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1,9 Millionen leere Wohnungen: Ländliches Wohnen soll Wohnungsnot in Städten lindern


In Kürze:

  • Der DStGB fordert, ländliche Regionen attraktiver zu machen, um den angespannten Wohnungsmarkt in Ballungsräumen zu entlasten.
  • In ländlichen Regionen stehen nach Angaben des Verbands rund 1,9 Millionen Wohnungen leer, mehr als 700.000 davon könnten kurzfristig bezogen werden.
  • Dafür seien bessere Verkehrsverbindungen, Gesundheitsversorgung, ÖPNV sowie Kultur- und Freizeitangebote notwendig.
  • Bereits unter der früheren Bundesbauministerin Klara Geywitz gab es Pläne zur Aktivierung von Leerstand im ländlichen Raum.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat Bund und Länder dazu aufgerufen, das Wohnen in ländlichen Regionen attraktiver zu machen. Dies wäre ein tauglicher Weg, um Wohnungsnot und steigenden Mieten entgegenzuwirken. Diese seien vor allem ein Problem der Ballungsräume.
Im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (KStA) äußerte Hauptgeschäftsführer André Berghegger, es sei geboten, sich auf Regionen abseits der Metropolen zu fokussieren. Mietpreisbremsen oder politisch angekündigte Wohnbauoffensiven seien ein „Herumdoktern an den Symptomen“. Derweil stünden in ländlichen Regionen 1,9 Millionen Wohnungen leer, von denen mehr als 700.000 innerhalb der nächsten drei Monate bezugsfertig wären.

Kommunalverband bringt Nutzung von Sondervermögen für ländliches Wohnen ins Spiel

Allerdings wäre ein umfassendes Gesamtkonzept erforderlich, um strukturschwache Regionen aufzuwerten. Dazu gehöre unter anderem eine bessere Anbindung an die Ballungsräume durch neue Verkehrswege, etwa neue und reaktivierte Bahntrassen. Entscheidend seien auch Verbesserungen bei Gesundheitsversorgung, Kultur- und Freizeitangebot sowie der Ausbau des ÖPNV.
Berghegger plädierte dafür, zu diesem Zweck Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu mobilisieren. Ein Gesamtkonzept dieser Art wäre ein „echter Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in ganz Deutschland“ .
Die Idee, die Wohnungsnot in den Städten zu bekämpfen, indem man das Leben in ländlichen Gebieten attraktiver gestaltet, ist nicht neu. Bereits 2023 ließ die damalige Bundesbauministerin Klara Geywitz die sogenannte Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung erarbeiten. Im Januar 2025 stellte sie diese im Rahmen des Kommunaldialogs „Wohnen in ländlichen Räumen“ vor.

Fokus auf Altbestand und Umwandlung von Gewerbeflächen

Geywitz wies bereits damals auf leerstehenden Wohnraum abseits der großen Städte hin. Um diesen vor allem für junge Familien attraktiver zu machen, schlug sie ebenfalls die Schaffung neuer und Reaktivierung eingestellter Bahnstrecken vor. Neben besseren Verkehrsverbindungen sollten auch Digitalisierung und Homeoffice neue Perspektiven für ein Leben im ländlichen Raum bieten.
Die Ministerin betonte, dass besonders kleine und mittelgroße Städte als Alternative zu den Metropolen ein enormes Potenzial hätten. Dort befänden sich bereits Kitas, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte. Bereits 2022 hatte das Ministerium einen ersten Maßnahmenkatalog vorgelegt, der den Kern der späteren Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung bilden sollte.
Im Oktober 2024 stellte Geywitz mehrere Einzelelemente ihrer Strategie vor. Darunter fielen unter anderem das Programm „Jung kauft Alt“ sowie die Initiative „Gewerbe zu Wohnen“. Die Ministerin versprach sich insbesondere durch die Förderung der Renovierung günstiger Altbauten durch junge Familien und den Umbau von Gewerbe- zu Wohnimmobilien bereits kurzfristige Impulse.

