Um Aufenthaltsgenehmigungen für Deutschland zu bekommen heirateten Inder mit Hilfe einer Schleuserbande Bulgarinnen auf Zypern. - Foto: Bernhard Krieger/dpa-tmn
In Kürze:
Die Kölner Ausländerbehörde geriet bereits mehrfach in die Schlagzeilen:
Eine ehemalige Mitarbeiterin soll 76.000 Euro kassiert haben.
Ein ähnlicher Fall ereignete sich bereits 2022.
Nachdem die Polizei Anfang Dezember vergangenen Jahres einer mutmaßlichen Schleuserbande auf die Schliche kam und mehrere Personen verhaftete, gab es nun Konsequenzen in der betroffenen Kölner Behörde.
Im Ausländeramt des Stadtteils Ehrenfeld habe Subha L. vier Jahre gearbeitet, berichtete „BILD“. Sie stehe unter Verdacht, diese Zeit genutzt zu haben, um an Inder mit auf Zypern eingegangenen Scheinehen Aufenthaltsgenehmigungen für Deutschland vermittelt zu haben.
Laut „BILD“ soll sie mit ihrem Mann etwa 76.000 Euro dafür kassiert haben.
Bulgarinnen zum Heiraten nach Zypern geschickt
Die Aufenthaltsgenehmigungsanträge soll die Frau, die Deutsche mit indischen Wurzeln ist, dann in der Behörde selbst bearbeitet und genehmigt haben. Mittlerweile hat das Amt die Fälle untersucht und die „rechtswidrig festgestellten Erteilungen […] durch entsprechende Rücknahmeentscheidungen aufgehoben“, so die Stadtverwaltung gegenüber der Zeitung.
Wie „WELT“ berichtete, soll die Mitarbeiterin etwa 20 Männern aus Indien zu Aufenthaltsgenehmigungen verholfen haben. Dazu hatte die Bande Bulgarinnen nach Zypern gebracht, wo sie Ehen eingingen. Als EU-Bürgerinnen gilt für die Osteuropäerinnen die Freizügigkeit, die ihnen erlaubt, sich in Deutschland niederzulassen. Die Behörden der östlichen Mittelmeerinsel schienen dabei kaum zu prüfen, ob die Frauen in Bulgarien bereits verheiratet waren oder ob sie ihre zukünftigen Partner überhaupt persönlich kannten.
Die Schleuserbande soll aus vier Personen bestanden haben. Im kommenden Februar beginnt voraussichtlich der Prozess gegen sie vor dem Landgericht Darmstadt. Dabei gilt laut „BILD“ das jüngste Mitglied der Bande als wichtiger Zeuge. Nach Angaben seines Anwaltes Marc Piel war der 26-Jährige „vollumfänglich geständig“ und habe das „verwirklichte Unrecht“ eingesehen.
Abschiebungen verhindert?
Die Kölner Behörde ist bereits in die Schlagzeilen geraten. So gab es 2022 einen ähnlichen Vorfall. Bei einer Razzia im Oktober jenes Jahres nahm die Polizei die Mitglieder einer Schleusergruppe fest, darunter die Gruppenleiterin des Ausländeramtes. Laut Anklage hatte sie Daten manipuliert und gefälschte Aufenthaltsdokumente sowie Reisepapiere ausgestellt, um überwiegend Syrern die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Dafür hat sie insgesamt etwa 15.000 Euro erhalten. Das Landgericht Köln verurteilte sie Ende Juni 2023 zu vier Jahren und neun Monaten Haft.
Im vergangenen August war bekannt geworden, dass Köln die Abschiebung von mehreren Hundert Ausreisepflichtigen verhindert haben soll. Unter sollen sich auch zahlreiche Straftäter befunden haben.
Gregor Golland, stellvertretender Vorsitzender der der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen, sagte gegenüber „WELT“: „Hier wurde Recht und Gesetz mit voller Absicht gebrochen, um Menschen hierzubehalten, die längst hätten abgeschoben werden müssen.“ Diese Menschen könne man nicht integrieren, „und ich will sie auch gar nicht integrieren. Da sind Kriminelle dabei, da sind Sozialstaatsbetrüger dabei“.
Maskierte Männer plündern am 17. Oktober 2026 während gewaltsamer Proteste einen Monoprix-Supermarkt am Boulevard Saint-Denis in Paris. - Foto: Etienne Fauchaire/Epoch Times
In Kürze:
Ein Pariser Gericht führt doppelt so viele Schnellverfahren durch, um rund 300 Verdächtige strafrechtlich zu verfolgen.
21-Jähriger vor Gericht: Polizei kann „uns nicht finden – wir sind zu gutorganisiert“.
Staatsanwalt: „Wir sind die Lachnummer der Welt und die Schande dieses Landes.“
Justizminister Darmanin beklagt zu milde Urteile, bittet die Staatsanwälte, Berufung einzulegen.
„Die Sache ist die: Wenn ich Steine werfe, kann ich nicht gleichzeitig Snapchat-Videos machen.“ Dies erklärte ein 21-Jähriger in einer Snapchat-Sprachnachricht, den man beschuldigt hatte, an den Unruhen vom Samstag, 17. Oktober, in Paris teilgenommen zu haben. „Ich bin mitten im Geschehen, da kann ich das nicht zeigen.“
Als die Aufnahme am Mittwoch, 21. Oktober, vor dem Pariser Strafgericht abgespielt wurde, erklärte Ryad K. dem Gericht, er habe das „einfach so gesagt – um zu betonen, dass ich nichts getan habe“.
Die vorsitzende Richterin entgegnete ihm, dass seine Wortwahl „dennoch aufschlussreich“ sei.
Vier Tage nach den schlimmsten städtischen Unruhen, die Frankreich seit Jahren erlebt hatte, arbeitete das Pariser Gericht immer noch die zahlreichen Festnahmen durch. Polizeibeamte führten einen Angeklagten nach dem anderen in einen Gerichtssaal, der mit Journalisten, Angehörigen und Mitgliedern der Öffentlichkeit überfüllt war.
Landesweit waren zwischen dem 17. und 21. Oktober rund 2.500 Personen in Gewahrsam genommen worden; 917 von ihnen wurden an die Staatsanwaltschaft überstellt und 174 inhaftiert, so Justizminister Gérald Darmanin.
Allein in Paris wurden bis zum 20. Oktober etwa 300 Verdächtige der Staatsanwaltschaft überstellt. Das Gericht hatte zudem die Zahl der täglichen Schnellverfahren von zwei auf vier verdoppelt.
„Nur zum Spaß“
Ryad K., ein französischer Staatsbürger nordafrikanischer Herkunft ohne Vorstrafen, arbeitet im Sicherheitsdienst. Er erklärte vor Gericht, er sei aus Südfrankreich nach Paris gekommen, um „ein paar Sachen abzuholen“.
Die Richterin fragte ihn, warum er diese Reise zu einer Zeit unternommen habe, in der, wie sie es ausdrückte, „sogar Ausländern davon abgeraten wird, noch nach Paris zu kommen, weil es so gefährlich ist, weil das Bild, das von unserer Stadt, von unserem Land vermittelt wird, so katastrophal ist“.
Das Gericht zeigte Videos von Ryad K., die mit seinem Handy aufgenommen und von der Polizei sichergestellt worden waren.
In einem Video jubelt er, während eine Gruppe von Männern einen Monoprix-Supermarkt plündert.
In einem anderen sagte er: „Wallah, jetzt ist der Louvre dran.“ In einem weiteren Video war er zu sehen, wie er sich auf den Weg zu dem berühmten Museum machte.
In einer Nachricht in den sozialen Medien schrieb er, dass die Polizei „uns nicht finden kann – wir sind zu gut organisiert“.
Auf die Frage, ob es ihm Freude bereite, zu sehen, wie „KriminalitätsichüberdenRespektvoranderenundderenEigentumhinwegsetzt“, sagte er, seine Äußerungen seien nur ein Witz gewesen und „nur zum Spaß“.
18. Oktober 2026, Paris – Feuer und Demonstranten in der Rue du Faubourg du Temple, im Zentrum der französischen Hauptstadt. Zuvor war es auf der Place de la République nach einer nicht genehmigten Demonstration zu Zusammenstößen gekommen.
Foto: Matthieu Rondel/AFP via Getty Images
Er gab zu, einen Schuh „in Richtung der Polizei“ geworfen zu haben, bestritt jedoch, auf die Beamten gezielt zu haben. Er erklärte außerdem, dass die von ihm getragene Sturmhaube eigentlich ein Halswärmer gewesen sei und dass er seine Rolle bei den Ausschreitungen in seinen Social-Media-Beiträgen übertrieben dargestellt habe, um ein bestimmtes Image zu vermitteln.
