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Rechtsstreit um Online-Apotheke von dm

Vor zwei Wochen erst hat die Drogeriemarktkette dm vor dem Landgericht Karlsruhe ihr Angebot von Augenscreening in Filialen verteidigt. Heute geht es am selben Ort um die Online-Apotheke dm-med.
Kurz vor Weihnachten 2025 hat dm angefangen, nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtige Medikamente wie manche Schmerzmittel online zu verkaufen. Dafür hat das Karlsruher Unternehmen eigens eine Tochtergesellschaft in Tschechien gegründet. Der Online-Shop dm-med ist über die dm-Homepage erreichbar und wird dort als Partner bezeichnet.

Klage der Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale klagt dagegen vor dem Landgericht. Der Verein, der unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, will die Online-Apotheke im Grunde verbieten lassen. Konkret soll dm es unterlassen, apothekenpflichtige Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder in den Verkehr zu bringen.
Die Parteien streiten nach Angaben eines Gerichtssprechers unter anderem darüber, ob es sich bei dm-med um ein Angebot von dm selbst handelt oder ob es hinreichend vom Angebot der Beklagten, das sich auf Drogerieartikel bezieht, getrennt sei. Es geht unter anderem um Wettbewerbsrecht, das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung.

dm sieht sich rechtskonform aufgestellt

Am Online-Auftritt der Versandapotheke hat dm nach eigenen Angaben seit der Einführung nichts geändert – und sieht sich damit rechtskonform aufgestellt. Anfang dieses Monats startete das Unternehmen eine bundesweite Kommunikationskampagne, mit der es deutlich machen will, „wie einfach sich Drogerieartikel von dm und Apothekenprodukte von dm-med in nur einem Bestellvorgang gemeinsam digital einkaufen lassen“. Der Claim: „Alles zusammen. Einfach bestellt“.
Legt eine Partei Rechtsmittel ein, wäre die nächste Instanz das Oberlandesgericht Karlsruhe. Als höchstes Zivilgericht in Deutschland wäre danach der Bundesgerichtshof zuständig.
Dass das ein realistisches Szenario ist, machte dm-Geschäftsführer Marketing + Beschaffung, Sebastian Bayer, schon vor der Verhandlung deutlich: Wichtig sei dm, Rechtssicherheit zu bekommen, sagte er. Die Wettbewerbszentrale will anhand der Urteilsgründe prüfen, ob es sinnvoll sein kann, ein Rechtsmittel einzulegen.
Bei der Versand-Apotheke von dm bekommt man apothekenpflichtige, rezeptfreie Medikamente.

Bei der Versand-Apotheke von dm bekommt man apothekenpflichtige, rezeptfreie Medikamente.

Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Interesse der Kunden

Die bisherige Nutzung entspricht laut dm den Erwartungen. Ein Viertel der dm-med-Kundschaft bestelle rein aus diesem Sortiment. Die restlichen 75 Prozent hätten bei einem Einkauf auch andere Drogerieartikel im Warenkorb. Welchen Anteil am Umsatz dm-med bislang ausmacht, teilte das Unternehmen nicht mit. Deutlich überwiegend seien nach wie vor reine Drogerie-Einkäufe – also ohne Produkte aus dem Sortiment von dm-med.
Nicht zuletzt wegen der Versandapotheke wächst der Anteil des Online-Geschäfts bei dm. Auch hierzu nennt dm keine Zahlen. Die Kunden bei dm-med seien im Schnitt etwas älter, habe man festgestellt. Zudem kauften hier mehr Männer ein.
Generell werden Medikamente immer häufiger im Internet gekauft. Online-Apotheken wie Redcare Pharmacy (früher Shop Apotheke) und DocMorris verzeichnen eine steigende Nachfrage. Die Kategorie Medikament zählte im vergangenen Jahr zu den Gewinnern im Online-Handel.
Der Umsatz stieg in Deutschland um sechs Prozent, wie der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel mitteilte. Ein wichtiger Grund für den Zuwachs ist das 2024 eingeführte E-Rezept.

