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Kabinett beschließt höheres Apothekenhonorar

Apotheken sollen mehr Geld bekommen. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch, 3. Juni, eine Verordnung, mit der das fixe Apothekenhonorar für Arzneimittel erhöht werden soll.

Honorar steigt in zwei Stufen

Es soll demnach in zwei Schritten von aktuell 8,35 Euro auf 9,50 Euro pro verkauftem rezeptpflichtigen Medikament steigen – zum 1. Juli zuerst auf 9,00 Euro und zum 1. Januar 2027 dann auf 9,50 Euro.
Ziel der Honorarerhöhung sei es, die wirtschaftliche Grundlage der Apotheken zu stärken, heißt es in der Verordnung. Dies solle auch „zur langfristigen Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Deutschland“ beitragen.
Die Bundesregierung setzt damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Eine Zustimmung von Bundestag oder Bundesrat ist nicht notwendig.

Apotheker begrüßen Entscheidung

Die Apotheker begrüßten die Pläne der Bundesregierung als „längst überfällig“. „Seit 13 Jahren wurde das Apothekenhonorar nicht angepasst – jede fünfte Apotheke musste seitdem schließen“, betonte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Thomas Preis.
„Die Verordnung ist ein richtiges Signal an die Apotheken, das viel früher hätte kommen müssen.“ Preis kritisierte allerdings, dass die Anpassung nur stufenweise erfolgt. Damit trete „eine gefährliche Verzögerung der Apothekenstabilisierung ein“. (afp/red)
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Apothekenreform beschlossen – mehr Befugnisse und finanzielle Stärkung

Die Apothekenreform kommt: Das am Freitag, 22. Mai vom Bundestag verabschiedete Gesetz sieht vor, dass Apotheken wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern.
Apotheken dürfen künftig mehr Impfungen anbieten, bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne Rezept abgeben und Blutabnahmen für Diagnosen ausführen. Die Reform soll den Apothekenbetrieb vor allem auf dem Land sichern.
Opposition und Krankenkassen äußerten Zweifel und kritisierten die hohen Kosten für die Versicherten.
Der Bundestag verabschiedete die Reform mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Grüne und AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.

Mehr Befugnisse für Apotheker

Die Reform binde Apotheken „breiter in die Versorgung ein – durch mehr Impfungen, Tests und Präventionsangebote“, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die Apotheken sollten als „feste Säule für eine niedrigschwellige und flächendeckende Gesundheitsversorgung der Menschen“ gestärkt werden.
Patienten mit chronischen Erkrankungen sollen künftig verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke erhalten, ohne jedes Mal ein ärztliches Rezept vorlegen zu müssen.
Zudem sollen Apotheken künftig verschreibungspflichtige Medikamente bei „akuten, unkomplizierten Formen“ bestimmter Erkrankungen ohne Verschreibung abgeben dürfen.
So dürfen Apotheker künftig mehr Impfungen verabreichen – nämlich alle Impfungen mit Totimpfstoffen, etwa gegen Tetanus oder FSME. Bislang boten Apotheken nur Impfungen gegen Grippe und Covid-19 an.
Apotheker sollen künftig zudem nach ärztlicher Schulung venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken ausführen dürfen.

Erhöhung des Apothekenfixums

Weitere Maßnahmen des Reformgesetzes sehen vor, Apotheken von Bürokratie zu entlasten und ihre wirtschaftliche Situation zu stärken. Dies soll insbesondere die Apothekenversorgung im ländlichen Raum sicherstellen.
Geplant ist unter anderem die Erhöhung des so genannten Apothekenfixums. Das ist ein Pauschalbetrag, den die Apotheke von der Krankenkasse zum Ausgleich ihrer fixen Betriebskosten erhält.
Bislang liegt der Betrag bei 8,35 Euro pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments. In Folge der Reform soll der Betrag im kommenden Jahr auf 9,50 Euro steigen.
In ländlichen Regionen soll zudem ein neuer Zuschuss für Teilnotdienste eingeführt werden. Die Gründung von Zweigapotheken soll erleichtert werden.
Im Rahmen eines Testlaufs soll zudem pharmazeutisch-technischen Assistenten erlaubt werden, selbst für maximal 20 Tage im Jahr die Apotheke zu leiten, sofern dies der Aufrechterhaltung des Betriebs in ländlichen Regionen dient. (afp/red)
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Krankenkassen warnen vor Milliardenkosten durch Apothekenreform

Die Gesetzlichen Krankenkassen haben scharfe Kritik an der Apothekenreform der Bundesregierung geäußert und vor Mehrkosten in Milliardenhöhe gewarnt.
„Für nächstes Jahr kommen damit Mehrkosten von deutlich über einer Milliarde Euro auf uns zu“, kritisierte Stefanie Stoff-Ahnis, Vize-Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, am Freitag, 22. Mai, kurz vor der geplanten Verabschiedung der Reform im Bundestag.

Kassen kritisieren höheres Apothekenfixum

Bezahlen müssten das „die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – also die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber“.
Solche „horrenden Ausgabenaufwüchse“ stünden „völlig im Widerspruch zu dem aktuell laufenden Reformprozess zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärte Stoff-Ahnis.
„Mit diesem Gesetz werden auf Kosten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler Geschenke an die Apotheken und die Pharmaindustrie verteilt.“
Der GKV-Spitzenverband beklagt vor allem die geplante Erhöhung des Apothekenfixums. Das ist ein Pauschalbetrag, den die Apotheke von der Krankenkasse zum Ausgleich ihrer fixen Betriebskosten erhält.
Bislang liegt der Betrag bei 8,35 Euro pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments. In Folge der Reform soll der Betrag im kommenden Jahr auf 9,50 Euro steigen.
Diese Erhöhung werde die gesetzlichen Kassen rund 875 Millionen Euro pro Jahr kosten, erklärte der GKV-Spitzenverband. „Hier werden in Zeiten leerer Kassen Beitragsgelder mit der Gießkanne über alle Apotheken im Land verteilt“, kritisierte er.

Rabattverträge erst ab 2028 erweitert

Des weiteren kritisierten die Kassen, dass die im Zuge der Reform geplante erweiterte Möglichkeit der Krankenkassen für Rabattverträge mit Pharmaherstellern auf 2028 verschoben wurde.
Dies sei „ein Geschenk für die Pharmaindustrie, welches von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern teuer bezahlt werden muss“, kritisierte Stoff-Ahnis. „Dadurch entfallen kurzfristig mögliche Einsparungen von rund 500 Millionen Euro.“ (afp/red)