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Ausbau zum echten Geheimdienst: Was soll BND und Verfassungsschutz künftig erlaubt sein?

Sprengstoff-Drohnen an Flughäfen, Hackerangriffe auf Energieanlagen, Spionage oder Sabotage bei Rüstungsfirmen: Die Bedrohungslage in Deutschland hat sich verschärft. Die Bundesregierung hat Mitte August deshalb eine umfassende Reform der Nachrichtendienste beschlossen.
Sie sollen in die Lage versetzt werden, fortan auch mit Gegenangriffen aktiv gegen Bedrohungen vorzugehen. Die Pläne werden am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten:

Welche Ziele verfolgt die Regierung?

„Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten“, sagte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach dem Kabinettsbeschluss Mitte August. Denn Deutschland sei „tägliches Ziel“ von hybrider Kriegsführung, Spionage, Sabotage und Cyberangriffen und müsse seine Abwehrfähigkeiten entsprechend anpassen.
Für den Vorsitzenden des Parlamentarischen Geheimdienst-Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), muss deshalb auf die militärische „Zeitenwende“ nun auch die bei den Nachrichtendiensten folgen.

Welche neuen Befugnisse sollen die Dienste bekommen?

Deutschlands Nachrichtendienste sammeln bisher vor allem Informationen. Sie sollen wie Geheimdienste anderer Länder nun auch „operative“ Befugnisse bekommen, um Gefahren abzuwehren. Mit der Reform sei es etwa dem BND künftig möglich, „in IT-Systeme von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren“ einzudringen, um diese zu sabotieren, sagte die für Geheimdienste zuständige Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) im August.
Generell sollen BND und Verfassungsschutz künftig auch Hackerangriffe ausführen können, um Daten zu manipulieren oder zu löschen. So ließen sich etwa Anleitungen zum Waffenbau verändern. Denkbar wäre auch, Produktions- oder Lieferketten zu manipulieren, um die Herstellung von Drohnen, Waffen oder Sprengstoff zu behindern.

Marc Henrichmann (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Henrichmann nannte als Beispiel auch die Bezahlung sogenannter Low-Level-Agenten für Sabotageakte, die oft über digitale Währungen läuft. Wenn die Dienste hier Bezahlvorgänge verhindern könnten, „bekommt der Low-Level-Agent sein Geld nicht und wird auch nicht zur Tat schreiten“.
Ein früherer Entwurf zum BND-Gesetz sah noch vor, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verpflichtet ist, ihm bekannt gewordene Schwachstellen in IT-Systemen an den Auslandsdienst zu melden, damit dieser sie für eigene Hackerangriffe verwenden kann. Dies stieß aber auf Kritik und wurde aus dem endgültigen Kabinettsentwurf gestrichen.

Darf der BND künftig auch Gewalt gegen Personen im Ausland einsetzen?

Grundsätzlich nicht. Auch bei einer spezifischen Gefährdungslage dürfen sich sogenannte erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen nach Paragraf 51 BND-Gesetz „nicht gezielt gegen Leib und Leben von Personen richten“. Von den Befugnissen anderer Geheimdienste bleibt der BND damit weit entfernt.

Was ist bei der Datensammlung geplant?

Beim BND wie beim Verfassungsschutz werden die Befugnisse zur Sammlung und Auswertung von Daten erweitert. Dies betrifft auch die Auswertung großer Datenmengen mittels Künstlicher Intelligenz und der Abgleich biometrischer Daten mit dem Internet. Speicherfristen werden verlängert – bei Inhaltsdaten auf sechs Monate, bei Metadaten zum Datenverkehr auf zwölf Monate.
Der BND bekomme „mehr Zugriffsmöglichkeiten“ auf IT-Systeme – „von intelligenten Haushaltsgeräten wie zum Beispiel einem Kühlschrank angefangen bis hin zu privaten Mobiltelefonen, Laptops oder anderer Hardware“, sagte Warken. Dobrindt hob seinerseits die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung hervor. Sie sei ein wesentliches Mittel „bei der Entdeckung von Anschlagsplänen“.
Unter engen Voraussetzungen soll das BfV künftig Wohnungen oder Geschäftsräume heimlich betreten dürfen – etwa um Spähsoftware für eine Online-Durchsuchung zu installieren, auch um Waffen beziehungsweise Sprengstoff unschädlich zu machen.
Festnahmen oder Vernehmungen, wie sie der Polizei erlaubt sind, blieben dem Verfassungsschutz weiterhin untersagt. Ausgeweitet werden sollen zudem die Möglichkeiten der Überwachung verschlüsselter Kommunikation.

