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12.08.2026 | Stahlträger stürzt auf A81 – Autobahn bei Bad Dürrheim gesperrt | Spotify schränkt KI-Musik in Empfehlungen deutlich ein

HEUTE10:37 Uhr

Spotify schränkt KI-Musik in Empfehlungen deutlich ein

Der Musikstreaming-Dienst Spotify kennzeichnet Profile, die mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, als „AI Personas“. Ab Mitte September werden diese systematisch aus allen automatischen Playlist-Empfehlungen und Radiostreams verbannt. Die Maßnahmen beziehen sich nicht auf die Art und Weise, wie menschliche Musiker ihre Werke erschaffen.

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HEUTE10:22 Uhr

Ehefrau angezündet – BGH bestätigt Mordurteil

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der vom Landgericht Braunschweig wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Er hatte seine schlafende Ehefrau mit Benzin übergossen und angezündet, sie starb wenige Stunden später an den Verletzungen. Das Urteil vom 9. Januar 2026 ist nun rechtskräftig (Beschluss vom 4. August 2026 – 6 StR 261/26).

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HEUTE10:11 Uhr

Ätna kommt nicht zur Ruhe – Flughafen bleibt dicht

Der Flughafen von Catania bleibt wegen des Ausbruchs des Ätna und der Sperrung des Luftraums noch mindestens bis 18:00 Uhr geschlossen. Tausende Urlauber auch aus dem Ausland sind davon betroffen. Bei der Abreise versuchen nun viele, auf den Flughafen der Inselhauptstadt Palermo oder auf den Zug auszuweichen.
HEUTE9:56 Uhr

Stahlträger stürzt auf A81 – Autobahn bei Bad Dürrheim gesperrt

Im Schwarzwald-Baar-Kreis (Ba-Wü) zwischen Bad Dürrheim und Geisingen stürzte der Stahlträger einer Brücke auf die A81. Eine Person wurde schwer verletzt. Die Autobahn ist bei Bad Dürrheim in Richtung Singen und Stuttgart gesperrt. Der Verkehr wird an der Anschlussstelle Geisingen und am Autobahndreieck Bad Dürrheim umgeleitet, auch die A864 ist einbezogen. Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich weiträumig zu umfahren.

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HEUTE9:52 Uhr

Pakistan meldet drei Tote bei Huthi-Angriff auf pakistanisches Schiff

Bei einem Huthi-Angriff auf ein pakistanisches Schiff im Roten Meer kamen drei Menschen ums Leben, einer wurde nach Angaben der Regierung in Islamabad verletzt. Tags zuvor meldete der Jemen ebenfalls  einen Angriff auf einen Frachter. Die von Teheran unterstützten Huthis hatten Ende Juli eine Seeblockade gegen Saudi-Arabien angekündigt und seither saudiarabische Öltanker im Roten Meer sowie Ölanlagen in dem Land angegriffen. 
HEUTE9:41 Uhr

Bis Freitag bleibt es zwischen 29 und 39 Grad Celsius warm

Der Deutsche Wetterdienst sagt für heute heiteres, vielfach sonniges und vergleichsweise frisches Wetter mit 20 bis 26 Grad Celsius voraus. Im Südwesten kann es bis 34 Grad werden. Morgen gibt es im Norden vereinzelt Schleierwolken, sonst wird wärmer und sonnig. Am Freitag wird mit 29 bis 39 Grad der wärmste Tag der Woche. Im Westen und Südwesten sind dann auch Gewitter möglich.

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HEUTE9:24 Uhr

Großeinsatz auf See: Fährunglück zwischen Bali und Lombok

Bei einem Fährunglück zwischen Bali und Lombok konnten alle rund 130 Menschen an Bord der in Brand geratenen „Putri Yasmin“ gerettet worden. Starker Wind, dichter Rauch und hoher Wellengang erschwerten den Einsatz. Die Brandursache wird noch untersucht, laut lokalen Medien könnte der Brand von einem Lastwagen an Bord ausgegangen sein. Ein Sprecher der indonesischen Marine sagte, die Fähre sei auf Grund gelaufen und der Strom ausgefallen.

Rettungskräfte bergen am 12. August 2026 im Hafen von Lembar auf West-Lombok einen evakuierten Passagier von einem Such- und Rettungsschiff.

Foto: AFP via Getty Images

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HEUTE9:09 Uhr

IW: Lockerung des Lkw-Sonntagsfahrverbots bringt wenig

Die Lockerung des Sonntagsfahrverbots für Lkw dürfte die Folgen des Niedrigwassers am Rhein kaum abfedern. Ökonom Thomas Puls vom Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erwartet keine messbare Verlagerung auf die Straße: Ein Binnenschiff ersetze je nach Größe bis zu 150 Lkw. Zudem fehlen Spezialfahrzeuge für Güter wie Sand, Kies, Erz oder Chemikalien. Branchenverbände schätzen, dass 100.000 Fahrer fehlen.

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HEUTE8:56 Uhr

Studie: Deutschland in arabischen Ländern gut angesehen

Deutschland hat in einigen arabischen Ländern einen guten Ruf, am stärksten in Syrien mit 73 Prozent und Tunesien mit 70 Prozent. Laut der Studie im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung gilt Israel als größte Bedrohung für die Region. In den palästinensischen Gebieten wird die Zweistaatenlösung nur von rund ein Drittel der Befragten unter 30 Jahren unterstützt.

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HEUTE8:28 Uhr

Bilger will private Investoren für Infrastruktur-Sanierung

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) will für die Sanierung der Infrastruktur in Deutschland verstärkt private Investoren aktivieren. Öffentlich-private Partnerschaften sollen ausgebaut werden. Private Betreiber könnten dafür Haushaltsmittel für die Bereitstellung und den Erhalt eines Autobahnabschnitts erhalten. 

Der CDU-Politiker Steffen Bilger wurde erst kürzlich als neuer Verkehrsminister eingesetzt.

Foto: Michael Kappeler/dpa

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HEUTE8:17 Uhr

Inflationsrate von 2,8 Prozent im Juli bestätigt

Das Statistische Bundesamt bestätigt für Juli 2026 eine Inflationsrate von 2,8 Prozent (Juni: 2,3 Prozent). Energie verteuerte sich binnen eines Jahres um 8,3 Prozent, Kraftstoffe um 23 Prozent, Leichtes Heizöl um 34,7 Prozent. Die Preise für Nahrungsmittel steigen um 0,4 Prozent – am stärksten Rind- und Kalbfleisch sowie Süßwaren. Günstiger wurden Butter, Speisefette und -Öle.

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HEUTE7:51 Uhr

Junge Union NRW will mit Ukraine bei Drohnenabwehr kooperieren

Die Junge Union NRW fordert nach dem Drohnenvorfall in Leipzig einen engeren Austausch deutscher Sicherheitsbehörden mit der Ukraine. Künftig sollen Polizei-, Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden dauerhaft zusammenarbeiten. Geplant sind regelmäßige Hospitationen, gemeinsame Fortbildungen und ein strukturierter Austausch unter anderem zum Erkennung von Drohnen, Schutz und Warnsysteme für die Bevölkerung. Die Staatskanzlei unterstützt dies.
HEUTE7:30 Uhr

Nach 45 Versicherungsjahren: Jede 2. Frau erhält weniger als 1.450 Euro Rente

53,6 Prozent der Frauen und 21,5 Prozent der Männer, die 45 Jahre lang in die Rente eingezahlt haben, erhalten weniger als 1.450 Euro monatlich. Ohne weiteres Einkommen liegt dies unterhalb der Armutsgrenze. Bei Männern waren es in Sachsen-Anhalt und Sachsen fast 40 Prozent beziehungsweise 45 Prozent, in NRW 15,3 Prozent.

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HEUTE7:22 Uhr

Bilger fordert Rücknahme der Cannabis-Teillegalisierung

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) fordert angesichts der Zunahme der Verkehrstoten in Deutschland die Rücknahme der Teillegalisierung von Cannabis. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit sei das ein „großer Fehler“. Die vereinbarte Evaluierung solle durchgeführt werden.

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HEUTE6:46 Uhr

Sachsen-Anhalt: Spitzenkandidaten im MDR-Gespräch

Knapp vier Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt stellen sich die Spitzenkandidaten von CDU, AfD, SPD, Grünen, Linkspartei, FDP und BSW am Mittwochabend im MDR den Bürgern (21:00 Uhr). In der Sendung „Fakt ist! Wahlarena aus Magdeburg“ werden auch Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) und Ulrich Siegmund (AfD) live Fragen beantworten.

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HEUTE6:31 Uhr

Warken verteidigt Geheimdienstreform – Scharfe Kritik von Kubicki

Das Bundeskabinett will heute die Geheimdienstreform verabschieden. Laut Kanzleramtschefin Nina Warken ist dies die umfangreichste Reform der Nachrichtendienste seit ihrem Bestehen. Ziel sei, Verfassungsschutz und BND zu stärken und mehr Möglichkeiten zu geben. FDP-Chef Wolfgang Kubicki nennt dies einen „historischen Tabubruch“ und will in Deutschland keine Geheimpolizei.

Radarkuppeln (Radome) auf dem Gelände der Station bei Bad Aibling in Bayern – hier hat auch der BND Möglichkeiten.

Foto: Andreas Gebert / Archiv/dpa

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HEUTE6:18 Uhr

Polizei: Waldbrand in Südhessen war offenbar Brandstiftung

Der Waldbrand bei Rodenbach in Südhessen nahe der Landesgrenze zu Bayern dürfte laut Ermittlern vorsätzlich ausgelöst worden sein. Die Kriminalpolizei ermittelt in alle Richtungen und sicherte verdächtige Spuren. Nach mehreren Feuern wurden die Menschen zum Wassersparen aufgerufen, um genug Reserven für die Löscharbeiten zu haben.

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HEUTE6:05 Uhr

EU-Regeln verbieten PFAS in Fast-Food-Verpackungen

Ab heute dürfen in der EU keine fettabweisenden Burger-Boxen oder Gebäckpapiere mit bestimmten Schadstoffen mehr auf den Markt gebracht werden – es gelten neue Grenzwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Was in Lagern liegt, darf noch verwendet werden. Die Stoffe stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Ab 2030 greifen weitere Verpackungsregeln.

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HEUTE5:45 Uhr

Rund 40 Staaten warnen vor Gefahren unangekündigter Tests ballistischer Raketen

Die USA und rund 40 weitere Staaten warnen gemeinsam vor den Gefahren unangekündigter Tests atomwaffenfähigen ballistischer Raketen. Sie erhöhten das Risiko von Fehleinschätzungen und bedrohten Frieden und Sicherheit. Ohne China direkt zu nennen, verweisen sie auf „jüngste Raketentests“ im Pazifik, bei denen Standards „nicht eingehalten“ worden seien. Gefordert wird, derartige Tests mindestens 24 Stunden zuvor anzukündigen.

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HEUTE5:34 Uhr

Sachsen-Anhalt: BSW für überparteilichen Ministerpräsidenten – AfD lehnt ab

Das BSW schlägt einen überparteilichen Ministerpräsidenten für Sachsen-Anhalt vor. Konkrete Namen fielen nicht. Sollten die anderen Parteien dieses Modell ablehnen, „werden wir uns im dritten Wahlgang enthalten“, sagte Wagenknecht in Bezug auf die Wahl eines Ministerpräsidenten im Landtag. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund wies den Vorschlag zurück.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
 

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Geheimdienste sollen zurückschlagen dürfen: Was plant die Bundesregierung?


In Kürze:

  • Das Bundeskabinett will den rund 700-seitigen Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beraten.
  • BND und Verfassungsschutz sollen in bestimmten Gefahrenlagen künftig selbst aktiv eingreifen können.
  • Besonders umstritten sind mögliche Hackbacks und der Einsatz „kinetischer Mittel“ gegen eine fremde Macht.
  • Kritiker warnen vor weitreichenden Befugnissen und aus ihrer Sicht teilweise unklaren Eingriffsschwellen.

Über ein heikles Thema will das Bundeskabinett am Mittwoch, 12. August, beraten. Auf der Tagesordnung steht der knapp 700-seitige Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Damit möchte die Regierung die Rolle der deutschen Geheimdienste an veränderte Bedrohungslagen anpassen und auch deren Befugnisse ausweiten. Im Fokus stehen dabei vor allem Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz (BfV).
Der Entwurf ist, wie das Bundesinnenministerium selbst betont, noch nicht ressortabgestimmt. Außerdem bestehe insbesondere bezüglich einzelner besonders sensibler Elemente noch weiterer Beratungsbedarf. Unterdessen sprach der CDU-Abgeordnete und Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Marc Henrichmann, im Nachrichtensender „Welt TV“ davon, „Angriffsdrohnen in Russland“ oder Fabriken, die diese herstellen, „lahmlegen und ausschalten“ zu können, bevor eine solche „aufsteigt und Deutschland bedrohen kann“. Er spielt auf den Drohnenvorfall der Vorwoche am Flughafen Leipzig an. Eine russische Urheberschaft des mutmaßlichen Sabotageakts ist jedoch bislang nicht nachgewiesen.

Dienste sollen nicht mehr auf passive Rolle beschränkt bleiben

Nach geltendem Recht beschränkt sich der gesetzliche Auftrag von BND und Verfassungsschutz im Wesentlichen darauf, Nachrichten zu sammeln und auszuwerten. Sie sind als Frühwarnsystem gedacht und sollen bewusst keine exekutiven Befugnisse ausüben. Gefahrenabwehr mit Zwangs- oder Vollzugsmaßnahmen soll grundsätzlich Aufgabe der Polizei beziehungsweise der Streitkräfte bleiben.
Das Trennungsprinzip zwischen Polizei und Geheimdienst ist eine Konsequenz totalitärer Erfahrungen der deutschen Geschichte. Die Dienste sollen Informationen verdeckt erheben und auswerten dürfen. Unter engen Voraussetzungen ist es ihnen auch erlaubt, Erkenntnisse an Polizei, Staatsanwaltschaft, Bundeswehr oder andere Stellen zu übermitteln.
Bereits jetzt besitzt der BND zwar weitreichende Befugnisse im Bereich der Auslandsaufklärung. Diese reichen zum Teil auch weiter als im Inland. Das Bundesverfassungsgericht hat dies bisher nicht beanstandet, weil der Bundesnachrichtendienst keine operativen Anschlussbefugnisse besitzt.

Bund verweist auf veränderte Bedrohungslage

Nun will die Bundesregierung die Nachrichtendienste handlungsfähiger machen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte dies unter anderem bereits anlässlich der Vorstellung des Bundes-Verfassungsschutzberichts Anfang Juli angekündigt. Die Dienste selbst hatten um eine entsprechende Anpassung ihrer Befugnisse gebeten. Sie begründeten dies mit einer veränderten Bedrohungslage. Diese umfasse nun auch Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, Drohnen und hybride Einflussnahme.
Deshalb sollen BND und BfV künftig nicht mehr auf das Beobachten, Sammeln von Daten und Warnen beschränkt bleiben. In bestimmten Gefahrenlagen soll es ihnen gestattet sein, selbst aktiv einzugreifen. Der Entwurf spricht in diesem Kontext von „erweiterten nachrichtendienstlichen Maßnahmen“.
Die Dienste sollen künftig demnach nicht mehr nur wissen, wer Deutschland bedroht und wie Angriffe vorbereitet werden. In bestimmten Fällen sollen sie auch darauf hinwirken können, dass der Angriff nicht stattfindet. Die Nachrichtendienste sollen in diesem Sinne zu „begrenzt operativen Akteuren“ werden.

BND darf sich unter bestimmten Umständen selbst ermächtigen

Mit den Neuerungen will die Bundesregierung den bisherigen Rechtsrahmen an neue technische und sicherheitspolitische Entwicklungen anpassen. Gleichzeitig soll die neue gesetzliche Regelung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen und die Kontrolle der Dienste neu ordnen. In diesem Sinne gehe es nicht nur um eine Erweiterung der Befugnisse, sondern auch um Anpassungen an Vorgaben der Rechtsprechung.
Zu den wesentlichsten Änderungen sollen jene Bestimmungen gehören, die in den Paragrafen 49ff. des Entwurfs für ein neues BND-Gesetz verankert sind. Diese betreffen sogenannte „erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen“. Sie sollen dann greifen, wenn der BND im Zuge seiner nachrichtendienstlichen Auslandsaufklärung eine „spezifische Gefährdungslage“ feststellt.
Die Befugnisse des BND umfassen in einem solchen Fall auch ein „aktives Einwirken mit dem Ziel einer Abwendung oder Einschränkung dieser Gefährdung“. Sie sollen notfalls auch im Inland zum Tragen kommen – aber nur dann, wenn nur der BND selbst dazu in der Lage sein sollte oder eine rechtzeitige Befassung der eigentlich zuständigen Stellen nicht mehr als möglich erscheint.

