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Debatte um Steinmeier-Nachfolge nimmt Fahrt auf

Ein halbes Jahr vor der Bundespräsidentenwahl bringen sich die Parteien für die Suche nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin von Frank-Walter Steinmeier in Stellung. Die Linke spricht sich für eine parteiübergreifende Kandidatur aus der Zivilgesellschaft aus, während AfD und Grüne ihr Vorgehen noch offenhalten.

Linke offen für Kandidatur aus der Zivilgesellschaft

Die Linke hat sich für eine Kandidatin oder einen Kandidaten außerhalb der Tagespolitik ausgesprochen. Die Partei behielt sich am Dienstag, den 4. August, nach den Worten von Parlaments-Geschäftsführerin Ina Latendorf zugleich einen eigenen Personalvorschlag vor.
„Die Wahl einer parteiübergreifenden Kandidatin oder eines Kandidaten aus der Zivilgesellschaft mit breitem Rückhalt in der Bevölkerung wäre für uns durchaus vorstellbar“, sagte Latendorf der Nachrichtenagentur AFP in Berlin.
Ihre Fraktion werde sich „zu gegebenem Zeitpunkt die vorliegenden Kandidaturen anschauen und darüber verständigen, ob wir mit einem eigenen Vorschlag ins Rennen gehen“. Zugleich stellte sie klar: „Postengeschiebe zwischen Union und SPD lehnen wir ab.“

AfD fordert weiter Direktwahl des Bundespräsidenten

AfD-Ko-Chefin Alice Weidel vertrat für ihre Partei die Ansicht, dass der Bundespräsident direkt durch das Volk gewählt werden sollte.
„Da eine Mehrheit für eine entsprechende Grundgesetzänderung derzeit nicht absehbar ist, werden wir uns Gedanken über einen geeigneten Kandidaten machen, der das Land zusammenführen kann, statt es zu spalten“, sagte sie zu AFP.
Ob ein Mann oder eine Frau das Amt bekleide, sei unerheblich, sagte Weidel. Entscheidend seien „die charakterliche Eignung und die geistige Reife“.
Das Staatsoberhaupt solle „eine über allen Parteien und Lagern stehende und in der gesamten Nation angesehene Respektsperson sein und nicht etwa ein versorgungsbedürftiger Parteipolitiker, der das höchste Staatsamt missbraucht, um Parteipolitik zu betreiben“.

Grüne fordern erstmals eine Frau im Amt

Die Grünen wollen sich noch nicht auf ihr Vorgehen bei der Bundespräsidentenwahl festlegen. Ko-Fraktionschefin Katharina Dröge sprach sich jedoch für eine Frau als Nachfolgerin Steinmeiers aus.
„Seit 77 Jahren ist der Bundespräsident ein Mann“, sagte Dröge zu AFP. „Im Jahr 2027 ist die Zeit mehr als reif für eine Frau als Bundespräsidentin.“
Das müsse auch „der Anspruch von Bundeskanzler Friedrich Merz“ sein, wenn die Koalition über ihren Kandidaten entscheide.

Union und SPD beraten über mögliche Kandidatur

Steinmeiers Amtszeit endet im Frühjahr 2027. Am 30. Januar kommenden Jahres wird ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin gewählt. Nach zwei Amtszeiten darf Steinmeier nicht erneut kandidieren.
Parteiübergreifend gab es zuletzt Forderungen, erstmals eine Frau in das höchste Staatsamt zu wählen.
Der CSU-Vorsitzende Markus Söder hatte mehrfach betont, dass er eine Kandidatur der bayerischen Landtagspräsidentin Ilse Aigner unterstützen würde. Nach Söders Angaben gibt es in der Führung der Unionsparteien große Sympathien für eine Frau als Nachfolgerin Steinmeiers. Auch aus der SPD wurde Unterstützung signalisiert.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte angekündigt, dass Union und SPD im Herbst über eine Lösung der Nachfolgefrage beraten wollten.