„Wenn mir ein Sicherheitsmitarbeiter sagt: ‚Ich habe mich von der Menge mitreißen lassen‘, macht mir das Sorgen“, sagte der Staatsanwalt. „Wir waren entsetzt, als wir die Bilder davon sahen, was aus Paris geworden ist. Wir sind die Lachnummer der Welt und die Schande dieses Landes.“
Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, davon 12 Monate auf Bewährung.
Mit 21 „noch nicht alle gesellschaftlichen Regeln gelernt“
Der Anwalt von Ryad K. stellte seinen Mandanten als einen unreifen jungen Mann dar, der seine Taten bereue. „Er gibt sich großspurig und versucht, ein bestimmtes Image aufzubauen“, sagte der Anwalt und fügte hinzu: „In diesem Alter hat man noch nicht alle gesellschaftlichen Regeln gelernt, die für ein gutes Zusammenleben wichtig sind.“
Er bezeichnete den Strafmaßantrag der Staatsanwaltschaft als „unverhältnismäßig“ und forderte die Richter auf, nicht „nicht unter dem Eindruck aufgeheizter Emotionen zu entscheiden“.
Das Gericht verurteilte Ryad K. schließlich zu 100 Tagessätzen à 150 Euro, was einer Gesamtstrafe von 15.000 Euro entspricht. Bei Nichtzahlung der Geldstrafen droht eine Freiheitsstrafe. Außerdem wurde er strafrechtlich verurteilt und erhielt ein zweijähriges Aufenthaltsverbot für Paris.
Andere an diesem Tag verhandelte Fälle betrafen Plünderungen und Vandalismus in Geschäften wie Foot Locker, Louis Vuitton und Coach sowie Beleidigungen und Angriffe auf Polizeibeamte.
Die meisten Angeklagten bestritten die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Unter den von der Epoch Times beobachteten Personen handelte es sich ausschließlich um französische Staatsbürger nordafrikanischer oder subsaharisch-afrikanischer Herkunft oder um Ausländer aus diesen Regionen.
Das Profil der Randalierer ist Teil einer politischen Debatte darüber geworden, wer hinter den Gewalttaten vom 17. Oktober steckt. Die französische Rechte hat die Ultralinke dafür verantwortlich gemacht, diese ausgelöst zu haben. Sie hat aber auch mit dem Finger auf Menschen mit Einwanderungshintergrund gezeigt.
Auch US-Präsident Donald Trump schaltete sich in die Debatte ein.
„Frankreich brennt!“, schrieb er am 18. Oktober auf Truth Social, machte dabei „die Einwanderung von Menschen aus einer völlig anderen Welt“ verantwortlich und forderte Frankreich auf, „die Grenzen zu schließen“.
Am folgenden Tag beschrieb er Frankreich als „von Migranten, Dschihadisten und Kommunisten erobert, geplündert und niedergebrannt“ und erklärte, bei den Unruhen gehe es um „Einwanderung, nicht um Schulen“.
Der französische Präsident Emmanuel Macron wies diese Behauptungen während eines Besuchs in Katar am Mittwoch, 21. Oktober, scharf zurück. Er verurteilte die seiner Meinung nach „inakzeptablen und sogar dummen“ Äußerungen ausländischer Staats- und Regierungschefs, die, wie er sagte, „auf Kosten Frankreichs Wahlkampf machen“.
Macron macht Ultralinke und Kriminelle für Unruhen verantwortlich
„Es gibt Leute, die behauptet haben, wir seien von Horden von Migranten und Islamisten überrannt worden, was völlig falsch ist“, sagte Macron. Als er von Reportern darauf angesprochen wurde, bestätigte Macron, dass Trump zu denjenigen gehörte, von denen er sprach.
„Alle Menschen, die derzeit schlecht über unser Land reden, sind Menschen, die unser Land nicht lieben“, fügte der französische Staatschef hinzu. Macron führte die Gewalt stattdessen zurück auf „aufrührerische Elemente aus ultralinken Splittergruppen, denen sich viele Kriminelle angeschlossen haben“.
Angesichts der Kritik an ihrem Umgang mit den Unruhen setzt die französische Regierung nun auf ein entschlossenes Vorgehen der Justiz, um potenziellen Plünderern im Vorfeld einer weiteren für den 24. Oktober geplanten Protestwelle eine klare Botschaft zu senden.
„Unsere Richter sprechen in Ihrem Namen Recht, und sie wissen, was Sie erwarten“, sagte Macron in seiner Ansprache vom 18. Oktober an die französische Öffentlichkeit.
Strafverteidiger besorgt vor „voreiligen Urteilen“
Justizminister Darmanin hat die Staatsanwälte aufgefordert, gegenüber den an den Gewalttaten Beteiligten „größtmögliche Härte“ zu zeigen.
Einige Strafverteidiger zeigten sich jedoch gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times besorgt über die eilige Durchführung von Schnellverfahren für Hunderte Angeklagte. Das berge die Gefahr eines juristischen Vorgehens, das die individuellen Handlungen jedes Angeklagten außer Acht ließe und dazu führen könnte, dass einige allein aufgrund von Indizienbeweisen strafrechtlich verfolgt würden.
Die Regierung wolle „ganz klar“ zeigen, dass gegen die Plünderer vorgegangen werde, auch wenn dies zu „voreiligen Urteilen“ führe, erklärte Rechtsanwalt Julié gegenüber der Epoch Times. Rechtsanwalt Delage sagte, der Regierung ginge es nur um Zahlen.
Allerdings haben einige der ersten Urteilsverkündungen bereits Vorwürfe hervorgerufen – wegen übermäßiger Milde.
Darmanin erklärte am 20. Oktober gegenüber dem französischen TV-Sender „CNews“, er sei mit einigen der Urteile „nicht zufrieden“ und habe die Staatsanwälte gebeten, Berufung dagegen einzulegen.
Die drei Verteidiger Serhii K.s v.l. Lars Brögeler, Nicola Canestrini, Jes Meyer-Lohkamp. - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Vor dem Gerichtsgebäude demonstriert das BSW, das einen Untersuchungsausschuss fordert. Pro-ukrainische Gruppen sehen den Angeklagten als Helden und konstatieren, dass Recht nicht immer Gerechtigkeit bedeutet, stellen Russland mit Terroristen gleich und kritisieren Donald Trumps Diesel-Deal mit Russland, der der Kriegspartei neue Einnahmen zur Fortführung des Krieges liefern würde. Für manche ist der Anschlag auf die Nordstream-Pipelines ein spannender Kriminalfall mit internationalen Verwicklungen. Bevor er als Hollywoodfilm in die Kinos kommt (dazu später mehr), wird er seit dem 14. Oktober vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt.
Die drei Verteidiger Serhii K.s.
Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Serhii K. salutiert
Über 100 Medienvertreter aus aller Welt haben sich für den Prozessauftakt angemeldet, so Pressesprecherin Marayke Frantzen. Auch am OLG Hamburg ist das ein Zuspruch, der nicht alltäglich ist. Eine lange Schlange bildet sich beim Sicherheitscheck. Vor dem Hochsicherheitsgerichtssaal 237 dann eine weitere Schlange, nach einer Stahltür dann ein weiterer Körperscanner. Die 120 Zuschauer sind durch eine Glasscheibe vom Gerichtssaal abgetrennt.
Serhii K. wird aus einem Sicherheitstrakt direkt in den Gerichtssaal geführt, wo der ehemalige Offizier der ukrainischen Armee erst einmal salutiert. Dann bildet er mit seiner Hand den Dreizack, später hält er eine präparierte Mappe in den Farben Blau und Gelb vor sich.
Angeklagter darf nichts sagen
Die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring trägt die Anklage in ruhigem Ton vor: Der Angeschuldigte ist als Mittäter eines Kriegsverbrechens des Angriffs gegen zivile Objekte, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der Zerstörung von Bauwerken sowie der Störung öffentlicher Betriebe hinreichend verdächtig. Eine mehrjährige Haftstrafe droht.
Der Ton aus dem Gerichtssaal wird in einen Medienraum übertragen – inklusive ukrainischer Simultanübersetzung der Gerichtsdolmetscherin für den Angeklagten. In dem schmucklosen kleinen Raum lauschen ein Dutzend Journalisten, die im Gerichtssaal keinen Platz mehr gefunden haben, konzentriert den Eröffnungsvorträgen der Verteidigung. Eine uniformierte Justizmitarbeiterin trägt Sorge, dass nicht mitgeschnitten wird. Ein Bild wie ein Stillleben, Bildschirmschoner mit Südseepalmen. Sonst nur Ton.
„Heute steht erstmals im Ukrainekrieg ein Mensch vor Gericht, dem ein Kriegsverbrechen nach Völkerstrafrecht vorgeworfen wird. – Kein Russe. – Kein Mensch ist bei den Explosionen getötet worden. – Welcher Maßstab gilt hier?“, sagt ein Verteidiger mit energischem Ton.