„Besonders wichtige Rechtsgüter“ sind weit definiert

Eine spezifische Gefährdungslage soll dann vorliegen, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen“, dass eine fremde Macht „besonders gewichtige Rechtsgüter […] anhaltend und planvoll“ in besonderem Maße gefährde. Zu diesen Rechtsgütern sollen etwa Bestand oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder internationaler Organisationen gehören, deren Mitglied das Land ist.
Aber auch verbündete Staaten, die „außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland“, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit oder die freiheitliche demokratische Grundordnung sollen vom Schutzzweck umfasst sein. Gleiches gelte für „gewichtige Rechtsgüter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt, sowie Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist“ oder „das Leben, die körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung einer Person“.
Voraussetzung für ein eigenes Eingreifen unter bestimmten Umständen ist also die Feststellung einer qualifizierten Bedrohung. Andere zuständige Stellen dürfen nicht in der Lage sein, rechtzeitig oder ebenso wirksam zu handeln – und der Nachrichtendienst muss über besondere Fähigkeiten verfügen, die es ihm ermöglichen, der Gefahr wirksam zu begegnen. Ein Beispiel stellt dem Bundesinnenministerium zufolge dabei etwa ein laufender Cyberangriff dar.

Besonders heikel ist der Einsatz „kinetischer Mittel“

Liegen die Voraussetzungen für ein eigenes operatives Handeln vor, müsse der Präsident des BND Art und Umfang der Maßnahmen in einer Grundanordnung festlegen. Die durchgeführten Maßnahmen sind zu dokumentieren. Zudem seien das Fortbestehen der entsprechenden Gefahrenlage und die Erforderlichkeit des Eingreifens in vorgegebenen Abständen zu überprüfen.
Formal bleibt das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst aufrecht. Seine praktische Bedeutung wird jedoch kleiner, wenn der Nachrichtendienst selbst Gefahren abwehren darf. Als einer der heikelsten Punkte gilt der in Paragraf 129 des Entwurfs angesprochene Einsatz „kinetischer Mittel“. Gemeint sind nach der Begründung Maßnahmen, die mit einer physischen Einwirkung auf Rechtsgüter Dritter verbunden sind. Der Begriff geht damit über rein digitale Überwachungsmaßnahmen hinaus.
Im Fall von Gegenmaßnahmen stellt etwa die Störung eines Servers eine solche „kinetische Einwirkung“ dar. Allerdings sind auch andere Formen der physischen Einwirkung auf ein Ziel denkbar. Je nach konkreter Ausgestaltung können damit etwa Sabotage, Beschädigung oder andere physische Einwirkungen auf Sachziele gemeint sein.

Keine „Lizenz zum Töten“ – aber Kollateralschäden denkbar

Der Gesetzentwurf macht deutlich, dass erweiterte nachrichtendienstliche Mittel „gegen die fremde Macht zu richten“ seien, welche „für die spezifische Gefährdungslage verantwortlich“ sei. Sie dürften sich „nicht gezielt gegen Leib und Leben von Personen richten“. Zudem seien sie so durchzuführen, dass „die zu erwartenden Schäden in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel der Maßnahme stehen“.
Einer Analyse der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zufolge bedeute dies zwar, dass es keine allgemeine gesetzliche Erlaubnis gebe, Menschen im Ausland zu töten. Allerdings sei dem Wortlaut zufolge dann auch nicht automatisch jede Verletzung oder Tötung als Kollateralschaden ausgeschlossen.
Die GFF hält auch die Bedrohungsbegriffe teilweise für zu unbestimmt. Schon die genannten Qualifikationsstufen „erhebliche Bedrohung“ und „Bedrohung von herausgehobener Bedeutung“ seien schwer voneinander abzugrenzen. Es sei außerdem nicht eindeutig zu erkennen, wie konkret eine Bedrohung sein müsse, bevor aus Beobachtung aktive Gefahrenabwehr werde. Abgesehen davon sei der Umfang der als schutzwürdig qualifizierbaren Rechtsgüter erheblich.

Wenn der Gegenschlag den Falschen treffen könnte

Neben den sogenannten kinetischen Maßnahmen seien auch die möglichen Gegenmaßnahmen im digitalen Raum sehr weitreichend. Im Rahmen denkbarer Maßnahmen um zurückzuhacken, sogenannter „Hackbacks“, umfassen aktive Mittel etwa das Löschen oder Verändern von Daten ebenso wie die Umleitung von Datenströmen oder das Beeinträchtigen oder Zerstören von IT-Systemen.
Auch hier gebe es jedoch Problembereiche, die zu berücksichtigen seien. Zum einen sei bei einem Cyberangriff nicht immer zweifelsfrei feststellbar, wer tatsächlich dahinterstehe. Zum anderen könne ein Server kompromittiert und von einem Angreifer missbraucht worden sein, obwohl sein Betreiber selbst unschuldig sei. Dies zeige etwa ein Szenario, wonach ein Krankenhaus als Proxy missbraucht werde und ein virtueller Gegenschlag letztlich dessen Infrastruktur treffe.
Zudem könne aus einer digitalen Abwehrmaßnahme eine neue offensive Operation werden. Im Extremfall könne sich, so die GFF, auch heimlich in IT-Systeme inländischer Telekommunikationsanbieter hacken – was definitiv nicht mehr den Bereich des Vorgehens gegen eine „fremde Macht“ betreffe. Dies ermögliche etwa Paragraf 31 Abs. 6 Nr. 3 des Entwurfes.
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12.08.2026 | Stahlträger stürzt auf A81 – Autobahn bei Bad Dürrheim gesperrt | Geheimdienstreform vor Verabschiedung

HEUTE9:56 Uhr

Stahlträger stürzt auf A81 – Autobahn bei Bad Dürrheim gesperrt

Im Schwarzwald-Baar-Kreis (Ba-Wü) zwischen Bad Dürrheim und Geisingen stürzte der Stahlträger einer Brücke auf die A81. Eine Person wurde schwer verletzt. Die Autobahn ist bei Bad Dürrheim in Richtung Singen und Stuttgart gesperrt. Der Verkehr wird an der Anschlussstelle Geisingen und am Autobahndreieck Bad Dürrheim umgeleitet, auch die A864 ist einbezogen. Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich weiträumig zu umfahren.

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HEUTE9:52 Uhr

Pakistan meldet drei Tote bei Huthi-Angriff auf pakistanisches Schiff

Bei einem Huthi-Angriff auf ein pakistanisches Schiff im Roten Meer kamen drei Menschen ums Leben, einer wurde nach Angaben der Regierung in Islamabad verletzt. Tags zuvor meldete der Jemen ebenfalls  einen Angriff auf einen Frachter. Die von Teheran unterstützten Huthis hatten Ende Juli eine Seeblockade gegen Saudi-Arabien angekündigt und seither saudiarabische Öltanker im Roten Meer sowie Ölanlagen in dem Land angegriffen. 
HEUTE9:41 Uhr

Bis Freitag bleibt es zwischen 29 und 39 Grad Celsius warm

Der Deutsche Wetterdienst sagt für heute heiteres, vielfach sonniges und vergleichsweise frisches Wetter mit 20 bis 26 Grad Celsius voraus. Im Südwesten kann es bis 34 Grad werden. Morgen gibt es im Norden vereinzelt Schleierwolken, sonst wird wärmer und sonnig. Am Freitag wird mit 29 bis 39 Grad der wärmste Tag der Woche. Im Westen und Südwesten sind dann auch Gewitter möglich.

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HEUTE9:24 Uhr

Großeinsatz auf See: Fährunglück zwischen Bali und Lombok

Bei einem Fährunglück zwischen Bali und Lombok konnten alle rund 130 Menschen an Bord der in Brand geratenen „Putri Yasmin“ gerettet worden. Starker Wind, dichter Rauch und hoher Wellengang erschwerten den Einsatz. Die Brandursache wird noch untersucht, laut lokalen Medien könnte der Brand von einem Lastwagen an Bord ausgegangen sein. Ein Sprecher der indonesischen Marine sagte, die Fähre sei auf Grund gelaufen und der Strom ausgefallen.

Rettungskräfte bergen am 12. August 2026 im Hafen von Lembar auf West-Lombok einen evakuierten Passagier von einem Such- und Rettungsschiff.

Foto: AFP via Getty Images

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HEUTE9:09 Uhr

IW: Lockerung des Lkw-Sonntagsfahrverbots bringt wenig

Die Lockerung des Sonntagsfahrverbots für Lkw dürfte die Folgen des Niedrigwassers am Rhein kaum abfedern. Ökonom Thomas Puls vom Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erwartet keine messbare Verlagerung auf die Straße: Ein Binnenschiff ersetze je nach Größe bis zu 150 Lkw. Zudem fehlen Spezialfahrzeuge für Güter wie Sand, Kies, Erz oder Chemikalien. Branchenverbände schätzen, dass 100.000 Fahrer fehlen.

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HEUTE8:56 Uhr

Studie: Deutschland in arabischen Ländern gut angesehen

Deutschland hat in einigen arabischen Ländern einen guten Ruf, am stärksten in Syrien mit 73 Prozent und Tunesien mit 70 Prozent. Laut der Studie im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung gilt Israel als größte Bedrohung für die Region. In den palästinensischen Gebieten wird die Zweistaatenlösung nur von rund ein Drittel der Befragten unter 30 Jahren unterstützt.

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HEUTE8:28 Uhr

Bilger will private Investoren für Infrastruktur-Sanierung

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) will für die Sanierung der Infrastruktur in Deutschland verstärkt private Investoren aktivieren. Öffentlich-private Partnerschaften sollen ausgebaut werden. Private Betreiber könnten dafür Haushaltsmittel für die Bereitstellung und den Erhalt eines Autobahnabschnitts erhalten. 

Der CDU-Politiker Steffen Bilger wurde erst kürzlich als neuer Verkehrsminister eingesetzt.

Foto: Michael Kappeler/dpa

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HEUTE8:17 Uhr

Inflationsrate von 2,8 Prozent im Juli bestätigt

Das Statistische Bundesamt bestätigt für Juli 2026 eine Inflationsrate von 2,8 Prozent (Juni: 2,3 Prozent). Energie verteuerte sich binnen eines Jahres um 8,3 Prozent, Kraftstoffe um 23 Prozent, Leichtes Heizöl um 34,7 Prozent. Die Preise für Nahrungsmittel steigen um 0,4 Prozent – am stärksten Rind- und Kalbfleisch sowie Süßwaren. Günstiger wurden Butter, Speisefette und -Öle.

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HEUTE7:51 Uhr

Junge Union NRW will mit Ukraine bei Drohnenabwehr kooperieren

Die Junge Union NRW fordert nach dem Drohnenvorfall in Leipzig einen engeren Austausch deutscher Sicherheitsbehörden mit der Ukraine. Künftig sollen Polizei-, Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden dauerhaft zusammenarbeiten. Geplant sind regelmäßige Hospitationen, gemeinsame Fortbildungen und ein strukturierter Austausch unter anderem zum Erkennung von Drohnen, Schutz und Warnsysteme für die Bevölkerung. Die Staatskanzlei unterstützt dies.
HEUTE7:30 Uhr

Nach 45 Versicherungsjahren: Jede 2. Frau erhält weniger als 1.450 Euro Rente

53,6 Prozent der Frauen und 21,5 Prozent der Männer, die 45 Jahre lang in die Rente eingezahlt haben, erhalten weniger als 1.450 Euro monatlich. Ohne weiteres Einkommen liegt dies unterhalb der Armutsgrenze. Bei Männern waren es in Sachsen-Anhalt und Sachsen fast 40 Prozent beziehungsweise 45 Prozent, in NRW 15,3 Prozent.

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HEUTE7:22 Uhr

Bilger fordert Rücknahme der Cannabis-Teillegalisierung

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) fordert angesichts der Zunahme der Verkehrstoten in Deutschland die Rücknahme der Teillegalisierung von Cannabis. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit sei das ein „großer Fehler“. Die vereinbarte Evaluierung solle durchgeführt werden.

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HEUTE6:46 Uhr

Sachsen-Anhalt: Spitzenkandidaten im MDR-Gespräch

Knapp vier Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt stellen sich die Spitzenkandidaten von CDU, AfD, SPD, Grünen, Linkspartei, FDP und BSW am Mittwochabend im MDR den Bürgern (21:00 Uhr). In der Sendung „Fakt ist! Wahlarena aus Magdeburg“ werden auch Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) und Ulrich Siegmund (AfD) live Fragen beantworten.

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HEUTE6:31 Uhr

Warken verteidigt Geheimdienstreform – Scharfe Kritik von Kubicki

Das Bundeskabinett will heute die Geheimdienstreform verabschieden. Laut Kanzleramtschefin Nina Warken ist dies die umfangreichste Reform der Nachrichtendienste seit ihrem Bestehen. Ziel sei, Verfassungsschutz und BND zu stärken und mehr Möglichkeiten zu geben. FDP-Chef Wolfgang Kubicki nennt dies einen „historischen Tabubruch“ und will in Deutschland keine Geheimpolizei.

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HEUTE6:18 Uhr

Polizei: Waldbrand in Südhessen war offenbar Brandstiftung

Der Waldbrand bei Rodenbach in Südhessen nahe der Landesgrenze zu Bayern dürfte laut Ermittlern vorsätzlich ausgelöst worden sein. Die Kriminalpolizei ermittelt in alle Richtungen und sicherte verdächtige Spuren. Nach mehreren Feuern wurden die Menschen zum Wassersparen aufgerufen, um genug Reserven für die Löscharbeiten zu haben.
In dem betroffenen Waldgebiet bei Rodenbach stehen Nachlöscharbeiten an.

In dem betroffenen Waldgebiet bei Rodenbach stehen Nachlöscharbeiten an.

Foto: Andreas Arnold/dpa

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HEUTE6:05 Uhr

EU-Regeln verbieten PFAS in Fast-Food-Verpackungen

Ab heute dürfen in der EU keine fettabweisenden Burger-Boxen oder Gebäckpapiere mit bestimmten Schadstoffen mehr auf den Markt gebracht werden – es gelten neue Grenzwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Was in Lagern liegt, darf noch verwendet werden. Die Stoffe stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Ab 2030 greifen weitere Verpackungsregeln.

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HEUTE5:45 Uhr

Rund 40 Staaten warnen vor Gefahren unangekündigter Tests ballistischer Raketen

Die USA und rund 40 weitere Staaten warnen gemeinsam vor den Gefahren unangekündigter Tests atomwaffenfähigen ballistischer Raketen. Sie erhöhten das Risiko von Fehleinschätzungen und bedrohten Frieden und Sicherheit. Ohne China direkt zu nennen, verweisen sie auf „jüngste Raketentests“ im Pazifik, bei denen Standards „nicht eingehalten“ worden seien. Gefordert wird, derartige Tests mindestens 24 Stunden zuvor anzukündigen.

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HEUTE5:34 Uhr

Sachsen-Anhalt: BSW für überparteilichen Ministerpräsidenten – AfD lehnt ab

Das BSW schlägt einen überparteilichen Ministerpräsidenten für Sachsen-Anhalt vor. Konkrete Namen fielen nicht. Sollten die anderen Parteien dieses Modell ablehnen, „werden wir uns im dritten Wahlgang enthalten“, sagte Wagenknecht in Bezug auf die Wahl eines Ministerpräsidenten im Landtag. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund wies den Vorschlag zurück.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
 

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12.08.2026 | Inflationsrate von 2,8 Prozent im Juli bestätigt | Geheimdienstreform vor Verabschiedung | Sachsen-Anhalt: Spitzenkandidaten im MDR-Gespräch

HEUTE8:28 Uhr

Bilger will private Investoren für Infrastruktur-Sanierung

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) will für die Sanierung der Infrastruktur in Deutschland verstärkt private Investoren aktivieren. Öffentlich-private Partnerschaften sollen ausgebaut werden. Private Betreiber könnten dafür Haushaltsmittel für die Bereitstellung und den Erhalt eines Autobahnabschnitts erhalten. 

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Inflationsrate von 2,8 Prozent im Juli bestätigt

Das Statistische Bundesamt bestätigt für Juli 2026 eine Inflationsrate von 2,8 Prozent (Juni: 2,3 Prozent). Energie verteuerte sich binnen eines Jahres um 8,3 Prozent, Kraftstoffe um 23 Prozent, Leichtes Heizöl um 34,7 Prozent. Die Preise für Nahrungsmittel steigen um 0,4 Prozent – am stärksten Rind- und Kalbfleisch sowie Süßwaren. Günstiger wurden Butter, Speisefette und -Öle.

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Junge Union NRW will mit Ukraine bei Drohnenabwehr kooperieren

Die Junge Union NRW fordert nach dem Drohnenvorfall in Leipzig einen engeren Austausch deutscher Sicherheitsbehörden mit der Ukraine. Künftig sollen Polizei-, Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden dauerhaft zusammenarbeiten. Geplant sind regelmäßige Hospitationen, gemeinsame Fortbildungen und ein strukturierter Austausch unter anderem zum Erkennung von Drohnen, Schutz und Warnsysteme für die Bevölkerung. Die Staatskanzlei unterstützt dies.
HEUTE7:30 Uhr

Nach 45 Versicherungsjahren: Jede 2. Frau erhält weniger als 1.450 Euro Rente

53,6 Prozent der Frauen und 21,5 Prozent der Männer, die 45 Jahre lang in die Rente eingezahlt haben, erhalten weniger als 1.450 Euro monatlich. Ohne weiteres Einkommen liegt dies unterhalb der Armutsgrenze. Bei Männern waren es in Sachsen-Anhalt und Sachsen fast 40 Prozent beziehungsweise 45 Prozent, in NRW 15,3 Prozent.

