am 17. Dezember 2025 in Berlin eröffnet.
Ein einzelnes Land kann IMK-Beschlüsse künftig nicht mehr verhindern
Die neue Schwelle entspricht in etwa einer qualifizierten Mehrheit von etwa 81 Prozent der Länder. Stimmen mindestens 13 Länder zu, sollen Beschlüsse nach wie vor einen sehr breiten Konsens unter den Länderministern abbilden.
Auch künftig kann ein Beschluss der IMK kein eigenes Recht schaffen. Verfassungsrechtliche Zuständigkeiten werden nicht verschoben. Die Länderminister können die Beschlüsse in Eigenverantwortung umsetzen – etwa durch eigene Erlasse, Verwaltungsvorschriften, Landesgesetzentwürfe oder die Schaffung einer einheitlichen Verwaltungspraxis.
Auf Bundesgesetze hat die IMK unverändert keinen direkten Einfluss. Ihre Beschlüsse können sich aber als Forderungen an den Bund richten. Die Länder können sie über den Bundesrat einbringen.
Die nunmehrige Abschaffung der Einstimmigkeit stärkt voraussichtlich die Entscheidungsfähigkeit. Gleichzeitig wird jedoch potenziell der Anspruch der IMK geschwächt, die Position aller Länder auszudrücken.
Es gibt bis dato keine Statistik dazu, welche Länder von ihrer Möglichkeit, Beschlüsse zu verhindern, in der IMK bisher Gebrauch gemacht haben.