Später stellt Verteidiger Jes Meyer-Lohkamp einen Antrag auf Verfahrenseinstellung. Der Grund: Sein Mandant hat durch seine ehemaligen Vorgesetzten eine unbefristete Verschwiegenheitspflicht erhalten und kann sich daher nicht angemessen verteidigen, ohne in der Ukraine eine mehrjährige Haftstrafe zu riskieren.
Überhaupt fuße die Anklage ausschließlich auf Indizien, nicht auf Beweisen, erklärt die Verteidigung später vor der Presse. Auf der Yacht seien keinerlei Spuren von Serhii K. gefunden worden.
Großers Medieninteresse beim Nordstream-Fall.
Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Regel ist Regel
In der großen „Säulenhalle“ nebenan – das Gebäude ist fast 150 Jahre alt – haben sich rund 20 Kameraleute mit ihren Stativen für die späteren Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten positioniert. Ein ganzer Pulk an Mikrofonen ist davor aufgestellt. Warten gehört zum Geschäft und diese Zeit wird genutzt, um die Ausrüstung startklar zu machen.
Damit der normale Betrieb im Gebäude ungestört weiterlaufen kann, hat das Gericht mit Absperrband einen Bereich für die Medienleute definiert. – Und auch Regeln, deren Befolgung von den Justizmitarbeitern mit Nachdruck eingefordert werden: „Nicht von Außerhalb des Absperrbandes in den Bereich innerhalb fotografieren“, erklärt die ältere Dame, die das Geschehen von einer Bank aus beobachtet, und zur Erledigung ihrer Pflicht immer wieder aufstehen muss. Auch wenn man außerhalb direkt neben dem Band steht: Regel ist Regel.
Personen, die Justizbeamte aufnehmen, oder in die Gänge des Gerichtsgebäudes hineinfotografieren, werden aufgefordert, das Material zu löschen. Doch davon lässt sich keiner der Kollegen ernsthaft aus der Ruhe bringen. Es gibt eben solche und solche: Manche halten sich direkt an die Regeln, die anderen versuchen die Grenzen des Möglichen auszuloten.
Großer Medienauflauf
Große Agenturen, öffentlich-rechtliche und private Fernsehstationen sind vor Ort – auch Sender der Kriegsparteien, aus China und den USA. In einer Schalte erfährt man von einem Kollegen, dass der Angeklagte ein sportlicher Typ sei und seine Körperdaten stets mit der App einer Smartwatch erfasst habe. Ausgerechnet in der Tatzeit hätten die Daten gefehlt.
Die Kollegin eines anderen Senders mutmaßt, dass der Prozess politische Konsequenzen im Verhältnis Deutschlands als größtem Unterstützer der Ukraine im Krieg gegen Russland verursachen könnte.
„War and everything“, sagt ein BBC-Mitarbeiter auf die Nachfrage, warum der Sender von der Insel in Hamburg präsent ist. Die Zuschauer des ORF, eines öffentlich-rechtlichen Senders aus Österreich, interessiere der spannende Fall, glaubt die Redakteurin. Der dänische Sender ist ebenfalls vor Ort – Dänemark hat Untersuchungen angestellt, den Fall aber fallen lassen.
Umringt von Medienvertretern: Ilia Nowikow aus dem Verteidigerteam.
Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Ein Verteidiger wirft Fragen auf
13:16 Uhr. Die Vorsitzende Richterin beschließt nach drei Stunden Dauer den ersten Prozesstag. Die Pressevertreter eilen zu ihren Kameras und warten auf die Statements. Plötzlich bildet sich eine Traube um den zum Verteidigerteam gehörenden ukrainischen Anwalt Ilia Nowikow. Die Pressesprecherin versucht, ihn zu bewegen, vor die Mikrofone zu treten, damit alle Medienvertreter ein gutes Bild und einen guten Ton haben. Nowikow: „Ich würde gegen unsere Kooperationsregeln verstoßen, wenn ich vor meinen Kollegen auftrete.“
Auf Englisch sagt er dennoch: „Dieser Prozess wird wahrscheinlich erste Regeln festlegen, wie man Unterwasserpipelines im Sinne des Gemeinwohls angreifen darf und wie nicht“, sagt er sarkastisch. „Es ist allgemein bekannt und unumstritten, dass der derzeitige Krieg […] ein wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses sein wird. Das Thema wird nicht ausgeklammert. Niemand gibt vor, dass dieser Krieg nichts mit den Ereignissen rund um die russische Gasleitung am 22. September zu tun hat.“
Er fährt fort: „Mein Kollege Herr Canestrini sagte heute, dass die Anklage geändert wurde, nachdem er aus Italien ausgeliefert worden war. Ursprünglich wurde ihm ein Angriff auf die staatliche Souveränität Deutschlands vorgeworfen, was Artikel 88 des deutschen Strafgesetzbuchs entspricht. Und derzeit sieht die Anklage ganz anders aus. Er wird nach internationalem Recht wegen Kriegsverbrechen angeklagt.“
Und später: „Wenn man eine Person nach dem Völkerrecht wegen Kriegsverbrechen anklagen will, muss man sich sehr sicher sein, dass die Welt so funktioniert. Und in diesem Fall, unter Berücksichtigung des aktuellen Krieges und der Art und Weise, wie die Russen diese bestimmte Pipeline nutzen, um sie als Instrument politischer Erpressung und des Drucks auf Deutschland und Europa insgesamt einzusetzen – diese Fragen sind nicht einfach.“
„Snake Island“
Im Gerichtssaal sind derweil einige Besucher der Aufforderung, den Raum zu verlassen, nicht nachgekommen – offensichtlich Sympathisanten von Serhii K. Erst durch Nachdruck der Justizbediensteten verlassen diese den Raum.
Generalbundesanwalt Stefan Schmidt.
Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Zurück in der „Säulenhalle“: Hier trägt Generalbundesanwalt Stefan Schmidt in roter Robe die Gründe für das Verfahren erneut vor und stellt sich einigen wenigen Nachfragen. Danach folgen die Ausführungen der drei Verteidiger, die sich viel Zeit für die Fragen der Medienvertreter nehmen und später für Einzelinterviews bereit stehen.
Bis Ende Januar ist eine Reihe weiterer Termine anberaumt. Parallel zu diesem Fall betreibt die Bundesstaatsanwaltschaft ein Auslieferungsverfahren gegen einen weiteren mutmaßlichen Tatbeteiligten, der ebenfalls in Hamburg vor Gericht gestellt werden könnte. Sein Name ist Volodymyr Z. Er soll laut „Legal Tribune Online“ am 19. August 2026 in Pula, Kroatien, auf dem Set beziehungsweise in der Nähe des Drehorts von „Snake Island“ festgenommen worden sein, wo er laut anderer Medienangaben als Berater tätig war.
Der Hollywood-Film des Regisseurs Doug Liman (Die Bourne Identität, Edge of Tomorrow) mit Adrien Brody und Sean Penn wurde vor allem in Zagreb, Kroatien, gedreht. Die Handlung des politischen Action-Thrillers, die in den Monaten vor der russischen Invasion beginnt: Ein Team ukrainischer Taucher soll eine gefährliche Unterwassermission rund um eine Pipeline-Sabotage durchführen.
Zur Erinnerung
Ein Kommando von sieben Personen – darunter Berufstaucher, einem Skipper und einem Sprengstoffexperten – soll laut Anklageschrift am 22. September 2022 nahe der dänischen Insel Bornholm schwere Schäden an drei der vier Röhren von Nordstream 1 und 2 herbeigeführt haben. Von der als Basisstation verwendeten Segelyacht Andromeda aus haben dazu die vier Taucher Hochleistungssprengstoff an den in 80 Metern Tiefe auf dem Ostseeboden liegenden Röhren angebracht.
Die Sprengsätze detonierten erst vier Tage später – vielleicht ein Grund dafür, dass der Angeklagte Serhii K., der das Kommando angeführt haben soll, zu einem früheren Zeitpunkt nichts Falsches behauptete, wenn er sagte, er sei zum Zeitpunkt der Sprengung in der Ukraine gewesen.
Der Plan sei nach Beginn des russischen Angriffs im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine entstanden, um zu verhindern, dass Russland die Einnahmen aus dem Handel mit Erdgas zur Finanzierung seiner Kriegsführung nutzt.
Beide Röhren enthielten zum Zeitpunkt der Sprengung zwar Gas, die Lieferung über Nordstream 1 war jedoch Anfang September gestoppt worden. Nordstream 2 war zwar fertiggestellt, hat jedoch nie Gas nach Deutschland geliefert.