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Bilger fordert Rücknahme der Cannabis-Teillegalisierung

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) fordert angesichts der Zunahme der Verkehrstoten in Deutschland die Rücknahme der Teillegalisierung von Cannabis. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit sei das ein „großer Fehler“. Die vereinbarte Evaluierung solle durchgeführt werden.

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Sachsen-Anhalt: Spitzenkandidaten im MDR-Gespräch

Knapp vier Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt stellen sich die Spitzenkandidaten von CDU, AfD, SPD, Grünen, Linkspartei, FDP und BSW am Mittwochabend im MDR den Bürgern (21:00 Uhr). In der Sendung „Fakt ist! Wahlarena aus Magdeburg“ werden auch Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) und Ulrich Siegmund (AfD) live Fragen beantworten.

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HEUTE6:31 Uhr

Warken verteidigt Geheimdienstreform – Scharfe Kritik von Kubicki

Das Bundeskabinett will heute die Geheimdienstreform verabschieden. Laut Kanzleramtschefin Nina Warken ist dies die umfangreichste Reform der Nachrichtendienste seit ihrem Bestehen. Ziel sei, Verfassungsschutz und BND zu stärken und mehr Möglichkeiten zu geben. FDP-Chef Wolfgang Kubicki nennt dies einen „historischen Tabubruch“ und will in Deutschland keine Geheimpolizei.

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Polizei: Waldbrand in Südhessen war offenbar Brandstiftung

Der Waldbrand bei Rodenbach in Südhessen nahe der Landesgrenze zu Bayern dürfte laut Ermittlern vorsätzlich ausgelöst worden sein. Die Kriminalpolizei ermittelt in alle Richtungen und sicherte verdächtige Spuren. Nach mehreren Feuern wurden die Menschen zum Wassersparen aufgerufen, um genug Reserven für die Löscharbeiten zu haben.
In dem betroffenen Waldgebiet bei Rodenbach stehen Nachlöscharbeiten an.

In dem betroffenen Waldgebiet bei Rodenbach stehen Nachlöscharbeiten an.

Foto: Andreas Arnold/dpa

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HEUTE6:05 Uhr

EU-Regeln verbieten PFAS in Fast-Food-Verpackungen

Ab heute dürfen in der EU keine fettabweisenden Burger-Boxen oder Gebäckpapiere mit bestimmten Schadstoffen mehr auf den Markt gebracht werden – es gelten neue Grenzwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Was in Lagern liegt, darf noch verwendet werden. Die Stoffe stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Ab 2030 greifen weitere Verpackungsregeln.

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HEUTE5:45 Uhr

Rund 40 Staaten warnen vor Gefahren unangekündigter Tests ballistischer Raketen

Die USA und rund 40 weitere Staaten warnen gemeinsam vor den Gefahren unangekündigter Tests atomwaffenfähigen ballistischer Raketen. Sie erhöhten das Risiko von Fehleinschätzungen und bedrohten Frieden und Sicherheit. Ohne China direkt zu nennen, verweisen sie auf „jüngste Raketentests“ im Pazifik, bei denen Standards „nicht eingehalten“ worden seien. Gefordert wird, derartige Tests mindestens 24 Stunden zuvor anzukündigen.

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HEUTE5:34 Uhr

Sachsen-Anhalt: BSW für überparteilichen Ministerpräsidenten – AfD lehnt ab

Das BSW schlägt einen überparteilichen Ministerpräsidenten für Sachsen-Anhalt vor. Konkrete Namen fielen nicht. Sollten die anderen Parteien dieses Modell ablehnen, „werden wir uns im dritten Wahlgang enthalten“, sagte Wagenknecht in Bezug auf die Wahl eines Ministerpräsidenten im Landtag. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund wies den Vorschlag zurück.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
 

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12.08.2026 | Geheimdienstreform vor Verabschiedung | Sachsen-Anhalt: Spitzenkandidaten im MDR-Gespräch | Jede 2. Frau erhält weniger als 1.450 Euro Rente

HEUTE7:30 Uhr

Nach 45 Versicherungsjahren: Jede 2. Frau erhält weniger als 1.450 Euro Rente

53,6 Prozent der Frauen und 21,5 Prozent der Männer, die 45 Jahre lang in die Rente eingezahlt haben, erhalten weniger als 1.450 Euro monatlich. Ohne weiteres Einkommen liegt dies unterhalb der Armutsgrenze. Bei Männern waren es in Sachsen-Anhalt und Sachsen fast 40 Prozent beziehungsweise 45 Prozent, in NRW 15,3 Prozent.

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HEUTE7:22 Uhr

Bilger fordert Rücknahme der Cannabis-Teillegalisierung

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) fordert angesichts der Zunahme der Verkehrstoten in Deutschland die Rücknahme der Teillegalisierung von Cannabis. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit sei das ein „großer Fehler“. Die vereinbarte Evaluierung solle durchgeführt werden.

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HEUTE6:46 Uhr

Sachsen-Anhalt: Spitzenkandidaten im MDR-Gespräch

Knapp vier Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt stellen sich die Spitzenkandidaten von CDU, AfD, SPD, Grünen, Linkspartei, FDP und BSW am Mittwochabend im MDR den Bürgern (21:00 Uhr). In der Sendung „Fakt ist! Wahlarena aus Magdeburg“ werden auch Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) und Ulrich Siegmund (AfD) live Fragen beantworten.

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HEUTE6:31 Uhr

Warken verteidigt Geheimdienstreform – Scharfe Kritik von Kubicki

Das Bundeskabinett will heute die Geheimdienstreform verabschieden. Laut Kanzleramtschefin Nina Warken ist dies die umfangreichste Reform der Nachrichtendienste seit ihrem Bestehen. Ziel sei, Verfassungsschutz und BND zu stärken und mehr Möglichkeiten zu geben. FDP-Chef Wolfgang Kubicki nennt dies einen „historischen Tabubruch“ und will in Deutschland keine Geheimpolizei.

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HEUTE6:18 Uhr

Polizei: Waldbrand in Südhessen war offenbar Brandstiftung

Der Waldbrand bei Rodenbach in Südhessen nahe der Landesgrenze zu Bayern dürfte laut Ermittlern vorsätzlich ausgelöst worden sein. Die Kriminalpolizei ermittelt in alle Richtungen und sicherte verdächtige Spuren. Nach mehreren Feuern wurden die Menschen zum Wassersparen aufgerufen, um genug Reserven für die Löscharbeiten zu haben.
In dem betroffenen Waldgebiet bei Rodenbach stehen Nachlöscharbeiten an.

In dem betroffenen Waldgebiet bei Rodenbach stehen Nachlöscharbeiten an.

Foto: Andreas Arnold/dpa

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HEUTE6:05 Uhr

EU-Regeln verbieten PFAS in Fast-Food-Verpackungen

Ab heute dürfen in der EU keine fettabweisenden Burger-Boxen oder Gebäckpapiere mit bestimmten Schadstoffen mehr auf den Markt gebracht werden – es gelten neue Grenzwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Was in Lagern liegt, darf noch verwendet werden. Die Stoffe stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Ab 2030 greifen weitere Verpackungsregeln.

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Rund 40 Staaten warnen vor Gefahren unangekündigter Tests ballistischer Raketen

Die USA und rund 40 weitere Staaten warnen gemeinsam vor den Gefahren unangekündigter Tests atomwaffenfähigen ballistischer Raketen. Sie erhöhten das Risiko von Fehleinschätzungen und bedrohten Frieden und Sicherheit. Ohne China direkt zu nennen, verweisen sie auf „jüngste Raketentests“ im Pazifik, bei denen Standards „nicht eingehalten“ worden seien. Gefordert wird, derartige Tests mindestens 24 Stunden zuvor anzukündigen.

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Sachsen-Anhalt: BSW für überparteilichen Ministerpräsidenten – AfD lehnt ab

Das BSW schlägt einen überparteilichen Ministerpräsidenten für Sachsen-Anhalt vor. Konkrete Namen fielen nicht. Sollten die anderen Parteien dieses Modell ablehnen, „werden wir uns im dritten Wahlgang enthalten“, sagte Wagenknecht in Bezug auf die Wahl eines Ministerpräsidenten im Landtag. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund wies den Vorschlag zurück.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
 

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12.08.2026 | Geheimdienstreform vor Verabschiedung | Waldbrand in Südhessen war wohl Brandstiftung | Sachsen-Anhalt: Spitzenkandidaten im MDR-Gespräch

HEUTE7:22 Uhr

Bilger fordert Rücknahme der Cannabis-Teillegalisierung

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) fordert angesichts der Zunahme der Verkehrstoten in Deutschland die Rücknahme der Teillegalisierung von Cannabis. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit sei das ein „großer Fehler“. Die vereinbarte Evaluierung solle durchgeführt werden.

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Sachsen-Anhalt: Spitzenkandidaten im MDR-Gespräch

Knapp vier Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt stellen sich die Spitzenkandidaten von CDU, AfD, SPD, Grünen, Linkspartei, FDP und BSW am Mittwochabend im MDR den Bürgern (21:00 Uhr). In der Sendung „Fakt ist! Wahlarena aus Magdeburg“ werden auch Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) und Ulrich Siegmund (AfD) live Fragen beantworten.

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Warken verteidigt Geheimdienstreform – Scharfe Kritik von Kubicki

Das Bundeskabinett will heute die Geheimdienstreform verabschieden. Laut Kanzleramtschefin Nina Warken ist dies die umfangreichste Reform der Nachrichtendienste seit ihrem Bestehen. Ziel sei, Verfassungsschutz und BND zu stärken und mehr Möglichkeiten zu geben. FDP-Chef Wolfgang Kubicki nennt dies einen „historischen Tabubruch“ und will in Deutschland keine Geheimpolizei.

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Polizei: Waldbrand in Südhessen war offenbar Brandstiftung

Der Waldbrand bei Rodenbach in Südhessen nahe der Landesgrenze zu Bayern dürfte laut Ermittlern vorsätzlich ausgelöst worden sein. Die Kriminalpolizei ermittelt in alle Richtungen und sicherte verdächtige Spuren. Nach mehreren Feuern wurden die Menschen zum Wassersparen aufgerufen, um genug Reserven für die Löscharbeiten zu haben.
In dem betroffenen Waldgebiet bei Rodenbach stehen Nachlöscharbeiten an.

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Foto: Andreas Arnold/dpa

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12.08.2026 | Geheimdienstreform vor Verabschiedung | Waldbrand in Südhessen war wohl Brandstiftung | EU verbietet PFAS in Fast-Food-Verpackungen

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Warken verteidigt Geheimdienstreform – Scharfe Kritik von Kubicki

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Polizei: Waldbrand in Südhessen war offenbar Brandstiftung

Der Waldbrand bei Rodenbach in Südhessen nahe der Landesgrenze zu Bayern dürfte laut Ermittlern vorsätzlich ausgelöst worden sein. Die Kriminalpolizei ermittelt in alle Richtungen und sicherte verdächtige Spuren. Nach mehreren Feuern wurden die Menschen zum Wassersparen aufgerufen, um genug Reserven für die Löscharbeiten zu haben.

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Ab heute dürfen in der EU keine fettabweisenden Burger-Boxen oder Gebäckpapiere mit bestimmten Schadstoffen mehr auf den Markt gebracht werden – es gelten neue Grenzwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Was in Lagern liegt, darf noch verwendet werden. Die Stoffe stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Ab 2030 greifen weitere Verpackungsregeln.

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Rund 40 Staaten warnen vor Gefahren unangekündigter Tests ballistischer Raketen

Die USA und rund 40 weitere Staaten warnen gemeinsam vor den Gefahren unangekündigter Tests atomwaffenfähigen ballistischer Raketen. Sie erhöhten das Risiko von Fehleinschätzungen und bedrohten Frieden und Sicherheit. Ohne China direkt zu nennen, verweisen sie auf „jüngste Raketentests“ im Pazifik, bei denen Standards „nicht eingehalten“ worden seien. Gefordert wird, derartige Tests mindestens 24 Stunden zuvor anzukündigen.
 
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AfD-Politiker Sichert geht gegen seinen Ausschluss von der Landratswahl vor

Weil der Wahlausschuss des Landkreises Friesland ihn nicht zur Landratswahl am 13. September zugelassen hat, zieht der AfD-Politiker Martin Sichert vor Gericht. Der 46-Jährige, der seit 2017 Bundestagsabgeordneter ist, hatte diesen Schritt angekündigt.
Der Wahlausschuss hatte Sichert am 21. Juli mit 5:1 Stimmen abgelehnt. Er folgte damit einer Empfehlung des niedersächsischen Innenministeriums. Dieses verwies auf Äußerungen Sicherts in sozialen Medien, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen sollen. So habe er unter anderem auf X eine Aussage zur Regenbogenflagge vor dem Roten Rathaus in Berlin gemacht, die als Verharmlosung des Nationalsozialismus wahrgenommen werden könne.

Staatsrechtler: Ausschluss „krass verfassungswidrig“

In einem Video zeigte sich Sichert „fassungslos“. Sein Ausschluss sei „ein schwerer Verstoß gegen das Grundprinzip der freien und gleichen Wahl“, sagte er.
Auf Facebook teilte Sichert mit, dass er eine einstweilige Anordnung im Eilverfahren gegen seinen Ausschluss beantragt hat. „Wenn die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Mehrheit von Vertretern aus dem Altparteienkartell im Wahlausschuss entscheidet, aus welchen Parteien noch Kandidaten für Landrats- und Oberbürgermeisterwahlen aufgestellt werden dürfen, dann ist die Demokratie in höchster Gefahr“, schrieb er. Es sei „absolut demokratiefeindlich“, wenn eine Landesregierung als auch ein Wahlausschuss „die Tätigkeit als Funktionär in einer zugelassenen Partei als Ausschlussgrund“ sähen.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Eingang des Antrags des Politikers auf Anfrage von Epoch Times erhalten. Der Antrag werde dem Antragsgegner nun zugestellt sowie eine Antragserwiderung angefordert, so ein Sprecher. Auch würden die Verwaltungsvorgänge einbezogen. Eine Entscheidung werde noch vor der Wahl fallen.
Kritik am Ausschluss des AfD-Politikers hatte der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler in einem Interview mit der „WELT“ geübt. So reiche es nicht, „jemandem die Verfassungstreue abzusprechen, der Mitglied in einer Partei ist, die nicht verboten ist“. Es sei „krass rechtswidrig und verfassungswidrig, jemanden wegen der Mitgliedschaft in einer Partei von der Wahl auszuschließen“. Dass Kandidaten „vorher aussortiert“ würden, „das kennen wir in der Demokratie eigentlich nicht, das kennen wir aus autoritären Staaten“.

Gerichte wiesen Eilantrag in einem anderen Fall zurück

In einem vergleichbaren Fall scheiterte im vergangenen Jahr der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul mit seinem Eilantrag. Ihn hatte der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen für die  Oberbürgermeisterwahl nicht zugelassen. Das Gremium äußerte Zweifel an seiner Verfassungstreue und verwies auf Berichte des Verfassungsschutzes. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies den Eilantrag des verbeamteten Lehrers zurück.
Zur Begründung hieß es, dass Maßnahmen im Vorfeld einer Wahl nicht per Eilverfahren gestoppt werden können. Juristisch könne dagegen erst im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren vorgegangen werden. Paul legte daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz ein und scheiterte auch dort. Das Gericht bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts.
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Attentäter war „Hochrisikoperson“: Hintergründe zum CSD-Anschlag des Abdul B.


In Kürze:

  • Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD steht der Umgang mit islamistischen Gefährdern erneut im Mittelpunkt.
  • Der Tatverdächtige Abdul B. war laut Behörden bereits als Gefährder bekannt und wurde überwacht.
  • Politiker diskutieren über schärfere Regeln, während Experten auf rechtsstaatliche Grenzen hinweisen.

 
Die größte islamistische Terrorgefahr in Deutschland geht nach Einschätzung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer derzeit von Einzeltätern oder kleinen, eigenständig handelnden Gruppen aus. „Wahrscheinlich sind vor allem Anschläge durch einzelne Täter oder sehr kleine, eigenständig handelnde Gruppen, die leicht verfügbare Tatmittel wie Fahrzeuge, Messer oder improvisierte Waffen einsetzen“, sagte Kramer dem „Handelsblatt“. Die Bedrohung durch den Islamismus sei weiterhin hoch, zugleich aber nicht flächendeckend akut.
Nach Einschätzung Kramers zeigt der mutmaßlich islamistisch motivierte Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin mehrere typische Risikofaktoren. Dazu zählten eine weit fortgeschrittene dschihadistische Radikalisierung des Täters, ein Ausreiseversuch zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS), die Einstufung als Gefährder, Haft- und Auslandserfahrungen sowie die erst kurze Zeit zurückliegende Haftentlassung.
Der Anschlag hatte sich am Samstagabend nahe der Abschlussveranstaltung zur Berliner CSD-Demonstration am Brandenburger Tor ereignet. Ein 21-Jähriger fuhr mit einem Auto im Tiergarten in eine Menschenmenge und attackierte weitere Opfer mit einer Stichwaffe. Eine 65-jährige Frau aus Polen starb, 29 weitere Menschen wurden nach Behördenangaben teils lebensgefährlich verletzt.
Der mutmaßliche Täter mit deutscher Staatsbürger und libanesischen Wurzeln war als Gefährder eingestuft, befand sich aber dennoch auf freien Fuß. Er war mehrfach vorbestraft und hatte 2025 versucht, sich dem IS anzuschließen. Medienberichten zufolge galt der mutmaßliche Attentäter in Sicherheitskreisen als „Hochrisikoperson“. Laut Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ wurde Abdul B. bis kurz vor der Tat überwacht.