dm will sein Angebot ausweiten

Die Karlsruher prüfen, das Angebot auszuweiten. So werden in Deutschland auch Tierarzneimittel in Apotheken verkauft. „Hierzu haben uns viele Anfragen erreicht“, sagte Geschäftsführer Bayer. Außerdem könnte eine Versandapotheke auch in anderen Ländern eingeführt werden.
Konkret überlegt dm das für Österreich. Dort seien die Regularien jedoch noch strenger als in Deutschland. In Polen wiederum seien sie lockerer: Dort dürfe dm beispielsweise Aspirin auch in den Filialen verkaufen.
Rossmann hat zum Ende dieses Jahres eine Versand-Apotheke angekündigt. Dort sollen Patienten auch ihr E-Rezept einlösen können. Von Müller sind keine derartigen Pläne bekannt. Auf Nachfrage hieß es, dass man sich dazu „aus unternehmerischen Gründen aktuell nicht äußern möchten“.

Apotheken warnen vor der Entwicklung

Der Deutsche Apothekerverband hatte beim Start von dm-med gewarnt, dass Menschen mit gesundheitlichen Problemen verunsichert werden könnten, wenn der Unterschied zwischen Apotheke und Drogeriemarkt verwässert werde. Auch wollten sich drei Viertel aller Patienten in der Apotheke vor Ort in Sachen Selbstmedikation beraten lassen.
Erst vor wenigen Tagen bezeichnete der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Thomas Preis, den Versandhandel – vor allem aus dem Ausland – als Störfaktor für die flächendeckende, wohnortnahe Arzneimittelversorgung. Mit der jüngsten Apothekenreform sei eine weitere Chance verpasst worden, den Versandhandel angemessen zu regulieren. (dpa/red)
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Kabinett beschließt höheres Apothekenhonorar

Apotheken sollen mehr Geld bekommen. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch, 3. Juni, eine Verordnung, mit der das fixe Apothekenhonorar für Arzneimittel erhöht werden soll.

Honorar steigt in zwei Stufen

Es soll demnach in zwei Schritten von aktuell 8,35 Euro auf 9,50 Euro pro verkauftem rezeptpflichtigen Medikament steigen – zum 1. Juli zuerst auf 9,00 Euro und zum 1. Januar 2027 dann auf 9,50 Euro.
Ziel der Honorarerhöhung sei es, die wirtschaftliche Grundlage der Apotheken zu stärken, heißt es in der Verordnung. Dies solle auch „zur langfristigen Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Deutschland“ beitragen.
Die Bundesregierung setzt damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Eine Zustimmung von Bundestag oder Bundesrat ist nicht notwendig.

Apotheker begrüßen Entscheidung

Die Apotheker begrüßten die Pläne der Bundesregierung als „längst überfällig“. „Seit 13 Jahren wurde das Apothekenhonorar nicht angepasst – jede fünfte Apotheke musste seitdem schließen“, betonte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Thomas Preis.
„Die Verordnung ist ein richtiges Signal an die Apotheken, das viel früher hätte kommen müssen.“ Preis kritisierte allerdings, dass die Anpassung nur stufenweise erfolgt. Damit trete „eine gefährliche Verzögerung der Apothekenstabilisierung ein“. (afp/red)
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Apothekenreform beschlossen – mehr Befugnisse und finanzielle Stärkung

Die Apothekenreform kommt: Das am Freitag, 22. Mai vom Bundestag verabschiedete Gesetz sieht vor, dass Apotheken wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern.
Apotheken dürfen künftig mehr Impfungen anbieten, bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne Rezept abgeben und Blutabnahmen für Diagnosen ausführen. Die Reform soll den Apothekenbetrieb vor allem auf dem Land sichern.
Opposition und Krankenkassen äußerten Zweifel und kritisierten die hohen Kosten für die Versicherten.
Der Bundestag verabschiedete die Reform mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Grüne und AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.