Warum wird in Deutschland verhandelt? Weil die von Russland aus durch die Ostsee verlaufenden Pipelines in Lubmin bei Greifswald enden und wesentliche Vorbereitungshandlungen wie die Charter der Yacht in Rostock lagen. Der Ort der Sprengung war nicht in Dänemark, sondern in den ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) Dänemarks und Schwedens. Warum wird in Hamburg verhandelt? Weil das Land Mecklenburg-Vorpommern keinen eigenen Staatsschutzsenat hat, aber eine Abmachung mit Schleswig-Holstein und Hamburg, wonach der Staatsschutzsenat der Hansestadt für solche Verfahren der drei Länder zuständig ist.
Elif Eralp gehörte dem linksextremen Verein "Rote Hilfe" an. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die Berliner Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp war bis 2025 Mitglied der „Roten Hilfe“.
Laut Verfassungsschutz ist die „Rote Hilfe“ eine der wichtigsten linksextremistischen Gruppierungen und versucht, den Rechtsstaat zu delegitimieren.
Ihr primäres Betätigungsfeld sei laut dem Bericht die Unterstützung linksextremistischer Straftäter.
Die Berliner Linken-Spitzenkandidatin für das Amt der Regierenden Bürgermeisterin, Elif Eralp, war laut einem Medienbericht noch bis zum vergangenen Jahr Mitglied der „Roten Hilfe“. Dies gehe aus zwei früheren Auflagen des Handbuchs des Berliner Abgeordnetenhauses hervor, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ in ihrer Mittwochsausgabe unter Berufung auf eigene Recherchen. Die Auflagen erschienen im März 2022 und im Juli 2023. Die jüngste Auflage vom Oktober 2025 führt den Verein nicht mehr unter Eralps Mitgliedschaften auf.
1975 von der KPD/ML gegründet
Der Verfassungsschutz hält den Verein für die größte und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus. In dem im Juni erschienenen Bericht für 2025 heißt es, dass die „Rote Hilfe“ seit Jahren anwachse. Im Bericht für 2024 nennt der Verfassungsschutz eine Mitgliederzahl von rund 14.400 und etwa 50 Ortsgruppen bundesweit. Der Verein existiert seit 1975. Damals gründete die Kommunistische Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten (KPD/ML) die „Rote Hilfe Deutschland“. Die Umbenennung in „Rote Hilfe e.V.“ erfolgte 1986.
Die „Rote Hilfe“ versuche, „durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und Agitation Einfluss auf die Meinungsbildung zu nehmen und den Rechtsstaat zu delegitimieren, indem sie ihm einen ‚repressiven Charakter‘ unterstellt“, heißt es im aktuellen Bericht.
Das primäre Betätigungsfeld sei die Unterstützung linksextremistischer Straftäter. Der Verein biete „einen Legitimationsrahmen für die Begehung von Straf- und Gewalttaten“.
Straftäter mit linker Gesinnung können bei der „Roten Hilfe“ die Erstattung ihrer Geldstrafen und Bußgelder beantragen. Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes sollen die Zahlungen des Vereins die Täter ermutigen, nicht mit Polizei und Gerichten zu kooperieren: Die Regularien der „Roten Hilfe“ sehen vor, dass der Verein einen Unterstützungsantrag ablehnen kann, wenn der Antragsteller in einem Strafverfahren eine Aussage macht oder sich entschuldigt.
Linke: Eralp 2025 wegen politischer Differenzen ausgetreten
Im Wahlprogramm der Linken zur Abgeordnetenhauswahl heißt es dazu auf Seite 327, dass unter anderem in Deutschland antifaschistische Aktivisten zur Zielscheibe würden. Antifaschistische Vereine wie etwa die „Rote Hilfe“ sähen sich „steuerlichen Angriffen ausgesetzt“. Auch würden deren Konten geschlossen. Daher stehe die Linke „an ihrer Seite und verteidigen ihre Gemeinnützigkeit“.
Die Landesgeschäftsstelle der Linkspartei teilte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am Dienstag mit, Eralp sei während ihres Jurastudiums in die „Rote Hilfe“ eingetreten, weil „sie unterstützen wollte, dass Menschen einen juristischen Beistand haben, die sich für linke und soziale Themen engagieren, auch wenn sie selbst nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen“.
Anschließend sei sie über Jahre passives Mitglied gewesen. Über die Mitgliedschaft habe Eralp auf der Homepage des Abgeordnetenhauses immer transparent informiert. Im vergangenen Jahr sei sie wegen teilweise anderer politischer Ansichten ausgetreten – bevor sie Spitzenkandidatin für die Berliner Abgeordnetenhauswahl geworden sei.
Die Linkspartei hatte die Abgeordnetenhauswahl in Berlin am Sonntag, 20. September, gewonnen. Eralp sondiert mit Grünen und SPD eine Regierungsbildung.
Bundeskanzler Friedrich Merz brachte kürzliche die Bundestreue wieder ins Gespräch. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die Bundestreue prägt das föderale Miteinander zwischen Bund und Ländern.
Die Bundestreue hat ihre historischen Wurzeln im 19. Jahrhundert.
Bislang wurde sie noch nie in der Praxis angewandt.
Zunächst können Konflikte zwischen Bund und Ländern vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden.
Nach dem klaren Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt am Sonntag, 6. September, wies Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf die Grenzen politischer Macht und auf die Bundestreue hin. Das Grundgesetz gelte auch im ostdeutschen Bundesland, betonte er. So könne der Bund bei Verstößen gegen bundesrechtliche Pflichten, beispielsweise im Bereich der Migration, eingreifen. Der Bundeszwang nach Art. 37 des Grundgesetzes sei ein äußerstes Mittel.
Dahinter steht ein Verfassungsprinzip, das das Verhältnis zwischen Bund und Ländern regelt.
Doch was bedeutet Bundestreue konkret? Welche Pflichten ergeben sich aus ihr? Gab es vor diesem Hintergrund in der Vergangenheit Konflikte zwischen Bund und Ländern? Die Epoch Times beantwortet einige Fragen zu dem Thema.
Wie kam es zur Bundestreue?
Der Grundsatz der Bundestreue hat seine historischen Wurzeln im 19. Jahrhundert. In der Reichsverfassung des Deutschen Reiches von 1871 gab es bereits das Konzept gegenseitiger „Bundespflichten“. Dabei sah Artikel 19 sogar eine sogenannte Reichsexekution vor, wenn ein Bundesglied seine verfassungsmäßigen Pflichten nicht erfüllte. Es entspricht zwar noch nicht der heutigen „Bundestreue“, zeigt aber eine frühe Grundlage des Gedankens.
Der Staats- und Verfassungsrechtler Rudolf Smend (1882–1975) entwickelte die Idee weiter. In seiner 1916 erschienenen Abhandlung „Ungeschriebenes Verfassungsrecht im monarchischen Bundesstaat“ formulierte er die Bundestreue als Teil des ungeschriebenen Verfassungsrechts. Smend verstand sie als einen allgemeinen Rechtssatz, der Reich und Einzelstaaten zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme und Zusammenarbeit verpflichtet.
Das Bundesverfassungsgericht griff diesen Gedanken 1952 auf. In einem Urteil vom 21. Mai 1952 (BVerfGE 1, 299, Leitsatz 7b) leitete es aus dem bundesstaatlichen Prinzip eine verfassungsrechtliche Pflicht des Bundes und seiner Länder zu „bundesfreundlichem Verhalten“ her. Dabei verwies es ausdrücklich auf Smends Ausführungen von 1916. Damit erkannte das Bundesverfassungsgericht die Bundestreue als ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz an und präzisierte sie in späteren Rechtsprechungen weiter.
Was bedeutet Bundestreue konkret?
Bundestreue bedeutet im deutschen Verfassungsrecht vereinfacht ausgedrückt: Bund und Länder müssen ihre jeweiligen verfassungsmäßigen Zuständigkeiten so ausüben, dass sie aufeinander Rücksicht nehmen. Die Funktionsfähigkeit des Bundes darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Grundlage ist das Bundesstaatsprinzip aus dem Grundgesetz, Art. 20 Absatz 1. Das Bundesverfassungsgericht leitet daraus das Gebot des „bundesfreundlichen Verhaltens“ – also die Bundestreue – ab. In dem ersten Absatz heißt es wörtlich: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Das Bundesverfassungsgericht schlussfolgert daraus, dass Bund und Länder bei der Ausübung ihrer Kompetenzen die Belange der jeweils anderen Seite berücksichtigen müssen (Rn. 71). Des Weiteren dürfen Bund und Länder nicht einfach aneinander vorbei handeln, wenn vor dem Hintergrund der föderalen Aufgabenverteilung eine Zusammenarbeit erforderlich ist. Auch dürfen weder Bund noch Länder in die Kompetenzen (Rn. 99) des jeweils anderen eingreifen und dadurch die föderale Ordnung beeinträchtigen.