Menschen bei einer Gedenkveranstaltung vor dem Brandenburger Tor nach dem mutmaßlichen CSD-Anschlag im Tiergarten. Eine Frau starb, 16 Menschen wurden verletzt.

Foto: Omer Messinger/Getty Images

Was über Abdul B. bekannt ist

Nach SPIEGEL-Recherchen reicht die Vorgeschichte des Tatverdächtigen mehrere Jahre zurück. Demnach wurde Abdul B. bereits als Jugendlicher auffällig. Er soll 2019 im Alter von 14 Jahren erstmals den Behörden aufgefallen sein. Später folgten weitere Straftaten, unter anderem wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung.
Demnach soll Abdul B., da er als Anhänger des IS aufgefallen ist, als Gefährder eingestuft worden sein. Nach einem mutmaßlichen Versuch, nach Syrien auszureisen und sich der Terrororganisation anzuschließen, wurde er im Libanon festgenommen und später nach Deutschland zurückgebracht.
Nach seiner Rückkehr kam er wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Untersuchungshaft. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft forderte dem Bericht zufolge eine Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren. Das Gericht verhängte jedoch eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur sogenannten Vorbewährung. Nach der Verurteilung kam Abdul B. wieder frei, da das Urteil noch nicht rechtskräftig war.
Ebenfalls berichtete der SPIEGEL über eine geplante Betreuung durch das Violence Prevention Network (VPN). In zwei Gesprächen habe sich Abdul B. nach Angaben der Organisation „freundlich, nichtssagend und angepasst“ gezeigt. Eine endgültige Entscheidung über eine Aufnahme in das Deradikalisierungsprogramm stand demnach noch aus.
Zudem sollen Ermittler wenige Wochen vor der Tat einen Hinweis auf ein von Abdul B. veröffentlichtes Waffenfoto im Internet erhalten haben. Bei einer Durchsuchung der Wohnung sei jedoch nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden.

Streit über den Umgang mit Gefährdern

Nach dem Anschlag fordert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nun schärfere Regeln für den Umgang mit Gefährdern. Es brauche Regelungen, „dass Gefährder nicht nach Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen“, sagte Dobrindt in den ARD-„Tagesthemen“.
Bereits zuvor hatte Dobrindt ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket angekündigt. Dazu gehören eine Reform des Jugendstrafrechts, ein stärkerer Einsatz elektronischer Fußfesseln sowie bundesweit einheitliche Regelungen für eine mögliche Präventivhaft.
„Bewegungseinschränkung durch die Fußfessel muss zum Standard gegenüber Gefährdern werden“, sagte der CSU-Politiker. Es sei nicht auszuschließen, dass Personen, die als Gefährder eingestuft wurden, erneut Straftaten begehen könnten.

Polizei steht am Tatfahrzeug des mutmaßlichen CSD-Angreifers Abdul B. in Berlin. Bei dem Angriff starb eine Frau, 16 Menschen wurden verletzt.

Foto: Omer Messinger/Getty Images

Rechtsstaatliche Grenzen

Mit Blick auf den Umgang mit Gefährdern sprach Verfassungsschutzpräsident Kramer von einem grundsätzlichen Dilemma. Allein aufgrund einer Gefährdungsprognose könne in einem Rechtsstaat niemand unbegrenzt inhaftiert werden. Selbst eine lückenlose Observation binde erhebliche Kräfte und könne spontane Anschläge mit Fahrzeugen oder Messern nicht zuverlässig verhindern.
Kramer sprach sich deshalb für eine frühzeitige Strafverfolgung, eine bessere Betreuung radikalisierter Straftäter in Haft, eine engere Begleitung nach der Entlassung, gerichtsfeste Überwachungsmaßnahmen, elektronische Fußfesseln, regelmäßige Fallkonferenzen und langfristige Deradikalisierungsarbeit aus. „Da gibt es überall noch Luft nach oben.“

Radikalisierung findet häufig in Deutschland statt

Kramer warnte außerdem davor, Islamismus ausschließlich als importiertes Problem zu betrachten. Viele Täter seien in Deutschland geboren oder aufgewachsen und radikalisierten sich erst hier. Die Ideologie könne zwar aus dem Ausland stammen, die Radikalisierung erfolge jedoch häufig innerhalb Deutschlands – etwa über soziale Medien, persönliche Kontakte, lokale Szenen, Messenger-Gruppen, Gefängniskontakte oder Auslandsreisen.
Der Fall des mutmaßlichen CSD-Attentäters wirft damit erneut die Frage auf, wie Behörden mit Personen umgehen sollen, die als gefährlich gelten, aber rechtlich nicht dauerhaft festgehalten werden können. Die Debatte bewegt sich dabei zwischen Forderungen nach mehr Sicherheit und den Grenzen eines Rechtsstaates. (afp/dts/red)
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AfD-Kandidaten im Prüfverfahren: Schülke in Hannover zugelassen – Preuß in Gifhorn


In Kürze:

  • Jessica Schülke darf bei der Oberbürgermeisterwahl in Hannover antreten.
  • Nach der Nichtzulassung von Martin Sichert stehen weitere Entscheidungen über AfD-Kandidaturen in Niedersachsen an.
  • Grundlage ist das neue niedersächsische Kommunalwahlgesetz mit einer Vorabprüfung der Wählbarkeit.
  • Über die Zulassung entscheidet jeweils der Wahlausschuss nach einer Empfehlung der Kommunalaufsicht.

 
In Hannover wird die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke am 13. September zur Oberbürgermeisterwahl antreten. Schülke hat auf ihrem Facebook-Account mitgeteilt, dass der Wahlausschuss der Landeshauptstadt sie in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. Juli, einstimmig als Kandidatin zugelassen hat. Auch in Gifhorn hat der Wahlausschuss mit Robert Preuß laut NDR einen AfD-Kandidaten zur Bürgermeisterwahl zugelassen.
In Friesland hatte der Wahlausschuss am Dienstag dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert die Zulassung zur Landratswahl verweigert. Seither steht das Prüfverfahren im novellierten niedersächsischen Kommunalwahlgesetz im Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit.
Der Name von Preuß fand sich nicht in Verfassungsschutzberichten oder im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Auch darüber hinaus scheint es keine belastbaren Anhaltspunkte für Zweifel an seiner Verfassungstreue gegeben zu haben.
Offen sind geplante Kandidaturen von AfD-Kandidaten für Bürgermeister- oder Landratsämter noch in einigen weiteren Kommunen.
In dem Landkreis Hameln-Pyrmont soll noch am Donnerstag der Wahlausschuss über die Kandidatur von Dirk Hüge entscheiden. Er will als Kandidat für den Posten des Landrats kandidieren.

Einige Kandidaten in Gutachten genannt

Der NDR nennt noch weitere Kandidaten, die vor der Zulassung zur Wahl in Beamtenposten auf ihre Verfassungstreue überprüft werden sollen. Am 28. Juli soll es um die Kandidatur von Landtagsabgeordnetem Thorsten Moriße für das Amt des Oberbürgermeisters von Wilhelmshaven gehen. Dieser wird im Gutachten der GFF erwähnt – unter anderem im Kontext mit Äußerungen, die auf die „Abwertung von bestimmten Deutschen mit Migrationsgeschichte“ hindeuteten.
Am 29. Juli steht die Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung von Adrian Maxhuni als AfD-Kandidat für das Bürgermeisteramt in der Samtgemeinde Bersenbrück (Landkreis Osnabrück) an. Hier hat der Wahlausschuss aufgrund eines Vorstandsamtes in der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland ein Prüfungsverfahren in die Wege geleitet.
Ebenfalls am 29. Juli soll der Wahlausschuss in der Samtgemeinde Fürstenau über die Zulassung des AfD-Kandidaten Florian Meyer entscheiden. Genaue Termine bezüglich der Entscheidung über die Wahlzulassung von Vize-AfD-Landesvorsitzendem Stephan Bothe (Landratswahl in Lüneburg) und Martina Hartschwager (Bürgermeisterwahl Samtgemeinde Artland) sind noch nicht genannt.

Kreiswahlbehörde soll AfD-Kandidatin erneut prüfen

In Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim) hat der Wahlausschuss die AfD-Kandidatin Reinhild Goes am Mittwoch nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassen. Der Gemeindewahlausschuss hat dem Landkreis als Aufsichtsbehörde eine neuerliche Prüfung aufgetragen. Diese muss bis 29. Juli erfolgen, damit eine fristgerechte Zulassung der Wahlvorschläge erfolgen kann. Goes ist Vorstandsmitglied der Generation Deutschland. Die Gemeindewahlleitung hatte dem Ausschuss empfohlen, sie als Kandidatin zuzulassen.
Ein parteiloser Kandidat, Eugen Nazarenus, darf eigenen Angaben zufolge in der Gemeinde Weener nach einer Entscheidung des Wahlausschusses nicht kandidieren. Auch hier haben Zweifel an der Verfassungstreue eine Rolle gespielt. Die Rede war von „Reichsbürger-typischen“ Ansichten, die er verbreitet habe.
Dem im April 2026 beschlossenen neuen Kommunalwahlgesetz in Niedersachsen zufolge müssen die Wählbarkeitsvoraussetzungen für Wahlen zum Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Landrat bereits im Vorfeld geprüft werden. Anders als bei Wahlen zu Gemeindeparlamenten oder Kreistagen geht es bei diesen Wahlen um eine Stellung als Beamter auf Zeit. Dies bedeutet jedoch auch, dass ein solches Amt nur ausüben kann, wer „Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“.

Neufassung des Kommunalwahlgesetzes schreibt Prüfung vor

Dem Kommunalwahlgesetz zufolge hat eine Überprüfung des Vorliegens der Wählbarkeitsvoraussetzungen schon vor der Zulassung zur Wahl stattzufinden. Bei Zweifeln an der Verfassungstreue eines Kandidaten darf der Wahlausschuss die Kommunalaufsicht einschalten. Für kleine Gemeinden ist das der Landkreis, für Landkreise ist es das Innenministerium.
Die Kommunalaufsicht kann das öffentliche Auftreten der potenziellen Kandidaten auswerten und auch den Verfassungsschutz einbeziehen. Sie gibt dem Wahlausschuss eine Empfehlung. Die Entscheidung über die Zulassung zur Wahl trifft allerdings allein der Wahlausschuss.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sichert wurde am Dienstag nicht zur Landratswahl in Friesland zugelassen. Der zuständige Wahlausschuss hatte in seinen öffentlichen Äußerungen, insbesondere in sozialen Medien, Anhaltspunkte ausgemacht, die Zweifel an seiner Verfassungstreue bestätigten. Sichert hingegen erklärte, er sei „absolut verfassungstreu“, und sprach von einem „massiven Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“.

Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern bestätigten in 2000ern Prüfverfahren

Der niedersächsische Landeswahlleiter Markus Steinmetz räumt ein, dass das Verfahren in Niedersachsen in das passive Wahlrecht eingreife. Dies sei jedoch erforderlich, weil es um eine Stelle gehe, die Verfassungstreue voraussetze.
Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis zwischen Beamtenrecht und passivem Wahlrecht in solchen Konstellationen gibt es bis heute nicht.
Mehrere Verwaltungsgerichte hatten aber in den 2000er-Jahren bestätigt, dass die Nichtzulassung von Kandidaten, bei denen Zweifel an der Verfassungstreue bestanden, zu Landrats- und Bürgermeisterwahlen rechtmäßig sein kann. Damals hatten Wahlbehörden in einigen Fällen NPD-Kandidaten die Zulassung verweigert.
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Wahlausschuss schließt AfD-Politiker Martin Sichert von Landratswahl aus


In Kürze:

  • Der Wahlausschuss des Landkreises Friesland ließ Martin Sichert (AfD) nicht zur Landratswahl am 13. September zu.
  • Grundlage der Entscheidung war eine Prüfung der Verfassungstreue nach dem niedersächsischen Kommunalwahlrecht.
  • Das Innenministerium verwies auf öffentliche Äußerungen Sicherts, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen sollen.
  • Sichert weist die Vorwürfe zurück und kündigt rechtliche Schritte gegen den Ausschluss an.

 
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wird am 13. September 2026 nicht bei der Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland kandidieren können. Das entschied am Dienstagabend, 21. Juli, der Kreiswahlausschuss des Landkreises mit 5:1 Stimmen.
Zugelassen wurden die Wahlvorschläge Rolf Neuhaus (SPD), Sibylle Raquet (CDU) und Jan-Ole Möller (Die PARTEI).
Die Entscheidung, Sichert nicht zuzulassen, folgte einer Empfehlung des Niedersächsischen Innenministeriums. Der Kreiswahlausschuss hatte auf der Grundlage des novellierten niedersächsischen Kommunalwahlrechts die Kommunalaufsicht eingeschaltet.

Wahlausschuss sah Anlass zum Zweifel an Verfassungstreue von Sichert

Da es sich bei einem Landrat um einen Beamten handelt, ist laut dem niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht die Verfassungstreue eine Voraussetzung für die Wählbarkeit. Beamte, auch solche auf Zeit, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten.
Das Innenministerium als Kommunalaufsicht darf zur Prüfung der Verfassungstreue eines bestimmten Bewerbers öffentlich zugängliche Quellen auswerten. Ferner darf es auch Auskünfte vonseiten des Verfassungsschutzes einholen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband Niedersachsen im Februar zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft. Inhaltlich entspricht das in etwa einer Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ in anderen Bundesländern. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen dagegen gerichteten Eilantrag der Partei Anfang Juni ab.

Ministerium übermittelte Aussagen des Abgeordneten in sozialen Medien

Die Zugehörigkeit zu einer Partei reicht für sich allein jedoch nicht aus, um hinreichende Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers für einen Beamtenposten zu rechtfertigen. Es müssen noch zusätzlich Anhaltspunkte in dessen Person selbst dazukommen, die dessen Verfassungstreue infrage stellen.
Im Fall Sicherts hat der Wahlausschuss diese offenbar gesehen. Das Innenministerium habe dem Ausschuss unter anderem Hinweise auf Äußerungen Sicherts in den sozialen Medien übermittelt. Dem NDR zufolge ging es dabei unter anderem um eine Aussage, die als Verharmlosung des Nationalsozialismus wahrgenommen werden könne.

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Abgelehnter Kandidat will gegen Ausschluss vorgehen

Sichert äußerte sich in einer Videobotschaft zu der Entscheidung des Wahlausschusses und bezeichnete die Entscheidung als „demokratietechnisch extremst gefährlich“. Er sei fassungslos und das Vorgehen sei ein „massiver Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“. Er selbst sei „absolut verfassungstreu“. Im Ausschuss hätten sich die Vertreter aller anderen Parteien gegen seine Kandidatur ausgesprochen.
Der AfD-Politiker gab an, vor Antritt seines Bundestagsmandats 15 Jahre lang ohne Anlass zu Beanstandungen als IT-Experte im öffentlichen Dienst gearbeitet zu haben. Sichert zog 2017 über die bayerische Landesliste in den Bundestag ein. Eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz fand zum damaligen Zeitpunkt nicht statt.
Der Abgeordnete kündigte an, mit juristischen Mitteln gegen den Ausschluss von der Wahl vorgehen zu wollen. Eine Zulassung zur Wahl im September kann er damit nicht mehr erzwingen. Allerdings kann er nach Konstituierung des neuen Kreistages einen Einspruch gegen die Wahl einbringen oder vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Verfassungsschutz und GFF erwähnen Sichert mehrfach in Gutachten

Im März hatte Sichert auf X im Kontext der Hochstufung der Landes-AfD zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ geäußert. In diesem Kontext erklärte er, er stehe „über 100 Mal im Verfassungsschutzbericht“, weil er „anderen Parteien mehrfach vorgeworfen habe, ein Kartell zu bilden“.
Auf welchen Verfassungsschutzbericht er dabei anspielt, ist ungewiss. Die jüngsten Jahresberichte der niedersächsischen Landesbehörde nennen mit Blick auf den zum Zeitpunkt des Erscheinens noch als „Verdachtsfall“ geführten Landesverband nur wenige Namen. Zitate werden nur allgemein, etwa einem „Facebook-Eintrag eines Mitglieds der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag“ zugeordnet. Da dem Verfassungsschutz bei der Beobachtung von Abgeordneten besonders enge Grenzen auferlegt sind, wäre eine namentliche Nennung auch potenziell problematisch.
Allerdings ist Sichert in mehreren Gutachten für die Einstufung der Gesamtpartei genannt. Dazu kommen öffentliche Äußerungen, die im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu den Aussichten eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD dokumentiert sind.