Mehr Befugnisse für Apotheker

Die Reform binde Apotheken „breiter in die Versorgung ein – durch mehr Impfungen, Tests und Präventionsangebote“, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die Apotheken sollten als „feste Säule für eine niedrigschwellige und flächendeckende Gesundheitsversorgung der Menschen“ gestärkt werden.
Patienten mit chronischen Erkrankungen sollen künftig verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke erhalten, ohne jedes Mal ein ärztliches Rezept vorlegen zu müssen.
Zudem sollen Apotheken künftig verschreibungspflichtige Medikamente bei „akuten, unkomplizierten Formen“ bestimmter Erkrankungen ohne Verschreibung abgeben dürfen.
So dürfen Apotheker künftig mehr Impfungen verabreichen – nämlich alle Impfungen mit Totimpfstoffen, etwa gegen Tetanus oder FSME. Bislang boten Apotheken nur Impfungen gegen Grippe und Covid-19 an.
Apotheker sollen künftig zudem nach ärztlicher Schulung venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken ausführen dürfen.

Erhöhung des Apothekenfixums

Weitere Maßnahmen des Reformgesetzes sehen vor, Apotheken von Bürokratie zu entlasten und ihre wirtschaftliche Situation zu stärken. Dies soll insbesondere die Apothekenversorgung im ländlichen Raum sicherstellen.
Geplant ist unter anderem die Erhöhung des so genannten Apothekenfixums. Das ist ein Pauschalbetrag, den die Apotheke von der Krankenkasse zum Ausgleich ihrer fixen Betriebskosten erhält.
Bislang liegt der Betrag bei 8,35 Euro pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments. In Folge der Reform soll der Betrag im kommenden Jahr auf 9,50 Euro steigen.
In ländlichen Regionen soll zudem ein neuer Zuschuss für Teilnotdienste eingeführt werden. Die Gründung von Zweigapotheken soll erleichtert werden.
Im Rahmen eines Testlaufs soll zudem pharmazeutisch-technischen Assistenten erlaubt werden, selbst für maximal 20 Tage im Jahr die Apotheke zu leiten, sofern dies der Aufrechterhaltung des Betriebs in ländlichen Regionen dient. (afp/red)
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Krankenkassen warnen vor Milliardenkosten durch Apothekenreform

Die Gesetzlichen Krankenkassen haben scharfe Kritik an der Apothekenreform der Bundesregierung geäußert und vor Mehrkosten in Milliardenhöhe gewarnt.
„Für nächstes Jahr kommen damit Mehrkosten von deutlich über einer Milliarde Euro auf uns zu“, kritisierte Stefanie Stoff-Ahnis, Vize-Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, am Freitag, 22. Mai, kurz vor der geplanten Verabschiedung der Reform im Bundestag.

Kassen kritisieren höheres Apothekenfixum

Bezahlen müssten das „die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – also die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber“.
Solche „horrenden Ausgabenaufwüchse“ stünden „völlig im Widerspruch zu dem aktuell laufenden Reformprozess zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärte Stoff-Ahnis.
„Mit diesem Gesetz werden auf Kosten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler Geschenke an die Apotheken und die Pharmaindustrie verteilt.“
Der GKV-Spitzenverband beklagt vor allem die geplante Erhöhung des Apothekenfixums. Das ist ein Pauschalbetrag, den die Apotheke von der Krankenkasse zum Ausgleich ihrer fixen Betriebskosten erhält.
Bislang liegt der Betrag bei 8,35 Euro pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments. In Folge der Reform soll der Betrag im kommenden Jahr auf 9,50 Euro steigen.
Diese Erhöhung werde die gesetzlichen Kassen rund 875 Millionen Euro pro Jahr kosten, erklärte der GKV-Spitzenverband. „Hier werden in Zeiten leerer Kassen Beitragsgelder mit der Gießkanne über alle Apotheken im Land verteilt“, kritisierte er.

Rabattverträge erst ab 2028 erweitert

Des weiteren kritisierten die Kassen, dass die im Zuge der Reform geplante erweiterte Möglichkeit der Krankenkassen für Rabattverträge mit Pharmaherstellern auf 2028 verschoben wurde.
Dies sei „ein Geschenk für die Pharmaindustrie, welches von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern teuer bezahlt werden muss“, kritisierte Stoff-Ahnis. „Dadurch entfallen kurzfristig mögliche Einsparungen von rund 500 Millionen Euro.“ (afp/red)