Ein konkretes Beispiel für eine missbräuchliche Ausübung von Kompetenzen liefert ein Fall aus Bremen: Das Land verbot 2012 per Gesetz den Umschlag von Kernbrennstoffen in seinen Häfen. Es berief sich dabei auf seine Zuständigkeit für die Nutzung des Hafens. Das Verwaltungsgericht Bremen sah 2015 darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Bundestreue, weil Bremen damit die Kompetenzordnung des Bundes umgehe, um politischen Druck auf die Bundesregierung auszuüben. Es legte die Frage dem Bundesverfassungsgericht vor. Die Karlsruher Richter erklärten das Gesetz 2021 wegen des Verstoßes gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes für nichtig.
Was passiert, wenn ein Land seine Bundespflichten nicht erfüllt?
Erfüllt ein Bundesland die ihm nach dem Grundgesetz oder einem anderen Bundesgesetz vorgeschriebenen Bundespflichten nicht, kann die Bundesregierung nach Artikel 37 Abs. 1 des Grundgesetzes Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwangs zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten. Dem muss der Bundesrat zustimmen.
Um den Bundeszwang durchzusetzen, kann die Regierung, die das Weisungsrecht hat, oder ein von ihr beauftragter Vertreter nach Artikel 37 Abs. 2 den Ländern und ihren Behörden Weisungen erteilen. Der Artikel 37 legt keine konkreten Maßnahmen fest. Es ist darin lediglich die Rede von „notwendigen Maßnahmen“, mit denen das Land zur Erfüllung seiner Pflichten angehalten werden soll.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages bezeichnen den Bundeszwang als ein „Drohmittel“ mit einer „gewissen Vorwirkung“. Darüber hinaus erfülle er eine „Reserve- und Auffangfunktion“, die im Fall eines nicht zu lösenden Konflikts bereitstehe (Seite 4).
Bei der Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder sieht das Grundgesetz daneben ein eigenes Verfahren der Bundesaufsicht vor. Nach Artikel 84 Abs. 3 übt die Bundesregierung die Aufsicht darüber aus, dass sich die Länder an die Bundesgesetze halten. Wenn ein Land Mängel nicht beseitigt, entscheidet auf Antrag der Bundesregierung oder des Landes der Bundesrat, ob das Land das Recht verletzt hat. Gegen diesen Beschluss kann man laut Art. 84 Abs. 4 das Bundesverfassungsgericht anrufen. Kommt ein Land seiner Pflicht nach, entfällt die Grundlage für den Bundeszwang.
Nein, bislang wurde der Bundeszwang nicht angewendet. Bisher einigten sich Bund und Länder bzw. das Bundesverfassungsgericht urteilte bei verfassungsrechtlichen Streitigkeiten.
Ein Beispiel: Mitte der 1990er-Jahre stritten der Bund und Schleswig-Holstein über die Einstufung eines Abschnitts der Bundesstraße B 75 zwischen Lübeck und Bad Oldesloe. Das Bundesverkehrsministerium wies das Land an, den Teil der Straße nach Landesrecht abzustufen. Schleswig-Holstein weigerte sich, sodass ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Folge war. Die Bundesregierung beantragte festzustellen, dass das Land mit seiner Weigerung gegen seine Pflichten aus dem Grundgesetz verstoßen habe.
Die Karlsruher Richter stellten am 3. Juli 2000 fest, dass die Weisung des Bundes nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war. Er habe damit seine Befugnisse überschritten, hieß es; damit war der Antrag zurückgewiesen. Hätte das Gericht dem Bund recht gegeben und das Land sich dennoch geweigert, wäre dies Grundlage für die Einleitung eines Bundeszwangs unter Berücksichtigung der erwähnten Regeln gewesen.
Ende Juni fand übrigens die erste Bund-Länder-Konferenz in diesem Jahr statt. Die Teilnehmer betonten dabei die Wichtigkeit der Zusammenarbeit. Kanzler Merz sprach von einem „neuen Geist des föderalen Miteinanders.“
Tyler Robinson, der wegen des Attentats auf Charlie Kirk angeklagt ist, spricht am 1. September 2026 während einer vorläufigen Anhörung vor dem Vierten Bezirksgericht in Provo, Utah, mit seiner Verteidigerin Staci Visser. - Foto: Francisco Kjolseth-Pool/Getty Images
In Kürze:
Robinson muss sich vor Gericht für den Tod von Charlie Kirk verantworten.
Er bekannte sich nicht schuldig.
Bei einer Verurteilung droht ihm die Todesstrafe.
Der Mann, der beschuldigt wird, den konservativen Kommentator Charlie Kirk mit einem Schuss in den Hals getötet zu haben, muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. Das entschied ein Richter im US-Bundesstaat Utah am Dienstgag, 1. September – knapp ein Jahr nach der tödlichen Schießerei, die international für Erschütterung sorgte.
Dem 23-jährigen Angeklagten Tyler James Robinson droht im Falle einer Verurteilung die Todesstrafe.
Richter Tony Graf Jr. vom Bezirksgericht im US-Bundesstaat Utah entschied, dass sich Robinson wegen aller sieben Anklagepunkte vor Gericht verantworten muss. Nach seiner Einschätzung hat die Staatsanwaltschaft in allen Punkten den erforderlichen Tatverdacht für einen Prozess nachgewiesen.
Robinson erklärte sich in allen Anklagepunkten für nicht schuldig. Der Anwalt der Familie Kirk beantragte, beim nächsten Gerichtstermin am 23. Oktober einen Termin für den Prozess festzulegen.
Neben dem Mord werden Robinson sechs weitere Straftaten vorgeworfen: zwei Fälle der Behinderung der Justiz, zwei Fälle der Zeugenbeeinflussung sowie das Verursachen schwerer körperlicher Verletzungen durch den Einsatz einer Schusswaffe und eine Gewalttat in Gegenwart eines Kindes.
Der Richter erklärte, dass bei einer Anhörung zur Feststellung eines hinreichenden Tatverdachts in Utah auch glaubwürdige Aussagen vom Hörensagen berücksichtigt werden dürfen. Damit werde, anders als von der Verteidigung vorgebracht, das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren nicht verletzt.
Robinson habe „Motiv, Mittel und Gelegenheit“ gehabt, Kirk zu töten, argumentierte die Staatsanwaltschaft bei der vorläufigen Anhörung am Dienstag.
DNA-Spuren, Zeugenaussagen und Überwachungsvideos würden Robinson mit dem Tatort in Verbindung bringen, erklärte die Staatsanwaltschaft.
„Hier gibt es einen Berg an Beweisen. Die Beweislage ist überwältigend“, sagte der stellvertretende Staatsanwalt von Utah County, Ryan McBride. Er verwies zudem auf Kirks politische Positionen und erklärte, diese seien dem Angeklagten zuwider gewesen. Robinson habe in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung mit einem Mann gelebt, der eine geschlechtliche Transition in Betracht gezogen habe.
Staatsanwaltschaft: Weitere Menschenleben gefährdet
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, Robinson habe mit dem Schuss auf Kirk auch weitere Menschenleben gefährdet. Dies erfülle einen erschwerenden Umstand, der eine Anklage wegen eines Kapitalverbrechens und damit die Verhängung der Todesstrafe ermöglichen könne.
Zu den Umständen, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft dafür sprechen, gehörte die Anwesenheit von Umstehenden und Kindern in unmittelbarer Nähe von Kirk, als auf ihn geschossen wurde.
Der Richter hatte vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen, dass ein Mann, der nur wenige Schritte entfernt stand, Kirk nach dem Schuss zu Hilfe kommen konnte. Zudem befanden sich nach seinen Angaben mindestens zwei Kinder in der Menge.
Die Verteidigung argumentierte dagegen, das Gesetz verlange mehr als die bloße „Möglichkeit“, dass ein weiterer Mensch hätte getötet werden können.
Es habe nur einen Schuss, eine Kugel und ein Opfer gegeben, erklärten die Anwälte. Sie forderten den Richter deshalb auf, das Argument der Staatsanwaltschaft zum erschwerenden Umstand zurückzuweisen.
„Es gab keine tatsächlichen Drohungen des Angreifers gegenüber einem Dritten“, sagte Verteidigerin Staci Visser. „Es gab keine Beweise dafür, dass irgendjemand anderes bedroht wurde.“
Vor der Anhörung lehnte Graf unter anderem Anträge der Verteidigung ab, die eine Fernsehübertragung und Fotos vom Verfahrens verhindern sollten. Der Richter erlaubte einem Fernsehsender, die Anhörung zu übertragen, sowie einem Fotografen, unter bestimmten Auflagen Aufnahmen anzufertigen. Den Antrag auf einen zweiten Fotografen lehnte er ab.
Graf entschied außerdem, dass die mündlichen Ausführungen der Anwälte und die Schriftsätze zur Anhörung vom 1. September öffentlich zugänglich sein dürfen.