Konzept des DStGB für ländliches Wohnen noch breiter angelegt

Um die auf diesem Wege angedachte Aktivierung von Wohnraum in ländlichen Regionen zu unterstützen, rief die Bundesregierung auch eine eigene Plattform ins Leben. Auf dem Informations- und Vernetzungsportal „Potenzial Leerstand“ stellt sie bestehende und geplante Förderoptionen vor.
Neben den Programmen zum Erwerb von Altbauten und zur Umgestaltung früherer Gewerbeobjekte war auch ein Programm „Aus alt mach zwei“ geplant. Dieses sollte die Aufteilung großer Bestandsgebäude erleichtern. Die Strategie war kein neues Regierungsprogramm, sondern eine Sammlung von Instrumenten, die zuvor das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ benannt hatte.
Die Wohnungswirtschaft begrüßte den Grundgedanken hinter dem Vorstoß von Geywitz. GdW-Präsident Axel Gedaschko betrachtete ihn insgesamt aber noch als zu kleinteilig und forderte Nachbesserungen. Dazu sollte es jedoch nicht mehr kommen: Die Ampelkoalition zerbrach, die neue Regierung hat noch nicht damit begonnen, die Impulse der früheren Ministerin auf breiter Ebene aufzugreifen.
Der DStGB drängt nun auf Bewegung in diesem Bereich und bringt ein noch breiteres und ambitionierteres Vorgehen ins Gespräch. Dabei nimmt er Bezug auf das Sondervermögen Infrastruktur – und fordert ein Gesamtkonzept, das ländliches Wohnen mit Mobilität, Daseinsvorsorge und Infrastrukturfinanzierung verbindet.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Apothekenreform beschlossen – mehr Befugnisse und finanzielle Stärkung

Die Apothekenreform kommt: Das am Freitag, 22. Mai vom Bundestag verabschiedete Gesetz sieht vor, dass Apotheken wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern.
Apotheken dürfen künftig mehr Impfungen anbieten, bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne Rezept abgeben und Blutabnahmen für Diagnosen ausführen. Die Reform soll den Apothekenbetrieb vor allem auf dem Land sichern.
Opposition und Krankenkassen äußerten Zweifel und kritisierten die hohen Kosten für die Versicherten.
Der Bundestag verabschiedete die Reform mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Grüne und AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.

Mehr Befugnisse für Apotheker

Die Reform binde Apotheken „breiter in die Versorgung ein – durch mehr Impfungen, Tests und Präventionsangebote“, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die Apotheken sollten als „feste Säule für eine niedrigschwellige und flächendeckende Gesundheitsversorgung der Menschen“ gestärkt werden.
Patienten mit chronischen Erkrankungen sollen künftig verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke erhalten, ohne jedes Mal ein ärztliches Rezept vorlegen zu müssen.
Zudem sollen Apotheken künftig verschreibungspflichtige Medikamente bei „akuten, unkomplizierten Formen“ bestimmter Erkrankungen ohne Verschreibung abgeben dürfen.
So dürfen Apotheker künftig mehr Impfungen verabreichen – nämlich alle Impfungen mit Totimpfstoffen, etwa gegen Tetanus oder FSME. Bislang boten Apotheken nur Impfungen gegen Grippe und Covid-19 an.
Apotheker sollen künftig zudem nach ärztlicher Schulung venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken ausführen dürfen.

Erhöhung des Apothekenfixums

Weitere Maßnahmen des Reformgesetzes sehen vor, Apotheken von Bürokratie zu entlasten und ihre wirtschaftliche Situation zu stärken. Dies soll insbesondere die Apothekenversorgung im ländlichen Raum sicherstellen.
Geplant ist unter anderem die Erhöhung des so genannten Apothekenfixums. Das ist ein Pauschalbetrag, den die Apotheke von der Krankenkasse zum Ausgleich ihrer fixen Betriebskosten erhält.
Bislang liegt der Betrag bei 8,35 Euro pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments. In Folge der Reform soll der Betrag im kommenden Jahr auf 9,50 Euro steigen.
In ländlichen Regionen soll zudem ein neuer Zuschuss für Teilnotdienste eingeführt werden. Die Gründung von Zweigapotheken soll erleichtert werden.
Im Rahmen eines Testlaufs soll zudem pharmazeutisch-technischen Assistenten erlaubt werden, selbst für maximal 20 Tage im Jahr die Apotheke zu leiten, sofern dies der Aufrechterhaltung des Betriebs in ländlichen Regionen dient. (afp/red)