Gericht bestätigte Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Verfassungsschutzes

In mehreren Fällen, darunter auch in Niedersachsen, hatten Verwaltungsgerichte eine Beobachtung von AfD-Verbänden durch den Verfassungsschutz für zulässig erklärt. Zur Begründung hieß es, der Inlandsgeheimdienst habe zu Recht tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei angenommen.
Sichert hatte in eigenen Äußerungen unter anderem ein Tätigkeitsverbot für fastende Muslime in bestimmten Berufsgruppen gefordert und von einem „Krieg gegen die ethnisch deutsche Bevölkerung“ durch einen „Geburten-Dschihad“ gesprochen. Er warf die Frage auf, warum „wir überhaupt verschleierte Frauen aufnehmen“, und bezeichnete kopftuchtragende Frauen als „islamistisch“.
Den parlamentarischen Abend einer Bundestagsfraktion mit muslimischen Vertretern anlässlich des bevorstehenden Ramadanfestes bezeichnete er als „symbolischen Akt der Unterwerfung des höchsten deutschen Parlaments unter den Islam“. Darüber hinaus sind Social-Media-Beiträge von ihm dokumentiert, in denen er die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung früherer Regierungsmitglieder wegen ihrer Corona-Politik forderte.
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ZDF stoppt Auftritt von Danger Dan – Streit um Songtext und Gewaltaufrufe

In Kürze:

  • Das ZDF hat einen geplanten Auftritt von Danger Dan und Igor Levit in der Jubiläumsausgabe von „Die Anstalt“ kurzfristig abgesagt.
  • Der Sender begründet dies mit einem Songtext, der als möglicher Aufruf zu Gewalt verstanden werden könne und gegen Programmrichtlinien verstoße.
  • Danger Dan und Igor Levit sprechen von Zensur und einem „autoritären Akt“, während das ZDF auf seine redaktionelle Verantwortung verweist.
  • Der Fall reiht sich in eine breitere Debatte über die Grenzen von Kunstfreiheit und den Umgang mit gewaltbezogenen Aussagen im Kulturbereich ein.

 
Der Rapper Daniel Pongratz, besser bekannt als „Danger Dan“, und der Pianist Igor Levit haben dem ZDF einen „autoritären Akt“ mit Blick auf einen geplanten Auftritt vorgeworfen. Danger Dan, ein Teil des Berliner Hip-Hop-Trios „Antilopen-Gang“, und Levit sollten demnach in der 100. Sendung des Satire-Formats „Die Anstalt“ auftreten. Themen sollten dabei Radikalisierung und die Wehrhaftigkeit der Demokratie sein.
Kurz vor der Voraufzeichnung der Sendung, die am Dienstag, 21. Juli, ausgestrahlt werden soll, erreichte die Musiker jedoch eine Ausladung. Zur Begründung hieß es, der Liedtext des siebenminütigen Songs „Keine Angst“, den das Duo darbieten wollte, lasse sich als Aufruf zur Gewalt interpretieren.

Danger Dan und Igor Levit: Auftritt als „öffentlich-rechtliche Pflicht“ gesehen

Auf Instagram schreiben Danger Dan und Igor Levit, man hätte es „als öffentlich-rechtliche Pflicht gesehen, das Lied zu präsentieren und danach zu diskutieren“. Die Intendanz des ZDF habe jedoch gegen den Auftritt ihr Veto eingelegt, als das Duo bereits zur Aufnahme nach München angereist gewesen sei.
Im „Spiegel“ sprach Danger Dan von einem „furchtbaren Zeichen“, dass die Spitze des Senders „anfängt, antifaschistische Lieder zu zensieren“. Auch das Moderatorenteam der „Anstalt“ distanzierte sich von der Entscheidung.
Im Text zu dem siebenminütigen Song „Keine Angst“ geht es im Grunde darum, dass die antifaschistische Bewegung, zu der sich Danger Dan zählt, durch die politische Entwicklung in existenzieller Gefahr sei. Diese lasse ihr nur zwei Optionen: Zuzuwarten, während die AfD in den Parlamenten noch stärker werde und Rechte die Straße beherrschten – oder schon heute gegenzuhalten und „Stress mit der Polizei“ zu riskieren.

Aufruf zu illegalen Klebeaktionen und Datensammlungen

In weiterer Folge ruft der Sänger dazu auf, formfreie Strukturen zu bilden und eine „Party gegen Nazis“ zu veranstalten. Von dem Erlös solle man Aufkleber, Sprühdosen oder Marker besorgen und sich durch Parolen im Stadtbild sichtbar machen. In diesem Kontext sollen die Akteure der „linken Straßenpolitik“ so konspirativ wie möglich vorgehen, um nicht von der Polizei erwischt zu werden. Sollte dies jedoch geschehen, sollen Betroffene von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen.
Eine weitere Strophe ruft dazu auf, in jeder erdenklichen Weise Daten über „Nazis“ zu sammeln. Dazu solle man unter anderem Treffen und Demonstrationen fotografieren, ihre Arbeitgeber und ihr Umfeld herausfinden, Fake-Profile auf TikTok, bei Telegram oder auf Singlebörsen zu nutzen, um an Daten zu kommen. Auch das Durchforsten des Papiermülls oder die Observation kommen als Möglichkeiten zur Sprache, am Ende solle man sie outen. Wörtlich heißt es im Text:
„Werdet dreist, delinquent, akribisch und kreativ – Stück für Stück füttert ihr so euer Antifa-Archiv.“
In der letzten Strophe breitet Danger Dan das Narrativ aus, wonach die Sicherheitsbehörden Rechtsextremismus nicht wirklich bekämpfen würden. Stattdessen sei dieser in den Reihen der Polizei selbst massiv vertreten. Parallel zum Recherchieren müsse man deshalb seine „Sicherheit selbst organisieren“.

Grüße an verurteilte Mitglieder der „Hammerbande“

Der Text warnt vor der Gewalt der extremen Rechten und dass diese sich schon frühzeitig nach Gründung der lokalen Antifa-Struktur gegen diese richten könne. Gleichzeitig spricht Danger Dan den potenziell Betroffenen Mut zu, wobei es heißt:
„Keine Angst, nehmt es selber in die Hand
Die seh’n gefährlich aus, aber wir legen sie lang
Koordiniert euch, fangt an zu trainier’n
Wenn ihr zusamm’n kämpft, dann kann es funktionier’n.“
Sollte es zu einem Angriff kommen, solle man „Überraschungen“ dabeihaben, heißt es in weiterer Folge – ergänzend, dass „juristisch mal wieder die Grauzone geschrammt“ sei. Zum Schluss heißt es:
„Ich lass‘ ihn jetzt einfach mal im Raum, den Elefant
Ist eh klar, was zu tun ist, ich sag‘ nichts mehr dazu
Liebe Grüße an Lina, Gucci, Maja und Nanuk.“
Die Schlusszeile ist unschwer als Referenz an Linksextremisten von der „Antifa-Ost“ zu erkennen, zu der auch die sogenannte Hammerbande gehörte. Die Gruppe ist in den USA als terroristische Vereinigung eingestuft. Mehrere Mitglieder dieser Gruppe, darunter auch die gegrüßten, wurden wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und mehrfachen gefährlichen Körperverletzungen zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Danger Dan: „Verabscheue Gewalt“ – diese sei jedoch „längst politische Realität“

Trotz dieser Referenz erklärt Danger Dan im „Spiegel“, dass er Gewalt verabscheue. Jedoch sei diese „schon längst politische Realität“. Der Staat versage angesichts von immer mehr Neonazi-Gruppen, die sich bildeten, „und an der Zivilgesellschaft bleibt es hängen“. Deshalb sei es „wichtig, sich solchen Leuten in den Weg zu stellen“. Im Song gehe es um den Aufbau „wirksamer Antifaschismus-Strukturen“. Dafür müsse man „nicht in den Untergrund, das geht auch aus der Mitte der Gesellschaft“.
Dem Verfassungsschutzbericht des Bundes über das Jahr 2025 sei die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten um 8,9 Prozent auf 1.395 gestiegen. Bei linksextremistisch motivierten Gewalttaten gab es hingegen ein Plus von 60 Prozent. Deren Zahl stieg im Jahr 2025 auf 856.
Das ZDF erklärte, man habe sich im Zuge der Vorbereitung der Sendung redaktionell intensiv mit der Problematik beschäftigt. Dabei sei man zu der Bewertung gekommen, dass ein „Widerspruch zu den ZDF-Programmrichtlinien“ vorgelegen hätte. Diesen hätte man „im Anschluss an die mehr als siebenminütige Live-Performance auf der Bühne nicht mehr auflösen“ können.
Der Chefredakteur der „Jüdischen Allgemeinen“, Philipp Peyman Engel, bescheinigte dem Sender, „absolut richtig“ gehandelt zu haben. Nicht alles, was nicht justiziabel sei, habe auch einen Anspruch gesendet zu werden. In einem Kommentar äußerte er, Danger Dan maße sich an, in der Tradition von Widerstandskämpfern wie Sophie Scholl zu stehen:
„Doch Danger Dan ist nicht Sophie Scholl. Und Deutschland 2026 ist mitnichten Weimar. Der Vergleich mit der Weimarer Republik ist geschichtsvergessen und grundfalsch.“

Gewaltverherrlichung in der Kunst – auch eine rechte Debatte

Das Veto des ZDF gegen den Auftritt von Danger Dan kommt zu einem Zeitpunkt, da auch die Rechte eine Debatte über Gewaltaffinität im Bereich der Kunst erlebt. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau gegen den Kabarettisten Uwe Steimle. Dieser hatte im Rahmen eines Auftritts auf einer AfD-Veranstaltung geäußert:
„Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal: Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?“
Außerdem hatte er im Zusammenhang mit einem Porträt von Altbundeskanzlerin Angela Merkel mehrdeutige Anspielungen gemacht. Diese enthielten Wortfolgen wie „Sie wird bald sitzen“ und „Wenn alle Stränge reißen oder der Nagel bricht, dann stellen wir sie an die Wand“.
Wenige Tage zuvor hatte die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) dem 2026 erschienenen Film „Citizen Vigilante“ von Uwe Boll anfänglich eine Alterseinstufung verweigert. Der Appellationsausschuss hat dem Film, der in der Kritik steht, rassistisch motivierte Selbstjustiz distanzlos darzustellen, schließlich eine Freigabe ab 18 Jahren für Kinovorführungen erteilt.
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AfD in NRW: Streit um Landesliste spitzt sich dramatisch zu


In Kürze:

  • Der AfD-Bundesvorstand fordert den Abbruch der laufenden Aufstellungsversammlung in Nordrhein-Westfalen.
  • Hintergrund sind Berichte über mögliche Drohungen gegen Delegierte und Bedenken hinsichtlich der Zulassung der Landesliste.
  • Landeschef Martin Vincentz lehnt einen Abbruch ab und verweist auf rechtliche Risiken.
  • Der Streit zeigt die Spannungen innerhalb des Landesverbandes.

 
Der AfD im einwohnerstärksten Bundesland Nordrhein-Westfalen droht eine Verschärfung eines innerparteilichen Konflikts, der Auswirkungen auf den Wahlantritt zur Landtagswahl haben könnte. In NRW wird am 25. April 2027 ein neuer Landtag gewählt.
Aktuelle Umfragen sehen für die AfD mögliche deutliche Zugewinne voraus. Nach derzeitiger Einschätzung könnte sich die Zahl ihrer Sitze im Düsseldorfer Landtag von aktuell 12 deutlich erhöhen. Voraussetzung dafür ist jedoch die Zulassung einer vollständigen Landesliste.
In der Vergangenheit kam es bei der AfD bereits zu Problemen mit Landeslisten: In Sachsen wurde die Liste 2019 nur teilweise zugelassen, in Bremen scheiterte der Wahlantritt zur Bürgerschaftswahl 2023 vollständig.

Vorstand warnt Vincentz vor Nichtzulassung der Landesliste für NRW

Der Bundesvorstand verweist offenbar auf frühere Probleme mit Landeslisten und fordert deshalb den AfD-Landesverband Nordrhein-Westfalen auf, die begonnene Nominierungsversammlung für die Landtagswahl 2027 abzubrechen. Die Versammlung hatte am vergangenen Wochenende in Marl (11./12. Juli) begonnen.
In einem Schreiben an Landeschef Martin Vincentz warnen die Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla vor der „drohenden Gefahr einer Nichtzulassung der Landesliste“. Nach Angaben des Bundesvorstands gebe es mehrere übereinstimmende Berichte, wonach stimmberechtigte Delegierte unter Druck gesetzt oder bedroht worden seien.
Auch Vincentz soll nicht ausgeschlossen haben, dass es zu Vorfällen gekommen sein könnte. Der Bundesvorstand sieht deshalb das Risiko einer späteren Anfechtung der Liste und fordert den Landesverband auf, seine ablehnende Haltung gegenüber einer Vermittlung zu überdenken.

Eskalation nach Kampfabstimmung um Platz 13

Die Versammlung begann zunächst vergleichsweise ruhig. Mehrere Listenplätze konnten ohne größere Auseinandersetzungen und teilweise ohne Gegenkandidaturen besetzt werden. Anhänger und Kritiker von Landeschef Vincentz hatten die ersten zehn Plätze im Vorfeld untereinander aufgeteilt.
Später entwickelte sich der Parteitag jedoch zunehmend unruhig. Auslöser war die verlorene Kampfkandidatur des Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich gegen den Vincentz-Vertrauten Klaus Esser um Listenplatz 13.
Gegen Esser läuft ein Parteiausschlussverfahren. Dabei geht es unter anderem um den Vorwurf falscher Angaben zu seinem Studienabschluss. Im weiteren Verlauf kam es unter Delegierten und teilweise auch öffentlich auf der Versammlung zu lautstarken Auseinandersetzungen, gegenseitigen Vorwürfen und Beleidigungen.
Bis Listenplatz 22 konnten weitere Kandidaten gewählt werden. Vor der Wahl des 23. Listenplatzes wurde die Versammlung jedoch unterbrochen. Rund 100 Personen kandidierten für diesen Platz, um den weiteren Verlauf der Aufstellung zu verzögern.
Hintergrund war eine sogenannte „Filibuster“-Taktik von Gegnern des Landeschefs Martin Vincentz. Diese werfen ihm vor, mit seiner Delegiertenmehrheit einen großen Teil der Landespartei politisch ins Abseits zu drängen.

Verfassungsschutz-Gutachten bewertet NRW-Landesverband unterschiedlich

Mit rund 66 Prozent der Delegiertenstimmen wurde Martin Vincentz vom Parteitag zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl gewählt. In einem internen Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur bundesweiten Einstufungsentscheidung im vergangenen Jahr wird der NRW-Landesverband als vergleichsweise weniger auffällig beschrieben. Vincentz selbst wird darin nur einmal erwähnt.
Vincentz setzt darauf, diesen Kurs beizubehalten. Ähnlich positioniert sich sein Vertrauter Christian Loose, der auf Listenplatz 3 gewählt wurde und auf dem Bundesparteitag in Riesa vor verfassungswidrigen Positionen, etwa im Zusammenhang mit einem möglichen Kopftuchverbot, gewarnt hatte.
Die Gegner von Vincentz ordnen sich hingegen dem sogenannten „patriotischen“ Lager zu. Sie stehen einer stärkeren Anpassung politischer Positionen mit Blick auf Regierungsfähigkeit und die Bewertung durch den Verfassungsschutz kritischer gegenüber.

Matthias Helferich als zentraler Vertreter der Vincentz-Gegner

Das prominenteste Gesicht dieses Lagers ist der Dortmunder Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich. In einem internen Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird er knapp 40-mal erwähnt. Nachdem Medien über Chatnachrichten berichteten, in denen Helferich sich nach Darstellung der Berichte positiv auf den Nationalsozialismus bezogen haben soll, verhängte der Bundesvorstand zeitweise eine Ämtersperre gegen ihn.
Nach Bekanntwerden der Chatinhalte verließ Helferich freiwillig die AfD-Fraktion im 20. Deutschen Bundestag. Nach der Bundestagswahl 2025 wurde er jedoch wieder in die neu gebildete Fraktion aufgenommen. Ein Antrag im Bundesvorstand auf Einleitung eines Parteiausschlussverfahrens erhielt keine Mehrheit.
Auch ein Verfahren seines Landesverbandes scheiterte vor dem Bundesschiedsgericht der Partei. Die Rechercheplattform Correctiv berichtet, dass Helferich Unterstützung aus Teilen der Parteiführung erhalten habe, darunter vom früheren Vorsitzenden des offiziell aufgelösten „Flügels“, Björn Höcke, sowie von AfD-Bundessprecherin Alice Weidel.
Der Bundesvorstand fordert weiterhin, dass sich der Landesverband mit den Vincentz-Gegnern auf eine sogenannte „Konsensliste“ verständigt. Weidel und Tino Chrupalla boten dabei Unterstützung an, um eine neue Aufstellungsversammlung organisatorisch und finanziell zu ermöglichen.