Der Richter verweigerte Medien dagegen den Zugang zu dem Discord-Chat, in dem Robinson und andere Nutzer über die Schießerei gesprochen hatten. Auch drastische Videos und Fotos vom Tod Kirks dürfen nicht veröffentlicht werden.
Kirks Witwe fordert keine „unangemessene Verzögerung“
Vor der Anhörung hatten die Anwälte von Kirks Witwe Erika Kirk Richter Graf aufgefordert, spätestens bis zum 1. September eine Entscheidung zu treffen. Sie warnten vor einer „unangemessenen Verzögerung“, betonten aber zugleich, dass Robinsons Recht auf ein faires Verfahren gewahrt bleiben müsse.
Nach dem Gesetz muss der Richter in diesem Verfahrensstadium lediglich entscheiden, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann der Fall vor Gericht weiterverfolgt werden, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Der rechtliche Maßstab des „hinreichenden Tatverdachts“ setzt Beweise voraus, die eine begründete Annahme stützen, dass eine Straftat begangen wurde und der Angeklagte dafür verantwortlich ist. Das erklärte die Staatsanwaltschaft in einer Stellungnahme gegenüber der Presse unter Berufung auf das Gesetze des Bundesstaates Utah.
Am 10. September 2025 – vor knapp einem Jahr – wurde Kirk tödlich angeschossen, als er auf dem Campus der Utah Valley University in Orem im US-Bundesstaat Utah vor rund 3.000 Menschen Fragen aus dem Publikum beantwortete.
Kirk war 31 Jahre alt, Vater von zwei Kindern und als konservativer Redner und politischer Aktivist bekannt. Mit 18 Jahren gründete er Turning Point USA, eine konservative Organisation, die sich insbesondere an junge Wähler und Studenten richtet. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Beweise deuteten darauf hin, dass Robinson Kirk wegen dessen „politischer Äußerungen“ ins Visier genommen habe.
Der Bundesrechnungshof kritisiert die Deutsche Rentenversicherung Bund in seinem aktuellen Bericht. - Foto: Andreas Rentz/Getty Images
In Kürze:
Prüfer kritisieren seit 2019 massive Mängel bei der DRV Bund.
Der Bundesrechnungshof sieht wenig zielorientierten Aktionismus.
Die Stabsstelle wächst um 1.800 Prozent Personal.
DRV Bund: Investitionen in einen umfangreichen Veränderungsprozess
Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) erneut vor, Steuergelder für Berater verschwendet und die Ausgaben nicht transparent gestaltet zu haben. Wie aus dem aktuellen Bericht der Prüfer hervorgeht, wurden bereits ab 2019 eklatante Mängel bei den Ausgaben festgestellt. Die Prüfer kritisierten, dass in nahezu allen untersuchten Fällen grundlegende Voraussetzungen für die Beauftragung von externen Beratern fehlten. So vermissten sie etwa klare Zielsetzungen, Belege für den Bedarf oder nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsnachweise. Teilweise lagen diese nicht vor, teilweise waren sie unvollständig, heißt es im Bericht.
„Im Dschungel der Strategien verirrt“
Hinzu kamen unpräzise Leistungsbeschreibungen und fehlerhafte Vergabeverfahren. Aufgrund der Vielzahl und Schwere der Beanstandungen griff der Bundesrechnungshof das Thema 2024 erneut in seinen Berichten auf. Nun forderte der BRH, dass die Rentenversicherung die festgestellten Mängel umgehend abstellen und die Ausgaben für strategische Beratung künftig auf ein angemessenes Maß begrenzen müsse. Zudem sollen das Bundesarbeitsministerium und die DRV Bund dem zuständigen Ausschuss sowie dem Bundesrechnungshof über die eingeleiteten Maßnahmen berichten.
Kritisch sehen die Prüfer zudem die Ausgaben für strategische Projekte. So schlugen die Kosten für externe Berater im überprüften Zeitraum bei der „Digitalstrategie“ mit 9 Millionen Euro zu Buche. Aufträge für Beratung zur digitalen Transformation kosteten 4,4 Millionen Euro. Berater für Vorhaben- und Projektmanagement erhielten 3,2 Millionen Euro.
Es habe den Eindruck, die DRV Bund habe sich „in einem Dschungel von Strategien verirrt“, fasst der BRH zusammen. Konkrete Ergebnisse der kostspieligen Beratungsaufträge fehlten oft. Das wirke unkoordiniert und aktionistisch, „aber nicht zielorientiert“. Es sei daher unklar, welchen Nutzen die Versicherten und Rentner davon hätten.
Auch der massive Stellenausbau in der zuständigen Stabsstelle sorgte bei den Prüfern für Unverständnis. So arbeiteten zu Beginn drei Beschäftigte an der Digitalstrategie, inzwischen sind es 57. Eigentlich sollte der Personalaufbau dazu beitragen, die Ausgaben für externe Beratung schrittweise zu senken. Stattdessen wuchs die Zahl der Stellen um rund 1.800 Prozent, während die Beratungskosten weiter stiegen, da immer mehr neue Projekte zusätzliche externe Aufträge nach sich zogen. So vergab die DRV Bund für den Zeitraum 2021 bis 2023 Beratungsleistungen im Umfang von 3,7 Millionen Euro. Sie begründete dies unter anderem damit, dass die Stabsstelle nun mehr Personal habe und daher auch zusätzliche externe Unterstützung benötige.
Für die Stabsstelle Unternehmensentwicklung hat die Rentenversicherung für die Jahre 2025 bis 2029 4,7 Millionen Euro für externe Berater eingeplant. Die Prüfer zweifeln die Sinnhaftigkeit der Ausgaben an. In ihrem Bericht schreiben sie von „vollkommen unbestimmten Formulierungen“. Dazu gehörten etwa „Konzepte und Vorgehensmodelle erstellen, Datenanalyse aus Datenquellen durchführen und Weiterentwicklung der Stabsstelle“. Diesen Bedarf hätten externe Berater ermittelt, die die Rentenversicherung dafür bezahlt habe, kritisierte der BRH.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund wies die Kritik zurück. Die eingesetzten Mittel würden nicht einfach ausgegeben, sondern „in einen notwendigen Veränderungsprozess investiert“. Mit neuen Strategien und Projekten wolle sie ihren Beitrag zu Entbürokratisierung und Digitalisierung leisten. Die Rentenversicherung stehe als eine der größten Sozialbehörden des Landes mit rund 25.000 Beschäftigten vor einer Vielzahl an Herausforderungen. Für einzelne Aufgaben sei externe Expertise notwendig, um neue Lösungsansätze zu entwickeln und interne Kompetenzen zu ergänzen.
Den Bericht des BRH nehme man jedoch ernst und man werde den gesamten Prozess der Beschaffung externer Beratungsleistungen erneut überprüfen.
Oftmals spiegelt das Gesicht wider, was im Inneren des Körpers geschieht – im Darm, im Hormonhaushalt und in der Stressverarbeitung. - Foto: LUMEZIA/iStock
Den meisten Menschen ist bewusst, dass Kollagen mit zunehmendem Alter abgebaut wird. Was sie vielleicht nicht wissen, ist, wie sehr dieser Abbau durch strukturellen Stress beschleunigt werden kann.
Das Gerüst unter der Oberfläche
Ihre Faszien, das Bindegewebsnetz, das den gesamten Körper, einschließlich des Gesichts, zusammenhält, sind mechanischen Belastungen ausgesetzt, denen keine Creme entgegenwirken kann. Dabei handelt es sich um chronische Verspannungen im Nacken und Kiefer, alte Verletzungen, die nicht vollständig abgeheilt sind, oder eine Fehlhaltung, die bestimmte Muskelgruppen Tag für Tag belastet.
Das Lymphsystem verschärft dieses Problem noch. Im Gegensatz zum Herzen verfügt das Lymphsystem über keine Pumpe. Es ist für seine Zirkulation vollständig auf Bewegung, Atmung und Muskelkontraktionen angewiesen.
Wenn die Faszien schwächer werden, kann die Lymphe stagnieren, was häufig bei Menschen auftritt, die sich wenig bewegen, gestresst oder dehydriert sind.
Infolgedessen sammeln sich Stoffwechselabfälle im Gesichtsgewebe an und führen zu Schwellungen, einem fahlen Teint und einem Verlust an Kontur, den die meisten Menschen einfach dem Lauf der Zeit zuschreiben.
Techniken wie Gesichtsakupunktur, Gua Sha, eine chinesische Schabemassage, und manuelle Lymphdrainage mögen Menschen überraschen, die sie lediglich als alternative Heilmethoden betrachten.
Sie erreichen die tieferen strukturellen Schichten der Haut, die topische Cremes meist nicht erreichen können.