Sitzverteilung in Bundesversammlung entscheidend

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) warnte vor einer zu schnellen Festlegung. Aus seiner Sicht müsse „beides möglich sein“ – die Wahl eines Mannes oder einer Frau für die Steinmeier-Nachfolge, sagte Frei am Montag bei Welt TV.
Es spreche aber „sicherlich einiges dafür, dass das Amt auch einmal von einer Frau ausgeführt wird“.
Der Bundesversammlung, die das Staatsoberhaupt wählt, gehören die 630 Abgeordneten des Bundestages sowie eine gleiche Anzahl von Mitgliedern an, die von den Landtagen bestimmt werden.
Deshalb wird auch der Ausgang der drei Landtagswahlen im September die genaue Sitzverteilung in der Bundesversammlung beeinflussen. (afp/red)
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29. Juli: Sondersitzung zu CSD-Anschlag | Steinmeier ernennt drei neue Minister | BMW streicht 8.000 Stellen

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Sondersitzung zu CSD-Anschlag

Wegen Unklarheiten um den CSD-Anschlag, kam am Mittwoch der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zu einer Sondersitzung zusammen. Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel erklärte, dass die Überwachung von Abdul B. nichts erbracht habe, was eine Fußfessel oder eine Präventivhaft gerechtfertigt hätte. Auch hätte nichts auf eine bevorstehende terroristische Straftat hingewiesen. Viele andere Fragen blieben weiterhin ungeklärt.

Steinmeier ernennt drei neue Minister

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat drei neuen Ministern die Ernennungsurkunden überreicht. Carsten Linnemann ist nun Gesundheitsminister, Nina Warken Kanzleramtsministerin und Steffen Bilger Verkehrsminister. Im Laufe des Tages nahmen die drei ihre Amtsgeschäfte auf. Vereidigt werden sie wegen der parlamentarischen Sommerpause jedoch erst im September.

BMW streicht 8.000 Stellen

BMW will bis Ende 2027 rund 8.000 Stellen weltweit abbauen. Der Stellenabbau soll über natürliche Fluktuation sowie ein Abfindungsprogramm auf freiwilliger Basis erfolgen. Betroffen sind dabei vor allem Büroarbeitsplätze. Es wird damit gerechnet, dass in Deutschland mehr als 4.000 Stellen wegfallen könnten.

Brandanschlag im Wallfahrtsort

Kurz vor dem internationalen Jugendfestival in Medjugorje in Bosnien-Herzegowina hat ein Mann einen Außenaltar in Brand gesetzt und mehrere Marienstatuen mit Graffiti beschmiert. Die Polizei konnte den Tatverdächtigen festnehmen.

Mädchen an Gen-Experiment gestorben

Bei einem umstrittenen Genexperiment in China starb ein sechsjähriges Mädchen mit einer seltenen Krankheit. Es verstarb im März 2025, nach der weltweit ersten klinischen Genbearbeitung per Virus-Injektion. Die Eltern zahlten rund 860.000 US-Dollar und fordern Konsequenzen, denn die Risiken seien nicht klar kommuniziert worden.
 
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Kabinettsumbildung: Steinmeier ernennt Minister – Vereidigung erst im September

Die Amtszeit von Ministern beginnt mit der Ernennung durch den Bundespräsidenten – und endet mit ihrer Entlassung durch ihn. Am Mittwoch um 12 Uhr kommt Frank-Walter Steinmeier dieser im Grundgesetz verankerten Aufgabe nach:
Er händigt mehreren CDU-Politikern die Entlassungs- und Ernennungsurkunden aus und besiegelt damit die Kabinettsumbildung, die Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) veranlasst hat. Die besonderen Umstände sorgen allerdings für Diskussionen.

Woran entzündet sich der aktuelle Streit?