Was ändert sich bei der Kontrolle?

Die Kontrolle der Nachrichtendienste wird in einer gerichtsähnlichen Stelle gebündelt: dem Unabhängigen Kontrollrat. Er wurde schon 2022 zur Überwachung der technischen Aufklärung des BND geschaffen und erhält im Zuge der Reform über ein eigenes Gesetz nun umfangreichere Kontrollrechte für BND und Verfassungsschutz.
Die Überwachung der Nachrichtendienste durch das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags soll davon unberührt bleiben.
Mit dem Ausbau seiner Befugnisse gehe eine Stärkung der Kontrolle der Dienste einher, sagte die SPD. „Das ist für uns ein absolutes Muss und das werden wir uns auch in den parlamentarischen Beratungen noch einmal genau anschauen“, sagt SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede.

Sonja Eichwede (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Warum zweifeln Kritiker an der Verfassungsmäßigkeit der Reform?

Die stärkste Ablehnung kommt von der Linksfraktion. Ihre Innenexpertin Clara Bünger sagt: „Es droht nicht weniger als die faktische Abschaffung des Trennungsgebots zwischen Geheimdiensten und Polizei, einer zentralen Lehre aus dem deutschen Faschismus.“
Die AfD ist dafür, dem BND mehr operative Fähigkeiten zuzubilligen, und hat einen eigenen Entwurf vorbereitet. Eine Erweiterung der Befugnisse des BfV ist darin nicht vorgesehen. Zum Entwurf der Bundesregierung sagte der Abgeordneter Stefan Keuter: „In der jetzigen Form würden wir ihn ablehnen.“
Die Grünen-Fraktion ist generell für eine umfassende Reform des Rechts der Nachrichtendienste, hat jedoch eigene Ideen, was eine effektivere Kontrolle angeht. Ihre parlamentarische Geschäftsführerin, Irene Mihalic, sagt zudem, der Entwurf erkläre nicht ausreichend, weshalb „der Verfassungsschutz jetzt mit polizeilichen Gefahrenabwehrbefugnissen ausgestattet werden soll, aber weiterhin im Geheimen agieren soll“.

Welche Kritik gibt es an den neuen Überwachungsmöglichkeiten?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, kritisierte, dass ihrer Behörde durch die Reform die datenschutzrechtliche Aufsicht über den BND entzogen wird. Betroffene könnten damit auch nur sehr eingeschränkt erfahren, wie Nachrichtendienste ihre Daten verarbeiteten. Specht-Riemenschneider sieht auch kritisch, dass Verfassungsschutz und BND künftig auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen dürften.
BND und Verfassungsschutz sollten „mit ausgeweitetem Staatstrojanern-Einsatz, KI-Analysen praktisch ohne Schutzmaßnahmen, Zugriff auf private Videokameras und sogar Hackbacks tief in Grundrechte eingreifen können“, kritisierte ihrerseits die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) im August. Sie forderte eine grundlegenden Überarbeitung des „in weiten Teilen verfassungswidrigen“ Gesetzentwurfs.
Einige Fachleute gehen davon aus, dass Teile der Reform in Karlsruhe landen. Aber auch im Gesetzgebungsverfahren sind noch Änderungen möglich, bevor die Pläne 2027 in Kraft treten sollen. Dobrindt und Warken betonten ihrerseits nach dem Kabinettsbeschluss, sie hielten die Reform für rechtmäßig, ausgewogen und angesichts der veränderten Lage für notwendig. (afp/dpa/red)

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