Was im Blut vor sich geht
Der am meisten unterschätzte Aspekt der Hautalterung ist biochemischer Natur, und ein Großteil davon geschieht Jahre bevor die Zeichen der Alterung im Gesicht sichtbar werden.
Zucker lässt die Haut altern. Wenn sich der Blutzucker mit Kollagenmolekülen vernetzt, bilden sich laut Studien fortgeschrittene Glykationsendprodukte (AGEs).
AGEs machen Kollagen steif, spröde und verfärben es – ähnlich dem chemischen Prozess, der Brot im Toaster bräunt, nur dass dies in der Haut jedes Mal geschieht, wenn der Blutzucker ansteigt.
Die Anreicherung von AGEs lässt die Haut älter, dicker und weniger strahlend aussehen – und sie beschleunigt sich mit jedem raffinierten Kohlenhydrat und jedem gesüßten Getränk, das wir zu uns nehmen.
Der Darm kommuniziert mit der Haut – ständig
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Darm-Haut-Achse haben bestätigt, was die traditionelle Medizin schon lange weiß: Darmgesundheit und Hautgesundheit sind untrennbar miteinander verbunden.
Wenn das Darmmikrobiom gestört ist, sei es durch Antibiotika, verarbeitete Lebensmittel oder chronischen Stress, kommt es zu systemischen Entzündungen, die sich oft auf der Haut manifestieren.
Rosazea, Ekzeme, Akne und beschleunigte Hautalterung sind häufig Folgeerscheinungen einer Darmfunktionsstörung, die nie richtig behandelt wurde.
Kryptopyrrol-Störung
Die Kryptopyrrol-Störung ist eine wenig beachtete Erkrankung, die dazu führt, dass dem Körper chronisch zwei für die Hautgesundheit essenzielle Nährstoffe fehlen, und zwar Zink und Vitamin B6.
Zink wird für die Kollagensynthese, die Wundheilung und den Schutz vor UV-Licht benötigt. Vitamin B6 ist entscheidend für die Zellreparatur und die Regulierung von Entzündungen.
Menschen mit einer unentdeckten Kryptopyrrol-Störung altern schneller, heilen langsamer und sind anfälliger für entzündliche Hauterkrankungen. Ein einfacher Urintest kann dies feststellen.
Die Forschungslage ist jedoch noch im Entstehen und Ärzte interpretieren die Ergebnisse unterschiedlich.
Der hormonelle Rückgang geht weit über Östrogen hinaus
Mit zunehmendem Alter sinkt der Spiegel verschiedener Hormone wie Dehydroepiandrosteron – ein Hormon, das der Körper auf natürliche Weise in der Nebenniere produziert –, Wachstumshormon, Pregnenolon und Schilddrüsenhormone.
Das kann sich auf Hautdicke, Feuchtigkeit und Regenerationsfähigkeit auswirken.
Die Berücksichtigung des gesamten hormonellen Bildes führt oft zu Veränderungen der Hautqualität, die Patienten als bedeutender beschreiben als alles, was sie zuvor von einem Dermatologen erhalten haben.
Schlaf
Hautzellen gehören zu den stoffwechselaktivsten Zellen im Körper. Sie erneuern sich ständig und reagieren deshalb besonders empfindlich auf Störungen der zellulären Energieproduktion.
Dazu zählen unter anderem chronische Entzündungen, Umweltgifte, Nährstoffmangel sowie dauerhafte Blaulichtbelastung.
Schlaf ist vielleicht die wirksamste Anti-Aging-Maßnahme, die es gibt – und die meisten Menschen beeinträchtigen ihn. Während des Tiefschlafs produziert der Körper Wachstumshormone, baut Zellabfälle ab und repariert die oxidativen Schäden des Tages.
Eine gestörte Schlafarchitektur – durch Stress, Bildschirme, Alkohol oder einen gestörten zirkadianen Rhythmus – verkürzt dieses Reparaturfenster. Kein Produkt kann kompensieren, was der Körper auf natürliche Weise in drei Stunden erholsamem Schlaf leistet.
Seit 5.000 Jahren sieht die klassische chinesische Medizin Hautprobleme als Ausdruck innerer Ungleichgewichte und weist auf oft übersehene Ursachen hin.
Foto: onlyyouqj/iStock
Die klassische chinesische Medizin hat schon vor langer Zeit eine Version dieses Verständnisses entwickelt. Bestimmte Hautunreinheiten entsprechen dabei bestimmten Ungleichgewichten im Organsystem.
Trockenheit und vorzeitige Faltenbildung in bestimmten Gesichtsbereichen spiegeln eine Erschöpfung des Lungen-Qi, einen Rückgang der Lungenenergie, wider, Schwellungen und ein schlechter Teint im unteren Gesicht deuten auf ein Ungleichgewicht von Milz und Magen hin, während Rötungen und geplatzte Äderchen für ungelöste innere Hitze stehen.
Diese Zusammenhänge basieren auf 5.000 Jahren systematischer klinischer Beobachtung und weisen Ärzte konsequent auf innere Ursachen hin, die die Standarddermatologie nicht in Betracht ziehen würde.
Was das Gesicht tatsächlich aufzeichnet
Hier ist die Wahrheit, die nur wenige Dermatologen in der Sprechstunde ansprechen, die aber ein aufmerksamer Beobachter des menschlichen Gesichts erkennt: Das Gesicht hält das Gefühlsleben fest.
Cortisol, das bei chronischem Stress ausgeschüttet wird, hemmt direkt die Kollagensynthese und aktiviert die Enzyme, die es abbauen.
Untersuchungen an Menschen in belastenden Berufen, wie beispielsweise Pflegekräften, Traumaüberlebenden und Menschen in langwierigen Konflikten, zeigen unter anderem eine verlangsamte Wundheilung, eine beschleunigte Telomerverkürzung und entzündliche Hautveränderungen in einem Ausmaß, das über dem von vergleichbaren Kontrollgruppen liegt.
Ein Bluttest kann weder unbewältigte Trauer erkennen noch seit Jahren im Kiefer festgehaltene Wut, Angst, die die Stirn verengt, oder Einsamkeit, die den Teint stumpf macht.
Das Gesicht bewahrt, was der Verstand nicht vollständig verarbeiten kann, und zeigt es mit einer Präzision, die kein ästhetischer Eingriff vollständig korrigieren kann.
Umgekehrt sehen Patienten, die eine langjährige Beziehungsverletzung aufarbeiten, einen neuen Lebenssinn finden oder sich endlich erlauben, loszulassen, oft innerhalb weniger Monate sichtbar anders aus – weicher, offener, strahlender.
Das ist keine Sentimentalität, sondern Psychoneuroimmunologie, und die Belege für den Zusammenhang zwischen Geist und Haut sind mittlerweile erheblich.
Alte chinesische Ärzte beschrieben den Zustand unseres Geistes als „Shen“, den Geist, der die Augen klar und den Teint lebendig macht.
Wenn Shen durch Überarbeitung, Sinnlosigkeit oder unbewältigten Verlust erschöpft ist, verliert das Gesicht an Ausstrahlung, unabhängig davon, was auf seine Oberfläche aufgetragen wird.
Unter der Oberfläche
Hautalterung ist, ganzheitlich betrachtet, nicht nur ein dermatologisches Problem. Sie ist ein komplexer Prozess, der sich im Gesicht widerspiegeln kann.
Die gute Nachricht ist, dass die meisten dieser Ursachen durch strukturelle Pflege, gezielte biochemische Korrekturen, die Optimierung von Schlaf und Energie sowie die Aufmerksamkeit für die emotionale Gesundheit angegangen werden können.
Entscheidend ist vor allem die Bereitschaft, unter die Oberfläche zu schauen – Wortspiel beabsichtigt.
Dieser Artikel ersetzt keine medizinische Beratung. Bei Gesundheitsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.
Europa ist gegenüber Chinas technologischem Raubbau zu wenig wachsam, sagen Analysten. - Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
In Kürze:
Das festgenommene Ehepaar soll für einen chinesischen Nachrichtendienst tätig gewesen sein.
Es knüpfte Kontakte zu Wissenschaftlern und Forschungseinrichtungen.
Das kommunistische Regime hat wichtige Technologien im Visier.
Europa war bislang gegenüber Chinas technologischem Raubbau zu wenig wachsam.
Die jüngste Festnahme zweier mutmaßlicher Spione der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) in Deutschland offenbart einen kleinen Teil einer langjährigen globalen Kampagne des Regimes, die darauf abzielt, „sensible Technologien durch Diebstahl zu erlangen“. Dies erläuterte Lin Tsung-nan, Professor für Elektrotechnik an der National Taiwan University, gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times. Ihm zufolge laufen zentrale Schlüsselsektoren der europäischen Wirtschaft Gefahr, durch diese Operationen ausgehöhlt zu werden.