AfD-Landeschef will Forderung Weidels nicht nachkommen

Landeschef Vincentz zeigt sich unterdessen entschlossen, ab Freitag, 10:00 Uhr die Nominierungsversammlung fortzusetzen. In einem Antwortschreiben erklärte er, der Landesvorstand sei rechtlich nicht in der Lage, eine bereits begonnene Wahlversammlung wieder zu beenden. Es drohe vielmehr im Fall eines Abbruchs eine Situation wie in Bremen. Nach Angaben aus dem Landesverband wurde die Versammlung anschließend fortgesetzt.
Vincentz kritisierte den Bundesvorstand dafür, sich nicht von der nach wie vor andauernden „Operation Filibuster“ zu distanzieren. In mehreren Kreisverbänden werde nach wie vor für diese mobilisiert. Der Landeschef äußert sich auch Gerüchten, wonach der Bundesvorstand am Montag sogar die Absetzung des NRW-Landesvorstandes beraten solle. Dazu sagte Vincentz: „Einer Amtsenthebung eines Landesvorstands, der nichts anderes tut, als geltendes Wahl- und Satzungsrecht zu befolgen, fehlt jede Grundlage – sie wäre ein Rechtsverstoß des Bundesvorstandes.“
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Zweifel an Verfassungstreue: AfD-Kandidat Sichert auf dem Prüfstand


In Kürze:

  • Vor der Landratswahl in Friesland wird die Wählbarkeit des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert überprüft.
  • Die Kreiswahlleitung hat wegen Zweifeln an der Verfassungstreue das gesetzlich vorgesehene Prüfverfahren eingeleitet.
  • Über die Zulassung zur Wahl entscheidet nach Abschluss der Prüfung der Wahlausschuss.

Am 13. September wählt der Landkreis Friesland in Niedersachsen einen neuen Landrat. Der bisherige Amtsinhaber Sven Ambrosy (SPD), der 2021 mit 78,9 Prozent im Amt bestätigt wurde, kandidiert nicht mehr für eine vierte Amtszeit. Einer der Kandidaten, die sich um seine Nachfolge bewerben will, ist der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert.
Ob er zur Wahl kandidieren kann, ist jedoch unsicher. Die Kreiswahlleitung hat Zweifel an dessen Verfassungstreue. Wie dem Bewerber in einem Schreiben vom 10. Juli mitgeteilt wurde, hat Kreiswahlleiterin Andrea Jeske die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Damit hat die Kreiswahlleiterin ein gesetzlich vorgesehenes Prüfverfahren ausgelöst.

AfD-Mitgliedschaft von Sichert als Indiz für Einleitung eines Prüfverfahrens

Grundlage für das Vorgehen ist Paragraf 80 Abs. 4 Z. 3 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Demnach übernimmt ein Landrat nicht nur ein politisches Mandat, sondern wird auch ein Beamter auf Zeit. Er leitet die Kreisverwaltung und vollzieht staatliches Recht. Beamte haben jedoch die Gewähr für das jederzeitige Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bieten.
Das Landesamt für Verfassungsschutz in Niedersachsen hatte den Landesverband der AfD im Februar zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft. Dies entspricht inhaltlich der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ in anderen Bundesländern. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen dagegen gerichteten Eilantrag der Partei Anfang Juni ab.
Dem Schreiben der Kreiswahlleiterin hat die Wahlbehörde bereits die Mitgliedschaft in der AfD als ein „starkes Indiz für Zweifel an der Verfassungstreue“ eingeordnet. Dies mache eine Einzelfallprüfung personenbezogener Umstände verpflichtend. Jeske habe das Innenministerium deshalb um eine Prüfung der Wählbarkeit gebeten. Abseits der Mitgliedschaft in der AfD lägen ihr keine Anhaltspunkte vor.

Mitgliedschaft allein begründet noch keine Vorentscheidung über Zulassung

Im Frühjahr 2026 hat Niedersachsen ein Verfahren zur Prüfung im Fall möglicher Zweifel geschaffen. Die Schwelle für dessen Einleitung liegt dort, wo „tatsächliche Anhaltspunkte“ diese begründen. Im Verfahren dürfen Ministerium und Wahlausschuss auch öffentlich zugängliche Quellen wie Presseberichte, Internetseiten und öffentliche Äußerungen zur Auswertung heranziehen.
Außerdem darf das Innenministerium als Kommunalaufsicht den Verfassungsschutz um Auskunft bitten. Die Aufsicht leitet ein begründetes Ergebnis an Wahlleitung und Wahlausschuss weiter. Diesen ist die endgültige Zulassungsentscheidung überlassen. In den Gesetzesmaterialien wird deutlich, dass eine Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei ein Indiz für fehlende Verfassungstreue sein kann.
Ein Automatismus besteht jedoch nicht. Zu berücksichtigen seien auch das persönliche Verhalten, öffentliche Aussagen und die konkrete Form des parteipolitischen Engagements. In den Gesetzesmaterialien ist die Rede von einer Prognose für den Einzelfall, die besonders sorgfältig und ergebnisoffen erfolgen müsse.

Mehrere Äußerungen von Sichert – und die Einschätzungen des Verfassungsschutzes

Sichert selbst spricht von einem „Versuch, die AfD zu schwächen“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den Politiker in mehreren Gutachten für die Einstufung der Gesamtpartei genannt. Noch häufiger fällt sein Name im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zu den Aussichten eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD.
Zu den dort zitierten Äußerungen Sicherts gehört unter anderem dessen Forderung nach einem Tätigkeitsverbot für fastende Muslime in bestimmten Berufsgruppen. Sichert erklärte Asylsuchende zu „Eroberern“ und sprach von einem „Krieg gegen die ethnisch deutsche Bevölkerung“, der durch einen „Geburten-Dschihad“ geführt werde. Er warf die Frage auf, warum „wir überhaupt verschleierte Frauen aufnehmen“ und bezeichnete Kopftuch tragende Frauen als „islamistisch“.
Darüber hinaus forderte er die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung von Politikern wie Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach oder Altbundeskanzler Olaf Scholz. Grund dafür seien deren Entscheidungen in der Zeit der Corona-Pandemie. Gerichte haben mittlerweile in mehreren Fällen die Einschätzung von Verfassungsschutzbehörden bestätigt. In der Begründung zur Einstufung der Partei als Beobachtungsobjekt heißt es, die AfD verbreite pauschale abwertende Aussagen über Zuwanderer und Muslime, Forderungen nach Einschränkung der Religionsfreiheit und die Missachtung von deren Menschenwürde, ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis und Verschwörungserzählungen wie jene vom „Bevölkerungsaustausch“.

AfD-Kandidaten: In Ludwigshafen abgelehnt – in Schwerin zugelassen

Ob die Überprüfung der Wählbarkeit zu einem Ausschluss Sicherts führen wird, ist offen. Auch bei exponierten Repräsentanten der AfD verliefen Überprüfungen dieser Art uneinheitlich. Im Fall der Kandidatur von Joachim Paul für das Amt des Oberbürgermeisters von Ludwigshafen hatte der Wahlausschuss im August des Vorjahres eine Kandidatur abgelehnt. Ein Eilantrag gegen die Entscheidung hatte keinen Erfolg.
Bei der Oberbürgermeisterwahl in Schwerin hat der Wahlausschuss hingegen die AfD-Kandidatin Petra Federau zugelassen – obwohl eine Initiative ein privates Gutachten über potenziell verfassungsfeindliche Aussagen übermittelt hatte. Federau schaffte es jedoch nicht in die Stichwahl. Im thüringischen Landkreis Sonneberg stellt die AfD mit Robert Sesselmann seit 2023 einen Landrat.
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Brandmauer bleibt: CDU-Verband in Brandenburg lehnt Annäherung an AfD ab


In Kürze:

  • Der Vorstand der MIT Brandenburg hat einen Antrag zur Lockerung der CDU-Brandmauer gegenüber der AfD abgelehnt.
  • Beschlossen wurde stattdessen ein Leitantrag für eine stärker sachorientierte politische Debattenkultur.
  • Die Mittelstandsunion bekräftigt, dass die AfD derzeit kein Kooperationspartner sei, lässt aber eine theoretische Perspektive für die Zukunft erkennen.

 
Die Mittelstandsunion der CDU (MIT) in Brandenburg wird keine Annäherung an die AfD vollziehen. Das hat der Landesvorstand am Dienstagabend, 7. Juli, in einer überregional, mit Interesse erwarteten Sitzung beschlossen. Zwei Vorstandsmitglieder hatten einen Antrag eingebracht mit dem Ziel, auf ein Ende der sogenannten Brandmauer hinzuwirken. Um zu verhindern, dass von der CDU zur AfD abgewanderte Wähler dauerhaft verloren gingen, sollte nach dem Willen der Antragsteller der Unvereinbarkeitsbeschluss von 2018 hinterfragt werden.

MIT Brandenburg setzt auf sachorientierte Debatten statt Ende der „Brandmauer“

Die Mehrheit der Funktionsträger des Wirtschaftsverbandes lehnte eine solche Form der Annäherung ab. Stattdessen verabschiedete die MIT Brandenburg am Dienstag einen geänderten Beschluss. Darin war von einer Aufhebung des Unvereinbarkeitsbeschlusses gegenüber der von Brandenburgs Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuften Partei keine Rede mehr.
Wie Brandenburgs CDU-Generalsekretär Julian Brüning mitteilte, hat der MIT-Vorstand Teile des Textes beibehalten. Die MIT Brandenburg fordert demnach die Landes-CDU dazu auf, sich in der Bundespartei für eine „sachorientierte politische Debattenkultur einzusetzen“. In dieser sollen „politische Entscheidungen auf Grundlage von Inhalten getroffen werden“.
Dies würde bedeuten, dass Anträge oder sonstige Initiativen der AfD nicht von vornherein abgelehnt werden sollen. Stattdessen soll anhand ihres Inhalts geprüft werden, ob die CDU das darin verfolgte Anliegen mittragen könne.

Der Beschluss lässt theoretische Perspektive offen

Auch findet sich eine Passage, die zumindest theoretisch die Tür für eine künftige Zusammenarbeit offenlässt. So heißt es im Beschluss vom Dienstag:
„Solange die AfD ihre nationalistischen Flügel nicht eindämmen will oder kann, fehlt jegliches Fundament für eine Kooperation.“
Diese Formulierung lässt den Umkehrschluss zu, dass ein Ende der „Brandmauer“ aus Sicht der CDU möglich wäre, sollte sich die AfD von jenen Inhalten abwenden, die der Verfassungsschutz als Grundlage für seine Einstufungsentscheidung betrachtet.
Nach derzeitigem Stand gilt jedoch, dass die AfD „für uns kein Partner“ sei, so Brüning. Bereits im Vorfeld des Beschlusses hatte der Fraktionsvorsitzende der CDU im Landtag, Steeven Bretz, bei einer Pressekonferenz auf „klare Beschlusslagen im Landes- und Bundesverband“ hingewiesen.

Antragsteller sehen bisherige Strategie der Union als gescheitert

Bretz fügte hinzu, es sei „Strategie der AfD, die CDU zu zerstören“. Wer nun eine Debatte über die Abgrenzung der Union von der AfD anheize, müsse sich „darüber im Klaren sein, dass er damit der Union nicht nütze“. Auch der Landesvorsitzende der MIT, Eckehard Frisch, und der Ehrenvorsitzende Uwe Feiler hatten sich im Vorfeld deutlich gegen den Antrag zweier Vorstandsmitglieder ausgesprochen.
Feiler erklärte gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“, es stehe „eine breite, breite Mehrheit hinter diesem Unvereinbarkeitsbeschluss, so auch ich“. Mit einer Mehrheit für die Aufhebung sei nicht zu rechnen. Insbesondere bei Themen wie Europa, NATO und Russland gebe es mit der AfD keine Schnittmengen. Auch der CDU/CSU-Fraktionsgeschäftsführer im Bundestag, Steffen Bilger, sprach von einer „ganz klaren Minderheitsmeinung“, welche die Antragsteller repräsentierten.
Ausgegangen war der Antrag von den Vize-Landeschefs der MIT, Frank Goral und Ferdinand Fiedler. Diese hatten die „Brandmauer“ als falsch bezeichnet. Man könne „in Ostdeutschland nicht 30 bis 40 Prozent der Wähler ausgrenzen“. Die Strategie, mit der Bundesparteichef Friedrich Merz die AfD „halbieren“ wollte, sei gescheitert. Deshalb müsse man AfD-Wähler „mit den politischen Konzepten der Union“ zurückgewinnen.

Auch MIT-Bundeschefin Connemann hatte sich gegen den Antrag ausgesprochen

Brandenburgs AfD-Landeschef René Springer spricht von „überholten Beschlüssen“, an denen die CDU festhalte. Diese müsse sich entscheiden, ob sie diese Situation aufrechterhalten wolle oder „den Mut findet, den Willen der Wähler wieder ernst zu nehmen“.
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag, Dennis Hohloch, äußerte sich ebenfalls zu der Debatte. Er erklärte, die CDU täte „gut daran, wenn Herr Redmann und sein Landesvorstand diesen Brandmauerbeschluss aufheben würden“. Hohloch wollte sich gegenüber dem RBB nicht zu der Frage äußern, ob es im Vorfeld des Antrages Gespräche mit den Protagonisten gegeben hätte.
Gegen eine Veränderung der Beschlusslage hatte sich im Vorfeld der Abstimmung auch die Bundesvorsitzende der MIT, Gitta Connemann, ausgesprochen. Gegenüber der „WELT“ erklärte sie, die AfD sei „kein Partner für den Mittelstand“. Deren Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik führe „mit Vollgas ins Abseits“.
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CDU-Verband in Brandenburg stimmt über Ende der Brandmauer zur AfD ab


In Kürze:

  • Die MIT Brandenburg stimmt über einen Antrag zur Aufhebung des CDU-Unvereinbarkeitsbeschlusses gegenüber der AfD ab.
  • Antragsteller kritisieren die bisherige Brandmauer als pauschale Ausgrenzung von Millionen Wählern.
  • Die Landesführung der MIT rechnet dennoch mit einem Scheitern des Vorstoßes und lehnt eine Zusammenarbeit mit AfD und Linkspartei ab.

 
Im Landesverband Brandenburg der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU soll am Dienstagabend, 7. Juli, über einen Antrag zur sogenannten Brandmauer gegenüber der AfD abgestimmt werden. Der Antrag soll auf der Tagesordnung der bevorstehenden Vorstandssitzung stehen, wie „FOCUS“ und „WELT“ berichteten.
Darin erheben Mitglieder der Mittelstandsvereinigung die Forderung, den seit 2018 gültigen Unvereinbarkeitsbeschluss der Bundes-CDU in der derzeitigen Form aufzuheben. Dieser werde von vielen Mitgliedern als „Ausdruck einer Politik der pauschalen Abgrenzung“ verstanden.

Kritik aus CDU Brandenburg: Merz-Strategie der „Halbierung“ der AfD sei gescheitert

Der Antrag, über den die Mittelstandsvereinigung abstimmen soll, trägt den Titel „Für eine Rückkehr zur politischen Sacharbeit – demokratische Auseinandersetzung statt pauschaler Abgrenzung“. In der Begründung kommt die Sorge zum Ausdruck, einen erheblichen Teil der Wählerschaft mit dem derzeitigen Ansatz dauerhaft zu verprellen. Man dürfe Millionen Bürger nicht als Gesprächspartner ausschließen.
Zwei Mitglieder des Vorstandes sollen für den Antrag verantwortlich zeichnen. Einer davon ist der stellvertretende Vorsitzende Ferdinand Fiedler. Er wolle Wähler „mit den politischen Konzepten der Union“ zurückgewinnen. Die Strategie von Parteichef und Bundeskanzler Friedrich Merz, mit der dieser die AfD halbieren wollte, sei „klar gescheitert“.
Rückendeckung erhält Fiedler vom MIT-Vizelandeschef Frank Goral. Dieser äußerte gegenüber dem „Tagesspiegel“, die „Brandmauer“ sei falsch. Man könne „in Ostdeutschland nicht 30 bis 40 Prozent der Wähler ausgrenzen“.

MIT-Landeschef und Ehrenvorsitzender rechnen nicht mit Mehrheit

Der Verfassungsschutz in Brandenburg stuft den Landesverband der AfD seit dem Vorjahr als „gesichert rechtsextremistisch“ ein.
Allerdings liegt die Partei in Umfragen derzeit deutlich vor der SPD. CDU und Linke sind derzeit gleichauf. Nach aktuellem Stand wären daher Mehrheiten gegen die AfD nur unter Einschluss der Linkspartei möglich, gegen die es vonseiten der CDU jedoch ebenfalls einen Unvereinbarkeitsbeschluss gibt.
Nicht als Einbringerin aufgeführt ist die Bundestagsabgeordnete und frühere Landeschefin Saskia Ludwig. Diese ist ebenfalls eine stellvertretende Landesvorsitzende der MIT Brandenburg und hatte sich bereits vor der Bundestagswahl 2025 gegen die sogenannte Brandmauer ausgesprochen.
MIT-Landeschef Eckehard Frisch und der Ehrenvorsitzende Uwe Feiler gehen von einem Scheitern des Vorstoßes aus. Es könne „mit der AfD eines Höcke und anderer keine Zusammenarbeit geben, ebenso wenig wie mit der Linken“. Insbesondere bei Themen wie NATO, Bundeswehr oder Russland gebe es keinerlei Schnittmengen.