Die Bundesregierung plant, die am Mittwoch vom Bundespräsidenten ernannten Minister erst im September vor dem Bundestag vereidigen zu lassen – nämlich dann, wenn die sommerliche Sitzungspause vorüber ist und das Parlament zu seiner regulären Plenarsitzung zusammentritt.
Anvisiert ist das Datum 9. September. Sie will damit Kosten sparen, die bei einer Sondersitzung des Bundestagstags im Sommer anfallen würden, zu der die Abgeordneten aus dem Urlaub anreisen müssten.
Der Knackpunkt: Im Grundgesetz steht, der Amtseid vor dem Bundestag sei „bei der Amtsübernahme“ der neuen Minister zu leisten. Erfüllt der geplante sechswöchige Aufschub der Vereidigung diese Vorgabe?
Das Grundgesetz selbst definiert keine genaue Frist, innerhalb derer die Vereidigung zu erfolgen hat. Es handelt sich also um eine verfassungsrechtliche Grauzone.

Welche rechtlichen Vorgaben zur Ernennung von Ministern gibt es?

Nicht viele: Das Verfahren ist im Grundgesetz-Artikel 64 festgeschrieben – in zwei schlichten Sätzen: „Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.“
Konsens unter Staatsrechtlern ist: Neue Ministerinnen und Minister kommen in genau jenem Moment ins Amt, in dem der Bundespräsident ihnen die Ernennungsurkunde aushändigt – und nicht erst bei der nachträglichen Vereidigung im Bundestag.

Welche Argumente führen Kritiker an?

Einige Staatsrechtler warnen eindringlich davor, dass der Zeitplan der Bundesregierung gegen die Verfassung verstoßen könnte.
„Dieser sechswöchige Aufschub der Eidesleistung neuer Minister, den es in der bundesdeutschen Staatspraxis seit 1949 noch nie gegeben hat, ist eine gefährliche Missachtung des Grundgesetzes und des Parlaments“, schreibt der Kölner Rechtsprofessor Christoph Schönberger in einem Beitrag für die „FAZ“.
„Der Bundeskanzler verstößt daher gegen das Grundgesetz, wenn er einem ernannten Minister dessen Geschäftsbereich tatsächlich überträgt, bevor dieser vor dem Bundestag vereidigt worden ist.“
Auch der ehemalige Chefjurist im Bundespräsidialamt, Stefan Pieper, meldete Bedenken an. „Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat“, sagte Pieper der „Rheinischen Post“.
„Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber.“ Pieper rät zu einer Sondersitzung des Bundestags.

Welche Bedeutung hat die Vereidigung?

Der Amtseid vor dem Bundestag hat vor allem symbolische Bedeutung: Er soll deutlich machen, dass die demokratische Legitimation der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag stammt.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags schreibt in einem Gutachten zur Bedeutung des Amtseids: „Das Regierungsmitglied bekundet unter Berufung auf von ihm als bindend empfundene ethisch-moralische Werte vor dem Bundestag, den Willen zu haben, die Pflichten, die ihm die Rechtsordnung auferlegt, zu erfüllen.“
Die „maßgebliche Bedeutung“ des Eides liege somit „außerhalb der rechtlichen Sphäre“.

Wie begründet der Kanzler sein Vorgehen?

Kanzler Merz teilt die Zweifel an dem Verfahren nicht: „Wir halten es für zulässig“, sagte er am Montag. Eine Sondersitzung in der Sommerpause wäre zu teuer: „Das würde die Öffentlichkeit zu Recht im Hinblick auf die Kosten kritisieren“.
Bundespräsident Steinmeier, dem die Ernennung der Minister ja obliegt, äußerte sich nicht selbst zu der Debatte. Aus dem Bundespräsidialamt verlautete, der Zeitplan sei nicht Sache des Staatsoberhaupts.
Mit der Ernennung komme Steinmeier seinen Aufgaben laut Grundgesetz nach. Die Eidesleitung finde dann aber vor dem Bundestag statt, „der selbst entscheidet, wann er sich dazu versammelt“. (afp/red)