Wissenschaftler nach China eingeladen
Die deutsche Polizei nahm am 20. Mai in München ein Ehepaar unter dem Vorwurf der Spionage für China fest. So sollen sie hochentwickelte Technologien gesammelt haben, die für militärische Zwecke geeignet sind. Dies geht aus einer Erklärung der Bundesanwaltschaft vom selben Tag hervor. Xuejun C. und Hua S. – beide deutsche Staatsangehörige – sollen „für einen chinesischen Nachrichtendienst tätig sein“, hieß es darin weiter.
Die beiden sollen Kontakte zu zahlreichen Wissenschaftlern an deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen geknüpft haben. Dabei handelte es sich insbesondere um Lehrstuhlinhaber mit den Schwerpunkten Luft- und Raumfahrttechnik, Informatik sowie Künstliche Intelligenz (KI). Dazu gaben sie sich als Dolmetscher oder Mitarbeiter der Automobilindustrie aus.
Einige dieser Forscher lockten sie unter dem Vorwand, bezahlte Vorträge vor einem zivilen Publikum zu halten, nach China. Dort sprachen sie dann jedoch vor Mitarbeitern „staatlicher Rüstungsunternehmen“, so die Staatsanwaltschaft.
Der Fall in München ist nicht Deutschlands erste Begegnung mit chinesischer Spionage. Im Februar verurteilte ein deutsches Gericht einen US-Bürger zu zwei Jahren und acht Monaten Haft, weil er einem chinesischen Geheimdienst angeboten hatte, sensible Informationen des US-Militärs weiterzugeben. Im September 2025 verhängte ein deutsches Gericht eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des deutschen Bundestagsabgeordneten und damaligen Europaabgeordneten Maximilian Krah. Der Mann war als Agent für den chinesischen Geheimdienst tätig. Die KPCh wies die Spionagevorwürfe zurück.
Eine koordinierte Spionagekampagne
Die Fälle deuteten eher auf eine umfassendere, von Peking gesteuerte Operation hin als auf bloße Einzelfälle ziviler Aktivitäten, sagte William Chih-tung Chung, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für nationale Verteidigungs- und Sicherheitsforschung in Taiwan.
„Es handelt sich um eine koordinierte Spionagekampagne, die vom gesamten Staatsapparat in Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor vorangetrieben wird“, erklärte er gegenüber Epoch Times.
Chung merkte an, dass die deutsche Staatsangehörigkeit der beiden Verdächtigen darauf hindeute, dass die KPCh lokale Mittelsmänner einsetze, um über akademische und wirtschaftliche Tarnorganisationen nachrichtendienstliche Informationen zu beschaffen. Dies bestätige die defensive Haltung der Europäischen Union. „Da diese Taktiken häufig rechtliche Grauzonen ausnutzen, bleibt es ohne eindeutige Beweise äußerst schwierig, eine Verurteilung zu erwirken“, sagte er.
Dieser Vorfall unterstreiche einmal mehr, warum die EU China als „systemischen Rivalen“ betrachte. Dieser Begriff ist eine von drei Bezeichnungen, mit denen der Staatenbund das chinesische Regime seit 2019 belegt. Die beiden anderen lauten „Kooperationspartner“ und „wirtschaftlicher Wettbewerber“.
Lin stimmte dem zu und merkte an, dass die Verhaftungen wahrscheinlich nur einen Bruchteil der weitreichenden globalen Spionageaktivitäten Pekings darstellten.
„Über Deutschland hinaus haben chinesische Agenten gezielt westliche Nationen wie die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich ins Visier genommen. Das deutet auf von oben gesteuerte Operationen hin“, so Lin weiter. „Es ist kein Geheimnis, dass Peking seine Geheimdienstnetzwerke methodisch zu Waffen gemacht hat, um im Ausland industriellen und technologischen Diebstahl zu inszenieren.“
Im April erklärte das Weiße Haus in einem internen Memo, dass ausländische Stellen – vorwiegend mit Sitz in China – „gezielte, im industriellen Maßstab angelegte Kampagnen“ betreiben, „um sich führende US-KI-Systeme anzueignen“.
Illegale Methoden
Lin warnte davor, dass ein solcher Diebstahl China in die Lage versetzen könnte, rasche Fortschritte bei seinen Verteidigungs- und Militärkapazitäten zu erzielen.
„Unabhängige Innovation erfordert ein ständiges Vorgehen nach dem Prinzip von Versuch und Irrtum. Die Aneignung von Dual-Use-Technologien wie der KI ermöglicht es dem Regime jedoch, einen Großteil dieses Prozesses zu umgehen.“ Peking sei bereit, jedes erforderliche Mittel einzusetzen, um seinen Aufstieg zu beschleunigen. Im Wettbewerb mit den USA verfolge Peking eine Strategie, die es als „Überholen in der Kurve“ bezeichnet.
Dual-Use-Technologien bezeichnen Materialien, Software oder Systeme, die sowohl zivile als auch militärische Anwendungsmöglichkeiten besitzen.
Lins Einschätzung aufgreifend erklärte Chung, China greife zu verdeckten und illegalen Methoden, um sein Streben nach der Vorherrschaft in den Bereichen KI und Quantentechnologie voranzutreiben. „Die KPCh nutzt die militärisch-zivile Fusion, um ihre Aktivitäten zur Nachrichtengewinnung und Infiltration auszuweiten. Das sind Schritte, die die Modernisierung ihrer Waffensysteme erheblich beschleunigen und ihren militärischen Ausbau stärken könnten“, sagte er.
Die zivil-militärische Fusion ist eine Strategie, bei der die KP Chinas zivile Technologien erwirbt, die zugleich militärischen Zwecken dienen. Chung merkte jedoch an, dass die institutionellen Mängel Pekings zu gravierend seien, als dass gestohlenes Know-how den Mangel an echter Innovation ausgleichen könnte.
„China sieht sich einer tief verwurzelten Korruption gegenüber, während es seinem starren politischen System an jener Flexibilität und Dynamik mangelt, die in westlichen Demokratien zu beobachten sind.“ Folglich dürfte der Diebstahl geistigen Eigentums allein kaum dazu führen, China über Nacht in ein technologisches Schwergewicht zu verwandeln. „Das Land hat diesbezüglich noch einen langen Weg vor sich.“
Es droht eine Aushöhlung der europäischen Wirtschaft
Lin warnte davor, dass Europa gegenüber Chinas technologischem Raubbau weniger wachsam gewesen sei. Sollte sich dieser ungebremst fortsetzen, könne das zu einer Aushöhlung der Schlüsselbereiche der europäischen Wirtschaft führen.
„Europa war China gegenüber weniger wachsam. So hat die EU es dem Regime ermöglicht, angeschlagene westliche Unternehmen zu kaufen und sensible Technologien zu stehlen“, sagte er. „Dies könnte Europas technologischen Vorsprung weiter untergraben und seine langfristigen wirtschaftlichen Aussichten infrage stellen.“
Chung sagte, diese Ausbeutung stelle Risiken für die nationale Sicherheit, die technologische Souveränität, demokratische Systeme sowie die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Verteidigungsindustrie in der EU dar. „Die gravierendste Sorge ist der Verlust fortschrittlicher Technologien sowie von Dual-Use-Technologien aus europäischen Ländern“, sagte er. Dies ermögliche es China, seine militärischen Fähigkeiten innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums und zu geringeren Kosten auszubauen.
Chung warnte davor, dass solche Aktivitäten die politische Autonomie der EU untergraben und das Misstrauen gegenüber der KPCh in der gesamten Region im Laufe der Zeit vertiefen könnten. „Der chinesische Staatschef Xi Jinping traf erst kürzlich mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin zusammen – und dies, obwohl Moskau nach wie vor die primäre Sicherheitsbedrohung für Europa darstellt“, sagte er. „Chinas Technologiespionage sowie seine autoritären Ambitionen, den Westen herauszufordern, haben den Argwohn der EU weiter verstärkt.“
Die mutmaßliche Räuberbande wurde 2025 nahe der deutschen Grenze in Belgien festgenommen. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Brüssel beginnt am Dienstag ein Prozess gegen zehn Angeklagte wegen eines geplanten Raubüberfalls in Deutschland.
Laut der Staatsanwaltschaft hatte die Gruppe einen Überfall mit schweren Waffen auf den Tresorraum eines Werttransportunternehmens in Bochum geplant.
Zu den Angeklagten gehört der in Frankreich als „Ausbrecherkönig“ bekannte Antonio Ferrara. Den Beinamen erhielt er, weil ihm dort zwei Mal die Flucht aus dem Gefängnis gelungen war.
Zu dem Raubüberfall in Bochum kam es laut der Staatsanwaltschaft nicht, weil die Verdächtigen im Februar 2025 im belgischen Eupen nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen wurden.