Ähnliche Debatte über CDU-Abgrenzung zur AfD im Vorjahr im Harz

Allerdings brodele es in der CDU aufgrund der schlechten Umfragewerte und der Enttäuschung beispielsweise über die ausbleibende Steuerreform. Man müsse laut Feiler vor diesem Hintergrund zweifellos eine Debatte darüber führen, was unter „Zusammenarbeit“ mit der AfD zu verstehen sei, wie er gegenüber dem „FOCUS“ sagte.
Zwar seien gemeinsame Anträge sicher tabu, so Feiler. Aber bei Abstimmungen zu reinen Sachanträgen wie jenen über die Flutlichtanlage eines Sportplatzes sehe die Sache möglicherweise anders aus.
Im Vorjahr hatte bereits der Kreisverband Harz der CDU Sachsen-Anhalt den Unvereinbarkeitsbeschluss infrage gestellt.
Bei der Bundestagswahl hat die CDU das Direktmandat an die ortsfremde AfD-Kandidatin Christina Baum verloren. Zudem gebe es eine Vielzahl an Austritten.
Allerdings hat auch dort die Landesspitze der CDU dieses Ansinnen abgelehnt. Der aus demselben Kreisverband stammende Ministerpräsident Sven Schulze und Landrat Thomas Balcerowski gelten als Gegner einer Annäherung an die AfD.
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Kann Pistorius der AfD geheime Informationen verwehren?


In Kürze:

  • Pistorius warnt vor Sicherheitsrisiken durch eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
  • Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz erlaubt keinen pauschalen Ausschluss einer Partei.
  • Über den Zugang zu Verschlusssachen entscheiden personenbezogene Sicherheitsprüfungen.

 
Kurz vor dem letzten AfD-Parteitag in Erfurt und zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt äußerte sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zum Umgang mit geheimen Informationen im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung. Der Minister erklärte, dass im Falle eines Wahlsieges der Partei in Sachsen-Anhalt der Zugang zu geheim eingestuften Dokumenten und Erkenntnissen der Nachrichtendienste geprüft und entsprechend den Sicherheitsvorgaben geregelt würde. Dies sagte er gegenüber der Wochenzeitung „Bild am Sonntag“, die das Interview mit Pistorius am 5. Juli veröffentlichte.
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt der Landtag neu gewählt. Die AfD liegt nach jüngster INSA-Umfrage bei 41 Prozent Wählerzustimmung. Nur ein Bündnis aus CDU (23 Prozent), SPD (6 Prozent) und Linke (13 Prozent) käme auf einen Prozentpunkt mehr. Sollte die AfD bei der Landtagswahl die absolute Mehrheit erreichen, könnte sie zum ersten Mal eine Landesregierung bilden.

Pistorius warnt vor Russland-Nähe der AfD

„Ich mache mir als Demokrat über einen solchen möglichen Wahlausgang allergrößte Sorgen. Die AfD lässt keinen Zweifel daran, was sie mit unserer Demokratie vorhat. Von daher wäre das ein sehr, sehr schlechtes Zeichen“, wird Pistorius von der Zeitung zitiert.
Seit dem 7. November 2023 stuft der Verfassungsschutz den Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) ein.
Das föderale System der Bundesrepublik sieht vor, dass die Landesregierungen in vielen Bereichen über weitreichende Befugnisse verfügen, darunter auch in Bezug auf die Tätigkeit der Polizei und der Nachrichtendienste.
„Sie müssen sich nur die öffentlichen Äußerungen vieler AfD-Vertreter anhören. Die Nähe zu Putin ist nach Ansicht des Ministers nicht zu übersehen“, sagte Pistorius. Die Vermutung, dass Kontakte oder Geld aus Russland eine Rolle spielen könnten, stehe ebenfalls im Raum. Aus seiner Sicht sei klar, dass dies sicherheitspolitisch problematisch sei.
Auf die Frage, ob eine AfD-Landesregierung Konsequenzen für Militärstützpunkte in Sachsen-Anhalt hätte, sagte Pistorius: „Wir prüfen sehr genau, wem wir Zugang zu geheimen Informationen gewähren können. Wir sind dazu verpflichtet, denn es geht um die Sicherheit unseres Landes.“

Der Zugang zu Verschlusssachen richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des Geheimschutzes und den Ergebnissen individueller Sicherheitsüberprüfungen.

Gesetzliche Lage

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Darin geht es unter anderem darum, dass bei Personenüberprüfungen Internetrecherchen ausgeweitet werden dürfen, um „durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“. Die Internetrecherchen auch in sozialen Netzwerken seien „ein wesentliches Instrument“, um die Verbreitung „extremistischer Inhalte“ feststellen zu können.
Hinter dieser „Gesetzesanpassung“ steht das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Dort ist geregelt, dass Personen, die Zugang zu Verschlusssachen (VS) der Stufen „VS-Vertraulich“ und höher erhalten sollen, nach § 2 SÜG zwingend eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen. Diese ist personenbezogen und nicht an Ämter oder Parteien gebunden. Bei festgestellten sicherheitsrelevanten Zweifeln kann die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Geheimschutzstellen verweigert werden.

Da die Sicherheitsüberprüfung personenbezogen ist, ist ein pauschaler Ausschluss einer gesamten Partei folglich nicht möglich.

AfD und Russland

Der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt kommt in seinem Bericht von 2025 zu dem Schluss: Die AfD strebe im Bundesland „einen fundamentalen Bruch mit der bestehenden politischen Ordnung an“. Und weiter: „In der Außenpolitik wirbt die Partei für eine Annäherung Deutschlands an die Russische Föderation.“
Zudem heißt es: „Anders als in den westdeutschen AfD-Landesverbänden besteht in der AfD Sachsen-Anhalt in der außenpolitischen Positionierung ein ausgeprägter Konsens hinsichtlich einer kritischen Bewertung der deutschen Westbindung und des Wunsches einer wirtschaftlichen Wiederannäherung an die Russische Föderation.“
Die AfD Sachsen-Anhalt übe seit Jahren eine „fundamentale Kritik an der Russlandpolitik der Bundesregierung“. AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt seien die Hauptträger der prorussische Initiative „Stoppt die Sanktionen!“. Damit diene die AfD Sachsen-Anhalt „dem Interesse der russischen Staatsführung“, so die Landesverfassungsschutzbehörde.
Der Vorstoß von Pistorius gegen die AfD ist nicht neu. Bereits am 11. Juni forderten Politiker der CDU und SPD einen strengeren Geheimschutz wegen der AfD-Russlandkontakte. Sie befürchten Geheimnisverrat, da AfD-Politiker beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg Anfang Juni kremlnahe Akteure getroffen haben. In der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wächst die Sorge, dass sensible Informationen nach Moskau fließen könnten.
„Der Bundestag sollte prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen und Gremien besser geschützt werden können“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger dem „Handelsblatt“. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sah Handlungsbedarf.

Pistorius für Geheimhaltung zuständig

Die Einschätzung dieser Politiker steht im Spannungsfeld der geltenden Regelungen zum Geheimschutz und der bestehenden Sicherheitsvorgaben. Denn der Zugang zu geheimen Informationen ist gesetzlich eindeutig geregelt. Selbst Minister haben kein automatisches Recht auf sämtliche Regierungsgeheimnisse. Die Verantwortung für den Umgang mit militärischen Verschlusssachen liegt beim Bundesverteidigungsministerium, also beim Bundesverteidigungsminister.

Die Vorgaben zum Umgang mit Verschlusssachen wurden zum 1. November 2024 in einer Verwaltungsvorschrift neu gefasst. Als zuständiger „Geschäftsbereich“ wird darin das Bundesministerium genannt. In § 1 ist geregelt, dass das Verteidigungsministerium „und seine Dienststellen“ die Handhabung von Verschlusssachen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat organisieren.
Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert zudem, dass Informationen aus Sicherheitsgründen auch gegenüber Regierungsmitgliedern zurückgehalten werden können, wenn entsprechende Sicherheitsbedenken bestehen.
Dies gilt unabhängig von der Parteizugehörigkeit der betreffenden Personen.
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Pistorius will AfD von Geheiminformationen ausschließen – darf er das?


In Kürze:

  • Pistorius warnt vor Sicherheitsrisiken durch eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
  • Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz erlaubt keinen pauschalen Ausschluss einer Partei.
  • Über den Zugang zu Verschlusssachen entscheiden personenbezogene Sicherheitsprüfungen.

 
Kurz vor dem letzten AfD-Parteitag in Erfurt und zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt äußerte sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zum Umgang mit geheimen Informationen im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung. Der Minister erklärte, dass im Falle eines Wahlsieges der Partei in Sachsen-Anhalt der Zugang zu geheim eingestuften Dokumenten und Erkenntnissen der Nachrichtendienste geprüft und entsprechend den Sicherheitsvorgaben geregelt würde. Dies sagte er gegenüber der Wochenzeitung „Bild am Sonntag“, die das Interview mit Pistorius am 5. Juli veröffentlichte.
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt der Landtag neu gewählt. Die AfD liegt nach jüngster INSA-Umfrage bei 41 Prozent Wählerzustimmung. Nur ein Bündnis aus CDU (23 Prozent), SPD (6 Prozent) und Linke (13 Prozent) käme auf einen Prozentpunkt mehr. Sollte die AfD bei der Landtagswahl die absolute Mehrheit erreichen, könnte sie zum ersten Mal eine Landesregierung bilden.

Pistorius warnt vor Russland-Nähe der AfD

„Ich mache mir als Demokrat über einen solchen möglichen Wahlausgang allergrößte Sorgen. Die AfD lässt keinen Zweifel daran, was sie mit unserer Demokratie vorhat. Von daher wäre das ein sehr, sehr schlechtes Zeichen“, wird Pistorius von der Zeitung zitiert.
Seit dem 7. November 2023 stuft der Verfassungsschutz den Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) ein.
Das föderale System der Bundesrepublik sieht vor, dass die Landesregierungen in vielen Bereichen über weitreichende Befugnisse verfügen, darunter auch in Bezug auf die Tätigkeit der Polizei und der Nachrichtendienste.
„Sie müssen sich nur die öffentlichen Äußerungen vieler AfD-Vertreter anhören. Die Nähe zu Putin ist nach Ansicht des Ministers nicht zu übersehen“, sagte Pistorius. Die Vermutung, dass Kontakte oder Geld aus Russland eine Rolle spielen könnten, stehe ebenfalls im Raum. Aus seiner Sicht sei klar, dass dies sicherheitspolitisch problematisch sei.
Auf die Frage, ob eine AfD-Landesregierung Konsequenzen für Militärstützpunkte in Sachsen-Anhalt hätte, sagte Pistorius: „Wir prüfen sehr genau, wem wir Zugang zu geheimen Informationen gewähren können. Wir sind dazu verpflichtet, denn es geht um die Sicherheit unseres Landes.“

Der Zugang zu Verschlusssachen richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des Geheimschutzes und den Ergebnissen individueller Sicherheitsüberprüfungen.

Gesetzliche Lage

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Darin geht es unter anderem darum, dass bei Personenüberprüfungen Internetrecherchen ausgeweitet werden dürfen, um „durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“. Die Internetrecherchen auch in sozialen Netzwerken seien „ein wesentliches Instrument“, um die Verbreitung „extremistischer Inhalte“ feststellen zu können.
Hinter dieser „Gesetzesanpassung“ steht das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Dort ist geregelt, dass Personen, die Zugang zu Verschlusssachen (VS) der Stufen „VS-Vertraulich“ und höher erhalten sollen, nach § 2 SÜG zwingend eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen. Diese ist personenbezogen und nicht an Ämter oder Parteien gebunden. Bei festgestellten sicherheitsrelevanten Zweifeln kann die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Geheimschutzstellen verweigert werden.

Da die Sicherheitsüberprüfung personenbezogen ist, ist ein pauschaler Ausschluss einer gesamten Partei folglich nicht möglich.

AfD und Russland

Der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt kommt in seinem Bericht von 2025 zu dem Schluss: Die AfD strebe im Bundesland „einen fundamentalen Bruch mit der bestehenden politischen Ordnung an“. Und weiter: „In der Außenpolitik wirbt die Partei für eine Annäherung Deutschlands an die Russische Föderation.“
Zudem heißt es: „Anders als in den westdeutschen AfD-Landesverbänden besteht in der AfD Sachsen-Anhalt in der außenpolitischen Positionierung ein ausgeprägter Konsens hinsichtlich einer kritischen Bewertung der deutschen Westbindung und des Wunsches einer wirtschaftlichen Wiederannäherung an die Russische Föderation.“
Die AfD Sachsen-Anhalt übe seit Jahren eine „fundamentale Kritik an der Russlandpolitik der Bundesregierung“. AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt seien die Hauptträger der prorussische Initiative „Stoppt die Sanktionen!“. Damit diene die AfD Sachsen-Anhalt „dem Interesse der russischen Staatsführung“, so die Landesverfassungsschutzbehörde.
Der Vorstoß von Pistorius gegen die AfD ist nicht neu. Bereits am 11. Juni forderten Politiker der CDU und SPD einen strengeren Geheimschutz wegen der AfD-Russlandkontakte. Sie befürchten Geheimnisverrat, da AfD-Politiker beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg Anfang Juni kremlnahe Akteure getroffen haben. In der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wächst die Sorge, dass sensible Informationen nach Moskau fließen könnten.
„Der Bundestag sollte prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen und Gremien besser geschützt werden können“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger dem „Handelsblatt“. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sah Handlungsbedarf.

Pistorius für Geheimhaltung zuständig

Die Einschätzung dieser Politiker steht im Spannungsfeld der geltenden Regelungen zum Geheimschutz und der bestehenden Sicherheitsvorgaben. Denn der Zugang zu geheimen Informationen ist gesetzlich eindeutig geregelt. Selbst Minister haben kein automatisches Recht auf sämtliche Regierungsgeheimnisse. Die Verantwortung für den Umgang mit militärischen Verschlusssachen liegt beim Bundesverteidigungsministerium, also beim Bundesverteidigungsminister.

Die Vorgaben zum Umgang mit Verschlusssachen wurden zum 1. November 2024 in einer Verwaltungsvorschrift neu gefasst. Als zuständiger „Geschäftsbereich“ wird darin das Bundesministerium genannt. In § 1 ist geregelt, dass das Verteidigungsministerium „und seine Dienststellen“ die Handhabung von Verschlusssachen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat organisieren.
Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert zudem, dass Informationen aus Sicherheitsgründen auch gegenüber Regierungsmitgliedern zurückgehalten werden können, wenn entsprechende Sicherheitsbedenken bestehen.
Dies gilt unabhängig von der Parteizugehörigkeit der betreffenden Personen.
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Verfassungsschutz warnt vor wachsendem Extremismus und hybriden Angriffen


In Kürze:

  • Der Verfassungsschutz sieht Deutschland gleichzeitig durch Extremismus, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen unter Druck.
  • Rechtsextremismus bleibt laut Bericht die größte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, während linksextremistische Gewalt besonders stark zunimmt.
  • Antisemitismus wird als ideologische Schnittmenge verschiedener extremistischer Strömungen hervorgehoben.
  • Bundesinnenminister Dobrindt fordert zusätzliche Befugnisse, um den Verfassungsschutz zu einem operativ stärkeren Nachrichtendienst auszubauen.

 
Am Dienstag, dem 30. Juni, haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Behördenchef Sinan Selen den Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz über das Jahr 2025 vorgestellt. Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts betonte der Minister, Deutschland stehe von innen und außen unter Druck. In fast allen beobachteten Phänomenbereichen seien Personenpotenziale und Gewaltrisiken gestiegen. Hinzu kämen Sabotage und Spionage von außen.
Sowohl Dobrindt als auch Selen machten noch einmal deutlich, dass sie es für unabdingbar halten, den Verfassungsschutz zu einem „echten Geheimdienst“ auszubauen. Derzeit bestehe die Aufgabe des Inlandsgeheimdienstes lediglich in der Beobachtung und Auswertung von Informationen zu den beobachteten Phänomenbereichen.

Verfassungsschutz will sich vom reinen Beobachtungsdienst lösen

Künftig solle der Verfassungsschutz auch die Möglichkeit erhalten, mit „Detektion, Disruption und Prävention“ auf gefährliche Entwicklungen zu reagieren, so das Anliegen. Der Ausbau der Befugnisse stößt jedoch auf Schwierigkeiten. In der Bundesrepublik gilt es aufgrund der totalitären Vergangenheit als problematisch, die Geheimdienste mit hoheitlichen Befugnissen auszustatten.
Auch unter den Verfassungsschutzbehörden selbst gibt es Meinungsunterschiede: So lehnt Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer den Ausbau zum „echten Geheimdienst“ ab. Der Verfassungsschutz, so äußerte er, solle „den Bürger schützen und nicht überwachen“.
Dobrindt und Selen machten unterdessen deutlich, dass sich Deutschland in einer Lage befinde, in der sich klassische Spionage, Sabotage und Extremismus zunehmend mit digitalen Bedrohungen vermengten. Den deutschen Nachrichtendiensten müsse deshalb auch aktives Reagieren auf Bedrohungspotenziale möglich werden. Dies sei etwa mit Blick auf Cyberangriffe sowie die Rekrutierung immer jüngerer Menschen, teilweise auch von Kindern, durch verfassungsfeindliche Bestrebungen erforderlich. Diese seien in ihrem Weltbild noch nicht gefestigt und könnten durch Deradikalisierung oder Aussteigerprogramme erreicht werden.

Rechtsextremismus bleibt größte Gefahr für freiheitlich-demokratische Grundordnung

Deutschland wird, so betonen Dobrindt und Selen, sowohl von ausländischen Nachrichtendiensten als auch inländischen extremistischen Milieus unter Druck gesetzt. Als staatliche Akteure werden vor allem Russland, China und der Iran genannt. Gleichzeitig nehme das Personenpotenzial fast sämtlicher extremistischer Szenen zu. Dobrindts Schlussfolgerung lautete, die Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wirkten „von außen und innen, analog und digital, sichtbar und verborgen“.
Wie der Minister betonte, bleibe der Rechtsextremismus nach Einschätzung des Verfassungsschutzes weiterhin die größte Gefahr. In diesem Phänomenbereich sei das zuzuordnende Personenpotenzial noch einmal deutlich um rund 17 Prozent von 50.250 auf 58.700 angewachsen. Als gewaltbereit gelten 15.600 Rechtsextremisten – rund 300 mehr als im Beobachtungszeitraum 2024.
Im Vorjahr sei die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten auf hohem Niveau verharrt. Die strafbaren Handlungen insgesamt seien leicht um 2,3 Prozent auf 36.951 gesunken. Unter diesen sei jedoch die Zahl der Gewalttaten um 8,9 Prozent auf 1.395 gestiegen. In sechs Fällen sei es zu versuchten Tötungsdelikten gekommen. Bei den meisten rechtsextremistisch motivierten Straftaten handele es sich nach wie vor um Propagandadelikte.

Bestrebungen in Richtung Rechtsterrorismus – linke Gewaltszene wächst ebenfalls

Sorge bereiteten insbesondere die zunehmende Vernetzung junger Gruppen und deren stärkere Aktionsorientierung. Wie die Zerschlagung der Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zeige, könne auch mit Blick auf möglichen Rechtsterrorismus keine Entwarnung gegeben werden. Dazu komme die gezielte Ansprache Jugendlicher über soziale Netzwerke und Gaming-Plattformen. Der Bericht erwähnt dabei unter anderem die auch in anderen Ländern bereits in Erscheinung getretenen neueren Phänomene wie „Akzelerationismus“, „Attentäter-Fanklubs“ oder eine „nihilistisch-satanistische Onlinesubkultur“.
Im Phänomenbereich des Linksextremismus sei das Personenpotenzial geringer als im Rechtsextremismus. Allerdings sei das Wachstum dynamischer und allein von 2024 auf 2025 um etwa 4.200 auf nunmehr 42.200 Personen angewachsen. Auch das Gewaltpotenzial stieg von 11.200 auf 11.600 gewaltbereite Linksextremisten. Die Zahl der linksextremistisch motivierten Straftaten insgesamt stieg um 39 Prozent auf 8.133. Bei den Gewalttaten war sogar ein Plus von 60 Prozent auf 856 zu verzeichnen.
Linksextremistisch motivierte Gewalttaten richteten sich dabei immer häufiger gegen politische Gegner sowie gegen die Polizei. Der militante „Antifaschismus“ gewinne insbesondere aufgrund der Wahlerfolge der AfD an Bedeutung. Dazu kämen Anschläge gegen die kritische Infrastruktur, Brandanschläge, aber auch eine zunehmende Bedeutung dogmatisch-kommunistischer Jugendorganisationen. Auch unter diesen sei eine zunehmende Gewaltbereitschaft festzustellen. Außerdem gehe von diesen Bestrebungen eine zunehmende Gefahr für die kritische Infrastruktur aus. Dies zeigten etwa die Anschläge auf die Stromversorgung in Berlin zu Beginn des Jahres.
Sinan Selen erläuterte, dass der organisierte Linksextremismus vor allem versuche, Ängste – etwa um das Klima oder vor Krieg – zu nutzen, um junge Menschen anzusprechen. Dabei würden häufig legitime Protestbewegungen durch Extremisten instrumentalisiert.

Was der Verfassungsschutz zum Bedrohungspotenzial des Islamismus zu sagen hat

Das Gefährdungspotenzial im Bereich des Islamismus bleibt dem Verfassungsschutzbericht zufolge ebenfalls präsent. Von Entwarnung könne auch hier keine Rede sein. Wie auch bei der extremen Rechten falle hier die Bedeutung von Online-Radikalisierung und das immer jüngere Alter Rekrutierter auf. Das Bedrohungspotenzial bleibe groß, weil dschihadistische Terrorgruppen weiterhin auf einfache Mittel wie Messer und Autos als Tatmittel setzten.
Im Phänomenbereich „Islamismus“, in dem terroristische Gruppen ebenso zusammengefasst sind wie die Muslimbruderschaft oder Vereinigungen wie Millî Görüş oder die Furkan-Bewegung, spricht der Verfassungsschutz von einem Personenpotenzial von 28.645 Personen (2024: 28.280). Das gewaltbereite Potenzial sei im Vorjahr von 9.540 leicht auf 9.110 gesunken.
Die Zahl der als islamistisch eingeordneten Straftaten stieg im Jahr 2025 von 1.397 auf 1.599, die meisten davon Propagandadelikte. Die Zahl der Gewalttaten stieg von 71 auf 80, darunter acht versuchte und zwei vollendete Tötungsdelikte. Verfassungsschutzpräsident Selen warnte dabei insbesondere vor der terroristischen Hamas.
Die in Deutschland verbotene palästinensische Organisation unterhalte weiterhin Strukturen im Land. Zunehmend bediene sie sich auch krimineller Netzwerke, um Terrorakte zu planen. Deutschland werde von der Hamas nicht mehr nur als Rückzugsraum, sondern ausdrücklich als möglicher Aktionsraum betrachtet. Besonders gefährdet seien dadurch jüdische und israelische Einrichtungen.

„Woke“-Narrativ als gemeinsame Bezugslinie aller Phänomenbereiche

Auffällig sei, so Selen und Dobrindt, dass Antisemitismus zunehmend ideologische Grenzen überschreite. So bilde Israelfeindschaft weitgehend eine Schnittmenge zwischen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus, in vielen Bereichen auch mit Erscheinungsformen auslandsbezogenen Extremismus. Dieses verbindende Element werde im Bericht mehrfach hervorgehoben.
Die Radikalisierung erfolge immer häufiger digital. Die Gruppierungen versuchten zunehmend auch Künstliche Intelligenz für ihre Agenda zu nutzen, und immer jüngere Menschen würden über TikTok, Instagram, Gaming-Plattformen und andere digitale Räume gewonnen.
Selen hob hervor, dass nahezu alle extremistischen Milieus ähnliche psychologische Mechanismen nutzten. Typisch seien dabei Opfernarrative. Diese bestärkten potenzielle Mitstreiter in der Wahrnehmung, „unterdrückt“ zu sein und nicht zur Gesellschaft zu gehören. Die Verantwortung werde dabei jeweils bestimmten als Feindbilder markierten Gruppen zugeschrieben. Die Mechanismen funktionierten links, rechts und in anderen identitätspolitischen Clustern gleichermaßen. Darauf aufbauende Narrative seien häufig ein Einstieg in spätere Radikalisierungsprozesse.

„Wegwerfagenten“ und transnationale Repression

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts betrifft ausländische Nachrichtendienste. Russland nutze dabei zunehmend sogenannte Low-Level- oder „Wegwerfagenten“, um Sabotage, Desinformation und hybride Kriegsführung zu betreiben. China wiederum sei vor allem in Bereichen wie Wirtschaftsspionage und der Aneignung von Know-how in Wissenschaft und Technologie aktiv. Darüber hinaus schüchtere man auch Dissidenten im Ausland ein.
Ein bekanntes Beispiel sei der im Vorjahr zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte Jian G., der sich unter anderem als Mitarbeiter eines EU-Abgeordneten Zugang zu Informationen verschafft und Oppositionelle ausgespäht habe. Transnationale Repression betreibe auch der Iran. Von Teheran gesteuerte Zellen schüchterten iranische Oppositionelle ein. In einigen Fällen seien zudem gezielte Mord- und Brandanschläge gegen jüdische und israelische Einrichtungen vereitelt worden.
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Linke möchte AfD-Parteitag in Erfurt verhindern

„Die Messe Erfurt hätte den Parteitag der extrem rechten AfD verhindern können und kann auch jetzt noch einschreiten und etwas dagegen tun“, gibt sich Christian Schaft, Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, überzeugt.
In einer Stellungnahme vom 24. Juni begründet er seine Ablehnung des am 4. und 5. Juli geplanten Bundesparteitags der AfD in der Landeshauptstadt unter anderem damit, dass laut Präambel der Hausordnung der Erfurter Messe GmbH diese für eine „weltoffene, tolerante Veranstaltungskultur“ stehe. Und weiter: Da es bei vergangenen Parteitagen seiner Meinung nach „zu extrem rechten, antisemitischen und rassistischen Aussagen“ gekommen sei, sei davon auszugehen, „dass dies auch in Erfurt der Fall sein“ werde.
Zudem werde die AfD „bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet. Unter anderem wird der Thüringer Landesverband vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft“, so der Linken-Chef von Thüringen.

Pflicht zum Parteitag

Doch die AfD hat – genauso wie jede andere Partei – nicht nur ein Recht darauf, einen Parteitag abzuhalten; sie ist dazu laut Paragraf 9 des Parteiengesetzes sogar verpflichtet. Dort heißt es wörtlich: „Die Parteitage treten mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen.“
Dort werden unter anderem Programme beschlossen und Vorstände gewählt. Die AfD hat in Paragraf 11 ihrer Satzung beschlossen, dass der Bundesparteitag „mindestens einmal in jedem Kalenderjahr“ stattfinden muss. Wann und wo, entscheidet der Bundesvorstand.
Es entscheiden also weder andere Parteien noch Gruppen oder „Aktionsbündnisse“ darüber, ob, wann und dass die AfD ihren gesetzmäßigen Parteitag ausrichtet. Und dennoch gibt es seit Jahren regelmäßig Proteste dagegen. Die Gegner setzen sich aus vielfältigen politischen Kräften und Strömungen zusammen.

Aktionsbündnis „widersetzen“

Die Störaktion gegen den Parteitag nennt sich Aktionsbündnis „widersetzen“ und entstand im Jahr 2024 vor dem AfD-Parteitag in Essen. Auf ihrer Website kündigt die Organisation an: Der AfD-Parteitag „in Erfurt darf nicht stattfinden! Er wäre eine faschistische Zusammenrottung mit Björn Höcke an der Spitze“.
Weiter heißt es dort: „Ihr Parteitag ist eine illegitime Versammlung, auf dem sie die Machtübernahme vorbereitet. Ziviler Ungehorsam ist daher gerechtfertigt und geboten.“ Auf „den Staat und die regierenden Parteien“ sei kein Verlass. Der Plan sei, die Zugänge und Zufahrten zur Messe durch stehende oder sitzende Menschen zu blockieren.
Linken-Vorsitzende Heidi Reichinnek hat in einer Pressekonferenz am 23. Juni bestätigt, dass sich auch Bundestagsabgeordnete an den Blockaden beteiligen werden. „Natürlich werden Abgeordnete von uns dabei sein!“, sagte sie auf Nachfrage. Zudem bot die Partei dem Pressesprecher von „widersetzen“ eine Bühne, die Aktionen des Bündnisses zu erläutern.
Fridays for Future planen auch, sich in Erfurt der Aktion anzuschließen. Die Grünen werben auf ihrer Bundeswebsite mit dem Slogan: „Nie wieder ist jetzt – und jetzt ist Erfurt!“
Das Bündnis Zusammenstehen plant auch Proteste in Erfurt. Nach eigenen Angaben handelt es sich dabei um „ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis“ unter anderem aus Gewerkschaften, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Parteien und „engagierten Einzelpersonen“. Das Bündnis werde dadurch geeint, dass es gegen den AfD-Parteitag in Erfurt „demokratisch aktiv sein“ möchte, heißt es dort. Es geht aus der Ankündigung nicht hervor, ob das Bündnis plant, sich an den Blockaden zu beteiligen.

Ist der 4. Juli ein problematisches Datum?

Der frühere thüringische Ministerpräsident und heutige Vizepräsident des Bundestages, Bodo Ramelow (Linke), stellt zudem eine historische Parallele zur Weimarer Zeit her: Am 4. Juli 1926, also auf den Tag genau vor 100 Jahren, fand in Weimar der erste Reichsparteitag der NSDAP nach deren Wiederzulassung statt. Dies sei eine „Symbolik“, die er, Ramelow, „sich gar nicht ausdenken“ könne. „Dass ein Geschichtslehrer Höcke das nicht wüsste, das darf bezweifelt werden“, gibt sich Ramelow überzeugt.
Einer Recherche des MDR zufolge habe die AfD beim Messeveranstalter „allerdings nicht explizit nur für jenes Wochenende angefragt, sondern auch für Wochenenden im Juni“. Die Anfrage sei bereits im Jahr 2024 gestellt worden, jedoch sei laut Messe Erfurt der 4. Juli „dann die einzig mögliche Option gewesen“.

ver.di und Evangelische Kirche

Genau auf die Argumentation Ramelows springt auch die Gewerkschaft ver.di auf. Auf der Website des Hamburger Landesverbandes von ver.di heißt es: „Genau 100 Jahre nach dem NSDAP-Parteitag in Weimar will die AfD nur wenige Kilometer entfernt in Erfurt ihren Parteitag abhalten.“
Und unterstellt der AfD: „Das ist kein Zufall.“ Verdi wirft der AfD vor, „gegen zentrale Werte der Verfassung und der Demokratie“ zu stehen. Damit sei die Partei nicht vereinbar „mit gewerkschaftlichen Grundpositionen und Grundwerten“. ver.di Hamburg ruft deshalb seine Mitglieder dazu auf, sich „selbstorganisiert […] an den friedlichen Protesten gegen den geplanten AfD-Parteitag zu beteiligen“.
Auch die „Evangelische Kirche in Mitteldeutschland plant nach ihren Worten, ein „Zeichen gegen den AfD-Parteitag in Erfurt“ zu setzen, und bekennt sich zum Bündnis „Zusammenstehen“. Matthias Rein, oberster Pfarrer und Leiter des Kirchenkreises Erfurt, erklärt auf der Website die Beweggründe: „Wir Christinnen und Christen können und wollen die Positionen der AfD nicht unwidersprochen hinnehmen.“

Polizei warnt vor massiven Ausschreitungen und Gewalttaten

Laut dem MDR gingen seit Mai Anhänger des Bündnisses „widersetzen“ in Erfurt und Umgebung von Haus zu Haus, um über die geplanten Proteste und die Blockade zu informieren.
Bei Blockaden und Gewalt muss die Polizei einschreiten, denn beides ist nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Die Polizei muss also gleichzeitig den AfD-Parteitag und die Proteste ermöglichen und schützen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) warnt angesichts des bevorstehenden AfD-Bundesparteitags vor massiven Ausschreitungen und Gewalttaten gegen Einsatzkräfte.
„Leider gehen wir davon aus, dass neben dem legitimen friedlichen Protest auch einige Aktivisten aus dem linken und linksextremen Milieu vor Ort sind, die bereits jetzt Gewalttaten gegen unsere Kolleginnen und Kollegen planen“, erklärte der DPolG-Bundesvorsitzende Heiko Teggatz am Montag, 29. Juni. „Das ist äußerst besorgniserregend und ich hoffe, dass alle Einsatzkräfte gesund aus dem Einsatz nach Hause kommen.“

Mahnende Stimmen

Der Kolumnist Harald Martenstein kommt in einem Meinungsbeitrag bei der „WELT“ zu dem Schluss: „Die Linke möchte mithilfe von Straßenterror und Parteiverbot die AfD aus dem politischen Spektrum löschen. Sie beweist, dass ihr Demokratieverständnis deutlich weniger entwickelt ist als das von Rechtspopulisten wie Viktor Orbán.“ Er glaubt zudem: „Auch die Schlacht an den Erfurter Messehallen dürfte mit einem politischen Sieg der AfD enden.“
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) warnte bei „WELT TV“  vor rechtswidrigen Blockaden. Demonstrationen seien seiner Meinung nach legitim, die Verhinderung des Parteitags jedoch nicht. Gewalt würde aus seiner Sicht vor allem der AfD nutzen. Maier wörtlich: „Man würde der AfD einen Gefallen tun, wenn es zu Gewalt kommt.“
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)